Kategorie: Contracting

  • Contracting-Award 2022 – The winner is …

    Contracting-Award 2022 – The winner is …

    21.09.2022 | Die EnergieDienstleistungsGesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH ist Gewinner des Contracting-Awards 2022! Die Projektidee des Landkreises Mainz-Bingen, zeigt wie erfolgreich man mittel Contractig auf Erneuerbare Energien umzustellen kann. Gratulation zum Gewinn!
    Heidi Roider und Stefan Sagmeister von der Zeitschrift „Energie & Management“ und unser Geschäftsführer Tobias Dworschak übergaben im Rahmen unserer Opening-Night des diesjähren Jahreskongresses den begehrten Preis. Chrisoph Zeis und Matthias Freund nahmen den Preis stellvertretend für die EDG mit Freude entgegen.

    Die eingereichten Beispiele zeigen die Möglichkeiten des Contractings auf. Unter allen Bewerbungen fanden sich Modernisierungen von Universitätsliegenschaften, partnerschaftliche Contracting-Lösungen zwischen Versorgern und Landkreisen sowie Quartierskonzepte via Contracting. Die drei Gewinner zeichnen sich insbesondere durch ihren Vorbildcharakter aus, wie Energiewende – insbesondere im Bestand öffentlicher Liegenschaften – in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Entscheidungsträgern vor Ort gelingen kann.
    1. Platz
    EnergieDienstleistungsGesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH – Schulzentrum Nieder-Olm

    2. Platz
    E1 Energiemangement GmbH – Energieeinspar-Contracting-Projekt im Märkischen Kreis

    3. Platz
    EnBW Contracting GmbH – Energieliefer-Contracting mit Effizienzmaßnahmen für das Bildungszentrum Markdorf (Landkreis Bodenseekreis)
    Die Jury überzeugte die enge Zusammenarbeit mit den kommunalen Beteiligten, die Einbeziehung örtlicher Wertschöpfungsketten sowie die hohe Skalierbarkeit. Das Projekt „Energieeffizienzcluster“ lässt sich beliebig für größere kommunale Liegenschaften sowie auch für Wohngebiete übertragen, um die schwerpunktmäßig fossilen Energien basierenden Heizsysteme zu dekarbonisieren.

    Das Gewinner-Konzept gibt wichtige Impulse für die Energiewende im kommunalen Bereich: Das Projekt „Energieeffizienzcluster Schulzentrum Nieder-Olm“ wurde von der EDG als Contractor gemeinsam mit dem Landkreis Mainz-Bingen und dessen Klimaschutzmanager im vergangenen Jahr umgesetzt. Das Ziel war, das Schulzentrum mittels Contracting auf Erneuerbare Energie umzustellen.

    Mehr zum Gewinner-Projekt finden Sie hier.

    Lesen Sie hier auch den Bereich der E&M.
    Fotos: © EnergieDienstleistungsGesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH
    Foto und Grafiken: © EDG
    Christoph Zeis (links) und Matthias Freund von der EDG freuen sich über Platz 1 (Foto: © Michael Wendt, michaelwendt.net)
    Platz 2; Thomas Müller (links) und Michael Pietzner (E1) (Foto: © Michael Wendt, michaelwendt.net)
    Platz 3; v.l.n.r. Daniel Klöpf, Clemens Opferkuch und Matthias Schnerring (EnBW Contracting) (Foto: © Michael Wendt, michaelwendt.net)
    v.l.n.r. Stefan Sagmeister (E&M), Tobias Dworschak (vedec), Christoph Zeis, Matthias Freund (EDG), Michael Pietzner, Thomas Müller (E1), Matthias Schnerring, Clemens Opferkuch, Daniel Klöpf (EnBW Contracting), Heidi Roider (E&M) (Foto: © Michael Wendt, michaelwendt.net)


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  • 15.09.2022 | Contracting-Tour mit MdL Andreas Hein (CDU)

    15.09.2022 | Contracting-Tour mit MdL Andreas Hein (CDU)

    Landtagsabgeordneter Andreas Hein (CDU) folgte der Einladung des vedec und besichtigte im Rahmen einer Contracting-Tour zwei erfolgreich umgesetzte Energieeffizienz-Projekte in Schleswig-Holstein.

    Die zweite Contracting-Tour des vedec in diesem Jahr fand am 15.09.2022 in Schleswig-Holstein statt. Der Landtagsabgeordnete Andreas Hein besichtigte auf Einladung des vedec zwei Contracting-Projekte in Güby und in Kiel.

    Die Tour startete am Schloss Louisenlund in Güby. Hier wird mit Beginn des Schuljahres 2022/23 die Stiftung Louisenlund, Trägerin des Gymnasiums und Internats Louisenlund sowie einer IB World School, klimafreundlich mit Wärme beliefert. Der Kieler Energiedienstleister get|2|energy hat das Energieliefer-Contracting-Projekt gemeinsam mit den Stadtwerken SH umgesetzt. Im Zuge umfangreicher Bautätigkeiten in Louisenlund wurden die bisher auf Erdöl und -gas basierenden dezentralen Kesselanlagen durch eine zentrale Versorgung ersetzt. Insgesamt 17 Bestands- und Neubauten, welche Lern-, Studien- und Wohnräume beinhalten, wurden dafür an ein ca. 1.600 Meter langes, neu errichtetes Nahwärmenetz angeschlossen. Dieses wird zu über 90 % mit Biomasse und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung gespeist. Jährlich werden etwa 2,8 Mio. kWh Wärme bereitgestellt, die zukünftig auch durch den regionalen Brennstoff BtE®-Pellets erzeugt werden. Der Einsatz regenerativer Brennstoffe und eine effiziente Betriebsweise im Wärmeliefer-Contracting senken den Treibhausgasausstoß für den Kunden um rund 70 %.
     
    „Mit der Wärmeversorgung in Louisenlund hat unsere Unternehmensgruppe, die vor allem auf die ökologische Stromversorgung aus Wind und Sonne spezialisiert ist, im Wärmebereich Verantwortung übernommen. Auch hier ist die Umstellung auf Erneuerbare Energien absolut notwendig, um die Klimaneutralität zu erreichen“, so Per Lind, Geschäftsführer der getproject-Gruppe.
     
    Vom beschaulichen Güby ging es nach Kiel-Pries. Hier versorgen die Kieler Stadtwerke das Wohnquartier Wagnerring mit Wärme und Strom im Rahmen eines Energieliefer-Contracting-Projekts. Die Wohngebäude innerhalb des Wohnquartiers mit insgesamt 178 Wohnungen wurden in den 1960er Jahren durch die „Neue Heimat“ errichtet. Im Zuge einer Umstellungskampagne im Jahr 2018 wurde die 30 Jahre alte Bestandsanlage bestehend aus zwei mit Heizöl betriebenen Heizungskesseln ersetzt. Mit der neuen Heizzentrale, bestehend aus einem hocheffizienten BHKW- Modul mit einer elektrischen Leistung von 50 kW und einer thermischen Leistung vom 98 kW und einem modernen Erdgaskessel von Viessmann werden rund 257 Tonnen CO2 im Jahr eingespart. Die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung unter Einhaltung der Kostenneutralität nach Wärmelieferverordnung bedeuten für den Kunden eine gesicherte Wärmelieferung mit Betriebsführung ohne Risiko und das über 15 Jahre.
     
    Frank Meier, Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Kiel AG, fügt an: „Nicht alle Menschen in und um Kiel können von unserer umweltschonenden Fernwärmeversorgung über unser hochmodernes Küstenkraftwerk profitieren. Dennoch wollen wir die gesamte Region effizient mit Energie versorgen und setzen dabei auch auf die dezentrale Energieversorgung, wie in Kiel-Pries. Hier nutzen wir die Kraft-Wärme-Kopplung, wie im Küstenkraftwerk, und verwenden die Wärme, die bei der Erzeugung von Strom automatisch entsteht, für das Heizen von Gebäuden. Das ist sehr effizient und umweltschonend.“

    Andreas Hein betont in seiner Funktion als Fachsprecher für Energie, Industrie- und Ansiedlungspolitik der CDU Landtagsfraktion „Eine sichere, nachhaltige und bezahlbare Wärmeversorgung – das war jahrzehntelang nicht mehr so im Fokus wie gerade jetzt! Diese Contracting-Modelle zeigen, dass eine Umsetzung von komplexen klimafreundlichen Energieeffizienzprojekten gelingt, wenn man den richtigen Partner an seiner Seite hat. Das Ergebnis ist eine klimafreundliche Wärmeversorgung mit modernster Technik. Zudem garantiert das Contracting-Modell stabile Preise, und das über Jahre hinweg. Mit solchen innovativen und klimafreundlichen Vorzeigeprojekten, die beispielgebend sein sollen, leisten die Energiedienstleister einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende.“
     
    Tobias Dworschak, Vorstandsvorsitzender des vedec resümiert „Innovation und Effizienz schaffen die Grundlage einer klimagerechten Wärmeversorgung. Wie viel die Energiewende von mehr Chancengleichheit für Contracting-Projekte, insbesondere mit erneuerbarer Wärmeversorgung profitiert, zeigen beide Projekte deutlich. Dabei ist es stets geboten, technologieoffen und mit allen zur Verfügung stehenden erneuerbaren Energieträgern ein kluges und bedarfsgerechtes Energieversorgungssystem umzusetzen.“
    Das Projekt „Ökologische Energieversorgung für den Bildungscampus der Stiftung Louisenlund“ war im April 2022 bereits „Projekt des Monats“. Hier finden Sie weitere Informationen zum Projekt.
    v.l.n.r.: Fabian Müller (Stiftung Louisenlund), Tobias Dworschak, Melanie Hoffmann (vedec), Andreas Hein (CDU), Florian Burmeister (get|2|energy)
    v.l.n.r.: Andreas Hein (CDU), Tobias Dworschak, Melanie Hoffmann (vedec), Timo Alznauer, Rüdiger Skala (Stadtwerke Kiel)
    Fotos: © vedec e.V.
    Foto Andreas Hein (Kachel): © CDU-Fraktion des Schleswig-Holsteinischen Landtages


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  • Bewerbungen zum Contracting-Award 2022

    Bewerbungen zum Contracting-Award 2022

    14.09.2022 | Wir haben für den Contracting-Award wieder tolle Bewerbungen erhalten, die zeigen, wie der Klimaschutz mit Contracting aktiv vorangetrieben werden kann. Die Sieger werden im Rahmen unserer Opening-Night zum Jahreskongress am 20./21.09.2022 vorgestellt. Im Folgenden möchten wir die Projekte bereits jetzt schon einmal kurz vorstellen.
    Der Märkische Kreis mit Verwaltungs-Hauptsitz in Lüdenscheid schrieb im Sommer 2019 für 20 kreiseigene Liegenschaften (Verwaltungsgebäude, Schulen und Berufskollegien, Museen und Schullandheim), verteilt über den gesamten Landkreis in den Orten Lüdenscheid, Altena, Halver, Iserlohn, Menden, Plettenberg, Hemer, Sümmern sowie auf der Insel Norderney) ein Energieeinspar-Contracting aus, mit dem Ziel Energieverbrauch und -kosten sowie CO2-Emissionen möglichst umfassend und wirtschaftlich zu reduzieren.
     
    E1 Energiemanagement legte ein Angebot mit umfassenden Umbau-, Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen in allen technischen Bereichen der Energieerzeugung (einschl. Einsatz regenerativer Energien) und -nutzung vor. Auf dieser Basis wurde E1 Energiemanagement im Rahmen des zweistufigen Vergabeverfahrens im März 2020 beauftragt.
     
    Die garantierte Energiekosteneinsparung von 532.082,00 € p.a. beträgt 34,8 % bezogen auf die Energiekosten des Jahres 2018 in Höhe von 1.525.419,00 Euro netto. Die CO2-Emissionen werden dabei um 2.443 t/a bzw. 38,3 % reduziert.
    Foto: © E1 Energiemanagement GmbH
    Die partnerschaftliche Gemeinschaftslösung zwischen Landkreis und Energieversorger bringt die Energiewende vor Ort in der Kommune voran. Schon bei der Ausschreibung und Umsetzung des Projektes im Jahr 2018 hatten die Energiepartner die zukünftige Klimaneutralität im Blick und das Projekt entsprechend vorbereitet. Das Bildungszentrum Markdorf im Bodenseekreis (BZM) umfasst ein Gymnasium, eine Verbundschule, zwei Sporthallen und die Bibliothek, die sowohl von der Schule als auch von der Stadt Markdorf als öffentliche Bibliothek genutzt wird.
     
    Ziel des Bodenseekreises war es, die Energiekosten im BZM deutlich zu senken, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, und gemäß dem energiepolitischen Leitbild des Bodenseekreises, den CO2-Ausstoß des Bodenseekreises zu senken unter Reduktion von fossilen Energieträgern.
     
    Mit dem energieeffizientesten und wirtschaftlichsten Wärmeversorgungskonzept konnte die EnBW die öffentliche Ausschreibung gewinnen und modernisierte im Jahr 2020 die Anlagen als Contractor mit einem 50 kWel und 110 kWth-BHKW, einer 300 kW-Pelletkesselanlage und zwei Gasbrennwertkesseln à 575 kW. Weitere Energieeffizienzmaßnahmen wie die Modernisierung von lufttechnischen Anlagen und die Auswechslung von Pumpen sowie die Installation einer 100 kWp-PV-Anlage verbessern die Energie- und Ökobilanz des Standortes wesentlich. Darüber hinaus garantiert der Contractor im Betrieb eine vertragliche Wärmelieferung aus mindestens 50 % Bioenergie.
    Foto: © EnBW Contracting GmbH
    Im Herbst 2018 ist die EDG auf Ihren Gesellschafter Landkreis Mainz-Bingen mit der Projektidee zugekommen, das Schulzentrum Nieder-Olm mittels Contracting auf Erneuerbare Energien umzustellen, nachdem der Klimaschutzmanager der Kreisverwaltung auf uns zugekommen war und nach einer Möglichkeit gesucht hatte, ein Leuchtturmprojekt zu realisieren, das im Rahmen seiner Stelle eine Bundesförderung in Höhe von 200.000,00 € in Aussicht stellte.
     
    Das Nahwärmenetz wurde neu auf Niedertemperaturen ausgelegt (Vorlauf 70 bis 80 °C gleitend und Rücklauf von 45 °C), die vertraglich vereinbart sind und nicht überschritten werden dürfen. Um dies zu erreichen, sind alle Verbraucher hydraulisch und regelungstechnisch durch rücklauftemperaturbegrenzende Maßnahmen an Lüftungs- und Warmwasserbereitungsanlagen (Umbau von Einspritzschaltungen an Lüftungsanlagen in Mischkreisregelungen etc.) optimiert worden.
     
    Die Wärmeerzeugung erfolgt in einer Heizzentrale durch ein Erdgas-BHKW mit nachgeschaltetem Brennwert-Wärmetauscher. Die Mittellast wird durch einen Holzhackschnitzelkessel erneuerbar bereitgestellt, für den eine neue Heizzentrale gebaut wurde. Für Spitzenlast und Redundanz stehen zwei vorhandene NT-Gaskessel zur Verfügung. Durch die von der EDG getätigten Contracting-Investitionen konnten deutliche Effizienzgewinne erzielt und die resultierenden Energiekosten für den Wärme- und Strombezug des Nieder-Olmer Schulzentrums um 18 % gesenkt werden.
    Foto: © EnergieDienstleistungsGesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH
    GASAG Solution Plus hat für das Bürogebäude „PULSE Berlin“ mit 14.500 Quadratmetern Nutzfläche neue Maßstäbe bei der nachhaltigen Energieversorgung von Gewerbeimmobilien gesetzt. In enger Zusammenarbeit mit dem Bauträger hat der Energiedienstleister der GASAG-Gruppe ein ganzheitliches Versorgungssystem entwickelt, das unter Einbezug erneuerbarer Energien einen effizienten sowie nachhaltigen Betrieb ermöglicht.
     
    Durch 32 Erdsonden unter der Bodenplatte im Untergeschoss werden 99 kW thermische Leistung erzeugt, die sowohl zur Beheizung als auch zur Klimatisierung des siebengeschossigen Gebäudes genutzt werden. Parallel dazu läuft im 1. Obergeschoss ein effizientes Blockheizkraftwerk mit 33 kWel und 72 kWth. Der hier erzeugte Strom wird als Betriebsstrom für die Wärmepumpe der Geothermie-Anlage sowie den Hilfsantrieb genutzt. Spitzenlasten bei der Wärme werden durch einen Erdgaskessel abgefangen, eine Kompressionskältemaschine deckt Spitzenlasten bei der Klimatisierung ab.
    Foto: © GASAG Solution Plus GmbH
    Mehr als 13.000 Studierende zählt die Universität Bayreuth, die mit ihren zahlreichen Gebäuden jedes Jahr rund 27.000 MWh Wärme und rund 6.000 MWh Kälte braucht. Dafür sorgen die Stadtwerke Bayreuth, die dort insgesamt zwei Wärme- und Kältezentralen (WKZ-Süd und WKZ-Nord) betreiben. Im Einsatz sind hierfür rund 15 Erzeugungsanlagen, welche den Energiebedarf von drei thermischen Versorgungsnetzen (90-Grad-Netz, 50-Grad-Netz, 6-Grad-Netz [Kältenetz]) mit jeweils unterschiedlichen Vor- und Rücklauftemperaturen sicherstellen.
     
    Zusätzlich zu den zwei Gasbrennern (je 9,5 MW thermische Leistung), die bislang die Wärmeversorgung der Universität allein sichergestellt haben, haben die Stadtwerke Bayreuth ein großes Blockheizkraftwerk (BHKW) mit einer Leistung von 3,35 MWel bzw. 3,17 MWth installiert, das neben Wärme auch Strom produziert. Das BHKW ist in der Lage, den Großteil der benötigten Wärmeenergie in den Wintermonaten zu liefern – die Gasbrenner arbeiten seit Inbetriebnahme des BHKW nur noch unterstützend. Neben dem BHKW liefern zwei große mit Ökostrom betriebene Luft- Wärme-Pumpen (Gesamtleistung von rund 1,3 MW) regenerative Wärme und speisen diese in das Niedertemperaturnetz (50 °C) der Universität ein.
     
    Dank des iKWKS kann einerseits der Anteil der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien im Versorgungsnetz der Stadtwerke Bayreuth deutlich erhöht und damit rund 5.850 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden.
    Foto: © Stadtwerke Bayreuth GmbH
    Mit dem Neubauprojekt am Papierbach wächst in den kommenden Jahren ein komplett neues Stadtviertel heran. Direkt angebunden an die Altstadt von Landsberg am Lech, werden hier rund 658 Neubau-Wohnungen die unterschiedlichsten Wohnwünsche erfüllen: vom gemütlichen 1- oder 2-Zimmer-Apartment bis zur großzügigen Familienwohnung, vom stylishen Loft bis zum modernen Townhouse.
     
    Bis zum Jahr 2025 werden am Papierbach elf Gebäude-Ensembles errichtet. Sämtliche Gebäude entsprechen dem strengen KFW-55-Standard und sind damit besonders energieeffizient. Darüber hinaus werden nachhaltige Energiequellen genutzt und die Sektoren Wärme, Strom und Mobilität intelligent miteinander vernetzt.
     
    Die ZEAG sorgt für die integrierte Versorgung des Wohnkomplexes mit Wärme und Mieterstrom. Im weiteren Projektverlauf werden für die effiziente und nachhaltige Wärmelösung Blockheizkraftwerke und Wärmepumpen eingesetzt. Durch den Einsatz der Blockheizkraftwerke entsteht zudem Strom, der direkt genutzt werden kann, um einen guten Teil des Strombedarfes vor Ort zu decken. Mit diesem Mieterstrom erhalten die künftigen Mieter eine nachhaltige Energielösung und profitieren von günstigen Stromkosten. 
    Foto: © ZEAG Energie AG
    … verraten wir Ihnen am 20.09.2022 auf unserer Opening-Night zum Jahreskongress 2022

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  • Stellungnahme zur Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen

    Stellungnahme zur Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen

    06.09.2022 | Gestern haben wir vom Bundesministerium der Finanzen einen Entwurf einer Formulierungshilfe eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen im Erdgasnetz erhalten. Den Verbänden wurde gerade einmal eine Rückmeldefrist von 24h eingeräumt. Dennoch haben wir kurzfristig Stellung bezogen.

    Bei einer Umsetzung gemäß des vorliegenden Entwurfs, werden die Verbraucher von rund 20 – 25 Prozent des Wohngebäudebestands ohne hinreichenden sachlichen Differenzierungsgrund von der sozialpolitisch motivierten Umsatzsteuerermäßigung ausgenommen. Die hocheffiziente Wärmelieferung darf nicht bei der Reduzierung von Umsatzsteuersätzen vergessen werden.

    Ein Erdgaskunde – Eigentümer oder Vermieter – der selbst seine Erdgasheizung betreibt, wird nach dem aktuellen Entwurf in der Erdgaslieferung mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastet. Die Verbraucher bezahlen ebenso 7 Prozent Umsatzsteuer.

    Im Nachbargebäude wird ebenfalls Erdgas zur Beheizung eingesetzt, allerdings hat der Vermieter hier einen Contractor, Energiedienstleister oder ein Stadtwerk damit beauftragt, diese Heizung hocheffizient zu betreiben und Wärme an die Verbraucher zu liefern. Hier greift die reduzierte Umsatzsteuer nicht, die Verbraucher werden mit 19 Prozent Umsatzsteuer belastet. Damit werden rund 20 – 25 Prozent der Wohnungen in Deutschland, die mit hocheffizient erzeugter Wärme aus Erdgas versorgt werden deutlich benachteiligt.

    Angesichts des enormen Kostendrucks, der in den kommenden Heizperioden auf die Verbraucher zukommt, bemüht sich die Bundesregierung intensiv darum, Entlastungen im Erdgasbereich zu schaffen. Um massive Ungerechtigkeiten im Wärmemarkt zu vermeiden, fordern wir den Gesetzesentwurf so zu gestalten, dass für den gesamten gasbasierten Wärmemarkt eine entlastende Wirkung für die Verbraucher erreicht werden kann.

    Eine Gleichstellung ist verfassungsrechtlich geboten. Der Gesetzgeber überschreitet die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner steuerrechtlichen Gestaltungsfreiheit, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass diese die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten.

    Die einfachste und schlüssigste Lösung ist es, den Anteil der Wärmelieferung, der aus Erdgas bereitgestellt wird, mit dem gleichen Umsatzsteuersatz wie die Lieferung von Erdgas zu belasten. Das bedeutet: Erdgas und Wärmelieferung werden jeweils mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastet.

    Volker Schmees, Referent für Politik im vedec: „Das BMF hat die Folgen durch den Gesetzesentwurf nicht ausreichend durchdacht. Es darf einfach nicht sein, dass ein großer Anteil der Verbraucher deutlich benachteiligt wird. Die Bundesregierung muss hier dringend nachbessern im Sinne der sozialen Gerechtigkeit.“

    Die vollständige Stellungnahme und den Entwurf der Formulierungshilfe finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Offener Verbändebrief: Gleichbehandlung aller Gas-, Strom- und Energiekunden

    Offener Verbändebrief: Gleichbehandlung aller Gas-, Strom- und Energiekunden

    01.09.2022 | Gemeinsam mit dem B.KWK (Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.) und der DENEFF EDL_HUB gGmbH haben wir am Dienstag, den 30.08.2022 einen Verbändebrief verfasst und an Abgeordnete auf Landes- und Bundesebene versandt, um auf die Ungleichbehandlung der Wärmelieferung aufmerksam zu machen.

    Vor ein paar Tagen verkündete Bundeskanzler Olaf Scholz die Absicht (der Bundesregierung), die Umsatzsteuer auf die Versorgung mit Erdgas von 19 % auf 7 % abzusenken, um die Mehrbelastungen auszugleichen. Diese Absenkung wird allerdings bei rund 20 – 25 % der Wohnungen in Deutschland, die mit Wärme aus Erdgas beheizt werden, nicht ankommen. Die Folge: massive Ungerechtigkeit und Wettbewerbsverzerrung.
    Wir empfehlen eine Gleichbehandlung von Erdgaslieferung und gewerblicher Wärmelieferung bei der geplanten Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Die einfachste und schlüssigste Lösung ist es, den Anteil der Wärmelieferung, der aus Erdgas bereitgestellt wird, mit dem gleichen Umsatzsteuersatz wie die Lieferung von Erdgas zu belasten. Das bedeutet: Erdgas und Wärmelieferung werden jeweils mit 7 % Umsatzsteuer belastet.
    Den gesamte Brief finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Stellungnahme zur Änderungsverordnung zur AVBFernwärmeV

    Stellungnahme zur Änderungsverordnung zur AVBFernwärmeV

    29.08.2022 | Am 26.08.2022 haben wir gemeinsamen mit dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) eine Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abgegeben.

    Die geplante Modernisierung der Vorschriften soll die Umsetzung der Wärmewende voranbringen, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung schaffen, mehr Transparenz schaffen, den Verbraucherschutz stärken und die Interessen der Anbieterseite angemessen berücksichtigen.

    Die geplanten Änderungen erreichen diese Ziele bei der Digitalisierung und Transparenz. Dem Verbraucherschutz wird sehr weiter Raum eingeräumt. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Wir halten es für ganz entscheidend zum Erreichen der Ziele der Wärmewende, dass Wärmelieferung verlässlich, kalkulierbar und ohne unnötigen bürokratischen Aufwand durchgeführt werden kann. Nur dann ist sie massengeschäftstauglich und kann – auch im Rahmen digitalisierter Angebote – für einen breiten Massenmarkt zu tragbaren Preisen als Ermöglichungsmethode für eine schnelle Dekarbonisierung zum Einsatz kommen.

    In der Stellungnahme u.a.:

    – Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme

    – Unterscheidung zwischen zentralen Wärmenetzen und dezentraler Wärmelieferung

    – Kein Anpassungsrecht nach a), wenn der Wärmebedarf durch die bisherige Wärmelieferung schon unter Nutzung erneuerbarer Energien gedeckt wird

    – Anpassungsrecht vom Vollzug der Maßnahmen abhängig machen

    – Erstreckung auf den Basispreis erforderlich

    – Klärung der Kündigungsmöglichkeit vor dem Energieträgerwechsel

    Die Stellungnahme und den Referentenentwurf finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Update der Premiumversion des Kostenvergleichsrechners

    Update der Premiumversion des Kostenvergleichsrechners

    Seit 2013 gilt die Wärmelieferversordnung (WärmeLV) und seit 2014 stellen wir einen entsprechenden Kostenvergleichsrechner zur Verfügung. Neben einer kostelosen Basisversion (PDF) bieten wir auch eine Premiumversion (Excel) an.

    Für diese Premiumversion ist nun ein Update erschienen in dem der CO₂-Preis implementiert wurde. Dazu wurde das Tabellenblatt der Indizes angepasst und eine grundlegende Anpassung bei der Dateneingabe zum Bestand. Außerdem gab es allgemein ein verbessertes Handling des Tools. Dieses Update ist seit 2016 das erste Update, welches wieder kostenpflichtig ist. Unternehmen, die bereits eine vorherige Version bezogen haben, erhalten einen Nachlass gestaffelt nach Mitgliedsstatus.

    Unter Angabe der Version erhalten:

    Mitglieder mit Status Plus/Partner: 50 % Nachlass (auf Neupreis 270,00 €)
    – Mitglieder mit Status Basis: 40 % Nachlass (auf Neupreis 370,00 €)
    – Passiv- und Nicht-Mitglieder: 30 % Nachlass (auf Neupreis 480,00 €)

    Diese Nachlässe sind im System nicht hinterlegt und werden händisch bei der Rechnung abgezogen.

    Bestellen Sie gleich Ihre neuste Version.

    https://ved.ed.ka.kbit.de/produkt/kostenvergleichsrechner-premium/


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  • Stellungnahme zum BMWK-Diskussionspapier zur Kommunalen Wärmeplanung

    Stellungnahme zum BMWK-Diskussionspapier zur Kommunalen Wärmeplanung

    22.08.2022 | Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 28.07.2022 ein Diskussionspapier „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung“ veröffentlicht und Länder, Kommunen und interessierte Stakeholder zur Konsultation eingeladen.

    In dem Diskussionspapier werden einige der zentralen Fragestellungen und Umsetzungsschritte dargestellt, die aus Sicht des BMWK für die Einführung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung und -versorgung adressiert werden sollten.

    Grundsätzlich sehen wir die kommunale Wärmeplanung als ein geeignetes Instrument zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung an. Im Zuge der stark steigenden Energiepreise für fossile Brennstoffe und der zunehmenden Klimaerwärmung ist eine schnelle Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung gefordert. Aktuelle Klimaschutzprojekte dürfen dadurch auf keinen Fall ausgebremst werden.

    Die Stellungnahme und das Diskussionspapier finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Stellungnahme zu Art. 19 RED II

    Stellungnahme zu Art. 19 RED II

    12.08.2022 | Mit dem uns vorliegenden Entwurf der Bundesregierung zur Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) soll auf die Erreichung der Ziele für den Stromsektor eingezahlt werden. Dies setzte voraus, dass EE-Anlagen zügig in Betrieb genommen und ihr Anschluss an den jeweiligen Netzanschlusspunkten der zuständigen Verteilernetzbetreiber ohne Verzug erfolgen könne. Gegenwärtig verzögere sich die Inbetriebnahme zahlreicher Stromerzeugungsanlagen in der Größenordnung von 135 kW bis 950 kW, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden sollen, so das BMWK.
    Überbürokratisierung vermeiden

    Art. 19 RL 2018/2001 verlangt, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass auf Anfrage eines Produzenten von Energie aus erneuerbaren Quellen ein Herkunftsnachweis ausgestellt wird. Wir halten es für entscheidend, dass diese Vorgabe bei der Umsetzung eingehalten wird. Es muss also vermieden werden, dass bürokratische Pflichten geschaffen werden, die die Richtlinie nicht vorgibt. Die Richtlinie stellt es in die Entscheidungsmacht des Erzeugers, ob er ein Zertifikat ausgestellt haben möchte. Die Richtlinie schreibt nicht vor, dass zwingend für alle Fälle der Lieferung von Energie aus erneuerbaren Quellen eine Zertifikatspflicht geschaffen wird.

    Eine solche allgemeine Zertifikatspflicht wäre auch eine massive Behinderung von Energiewendeprojekten. Denn es verursacht nur unnötige Kosten und Arbeit, wenn z.B. ein Lieferant von Wärme aus einem Pelletkessel in einem Gebäude seinem Kunden gegenüber die Herkunft der Wärme aus diesem Pelletkessel durch ein Zertifikat belegen müsste. Das gleiche gilt, wenn ein Energiedienstleister auf einem Bürogebäude eine mit Sonnenenergie betriebene Kälteanlage oder ein Betreiber einer Biogasanlage Wärmelieferung an seine Nachbarn betreibt und in diesen Fällen die Herkunft der Kälte bzw. Wärme aus erneuerbaren Energien durch ein Zertifikat nachgewiesen werden müsste.

    Unsere Forderung:

    1) Bürokratische Pflichten, die über die Anforderungen der Richtlinie hinausgehen sind zu vermeiden. Die Richtlinie schreibt nicht vor, dass zwingend für alle Fälle der Lieferung von Energie aus erneuerbaren Quellen eine Zertifikatspflicht geschaffen wird.

    2) Es ist nicht sachgerecht, einen Abs. 7 in die FFVAV einzufügen.

    3) Der Nachweis ist vorzulegen für Netze, aus denen mindestens 5.000 MWh/a Wärme- oder Kälte abgegeben werden. Die Ausspeisemengen als Bezugswert zu nehmen hat den Vorteil, dass kein zusätzlicher Erfassungsaufwand entsteht, da ein Wärme- oder Kältelieferant ohnehin alle gelieferten Mengen misst, in Rechnungen dokumentiert und zum Nachweis bereitstellt.
    Weitere Informationen finden Sie in unserer Community.


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  • Energiespar-Contracting im Studierendenwerk Mannheim

    Energiespar-Contracting im Studierendenwerk Mannheim

    10.08.2022 | Eine Vorgabe der Ausschreibung war die energetische Sanierung des Hauses 42 auf mindestens KfW-Effizienzhaus-Standard 100. Die Energie- und Wasserkosten lagen im Jahr 2015 bei 453.288,00 €. Insgesamt war die Gebäudetechnik in allen acht Liegenschaften erneuerungsbedürftig. Die Gebäude werden über Fernwärme aus einer KWK-Anlage mit Wärme versorgt, so dass letztendlich eine Umstellung auf Holzhackschnitzel oder Holzpellets nicht infrage kam.

    Mit dem an E1 beauftragten Maßnahmenpaket wurden die acht Gebäude umfassend energetisch modernisiert und das Haus 42 auch energetisch saniert, und zwar auf den KfW-Effizienzhaus-Standard 70. Dies war das Ergebnis einer Variantenbetrachtung unter Einbindung von Kredit-Konditionen bzw. Tilgungszuschüssen der KfW-Förderprogramme. Die Maßnahmen wurden innerhalb von sieben Monaten bei laufendem Betrieb aller Gebäude umgesetzt.

    Hier geht es zum Projekt.
    Foto: © E1 Energiemanagement GmbH – Haus 42 vor und nach der Sanierung


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