Schlagwort: Wärmelieferung

  • Happy Birthday: 10 Jahre WärmeLV!

    Happy Birthday: 10 Jahre WärmeLV!

    03.07.2023 | Vor genau 10 Jahren, am 01. Juli 2013 hat die Wärmelieferverordnung das Licht der Welt erblickt. Wir feiern Ihren Geburtstag; und zwar den ganzen Monat. Warum? Weil uns allen so viel an der WärmeLV liegt.

    Liebe Wärmelieferverordnung,

    Herzlichen Glückwunsch zu Deinem Geburtstag! Jetzt bist Du schon 10 Jahre alt. Ich kann mich noch gut an Deine Geburt erinnern – und an die Hoffnungen, die wir in Dich gesetzt haben. Endlich die rechtssichere und gesetzlich verankerte Umlagefähigkeit der Wärmelieferungskosten auf die Mieter:innen. Diese sollten vor steigenden Kosten natürlich geschützt werden. Daher das Erfordernis der Kostenneutralität bei der Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung.

    Die Idee ist an sich ja auch gut: durch die verbesserte Effizienz der neuen Heizungsanlage spare ich Heizkosten wovon ich die Investitionen bezahle.

    Nur: das klappt heute in der Praxis viel zu selten. Auch, weil Energie lange sehr günstig war. So liegt viel Effizienzpotenzial im Wohngebäudebestand brach. Und mit den neuen Anforderungen an mehr Erneuerbare in der Wärme wird kostenneutrale Umstellung noch schwieriger. Das sieht inzwischen auch das Klimaschutzministerium so.

    Deshalb, liebe Wärmelieferverordnung, ist es für Dich an der Zeit, Dich weiter zu entwickeln. Dein erster runder Geburtstag ist da aus unserer Sicht eine tolle Gelegenheit zu: den ganzen Juli über wollen wir Dich feiern, auf gemeinsame Jahre zurückblicken und Dir Tipps für Deinen zukünftigen Weg mitgeben.

    In diesem Sinne, HAPPY BIRTHDAY 🎂

    Rechts unter Downloads ist unser Impulspapier zur WärmeLV abrufbar.


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  • Aktualisierung der Musterverträge

    Aktualisierung der Musterverträge

    03.05.2023 | Wir haben unsere Musterverträge aktualisiert. Ab sofort stehen diese in aktualisierter Form mit Stand 04/2023 in unserem Shop zur Verfügung. Mitglieder können die Verträge kostengünstig erwerben und direkt nach Freischaltung von uns als Word-Datei herunterladen.

    Ein herzliches Dankschön unserer Partner-Kanzlei Rechtsanwälte Günther, die uns seit Jahren unterstützen und hier federführend tätig sind.

    Insgesamt stellen wir 18 Musterverträge zu Wärme-, Strom- und Kältelieferung zur Verfügung. Auch Miet- und Pachtverträge und entsprechende AGB finden Sie in unserem Shop. Alle Dokumente haben wir angepasst. Dazu gehören u.a.:

    – Wichtige Präzisierung bei den Fristen für die Dienstbarkeiten
    – Wichtige Ergänzung bei den Abrechnungszeiträumen und -fristen aufgrund der Anpassungen durch die FFVAV
    – Anpassungen der Indizes aufgrund der Änderungen des Statistischen Bundesamtes
    – Anpassungen der Miet- und Pachtverträge, um auch die Besonderheiten einer Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien abzubilden

    Unsere Musterverträge finden Sie hier.


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  • GEG: Regenerative Wärmeerzeugung stärken!

    GEG: Regenerative Wärmeerzeugung stärken!

    13.04.2023 | Wärmewende braucht Chancengleichheit!

    Ziel und Zweck der Wärmwende ist es, fossil befeuerten Heizungsanlagen den Rücken zu kehren und die regenerative Wärmebereitstellung zu stärken. Das strebt auch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an, die wir kommentiert haben. Für den reduzierten Einsatz fossiler Energieträger gilt es unterschiedliche Lösungsansätze im Gebäudebestand anzuerkennen und Chancengleichheit unter allen Formen gewerblicher Wärmelieferanten herzustellen. Die Wärmewende ist zum überwiegenden Teil dezentral, regenerativ und mit anderen Sektoren gekoppelt.

    Dafür setzen wir uns mit nachstehenden Vorschlägen ein:

    1. Dezentrale Energieversorgungslösungen und Wärmenetze gleichbehandeln (§ 71b GEG)

    2. Begriff „Gebäudenetz“ um ein Wärmemengen-Kriterium erweitern (§ 3 Nr. 9a GEG)

    3. Gleiches Berechnungsverfahren für Primärenergiefaktoren von Netzen (§ 22 Abs. 5 GEG)

    4. Einführen von Messausstattungen für Bestands- und neue Heizungsanlagen ab 2024 (§ 71a GEG)

    5. Quartierskonzepte stärken: Änderung des § 23 Abs. 1 GEG

    6. Wärmewende erleichtern (§ 71 und § 71o GEG)

    7. Würdigen tatsächlicher Kosten für Erneuerbare Energien in der WärmeLV i.V.m. § 556c BGB


    Unsere vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
    Die Gleichbehandlung von Gebäude- und Wärmenetzen ist unser zentrales Anliegen. Denn eines ist klar, die leichte Flucht in fossile Wärmenetze mit geringeren Anteil regenerativer Energieträger und Transformationsanforderungen ist nicht sachgerecht und benachteiligt Contracting-Lösungen. Insbesondere vor dem Hintergrund der kommunalen Wärmeplanung ist das entscheidend. Es ist nur konsequent allen zulässigen Erfüllungsoptionen dieselben Anforderungen an den Anteil einzusetzender Erneuerbarer Energieträger aufzuerlegen.

    Das Abgrenzen von „Gebäude- und Wärmenetzen” in § 3 Nr. 9a des GEG-Entwurfs in Verbindung mit den Regelungen in § 71, § 71a und § 71b, kann für gewerbliche Wärmelieferanten insgesamt zu einer weiteren Ungleichbehandlung führen. Laut Begründung im Gesetzesentwurf soll mit dieser Unterscheidung ein Abgrenzen für Heizungsanlagen ermöglicht werden, die in die Regelung des §71 (65 %-EE-Vorgabe) fallen und derer, die in ein Wärmenetz einspeisen (weiche Vorgabe inkl. Transformationsplan). Ein Wärmenetzbetreiber kann in einigen Projekten als „Gebäudenetz“ durch die deutlich restriktiveren Regeln von § 71 und § 71a (GEG-Entwurf) im Anschluss neuer Gebäude sichtbar ausgebremst werden.
    Im aktuellen Entwurf zeichnet sich ein Gebäudenetz durch die ausschließliche Versorgung von bis zu 16 Gebäuden oder bis zu 100 Wohneinheiten mit Wärme und Kälte über ein Netz aus. Um die unter Punkt 3 geschilderte Thematik zu verhindern und mehr Chancengleichheit unter Wärmelieferanten zu schaffen, ist ein drittes Kriterium einzuführen, dass auf die gelieferte Wärmemenge abstellt.

    Wir schlagen daher folgende Änderung des § 3 Nr. 9a GEG vor:

    Gebäudenetz“ ein Netz zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme und Kälte von bis zu 16 Gebäuden oder bis zu 100 Wohneinheiten oder dessen tatsächlich gelieferte Wärmewenge pro Heizperiode 500 MWh nicht überschreitet“.


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  • Wärme, Kälte und Mieterstrom für das Bauvorhaben NOVUM

    Wärme, Kälte und Mieterstrom für das Bauvorhaben NOVUM

    11.04.2023 | Moderne helle Wohnatmosphäre verbindet sich mit Energieeffizienz und Nachhaltigkeit und setzt Maßstäbe für generationenübergreifendes Wohnen. Insgesamt entstehen 45 Wohneinheiten, davon 13 barrierefrei und altersgerecht gestaltet, eine Senioren-Tagesbetreuung, ein Kinderspielplatz, begrünte Innen- und Außenbereiche sowie eine Tiefgarage.

    Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Energiestandard KfW-Effizienzhaus 55 und die Eigenstromerzeugung erfolgt durch Photovoltaik. Eine Dachbegrünung, Klimadecke und Pelletheizung runden das Projekt ab.

    Zu den Besonderheiten in allen Wohneinheiten zählt ein verbautes wassergeführtes Klimadeckensystem: Über raumweise steuerbares Variieren der Wassertemperatur lässt sich sowohl Heizen als auch an heißen Sommertagen die Raumtemperatur absenken. Beim Heizen erwärmt Strahlungswärme sämtliche Oberflächen, vergleichbar dem Prinzip von Sonnenstrahlen, und temperiert so gleichmäßig den Raum. Das Kühlen geht anders als bei Klimaanlagen völlig verwirbelungsfrei vonstatten. Eine wohnungszentrale Lüftungsanlage sorgt für einen optimalen Luftaustausch, energiesparend durch Wärmerückgewinnung.

    Hier geht es zum Projekt.
    Foto: © G. Stranzinger Bauprojekt GmbH & Co. KG


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  • Newton Powerhouse – Unsere Sonne als Versorger

    Newton Powerhouse – Unsere Sonne als Versorger

    13.03.2023 | In den letzten Jahren hat sich der Stadtteil Adlershof zu einem Zentrum für Wissenschaft, Wirtschaft und Medien mit exzellenter Anbindung an den Flughafen in Schönefeld und die City entwickelt. Spaziergänger:innen kommen im nahegelegenen Landschaftspark Johannisthal auf ihre Kosten. Familien profitieren von der guten Schul- und Kitainfrastruktur oder nutzen die vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und Restaurants.
     
    Seit März 2016 hat die Howoge Wohnungsbaugesellschaft auf dem Gelände zwischen Newtonstraße und Wilhelm-Hoff-Straße insgesamt 128 neue Mietwohnungen fertiggestellt. Die 2- bis 5-Zimmer-Wohnungen in Adlershof umfassen zwischen 44 und 105 Quadratmeter Wohnfläche und verteilen sich auf fünf Gebäude. Für die neuen Bewohner:innen in Adlershof wird es zudem 28 oberirdische mit Photovoltaik überdachte PKW-Stellplätze geben.

    Hier geht es zum Projekt.
    Fotos: © Howoge Wohnungsbaugesellschaft mbH


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  • Energieliefer-Contracting mit Effizienzmaßnahmen

    Energieliefer-Contracting mit Effizienzmaßnahmen

    16.02.2023 | Mit einem modernen Nahwärmekonzept ermöglicht ENGIE Deutschland die klimaschonende Wärmeversorgung der Beruflichen Schule Riedlingen, des benachbarten Wohn- und Ärztehauses und des Pflegeheims der St.-Elisabeth-Stiftung. Bis zur Inbetriebnahme am 01.10.2022 fungierte ein Gaskessel als Energiequelle für die Berufliche Schule, während die Wärmeversorgung des Wohn- und Ärztehauses über die Heizzentrale des angrenzenden ehemaligen Krankenhauses erfolgte.
    ENGIE Deutschland übernimmt Planung, Bau und Finanzierung sowie Betrieb, Wartung und Instandhaltung des Nahwärmenetzes und ist verantwortlich für die neue Heizzentrale.

    Hier geht es zum Projekt.
    Neue Heizzentrale
    Gaskessel – Fotos: © ENGIE Deutschland GmbH


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  • Wir machen 65 % EE in neuen Heizungen sichtbar!

    Wir machen 65 % EE in neuen Heizungen sichtbar!

    10.02.2023 | Engagierte Wärmeversorgungsunternehmen setzten die Wärmwende im Gebäudebestand um!

    Die Wärmeversorgung in Deutschland muss und kann erneuerbar werden. Davon sind wir überzeugt. Große Herausforderungen lassen sich durch kluges Vorgehen und sorgfältige Planung meistern. Dazu fühlen sich die im vedec organisierten Energiedienstleister und Wärmelieferanten verpflichtet.

    Wir gehen die Herausforderungen an und setzen unser Know-How ein, um unseren Beitrag zum Gelingen der so dringend notwendigen Wärmewende zu leisten. Mit den richtigen und verlässlichen Rahmenbedingungen. Denn nur so können technische Lösungen von den Expert:innen der Wärmeversorgung breit ausgerollt und wirtschaftlich wie ökologisch sinnvoll eingesetzt werden. Wir haben deshalb die Ideen aus dem Diskussionspapier „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024 – Konzeption zur Umsetzung“ der Bundesregierung zum Anlass genommen, unterschiedliche, in der Praxis typische Umstellungsszenarien zu berechnen. Dabei ging es uns darum, die Auswirkungen der diskutierten Anforderungen sichtbar zu machen.

    Wir haben drei Umrüstungsoptionen mit jeweils drei Szenarien berechnet:

    1. Umrüstung eines bestehenden WG (50 WE) auf:
    • 65 % EE bei der Wärmeversorgung mit Wärmepumpen-Stromtarif, ohne hydraulischem Abgleich, ohne Kesseltausch

    2. Umrüstung eines bestehenden WG (50 WE) auf:
    • 65 % EE bei der Wärmeversorgung mit normalem Stromtarif, ohne hydraulischem Abgleich, ohne Kesseltausch

    3. Umrüstung eines bestehenden WG (50 WE) auf:
    • 65 % EE bei der Wärmeversorgung mit hydraulischem Abgleich und Wärmepumpen-Tarif

    Unsere Ergebnisse und Modellberechnungen finden Sie rechts unter Downloads.

    Hinweis zur Aktualität:
    Die Daten für das letzte Szenario (siehe Grafik unten) inkl. Heizkörpertausch, hydraulischen Abgleichs und der Umrüstung auf eine Wärmepumpe samt Gaskessel und PV-Anlage wurde im Juni 2023 aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse der anderen beiden Szenarien auf der Grundlage der damals im September 2022 gültigen Werte basieren.
    • 65 % Erneuerbare Energien sind ein wichtiger erster Schritt zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung.

    • 65 % Erneuerbare Energien in Heizungsanlagen bedeutet aber nicht zwingend, dass auch 65 % weniger CO-Emissionen entstehen.

    • Die Kosten für abnehmende CO-Emissionen steigen deutlich.

    • Die Bereitstellung Erneuerbarer-Wärme wird komplexer.

    • Ohne Wärmewende-Profis geht es nicht.
    1. Sicherheit der Refinanzierung: Flexible Laufzeiten bei Einsatz EE ermöglichen (§32 Abs.1 AVBFernwärmeV)

    2. Würdigen der tatsächlichen Kosten für 65 % EE (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung)

    3. Einheitliche und transparentes Bilanzieren der CO-Emissionsfaktoren

    4. Wärmebedarf senken und Effizienz stärken

    5. Gleichberechtigter Einsatz innovativer Kraft-Wärme-Kopplung

    6. Erleichterte Errichtungsmöglichkeiten von Wärmepumpen, Rückkühlern und PV-Anlagen


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  • Contracting im Congress Center Rosengarten

    Contracting im Congress Center Rosengarten

    20.01.2023 | Die MVV Enamic GmbH versorgt das Congress Center Rosengarten in Mannheim mit Wärme, Strom, Kälte und Licht. Es zählt zu den führenden Kongress- und Veranstaltungshäusern Deutschlands. Das Effizienzprojekt wird seit 2015 Stück für Stück umgesetzt und hat den bisher größten Erfolg in der Umstellung auf LED. Hier ist eine Reduzierung des Stromverbrauchs in der Tiefgarage und vielen Innenbereichen um rund 58 % gelungen. Dies entspricht  einer CO2-Einsparung von mehr als 150 t pro Jahr.

    Hier geht es zum Projekt.
    Fotos: © m:con – mannheim:congress GmbH
    Wärmeerzeuger


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  • Stellungnahme zur Gaspreisbremse

    Stellungnahme zur Gaspreisbremse

    25.10.2022 | Die von der Bundesregierung eingesetzte Experten:innen-Kommission Gas und Wärme spricht sich für schnelle Entlastungen und den Schutz finanziell überforderter Verbraucher:innen bei der Bewältigung der Gaspreiskrise aus. Eine Einmalzahlung im Dezember 2022 soll kurzfristig erfolgen und erste Belastungen abfedern, bis die Gas-/ Wärmepreisbremse im März 2023 wirksam wird. Gemeinsam als Branche unterstützen wir diese Zielsetzung sehr und begrüßen die in der Kürze der Zeit durch die Experten:innen-Kommission beschlossene Empfehlung als gangbaren Weg.

    Die zentrale Aufgabe lautet: sicher durch den Winter kommen. Dazu muss es Energiedienstleistern und Wärmelieferanten möglich sein, ihre Leistungen zur Bereitstellung von Wärme bürokratiearm und mit kontinuierlicher Liquidität an die Kunden: innen weitergeben zu können.

    Die gesamte Branche der Energiedienstleister und Wärmelieferanten fühlt sich zur Mithilfe bei der Krisenbewältigung verpflichtet. Wir möchten Ihnen deshalb im Folgenden elementar wichtige
    Grundvoraussetzungen und Anregungen mit auf den Weg der Entscheidungsfindung geben, welche die
    Empfehlung der Experten:innen-Kommission für Gas und Wärme ergänzen.

    In einer Stellungnahme geben wir gemeinsam mit dem B.KWK der Bundesregierung einige wichtige Umsetzungsvorschläge mit. Diese finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Erneuerbare Energien im Quartier in Schaafheim

    Erneuerbare Energien im Quartier in Schaafheim

    20.10.2022 | Die EAM versorgt in Schaafheim im Landkreis Darmstadt-Dieburg zwanzig Reihenhäuser im Quartier mit Wärme. Im Vergleich zu einer Erdgasheizung wird durch den Einsatz der Pelletkessel eine CO2-Einsparung von ca. 57 t/a erzielt. Bauherr und Projektpartner der EAM sind die Traumhaus AG aus Wiesbaden sowie für das Mieterstrommodell die prosumergy GmbH aus Kassel.

    Hier geht es zum Projekt.
    Fotos: © EAM Natur Energie GmbH


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