Schlagwort: Wärmelieferung

  • Offener Verbändebrief: Gleichbehandlung aller Gas-, Strom- und Energiekunden

    Offener Verbändebrief: Gleichbehandlung aller Gas-, Strom- und Energiekunden

    01.09.2022 | Gemeinsam mit dem B.KWK (Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.) und der DENEFF EDL_HUB gGmbH haben wir am Dienstag, den 30.08.2022 einen Verbändebrief verfasst und an Abgeordnete auf Landes- und Bundesebene versandt, um auf die Ungleichbehandlung der Wärmelieferung aufmerksam zu machen.

    Vor ein paar Tagen verkündete Bundeskanzler Olaf Scholz die Absicht (der Bundesregierung), die Umsatzsteuer auf die Versorgung mit Erdgas von 19 % auf 7 % abzusenken, um die Mehrbelastungen auszugleichen. Diese Absenkung wird allerdings bei rund 20 – 25 % der Wohnungen in Deutschland, die mit Wärme aus Erdgas beheizt werden, nicht ankommen. Die Folge: massive Ungerechtigkeit und Wettbewerbsverzerrung.
    Wir empfehlen eine Gleichbehandlung von Erdgaslieferung und gewerblicher Wärmelieferung bei der geplanten Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Die einfachste und schlüssigste Lösung ist es, den Anteil der Wärmelieferung, der aus Erdgas bereitgestellt wird, mit dem gleichen Umsatzsteuersatz wie die Lieferung von Erdgas zu belasten. Das bedeutet: Erdgas und Wärmelieferung werden jeweils mit 7 % Umsatzsteuer belastet.
    Den gesamte Brief finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Update der Premiumversion des Kostenvergleichsrechners

    Update der Premiumversion des Kostenvergleichsrechners

    Seit 2013 gilt die Wärmelieferversordnung (WärmeLV) und seit 2014 stellen wir einen entsprechenden Kostenvergleichsrechner zur Verfügung. Neben einer kostelosen Basisversion (PDF) bieten wir auch eine Premiumversion (Excel) an.

    Für diese Premiumversion ist nun ein Update erschienen in dem der CO₂-Preis implementiert wurde. Dazu wurde das Tabellenblatt der Indizes angepasst und eine grundlegende Anpassung bei der Dateneingabe zum Bestand. Außerdem gab es allgemein ein verbessertes Handling des Tools. Dieses Update ist seit 2016 das erste Update, welches wieder kostenpflichtig ist. Unternehmen, die bereits eine vorherige Version bezogen haben, erhalten einen Nachlass gestaffelt nach Mitgliedsstatus.

    Unter Angabe der Version erhalten:

    Mitglieder mit Status Plus/Partner: 50 % Nachlass (auf Neupreis 270,00 €)
    – Mitglieder mit Status Basis: 40 % Nachlass (auf Neupreis 370,00 €)
    – Passiv- und Nicht-Mitglieder: 30 % Nachlass (auf Neupreis 480,00 €)

    Diese Nachlässe sind im System nicht hinterlegt und werden händisch bei der Rechnung abgezogen.

    Bestellen Sie gleich Ihre neuste Version.

    https://ved.ed.ka.kbit.de/produkt/kostenvergleichsrechner-premium/


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  • Stellungnahme zu Art. 19 RED II

    Stellungnahme zu Art. 19 RED II

    12.08.2022 | Mit dem uns vorliegenden Entwurf der Bundesregierung zur Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) soll auf die Erreichung der Ziele für den Stromsektor eingezahlt werden. Dies setzte voraus, dass EE-Anlagen zügig in Betrieb genommen und ihr Anschluss an den jeweiligen Netzanschlusspunkten der zuständigen Verteilernetzbetreiber ohne Verzug erfolgen könne. Gegenwärtig verzögere sich die Inbetriebnahme zahlreicher Stromerzeugungsanlagen in der Größenordnung von 135 kW bis 950 kW, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden sollen, so das BMWK.
    Überbürokratisierung vermeiden

    Art. 19 RL 2018/2001 verlangt, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass auf Anfrage eines Produzenten von Energie aus erneuerbaren Quellen ein Herkunftsnachweis ausgestellt wird. Wir halten es für entscheidend, dass diese Vorgabe bei der Umsetzung eingehalten wird. Es muss also vermieden werden, dass bürokratische Pflichten geschaffen werden, die die Richtlinie nicht vorgibt. Die Richtlinie stellt es in die Entscheidungsmacht des Erzeugers, ob er ein Zertifikat ausgestellt haben möchte. Die Richtlinie schreibt nicht vor, dass zwingend für alle Fälle der Lieferung von Energie aus erneuerbaren Quellen eine Zertifikatspflicht geschaffen wird.

    Eine solche allgemeine Zertifikatspflicht wäre auch eine massive Behinderung von Energiewendeprojekten. Denn es verursacht nur unnötige Kosten und Arbeit, wenn z.B. ein Lieferant von Wärme aus einem Pelletkessel in einem Gebäude seinem Kunden gegenüber die Herkunft der Wärme aus diesem Pelletkessel durch ein Zertifikat belegen müsste. Das gleiche gilt, wenn ein Energiedienstleister auf einem Bürogebäude eine mit Sonnenenergie betriebene Kälteanlage oder ein Betreiber einer Biogasanlage Wärmelieferung an seine Nachbarn betreibt und in diesen Fällen die Herkunft der Kälte bzw. Wärme aus erneuerbaren Energien durch ein Zertifikat nachgewiesen werden müsste.

    Unsere Forderung:

    1) Bürokratische Pflichten, die über die Anforderungen der Richtlinie hinausgehen sind zu vermeiden. Die Richtlinie schreibt nicht vor, dass zwingend für alle Fälle der Lieferung von Energie aus erneuerbaren Quellen eine Zertifikatspflicht geschaffen wird.

    2) Es ist nicht sachgerecht, einen Abs. 7 in die FFVAV einzufügen.

    3) Der Nachweis ist vorzulegen für Netze, aus denen mindestens 5.000 MWh/a Wärme- oder Kälte abgegeben werden. Die Ausspeisemengen als Bezugswert zu nehmen hat den Vorteil, dass kein zusätzlicher Erfassungsaufwand entsteht, da ein Wärme- oder Kältelieferant ohnehin alle gelieferten Mengen misst, in Rechnungen dokumentiert und zum Nachweis bereitstellt.
    Weitere Informationen finden Sie in unserer Community.


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  • Energiespar-Contracting im Studierendenwerk Mannheim

    Energiespar-Contracting im Studierendenwerk Mannheim

    10.08.2022 | Eine Vorgabe der Ausschreibung war die energetische Sanierung des Hauses 42 auf mindestens KfW-Effizienzhaus-Standard 100. Die Energie- und Wasserkosten lagen im Jahr 2015 bei 453.288,00 €. Insgesamt war die Gebäudetechnik in allen acht Liegenschaften erneuerungsbedürftig. Die Gebäude werden über Fernwärme aus einer KWK-Anlage mit Wärme versorgt, so dass letztendlich eine Umstellung auf Holzhackschnitzel oder Holzpellets nicht infrage kam.

    Mit dem an E1 beauftragten Maßnahmenpaket wurden die acht Gebäude umfassend energetisch modernisiert und das Haus 42 auch energetisch saniert, und zwar auf den KfW-Effizienzhaus-Standard 70. Dies war das Ergebnis einer Variantenbetrachtung unter Einbindung von Kredit-Konditionen bzw. Tilgungszuschüssen der KfW-Förderprogramme. Die Maßnahmen wurden innerhalb von sieben Monaten bei laufendem Betrieb aller Gebäude umgesetzt.

    Hier geht es zum Projekt.
    Foto: © E1 Energiemanagement GmbH – Haus 42 vor und nach der Sanierung


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  • Gesamtkonzept für neues Wohnquartier im Ammerland

    Gesamtkonzept für neues Wohnquartier im Ammerland

    11.07.2022 | Den Auftrag hat EWE vom Erschließungsträger, der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG), erhalten. Im zukunftsorientierten und nachhaltigen Wohnquartier werden auf 30 Hektar bis zu 300 Bauplätze ausgewiesen. Baubeginn im ersten von insgesamt sieben Bauabschnitten war in 2020. Nach dem Bau des EWE-Nahwärmenetzes ab Sommer 2021 wurde im April 2022 das erste Herzstück der Energiezentrale geliefert.

    Die Energietechnik ist modular aufgebaut, so dass EWE sie je nach Baufortschritt in Betrieb nehmen kann. Insgesamt wird der Energiedienstleister bis zum Jahr 2025 drei Blockheizkraftmotoren und zwei Gasbrennwertkessel in die Energiezentrale des Wohnquartiers installieren. Dann können insgesamt 2.000 Megawattstunden Strom und 3.100 Megawattstunden Wärme erzeugt werden. In Spitzenzeiten werden die drei BHKW-Motoren von zwei Gaskesseln unterstützt. Bei der Energieerzeugung wird überwiegend Biomethan zum Einsatz kommen.

    Hier geht es zum Projekt.
    Hier ruhten noch die Baumaschinen. Im August 2021 begannen die Tiefbaumaßnahmen für die Energie und Highspeed-Glasfaserversorgung
    Baustart für die Energiezentrale war Anfang 2022. Die schwarzen Wärmeleitungen verbinden die Erzeugungstechnik und die angeschlossenen Wohnhäuser und transportiert die grüne Energie an die Bewohner des Wohnbaugebietes
    Fotos © Frank Görner
  • Klimaneutrale Wärme für Quartier in Stuttgart

    Klimaneutrale Wärme für Quartier in Stuttgart

    10.06.2022 | Am Wiener Platz in Feuerbach werden in den nächsten drei Jahren rund 170 Wohnungen entstehen. Parallel zum Bau der Gebäude finden die Arbeiten an der Infrastruktur statt. Dazu gehört auch ein Nahwärmenetz, das voraussichtlich noch 2022 in den Untergrund des Areals verlegt wird. Versorgungsrohre bringen dann die Wärme in die Häuser. Dafür sorgt ein komplexes Konzept für die Nutzung von Umweltwärme und regenerativen Energien, die direkt auf dem Feuerbacher Areal verfügbar sind.

    Für die Bauherren und späteren Wohnungseigentümer können die Stadtwerke Stuttgart auch die notwendige Ladeinfrastruktur in den Tiefgaragen und die solare Ökostromversorgung vom eigenen Dach stellen.

    Hier geht es zum Projekt.
    Foto © Stadtwerke Stuttgart GmbH
    Laura Goll und Dario Solla zeigen wo es lang geht. Foto © Stadtwerke Stuttgart GmbH
  • Stellungnahme zur Ersatzkraftwerkbereithaltung

    Stellungnahme zur Ersatzkraftwerkbereithaltung

    31.05.2022 | Mit der Stellungnahmen haben wir uns an das BMWK gewannt.
    Mit dem uns vorliegenden Entwurf soll die Energieversorgungssicherheit in der Bundesrepublik gewährleitet werden. Insbesondere jetzt sollte die gasbasierte Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) als Hocheffizienztechnologie eine gesonderte Betrachtung und -behandlung erhalten, aufgrund ihrer Doppelfunktion zur Strom- und gleichzeitigen Wärmeerzeugung.

    Unsere Kern-Anmerkung: KWK-Anlagen abzuschalten ist kontraproduktiv

    Die Abschaltung von KWK-Anlagen ist nicht das probate Mittel zur Einsparung von Erdgas. Folgende Aspekte bei den dann für die Wärmeversorgung einzusetzenden Gaskesseln bitten wir, kritisch zu bedenken:

    1) Die Substitution von KWK-Wärme durch Wärme aus Spitzenlastkesseln führt zwar zu Einsparungen von Erdgas, aber gleichzeitig auch zu
    steigenden Wärmepreisen, die in die Wohnungswirtschaft und bis zu den EndverbraucherInnen durchschlagen.

    2) Spitzenlastkessel in der kommunalen Energieversorgung sind oftmals nicht dafür dimensioniert, die Gesamtwärmeversorgung (oder den Hauptteil) decken zu können, sondern bilden eine Ergänzung zur KWK für Zeiten höchster Wärmebedarfe oder bei Wegfall einzelner KWK-Anlagen. Bei Abschalten der KWK-Leistung in den Wintermonaten droht ggf. eine mangelnde Wärmeversorgung.

    3) Spitzenlastkessel haben lange Standzeiten als Reserve ohne tatsächlich betrieben zu werden. Werden diese nun vermehrt zur Wärmeerzeugung eingesetzt, steigt das Risiko einzelner Ausfälle. Wenn Spitzenlastkessel nicht betriebsbereit sind (Störung o.ä.), müssen KWK-Anlagen betrieben werden dürfen, ohne mit einem Pönale belegt zu werden.


    Mit den Neuregelungen für Kohlekraftwerke, die wir in der aktuellen Situation mittragen, müssen jedoch für faire Marktbedingungen auch die Regelungen für Gas angepasst werden. Diese sind im vorliegenden Entwurf noch nicht ausgearbeitet und sind dringend nachzureichen.

    Beim gerade verabschiedeten EnSiG hat man nur den Gasversorgern, aber nicht der Fernwärme, die Option Weitergabe höhere Energiepreise an Kunden eingeräumt. Der Branchenvorschlag, mit einer Änderung der AVB FernwärmeVO dies zu ermöglichen, sollte jetzt rasch umgesetzt werden.
    Weitere Informationen finden Sie in unserer Community.
  • Center Parcs im Allgäu erhält Wärme, Strom und Trinkwarmwasser

    Center Parcs im Allgäu erhält Wärme, Strom und Trinkwarmwasser

    12.05.2022 | Der Ferienpark “Park Allgäu” wurde 2018 eröffnet und bietet 1.000 Ferienhäuser in unterschiedlichen Komfortniveaus. Von Comfort-Ferienhäusern bis hin zu Exclusive- oder Exclusive-Wellness-Ferienhäusern. Dazu kommen ein großes Zentralgebäude mit tropischem Badeparadies Aqua Mundo und Market Dome und SPA (der Spa & Country Club befindet sich nicht im Zentralgebäude). Die Infrastruktur mit Strom, Wärme und Trinkwarmwasser musste entsprechend geplant werden.

    Die Betreiber vom Park Allgäu wünschten sich eine ökologische und effiziente Versorgung des gesamten Parks. Der Zeitplan war sehr eng und auch ein Nahwärmenetz musste erst einmal verlegt werden.

    Hier geht es zum Projekt.
    Foto: © Center Parcs (Park Allgäu)
    Foto: © Center Parcs
  • Musterverträge zur Wärmelieferung aktualisiert

    Musterverträge zur Wärmelieferung aktualisiert

    25.04.2022 | Die Änderung des § 3 AVBFernwärmeV lässt es zukünftig nicht mehr zu, in unserem Standard-Wärmelieferungsvertrag eine Pflicht vorzusehen, dass der Kunde während der gesamten Vertragslaufzeit die benötigte Wärme ausschließlich vom Wärmeversorgungsunternehmen bezieht. Das führt zu Änderungen in einigen Paragraphen. Will das Wärmeversorgungsunternehmen weiterhin eine solche Gesamtbedarfsdeckungspflicht vereinbaren, so muss diese individuell ausgehandelt werden.

    Es ist verpflichtend, von Anfang an einen fernablesbaren Wärmemengenzähler einzusetzen.

    Die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Recht des Wärmeversorgungsunternehmens, einseitig Preisänderungsklauseln zu ändern, war ebenfalls einzuarbeiten. Deshalb hat es weitere umfangreiche Änderungen gegeben. Die neue Rechtslage ist relativ einfach: Wenn eine vereinbarte Preisänderungsklausel unwirksam ist oder wird (nur dann, aber nicht, wenn sie dem Wärmeversorgungsunternehmen wirtschaftlich ungünstig erscheint), kann das Wärmeversorgungsunternehmen eine neue, den Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV genügende Preisänderungsklausel durch einseitige Bekanntgabe während der laufenden Vertragslaufzeit ohne Kündigung des Vertrages für die Zukunft bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Kraft setzen. In allen anderen Fällen ist eine einseitige Änderung der Preisänderungsklauseln durch das Wärmeversorgungsunternehmen nach dem geänderten § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV unzulässig.

    Die Regelungen zur Abrechnung (nach FFVAV) sind angepasst worden.

    Weitere Informationen finden Mitglieder in unserer Community.

    Unsere aktuellen Musterverträge können in unserem Shop bestellt und heruntergeladen werden. Die Preise werden Ihnen je nach Mitgliedschaft angezeigt.
  • Ökol. Energieversorgung für den Bildungscampus der Stiftung Louisenlund

    Ökol. Energieversorgung für den Bildungscampus der Stiftung Louisenlund

    11.04.2022 | Von 2020 bis Ende 2022 plant die Stiftung Louisenlund die Umgestaltung und Erweiterung des Forschungs-, Lern- und Studienzentrums und der Wohngebäude. Neu errichtet werden neben einem zweigeschossigen Schulgebäude auch Wohn- und Gemeinschaftsräume, so dass zukünftig mehr als 600 Schülerinnen und Schüler die Schule und das Internat besuchen können.

    Im Zuge der umfangreichen Neu- und Ausbauarbeiten wird die derzeit dezentrale und fossile Energieversorgung mit Beginn des Schuljahres 2022/23 durch eine zukunftssichere ökologische Energiebereitstellung ersetzt. Dafür werden 15 Bestandsgebäude und zwei Neubauten an ein neu errichtetes ca. 1.700m langes Wärmenetz angeschlossen, das zu über 90 Prozent aus Biomasse und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung gespeist wird.

    Hier geht es zum Projekt.
    Stiftung Louisenlund Baugrund Lerngebäude. Foto: © Stiftung Louisenlund
    Stiftung Louisenlund Grafik Lerngebäude. Foto: © Stiftung Louisenlund