Schlagwort: Quartierslösungen

  • Stellungnahme zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz

    Stellungnahme zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz

    Die geplante Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Zuge der unionsrechtlichen Vorgaben sollte unbedingt dazu genutzt werden, die rechtlichen Hindernisse für funktionierende Konzepte zur Effizienzverbesserung bei der Quartiersversorgung zu beseitigen. Das gilt insbesondere für die unklare Rechtslage zum Begriff der „Kundenanlage“, die die Sektorkopplung zwischen Strom und Wärme bei der Versorgung von Wohn- und Gewerbequartieren verhindert.

    Die zur Erreichung der Klimaziele unverzichtbare Sektorkopplung (z.B. PV-Strom und Wärmepumpen, KWK-Strom und Wärmenutzung zur Beheizung, Integration der E-Mobilität in Quartierskonzepte) scheitert regelmäßig – und aus der Sicht der Gebäudeeigentümer und –nutzer verständlich – an einer völlig überzogenen und unkalkulierbaren Regulierung. Viele Immobilieneigentümer und Mieter lassen sich gar nicht erst auf innovative Quartierskonzepte ein, weil sie die Unsicherheiten und den daraus resultierenden Aufwand fürchten. Hinzu kommt, dass die Gegner solcher Projekte wegen der vielen unklaren Regelungen in nicht vorhersehbarer Weise die Projekte erfolgreich behindern können.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Kohleausstiegsgesetz blockiert Wärmewende warnen DENEFF, B.KWK, EDL_HUB, VfW und eaD

    Kohleausstiegsgesetz blockiert Wärmewende warnen DENEFF, B.KWK, EDL_HUB, VfW und eaD

    Das von der Bundesregierung geplante sogenannte Kohleausstiegsgesetz konterkariert die Klimaziele im Wärmebereich, warnen der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz, der DENEFF EDL_HUB, der Verband für Wärmelieferung (VfW) und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. (eaD).

    Der bekannt gewordene Referentenentwurf verschlechtere massiv die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Quartierslösungen und andere Energiedienstleistungen für die Wärmewende in Gebäuden und Unternehmen, bei denen Strom und Wärme mit effizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bereitgestellt werden. Durch den Ersatz getrennter Strom- und Wärmeerzeugung durch hochmoderne KWK-Anlagen könne der Primärenergieverbrauch um über ein Drittel gesenkt werden. Die etablierte, flexibel nutzbare Technologie kann zudem helfen, erneuerbare Energien besser in die Strom- und Wärmeversorgung zu integrieren.

    Dazu Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF): „Die Bundesregierung beschließt Klimaziele, aber tut nicht nur zu wenig, um diese zu erreichen, sondern legt wichtigen Energiewendelösungen sogar neue Steine in den Weg. Die Wärmewende bleibt weiter eine leere Phrase, solange Energiedienstleistungen immer weiter behindert werden.“

    Der Entwurf sieht vor, die Vergütung für KWK-Strom auf 3.500 Stunden im Jahr zu begrenzen, um so die Netze in Zeiten hoher Stromeinspeisung aus Wind oder Sonne zu entlasten. Jedoch wird somit nicht nur die Förderung um fast die Hälfte gekürzt, sondern geschieht dies völlig unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt, an dem eine Abschaltung der Erzeugung sinnvoll sein könnte, kritisieren die Verbände. Für Heizung und Warmwasser in Wohngebäuden würden beispielsweise 6.000 Stunden Wärme im Jahr benötigt. B.KWK, DENEFF, EDL_HUB, eaD und VfW fordern die Bundesregierung daher auf, die Kürzung der vergüteten Stunden durch einen höheren Zuschlag je Kilowattstunde Strom zu kompensieren und intelligente Anreize für eine netzdienliche Stromeinspeisung zu schaffen.

    Heinz Ullrich Brosziewski, Vizepräsident im Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK): „Die Bundesregierung hat immer wieder betont, Quartierslösungen voranzubringen. Dafür müssen jetzt die jetzt die richtigen Weichen auch im KWKG gestellt werden. Mit diesem Gesetz passiert das Gegenteil. Wir fordern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs, dessen Abstimmung mit dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes und eine tragfähige Wärmestrategie zur besseren Einhaltung der Klimaschutzziele.“

    Das Gesetz schafft zudem neue Unsicherheiten. So soll die Förderung zwar bis 2025 verlängert werden, jedoch nur unter Vorbehalt eine Revision in zwei Jahren. Die geplanten Verschlechterungen kämen jedoch ohne jegliche Übergangszeit daher. Dies gefährde bereits geplante oder schon im Bau befindliche Projekte.

    Rüdiger Lohse, designierter Leiter des neuen DENEFF EDL_HUB: „Statt Planungssicherheit für die Branche zu schaffen, werden Investitionen durch unsinnige Beschränkungen abgewürgt. Gemeinsam könnten KWK und Energiedienstleistungen einen wichtigen Beitrag zur effizienten Energiewende leisten und dem Kohleausstieg den Weg ebnen. Mit diesem Gesetzesentwurf wird dies aber leider nicht gelingen.“

    Tobias Dworschak, VfW-Geschäftsführer: „Seit Jahren legt die Bundesregierung modernen Energieeffizienzdienstleistungen immer neue Hürden in den Weg. Und das, obwohl die Bundesregierung bei ihren ursprünglich für 2020 geplanten Effizienzzielen nach wie vor hinterherhinkt. Ein erneutes Scheitern bei den Zielen wäre eine Blamage für Deutschland. Wir halten daher eine umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfs für dringend erforderlich, um weiteren Schaden im Sinne des Klimaschutzes verhindern zu können.“

    Michael Geißler, Vorstandsvorsitzender des eaD: „Für eine erfolgreiche Wärmewende spielen Quartierslösungen eine entscheidende Rolle. Hierfür braucht es für alle Akteure klare Planungssicherheit. Der vorliegende Entwurf läuft diesem zuwider und muss daher dringend überarbeitet werden.“

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.

    Kontaktdaten:

    VfW – Verband für Wärmelieferung e.V.

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer
    hannover@vfw.de / 0511 36590-0

    DENEFF und DENEFF EDL HUB
    Christian Noll, geschäftsführender Vorstand
    christian.noll@deneff.org / 030 36409701

    B.KWK
    Heinz Ullrich Brosziewski, Vizepräsident im B.KWK e.V.
    brosziewski@bkwk.de / 30 2701 9281 0

    eaD
    Geschäftsstelle baetz@energieagenturen.de / 030 29 33 30 – 66
  • VfW-Jahreskongress – Contracting die Quartierslösung!

    VfW-Jahreskongress – Contracting die Quartierslösung!

    Die dezentrale Energiedienstleistung Contracting bietet bereits seit Jahren ein erprobtes Geschäftsmodell, das gleichzeitig Effizienzpotentiale im Gebäudebestand hebt und zu einer wirtschaftlichen Versorgung beiträgt. Dies gilt insbesondere für sektorübergreifende Lösungsansätze im Quartier. Quartierslösungen sind ein wesentlicher Baustein zum Gelingen der Energiewende und waren aus diesem Grund auch das Kernthema des Jahreskongress des VfW am 12./13.06.2018 auf dem EUREF-Campus in Berlin.

    MdB Carsten Müller (CDU) betonte in seinem Grußwort die Wichtigkeit von dezentral agierenden Energiedienstleistern zur Umsetzung energieeffizienter Quartierslösungen: „Contracting steht für maßgeschneiderte Lösungen bei Energieversorgung und -einsparung, für hohe Effizienz und geringere Kosten sowie für Umwelt- und Klimaschutz. Bei der Entwicklung von grünen Stadtquartieren schaffen innovative Contractingmodelle die Voraussetzungen für nachhaltige energetische Lösungen sowie für eine unabhängige, dezentrale Energieerzeugung. Kommunale Akteure, die in Alt- und Neubauquartieren auf solche Modelle setzen, sind wichtige Impulsgeber und Katalysatoren der Energiewende: Sie tragen dazu bei, dass Einsparpotenziale gehoben werden und sich die Energieversorgung in Deutschland wandelt – weg von konventionellen, zentralen Großkraftwerken, hin zu einer dezentralen Struktur mit zahlreichen kleinen Erzeugungsanlagen. Wichtige Unterstützung erhalten sie dabei durch die Experten der Energiedienstleistungsbranche.”
    Im Anschluss berichtete Herr Dr. Frank Heidrich (BMWi) über Förderungen und Quartiere – und stellte sich der intensiven Diskussion über die damit einhergehenden notwendigen Änderungen am Mietrecht (WärmeLV, Kostenneutralität) sowie den verpflichtenden Einbau von Wärmemengenzählern.
     
    Neben den spannenden Projektvorstellungen von erfolgreich umgesetzten Quartierslösungen war die Podiumsdiskussion mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft eines der Highlights des ersten Tages. Ralph Lenkert, MdB Die Linke, Prof. Dr. Martin Neumann, MdB FDP, Robert Riechel, difu Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH, Matthias Schmitz-Peiffer, HOWOGE Wärme GmbH, Philipp Schönenborn, RheinEnergie AG und Dr. Julia Verlinden, MdB Bündnis ´90/Grüne diskutierten darüber, wie dezentral „dezentral“ eigentlich sein kann.
    Einige spannende Zukunftskonzepte konnten die Teilnehmer direkt vor Ort im Zuge der Abendveranstaltung besichtigen. Der EUREF-Campus ist eine Plattform für innovative Energiekonzepte und Start ups. An sichtbaren technologischen Lösungen wie Elektroladesäulen, Windrädern oder Elektroautos bekamen die Teilnehmer einen Einblick in die Themen „vernetzte Mobilität“, „intelligente Energieversorgung“ und „energieeffizientes Bauen“ auf dem Campus.
     
    Highlights des zweiten Tages waren neben den umfangreichen Vorstellungen verschiedener Förderungen die vier parallelen Workshops. Hierbei wurde intensiv über die Themen „Wärmenetze 4.0″, „Dezentrale Quartiersversorgung“, „Förderung von Quartieren“ und „Zukunftswerkstatt – VfW intern“ debattiert und Lösungsansätze erarbeitet.
     
    „Wir freuen uns, dass eine Mischung aus über 120 Vertretern von Politik, Energiedienstleistern, Herstellern, Verbänden und Öffentlichkeit sowie der interessanten Fachausstellung von Unternehmen und Start-ups der Energiedienstleistungsbranche den Jahreskongress bereichert haben“ zieht Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW, Bilanz. „Besonders konstruktiv waren die intensiven Diskussionen im Anschluss an die Grußworte, in der Podiumsrunde sowie bei den Workshops, bei denen wichtige Zukunftskonzepte und Ideen für eine erfolgreiche Umsetzung von Quartierslösungen erarbeitet wurden. Der Jahreskongress war ein voller Erfolg.“
  • Koalitionsvertrag – gute Ansätze mit Luft nach oben

    Koalitionsvertrag – gute Ansätze mit Luft nach oben

    Im vorgestern veröffentlichten Koalitionsvertrag gibt es aus Sicht des VfW – die führende Interessensvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen gute Ansätze für eine erfolgreiche Energiewende. Besonders lobenswert sind die Bemühungen zum Thema Digitalisierung und Energieeffizienz, die sich als roter Faden durch viele Bereiche des Vertrages ziehen. Allerdings bleibt noch Luft nach oben.

    Mit den geplanten Maßnahmen wurden auch einige der Forderungen aus dem VfW-Maßnahmenkatalog zu den Koalitionsverhandlungen Ende letzten Jahres umgesetzt. Allerdings gibt es weiterhin noch Handlungsbedarf, insbesondere bei den Themen Wärmewende sowie Gleichstellung von Eigenversorgern und Energiedienstleistern.

    Verbesserung der Rahmenbedingungen für Quartierslösungen
    Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen durch einen geplanten Quartiersansatz ist aus Sicht des VfW positiv. Allerdings sollte der Ansatz nicht nur bei der Effizienz, sondern auch bei der Erzeugung gelten. Wenn zu erwarten ist, dass der Quartiersansatz zu besseren Effizienzmaßnahmen motiviert und dadurch insgesamt CO? einspart, ist nur folgerichtig, diesen Ansatz auf die Erzeugung auszuweiten, um auch auf dieser Seite mehr CO? einzusparen. Maßnahmen auf Erzeugerseite und Maßnahmen auf Einsparseite müssen hierbei nicht in Konkurrenz zueinander gestellt werden.

    Weiterentwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung
    Der VfW begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) weiterzuentwickeln. KWK soll CO?-ärmer ausgestaltet werden und flexibilisiert werden. Außerdem sollen KWK-Anlagen und Fernwärmeinfrastruktur ausgebaut und effizienter werden. Unbedingt sollte hierbei darauf geachtet werden, dass nicht wieder eine Diskriminierung zwischen Eigenversorgung und Energiedienstleistung aufgebaut wird. KWK-Anlagen, die von professionellen Dienstleistern betrieben werden, sind in der Regel effizienter und wirtschaftlicher im Betrieb. Diese Vorteile sollten nicht durch eine Diskriminierung bei der Abgabenlast aufgehoben werden.
     
    Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
    Ebenfalls begrüßt der VfW den Beschluss, den Sanierungsfahrplan für Bundesliegenschaften umzusetzen. Die öffentliche Hand muss bei der Energieeffizienz als gutes Beispiel vorrangehen und ihre Liegenschaften auf den energietechnisch besten Stand bringen. Energiedienstleister, die Energieliefer-Contracting oder Einspar-Contracting anbieten, sind hier die idealen Partner für die öffentliche Hand. Bereits in der Vergangenheit haben Energiedienstleister in vielen öffentlichen Liegenschaften bewiesen, dass sie effizienzsteigernde Maßnahmen effektiv umsetzen können. Ebenfalls ermöglicht es das Contracting-Modell Kommunen, die über wenig liquide Mittel verfügen, ihre Liegenschaften haushaltsneutral zu modernisieren.

    Außerdem plant die Bundesregierung eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einzurichten. Der VfW begrüßt dies und bietet hier selbstverständlich seine Unterstützung an.

    „Die geplanten Maßnahmen im Koalitionsvertrag sind ein erster Schritt in die richtige Richtung“, bestätigt Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW. „Es wird aber vor allem darauf ankommen, jetzt aktiv zu werden! Die Energiedienstleister stehen einer möglichen neuen großen Koalition hier mit Rat und Tat zur Seite. Ein weiteres Mal die Klimaziele zu verfehlen, wäre nicht nur eine echte Blamage für Deutschland – sondern auch eine Katastrophe für unsere Zukunft.“

    „Die Anforderungen zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen sind für Gebäudeeigentümer und Gebäudeverwalter umfangreich und komplex und sollten daher von einem Energieexperten, also einem professionell aufgestellten Energiedienstleister, durchgeführt werden“, so Dworschak weiter. „Es ist daher unbedingt erforderlich, auch die Rahmenbedingungen für Contractoren und Energiedienstleister zu verbessern, damit die großen Einsparpotentiale in Deutschland ausgeschöpft werden können. Insofern bedauern wir sehr, dass in dem Koalitionsvertrag Energiedienstleistungen wie z. B. das Contracting nicht die Beachtung finden, die ihnen im Hinblick auf ihren Beitrag zum Gelingen der Energiewende zukommt.“

    Den Maßnahmenkatalog finden Sie rechts unter Downloads.