Schlagwort: Mieterstrom

  • Stellungnahme zum EEG 2016 – Mieterstrom

    Stellungnahme zum EEG 2016 – Mieterstrom

    Der VfW begrüßt die mit Ziffer 2 (zu § 3 Nr. 19 EEG 2016) der Stellungnahme des Bundesrates vom 17.06.2016 (Bundesrats-Beschlusssache 310/16) im EEG-Novellierungsprozess erhobene Forderung, dass bestimmte „Mieterstrommodelle“ unter die Neudefinition des Eigenversorgungsbegriffs fallen sollen.

    Der VfW gibt allerdings zu bedenken, dass eine Beschränkung auf reine PV-Mieterstrommodelle vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Artikel 3 GG verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt sein dürfte. Der VfW plädiert daher dafür, auch Mieterstrommodelle, die mit Kleinwind- bzw. sonstigen EE-Anlagen und/oder mit KWK-Anlagen agieren, von der Neuregelung zu erfassen.
  • Verbändeübergreifende Stellungnahme zum Referentenentwurf des KWKG 2016

    Verbändeübergreifende Stellungnahme zum Referentenentwurf des KWKG 2016

    Die klimapolitisch dringend notwendige Energiewende auf dem Wärmemarkt darf nicht durch eine Abschaffung des Mieterstroms und anderer innovativer Formen der Vor-Ort-Vermarktung verhindert werden.

    Immer mehr Mieter beziehen günstig und klimaschonend Strom und Wärme, erzeugt unmittelbar vor Ort in Anlagen mit hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung. Diese Teilhabe an der dezentralen Energiewende könnte jedoch schon bald Vergangenheit sein, warnen der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW, der Verband für Wärmelieferung – VfW, der B.KWK – Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung, die 100 Prozent Erneuerbar Stiftung, der DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband, das Bündnis Bürgerenergie e.V., das BHKW-Forum e. V., die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. und der Bund der Energieverbraucher sowie die Unternehmen NATURSTROM AG, Cofely Deutschland GmbH, LichtBlick SE und die HEG – Heidelberger Energiegenossenschaft eG. Wird der kürzlich veröffentlichte Referentenentwurf zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes eins zu eins umgesetzt, haben sogenannte Mieterstromprojekte keine Chance mehr.
  • Gemeinsames Positionspapier zum Direktverbrauch Mieterstrom

    Gemeinsames Positionspapier zum Direktverbrauch Mieterstrom

    Zusammenfassung:

    Aus sozialpolitischen und energiewirtschaftlichen Gründen ist es geboten, dass der Direktverbrauch von erneuerbarem und KWK-Strom mit dem Eigenverbrauch gleichgestellt und von der EEG-Umlage befreit wird.

    Direktverbrauch meint Strom, der in räumlichem Zusammenhang zur Erzeugung und ohne Durchleitung durch ein öffentliches Netz verbraucht wird. Direktverbrauch ist insbesondere für Mieter, aber auch für Energiegenossenschaften, für Landwirte sowie andere innovative Energieanbieter und -dienstleister eine Möglichkeit, sich mit vor Ort produziertem Strom zu versorgen – auch wenn sie diesen nicht selbst produzieren (können).

    Künftig sollten Eigen- und Direktverbrauch aus Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen insbesondere hinsichtlich der EEG-Umlage vollkommen gleichbehandelt werden. Dies ist auch verfassungsrechtlich geboten. Das gemeinsame Positionspapier beschreibt, warum dies geboten ist und wie dies im Rahmen der Novellierung des EEG erreicht werden kann.