Schlagwort: Vorbildfunktion

  • Wahlprüfsteine Sachsen-Anhalt

    Wahlprüfsteine Sachsen-Anhalt

    Parteien sehen Energiedienstleistungen als wichtigen Baustein für die Energiewende

    31.05.2021 | am 06.06.2021 wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Wir haben im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Dabei wurde deutlich, dass die Effizienzdienstleistung Contracting von den Parteien als wichtig angesehen wird, um das Klima zu schützen und die Energiewende in Deutschland weiter voranzutreiben. Neben den Einsatz von Erneuerbaren Energien sehen die Parteien auch die Kombination mit Effizienzmaßnahmen als eine wichtige Säule für den Klimaschutz. Außerdem wird die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand als elementar angesehen. Contracting wird dabei als eine wichtige Maßnahme zur erfolgreichen Umsetzung angesehen.

    Konkret gefragt wurde nach der aktuellen Diskriminierung von Effizienzdienstleistern insbesondere im Rahmen der Wärmelieferverordnung und der EEG-Umlage. Insgesamt stehen die Parteien der Energiedienstleistung Contracting positiv gegenüber. So möchten sich beispielsweise die Grünen dafür einsetzen, dass die bestehenden Hemmnisse bei der Wärmelieferverordnung und der EEG-Umlage (Energiedienstleister müssen die volle Umlage zahlen, während Eigenversorger nur 40 % zahlen müssen) beseitigt werden. 

    Tobias Dworschak, vedec-Geschäftsführer „Die Parteien haben die Wichtigkeit von dem Umsetzern der Energiewende, also den Energiedienstleistern erkannt. Das ist ein erster wichtiger Schritt. Jetzt gilt es jedoch konkrete Maßnahmen zu ergreifen und die bestehenden Hemmnisse im Sinne des Klimaschutzes zu beseitigen“

    Außerdem wurde nach der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gefragt. Das Land Sachsen-Anhalt wird derzeit seiner Vorbildfunktion nicht gerecht. „Wir begrüßen es daher sehr, dass die Parteien sich für eine Stärkung der öffentlichen Vorbildfunktion einsetzen möchten, wenngleich in der Vergangenheit bereits viele Chancen zur Verbesserung der aktuellen Situation verpasst wurden.“ so Dworschak weiter.

    Die vollständigen Wahlprüfsteine finden Sie rechts unter Downloads.
  • Koalitionsvertrag Baden-Württemberg: Contracting als Bestandteil der Energiewende

    Koalitionsvertrag Baden-Württemberg: Contracting als Bestandteil der Energiewende

    12.05.2021 | Heute hat die Koaltition aus Grüne und CDU den Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg (BaWü) veröffentlicht und die Parteien haben ihre Zustimmung ausgesprochen. Wie bereits kurz zuvor in Rheinland-Pfalz, nennt auch die Koalition in BaWü im Koalitionsvertrag Contracting als wichtiges Instrument für den Klimaschutz und für die Erreichung der Klimaschutzziele, insbesondere bei der Sanierung von landeseigenen Liegenschaften. Die Koalition möchte damit die Vorbildrolle des Landes stärken.

    Außerdem möchte sich die Koalition für einen deutlich höheren CO2-Preis einsetzen, die Einbindung von KWK-Anlagen im Wärmebereich vereinfachen, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) novellieren und grundsätzlich die Energieeffizienz stärken. Wir freuen uns sehr, dass die Koaltion damit einige unserer Punkte der Wahlprüfsteine im Rahmen der Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg aufgegriffen hat.

    Jetzt gilt es, diese positiven Ansätze weiter mit Leben zu befüllen und in die konkrete Ausgestaltung zu gehen im Sinne des Klimaschutzes. Wir werden dafür in den weiteren Dialog mit der Koalition aus CDU und Grüne gehen und bei der Umsetzung unsere Unterstützung anbieten.

    Den vollständigen Koalitionsvertrag finden Sie hier.
  • Contractingverband VfW zur Energieeffizienzstrategie: Maßnahmen sind nicht konkret genug

    Contractingverband VfW zur Energieeffizienzstrategie: Maßnahmen sind nicht konkret genug

    Am vergangenen Freitag wurde im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Entwurf für die Energieeffizienzstrategie 2050 der Bundesregierung vorgestellt. Mit dieser Strategie sollen Energieeinsparziele und Maßnahmen bis 2030 und in einem zweiten Schritt bis 2050 verankert werden. Eine Großzahl der enthaltenen Maßnahmen kommen aus dem Klimapaket, ergänzt werden sie durch einige weitere Vorhaben. Der VfW begrüßt grundsätzlich den Entwurf und sieht darin einige gute Ansätze für einen ernst gemeinten und engagierten Klimaschutz. Allerdings besteht bei einzelnen Punkten – gerade was den großen Bereich der dezentralen Versorgung und der Energiedienstleistungen betrifft – noch weiteres Potenzial, auch und gerade um einfache und schnell erreichbare Erfolge zu erzielen. Auch was die konkrete Umsetzung der Maßnahmen angeht bleiben viele Fragen offen.

    Die Strategie verfolgt das Ziel, den Primärenergieverbrauchs um 28 % bis 2030 zu senken ggü. 2008. Aus Sicht des VfW ist dieses Ziel deutlich zu niedrig angesetzt. Es ist nicht mit dem im Klimapaket verankerten Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 vereinbar und fällt sogar hinter das bereits 2010 beschlossene Energiekonzept zurück. Der VfW kritisiert außerdem, dass nicht formuliert wurde, wie konkret und mit jeweils welcher Einsparmenge mit den einzelnen Maßnahmen die Einsparungen erzielt werden sollen.

    Tobias Dworschak, VfW Geschäftsführer: „Wir begrüßen zwar grundsätzlich, dass die Bundesregierung die Wichtigkeit der Energieeffizienz für den Klimaschutz erkannt hat, allerdings stellen die Maßnahmen nur einen guten ersten Ansatz dar. Um wirkliche Ergebnisse erzielen zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass die Maßnahmen deutlich konkreter mit einem jeweiligen Einsparziel pro Maßnahme ausgestaltet werden.“

    Die Durchführung der Maßnahmen soll größtenteils auf Freiwilligkeit beruhen. Anreize zur Umsetzung sollen über weitere Förderungen erzielt werden. „Aus unserer Sicht ist es unbedingt erforderlich, diese Maßnahmen verpflichtend zu gestalten und das Ordnungsrecht entsprechend anzupassen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Förderungen nicht ausreichen, um spürbare Effekte beim Klimaschutz zu erzielen“ so Dworschak weiter.

    Besonders begrüßenswert sind die geplanten Maßnahmen zum Energiespar-Contracting (ESC-Modellvorhaben und Vorbildfunktion der öffentlichen Hand). Damit wurden einige Vorschläge aus dem VfW-Positionspapier „Energiewende mit Garantie“ umgesetzt. Allerdings wird von Seiten der Bundesregierung oftmals vergessen, dass auch mit Energieliefer-Contracting erhebliche Effizienzpotentiale genutzt werden können. Der VfW fordert daher, dass in den Maßnahmen auch Energieliefer-Contracting mit berücksichtigt wird.

    Die ausführliche Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • VfW zum Klimaschutzprogramm 2030: Die zweitbeste Lösung könnte ein erster Schritt sein

    VfW zum Klimaschutzprogramm 2030: Die zweitbeste Lösung könnte ein erster Schritt sein

    Am vergangenen Freitag hat das Klimakabinett Eckpunkte für einen Klimaschutzplan vorgelegt, mit dem die Klimaziele 2030 erreicht werden sollen. Der VfW begrüßt, dass in den Eckpunkten Contracting als Möglichkeit für die Erneuerung von Heizungsanlagen genannt wird. Auch die genannten Maßnahmen zur Erfüllung der Vorbildfunktion für Bundesbauten und der CO₂-Preis sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Allerdings stellen die Maßnahmen nur einen ersten kleinen Schritt dar, mit dem allein die Klimaziele schwerlich zu erreichen sind. Umso mehr gilt es jetzt, diese Maßnahmen auszuweiten und zeitnah mit Leben zu befüllen.

    Tobias Dworschak, VfW-Geschäftsführer: „Das Klimaschutzprogramm 2030 hat zum Teil gute Ansätze. Es bringt Bewegung in den Stillstand, den wir in den letzten Monaten wahrgenommen haben. Auch wenn es vielleicht nicht die mutigste und beste Lösung bei der immensen Herausforderung ist, die der Klimawandel darstellt, ist es immerhin ein Ergebnis, das die Grundlage der weiteren Arbeit bilden kann. Mit einer Strategie zur Erneuerung von ineffizienten Heizungsanlagen, dem CO₂-Preis und der Vorbildfunktion des Bundes finden wir in dem Papier Vorschläge, die zu unseren Kernforderungen gehören.“

    Die geplante Strategie zur Erneuerung von alten und ineffizienten Heizungsanlagen ist ein erster wichtiger Schritt, um den aktuellen Modernisierungsstau in deutschen Heizkellern zu beseitigen. Besonders hervorzuheben ist der Plan, in der Gebäudeförderung einen Fördertatbestand zu integrieren, der über einen längeren Amortisationszeitraum eine kontinuierlich geringe Kostenrate vorsieht; z.B. durch Unterstützung von Contractingangeboten. Contractoren sind für die konkrete Umsetzung prädestiniert, da sie nicht nur hocheffiziente und moderne Energieerzeugungsanlagen in Kombination mit Erneuerbaren Energien einsetzen, sondern auch durch gezielte Effizienzmaßnahmen weitere Energie- und CO₂-Einsparungen erzielen können.

    Die Bundesgebäude sollen laut den Eckpunkten zukünftig ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Dworschak: „Wir fordern bereits seit vielen Jahren, dass der Bund als Vorbild voran gehen muss. Die genannten Maßnahmen sind jedoch nicht konkret genug. Wir fordern eine Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Einführung von Energiespar-Contracting – in dem Sinne einer Garantie auf eine nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten – in geeigneten Liegenschaften. Gerade in Bundes- und Landesliegenschaften müssen brachliegende Effizienzpotenziale viel besser gehoben werden – idealerweise mit einer Garantie auf die Energieeinsparung.“
  • Contracting-Verband VfW fordert: Vorbildfunktion ernst nehmen und Energiespar-Contracting umsetzen

    Contracting-Verband VfW fordert: Vorbildfunktion ernst nehmen und Energiespar-Contracting umsetzen

    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit ihrem Klima-Check jüngst bestätigt, was seit Jahren offensichtlich ist: Die Bunderegierung wird ihrer Vorbildrolle in Sachen Energieeffizienz von Gebäuden nicht gerecht. Viele Amtsgebäude im Berliner Regierungsviertel haben beim klimaschonenden Heizen erheblichen Nachholbedarf. Dabei gibt es mit dem Energiespar-Contracting bereits ein erprobtes Modell zur Behebung der Defizite – mit Garantie.

    Das Bildungsministerium schnitt mit einem Primärenergiebedarf von 36 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter mit Abstand am besten ab. Das Bundeskanzleramt belegte hingegen mit 195 Kilowattstunden je Quadratmeter den vorletzten Platz. Einen schlechteren Wert als das Kanzleramt wies lediglich das Familienministerium (211 kWh/m²) auf. Das 2014 neu erbaute Innenministerium belegt mit 115 kWh/m² lediglich einen Platz im Mittelfeld.

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW, sieht die Zahlen als fatales Signal für den Klimaschutz: „Trotz des geringen Anteils des öffentlichen Sektors am gesamten Endenergieverbrauch in Deutschland, bestehen dennoch im Bereich der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude erhebliche Energieeinsparpotenziale. Hier gilt es, entschlossen zu handeln und – auch aus Gründen der Glaubwürdigkeit in Sachen Klimaschutz – die eigene Vorbildfunktion ernst zu nehmen. Bewährte Instrumente für gesicherte Ergebnisse und nachhaltige Energieeffizienz wie Energiespar-Contracting sollten dabei bevorzugt eingesetzt werden.“
    Der VfW fordert eine Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Einführung von Energiespar-Contracting – in dem Sinne einer Garantie auf eine nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten – in geeigneten Liegenschaften. Gerade in Bundes- und Landesliegenschaften müssen brachliegende Effizienzpotenziale viel besser gehoben werden – idealerweise mit einer Garantie auf die Energieeinsparung. Details zu den Vorschlägen sind dem VfW-Positionspapier „Energiewende mit Garantie“ zu entnehmen (rechts unter Downloads).

    Über Energiespar-Contracting
    Beim Energiespar-Contracting realisiert ein spezialisiertes Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor) in enger Partnerschaft mit dem Gebäudeeigentümer bzw. Gebäudebetreiber langfristige Projekte (meist 7-10 Jahre), um nachhaltige Energieeinsparungen zu erreichen. Der Contractor ist dabei für die Konzeption, Planung, Finanzierung, Umsetzung und den Erfolgsnachweis der Energieeinsparmaßnahmen verantwortlich. Die Refinanzierung aller Investitionen und Dienstleistungen erfolgt während der Vertragsdauer, nämlich aus garantierten Energiekosteneinsparungen.
  • Koalitionsvertrag – gute Ansätze mit Luft nach oben

    Koalitionsvertrag – gute Ansätze mit Luft nach oben

    Im vorgestern veröffentlichten Koalitionsvertrag gibt es aus Sicht des VfW – die führende Interessensvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen gute Ansätze für eine erfolgreiche Energiewende. Besonders lobenswert sind die Bemühungen zum Thema Digitalisierung und Energieeffizienz, die sich als roter Faden durch viele Bereiche des Vertrages ziehen. Allerdings bleibt noch Luft nach oben.

    Mit den geplanten Maßnahmen wurden auch einige der Forderungen aus dem VfW-Maßnahmenkatalog zu den Koalitionsverhandlungen Ende letzten Jahres umgesetzt. Allerdings gibt es weiterhin noch Handlungsbedarf, insbesondere bei den Themen Wärmewende sowie Gleichstellung von Eigenversorgern und Energiedienstleistern.

    Verbesserung der Rahmenbedingungen für Quartierslösungen
    Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen durch einen geplanten Quartiersansatz ist aus Sicht des VfW positiv. Allerdings sollte der Ansatz nicht nur bei der Effizienz, sondern auch bei der Erzeugung gelten. Wenn zu erwarten ist, dass der Quartiersansatz zu besseren Effizienzmaßnahmen motiviert und dadurch insgesamt CO? einspart, ist nur folgerichtig, diesen Ansatz auf die Erzeugung auszuweiten, um auch auf dieser Seite mehr CO? einzusparen. Maßnahmen auf Erzeugerseite und Maßnahmen auf Einsparseite müssen hierbei nicht in Konkurrenz zueinander gestellt werden.

    Weiterentwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung
    Der VfW begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) weiterzuentwickeln. KWK soll CO?-ärmer ausgestaltet werden und flexibilisiert werden. Außerdem sollen KWK-Anlagen und Fernwärmeinfrastruktur ausgebaut und effizienter werden. Unbedingt sollte hierbei darauf geachtet werden, dass nicht wieder eine Diskriminierung zwischen Eigenversorgung und Energiedienstleistung aufgebaut wird. KWK-Anlagen, die von professionellen Dienstleistern betrieben werden, sind in der Regel effizienter und wirtschaftlicher im Betrieb. Diese Vorteile sollten nicht durch eine Diskriminierung bei der Abgabenlast aufgehoben werden.
     
    Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
    Ebenfalls begrüßt der VfW den Beschluss, den Sanierungsfahrplan für Bundesliegenschaften umzusetzen. Die öffentliche Hand muss bei der Energieeffizienz als gutes Beispiel vorrangehen und ihre Liegenschaften auf den energietechnisch besten Stand bringen. Energiedienstleister, die Energieliefer-Contracting oder Einspar-Contracting anbieten, sind hier die idealen Partner für die öffentliche Hand. Bereits in der Vergangenheit haben Energiedienstleister in vielen öffentlichen Liegenschaften bewiesen, dass sie effizienzsteigernde Maßnahmen effektiv umsetzen können. Ebenfalls ermöglicht es das Contracting-Modell Kommunen, die über wenig liquide Mittel verfügen, ihre Liegenschaften haushaltsneutral zu modernisieren.

    Außerdem plant die Bundesregierung eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einzurichten. Der VfW begrüßt dies und bietet hier selbstverständlich seine Unterstützung an.

    „Die geplanten Maßnahmen im Koalitionsvertrag sind ein erster Schritt in die richtige Richtung“, bestätigt Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW. „Es wird aber vor allem darauf ankommen, jetzt aktiv zu werden! Die Energiedienstleister stehen einer möglichen neuen großen Koalition hier mit Rat und Tat zur Seite. Ein weiteres Mal die Klimaziele zu verfehlen, wäre nicht nur eine echte Blamage für Deutschland – sondern auch eine Katastrophe für unsere Zukunft.“

    „Die Anforderungen zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen sind für Gebäudeeigentümer und Gebäudeverwalter umfangreich und komplex und sollten daher von einem Energieexperten, also einem professionell aufgestellten Energiedienstleister, durchgeführt werden“, so Dworschak weiter. „Es ist daher unbedingt erforderlich, auch die Rahmenbedingungen für Contractoren und Energiedienstleister zu verbessern, damit die großen Einsparpotentiale in Deutschland ausgeschöpft werden können. Insofern bedauern wir sehr, dass in dem Koalitionsvertrag Energiedienstleistungen wie z. B. das Contracting nicht die Beachtung finden, die ihnen im Hinblick auf ihren Beitrag zum Gelingen der Energiewende zukommt.“

    Den Maßnahmenkatalog finden Sie rechts unter Downloads.