Schlagwort: KWKG

  • Gemeinsame Stellungnahme zum BMWi Referentenentwurf zur Einführung von Ausschreibungen

    Gemeinsame Stellungnahme zum BMWi Referentenentwurf zur Einführung von Ausschreibungen

    Der vorliegende Referentenentwurf will die Ausschreibungen der Zuschlagszahlungen gemäß §§ 33a und 33b Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme ausgestalten und die notwendigen Regelungen zu ihrer Einführung festlegen. Der VfW hat zusammen mit dem B.KWK und der ASUE hierzu Stellung bezogen.
  • Verbändebündnis begrüßt Einrichtung einer Clearingstelle KWKG

    Verbändebündnis begrüßt Einrichtung einer Clearingstelle KWKG

    Der Rechtsrahmen für Erzeugungsanlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) betrieben werden, ist nicht nur hochgradig komplex, sondern ist aufgrund in schneller Abfolge erfolgender Novellen auch einer steten Veränderung ausgesetzt. Letztinstanzliche Urteile zu Fragen der praktischen Anwendung der genannten Gesetze werden zudem oftmals erst verkündet, wenn der Gesetzgeber die entscheidenden Normen bereits durch aktualisierte Fassungen ersetzt hat. Die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE), der Verein BHKW-Forum, der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), der Bund der Energieverbraucher und der Verband für Wärmelieferung begrüßen daher die vom Gesetzgeber vorgesehene Einrichtung einer Clearingstelle für Rechtsfragen des KWK-Gesetzes und regen an, eine gemeinsame Clearingstelle für alle EEG- und KWKG-Anlagen zu konstituieren.
  • Stellungnahmen zur Gebührenverordnung des KWKG 2016

    Stellungnahmen zur Gebührenverordnung des KWKG 2016

    VfW, DENEFF, ASUE, BHKW Forum und B.KWK haben zum Entwurf zur Änderung der Gebührenverordnung zum KWKG 2016 Stellung bezogen. Im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz sowie im aktuellen Grünbuch Energieeffizienz wird immer wieder die Wichtigkeit von Effizienzdienstleistungen, zu denen das Contracting gehört, betont. Tatsächlich werden die Rahmenbedingungen jedoch immer weiter verschlechtert. So auch durch den Verordnungsentwurf zur Änderung der Gebührenverordnung zum KWKG 2016.
  • Verbändebrief Blockade Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG 2016

    Verbändebrief Blockade Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG 2016

    Am 01.01.2016 trat das KWKG 2016 in Kraft. Wegen des in § 35 Abs. 12 KWKG getroffenen Vorbehalts bezüglich der Zustimmung der EU-Kommission kann jedoch das neue KWKG auch 3,5 Monate nach seinem Inkrafttreten nicht vollzogen werden.
  • Verbändeübergreifende Stellungnahme zum Referentenentwurf des KWKG 2016

    Verbändeübergreifende Stellungnahme zum Referentenentwurf des KWKG 2016

    Die klimapolitisch dringend notwendige Energiewende auf dem Wärmemarkt darf nicht durch eine Abschaffung des Mieterstroms und anderer innovativer Formen der Vor-Ort-Vermarktung verhindert werden.

    Immer mehr Mieter beziehen günstig und klimaschonend Strom und Wärme, erzeugt unmittelbar vor Ort in Anlagen mit hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung. Diese Teilhabe an der dezentralen Energiewende könnte jedoch schon bald Vergangenheit sein, warnen der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW, der Verband für Wärmelieferung – VfW, der B.KWK – Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung, die 100 Prozent Erneuerbar Stiftung, der DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband, das Bündnis Bürgerenergie e.V., das BHKW-Forum e. V., die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. und der Bund der Energieverbraucher sowie die Unternehmen NATURSTROM AG, Cofely Deutschland GmbH, LichtBlick SE und die HEG – Heidelberger Energiegenossenschaft eG. Wird der kürzlich veröffentlichte Referentenentwurf zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes eins zu eins umgesetzt, haben sogenannte Mieterstromprojekte keine Chance mehr.
  • VfW-Stellungnahme zum Referentenentwurf KWKG 2016

    VfW-Stellungnahme zum Referentenentwurf KWKG 2016

    Der VfW wurde von Herrn Acker, BMWi, eingeladen, zum aktuellen Referentenentwurf des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes Stellung zu nehmen. Unabhängig zu den gemeinsamen Stellungnahmen wurde so auch eine verbandseigene Stellungnahme am 04.09.2015 an das BMWi gesendet.
  • Gemeinsames Verbändepapier zum Entwurf für die Neufassung des KWKG

    Gemeinsames Verbändepapier zum Entwurf für die Neufassung des KWKG

    In Zusammenarbeit mit den Verbänden ASUE, B.KWK, BUND, DENEFF, Deutsche Umwelthilfe, EA und VBI hat der VfW ein gemeinsames Verbändepapier an das BMWi gesandt. Darin sind Korrekturen erarbeitet, die die Einschränkungen der dezentralen Stromversorgung im geplanten neuem KWKG 2016 beseitigen sollen.
    Forderungen der unterzeichnenden Verbände:

    – Keine Verhinderung dezentraler, innovativer Objektversorgung durch das KWKG
    – KWK-Zuschlagsberechtigung auch außerhalb der herkömmlichen Einspeisemodelle
    – KWK-Zuschlagsberechtigung bei dezentralem Einsatz von KWK nicht nur für die stromkostenintensive Industrie, sondern auch und gerade für den Wohnungsbau
    – in der KWK-Novelle zwischen Eigenstrom und „Mieterstrom“ zu differenzieren, d.h. auch für den in der Kundenanlage und geschlossenen Verteilernetzen gelieferten Strom einen KWK-Zuschlag zu gewähren
    – die Begrenzung der Förderdauer für Anlagen kleiner 50 kW auf 60.000 Vollbenutzungsstunden zu erhöhen.

    Die unterzeichnenden Verbände setzen sich generell für den Ausbau der KWK ein. Dazu wurde eine Einigung auf gemeinsame Kernpunkte und Forderungen erzielt. Dessen unbenommen haben die einzelnen Verbände zusätzlich eigene Stellungnahmen und Forderungen zur Neufassung des KWK-Gesetzes.
  • VfW nimmt zu der derzeitigen KWKG-Novellierungsdebatte Stellung

    VfW nimmt zu der derzeitigen KWKG-Novellierungsdebatte Stellung

    Kleine bis mittlere Blockheizkraftwerke (BHKW) haben aufgrund ihrer hohen Nutzungsgrade von 90 % und mehr enorme CO2-Minderungspotentiale und sind volkswirtschaftlich sinnvoll. Ihre Realisierung erfordert allerdings erhebliche Investitionen und technisches Know-How, welches von Grundstückseigentümern, Vermietern und Industrieunternehmen oftmals nicht bewältigt werden kann. Sogar hochspezialisierte Energiedienstleister entscheiden sich nur dann für diese hocheffiziente KWK-Technologie, wenn sie damit für ihre Kunden wirtschaftlich interessante Contracting-Verträge anbieten können.
  • VfW nimmt zu der derzeitigen KWKG-Novellierungsdebatte Stellung

    VfW nimmt zu der derzeitigen KWKG-Novellierungsdebatte Stellung

    Kleine bis mittlere Blockheizkraftwerke (BHKW) haben aufgrund ihrer hohen Nutzungsgrade von 90 % und mehr enorme CO2-Minderungspotentiale und sind volkswirtschaftlich sinnvoll. Ihre Realisierung erfordert allerdings erhebliche Investitionen und technisches Know-How, welches von Grundstückseigentümern, Vermietern und Industrieunternehmen oftmals nicht bewältigt werden kann. Sogar hochspezialisierte Energiedienstleister entscheiden sich nur dann für diese hocheffiziente KWK-Technologie, wenn sie damit für ihre Kunden wirtschaftlich interessante Contracting-Verträge anbieten können.
  • Umsatzsteuerliche Behandlung der KWKG-Wärmenetzförderung

    Umsatzsteuerliche Behandlung der KWKG-Wärmenetzförderung

    Der VfW hat eine Stellungnahme an das Bundesministerium für Finanzen zur umsatzsteuerlichen Behandlung der KWKG-Wärmeförderung geschickt. Die darin formulierte Anfrage lautet: „Sind die Zuschläge für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen im Sinne der §§ 5a, 7a KWKG der Umsatzsteuer zu unterwerfen?“ Eine Antwort des BMF wird abgewartet. Der VfW wird darüber informieren.