Schlagwort: KWK

  • Jetzt bewerben – Contracting Award 2024

    Jetzt bewerben – Contracting Award 2024

    20.02.2024 | Zusammen mit der Energie & Management verleihen wir 2024 wieder den Contracting Award für vorbildliche Projekte, die in den Jahren 2022 und 2023 verwirklicht wurden.

    Bereits seit 1997 verleihen die Initiatoren den Contracting Award an vorbildliche Beispiele der industriellen, kommunalen und privatwirtschaftlichen Energiewirtschaft.
     
    Ihr Unternehmen hat hier die Chance, seine Kompetenzen im Bereich Contracting und Energiedienstleistungen gegenüber potenziellen Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnern zu demonstrieren. Die Initiatoren des Awards stellen die Teilnehmenden und den Gewinner in der Fachzeitung Energie & Management sowie in Publikationen und auf unserer Internetseite vor.
    Bewertet und prämiert wird nicht vorrangig die Technik, sondern das übergreifende Organisations- und Betreibermodell, das sich auch auf die Übernahme und optimierende Betriebsführung vorhandener Altanlagen beziehen kann. Voraussetzung für die Einreichung eines Projekts ist eine Wärmeversorgung mit mindestens 100 kW thermisch.
    Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier.
    – Alle teilnehmende Projekte werden in einer Ausgabe von E&M genannt und beschrieben.

    – Die drei besten Teilnehmer werden im Rahmen unserer Sommerparty am 12. Juni 2024 in Berlin präsentiert.

    – Der Gewinner wird mit dem traditionellen Contracting Award in Bronze des Künstlers Robert Harbauer ausgezeichnet und in einer Ausgabe von E&M sowie auf der Internetseite ausführlich beschrieben.
    Nach diesen gleichgewichteten Kriterien beurteilt ein unabhängiges Expertengremium den Innovationscharakter des Projekts und entscheidet über die Vergabe des Contracting Awards.

    1. Anlagen- und Betriebskonzept
    Welche technischen Bausteine sind im Anlagen- und Betriebskonzept zur Energieversorgung integriert? Welche End- und Primärenergiebilanz kann das Projekt vorweisen?

    2. Umweltentlastung
    Inwiefern entlastet das Projekt nachweislich und deutlich die Umwelt und wodurch findet eine Ressourcenschonung statt? In welchem Umfang setzt das Projekt auf erneuerbare Energien?

    3. Sektorenkopplung
    Inwiefern koppelt das Projekt unterschiedliche Sektoren (Wärme, Strom, Mobilität, Kälte, Dampf, Beleuchtung etc.) intelligent und nachhaltig?

    4. Innovation
    Wodurch erhält das Projekt einen innovativen Charakter?
    Durch welche Aspekte lässt sich das Projektkonzept auf Folgeprojekte übertragen?

    5. Faires und transparentes Vertragsmodell
    Wie wurde das Vertragsmodell ausgestaltet und inwiefern wurden die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit und Tragfähigkeit für die Nutzenden und alle Beteiligten berücksichtigt?
    Wurde eine partnerschaftliche Gemeinschaftslösung zwischen Contracting-Unternehmen, Wohnungswirtschaft, Industrie, Gewerbe, Kommune oder anderen angestrebt?
     
    6. Zeitraum
    In welchem Zeitraum fanden die Projektentwicklung und Realisierung statt?
    Wie wurde der pragmatische Stufenplan für die Projektentwicklung und Realisierung ausgestaltet?   

    Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier.
    Wenn Sie die Chance zur Darstellung Ihrer Contracting-Kompetenzen nutzen wollen, dann skizzieren Sie bitte kurz und prägnant Ihr Contracting-Projekt und gehen Sie dabei auf möglichst viele der vorgenannten Entscheidungskriterien ein. Mit der Einsendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass zur Preisvergabe über Ihr Vorhaben in der Öffentlichkeit berichtet wird.
    Die Verkündigung der Gewinner und die Preisverleihung finden im Rahmen unserer Sommerparty am 12. Juni 2024 in Berlin statt. Hier können Sie sich zu unserer Sommerparty anmelden.
    Energie & Management Verlagsgesellschaft
    Frau Heidi Roider
    Mühlfeld 20
    82211 Herrsching
    E-Mail: contracting@energiemarkt-medien.de
    vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.
    Frau Fiona Diekmann
    Lister Meile 21
    30161 Hannover
    E-Mail: fiona.diekmann@ved.ed.ka.kbit.de


    Anzeige
    Anzeige
  • CDU/CSU fordert stärkere Nutzung der Potenziale von Contracting

    CDU/CSU fordert stärkere Nutzung der Potenziale von Contracting

    Der Bundestag stimmt heute über einen Antrag der Unionsfraktion für eine Strategie zur Wärmewende ab. Die Union möchte die Wärmewende versorgungssicher, nachhaltig und sozial gestalten. U.a. fordern sie „die Potentiale gewerblicher Wärmelieferungen/Contracting stärker zu nutzen, um das Lösungsangebot zur Umgestaltung der Wärmeversorgung zu erweitern“ unddie Wärmewende technologieoffen zu gestalten und beispielsweise die Potentiale von KWK-Anlagen als erneuerbare Energien zu definieren und genauso wie Wärmepumpen im BEG festzuschreiben“.
     
    Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec: „Wir begrüßen den Antrag sehr. Die Umsetzung der notwenigen Maßnahmen für eine erfolgreiche Wärmewende ist anspruchsvoll und kann nur von Energie-Profis wie Contractoren/Energiedienstleistern durchgeführt werden. Contracting zeichnet sich durch seine Technologieoffenheit und ein hohes Maß an Energieeffizienz aus und sollte daher von der Politik unterstützt werden.“
     
    „In der Praxis ist jedoch oftmals das Gegenteil der Fall. So verhindert bereits seit 2013 die Wärmelieferverordnung die Umstellung auf effizientere Technologien und Erneuerbare im Mietwohngebäudebestand. Eine Novelle ist längst überfällig und die Bundesregierung muss jetzt schnell und entschlossen handeln. Ansonsten bleiben große Einsparpotentiale ungenutzt.“
     
    Was muss sich konkret ändern?
    In der Kostenneutralitätsberechnung gemäß Wärmelieferverordnung (WärmeLV) müssen auch solche Maßnahmen berücksichtigt werden können, die der Energiedienstleister im Bereich der Kundenanlage durchführt und die die Energieeffizienz der Wärmeversorgung des Gebäudes verbessern.
     
    Diese Gesetzeslage stellt ein wesentliches Hemmnis für die Umstellung auf effizientere Technologien und Erneuerbare dar. Das Problem ist, dass die Effekte zusätzlicher Investitionen (z.B. hydraulischer Abgleich, Steuerungstechnik), nicht bei dem so genannten Kostenvergleich, entsprechend den Vorgaben der WärmeLV, angerechnet werden dürfen. Erlaubt ist nur eine Anrechnung von Maßnahmen, die an der Energieversorgungsanlage selbst vorgenommen werden, nicht aber Maßnahmen, die „hinter dem Wärmemengenzähler“ durchgeführt werden.
     
    Außerdem sollte beim Einsatz von Erneuerbaren Energien nicht die vollen Vorjahreskosten als Referenzwert herangezogen werden.

    Den Antrag finden Sie im Anhang.


    Anzeige
  • Stellungnahme zur Ersatzkraftwerkbereithaltung

    Stellungnahme zur Ersatzkraftwerkbereithaltung

    31.05.2022 | Mit der Stellungnahmen haben wir uns an das BMWK gewannt.
    Mit dem uns vorliegenden Entwurf soll die Energieversorgungssicherheit in der Bundesrepublik gewährleitet werden. Insbesondere jetzt sollte die gasbasierte Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) als Hocheffizienztechnologie eine gesonderte Betrachtung und -behandlung erhalten, aufgrund ihrer Doppelfunktion zur Strom- und gleichzeitigen Wärmeerzeugung.

    Unsere Kern-Anmerkung: KWK-Anlagen abzuschalten ist kontraproduktiv

    Die Abschaltung von KWK-Anlagen ist nicht das probate Mittel zur Einsparung von Erdgas. Folgende Aspekte bei den dann für die Wärmeversorgung einzusetzenden Gaskesseln bitten wir, kritisch zu bedenken:

    1) Die Substitution von KWK-Wärme durch Wärme aus Spitzenlastkesseln führt zwar zu Einsparungen von Erdgas, aber gleichzeitig auch zu
    steigenden Wärmepreisen, die in die Wohnungswirtschaft und bis zu den EndverbraucherInnen durchschlagen.

    2) Spitzenlastkessel in der kommunalen Energieversorgung sind oftmals nicht dafür dimensioniert, die Gesamtwärmeversorgung (oder den Hauptteil) decken zu können, sondern bilden eine Ergänzung zur KWK für Zeiten höchster Wärmebedarfe oder bei Wegfall einzelner KWK-Anlagen. Bei Abschalten der KWK-Leistung in den Wintermonaten droht ggf. eine mangelnde Wärmeversorgung.

    3) Spitzenlastkessel haben lange Standzeiten als Reserve ohne tatsächlich betrieben zu werden. Werden diese nun vermehrt zur Wärmeerzeugung eingesetzt, steigt das Risiko einzelner Ausfälle. Wenn Spitzenlastkessel nicht betriebsbereit sind (Störung o.ä.), müssen KWK-Anlagen betrieben werden dürfen, ohne mit einem Pönale belegt zu werden.


    Mit den Neuregelungen für Kohlekraftwerke, die wir in der aktuellen Situation mittragen, müssen jedoch für faire Marktbedingungen auch die Regelungen für Gas angepasst werden. Diese sind im vorliegenden Entwurf noch nicht ausgearbeitet und sind dringend nachzureichen.

    Beim gerade verabschiedeten EnSiG hat man nur den Gasversorgern, aber nicht der Fernwärme, die Option Weitergabe höhere Energiepreise an Kunden eingeräumt. Der Branchenvorschlag, mit einer Änderung der AVB FernwärmeVO dies zu ermöglichen, sollte jetzt rasch umgesetzt werden.
    Weitere Informationen finden Sie in unserer Community.
  • Jetzt noch bewerben – Contracting Award 2022

    Jetzt noch bewerben – Contracting Award 2022

    04.04.2022 | Energie & Management und der vedec verleihen 2022 wieder den Contracting Award für vorbildliche Projekte, die in den Jahren 2020 und 2021 verwirklicht wurden.

    Die Ausschreibung des seit 1997 regelmäßig verliehenen Contracting Awards sucht vorbildliche Projekte für die Energieversorgung von Wohngebieten, Industrie und Gewerbe sowie von kommunalen Gebäuden. Sie zeigen, dass Energiedienstleistungen ein wirksames Mittel sind, um zum einen signifikante Einsparungen an Brennstoffen, Emissionen und Energiekosten zu erreichen und zum anderen ganzheitliche und nachhaltige Versorgungskonzepte umzusetzen. Dabei werden der Einsatz von erneuerbaren Energien zusammen mit Energieeffizienzmaßnahmen optimal aufeinander abgestimmt.
    Preis: Bronzeskulptur des Künstlers Robert Harbauer
    Ihr Unternehmen hat hier die Chance, seine Kompetenzen im Bereich Contracting und Energiedienstleistungen gegenüber potenziellen Kunden und Geschäftspartnern zu demonstrieren.
    Zur Bewerbung sind Contracting-Projekte aufgerufen, die in den mittleren Leistungsbereich fallen und neue Ideen oder Kooperationsformen der Energielieferung entwickelt haben. Sie erfüllen dabei die drei folgenden Voraussetzungen:

    1. Systeme der Kraft-Wärme-Kopplung, Erneuerbaren- sowie Abwärmenutzung oder Mehrfachnutzung mit mindestens 100 kWth / 50 kWel

    2. Partnerschaftliche Gemeinschaftslösung zwischen Contractoren und Wohnungswirtschaft, Industrie, Gewerbe oder Kommune

    3. Das Contracting-Projekt wurde in den Jahren 2020/2021 verwirklicht
    – Alle teilnehmende Projekte werden in einer Ausgabe von E&M genannt und beschrieben.

    – Die drei besten Teilnehmer werden im Rahmen der Opening-Night zum Jahreskongress des vedec am 20.09.2022 in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund in Berlin präsentiert.

    – Der Gewinner wird mit dem traditionellen Contracting Award in Bronze des Künstlers Robert Harbauer ausgezeichnet und in einer Ausgabe von E&M sowie auf der Internetseite ausführlich beschrieben.
    Nach diesen gleichgewichteten Kriterien beurteilt ein unabhängiges Expertengremium den Innovationscharakter des Projekts und entscheidet über die Vergabe des Contracting Awards.

    1. Organisatorischer und finanztechnischer Modellcharakter für die künftige Marktentwicklung bei Contracting-, Outsourcing- und Betreibermodellen

    2. Technische Konzeption mit optimiertem Einsatz technisch vorbildlicher Bausteine zur Energieversorgung

    3. Betriebswirtschaftliche Vorteilhaftigkeit und Tragfähigkeit für den Nutzer und alle Beteiligten

    4. Umweltentlastung und Ressourcenschonung, die nachhaltig gesichert sind und nachgewiesen werden können

    5. Flexibilität im Sinne der Sicherung von Handlungsoptionen bei veränderten oder rückläufigen Bedarfsverhältnissen

    6. Praktikabilität des Projektkonzeptes und Übertragbarkeit auf Folgeprojekte im Sinne eines fairen und transparenten Vertragsmodells

    7. Überschaubarer Zeitraum für Projektentwicklung und Realisierung im pragmatischen Stufenplan
    Wenn Sie die Chance zur Darstellung Ihrer Contracting-Kompetenzen nutzen wollen, dann skizzieren Sie bitte kurz und prägnant Ihr Contracting-Projekt und gehen Sie dabei auf möglichst viele der vorgenannten Entscheidungskriterien ein. Mit der Einsendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass zur Preisvergabe über Ihr Vorhaben in der Öffentlichkeit berichtet wird.
    Die Verkündigung der Gewinner und die Preisverleihung finden im Rahmen der Opening-Night zum Jahreskongress des vedec am 20. September 2022 in Berlin statt.
    Energie & Management Verlagsgesellschaft
    Frau Heidi Roider
    Mühlfeld 20
    82211 Herrsching
    E-Mail: contracting@energiemarkt-medien.de
  • Stellungnahme zur Richtlinie Bundesförderung Serielle Sanierung

    Stellungnahme zur Richtlinie Bundesförderung Serielle Sanierung

    Gemeinsam mit dem B.KWK haben wir Stellung zur Richtlinie für die Förderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung und flankierenden Maßnahmen (Bundesförderung Serielle Sanierung) bezogen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Vorfeld zur Verbändeanhörung eingeladen.

    Wir setzen uns in der Stellungnahme für die Aufnahme von KWK-Anlagen zur seriellen Sanierung ein und empfehlen, dass auch die serielle Fertigung und Entwicklung von Energiezentralen in die Förderung mit aufgenommen wird.

    Der Referentenentwurf und die Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Verbändestellungnahme: Dringender Reformbedarf bei Mieterstromprojekten mit KWK-Anlagen

    Verbändestellungnahme: Dringender Reformbedarf bei Mieterstromprojekten mit KWK-Anlagen

    Mit dieser Stellungnahme möchten die beteiligten Verbände darauf aufmerksam machen, dass im Zusammenhang mit der Gesetzesnovellierung die Erzeugung von Mieterstrom aus KWK-Anlagen innerhalb des Wohnobjektes oder Quartiers ebenfalls gesetzlich neu geregelt werden sollte. Einerseits gibt es bereits einige Projekte in Deutschland, in denen die Betreiber der KWK-Anlagen den erzeugten Strom direkt an die Mieter liefern, andererseits ist das Potenzial von KWK-Anlagen im Gebäudesektor um ein Vielfaches größer.
  • Stellungnahme zum 2. Berichtsentwurf zur Evaluierung der KWK

    Stellungnahme zum 2. Berichtsentwurf zur Evaluierung der KWK

    Der VfW hat gemeinsam mit dem B.KWK, DENEFF und der ASUE Stellung zum 2. Entwurf des Berichts „Evaluierung der Kraft-Wärme-Kopplung – Analysen zur Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung in einem Energiesystem mit sehr hohem Anteil erneuerbarer Energien“ bezogen.
  • Stellungnahme zum Empfehlungsverfahren 2019/8 der Clearingstelle EEG/KWKG

    Stellungnahme zum Empfehlungsverfahren 2019/8 der Clearingstelle EEG/KWKG

    Der VfW hat zum Thema „Zuschlagszahlung für Strom aus KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr als 100 kW bei kaufmännischbilanzieller-Weitergabe“ Stellung bezogen.

    folgende Fragen wurden beantwortet:

    Hat ein Betreiber einer KWK-Anlage nach § 4 Abs. 1 KWKG 2016 oder § 4 KWKG 2012 die Befugnis, in seiner Anlage erzeugte KWK Strommengen kaufmännisch-bilanziell in das Netz der allgemeinen Versorgung einzuspeisen? Bejahendenfalls: In welchem Umfang besteht dann für den kaufmännisch-bilanziell eingespeisten KWK-Strom der Zuschlagsanspruch?

    Besteht für KWK-Strom, der durch eine Erzeugungsmessung einer KWK-Anlage oder eine andere nachgelagerte Messung gemessen wird, bei kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in ein Netz der allgemeinen Versorgung ein Zuschlagsanspruch gemäß §§ 6 Abs. 1, 7 Abs. 1 KWKG 2016?

    Besteht für KWK-Strom, der durch eine Erzeugungsmessung einer KWK-Anlage oder eine andere nachgelagerte Messung gemessen wird, bei kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in ein Netz der allgemeinen Versorgung ein Zuschlagsanspruch gemäß §§ 6 Abs. 1, 8a Abs. 2 KWKG 2016?
  • Gemeinsame Stellungnahme von ASUE, B.KWK und VfW zum Evaluierungsbericht KWKG

    Gemeinsame Stellungnahme von ASUE, B.KWK und VfW zum Evaluierungsbericht KWKG

    Der VfW hat gemeinsam mit dem B.KWK und der ASUE Stellung zum Entwurf des Berichts „Evaluierung der Kraft-Wärme-Kopplung – Analysen zur Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung in einem Energiesystem mit sehr hohem Anteil erneuerbarer Energien“ bezogen.
  • EU verlängert KWK-Ermäßigungen bis Jahresende

    EU verlängert KWK-Ermäßigungen bis Jahresende

    Die EU-Kommission verschafft der Bundesregierung mehr Zeit für eine Neuregelung der EEG-Umlage für KWK-Anlagenbetreiber. Die ursprünglich nur bis Ende 2017 geltende Übergangsregelung werde bis Ende 2018 verlängert, teilte die Kommission jetzt mit.

    Die Fördermaßnahme sei gemäß der EU-Beihilfevorschriften zulässig. Sie betrifft Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die zwischen August 2014 und Dezember 2017 in Betrieb gingen. Für diese fällt demnach bei der Eigenversorgung weiterhin eine ermäßigte und nicht die volle EEG-Umlage an. Der jetzige Beschluss stützt sich auf eine Vereinbarung, die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) schon im Mai 2018 getroffen hatten.

    Weitere Informationen