Schlagwort: KWKG

  • Stellungnahme zum Entwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG-E)

    Stellungnahme zum Entwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG-E)

    28.11.2024 | Neuer § 11 Absatz 5 KWKG 2024 konterkariert die Energiewende

    Im Zuge des Konsultationsverfahrens zum Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG-E) hat das BMWK einen neuen § 11 Absatz 5 im KWKG 2024 im Entwurf integriert. Dieser verhindert im Falle einer notwendigen Standortänderung einen Wechsel von fossilen Energieträgern auf Erneuerbare Energien für nach dem KWKG geförderte Anlagen und konterkariert damit die Energiewende. Wir fordern daher das BMWK auf, diesen Paragraphen zu streichen.

    Gemäß der Begründung im Gesetzesentwurf darf die KWK-Anlage im Zuge des Standortwechsels nicht verändert worden sein. Dies führt in der Praxis zu erheblichen Problemen von Contracting-Anbietern/Energiedienstleistern, die ihre KWK-Anlagen auf Erneuerbare Energien umrüsten wollen. Einerseits wird zugestanden, dass ein Standortwechsel nicht per se ausgeschlossen sein soll. Andererseits soll jegliche mit dem Standortwechsel verbundene Änderung an der Anlage zum endgültigen Erlöschen der Zulassung führen.

    Das bedeutet, dass der Contracting-Anbieter/Energiedienstleister, der aus egal welchen Gründen vor Ablauf der Förderdauer die Anlage versetzen will oder muss, keine Chance hat, dabei dann auf einen zukunftsfähigen Brennstoff (z.B. Biogas oder Wasserstoff) umzustellen. Denn als Veränderung reicht schon allein die Umstellung der Gasstrecke von Flüssiggas auf Erdgas. In der Praxis führt das dazu, dass der Betreiber seine KWK-Anlagen weiterhin mit fossilen Brennstoffen betreiben muss, um die Förderfähigkeit zu erhalten. Um die Energiewende voranzutreiben, muss der geplante § 11 Absatz 5 im KWKG 2024 unbedingt gestrichen werden.
     
    Die Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Osterpaket, EnSiG & AVBFernwärmeV

    Osterpaket, EnSiG & AVBFernwärmeV

    11.07.2022 | Wir geben Ihnen einen Überblick über alle relevanten Gesetzesänderungen der letzten Woche
    Am 07.07.2022 hat der Bundestag in der 2. und 3. Lesung das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor (Osterpaket) beschlossen. Der Bundesrat hat diesem am 08.07.2022 zugestimmt.

    Die in diesem Gesetz beschlossenen Änderungen sowie die Regelungen zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken, zum Energiesicherungsgesetz sowie zur Novelle des § 24 AVBFernwärmeV haben Auswirkungen auf bestehende und zukünftige Geschäftsmodelle, weshalb wir Sie in einem kurzen Info-Blatt über das Wichtigste informieren.
    Weitere Informationen finden unsere Mitglieder in unserer Community.
  • Stellungnahme zum Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor

    Stellungnahme zum Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor

    17.03.2022 | Mit der Stellungnahmen haben wir uns an das BMWK gewannt.
    Grundsätzlich ist die Gesetzesinitiative begrüßenswert. Eine deutlich erkennbare Stärkung und Vereinfachung von Mieterstrommodellen ist hingegen nicht ersichtlich. Darüber hinaus sollte der Einsatz von Biomethan in allen KWK-Anlagen weiterhin möglich sein. Für die Grundlastdeckung in grünen Quartierskonzepten ist dieser Energieträger unerlässlich. Technologien und Erneuerbare Energieträger sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Energiewende erfordert Technologieoffenheit und individuelle Lösungsansätze unter Einsatz Erneuerbarer Energien. Dafür stehen wir ein!
  • Stellungnahme des vedec zum Hinweisverfahren 2021/ 15 VII der Clearingstelle EEG/KWKG

    Stellungnahme des vedec zum Hinweisverfahren 2021/ 15 VII der Clearingstelle EEG/KWKG

    Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 29. September 2021 durch ihre Mitglieder Richter, Teichmann und Wolter beschlossen, zu folgender Frage ein Hinweisverfahren einzuleiten:

    „Besteht der Förderanspruch für innovative KWK-Systeme gemäß § 5 Abs. 2 KWKG2020 i. V. m. KWKAusV auch, wenn die innovative erneuerbare Wärme in den Rücklauf des Wärmenetzes eingespeist wird ?
    Ist die Bewertung davon abhängig, ob die eingespeiste innovative erneuerbare Wärme durch die KWK-Anlage des innovativen KWK-Systems nacherwärmt wird, um das von den Verbrauchern abgenommene Temperaturniveau zu erreichen ?

    Wir haben dazu eine kurze Stellungnahme eingereicht (siehe Downloads rechts).
  • Empfehlungsverfahren 2019/8 der Clearingstelle EEG/KWKG – „Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG”

    Empfehlungsverfahren 2019/8 der Clearingstelle EEG/KWKG – „Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG”

    Die Clearingstelle EEG/KWKG hat eine Empfehlung zum „Verfahren 2019/8 – „Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG” veröffentlicht. Wir haben uns mit einer Stellungnahme an dem Verfahren beteiligt. Unsere Vorschläge wurden zum größten Teil in der Empfehlung berücksichtigt:
     
    1. Das Recht auf kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe von in KWK-Anlagen
    erzeugtem Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung besteht insbesondere
    (a) für KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu
    100 kW gemäß § 4 Abs. 2 KWKG 20162 (Abschnitt 3.1),
    (b) für KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr
    als 1 MW und bis zu 50 MW in der Ausschreibung gemäß § 8a KWKG 2016 (Abschnitt 3.2),
    (c) für innovative KWK-Systeme gemäß § 8b KWKG 2016 (Abschnitt 3.3) sowie
    (d) für KWK-Anlagen in Kundenanlagen oder Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung gemäß § 20 Abs. 1d EnWG3 bzw. § 14 Abs. 2 KWKG 2016 a. F.4
    sowie für KWK-Anlagen, die gemäß § 4 Abs. 3b KWKG 20125 in elektrische Anlagen einspeisen. (Abschnitt 3.4).
     
    2. Weiterhin besteht insbesondere für KWK-Anlagen mit einer elektrischen
    KWK-Leistung von mehr als 100 kW gemäß § 4 Abs. 1 KWKG 2016 das
    Recht auf kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe von in den KWK-Anlagen
    erzeugtem Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung aufgrund
    des generellen Rechts auf kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe für
    KWK-Anlagen gemäß KWKG 2016 und KWKG 2012 (Abschnitt 3.5).
     
    3. Für mittels kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in das Netz der allgemeinen Versorgung mittelbar eingespeisten KWK-Strom besteht gemäß
    §§ 6 Abs. 1, 7 Abs. 1 KWKG 2016 , 8a Abs. 2 KWKG 2016 ein Zuschlagsanspruch maximal in Höhe der KWK-Nettostromerzeugung (Abschnitt 4.1).
     
    4. Es obliegt Anlagen- und Netzbetreibern, Einigkeit darüber herzustellen,
    wie die zuschlagfähige Strommenge im Hinblick auf tatsächliche und
    rechnerische Transport- und Umwandlungsverluste zu ermitteln ist (Abschnitt 4.2).
     
    5. KWK-Anlagenbetreibern steht die Entscheidungsfreiheit darüber zu, ob
    der gesamte KWK-Nettostrom kaufmännisch-bilanziell weitergegeben
    oder ein Teil zur Eigenversorgung oder Drittbelieferung verwendet
    werden soll („kaufmännisch-bilanzielle Überschusseinspeisung“, Abschnitt 4.3).
     
    6. Grundsätzlich ist die Strommenge, für die der KWK-Zuschlag mittels
    kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe beansprucht wird, auf Grundlage
    messtechnisch ermittelter Werte zu bestimmen (Abschnitt 5). Bei der
    Anwendung der in Abschnitt 5 für unterschiedliche Fallkonstellationen
    dargestellten Messkonzepte ist grundsätzlich bei Berücksichtigung der
    jeweils angegebenen Rechenvorschrift eine korrekte Ermittlung der
    zuschlagfähigen Strommenge möglich.

    Die vollständige Empfehlung finden Sie rechts unter Downloads.
  • Verbändeempfehlung zum Mieterstromgesetz

    Verbändeempfehlung zum Mieterstromgesetz

    Nach der Verabschiedung von Kohleausstiegsgesetz und dem geänderten KWKG gehört für die zweite Jahreshälfte 2020 nun unter anderem die dringend notwendige Novellierung des Mieterstromgesetzes auf die politische Agenda, damit die Energiewende in der Wohnungswirtschaft und bei Endverbrauchern wirksam, akzeptabel und sozialverträglich vorangetrieben werden kann.

    Der VfW hat hierzu zusammen mit dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung B.KWK, der ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V., dem BHKW-Forum e.V., dem Bund der Energieverbraucher, dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e.V. und der Kampagne KWK.NRW ein Empfehlungsschreiben an die Politik gerichtet.
  • Verbände warnen: Kohleausstiegsgesetz behindert Klimaschutz im Gebäudesektor

    Verbände warnen: Kohleausstiegsgesetz behindert Klimaschutz im Gebäudesektor

    Das Bundeskabinett berät heute über das heftig diskutierte Kohleausstiegsgesetz. Nun warnt eine Allianz maßgeblicher Verbände, dass der vorliegende Entwurf auch das Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor gefährde. So äußern sich Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz, der DENEFF EDL_HUB, der Verband für Wärmelieferung (VfW), der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. (eaD) und die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch, ASUE e.V. in einer gemeinsamen Stellungnahme. Das Kohleausstiegsgesetz verschlechtere massiv die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Quartierslösungen und andere Energiedienstleistungen für die Wärmewende in Gebäuden und Unternehmen, bei denen Strom und Wärme mit effizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bereitgestellt werden. Durch den Ersatz getrennter Strom- und Wärmeerzeugung durch hochmoderne KWK-Anlagen könne der Primärenergieverbrauch um über ein Drittel gesenkt werden. Die etablierte, flexibel nutzbare Technologie könne zudem helfen, erneuerbare Energien besser in die Strom- und Wärmeversorgung zu integrieren. Sie sei damit kritisch, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, der für ein Drittel der deutschen CO2-Emissionen verantwortlich ist.

    Dazu Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF): „Die Technologien für eine erfolgreiche Energiewende und effektiven Klimaschutz im Gebäudesektor sind längst vorhanden. Doch anstatt diese gezielt voranzubringen, legt die Bundesregierung ihnen mit dem Kohleausstiegsgesetz sogar noch neue Steine in den Weg. So bleibt die vielbeschworene Wärmewende weiterhin eine leere Phrase.“

    Der Entwurf sieht vor, die Vergütung für KWK-Strom auf 3.500 Stunden im Jahr zu begrenzen, um so die Netze in Zeiten hoher Stromeinspeisung aus Wind oder Sonne zu entlasten. Jedoch wird somit nicht nur die jährliche Förderung um fast die Hälfte gekürzt, sondern geschieht dies völlig unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt, an dem eine Abschaltung der Erzeugung sinnvoll sein könnte, kritisieren die Verbände. Für Heizung und Warmwasser in Wohngebäuden würden beispielsweise 6.000 Stunden Wärme im Jahr benötigt. B.KWK, DENEFF, EDL_HUB, eaD, VfW und ASUE fordern die Bundesregierung daher auf, die Kürzung der vergüteten Stunden durch einen höheren Zuschlag je Kilowattstunde Strom zu kompensieren und intelligente Anreize für eine netzdienliche Stromeinspeisung zu schaffen.

    Heinz Ullrich Brosziewski, Vizepräsident im Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK): „Die Bundesregierung hat immer wieder betont, Quartierslösungen voranzubringen. Dafür müssen jetzt die richtigen Weichen auch im KWKG gestellt werden. Mit diesem Gesetz passiert das Gegenteil. Wir fordern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs, dessen Abstimmung mit dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes und eine tragfähige Wärmestrategie zur besseren Einhaltung der Klimaschutzziele.“

    Das Gesetz schafft zudem neue Unsicherheiten. So soll die Förderung zwar bis 2025 verlängert werden, jedoch nur unter Vorbehalt einer Revision in zwei Jahren. Die geplanten Verschlechterungen kämen jedoch ohne jegliche Übergangszeit daher. Dies gefährde bereits geplante oder schon im Bau befindliche Projekte. Die unterzeichnenden Verbände bemängeln zudem die plötzliche Umstellung der KWK-Zuschlagsbedingungen. KWK-Projekte, die seit längerer Zeit unter Vertrag oder bereits im Bau sind, stehen plötzlich vor deutlich veränderten Rahmenbedingungen. Damit erweist die Bundesregierung dem Vertrauen in die Planungs- und Investitionssicherheit im Energiesektor einen Bärendienst.

    Rüdiger Lohse, designierter Leiter des neuen DENEFF EDL_HUB: „Statt Planungssicherheit für die Branche zu schaffen, werden Investitionen durch unsinnige Beschränkungen abgewürgt. Gemeinsam könnten KWK und Energiedienstleistungen einen wichtigen Beitrag zur effizienten Energiewende leisten und den politisch beabsichtigten Kohleausstieg flankieren. Dass die Bundesregierung den betroffenen Verbänden dabei Fristen von weniger als 24 Stunden zur Stellungnahme einräumt, bekräftigt den Eindruck, dass die die Bundesregierung Energiepolitik betreibt, ohne dabei nach links und rechts zu schauen.“
    Tobias Dworschak, VfW-Geschäftsführer: „Seit Jahren legt die Bundesregierung modernen Energieeffizienzdienstleistungen immer neue Hürden in den Weg. Und dass, obwohl die Bundesregierung bei ihren ursprünglich für 2020 geplanten Effizienzzielen nach wie vor hinterherhinkt. Ein erneutes Scheitern bei den Zielen wäre eine Blamage für Deutschland. Wir halten daher eine umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfs für dringend erforderlich, um weiteren Schaden im Sinne des Klimaschutzes verhindern zu können.“

    Michael Geißler, Vorstandsvorsitzender des eaD: „Für eine erfolgreiche Wärmewende spielen Quartierslösungen eine entscheidende Rolle. Hierfür braucht es für alle Akteure klare Planungssicherheit. Der vorliegende Entwurf läuft diesem zuwider und muss daher dringend überarbeitet werden.“

    Jürgen Stefan Kukuk, Geschäftsführer der ASUE: „KWK ist eine wichtige Technologie zu Verbesserung der Effizienz im Wärmemarkt und in der Stromerzeugung. Für die Sanierung des Gebäudebestands ist es der wesentliche Weg zur Klimaneutralität. Erneuerbare Gase und Wasserstoff können in Zukunft effizient direkt Vorort eingesetzt werden.“

    Die Stellungnahme der Verbände finden Sie rechts unter Downloads.

    Kontaktdaten: 

    VfW – Verband für Wärmelieferung e.V.
    Tobias Dworschak, Geschäftsführer
    hannover@vfw.de / 0511 36590-0
    www.energiecontracting.de

    DENEFF und DENEFF EDL_HUB
    Christian Noll, geschäftsführender Vorstand
    Mailto:christian.noll@deneff.org / 030 36409701

    B.KWK
    Heinz Ullrich Brosziewski, Vizepräsident im B.KWK e.V.
    Mailto:brosziewski@bkwk.de / 030 2701 9281 0
     
    eaD
    Geschäftsstelle
    baetz@energieagenturen.de / 030 293330–66

    ASUE
    Jürgen Stefan Kukuk
    kukuk@asue.de / 0302 2191349-0
  • Kohleausstiegsgesetz blockiert Wärmewende warnen DENEFF, B.KWK, EDL_HUB, VfW und eaD

    Kohleausstiegsgesetz blockiert Wärmewende warnen DENEFF, B.KWK, EDL_HUB, VfW und eaD

    Das von der Bundesregierung geplante sogenannte Kohleausstiegsgesetz konterkariert die Klimaziele im Wärmebereich, warnen der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz, der DENEFF EDL_HUB, der Verband für Wärmelieferung (VfW) und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. (eaD).

    Der bekannt gewordene Referentenentwurf verschlechtere massiv die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Quartierslösungen und andere Energiedienstleistungen für die Wärmewende in Gebäuden und Unternehmen, bei denen Strom und Wärme mit effizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bereitgestellt werden. Durch den Ersatz getrennter Strom- und Wärmeerzeugung durch hochmoderne KWK-Anlagen könne der Primärenergieverbrauch um über ein Drittel gesenkt werden. Die etablierte, flexibel nutzbare Technologie kann zudem helfen, erneuerbare Energien besser in die Strom- und Wärmeversorgung zu integrieren.

    Dazu Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF): „Die Bundesregierung beschließt Klimaziele, aber tut nicht nur zu wenig, um diese zu erreichen, sondern legt wichtigen Energiewendelösungen sogar neue Steine in den Weg. Die Wärmewende bleibt weiter eine leere Phrase, solange Energiedienstleistungen immer weiter behindert werden.“

    Der Entwurf sieht vor, die Vergütung für KWK-Strom auf 3.500 Stunden im Jahr zu begrenzen, um so die Netze in Zeiten hoher Stromeinspeisung aus Wind oder Sonne zu entlasten. Jedoch wird somit nicht nur die Förderung um fast die Hälfte gekürzt, sondern geschieht dies völlig unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt, an dem eine Abschaltung der Erzeugung sinnvoll sein könnte, kritisieren die Verbände. Für Heizung und Warmwasser in Wohngebäuden würden beispielsweise 6.000 Stunden Wärme im Jahr benötigt. B.KWK, DENEFF, EDL_HUB, eaD und VfW fordern die Bundesregierung daher auf, die Kürzung der vergüteten Stunden durch einen höheren Zuschlag je Kilowattstunde Strom zu kompensieren und intelligente Anreize für eine netzdienliche Stromeinspeisung zu schaffen.

    Heinz Ullrich Brosziewski, Vizepräsident im Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK): „Die Bundesregierung hat immer wieder betont, Quartierslösungen voranzubringen. Dafür müssen jetzt die jetzt die richtigen Weichen auch im KWKG gestellt werden. Mit diesem Gesetz passiert das Gegenteil. Wir fordern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs, dessen Abstimmung mit dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes und eine tragfähige Wärmestrategie zur besseren Einhaltung der Klimaschutzziele.“

    Das Gesetz schafft zudem neue Unsicherheiten. So soll die Förderung zwar bis 2025 verlängert werden, jedoch nur unter Vorbehalt eine Revision in zwei Jahren. Die geplanten Verschlechterungen kämen jedoch ohne jegliche Übergangszeit daher. Dies gefährde bereits geplante oder schon im Bau befindliche Projekte.

    Rüdiger Lohse, designierter Leiter des neuen DENEFF EDL_HUB: „Statt Planungssicherheit für die Branche zu schaffen, werden Investitionen durch unsinnige Beschränkungen abgewürgt. Gemeinsam könnten KWK und Energiedienstleistungen einen wichtigen Beitrag zur effizienten Energiewende leisten und dem Kohleausstieg den Weg ebnen. Mit diesem Gesetzesentwurf wird dies aber leider nicht gelingen.“

    Tobias Dworschak, VfW-Geschäftsführer: „Seit Jahren legt die Bundesregierung modernen Energieeffizienzdienstleistungen immer neue Hürden in den Weg. Und das, obwohl die Bundesregierung bei ihren ursprünglich für 2020 geplanten Effizienzzielen nach wie vor hinterherhinkt. Ein erneutes Scheitern bei den Zielen wäre eine Blamage für Deutschland. Wir halten daher eine umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfs für dringend erforderlich, um weiteren Schaden im Sinne des Klimaschutzes verhindern zu können.“

    Michael Geißler, Vorstandsvorsitzender des eaD: „Für eine erfolgreiche Wärmewende spielen Quartierslösungen eine entscheidende Rolle. Hierfür braucht es für alle Akteure klare Planungssicherheit. Der vorliegende Entwurf läuft diesem zuwider und muss daher dringend überarbeitet werden.“

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.

    Kontaktdaten:

    VfW – Verband für Wärmelieferung e.V.

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer
    hannover@vfw.de / 0511 36590-0

    DENEFF und DENEFF EDL HUB
    Christian Noll, geschäftsführender Vorstand
    christian.noll@deneff.org / 030 36409701

    B.KWK
    Heinz Ullrich Brosziewski, Vizepräsident im B.KWK e.V.
    brosziewski@bkwk.de / 30 2701 9281 0

    eaD
    Geschäftsstelle baetz@energieagenturen.de / 030 29 33 30 – 66
  • Gemeinsame Stellungnahme von ASUE, B.KWK und VfW zum Evaluierungsbericht KWKG

    Gemeinsame Stellungnahme von ASUE, B.KWK und VfW zum Evaluierungsbericht KWKG

    Der VfW hat gemeinsam mit dem B.KWK und der ASUE Stellung zum Entwurf des Berichts „Evaluierung der Kraft-Wärme-Kopplung – Analysen zur Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung in einem Energiesystem mit sehr hohem Anteil erneuerbarer Energien“ bezogen.
  • ENERGIESAMMELGESETZ 2018: ASUE, B.KWK, DENEFF und VfW kritisieren Konsultationsprozess

    ENERGIESAMMELGESETZ 2018: ASUE, B.KWK, DENEFF und VfW kritisieren Konsultationsprozess

    Am Abend des 5. Oktobers 2018 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) endlich das lange als 100-Tage-Gesetz erwartete Paket mit Änderungen an EEG, KWKG und EnWG unter anderem an die Verbände der Energiewirtschaft verschickt. Die Verbände hatten nur fünf Tage Zeit zur Teilnahme an der ausdrücklich informellen Verbändebeteiligung. Viel zur kurz für eine angemessenen Prüfung der umfangreichen Gesetzesänderungen, kritisierten die ASUE, der B.KWK, die DENEFF und der VfW in einer gemeinsamen Stellungnahme zu dem als Energiesammelgesetz bezeichneten Paket.

    Auf mehr als 40 Seiten hat das BMWi ausgeführt, wie KWKG und EEG an technologische Entwicklungen angepasst und Lücken früherer Gesetzestexte geschlossen werden können. So wird beispielsweise die beihilferechtliche Genehmigung der EEG-Umlage-Befreiung für KWK-Strom, deren Aussetzung Ende 2017 zu einigem Unmut in der KWK-Branche geführt hatte (die Verbände berichteten), endlich in geltendes deutsches Recht umgesetzt. Das begrüßen die Verbände ausdrücklich. Deutliche Kritik üben sie hingegen am Wegfall der EEG-Vergünstigung für industrielle KWK-Anlagen deren Leistung zwischen 1 MW und unter 10 MW liegen. Für diese Fälle sollte ein Einzelfallnachweis ermöglicht werden, wenn tatsächlich keine Überförderung stattfinde, wie sie derzeit aber grundsätzlich unterstellt werde.

    Außerdem werden Formulierungen zum Einsatz rein gasförmiger Brennstoffe in nach EEG betriebenen KWK-Anlagen kritisiert. Hierdurch wird gasnetzfernen Anlagen, die mit nachhaltigen biogenen oder synthetischen Kraftstoffen betrieben werden könnten, eine Förderung effizienzsteigender Maßnahmen von vornherein vorenthalten. Auch nicht vermeidbare Abwärme aus beliebigen Industrie- und Kraftwerksanlagen soll nach Meinung der Verbände aus Effizienzgründen der Energieerzeugung explizit als Einsatzstoff für von der EEG-Umlage befreite KWK-Anlagen erfasst werden, da diese Wärmeenergie sonst ungenutzt bliebe.

    Für das KWKG schlagen die Verbände vor dem Hintergrund der nach § 53 EnStG hocheffizienten BHKWs mit z. B. mehr als 70 % Jahresnutzungsgrad vor, ORC-Anlagen und Brüdendampf verstromende Dampfturbinen ohne den klassischen Effizienznachweis in die Regelungen aufzunehmen, da diesen Anlagen keine Energie aus Energieerzeugnissen bzw. Brennstoffen zugeführt wird. Ein weiterer und nicht neuer Vorschlag ist die explizite Einführung der kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung. Gerade finanzschwächere, kleinere KWK-Betreiber würden von dieser für den Staat kostenneutralen Veränderung profitieren, weil sie ihre Auszahlung schon wesentlich früher erhalten würden. Derzeit wird diese Form der Abrechnung im KWKG weder ausgeschlossen noch zugelassen, weswegen die Verbände für deren explizite Nennung in § 6 KWKG plädieren. Abschließend begrüßen die Verbände die Ausnahme für kleine KWK-Anlagen vom Kumulierungsverbot nach § 7 KWKG, fordern aber gleichzeitig eine Anhebung des oberen Grenzwertes auf den einheitlichen Wert von 50 kWel.

    Schließlich fordern die Verbände für den effizienten Umbau der deutschen Energielandschaft die Gleichstellung von Strombedarfen innovativer KWK-Konzepte mit Wärmepumpen, Power-to-Heat- und Power-to-Gas-Technologie mit dem Eigenverbrauch von Kraftwerken und diese Anwendung grundsätzlich und umfassend als förderunschädlich zu definieren.

    Auch in der Kürze der zur Analyse zur Verfügung stehenden Zeit haben sich die vier Verbände auf eine gemeinsame Stellungnahme geeinigt und vor Fristablauf an das BMWi übermittelt. Es bleibt zu hoffen, dass die Stellungnahmen zügig ausgewertet werden, damit die formelle Anhörung der Verbände mit ausreichend Vorlauf zur konsolidierten Meinungsbildung ausgestattet werden kann und die Änderungen noch vor dem Jahreswechsel in eine Beschlussfassung kommen.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.