Schlagwort: Klimaschutzgesetz

  • Aktionsbündnis Klimaschutz und Stellungnahme zum KSG

    Aktionsbündnis Klimaschutz und Stellungnahme zum KSG

    Wir haben am 11.05.2021 an der 12. Sitzung des Aktionsbündnis Klimaschutz des Bundesumweltministeriums (BMU) als Mitglied der Energie-Bank teilgenommen.

    Das Aktionsbündnis Klimaschutz ist das zentrale Dialogforum zur kontinuierlichen Diskussion klimaschutzpolitischer Positionen zwischen den gesellschaftlichen Gruppen und mit der Bundesregierung. Es unterstützt die Bundesregierung bei der Erreichung der Klimaschutzziele für Deutschland und erkennt die Mitverantwortung seiner Mitglieder für das Gelingen der Transformation zu einer weitgehend treibhausgasneutralen Gesellschaft bis 2050 an.

    Das Aktionsbündnis soll insbesondere
    – die Erstellung von Maßnahmenprogrammen begleiten,
    – die Umsetzung beschlossener Maßnahmen unterstützen,
    – die Aktivierung von Klimaschutzpotenzialen erleichtern
    – sowie weitere Handlungsmöglichkeiten identifizieren.

    Als Einstieg in die Diskussion stellte der Expertenrat für Klimafragen die Emissionsdaten 2020 und deren Bewertung gemäß § 12 Abs. 1 Bundesklimaschutzgesetz (KSG) vor. Dabei wurde von Prof. Dr. Hans-Martin Henning (Fraunhofer ISE) eine Verschärfung des KSG gefordert. Insbesondere verwies er darauf, dass vor allem der Gebäudesektor seine Sektorziele bei weitem verfehlt hat.

    Konkret forderte er die frühere Verfügbarmachung von Daten und die Erschließung weiterer Datenquellen zur Verbesserung der Schätzgenauigkeit. Ebenso mahnte er die Einbeziehung der Emissionen von Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft an unter Einbeziehung territorialer Verlagerungseffekte durch Importe und Exporte. Darüber hinaus forderte er die qualifizierte Prüfung und Bewertung auch bei der Unterschreitung von Sektorzielen.

    Die Bank Energiewirtschaft hat in einem sich anschließenden Workshop unterschiedliche Vorschläge zur Förderung der Akzeptanz von Energieprojekten vor Ort erarbeitet. Danach sollen dezentrale Speicher-Lösungen in den Vordergrund rücken. Auch sollen systematische Benefits der erneuerbaren Energien besser beleuchtet und quantifiziert werden sowie die Vorteile einzelner, lokaler Stakeholder in den Vordergrund gerückt werden.
    Auch sollen Kommunen mehr in die Wertschöpfung einbezogen werden, um die Treibhausgas-Emissionen und den Energieverbrauch des Energiesektors zu senken.

    Tagesaktuell wurde wiederholt von den Teilnehmern kritisiert, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung seitens des Bundesumweltministeriums beim Entwurf des Gesetzes zur Änderung des KSG durch eine Fristsetzung von weniger als 17 Stunden vernachlässigt wurde. Dies ist nicht zum ersten Mal geschehen und ist auch nicht mehr hinzunehmen, was den ansonsten positiven Veranstaltungsverlauf sehr negativ überschattet hat. Unsere Stellungnahme finden Sie auf der rechten Seite unter Downloads.
  • VfW zur Renovierungsstrategie: Verpasste Chancen und Halbherzigkeit

    VfW zur Renovierungsstrategie: Verpasste Chancen und Halbherzigkeit

    Mit der LTRS erfüllt die Bundesregierung die Vorgaben der EU. Nach Artikel 2a EPBD (EU-Gebäuderichtlinie) muss jeder Mitgliedsstatt der Europäischen Kommission eine LTRS vorlegen. Die LTRS soll der Unterstützung der Renovierung des nationalen Bestands sowohl an privaten als auch öffentlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden dienen. Der Entwurf der LTRS baut zudem auf den vorhandenen Beschlüssen der Bundesregierung insbesondere dem Klimaschutzgesetz und dem Klimaschutzprogramm 2030 sowie auf den europäischen Zielen auf. Die LTRS ist nicht mutig genug, so der VfW in seiner Stellungnahme.

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW: „Die grundsätzliche Idee einer langfristigen Renovierungsstrategie begrüßen wir. Jedoch ist die konkrete Umsetzung nur halbherzig und nicht mutig genug. Die LTRS ist lediglich eine Zusammenfassung der bereits geplanten Maßnahmen. Aus unserer Sicht hätte die Bundesregierung diese Möglichkeit nutzen müssen, um bestehende Hemmnisse insbesondere im Bereich der Effizienzdienstleistungen zu beseitigen.“

    Konkret fordert der VfW in seiner Stellungnahme u.a. eine Überarbeitung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV). In der Kostenneutralitätsberechnung gemäß WärmeLV müssen auch solche Maßnahmen berücksichtigt werden können, die der Energiedienstleister im Bereich der Kundenanlage durchführt und die die Energieeffizienz der Wärmeversorgung des Gebäudes verbessern.

    Die bestehende Gesetzeslage zur Umstellung auf Wärmelieferung stellt ein wesentliches Hemmnis für die Umstellung auf effizientere Technologien und Erneuerbare dar. Dieses besteht darin, dass die Effekte zusätzlicher Investitionen (z.B. hydraulischer Abgleich, Steuerungstechnik), nicht bei dem so genannten Kostenvergleich entsprechend der Vorgaben der WärmeLV angerechnet werden dürfen. Erlaubt ist nur eine Anrechnung von Maßnahmen, die an der Energieversorgungsanlage selbst vorgenommen werden, nicht aber Maßnahmen, die „hinter dem Wärmemengenzähler“ durchgeführt werden. Der VfW fordert daher eine entsprechende Novellierung der WärmeLV.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • VfW zum Klimaschutzprogramm 2030: Die zweitbeste Lösung könnte ein erster Schritt sein

    VfW zum Klimaschutzprogramm 2030: Die zweitbeste Lösung könnte ein erster Schritt sein

    Am vergangenen Freitag hat das Klimakabinett Eckpunkte für einen Klimaschutzplan vorgelegt, mit dem die Klimaziele 2030 erreicht werden sollen. Der VfW begrüßt, dass in den Eckpunkten Contracting als Möglichkeit für die Erneuerung von Heizungsanlagen genannt wird. Auch die genannten Maßnahmen zur Erfüllung der Vorbildfunktion für Bundesbauten und der CO₂-Preis sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Allerdings stellen die Maßnahmen nur einen ersten kleinen Schritt dar, mit dem allein die Klimaziele schwerlich zu erreichen sind. Umso mehr gilt es jetzt, diese Maßnahmen auszuweiten und zeitnah mit Leben zu befüllen.

    Tobias Dworschak, VfW-Geschäftsführer: „Das Klimaschutzprogramm 2030 hat zum Teil gute Ansätze. Es bringt Bewegung in den Stillstand, den wir in den letzten Monaten wahrgenommen haben. Auch wenn es vielleicht nicht die mutigste und beste Lösung bei der immensen Herausforderung ist, die der Klimawandel darstellt, ist es immerhin ein Ergebnis, das die Grundlage der weiteren Arbeit bilden kann. Mit einer Strategie zur Erneuerung von ineffizienten Heizungsanlagen, dem CO₂-Preis und der Vorbildfunktion des Bundes finden wir in dem Papier Vorschläge, die zu unseren Kernforderungen gehören.“

    Die geplante Strategie zur Erneuerung von alten und ineffizienten Heizungsanlagen ist ein erster wichtiger Schritt, um den aktuellen Modernisierungsstau in deutschen Heizkellern zu beseitigen. Besonders hervorzuheben ist der Plan, in der Gebäudeförderung einen Fördertatbestand zu integrieren, der über einen längeren Amortisationszeitraum eine kontinuierlich geringe Kostenrate vorsieht; z.B. durch Unterstützung von Contractingangeboten. Contractoren sind für die konkrete Umsetzung prädestiniert, da sie nicht nur hocheffiziente und moderne Energieerzeugungsanlagen in Kombination mit Erneuerbaren Energien einsetzen, sondern auch durch gezielte Effizienzmaßnahmen weitere Energie- und CO₂-Einsparungen erzielen können.

    Die Bundesgebäude sollen laut den Eckpunkten zukünftig ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Dworschak: „Wir fordern bereits seit vielen Jahren, dass der Bund als Vorbild voran gehen muss. Die genannten Maßnahmen sind jedoch nicht konkret genug. Wir fordern eine Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Einführung von Energiespar-Contracting – in dem Sinne einer Garantie auf eine nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten – in geeigneten Liegenschaften. Gerade in Bundes- und Landesliegenschaften müssen brachliegende Effizienzpotenziale viel besser gehoben werden – idealerweise mit einer Garantie auf die Energieeinsparung.“