Kategorie: Contracting

  • 21.07.2022 | Contracting-Tour mit MdB Konrad Stockmeier (FDP)

    21.07.2022 | Contracting-Tour mit MdB Konrad Stockmeier (FDP)

    Energieeffizienz hautnah: Erfolgreiche Contracting-Tour 2022 in Mannheim

    Bundestagsabgeordneter Konrad Stockmeier (FDP) folgte der Einladung des vedec und besichtigte am 21.07.2022 im Rahmen einer Contracting-Tour zwei erfolgreich umgesetzte Energieeffizienz-Projekte in Mannheim. Nach zwei Jahren Pause konnte der vedec wieder eine Contracting-Tour durchführen.

    Erste Station war die Studentensiedlung Ludwig Frank, bestehend aus insgesamt acht Wohngebäuden mit Mensa. Im Rahmen eines Energiespar-Contracting hat die E1 Energiemanagement GmbH die acht Gebäude umfassend energetisch modernisiert und das Haus 42 auch energetisch saniert, und zwar auf den KfW-Effizienzhaus-Standard 70. Zum umfangreichen Maßnahmenpaket gehörten neben verschiedenen Dämmungen, Fenster- und Eingangstürenaustausch u. a. die Umstellung auf Frischwasserstationen und auf LED-Technik sowie die Umsetzung eines Zählerkonzeptes. Die prognostizierte Energie- und Wasserkosteneinsparung von 145.049,00 € (= 32 %) sowie CO₂-Reduzierung von 158 t/a wird durch eine Einspar-Garantie von E1 abgesichert. Die Einsparungen refinanzieren die Kosten für Investition sowie Instandhaltung innerhalb von 16 Jahren. Das Einsparziel wurde bereits im ersten Jahr erreicht bzw. übertroffen.

    „Das Projekt aus dem Jahr 2016 zeigt eindrucksvoll, wie Energiespar-Contracting Einsparungen und Energetische Sanierung bei vorhandener Fernwärme zu einem erfolgreichen Klimaschutz-Projekt verbindet. Erneuerbare werden zukünftige Projekte abrunden und so Klimaneutralität im Gebäudebestand möglichst wirtschaftlich erreichen.“, sagt Michael Pietzner, Leiter Projektentwicklung und Vertreib der E1 Energiemanagement GmbH.

    Das zweite Contracting-Projekt liegt in der Mannheimer Innenstadt. Das Congress Center Rosengarten zählt zu den führenden Kongress- und Veranstaltungshäusern Deutschlands. Den Teilnehmern der Contracting-Tour fiel beim Betreten des Rosengartens als Erstes die Ambiente-Beleuchtung ins Auge: Lichtkissen an der Decke schaffen eine angenehme Atmosphäre, die 81 m² große Lichtwand im Eingangsbereich erstrahlt in einer zum jeweiligen Anlass passenden Farbe. Dafür sorgen modernste LED-Strips, die seit August 2017 die alten Lichtröhren in den Decken und Wänden des Kongresszentrums ersetzen. Dank der laufenden Umstellung auf LED in Innenbereichen und der Tiefgarage hat das umfassende Effizienzprojekt, das seit 2015 Stück für Stück umgesetzt wird, den Stromverbrauch um rund 58 % reduziert. Dies entspricht einer CO₂-Einsparung von mehr als 150 t/a. Die MVV Enamic betreut das Projekt von Anfang an und ist weiterhin für den gesamten technischen Gebäudebetrieb zuständig. Der Energiedienstleister, der ganzheitliche Lösungen in allen Bereichen der Energie und Energieeffizienz anbietet, belüftet und klimatisiert die Gebäude mit zwei Turbo-Kältemaschinen und übernimmt die Wartung sowie Instandhaltung der Anlagen, Aufzüge und der Sicherheitstechnik.

    „Beim Congress Center Rosengarten zeigt sich wie vielfältig Lösungen rund um das Thema Energieeffizienz sein können. Wir freuen uns gemeinsam mit unseren Kunden individuelle Lösungen zu erarbeiten, die zu ihnen passen und maßgeblich zur Dekarbonisierung beitragen. Neben den Optimierungen der Wärme- und Kältelieferung, konnten wir unter anderem den Stromverbrauch für die Beleuchtung um mehr als die Hälfte reduzieren“, erklärt Dr. Joachim Hofmann, Geschäftsführer MVV Enamic.

    Bastian Fiedler, Geschäftsführer m:con – mannheim:congress GmbH ergänzt: „Jeder Schritt in Richtung eines bewussten Umgangs mit Ressourcen und umweltschonenden Verbesserungen ist der Weg der Zukunft. Auch der Anspruch, technisch am Puls der Zeit zu sein, ist schon immer eines unserer höchsten Anliegen gewesen. Wir sind froh, hier mit der MVV einen offenen und kompetenten Partner an unserer Seite zu wissen. Was in jahrelanger Zusammenarbeit immer verlässlich funktioniert hat, wird auch in den kommenden Jahren weiterhin Bestand haben – und sicherlich noch mehr an Bedeutung gewinnen.“
    Konrad Stockmeier betont in seiner Funktion als Mitglied des Ausschusses für Klimaschutz und Energie: „Der effiziente Umgang mit Energie und auch das Einsparen von Energie da, wo es möglich ist, sind nicht nur aktuell das Gebot der Stunde. Beides ist auch wichtig für das Gelingen der großen Energiewende. Vorhandene Effizienzpotenziale sollten gehoben und Einsparmaßnahmen umgesetzt werden, beides so unbürokratisch wie möglich. Den Grundstein hierfür hat die Ampel-Koalition mit der Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes gelegt. Dezentrale, diversifizierte Versorgung spielt in diesem Prozess eine entscheidende Rolle. Wir arbeiten bereits an weiteren Schritten, um dieser Entwicklung noch mehr Schub zu geben.“

    Tobias Dworschak, Vorstandsvorsitzender des vedec resümiert: „Die beste Kilowattstunde ist die, die gar nicht erzeugt werden muss. Energiedienstleister spielen in Fragen der Energieeffizienz eine entscheidende Rolle, insbesondere, wenn es um anspruchsvolle dezentrale Versorgungskonzepte geht. Die hier schlummernden Potenziale gilt es mehr denn je zu entfesseln. Beide Contracting-Projekte haben gezeigt, dass die notwendigen Lösungen bereits auf dem Tisch liegen. Nun gilt es weiter Tempo zu machen.“
    Das Projekt „Studentensiedlung Ludwig Frank“ war im August 2022 „Projekt des Monats“.
    Hier finden Sie weitere Informationen zum Projekt.
    Das Projekt “Congress Center Rosengarten“ war im Januar 2023 “Projekt des Monats”.
    Hier finden Sie weitere Informationen zum Projekt.
    Foto: © Oskar Weiss (Büro Stockmeier)
    v.l.n.r: Mathias Kohl (MVV), MdB Konrad Stockmeier, Volker Beisel (Büro Stockmeier), Tobias Dworschak, Michael Pietzner (E1), Melanie Hoffmann, Florian Boss (MVV) – Foto: © Oskar Weiss (Büro Stockmeier)
    Foto von Konrad Stockmeier: Quelle: www.konradstockmeier.de
  • BGH-Urteil vom 01.06.2022 zu Preisänderungsklauseln

    BGH-Urteil vom 01.06.2022 zu Preisänderungsklauseln

    22.07.2022 | Nutzt ein Wärmelieferant in seiner Preisänderungsklausel zum Arbeitspreis seine eigene Bezugskostenentwicklung als Änderungsfaktor des Arbeitspreises, verstößt dies nicht gegen das Transparenzgebot aus § 24 Abs. 4 Satz 2 AVBFernwärmeV. Damit erfährt das „echte Kostenelement“ höchstrichterliche Weihen.

    In dem vom BGH entschiedenen Fall (VIII ZR 287/20 vom 01.06.2022) hatte der für seine Wärmeversorgung lediglich Fernwärme beziehende Wärmelieferant in seiner Preisänderungsklausel zum Arbeitspreis nur an einen Änderungsfaktor angeknüpft und zwar an „den jeweiligen Energiepreis (E) des Fernwärmeversorgers als effektivem Fernwärmepreis“. Das wurde u.a. aufgrund mangelnder Transparenz beanstandet und als nicht mit dem Transparenzgebot aus § 24 Abs. 4 Satz 2 AVBFernwärmeV vereinbar angesehen.

    Der BGH hat die Auffassung des klagenden Kunden abgewiesen und rechtkräftig entschieden, dass bei Preisänderungsklauseln in Wärmelieferungsverträgen das Transparenzgebot in § 24 Abs. 4 Satz 2 AVBFernwärmeV eine Erläuterung der Zusammensetzung der Bezugspreise des Wärmeversorgungsunternehmens, also insbesondere der diesen zugrundeliegenden vertraglichen und preislichen Bestimmungen (oder auch die namentliche Bezeichnung des Bezugslieferanten), nicht gebietet. Vielmehr genügt ein an die „jeweiligen Energiepreise des Fernwärmeversorgers“ anknüpfender Preisänderungsfaktor in einer Preisänderungsklausel dem Transparenzgebot aus § 24 Abs. 4 Satz 2 AVBFernwärmeV.

    Unser Mitglieder finden hier weitere Informationen und den gesamten Kommentar von Dr. Dirk Legler.
  • Änderungen der AVBFernwärmeV in Kraft

    Änderungen der AVBFernwärmeV in Kraft

    19.07.2022 | In verkürzter Frist hat der Bundesrat bereits am 08.07.2022 einer Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Versorgung mit Fernwärme zugestimmt. Inhalt der Änderungsverordnung ist die Ergänzung der Absätze 5 bis 7 in § 24 AVBFernwärmeV. Diese enthalten eine Regelung zur zeitlich erleichterten Preisweitergabe von Fernwärmeversorgungsunternehmen an ihre Kunden im Falle von verminderten Gasimporten. Die Regelung ist eine „follow-up-Regelung“ zu § 24 EnSiG für die der Gasebene nachgeordnete Marktebene Fernwärme. Fernwärmeversorgungsunternehmen, die ihre Wärme aus Gas erzeugen, haben danach das Recht, die ihnen von ihren Gaslieferanten im Falle eines Gasnotstandes weitergebenen Preiserhöhungen zeitnah an ihre Kunden weiterzugeben. Den Unternehmen wird zur Vermeidung tiefgreifender Liquiditätsprobleme gestattet, den Zeitpunkt der Weiterreichung der Preiserhöhung abweichend von den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten zu wählen, im Übrigen bleibt die Systematik der Preisanpassung in der AVBFernwärmeV aber unverändert. Die Kunden erhalten im Gegenzug ein Sonderkündigungsrecht. Diese Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ab Dienstag, den 19.07.2022 in Kraft. In der am 18.07.2022 verteilten Mitgliederinformation zum Umgang mit der aktuellen Gasknappheit und Wärmelieferung können Sie ab Seite 13 mehr über den Umgang mit § 24 Abs. 5 bis 7 AVBFernwärmeV lesen.
     
    Bereits im Vorfeld haben wir unsere Stellungnahme zur Novelle der Verordnung eingereicht, diese finden Sie hier.

    Die Änderungen im Bundesgesetzblatt finden Sie hier.
  • Gasknappheit und Wärmelieferung

    Gasknappheit und Wärmelieferung

    18.07.2022 | In Zusammenarbeit mit unserem Partner, Rechtsanwälte Günther aus Hamburg, haben wir für unsere Mitglieder einen Überblick über derzeitige Situation erstellt. Hier bedanken wir uns uns insbesondere bei Herrn Hack und Dr. Legler für die Zuarbeit.
    Die Verknappung der Gasimporte aus Russland hat zu extrem hohen Preisen für Erdgas geführt. Um ihre Lieferverpflichtungen gegenüber Wärmelieferanten zu erfüllen, müssen die von Lieferausfällen betroffenen Gasversorgungsunternehmen Ersatzbeschaffungen zu Preisen vornehmen, die um ein Vielfaches höher sind als die Preise, zu denen sie die ausbleibenden Gasmengen eingekauft haben. Nach § 24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) können Gasversorgungsunternehmen diese Kostensteigerungen unter Abweichung von geltenden vertraglichen Preisvereinbarungen an die Gaskunden weitergeben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Weitergabe der höheren Gaskosten durch Fernwärmeversorgungsunternehmen an ihre Wärmekunden regeln u.a. die neu geschaffenen Absätze 5 bis 7 des § 24 AVBFernwärmeV. Mit § 26 EnSiG ist eine Regelung geschaffen worden, die die Bundesregierung berechtigt, das Preisanpassungsrecht nach § 24 EnSiG per Verordnung durch einen finanziellen Ausgleich zu ersetzen, der durch eine Art Umlage finanziert wird.

    Hinweis: Unser Überblick stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Sie beruht zum Teil auf Gesetzesbeschlüssen, die noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden sind. Es wird daher empfohlen, für jeden Vertrag gesondert zu prüfen, welches der richtige Umgang mit eventuellen Preiserhöhungen oder Liefereinschränkungen ist.

    Die Mitgliederinformation finden Sie in unserer Mitglieder-Infothek in unserer Community.
  • Osterpaket, EnSiG & AVBFernwärmeV

    Osterpaket, EnSiG & AVBFernwärmeV

    11.07.2022 | Wir geben Ihnen einen Überblick über alle relevanten Gesetzesänderungen der letzten Woche
    Am 07.07.2022 hat der Bundestag in der 2. und 3. Lesung das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor (Osterpaket) beschlossen. Der Bundesrat hat diesem am 08.07.2022 zugestimmt.

    Die in diesem Gesetz beschlossenen Änderungen sowie die Regelungen zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken, zum Energiesicherungsgesetz sowie zur Novelle des § 24 AVBFernwärmeV haben Auswirkungen auf bestehende und zukünftige Geschäftsmodelle, weshalb wir Sie in einem kurzen Info-Blatt über das Wichtigste informieren.
    Weitere Informationen finden unsere Mitglieder in unserer Community.
  • Gesamtkonzept für neues Wohnquartier im Ammerland

    Gesamtkonzept für neues Wohnquartier im Ammerland

    11.07.2022 | Den Auftrag hat EWE vom Erschließungsträger, der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG), erhalten. Im zukunftsorientierten und nachhaltigen Wohnquartier werden auf 30 Hektar bis zu 300 Bauplätze ausgewiesen. Baubeginn im ersten von insgesamt sieben Bauabschnitten war in 2020. Nach dem Bau des EWE-Nahwärmenetzes ab Sommer 2021 wurde im April 2022 das erste Herzstück der Energiezentrale geliefert.

    Die Energietechnik ist modular aufgebaut, so dass EWE sie je nach Baufortschritt in Betrieb nehmen kann. Insgesamt wird der Energiedienstleister bis zum Jahr 2025 drei Blockheizkraftmotoren und zwei Gasbrennwertkessel in die Energiezentrale des Wohnquartiers installieren. Dann können insgesamt 2.000 Megawattstunden Strom und 3.100 Megawattstunden Wärme erzeugt werden. In Spitzenzeiten werden die drei BHKW-Motoren von zwei Gaskesseln unterstützt. Bei der Energieerzeugung wird überwiegend Biomethan zum Einsatz kommen.

    Hier geht es zum Projekt.
    Hier ruhten noch die Baumaschinen. Im August 2021 begannen die Tiefbaumaßnahmen für die Energie und Highspeed-Glasfaserversorgung
    Baustart für die Energiezentrale war Anfang 2022. Die schwarzen Wärmeleitungen verbinden die Erzeugungstechnik und die angeschlossenen Wohnhäuser und transportiert die grüne Energie an die Bewohner des Wohnbaugebietes
    Fotos © Frank Görner
  • Jahreskongress – Gemeinsam zu mehr Energieeffizienz

    Jahreskongress – Gemeinsam zu mehr Energieeffizienz

    06.07.2022 | Am 21.09.2022 ist es wieder soweit, wir laden Sie herzlich zu unserem diesjährigen hybriden Jahreskongress in die Landesvertretung Niedersachsen in Berlin ein.

    Den Auftakt des Jahreskongresses bildet die Opening-Night am 20.09.2022, die ebenfalls in den Räumen der Landesvertretung stattfindet. Highlight des Abends ist die Verleihung des Contracting Award 2022 gemeinsam mit der Zeitschrift „Energie & Management“.
     
    Wir haben interessante Vorträge zu den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen der Branche für Sie zusammengestellt. Um 09:00 Uhr begrüßt Sie Tobias Dworschak mit den einleitenden Worten. Dem Impulsvortrag des BMWK folgt eine Podiumsdiskussion zu den aktuellen Herausforderungen der Wärmewende. Freuen Sie sich auf interessante Persönlichkeiten.
    Unser Exklusiv-Partner Viessmann Deutschland GmbH stellt dazu Beispiele von Gebäuden zur Verfügung, die die Grenzen und Machbarkeit aufzeigen.
    Noch vor dem Mittargessen geht es um die „wohnungswirtschaftlichen Herausforderungen der klimaneutralen Transformation“. Außerdem zwei Vorträge zur Dekarbonisierung im Gebäudebestand und zu Mieteraspekten. Wir freuen uns hier Dr. Jörg Lippert vom BBU (Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen) und Wiebke Werner vom Berliner Mieterverein begrüßen zu dürfen.
    Nach dem Mittagessen geht es entspannt an unseren Workshop mit Thementischen. Zur Wahl stehen dann:

    I : Klimaneutrale Transformation – aber wie?
    II: Dekarbonisierung in Bestandsgebäuden – für wen ist welche Strategie die bessere?
    III: Mieteraspekt im Contracting
    iV: N.N.
    Jetzt sind die Praxisthemen gefragt. Wir freuen uns auf „Intelligente Software in der Praxis: Energieeffizienz, Spitzenlastreduktion & Wartung“ und auf zwei Vorträge zu „Quartierslösungen der Zukunft“.
    Rechtliches darf natürlich nicht fehlen. Da gibt es viel zu besprechen:

    – GEG, WärmeLV, Energieeffizienzgesetz, CO2 Kosten-Aufteilungsgesetz (CO2KostAufG)
    – Das neue Leistungsanpassungsrecht nach § 3 AVBFernwärmeV
    – Änderungen von Preisänderungsklauseln – Was folgt aus der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung?
    – Spannungsverhältnis AVB vs. FFVAV und dem neuen CO2-Kosten-Aufteilungsgesetz
    – Die neue Gebäuderichtlinie: Der Weg zum Nullemissionsgebäude

    Wir freuen uns sehr, hier ausgewiesene Rechtsexperten gewonnen zu haben. Neben unseren Beiratsmitgliedern Martin Hack, Dirk Legler und Hans-Christoph Thomale, begrüßen wir außerdem Margarete von Oppen und Dr. Florian Brahms.
    Ein Dankeschön geht an unsere Themen-Partner, die den Jahreskongress mit aktuellen Themen begleiten.
    Ein zusätzliches Dankeschön geht an unsere Premium-Partner, die den Jahreskongress mit einer Ausstellung vervollständigen.
  • Änderungsverordnung zur AVBFernwärmeV

    Änderungsverordnung zur AVBFernwärmeV

    04.07.2022 | Gemeinsam mit dem DENEFF EDL_Hub und dem B.KWK haben wir Stellung zur Verordnung zur Änderung der AVBFernwärmeV zur Einfügung einer zeitlich erleichterten Preisweitergabeklausel in Fällen von § 24 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG follow-up Regelung) bezogen.

    Inhalt der Änderungsverordnung ist die Ergänzung der Absätze 5 bis 7 in § 24 AVBFernwärmeV. Diese enthalten eine Regelung zur zeitlich erleichterten Preisweitergabe von Fernwärmeversorgungsunternehmen an ihre Kunden im Falle von verminderten Gasimporten. Die Regelung ist eine „follow-up-Regelung“ zu § 24 EnSiG für die der Gasebene nachgeordnete Marktebene Fernwärme. Fernwärmeversorgungsunternehmen, die ihre Wärme aus Gas erzeugen, haben danach das Recht, die ihnen von ihren Gaslieferanten im Falle eines Gasnotstandes weitergebenen Preiserhöhungen zeitnah an ihre Kunden weiterzugeben. Den Unternehmen wird zur Vermeidung tiefgreifender Liquiditätsprobleme gestattet, den Zeitpunkt der Weiterreichung der Preiserhöhung abweichend von den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten zu wählen, im Übrigen bleibt die Systematik der Preisanpassung in der AVBFernwärmeV aber unverändert. Die Kunden erhalten im Gegenzug ein Sonderkündigungsrecht.

    Das grundsätzliche Ziel der geplanten Verordnung begrüßen wir, der vorliegende Vorschlag erreicht dieses Ziel jedoch nicht. Wir sehen das BMWK daher gefordert, hier unbedingt nachzubessern. Kerninhalte der Stellungnahme:

    – Keine Kostenweitergabe über geltende Preisänderungsklauseln möglich
    – Ausübungsfrist zu kurz
    – Ungleichbehandlung von Gas- und Fernwärmeversorgungsunternehmen
    – Sonderkündigungsrecht führt zur Entwertung von Investitionen
    – Lösungsvorschlag: Anpassung § 24 Abs. 5 und Abs. 6

    Den Entwurf sowie die Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Koalitionsverträge für NRW und SH mit positiven Aspekten

    Koalitionsverträge für NRW und SH mit positiven Aspekten

    30.06.2022 | In dieser Woche haben sich sowohl in NRW, als auch in Schleswig-Holstein jeweils die Grünen zusammen mit der CDU auf einen Koalitionsvertrag geeignigt. Beide Koalitionsverträge bieten aus Sicht der Contracting-Branche positive Ansätze, aber es gibt auch noch Luft nach oben.

    NRW
    Der Koalitionsvertrag greift einige unserer Kernforderungen im Rahmen der Wahlprüfsteine für NRW auf. Dazu gehören insbesondere die Stärkung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und die Einführung einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung, sowie die Stärkung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten. Aber auch die hocheffziente KWK soll weiterhin eine wichtige Schlüsselrolle bei der Energieversorgung in NRW spielen. Die Rahmenbedingungen für kommunale Energieversorger sollen verbessert werden. Insgesamt legt der Koalitionsvertrag einen großen Fokus auf die Umsetzung von Erneuerbaren Energien.

    Wir sehen viele Punkte positiv, hätten uns jedoch noch ein klareres Bekenntnis zu Energiedienstleistungen und der dezentralen Energieversorgung als Maßnahmen für ein Gelingen der Energiewende in NRW gewünscht.

    Schleswig-Holstein
    Der Koalitionsvertrag hat aus Sicht der Contracting-Branche positive Ansätze. So wurde Contracting als konkretes Umsetzungsinstrument für Klimaschutzmaßnahmen genannt, insbesondere für den Einsatz von Solarenergie. Konkret heißt es, dass Contracting-Modelle attraktiviert werden sollen. Außerdem setzt sich die neue Landesregierung u.a. für die Steigerung der Energieeffizienz ein, möchten bürokratische Hemmnisse für die Quartiersversrgung abbauen und Förderprogramme dafür aufsetzen sowie eine kommunale Wärmeplanung einführen. Wir freuen uns, dass die Parteien damit auch einige unserer Forderungen im Rahmen der Wahlprüfsteine umgesetzt haben.

    Wir begrüßen die Berücksichtigung von Contracting-Modellen im Koalitionsvertrag sehr, allerdings hätten wir uns gewünscht, dass die Aussagen nicht nur auf die Solarenergie bezogen wären, sondern grundsätzlich auf die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen.

    Diskutieren Sie gerne auf unserer Communityplattform mit uns über die Koalitionsverträge. Dort finden Sie auch weitere Informationen rund um die Landtagswahlen.
  • Klimaneutrale Wärme für Quartier in Stuttgart

    Klimaneutrale Wärme für Quartier in Stuttgart

    10.06.2022 | Am Wiener Platz in Feuerbach werden in den nächsten drei Jahren rund 170 Wohnungen entstehen. Parallel zum Bau der Gebäude finden die Arbeiten an der Infrastruktur statt. Dazu gehört auch ein Nahwärmenetz, das voraussichtlich noch 2022 in den Untergrund des Areals verlegt wird. Versorgungsrohre bringen dann die Wärme in die Häuser. Dafür sorgt ein komplexes Konzept für die Nutzung von Umweltwärme und regenerativen Energien, die direkt auf dem Feuerbacher Areal verfügbar sind.

    Für die Bauherren und späteren Wohnungseigentümer können die Stadtwerke Stuttgart auch die notwendige Ladeinfrastruktur in den Tiefgaragen und die solare Ökostromversorgung vom eigenen Dach stellen.

    Hier geht es zum Projekt.
    Foto © Stadtwerke Stuttgart GmbH
    Laura Goll und Dario Solla zeigen wo es lang geht. Foto © Stadtwerke Stuttgart GmbH