Schlagwort: Wärmelieferverordnung

  • Contractinglexikon 2025

    Contractinglexikon 2025

    17.03.2025 | In Zusammenarbeit mit unserem Justiziar Martin Hack haben wir das Contractinglexikon aktualisiert.
    Gebäudeenergiegesetz, Kundenanlage, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, Preisänderungsklausel, Wärmeplanungsgesetz – was haben diese Begriffe gemeinsam? Einige davon hört man in der Öffentlichkeit immer wieder, hinter anderen verbergen sich komplexe rechtliche Sachverhalte. Als Beschäftige:r in der Energiebranche begegnet man ihnen immer wieder.

    Mit mehr als 170 ausführlich behandelten Themen greift das Contractinglexikon sie alle auf. Es begleitet Energiedienstleister in Ihrer täglichen Arbeit und gibt ihnen die Sicherheit, die sie beim Abschluss von Verträgen brauchen. Das Contractinglexikon unterstützt sie in rechtlichen Fragen und bei der praktischen Abwicklung.
    Die 25. überarbeitete Ausgabe des Contractinglexikons umfasst alle wichtigen Begrifflichkeiten von A wie Abnahmepflicht bis Z wie Zwangsverwaltung. Zusätzlich besticht es durch relevante Informationen rund um das Thema Energiedienstleistung und Contracting.

    Medientyp: USB-Stick
    Autor: RA Martin Hack
    Rechtsanwälte Günther Partnerschaft, Hamburg
    Umfang: 546 Seiten, DIN A4, 25. überarbeitete Ausgabe
    Erschienen: 2025
    ISBN: 978-3-944860-22-0


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  • Update der Premiumversion des Kostenvergleichsrechners

    Update der Premiumversion des Kostenvergleichsrechners

    Seit 2013 gilt die Wärmelieferversordnung (WärmeLV) und seit 2014 stellen wir einen entsprechenden Kostenvergleichsrechner zur Verfügung. Neben einer kostelosen Basisversion (PDF) bieten wir auch eine Premiumversion (Excel) an.

    Für diese Premiumversion ist nun ein Update erschienen in dem der CO₂-Preis implementiert wurde. Dazu wurde das Tabellenblatt der Indizes angepasst und eine grundlegende Anpassung bei der Dateneingabe zum Bestand. Außerdem gab es allgemein ein verbessertes Handling des Tools. Dieses Update ist seit 2016 das erste Update, welches wieder kostenpflichtig ist. Unternehmen, die bereits eine vorherige Version bezogen haben, erhalten einen Nachlass gestaffelt nach Mitgliedsstatus.

    Unter Angabe der Version erhalten:

    Mitglieder mit Status Plus/Partner: 50 % Nachlass (auf Neupreis 270,00 €)
    – Mitglieder mit Status Basis: 40 % Nachlass (auf Neupreis 370,00 €)
    – Passiv- und Nicht-Mitglieder: 30 % Nachlass (auf Neupreis 480,00 €)

    Diese Nachlässe sind im System nicht hinterlegt und werden händisch bei der Rechnung abgezogen.

    Bestellen Sie gleich Ihre neuste Version.

    https://ved.ed.ka.kbit.de/produkt/kostenvergleichsrechner-premium/


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  • Für Energiesouveränität, gegen Versorgungslücken

    Für Energiesouveränität, gegen Versorgungslücken

    Verbände-Allianz fordert Gipfel für Energiesparen und mehr Erneuerbare Energien „in nie dagewesenem Tempo“.

    11.03.2022 | Deutschland und Europa brauchen mehr Souveränität in der Energieversorgung. Um von russischen Energielieferungen schnell unabhängig zu werden und um Versorgungskrisen vorzubeugen, fordert ein breites Bündnis von über 20 Wirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherverbänden einen „Gipfel für Energiesouveränität“. Die unterzeichnenden Verbände rufen die Bundesregierung auf, wirksame politische und rechtliche Maßnahmen mit dem Ziel zu vereinbaren, Energieeinsparung und den Ausbau der Erneuerbaren Energien „in einem nie dagewesenen Tempo“ zu beschleunigen. Bundeskanzler Olaf Scholz sowie der Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck sollten zu diesem Gipfel zeitnah einladen, fordert die Verbände-Allianz. „Wir sind bereit“, heißt es in ihrem Appell.

    In dem Aufruf erklären die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner ihre Bereitschaft, die Bundesregierung dabei zu unterstützen, alle Kräfte und Ressourcen zu aktivieren. Durch öffentliche Appelle zum Energiesparen, zur Nutzung Erneuerbarer Energien und durch gezielte Unterstützung zahlreicher, teils einfacher, technischer Maßnahmen ließe sich schon kurzfristig der Erdgasbedarf deutlich senken. Neben der energetischen Modernisierung von Gebäuden, in denen der größte Teil des importierten Erdgases genutzt wird, spielen auch Unternehmen und öffentliche Infrastruktur eine wichtige Rolle.

    Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes vom vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.: „Es war vielleicht nie wichtiger als jetzt, möglichst autark in der Energieversorgung zu sein. Dabei bleibt die beste Kilowattstunde die, die gar nicht erzeugt werden muss. Energiedienstleister spielen in Fragen der Energieeffizienz eine entscheidende Rolle, insbesondere, wenn es um anspruchsvolle dezentrale Versorgungskonzepte geht, die den Autarkiegedanken stärken. Die hier schlummernden Potentiale gilt es mehr denn je, durch einen geeigneten Rahmen zu entfesseln.“

    Zu den Unterzeichnern der Erklärung gehören B.A.U.M. e.V. – Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, der Bundesverband Wärmepumpe e.V., der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V., der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung, der Bundesverband für Betriebs- und Regenwasser e.V., die Bundesvereinigung Bauwirtschaft, der Deutsche Industrieverband Concentrated Solar Power e.V., die Deutsche Umwelthilfe, die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V., der DENEFF EDL_Hub, das Deutsche Energieberater-Netzwerk e.V., der Deutsche Naturschutzring, der Energieberaterverband GIH, der Fachverband Einblasdämmung, Germanwatch e.V. der Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e.V., die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle, der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec), der Verband Fenster + Fassade (VFF), der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) sowie der WWF Deutschland.

    Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine wecke Erinnerungen an die zum Teil ebenfalls mit Kriegen verbundenen Ölkrisen vergangener Jahrzehnte. Seit langem drängende energiepolitische Herausforderungen müssten jetzt entschlossen angegangen werden. Zum Heizen und für Industrieprozesse, in Kraftwerken und Kraftfahrzeugen verbrauche Deutschland aktuell große Mengen fossiler Energie aus Russland. Um eine drohende Versorgungslücke abzuwenden, müsse es jetzt nicht nur darum gehen, Importe zu diversifizieren, sondern die Potenziale für die sparsame und effiziente Energienutzung und für den Ausbau der Erneuerbaren Energien umgehend zu erschließen.

    „Insbesondere im Wohngebäudebestand schlummern große Einsparpotentiale. Doch die Wärmelieferverordnung verhindert seit Jahren die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen und den Einsatz von Erneuerbaren Energien im Bestand. Eine Novelle der Wärmelieferverordnung ist daher wichtiger denn je.“ So Dworschak weiter.

    Das vollständige Papier finden Sie rechts unter Downloads.
  • Koalitionsvertrag: Energiedienstleister als Schlüssel zur Umsetzung der Klimaneutralität

    Koalitionsvertrag: Energiedienstleister als Schlüssel zur Umsetzung der Klimaneutralität

    25.11.2021 | Im gestern veröffentlichten Koalitionsvertrag gibt es aus Sicht des vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. gute Ansätze für eine erfolgreiche Energiewende. Die Ampel-Koalition möchte einen „verlässlichen und kosteneffizienten Weg zur Klimaneutralität spätestens 2045 technologieoffen ausgestalten“ und „Mieterstrom- und Quartierskonzepten vereinfachen und stärken“. Für die Umsetzung bieten sich aus Sicht des vedec ganzheitliche und technologieoffene Energiedienstleistungen an.

    Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec „Der Koalitionsvertrag hat gute Ansätze für den Klimaschutz. Energiedienstleister sind für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen die idealen Partner, denn sie tun ja genau das schon heute mit energieeffizienten, ganzheitlichen und sektorgekoppelten Konzepten in Objekten und Quartieren. Jedoch können aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen die großen Einsparpotentiale nicht ausgeschöpft werden. Jetzt gilt es in der anstehenden Legislaturperiode konkrete Maßnahmen zu ergreifen und die bestehenden Hemmnisse zu beseitigen!”

    In einem Positionspapier hat der vedec aufgezeigt, was genau zu tun ist, um die ambitionierten Ziele der Ampel-Koalition zu erreichen. „Der verpflichtende Einbau von Wärmemengenzähler, die Verbesserung der Wärmelieferverordnung und die Schaffung eines bürokratiearmen Rahmens für Quartierslösungen mit Kundenanlagen sind aus unserer Sicht die ersten wichtigen Schritte für eine erfolgreiche Energiewende, die schnell und einfach umsetzbar sind. Wir begrüßen daher sehr das Ziel der Koalition, Mieterstrom- und Quartierskonzepte zu vereinfachen und zu stärken.” erläutert Dworschak.

    Diskutieren Sie gerne mit uns über den Koalitionsvertrag auf unserer Community Plattform.

    Das vollständige Positionspapier finden Sie hier.
  • Marktzahlen Contracting: erhöhter Bedarf an klimaneutralen Lösungen

    Marktzahlen Contracting: erhöhter Bedarf an klimaneutralen Lösungen

    20.10.2021 | Die jährliche Markterhebung des vedec verzeichnet weiterhin ein kontinuierliches Wachstum der Contracting-Branche und zeigt kaum Auswirkungen der Corona-Krise auf das Geschäftsmodell. Klimaneutrale Lösungen werden zunehmend von den Kunden bei Contractoren nachgefragt.


    Die jährliche Erhebung des vedec – Verbands für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. unter seinen Mitgliedsunternehmen hat ein weiteres Branchenwachstum für das Jahr 2020 identifiziert. Der Umsatz steigt weiterhin kontinuierlich und erreicht ein Plus von 4,5 %, die Anzahl der abgeschlossenen Verträge wächst um +6,55 %, jeweils im Vergleich zum Vorjahr. 

    Mit einem Wert von 6,5 (Skala 1 (sehr schlecht) -10 (Sehr gut)) fällt die geschäftliche Erwartung der befragten Unternehmen zunehmend positiver aus. Im Jahr 2017 lag der Wert noch bei 4,6. Dennoch sehen die Befragten noch erhebliche Hemmnisse für den Contractingmarkt. Vor allem die Wärmelieferverordnung und die Kostenneutralität schränken die Möglichkeiten von Contracting im Wohngebäudebestand nach wie vor erheblich ein. Neben dem aktuellen Zinsniveau werden auch die wechselhaften Rahmenbedingungen als hinderlich angesehen.

    Gefragt wurde außerdem nach dem aktuellen Stand der Umsetzung der Klimaneutralität im eigenen Contracting-Unternehmen. Mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen möchten sich in den nächsten Jahren klimaneutral aufstellen. Dies wird vor allem mit dem Einsatz regenerativer Brennstoffe für die eigenen Anlagen umgesetzt, aber auch Digitalisierungsmaßnahmen wie einem papierlosen Büro, Elektrifizierung der Firmenflotte und einem Energiemanagementsystem für eigene Anlagen, wurden als Umsetzungsmaßnahmen genannt.

    Tobias Dworschak, Vorstandsvorsitzender des vedec „Der Wunsch nach klimaneutralen Lösungen wird auf Kundenseite immer stärker. Contractoren haben das notwendige Know-how für eine hocheffiziente Umsetzung. Unsere Befragung hat jedoch auch gezeigt, dass schwierige Rahmenbedingungen insbesondere im Wohngebäudebestand die Durchführung von klimafreundlichen Lösungen erheblich erschweren. Die neue Bundesregierung muss daher zeitnah Maßnahmen ergreifen. Ein erster wichtiger Schritt wäre die Novellierung der Wärmelieferverordnung“

    Ein Großteil der Befragten sieht durch die Corona-Krise kaum Einflüsse auf die Contracting-Branche, ein kleiner Teil verspürt sogar positive Effekte. 

    Die Daten werden unter den Verbandsmitgliedern per Fragebogen erhoben. Weitere Quellen sind Pressemitteilungen, öffentlich zugängliche Geschäftsberichte und Bilanzen, Presseveröffentlichungen und Direktbefragungen.

    Alle Zahlen des vedec sowie weitere Informationen sind unter https://ved.ed.ka.kbit.de/das-ist-contracting/marktzahlen-2020/ erhältlich.

    Ansprechpartner für Rückfragen:
    Melanie Hoffmann, melanie.hoffmann@ved.ed.ka.kbit.de, Tel.: 0511 36590-0
  • Wahlprüfsteine Sachsen-Anhalt

    Wahlprüfsteine Sachsen-Anhalt

    Parteien sehen Energiedienstleistungen als wichtigen Baustein für die Energiewende

    31.05.2021 | am 06.06.2021 wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Wir haben im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Dabei wurde deutlich, dass die Effizienzdienstleistung Contracting von den Parteien als wichtig angesehen wird, um das Klima zu schützen und die Energiewende in Deutschland weiter voranzutreiben. Neben den Einsatz von Erneuerbaren Energien sehen die Parteien auch die Kombination mit Effizienzmaßnahmen als eine wichtige Säule für den Klimaschutz. Außerdem wird die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand als elementar angesehen. Contracting wird dabei als eine wichtige Maßnahme zur erfolgreichen Umsetzung angesehen.

    Konkret gefragt wurde nach der aktuellen Diskriminierung von Effizienzdienstleistern insbesondere im Rahmen der Wärmelieferverordnung und der EEG-Umlage. Insgesamt stehen die Parteien der Energiedienstleistung Contracting positiv gegenüber. So möchten sich beispielsweise die Grünen dafür einsetzen, dass die bestehenden Hemmnisse bei der Wärmelieferverordnung und der EEG-Umlage (Energiedienstleister müssen die volle Umlage zahlen, während Eigenversorger nur 40 % zahlen müssen) beseitigt werden. 

    Tobias Dworschak, vedec-Geschäftsführer „Die Parteien haben die Wichtigkeit von dem Umsetzern der Energiewende, also den Energiedienstleistern erkannt. Das ist ein erster wichtiger Schritt. Jetzt gilt es jedoch konkrete Maßnahmen zu ergreifen und die bestehenden Hemmnisse im Sinne des Klimaschutzes zu beseitigen“

    Außerdem wurde nach der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gefragt. Das Land Sachsen-Anhalt wird derzeit seiner Vorbildfunktion nicht gerecht. „Wir begrüßen es daher sehr, dass die Parteien sich für eine Stärkung der öffentlichen Vorbildfunktion einsetzen möchten, wenngleich in der Vergangenheit bereits viele Chancen zur Verbesserung der aktuellen Situation verpasst wurden.“ so Dworschak weiter.

    Die vollständigen Wahlprüfsteine finden Sie rechts unter Downloads.
  • Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2050 geht nur mit Energiedienstleistern als Umsetzer

    Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2050 geht nur mit Energiedienstleistern als Umsetzer

    16.03.2021 | Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) veröffentlicht Impulspapier für  klimaneutrale Wärme bis 2050 – Energiedienstleister sollten bei der Umsetzung eine wichtige Rolle spielen.

    Im Rahmen eines Stakeholderdialogs hat das BMWi ein Impulspapier mit Maßnahmen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2050 veröffentlicht. Tobias Dworschak, vedec-Geschäftsführer: „Wir begrüßen die Initiative des BMWi, allerdings fehlt uns dort eine Idee, wie und wer diese Maßnahmen durchführen soll.“

    Das BMWi möchte den Wärmebedarf u.a. über Effizienzmaßnahmen erheblich senken und die Wärmeversorgung schrittweise auf Erneuerbare Wärme und unvermeidbare Abwärme umstellen. Aktuell wird ein Großteil der Wärme insbesondere in Bestandsgebäuden und in Prozessanlagen noch durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe mit entsprechenden CO₂-Emissionen erzeugt, bis 2050 soll die Wärmeerzeugung nur noch CO₂-frei erfolgen.

    Der Übergang hin zu Erneuerbarer Wärme, unvermeidbarer Abwärme und CO₂-freien Brennstoffen muss laut BMWi organisiert werden. „Energiedienstleister stehen dafür in den Startlöchern. Sie haben die Expertise, die notwenigen Maßnahmen durchzuführen und dabei auch noch einen hohen Grad an Energieeffizienz umzusetzen und sollten daher frühzeitig mit integriert werden. Außerdem müssen die Rahmenbedingungen stimmen.“ so Dworschak weiter 

    Die Wirklichkeit sieht jedoch völlig anders aus: Seit Jahren legt die Bundesregierung modernen Energieeffizienzdienstleistungen immer neue Steine in den Weg. Sei es bei der Wärmelieferverordnung oder beim Erneuerbaren-Energien-Gesetz. Dabei wären sie der Königsweg für die Umsetzung einer klimaneutralen Wärmeversorgung.

    „Wir werden uns im Rahmen des nächsten Stakeholdermeetings am 13.04.2021 intensiv für die Berücksichtigung von Energiedienstleistern bei der konkreten Umsetzung einsetzen.“ kündigt Dworschak an
  • 8 Jahre Wärmelieferverordnung – Novelle ist längst überfällig

    8 Jahre Wärmelieferverordnung – Novelle ist längst überfällig

    08.03.2021 | Modernisierungsstau im Wohngebäudebestand durch die Wärmelieferverordnung (WärmeLV). Geplante Evaluierung der WärmeLV macht Hoffnung auf eine Verbesserung der aktuellen Situation.

    Vor knapp acht Jahren wurde mit der WärmeLV erstmalig eine einheitliche Regelung für die Umstellung auf Wärmelieferung (Contracting) eingeführt. Der erhoffte Effekt bei den Sanierungsraten im Wohngebäudebestand ist jedoch ausgeblieben. Ganz im Gegenteil: die WärmeLV stellt ein wesentliches Hemmnis bei der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im Zuge einer energetischen Sanierung durch einen professionellen Energiedienstleister/Contractor dar. Eine Novelle ist längst überfällig. Hoffnung macht die vom Bundesjustizministerium (BMJV) vergebene Evaluierung der WärmeLV an die Prognos AG und die KEA Baden-Württemberg.

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: „Wir setzen uns bereits seit vielen Jahren für eine Novellierung der WärmeLV ein. So haben wir bereits in unserem Maßnahmenkatalog zur Bundestagswahl 2017 dringend notwendige Anpassungen im Sinne des Klimaschutzes gefordert. Umgesetzt hat die Bundesregierung davon bisher nichts.“

    „Die jetzt anstehende Evaluierung der WärmeLV ist auch ein Erfolg der vom vedec initiierten Arbeitsgruppe WärmeLV 2020, deren Mitglieder sich dafür beim BMJV eingesetzt haben. Wir erhoffen uns hiervon den dringend benötigten Impuls, um eine Novelle der WärmeLV im Sinne des Klimaschutzes und des Erfolgs der Energiedienstleistungen voran zu treiben.“ so Dworschak weiter.

    Prognos und die KEA führen aktuell eine Umfrage u.a. bei den Anbietern gewerblicher Wärmelieferung durch. Rückmeldefrist ist der 19.03.2021.

    Was muss sich konkret ändern?
    In der Kostenneutralitätsberechnung gemäß WärmeLV müssen auch solche Maßnahmen berücksichtigt werden können, die der Energiedienstleister im Bereich der Kundenanlage durchführt und die die Energieeffizienz der Wärmeversorgung des Gebäudes verbessern.

    Die bestehende Gesetzeslage stellt ein wesentliches Hemmnis für die Umstellung auf effizientere Technologien und Erneuerbare dar. Dieses besteht darin, dass die Effekte zusätzlicher Investitionen (z.B. hydraulischer Abgleich, Steuerungstechnik), nicht bei dem so genannten Kostenvergleich entsprechend der Vorgaben der WärmeLV angerechnet werden dürfen. Erlaubt ist nur eine Anrechnung von Maßnahmen, die an der Energieversorgungsanlage selbst vorgenommen werden, nicht aber Maßnahmen, die „hinter dem Wärmemengenzähler“ durchgeführt werden.

    Außerdem sollte eine „Erneuerbare-Pauschale“ für den Kostenvergleich eingeführt werden (siehe Positionspapier „Mehr Erneuerbare im Contracting“ vom BEE und vedec). 
  • Contractingverband VfW zu sinkenden CO₂-Emissionen: Effizienzdienstleistungen leisten wichtigen Beitrag

    Contractingverband VfW zu sinkenden CO₂-Emissionen: Effizienzdienstleistungen leisten wichtigen Beitrag

    Laut einer Jahresauswertung der Denkfabrik „Agora Energiewende“ sind die Treibhausemissionen in Deutschland 2019 um mehr als 50 Millionen Tonnen gesunken, sie liegen damit etwa 35 Prozent unter dem Niveau von 1990. Damit rückt das Ziel Deutschlands, bis 2020 die Emissionen um 40 Prozent zu mindern, überraschend in greifbare Nähe. Eine der Hauptursachen des Emissionsrückgangs im Stromsystem sind laut Agora die gestiegenen Preise für CO₂-Zertifikate im EU-Emissionshandel. Diese Erfolge konnten jedoch nur erzielt werden, da parallel die Energieeffizienz bei der energetischen Versorgung von Gebäuden verbessert wurde. Einen wichtigen Beitrag dazu leistet die Effizienzdienstleistung Contracting.

    Tobias Dworschak, VfW Geschäftsführer: „Die vorgelegten Zahlen zeigen einen schönen Erfolg. Sie machen deutlich, dass Klimaschutz mit entschiedenen Maßnahmen möglich ist. Wir dürfen uns auf diesem Erfolg aber nicht ausruhen. Im Gegenteil: im Gebäudebestand ist es unbedingt erforderlich, die Rahmenbedingungen für Effizienzdienstleistungen zu verbessern.“

    Hintergrund: Nach aktueller Rechtslage ist die Umlegung der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (Wärmelieferverordnung). Bei einer Modernisierung durch den Vermieter mit Eigenversorgung können jedoch auch höhere Kosten umgelegt werden. Dies führt dazu, dass in vielen Fällen die Durchführung der Modernisierung durch einen Effizienzdienstleister nicht möglich ist. Es entsteht ein Modernisierungsstau, da die Sanierung oft gar nicht durchgeführt wird.

    Dies ist nur eines der vielen Hemmnisse für die Effizienzdienstleistung Contracting. In einem Maßnahmenkatalog hat der VfW die wichtigsten Schritte zur Verbesserung der Defizite zusammengetragen.
  • Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Energiewende – Contractingverband VfW kritisiert Vernachlässigung zukunftsfähiger Geschäftsmodelle bei der Umsetzung der Energiewende

    Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Energiewende – Contractingverband VfW kritisiert Vernachlässigung zukunftsfähiger Geschäftsmodelle bei der Umsetzung der Energiewende

    Der Contractingverband VfW kritisiert deutlich den neuen Fortschrittsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums. Existierende Geschäftsmodelle werden bei der Zukunftsplanung vernachlässigt. Dazu ist eine Reform des § 556c BGB und der WärmeLV dringend erforderlich.

    Das Bundeswirtschaftsministerium überprüft alle 3 Jahre den Stand der Energiewende und hat jüngst das das Ergebnis der diesjährigen Überprüfung in einem Fortschrittsbericht veröffentlicht. Die von der Bundesregierung zu seiner Bewertung eingesetzte unabhängige Expertenkommission kritisiert diesen Bericht als unzureichend. Er zeige keine langfristigen Perspektiven auf und insgesamt würden die Etappenziele, wenn überhaupt so jedenfalls viel zu langsam erreicht. Dieser Kritik schließt sich der Verband für Wärmelieferung e.V. (VfW) an.

    „Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betont zwar, dass etwaige Geschäftsmodelle in Zukunft nur dann erfolgreich seien, „wenn sie die Energiewende und den Klimaschutz mitdenken““, verweist Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW auf die Berichterstattung in der Presse. „Konkrete Vorschläge macht er aber nicht. Unsere Mitglieder bieten mit der Energiedienstleistung Contracting bereits seit geraumer Zeit ein solch zukunftsfähiges Geschäftsmodell für die Realisierung der Energiewende am Markt an.“

    Die vielen Unklarheiten und Hemmnisse in § 556c BGB und der Wärmelieferverordnung erschweren nach Ansicht des VfW eine weitergehende Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung in Wohngebäuden und das Ausschöpfen der dort zum Gelingen der Wärmewende ruhenden Potenziale. „Wir brauchen dringende eine Überprüfung der WärmeLV“, fordert Dworschak weiter und verweist auf die bisherige Arbeit der Energieeffizienzplattformen. Außerdem sei endlich eine Klärung rund um den Begriff der Kundenanlage für die dezentrale Stromlieferung notwendig. „Wir verschenken hier wertvolle Zeit. Viele Handlungsmöglichkeiten liegen auf dem Tisch“, fasst Dworschak zusammen. „Es bedarf nur eines mutigen und entschlossenen Schrittes, sie endlich umzusetzen.“