Schlagwort: Koalitionsvertrag

  • Koalitionsverträge für NRW und SH mit positiven Aspekten

    Koalitionsverträge für NRW und SH mit positiven Aspekten

    30.06.2022 | In dieser Woche haben sich sowohl in NRW, als auch in Schleswig-Holstein jeweils die Grünen zusammen mit der CDU auf einen Koalitionsvertrag geeignigt. Beide Koalitionsverträge bieten aus Sicht der Contracting-Branche positive Ansätze, aber es gibt auch noch Luft nach oben.

    NRW
    Der Koalitionsvertrag greift einige unserer Kernforderungen im Rahmen der Wahlprüfsteine für NRW auf. Dazu gehören insbesondere die Stärkung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und die Einführung einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung, sowie die Stärkung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten. Aber auch die hocheffziente KWK soll weiterhin eine wichtige Schlüsselrolle bei der Energieversorgung in NRW spielen. Die Rahmenbedingungen für kommunale Energieversorger sollen verbessert werden. Insgesamt legt der Koalitionsvertrag einen großen Fokus auf die Umsetzung von Erneuerbaren Energien.

    Wir sehen viele Punkte positiv, hätten uns jedoch noch ein klareres Bekenntnis zu Energiedienstleistungen und der dezentralen Energieversorgung als Maßnahmen für ein Gelingen der Energiewende in NRW gewünscht.

    Schleswig-Holstein
    Der Koalitionsvertrag hat aus Sicht der Contracting-Branche positive Ansätze. So wurde Contracting als konkretes Umsetzungsinstrument für Klimaschutzmaßnahmen genannt, insbesondere für den Einsatz von Solarenergie. Konkret heißt es, dass Contracting-Modelle attraktiviert werden sollen. Außerdem setzt sich die neue Landesregierung u.a. für die Steigerung der Energieeffizienz ein, möchten bürokratische Hemmnisse für die Quartiersversrgung abbauen und Förderprogramme dafür aufsetzen sowie eine kommunale Wärmeplanung einführen. Wir freuen uns, dass die Parteien damit auch einige unserer Forderungen im Rahmen der Wahlprüfsteine umgesetzt haben.

    Wir begrüßen die Berücksichtigung von Contracting-Modellen im Koalitionsvertrag sehr, allerdings hätten wir uns gewünscht, dass die Aussagen nicht nur auf die Solarenergie bezogen wären, sondern grundsätzlich auf die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen.

    Diskutieren Sie gerne auf unserer Communityplattform mit uns über die Koalitionsverträge. Dort finden Sie auch weitere Informationen rund um die Landtagswahlen.
  • Koalitionsvertrag: Energiedienstleister als Schlüssel zur Umsetzung der Klimaneutralität

    Koalitionsvertrag: Energiedienstleister als Schlüssel zur Umsetzung der Klimaneutralität

    25.11.2021 | Im gestern veröffentlichten Koalitionsvertrag gibt es aus Sicht des vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. gute Ansätze für eine erfolgreiche Energiewende. Die Ampel-Koalition möchte einen „verlässlichen und kosteneffizienten Weg zur Klimaneutralität spätestens 2045 technologieoffen ausgestalten“ und „Mieterstrom- und Quartierskonzepten vereinfachen und stärken“. Für die Umsetzung bieten sich aus Sicht des vedec ganzheitliche und technologieoffene Energiedienstleistungen an.

    Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec „Der Koalitionsvertrag hat gute Ansätze für den Klimaschutz. Energiedienstleister sind für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen die idealen Partner, denn sie tun ja genau das schon heute mit energieeffizienten, ganzheitlichen und sektorgekoppelten Konzepten in Objekten und Quartieren. Jedoch können aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen die großen Einsparpotentiale nicht ausgeschöpft werden. Jetzt gilt es in der anstehenden Legislaturperiode konkrete Maßnahmen zu ergreifen und die bestehenden Hemmnisse zu beseitigen!”

    In einem Positionspapier hat der vedec aufgezeigt, was genau zu tun ist, um die ambitionierten Ziele der Ampel-Koalition zu erreichen. „Der verpflichtende Einbau von Wärmemengenzähler, die Verbesserung der Wärmelieferverordnung und die Schaffung eines bürokratiearmen Rahmens für Quartierslösungen mit Kundenanlagen sind aus unserer Sicht die ersten wichtigen Schritte für eine erfolgreiche Energiewende, die schnell und einfach umsetzbar sind. Wir begrüßen daher sehr das Ziel der Koalition, Mieterstrom- und Quartierskonzepte zu vereinfachen und zu stärken.” erläutert Dworschak.

    Diskutieren Sie gerne mit uns über den Koalitionsvertrag auf unserer Community Plattform.

    Das vollständige Positionspapier finden Sie hier.
  • Koalitionsvertrag Rheinland-Pfalz: Positive Ansätze für den Klimaschutz

    Koalitionsvertrag Rheinland-Pfalz: Positive Ansätze für den Klimaschutz

    10.05.2021 | Am vergangenen Freitag hat die Ampel-Koaltition aus SPD, Grüne und FDP den Koalitionsvertrag für Rheinland-Pfalz (RLP) veröffentlicht und die Parteien haben ihre Zustimmung ausgesprochen. Die Koalition sieht darin Contracting als wichtiges Instrument für den Klimaschutz und für die Erreichung des Ziels, bis 2040 das Land RLP klimaneutral zu gestalten.

    Außerdem möchte sich die Koalition für dezentrale Quartierslösungen und Mieterstromlösungen u.a. mit grüner KWK einsetzen sowie grundsätzlich die Energieeffizienz stärken. Wir freuen uns sehr, dass die Koaltion damit einige unserer Punkte der Wahlprüfsteine im Rahmen der Landtagswahlen in RLP und Baden-Württemberg aufgegriffen hat.

    Jetzt gilt es, diese positiven Ansätze weiter mit Leben zu befüllen und in die konkrete Ausgestaltung zu gehen im Sinne des Klimaschutzes. Wir werden dafür in den weiteren Dialog mit der Ampel-Koalition gehen und bei der Umsetzung unsere Unterstützung anbieten.

    Den vollständigen Koalitionsvertrag finden Sie rechts unter Downloads.
  • Koalitionsvertrag – gute Ansätze mit Luft nach oben

    Koalitionsvertrag – gute Ansätze mit Luft nach oben

    Im vorgestern veröffentlichten Koalitionsvertrag gibt es aus Sicht des VfW – die führende Interessensvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen gute Ansätze für eine erfolgreiche Energiewende. Besonders lobenswert sind die Bemühungen zum Thema Digitalisierung und Energieeffizienz, die sich als roter Faden durch viele Bereiche des Vertrages ziehen. Allerdings bleibt noch Luft nach oben.

    Mit den geplanten Maßnahmen wurden auch einige der Forderungen aus dem VfW-Maßnahmenkatalog zu den Koalitionsverhandlungen Ende letzten Jahres umgesetzt. Allerdings gibt es weiterhin noch Handlungsbedarf, insbesondere bei den Themen Wärmewende sowie Gleichstellung von Eigenversorgern und Energiedienstleistern.

    Verbesserung der Rahmenbedingungen für Quartierslösungen
    Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen durch einen geplanten Quartiersansatz ist aus Sicht des VfW positiv. Allerdings sollte der Ansatz nicht nur bei der Effizienz, sondern auch bei der Erzeugung gelten. Wenn zu erwarten ist, dass der Quartiersansatz zu besseren Effizienzmaßnahmen motiviert und dadurch insgesamt CO? einspart, ist nur folgerichtig, diesen Ansatz auf die Erzeugung auszuweiten, um auch auf dieser Seite mehr CO? einzusparen. Maßnahmen auf Erzeugerseite und Maßnahmen auf Einsparseite müssen hierbei nicht in Konkurrenz zueinander gestellt werden.

    Weiterentwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung
    Der VfW begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) weiterzuentwickeln. KWK soll CO?-ärmer ausgestaltet werden und flexibilisiert werden. Außerdem sollen KWK-Anlagen und Fernwärmeinfrastruktur ausgebaut und effizienter werden. Unbedingt sollte hierbei darauf geachtet werden, dass nicht wieder eine Diskriminierung zwischen Eigenversorgung und Energiedienstleistung aufgebaut wird. KWK-Anlagen, die von professionellen Dienstleistern betrieben werden, sind in der Regel effizienter und wirtschaftlicher im Betrieb. Diese Vorteile sollten nicht durch eine Diskriminierung bei der Abgabenlast aufgehoben werden.
     
    Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
    Ebenfalls begrüßt der VfW den Beschluss, den Sanierungsfahrplan für Bundesliegenschaften umzusetzen. Die öffentliche Hand muss bei der Energieeffizienz als gutes Beispiel vorrangehen und ihre Liegenschaften auf den energietechnisch besten Stand bringen. Energiedienstleister, die Energieliefer-Contracting oder Einspar-Contracting anbieten, sind hier die idealen Partner für die öffentliche Hand. Bereits in der Vergangenheit haben Energiedienstleister in vielen öffentlichen Liegenschaften bewiesen, dass sie effizienzsteigernde Maßnahmen effektiv umsetzen können. Ebenfalls ermöglicht es das Contracting-Modell Kommunen, die über wenig liquide Mittel verfügen, ihre Liegenschaften haushaltsneutral zu modernisieren.

    Außerdem plant die Bundesregierung eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einzurichten. Der VfW begrüßt dies und bietet hier selbstverständlich seine Unterstützung an.

    „Die geplanten Maßnahmen im Koalitionsvertrag sind ein erster Schritt in die richtige Richtung“, bestätigt Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW. „Es wird aber vor allem darauf ankommen, jetzt aktiv zu werden! Die Energiedienstleister stehen einer möglichen neuen großen Koalition hier mit Rat und Tat zur Seite. Ein weiteres Mal die Klimaziele zu verfehlen, wäre nicht nur eine echte Blamage für Deutschland – sondern auch eine Katastrophe für unsere Zukunft.“

    „Die Anforderungen zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen sind für Gebäudeeigentümer und Gebäudeverwalter umfangreich und komplex und sollten daher von einem Energieexperten, also einem professionell aufgestellten Energiedienstleister, durchgeführt werden“, so Dworschak weiter. „Es ist daher unbedingt erforderlich, auch die Rahmenbedingungen für Contractoren und Energiedienstleister zu verbessern, damit die großen Einsparpotentiale in Deutschland ausgeschöpft werden können. Insofern bedauern wir sehr, dass in dem Koalitionsvertrag Energiedienstleistungen wie z. B. das Contracting nicht die Beachtung finden, die ihnen im Hinblick auf ihren Beitrag zum Gelingen der Energiewende zukommt.“

    Den Maßnahmenkatalog finden Sie rechts unter Downloads.