Am 01.01.2016 trat das KWKG 2016 in Kraft. Wegen des in § 35 Abs. 12 KWKG getroffenen Vorbehalts bezüglich der Zustimmung der EU-Kommission kann jedoch das neue KWKG auch 3,5 Monate nach seinem Inkrafttreten nicht vollzogen werden.
Schlagwort: Stellungnahme
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Stellungnahme zur Änderung der Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung
Der Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung von unionsrechtlichen Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten für das Energie- und Stromsteuergesetz (EnSTransV) sowie zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung des BMF vom 04.01.2016 beabsichtigt u.a. eine Änderung des § 12b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV). Der VfW nimmt ausschließlich zu dieser Änderung des § 12b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StromStV Stellung. Der vorgelegte Entwurf des § 12b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StromStV stellt für Energiedienstleister und dezentrale Stromlieferanten eine rechtswidrige und unverhältnismäßige Benachteiligung dar. Diese Benachteiligung steht nicht mit den Vorgaben aus dem Stromsteuerbefreiungstatbestand des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG in Einklang. -

Stellungnahme zur „Richtlinie zur Förderung von Beratungen im Energiespar-Contracting vom BAFA/BMWi“
Auf Basis von Marktbeobachtungen sowie der Hinweise von Beteiligten im Rahmen der vom VfW und KEA bereits durchgeführten Schulungen zum Projektentwickler, scheint gegenwärtig das neue Förderprogramm von den Zielgruppen vor allem im Hinblick auf die Umsetzungsberatung noch nicht zufriedenstellend nachgefragt zu werden. Der VfW und die DENEFF haben daher in einer Stellungnahme Anpassungsvorschläge zur Förderrichtlinie formuliert. -

Stellungnahme zum Leitfaden zur Eigenversorgung
Die Bundesnetzagentur hat im Leitfaden zur Eigenversorgung ihre Auffassung der EEG-Umlagepflicht für Eigenversorger nach § 61 EEG dargelegt. Im Rahmen einer Konsultation gibt die Bundesnetzagentur Gelegenheit zur Stellungnahme zum Leitfaden. Auf Basis der Ergebnisse der Konsultation wird die finale Fassung des Leitfadens veröffentlicht werden.
Der VfW hat die Gelegenheit genutzt und eine entsprechende Stellungnahme eingereicht. -

Stellungnahme zum Entwurf des Strommarktgesetzes – Kopplung des Wärme- und Elektrizitätssektors
Der VfW begrüßt, dass endlich die Kopplung des Wärme- und Elektrizitätssektors zu einem verbindlichen Grundsatz des Strommarktes erklärt wird. Er fordert die konsequente Beachtung dieses Grundsatzes. Einzelne Regelungen im Entwurf des Strommarktgesetzes, die auf eine Behinderung der dezentralen gekoppelten Erzeugung von Wärme und Strom abzielen, sind zu streichen. -

Verbändeübergreifende Stellungnahme zum Referentenentwurf des KWKG 2016
Die klimapolitisch dringend notwendige Energiewende auf dem Wärmemarkt darf nicht durch eine Abschaffung des Mieterstroms und anderer innovativer Formen der Vor-Ort-Vermarktung verhindert werden.
Immer mehr Mieter beziehen günstig und klimaschonend Strom und Wärme, erzeugt unmittelbar vor Ort in Anlagen mit hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung. Diese Teilhabe an der dezentralen Energiewende könnte jedoch schon bald Vergangenheit sein, warnen der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW, der Verband für Wärmelieferung – VfW, der B.KWK – Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung, die 100 Prozent Erneuerbar Stiftung, der DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband, das Bündnis Bürgerenergie e.V., das BHKW-Forum e. V., die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. und der Bund der Energieverbraucher sowie die Unternehmen NATURSTROM AG, Cofely Deutschland GmbH, LichtBlick SE und die HEG – Heidelberger Energiegenossenschaft eG. Wird der kürzlich veröffentlichte Referentenentwurf zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes eins zu eins umgesetzt, haben sogenannte Mieterstromprojekte keine Chance mehr. -

VfW-Stellungnahme zum Referentenentwurf KWKG 2016
Der VfW wurde von Herrn Acker, BMWi, eingeladen, zum aktuellen Referentenentwurf des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes Stellung zu nehmen. Unabhängig zu den gemeinsamen Stellungnahmen wurde so auch eine verbandseigene Stellungnahme am 04.09.2015 an das BMWi gesendet. -

Gemeinsames Verbändepapier zum Entwurf für die Neufassung des KWKG
In Zusammenarbeit mit den Verbänden ASUE, B.KWK, BUND, DENEFF, Deutsche Umwelthilfe, EA und VBI hat der VfW ein gemeinsames Verbändepapier an das BMWi gesandt. Darin sind Korrekturen erarbeitet, die die Einschränkungen der dezentralen Stromversorgung im geplanten neuem KWKG 2016 beseitigen sollen.
Forderungen der unterzeichnenden Verbände:
– Keine Verhinderung dezentraler, innovativer Objektversorgung durch das KWKG
– KWK-Zuschlagsberechtigung auch außerhalb der herkömmlichen Einspeisemodelle
– KWK-Zuschlagsberechtigung bei dezentralem Einsatz von KWK nicht nur für die stromkostenintensive Industrie, sondern auch und gerade für den Wohnungsbau
– in der KWK-Novelle zwischen Eigenstrom und „Mieterstrom“ zu differenzieren, d.h. auch für den in der Kundenanlage und geschlossenen Verteilernetzen gelieferten Strom einen KWK-Zuschlag zu gewähren
– die Begrenzung der Förderdauer für Anlagen kleiner 50 kW auf 60.000 Vollbenutzungsstunden zu erhöhen.
Die unterzeichnenden Verbände setzen sich generell für den Ausbau der KWK ein. Dazu wurde eine Einigung auf gemeinsame Kernpunkte und Forderungen erzielt. Dessen unbenommen haben die einzelnen Verbände zusätzlich eigene Stellungnahmen und Forderungen zur Neufassung des KWK-Gesetzes. -

Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchs-kennzeichnungsgesetzes
Der VfW (Die führende Interessenvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen) nimmt Stellung zum Referentenentwurf „Erstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes „Nationales Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen““ -

VfW nimmt zu der derzeitigen KWKG-Novellierungsdebatte Stellung
Kleine bis mittlere Blockheizkraftwerke (BHKW) haben aufgrund ihrer hohen Nutzungsgrade von 90 % und mehr enorme CO2-Minderungspotentiale und sind volkswirtschaftlich sinnvoll. Ihre Realisierung erfordert allerdings erhebliche Investitionen und technisches Know-How, welches von Grundstückseigentümern, Vermietern und Industrieunternehmen oftmals nicht bewältigt werden kann. Sogar hochspezialisierte Energiedienstleister entscheiden sich nur dann für diese hocheffiziente KWK-Technologie, wenn sie damit für ihre Kunden wirtschaftlich interessante Contracting-Verträge anbieten können.




