Schlagwort: Positionspapier

  • Positionspapier zur Europawahl

    Positionspapier zur Europawahl

    08.04.2024 | Vom 06. bis 09.06.2024 wählen die Bürger:innen der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Im Vorfeld zur Wahl haben wir ein Positionspapier mit fünf Impulsen zur erfolgreichen Wärmewende in Europa erstellt.

    Die kürzlich vom EU-Parlament gebilligte Novelle der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) gibt zwar ein Senken des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs für Wohngebäude vor (bis 2030 um mindestens 16 %, bis 2035 um 20 bis 22 %), allerdings fehlen konkrete Vorgaben für die Gebäudesanierung. Umso wichtiger ist es daher, die Energieeffizienz in den Heizzentralen zu optimieren. Mit der Energiedienstleistung Contracting sind große Energieeffizienzsteigerungen möglich. Dafür gilt es, die Rahmenbedingungen sowohl auf Europäischer Ebene als auch in Deutschland zu verbessern. Im dem Positionspapier zeigen wir auf, wie die Wärmewende mit fünf schnellen und sozialverträglichen Maßnahmen in der EU gelingt.

    Kernforderungen des Positionspapiers:

    1. Rahmenbedingungen für die gewerbliche Wärmelieferung mit Erneuerbaren Energien im Wohngebäudebestand verbessern
    2. Dezentrale Energieversorgungslösungen und Fernwärmenetze in Europa gleichbehandeln
    3. Öffentliche Hand: Verpflichtendes Energieeffizienzkriterium in öffentlichen Ausschreibungen
    4. Flexible Laufzeiten für eine mieter- und klimafreundliche sowie bezahlbare Wärmewende
    5. Rahmenbedingungen für Quartierslösungen verbessern

    Rechts unter Downloads finden Sie das vollständige Positionspapier.


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  • Mieterstrom ist Klimaschutz!

    Mieterstrom ist Klimaschutz!

    06.03.2023 | Mit Engagement ans Ziel!

    Wir haben neun Vorschläge für mehr Klimaschutz durch Mieterstrom erarbeitet. Im Zuge der aktuellen Debatte, um eine schnellere und bessere Verzahnung digitaler Maßnahmen im Kontext der solaren Stromerzeugung in Deutschland, erachten wir die folgenden Aspekte als hilfreich:

    1. Bestandsgebäude mit virtuellem Zählerpunkt „Mieterstrom-Ready“ machen

    2. Preisobergrenzen für digitale Zähler beim Mieterstrom garantieren


    3. Komplexität beim Zusammenfassen solarer Anlagen reduzieren


    4. Digitalisierung nutzen: Mehr Geschwindigkeit durch einheitliche PV-Anmeldung


    5. Kundenanlagenbegriff verbessern: für mehr dezentrale und regernative Stromversorgungslösungen


    6. Wirtschaftlichkeit solarer Anlagen bei Einhaltung der Gründachpflicht verbessern


    7. Photovoltaikanlagen im WEG-Recht privilegieren


    8. Abstände zu Brandwänden bundesweit vereinheitlichen


    9. Einführen eines höheren Mieterstromzuschlags beim Umsetzen im Bestand
    Aktuell wird kein Mieterstromzuschlag (§ 21 Abs. 3 EEG) erteilt, wenn eine PV-Anlage auf dem Dach eines Nichtwohngebäudes oder Parkhauses/ einer überdachten Parkfläche installiert ist. Und dass, obwohl der Strom im räumlichen Zusammenhang (Quartier) erzeugt, geliefert und vor Ort von Letztverbrauchern verbraucht wird. Dabei sollte der der Anspruch auf die Zahlung des Mieterstromzuschlags aus der Definition der Kundenanlagen i.S.d. § 3 Nr. 24a und Nr. 24b EnWG abzuleiten sein. Die Produktion des Mieterstroms sollte daher auch in Gebäuden oder baulichen Anlagen zulässig sein, die keine Wohngebäude sind.

    Der Quartiersbegriff in § 21 Abs. 3 EEG ist aufgrund der subjektiven Auslegung nicht zielführend. Besser sollte für die Gewährung des Mieterstromzuschlags auf die beiden Varianten von Kundenanlagen abgestellt werden: also die „allgemeine“ nach § 3 Nr. 24a EnWG und die „zur betrieblichen Eigenversorgung“ nach § 3 Nr. 24b EnWG. Letztere ist immer auf einem Betriebsgebiet und unabhängig von der Nutzung eines Gebäudes. Das Erfordernis des Wohngebäudes ist deshalb unbedingt zu streichen, um mehr Mieterstromprojekte realisieren zu können.

    Positive Konsequenz:

    • Mieterstrompotenziale werden entfesselt, wenn fortan auf das Betriebsgebiet und nicht auf das Wohngebäude als Erzeugungs- und Verbrauchsort abgestellt wird

    • Auf den Parkdächern und Freiflächen eines Quartiers erzeugter Mieterstrom mit Verbrauch im Wohngebäude wird möglich

    • Mieterstromanlagen können in Kombination mit Speichern die Erzeugung und den Verbrauch zeitlich entkoppeln und damit Systemdienstleistungen erbringen

    • Durchschnittlich min. 10 % gesteigerte Unabhängigkeit vom Netzstrom

    • Die Kombination mit einem Batteriespeicher ermöglicht eine Entlastung des Verteilernetzes

    • Große Potenziale für Sektorenkopplung werden ausgeschöpft (z.B. Power-to-Heat und Elektromobilität) – Mieterstrom als Hebel der Elektromobilität

    • Mieterstromanlagen dekarbonisieren alle Sektoren durch die Kombination mit Wärme- und Verkehrstechnologien


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  • vedec zum CO₂-Preis – Verteilung muss an Energieeffizienzkriterien gekoppelt werden

    vedec zum CO₂-Preis – Verteilung muss an Energieeffizienzkriterien gekoppelt werden

    Um weitere Anreize für den Klimaschutz zu setzen, sollte bei der Aufteilung des CO₂-Preises Effizienzkriterien herangezogen werden. Dabei sollte sowohl der Effizienzgrad des Gebäudes an sich, wie auch der Effizienzgrad der energetischen Versorgung berücksichtigt werden. Tobias Dworschak, vedec-Geschäftsführer: „Damit der CO₂-Preis auch seine volle Wirkung entfalten kann, ist es unbedingt erforderlich, dass die Verteilung des CO₂-Preis an Energieeffizienzkriterien geknüpft wird. Konkret schlagen wir vor, für die Bewertung des Gebäudes den Energieeffizienzausweis als Kriterium zu nutzen und bei der energetischen Versorgung den Jahresnutzungsgrad der Energieerzeugungsanlagen.“

    Die Messung des Wärmeverbrauchs ermöglicht es erst, einen ineffizienten Betrieb zu erkennen und Verbesserungsmaßnahmen zielgenau zu veranlassen. Ob die vom Vermieter betriebene Zentralheizung effizient läuft, kann im Regelfall nicht kontrolliert werden, weil man nur die verbrauchte Brennstoffmenge, nicht aber die damit erzeugte Wärmemenge kennt. Ein Wärmemengenzähler, der die im Kessel erzeugte Wärmemenge misst, schafft die nötige Transparenz. Entsprechend würden Wärmemengenzähler sehr dabei helfen, eine gerechte Verteilung der CO₂-Kosten zu ermöglichen. 

    „Wir setzen uns bereits seit vielen Jahren für den verpflichtenden Einbau von Wärmemengenzählern ein. Wärmemengenzähler schaffen die notwendige Transparenz und ermöglichen eine gerechte Verteilung der CO₂-Kosten.“ so Dworschak weiter.

    Weitere Informationen sowie ein Positionspapier des vedec zum verpflichtenden Einbau von Wärmemengenzählern sind auf www.vedec.org erhältlich.

    Positionspapier
  • Verbändeempfehlung zum Mieterstromgesetz

    Verbändeempfehlung zum Mieterstromgesetz

    Nach der Verabschiedung von Kohleausstiegsgesetz und dem geänderten KWKG gehört für die zweite Jahreshälfte 2020 nun unter anderem die dringend notwendige Novellierung des Mieterstromgesetzes auf die politische Agenda, damit die Energiewende in der Wohnungswirtschaft und bei Endverbrauchern wirksam, akzeptabel und sozialverträglich vorangetrieben werden kann.

    Der VfW hat hierzu zusammen mit dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung B.KWK, der ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V., dem BHKW-Forum e.V., dem Bund der Energieverbraucher, dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e.V. und der Kampagne KWK.NRW ein Empfehlungsschreiben an die Politik gerichtet.
  • Positionspapier: Mieterschutz und Effizienzverbesserung mit Kundenanlagen bei der Quartiersversorgung

    Positionspapier: Mieterschutz und Effizienzverbesserung mit Kundenanlagen bei der Quartiersversorgung

    Die Vielzahl der vom Gesetz in den Regelungen zur Kundenanlage in § 3 Nr. 24a EnWG verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe hat in der Praxis dazu geführt, dass es immer wieder gerichtliche Streitfälle zu der Frage gibt, ob die Voraussetzungen einer Kundenanlage im konkreten Einzelfall erfüllt sind. Auch die Regulierungsbehörden und Gerichte schaffen es nicht, Planungssicherheit herstellende Kriterien zu formulieren, denn auch das jüngste Urteil des BGH vom 12.11.2019 (EnVR 65/18) überlässt die Entscheidung im Endeffekt einer Gesamtabwägung und Würdigung im Einzelfall. Um die bestehende Rechtslage zu verbessern sowie um die Vorzüge dieses klima- und mieterfreundlichen Energieversorgungsmodell aufzuzeigen, hat der VfW ein Positionspapier veröffentlicht mit konkreten Vorschlägen zur Verbesserung der aktuellen Situation.
  • Positionspapier: Verpflichtender Einbau von Wärmemengenzählern

    Positionspapier: Verpflichtender Einbau von Wärmemengenzählern

    18.09.2019 | Die nahezu klimaneutrale Energieversorgung im Gebäudebestand bis 2050 ist ein zentrales Ziel der Energie- und Klimapolitik Deutschlands. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, werden Instrumente und Lösungen benötigt, die einen effizienten Betrieb von Heizungsanlagen herbeiführen und die Sanierungsrate im Gebäudebestand deutlich beschleunigen. Die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung wie Fernwärme oder Contracting ist ein wichtiger Baustein für den effizienten Anlagenbetrieb und in der Sanierung und Heizungs-modernisierung im Mietwohnungsbestand. Ob die vom Vermieter betriebene Zentralheizung effizient läuft, kann im Regelfall nicht kontrolliert werden, weil man nur die verbrauchte Brennstoffmenge, nicht aber die damit erzeugte Wärmemenge kennt. Ein Wärmemengenzähler, der die im Kessel erzeugte Wärmemenge misst, schafft die nötige Transparenz.
  • Bundeshaushalt 2020 – Contractingverband VfW Kritisiert: Bundesregierung verpasst erneut Chancen bei der Energiewende

    Bundeshaushalt 2020 – Contractingverband VfW Kritisiert: Bundesregierung verpasst erneut Chancen bei der Energiewende

    Der VfW fordert die Wiederaufnahme von finanziellen Mitteln für den „Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften“ in den Bundeshaushalt 2020, wie im Koalitionsvertrag vereinbart.

    „Der Bund wird seiner Vorbildfunktion bei der Energiewende wieder einmal nicht gerecht. Einsparpotentiale werden ignoriert  und die Energiewende kaum beachtet“, kritisiert Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW. Im kürzlich erschienenen ersten Entwurf zum Bundeshaushalt für 2020 sieht Finanzminister Olaf Scholz wieder einmal kaum Gelder für den bereits 2011 beschlossenen „Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften“ oder steuerliche Erleichterungen für energetische Sanierungen im Gebäudesektor vor.

    Die Steuerförderung der energetischen Gebäudesanierung, ein zentrales klimapolitisches Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, wird aber wieder einmal nicht beachtet. Nachdem 2019 gar kein Geld für den Sanierungsfahrplan zur Verfügung stand werden 2020 lediglich Gelder für weitere Grundlagenermittlung bereitgestellt.  Auf der anderen Seite werden aber über 300 Millionen Euro für Strafzahlungen an die EU beiseite gelegt, die entstehen weil Deutschland es nicht schafft die Klimaziele einzuhalten.

    Aus einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion aus August 2018 geht hervor, dass aktuell keine Sanierung von Bundesliegenschaften abgeschlossen ist. Es befinden sich lediglich 294 in der Planung oder Umsetzung. Bei knapp 4500 Liegenschaften im Besitz des Bundes ist das jedoch nicht mehr als ein Tropen auf den heißen Stein. Der „Energetischen Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften“, auf welchen die Bundesregierung laut eigener Aussage wartet um die Sanierungen durchzuführen, ist immer noch nicht fertiggestellt.

    Bereits zu Beginn des Jahres hat der Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW mit einem Positionspapier u.a. auf diese Missstände bei den Bundesliegenschaften hingewiesen. Das Positionspapier finden Sie rechts unter Downloads.
  • Positionspapier des Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW – „Energiewende mit Garantie“

    Positionspapier des Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW – „Energiewende mit Garantie“

    Vor 10 Jahren haben sich die führenden Anbieter von Energiespar-Contracting und andere Akteure im Verband für Wärmelieferung e.V. – der Interessensvertretung für die Energiedienstleistung Contracting – organisiert, um die Marktbedingungen für das Energiespar-Contracting (ESC) kontinuierlich und nachhaltig zu verbessern. In diesen zehn Jahren konnten bereits viele eindrucksvolle ESC-Projekte mit CO2-Einsparungen von z.T. über 50 % durchgeführt werden. Dennoch gibt es nach wie vor ein erhebliches Einsparpotential insbesondere in Bundes- und Landesliegenschaften, kommunalen Gebäuden und in der Industrie.

    Das Positionspapier nennt und erläutert vier wichtige Maßnahmen zur weiteren Verbreitung der Effizienzdienstleistung ESC:

    1. Sanierung und Modernisierung nur mit nachgewiesener Energieeinsparung
    – Jeder Gebäudesanierung und -modernisierung sollte eine nachgewiesene Energieeinsparung zur Auflage gemacht werden. Dabei sind solche Maßnahmen und Modelle zu privilegieren, in denen die nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten garantiert wird.

    2. Vereinfachung der Rahmenbedingungen
    – Für die Genehmigung von Energiespar-Contracting-Projekten wird eine grundsätzliche Zustimmung bzw. Ausnahmeregelung zur Durchführung erteilt. Dies sollte auch für Kommunen gelten, die unter Finanzaufsicht stehen.
    – Energiespar-Contracting wird nicht als kreditähnliches Rechtsgeschäft eingestuft und die Zahlungen an den Contractor (Vergütung) wird nicht auf den Kreditrahmen angerechnet
    – Harmonisierung und Entwicklung klarer Regelungen, wie die „Wirtschaftlichkeitsanforderung“ nach Bundeshaushaltsordnung und Landeshaushaltsordnung im Contracting-Fall nachgewiesen werden kann
    – Entwicklung von Handreichungen für die Bewertung von Energieeffizienz als Vergabekriterium, Beispielsweise könnte die Energieeffizienz über die CO2-Einsparungen monetär bewertet werden
    – Nachgewiesene Energieeffizienz als Zuschlagskriterium im Vergaberecht stärken.

    3. Benachteiligung von Energiedienstleistungen beenden
    – Die bestehende Benachteiligung von Energieeinspar-Projekten für Kommunen muss beendet werden. Dies kann im Bereich der Förderung zum Beispiel dadurch gelingen, dass die Förderung dem Projekt zu Gute kommt und nicht auf den Antragsteller bezogen ist.

    4. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
    – Neben einer Informationsoffensive ist die öffentliche Hand aufgefordert, ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden.
    – Wir schlagen eine Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Einführung von Energiespar-Contracting – in dem Sinne einer Garantie auf eine nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten – in geeigneten Liegenschaften vor.

    „Werden die vorgenannten Möglichkeiten und Chancen zur Marktbelebung genutzt, kann das ESC zu einer tragenden Säule für die Erhöhung der Energieeffizienz im Bereich öffentlicher Gebäude und Kliniken, aber auch im Bereich industrieller sowie gewerblicher Liegenschaften werden. Die Politik ist nun gefordert, entsprechende Maßnahmen zeitnah umzusetzen“, resümierte Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW.

    Das komplette Positionspapier finden Sie rechts unter Downloads.

    Über Energiespar-Contracting
    ESC als energetisches Modernisierungsmodell wurde für größere Gebäude, Gebäudegruppen oder komplexe Liegenschaften wie beispielsweise Schulen, Hochschulen, Schwimmhallen, Turnhallen, Verwaltungen, Forschungseinrichtungen, Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäuser entwickelt. Über einen ganzheitlichen Ansatz werden Gebäude und technische Anlagen analysiert, bewertet, ein nachhaltiges Modernisierungs-konzept entwickelt, umgesetzt und finanziert. Die erforderlichen Investitionen und Dienstleistungen refinanzieren sich dabei aus vertraglich garantierten Einsparungen. Ein Energiedienstleister übernimmt hierbei gesamtverantwortlich ein Leistungsbündel einschließlich der spezifischen Projektrisiken, welches insbesondere folgende Kompetenzfelder umfasst:

    – die Planung und die Umsetzung der Maßnahmen an Anlagentechnik und ggf. Gebäudehülle,
    – die Vorfinanzierung der Erstinvestitionen,
    – die Übernahme einer Energiespar- oder Budgetgarantie (Absicherung der Wirtschaftlichkeit),
    – die mehrjährige Überwachung von Anlagenbetrieb und Energieverbrauch,
    – die nachhaltige Optimierung während der Betriebsphase,
    – die regelmäßige Berichtserstattung über die Höhe der erreichten Einsparungen im Rahmen einer mehrjährigen Vertragsdauer,
    – ggf. die Beschaffung von Endenergie sowie die Lieferung von Nutzenergie.
  • Notruf der Kraft-Wärme-Kopplung

    Notruf der Kraft-Wärme-Kopplung

    Im neuen Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, man wolle „die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) weiterentwickeln und umfassend modernisieren, so dass sie im Rahmen der Energiewende eine Zukunft hat. Wir werden die Kraft-Wärme-Kopplung CO2-ärmer ausgestalten und flexibilisieren. Wir wollen KWK-Anlagen und die Fernwärmeinfrastruktur ausbauen und effizienter machen“. Die unterzeichnenden Verbände begrüßen dieses Bekenntnis zur KWK, appellieren jedoch dringend, dieses vage Vorhaben schnellstmöglich zu konkretisieren und vor allem planungssichere Rahmenbedingungen herzustellen.
  • VfW unterstützt KWK-Positionspapier: Kraft-Wärme-Kopplung in Nordrhein-Westfalen – Eine Technologie mit Zukunft

    VfW unterstützt KWK-Positionspapier: Kraft-Wärme-Kopplung in Nordrhein-Westfalen – Eine Technologie mit Zukunft

    Der VfW ist Mitunterzeichner des von der der Arbeitsgruppe „Kraft-Wärme-Kopplung“ (AG4) des Netzwerks Kraftwerkstechnik NRW herausgegebenen Positionspapiers „Kraft-Wärme-Kopplung in Nordrhein-Westfalen – Eine Technologie mit Zukunft“. Mit diesem Positionspapier bringen die Stakeholder aus Industrie, Versorgungswirtschaft, Wissenschaft und Verbänden zum Ausdruck, dass der KWK-Ausbau einen unverzichtbaren Bestandteil zur Umsetzung der Energiewende darstellt.

    Das Positionspapier fasst die Bedeutung der KWK für die Energiewende und besonders die Wärmewende, in 9 Thesen zusammen:

    1. KWK ist effizient und innovativ
    2. KWK nutzt vielfältige Energieträger
    3. KWK ist flexibel
    4. KWK ist ein wichtiger Baustein in der Energiewende
    5. KWK ist klimafreundlich
    6. KWK hilft der Industrie und der Umwelt
    7. KWK sichert die Versorgung
    8. KWK ist erzeuger- und verbrauchernah
    9. KWK braucht Rahmenbedingungen

    Als führende Interessenvertretung für Contracting und Energiedienstleistung unterstützt der VfW das Positionspapier. Durch einen stärkeren Einsatz von KWK lassen sich große Einsparpotentiale erschließen, Energiedienstleister sind dafür die idealen Partner, da auch die KWK nur bei professionellem Betrieb die möglichen Einsparungen realisieren kann.

    Das gesamte Positionspapier finden Sie rechts unter Downloads.