Der VfW hat zur Konsultation des Entwurfs eines Wärmetransformationsplans nach § 8 Absatz 1 Nr. 13 KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) der Bundesnetzagentur Stellung bezogen.
Schlagwort: KWK
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Notruf der Kraft-Wärme-Kopplung
Im neuen Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, man wolle „die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) weiterentwickeln und umfassend modernisieren, so dass sie im Rahmen der Energiewende eine Zukunft hat. Wir werden die Kraft-Wärme-Kopplung CO2-ärmer ausgestalten und flexibilisieren. Wir wollen KWK-Anlagen und die Fernwärmeinfrastruktur ausbauen und effizienter machen“. Die unterzeichnenden Verbände begrüßen dieses Bekenntnis zur KWK, appellieren jedoch dringend, dieses vage Vorhaben schnellstmöglich zu konkretisieren und vor allem planungssichere Rahmenbedingungen herzustellen. -

Koalitionsvertrag – gute Ansätze mit Luft nach oben
Im vorgestern veröffentlichten Koalitionsvertrag gibt es aus Sicht des VfW – die führende Interessensvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen gute Ansätze für eine erfolgreiche Energiewende. Besonders lobenswert sind die Bemühungen zum Thema Digitalisierung und Energieeffizienz, die sich als roter Faden durch viele Bereiche des Vertrages ziehen. Allerdings bleibt noch Luft nach oben.
Mit den geplanten Maßnahmen wurden auch einige der Forderungen aus dem VfW-Maßnahmenkatalog zu den Koalitionsverhandlungen Ende letzten Jahres umgesetzt. Allerdings gibt es weiterhin noch Handlungsbedarf, insbesondere bei den Themen Wärmewende sowie Gleichstellung von Eigenversorgern und Energiedienstleistern.
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Quartierslösungen
Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen durch einen geplanten Quartiersansatz ist aus Sicht des VfW positiv. Allerdings sollte der Ansatz nicht nur bei der Effizienz, sondern auch bei der Erzeugung gelten. Wenn zu erwarten ist, dass der Quartiersansatz zu besseren Effizienzmaßnahmen motiviert und dadurch insgesamt CO? einspart, ist nur folgerichtig, diesen Ansatz auf die Erzeugung auszuweiten, um auch auf dieser Seite mehr CO? einzusparen. Maßnahmen auf Erzeugerseite und Maßnahmen auf Einsparseite müssen hierbei nicht in Konkurrenz zueinander gestellt werden.
Weiterentwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung
Der VfW begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) weiterzuentwickeln. KWK soll CO?-ärmer ausgestaltet werden und flexibilisiert werden. Außerdem sollen KWK-Anlagen und Fernwärmeinfrastruktur ausgebaut und effizienter werden. Unbedingt sollte hierbei darauf geachtet werden, dass nicht wieder eine Diskriminierung zwischen Eigenversorgung und Energiedienstleistung aufgebaut wird. KWK-Anlagen, die von professionellen Dienstleistern betrieben werden, sind in der Regel effizienter und wirtschaftlicher im Betrieb. Diese Vorteile sollten nicht durch eine Diskriminierung bei der Abgabenlast aufgehoben werden.
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
Ebenfalls begrüßt der VfW den Beschluss, den Sanierungsfahrplan für Bundesliegenschaften umzusetzen. Die öffentliche Hand muss bei der Energieeffizienz als gutes Beispiel vorrangehen und ihre Liegenschaften auf den energietechnisch besten Stand bringen. Energiedienstleister, die Energieliefer-Contracting oder Einspar-Contracting anbieten, sind hier die idealen Partner für die öffentliche Hand. Bereits in der Vergangenheit haben Energiedienstleister in vielen öffentlichen Liegenschaften bewiesen, dass sie effizienzsteigernde Maßnahmen effektiv umsetzen können. Ebenfalls ermöglicht es das Contracting-Modell Kommunen, die über wenig liquide Mittel verfügen, ihre Liegenschaften haushaltsneutral zu modernisieren.
Außerdem plant die Bundesregierung eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einzurichten. Der VfW begrüßt dies und bietet hier selbstverständlich seine Unterstützung an.
„Die geplanten Maßnahmen im Koalitionsvertrag sind ein erster Schritt in die richtige Richtung“, bestätigt Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW. „Es wird aber vor allem darauf ankommen, jetzt aktiv zu werden! Die Energiedienstleister stehen einer möglichen neuen großen Koalition hier mit Rat und Tat zur Seite. Ein weiteres Mal die Klimaziele zu verfehlen, wäre nicht nur eine echte Blamage für Deutschland – sondern auch eine Katastrophe für unsere Zukunft.“
„Die Anforderungen zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen sind für Gebäudeeigentümer und Gebäudeverwalter umfangreich und komplex und sollten daher von einem Energieexperten, also einem professionell aufgestellten Energiedienstleister, durchgeführt werden“, so Dworschak weiter. „Es ist daher unbedingt erforderlich, auch die Rahmenbedingungen für Contractoren und Energiedienstleister zu verbessern, damit die großen Einsparpotentiale in Deutschland ausgeschöpft werden können. Insofern bedauern wir sehr, dass in dem Koalitionsvertrag Energiedienstleistungen wie z. B. das Contracting nicht die Beachtung finden, die ihnen im Hinblick auf ihren Beitrag zum Gelingen der Energiewende zukommt.“
Den Maßnahmenkatalog finden Sie rechts unter Downloads. -

VfW unterstützt KWK-Positionspapier: Kraft-Wärme-Kopplung in Nordrhein-Westfalen – Eine Technologie mit Zukunft
Der VfW ist Mitunterzeichner des von der der Arbeitsgruppe „Kraft-Wärme-Kopplung“ (AG4) des Netzwerks Kraftwerkstechnik NRW herausgegebenen Positionspapiers „Kraft-Wärme-Kopplung in Nordrhein-Westfalen – Eine Technologie mit Zukunft“. Mit diesem Positionspapier bringen die Stakeholder aus Industrie, Versorgungswirtschaft, Wissenschaft und Verbänden zum Ausdruck, dass der KWK-Ausbau einen unverzichtbaren Bestandteil zur Umsetzung der Energiewende darstellt.
Das Positionspapier fasst die Bedeutung der KWK für die Energiewende und besonders die Wärmewende, in 9 Thesen zusammen:
1. KWK ist effizient und innovativ
2. KWK nutzt vielfältige Energieträger
3. KWK ist flexibel
4. KWK ist ein wichtiger Baustein in der Energiewende
5. KWK ist klimafreundlich
6. KWK hilft der Industrie und der Umwelt
7. KWK sichert die Versorgung
8. KWK ist erzeuger- und verbrauchernah
9. KWK braucht Rahmenbedingungen
Als führende Interessenvertretung für Contracting und Energiedienstleistung unterstützt der VfW das Positionspapier. Durch einen stärkeren Einsatz von KWK lassen sich große Einsparpotentiale erschließen, Energiedienstleister sind dafür die idealen Partner, da auch die KWK nur bei professionellem Betrieb die möglichen Einsparungen realisieren kann.
Das gesamte Positionspapier finden Sie rechts unter Downloads. -

Gemeinsame Stellungnahme zum BMWi Referentenentwurf zur Einführung von Ausschreibungen
Der vorliegende Referentenentwurf will die Ausschreibungen der Zuschlagszahlungen gemäß §§ 33a und 33b Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme ausgestalten und die notwendigen Regelungen zu ihrer Einführung festlegen. Der VfW hat zusammen mit dem B.KWK und der ASUE hierzu Stellung bezogen. -

Stellungnahme zur Änderung der Bestimmungen zur Stromversorgung aus KWK und Eigenversorgung
Im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz sowie im aktuellen Grünbuch Energieeffizienz wird die Wichtigkeit von Effizienzdienstleistungen, zu denen das Contracting gehört, betont. Effizienzdienstleistungen sind i.d.R. Versorgungskonzepte im dezentralen Bereich. Tatsächlich werden die Rahmenbedingungen vom Gesetzgeber jedoch immer weiter verschlechtert. So auch durch den Referentenentwurf zur Änderung des KWKG 2016. Die dezentrale Energieversorgung leistet jedoch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und muss vorangetrieben, nicht behindert werden. -

Stellungnahmen zur Gebührenverordnung des KWKG 2016
VfW, DENEFF, ASUE, BHKW Forum und B.KWK haben zum Entwurf zur Änderung der Gebührenverordnung zum KWKG 2016 Stellung bezogen. Im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz sowie im aktuellen Grünbuch Energieeffizienz wird immer wieder die Wichtigkeit von Effizienzdienstleistungen, zu denen das Contracting gehört, betont. Tatsächlich werden die Rahmenbedingungen jedoch immer weiter verschlechtert. So auch durch den Verordnungsentwurf zur Änderung der Gebührenverordnung zum KWKG 2016. -

Verbändebrief Blockade Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG 2016
Am 01.01.2016 trat das KWKG 2016 in Kraft. Wegen des in § 35 Abs. 12 KWKG getroffenen Vorbehalts bezüglich der Zustimmung der EU-Kommission kann jedoch das neue KWKG auch 3,5 Monate nach seinem Inkrafttreten nicht vollzogen werden. -

Verbändeübergreifende Stellungnahme zum Referentenentwurf des KWKG 2016
Die klimapolitisch dringend notwendige Energiewende auf dem Wärmemarkt darf nicht durch eine Abschaffung des Mieterstroms und anderer innovativer Formen der Vor-Ort-Vermarktung verhindert werden.
Immer mehr Mieter beziehen günstig und klimaschonend Strom und Wärme, erzeugt unmittelbar vor Ort in Anlagen mit hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung. Diese Teilhabe an der dezentralen Energiewende könnte jedoch schon bald Vergangenheit sein, warnen der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW, der Verband für Wärmelieferung – VfW, der B.KWK – Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung, die 100 Prozent Erneuerbar Stiftung, der DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband, das Bündnis Bürgerenergie e.V., das BHKW-Forum e. V., die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. und der Bund der Energieverbraucher sowie die Unternehmen NATURSTROM AG, Cofely Deutschland GmbH, LichtBlick SE und die HEG – Heidelberger Energiegenossenschaft eG. Wird der kürzlich veröffentlichte Referentenentwurf zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes eins zu eins umgesetzt, haben sogenannte Mieterstromprojekte keine Chance mehr. -

VfW-Stellungnahme zum Referentenentwurf KWKG 2016
Der VfW wurde von Herrn Acker, BMWi, eingeladen, zum aktuellen Referentenentwurf des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes Stellung zu nehmen. Unabhängig zu den gemeinsamen Stellungnahmen wurde so auch eine verbandseigene Stellungnahme am 04.09.2015 an das BMWi gesendet.




