Schlagwort: Stellungnahme

  • vedec zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetz: verpasste Chancen für den Klimaschutz

    vedec zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetz: verpasste Chancen für den Klimaschutz

    Die Bundesregierung verpasst bei der kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedeten Novelle des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erneut die Chance, die Rahmenbedingungen für klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen mit Kundenanlagen zu verbessern.

    Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht beschlossen. Die Bundesregierung verpasst dabei erneut Chancen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für klima- und mieterfreundliche Quartiersprojekte mit Kundenanlagen.

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: „Die Novelle des EnWG hätte unbedingt dazu genutzt werden müssen, die rechtlichen Hindernisse für funktionierende Konzepte zur Effizienzverbesserung bei der Quartiersversorgung zu beseitigen. Wie schon bei der EEG-Novelle verpasst die Bundesregierung es erneut, die Rahmenbedingungen für Quartierslösungen zu verbessern“.

    In seiner Stellungnahme hat der vedec sich für die Einführung einer weitere Kategorie „Kundenanlagen zur Quartiersversorgung“ im EnWG eingesetzt, die einen Sondertatbestand für die kleine dezentrale Stromversorgung aus KWK und/oder Erneuerbaren Energien schafft. „Außerdem haben wir vorgeschlagen, bei dem räumlich zusammengehörenden Gebiet auch auf den Quartiersgedanken abzustellen.“ so Dworschak weiter.

    Steigende Mieten gerade in Ballungsräumen belasten die Haushalte der Mieter. Zusätzliche Belastungen durch die notwendigen Veränderungen zur Erreichung der Klimaziele sollten vermieden werden. Dezentrale Versorgungsprojekte in Quartieren mit Kundenanlagen zeichnen sich dadurch aus, dass die Versorgungskosten für die Mieter und anderen Nutzer trotz umfassender Modernisierung der Energieanlagen nicht höher sind als bei klimaschädlichen konventionellen Versorgungskonzepten (Öl-und Gasheizung, Kohlestrom). Dezentrale sektorgekoppelte Energieversorgungskonzepte sind also dann, wenn sie nicht durch das geltende Regulierungsrecht verhindert würden, ein Weg zur sozialverträglichen Erreichung der Klimaziele ohne neue Subventionsregelungen.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Stellungnahme zur Richtlinie Bundesförderung Serielle Sanierung

    Stellungnahme zur Richtlinie Bundesförderung Serielle Sanierung

    Gemeinsam mit dem B.KWK haben wir Stellung zur Richtlinie für die Förderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung und flankierenden Maßnahmen (Bundesförderung Serielle Sanierung) bezogen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Vorfeld zur Verbändeanhörung eingeladen.

    Wir setzen uns in der Stellungnahme für die Aufnahme von KWK-Anlagen zur seriellen Sanierung ein und empfehlen, dass auch die serielle Fertigung und Entwicklung von Energiezentralen in die Förderung mit aufgenommen wird.

    Der Referentenentwurf und die Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Stellungnahme zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz

    Stellungnahme zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz

    Die geplante Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Zuge der unionsrechtlichen Vorgaben sollte unbedingt dazu genutzt werden, die rechtlichen Hindernisse für funktionierende Konzepte zur Effizienzverbesserung bei der Quartiersversorgung zu beseitigen. Das gilt insbesondere für die unklare Rechtslage zum Begriff der „Kundenanlage“, die die Sektorkopplung zwischen Strom und Wärme bei der Versorgung von Wohn- und Gewerbequartieren verhindert.

    Die zur Erreichung der Klimaziele unverzichtbare Sektorkopplung (z.B. PV-Strom und Wärmepumpen, KWK-Strom und Wärmenutzung zur Beheizung, Integration der E-Mobilität in Quartierskonzepte) scheitert regelmäßig – und aus der Sicht der Gebäudeeigentümer und –nutzer verständlich – an einer völlig überzogenen und unkalkulierbaren Regulierung. Viele Immobilieneigentümer und Mieter lassen sich gar nicht erst auf innovative Quartierskonzepte ein, weil sie die Unsicherheiten und den daraus resultierenden Aufwand fürchten. Hinzu kommt, dass die Gegner solcher Projekte wegen der vielen unklaren Regelungen in nicht vorhersehbarer Weise die Projekte erfolgreich behindern können.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Empfehlungsverfahren 2019/8 der Clearingstelle EEG/KWKG – „Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG”

    Empfehlungsverfahren 2019/8 der Clearingstelle EEG/KWKG – „Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG”

    Die Clearingstelle EEG/KWKG hat eine Empfehlung zum „Verfahren 2019/8 – „Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG” veröffentlicht. Wir haben uns mit einer Stellungnahme an dem Verfahren beteiligt. Unsere Vorschläge wurden zum größten Teil in der Empfehlung berücksichtigt:
     
    1. Das Recht auf kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe von in KWK-Anlagen
    erzeugtem Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung besteht insbesondere
    (a) für KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu
    100 kW gemäß § 4 Abs. 2 KWKG 20162 (Abschnitt 3.1),
    (b) für KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr
    als 1 MW und bis zu 50 MW in der Ausschreibung gemäß § 8a KWKG 2016 (Abschnitt 3.2),
    (c) für innovative KWK-Systeme gemäß § 8b KWKG 2016 (Abschnitt 3.3) sowie
    (d) für KWK-Anlagen in Kundenanlagen oder Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung gemäß § 20 Abs. 1d EnWG3 bzw. § 14 Abs. 2 KWKG 2016 a. F.4
    sowie für KWK-Anlagen, die gemäß § 4 Abs. 3b KWKG 20125 in elektrische Anlagen einspeisen. (Abschnitt 3.4).
     
    2. Weiterhin besteht insbesondere für KWK-Anlagen mit einer elektrischen
    KWK-Leistung von mehr als 100 kW gemäß § 4 Abs. 1 KWKG 2016 das
    Recht auf kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe von in den KWK-Anlagen
    erzeugtem Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung aufgrund
    des generellen Rechts auf kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe für
    KWK-Anlagen gemäß KWKG 2016 und KWKG 2012 (Abschnitt 3.5).
     
    3. Für mittels kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in das Netz der allgemeinen Versorgung mittelbar eingespeisten KWK-Strom besteht gemäß
    §§ 6 Abs. 1, 7 Abs. 1 KWKG 2016 , 8a Abs. 2 KWKG 2016 ein Zuschlagsanspruch maximal in Höhe der KWK-Nettostromerzeugung (Abschnitt 4.1).
     
    4. Es obliegt Anlagen- und Netzbetreibern, Einigkeit darüber herzustellen,
    wie die zuschlagfähige Strommenge im Hinblick auf tatsächliche und
    rechnerische Transport- und Umwandlungsverluste zu ermitteln ist (Abschnitt 4.2).
     
    5. KWK-Anlagenbetreibern steht die Entscheidungsfreiheit darüber zu, ob
    der gesamte KWK-Nettostrom kaufmännisch-bilanziell weitergegeben
    oder ein Teil zur Eigenversorgung oder Drittbelieferung verwendet
    werden soll („kaufmännisch-bilanzielle Überschusseinspeisung“, Abschnitt 4.3).
     
    6. Grundsätzlich ist die Strommenge, für die der KWK-Zuschlag mittels
    kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe beansprucht wird, auf Grundlage
    messtechnisch ermittelter Werte zu bestimmen (Abschnitt 5). Bei der
    Anwendung der in Abschnitt 5 für unterschiedliche Fallkonstellationen
    dargestellten Messkonzepte ist grundsätzlich bei Berücksichtigung der
    jeweils angegebenen Rechenvorschrift eine korrekte Ermittlung der
    zuschlagfähigen Strommenge möglich.

    Die vollständige Empfehlung finden Sie rechts unter Downloads.
  • Stellungnahme zum EEG 2021

    Stellungnahme zum EEG 2021

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in dieser Woche mit einer Frist von wenigen Tagen zu einer Verbändeanhörung zum Referentenentwurf zur Änderung des EEG eingeladen. Der VfW hat sich mit einer Stellungnahme am Prozess beteiligt.
  • Stellungnahme zum Verfahren 2020/7-IX der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema Messstellenbetriebsgesetz

    Stellungnahme zum Verfahren 2020/7-IX der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema Messstellenbetriebsgesetz

    Der VfW hat zu Fragen zum Thema Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) der Clearingstelle EEG/KWKG Stellung bezogen.
  • Stellungnahme zur elektronischen Datenübermittlung für Verbrauchsteuern & Luftverkehrsteuer sowie Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen

    Stellungnahme zur elektronischen Datenübermittlung für Verbrauchsteuern & Luftverkehrsteuer sowie Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen

    Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte am 4. März 2020 den Referentenentwurf einer Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen. Der VfW hat zusammen mit AGFW, ASUE, B.KWK und DENEFF EDL_Hub bezüglich der Änderungen der Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnungen in Artikel 2 und Artikel 3 des vorliegenden Referentenentwurfs Stellung bezogen.

    Grundlegend begrüßen wir im Sinne der Prozessvereinfachung die Einführung der elektronischen Übermittlung von Daten der Energiesteuer und Stromsteuer für unsere Mitgliedsunternehmen.
  • Stellungnahme zum „Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen“ (BEHG)

    Stellungnahme zum „Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen“ (BEHG)

    Wir begrüßen die geplante Einführung eines CO2-Preises/Emissionszertifikates durch das BEHG. Im Sinne des Klimaschutzes ist das Gesetz ein wichtiger Baustein für die Verringerung der CO2-Emissionen in Deutschland. Allerdings gibt es einen Punkt, der unbedingt berücksichtigt werden sollte, damit das BEHG nicht zum Stolperstein für die Energiewende in Deutschland wird.

    Die rechtliche Lage hat sich jedoch weiterentwickelt und wir vertreten mittlerweile eine andere Position. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gern die ursprüngliche Stellungnahme zu diesem Thema zur Verfügung.
  • Stellungnahme zum Wohnungseigentums-modernisierungsgesetz

    Stellungnahme zum Wohnungseigentums-modernisierungsgesetz

    Der VfW begrüßt in der Stellungnahme die geplante Reform des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes und sieht im aktuellen Referentenentwurf sehr positive Ansätze im Sinne des Klimaschutzes. Insbesondere die in § 20 geplanten Änderungen führen dazu, dass es zukünftig deutlich einfacher sein wird, die dringend notwendigen energetischen Sanierungen in bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaften mit Hilfe von Effizienzdienstleistungen wie dem Contracting umzusetzen. Der VfW begrüßt ebenfalls die unter § 20 Abs. 2 geplanten Änderungen zur vereinfachten Umsetzung von e-Mobilitätslösungen.
  • Verbändestellungnahme: Dringender Reformbedarf bei Mieterstromprojekten mit KWK-Anlagen

    Verbändestellungnahme: Dringender Reformbedarf bei Mieterstromprojekten mit KWK-Anlagen

    Mit dieser Stellungnahme möchten die beteiligten Verbände darauf aufmerksam machen, dass im Zusammenhang mit der Gesetzesnovellierung die Erzeugung von Mieterstrom aus KWK-Anlagen innerhalb des Wohnobjektes oder Quartiers ebenfalls gesetzlich neu geregelt werden sollte. Einerseits gibt es bereits einige Projekte in Deutschland, in denen die Betreiber der KWK-Anlagen den erzeugten Strom direkt an die Mieter liefern, andererseits ist das Potenzial von KWK-Anlagen im Gebäudesektor um ein Vielfaches größer.