Schlagwort: Heizungen

  • Ansätze zur Umsetzung der EnSimiMaV

    Ansätze zur Umsetzung der EnSimiMaV

    20.03.2023 | Die Bundesregierung hat mit der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmen-verordnung (EnSimiMaV) Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich erlassen. Für Eigentümer von Gebäuden, in denen Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas installiert sind, sind die Maßnahmen der EnSimiMaV seit Oktober 2022 für zwei Jahren verpflichtend. Zudem wurde im aktuellen Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes eine Heizungsprüfung und -optimierung für Heizungsanlagen, die Wasser als Wärmeträger nutzen und älter als 15 Jahre sind, unter § 60b eingefügt.

    Im Einzelnen fordert § 2 EnSimiMaV eine Heizungsprüfung und ggf. die Umsetzung von Optimierungs-maßnahmen bis zum 15.09.2024. Darüber hinaus ist bei Gaszentralheizungsanlagen gemäß § 3 Abs. 1 EnSimiMaV ein hydraulischer Abgleich in Nichtwohngebäuden ab 1.000 m2 beheizter Fläche sowie in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten bis zum 30.09.2023 und in Wohngebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten bis zum 15.09.2024 durchzuführen.

    Bei dem von ratioservice in Anlehnung an die DIN EN 15378 entwickelten Analyse- und Optimierungstool HeizungsCheckOnline werden zunächst von einem Fachmann im Rahmen einer ca. 1 bis 2-stündigen Anlagenbegehung Gebäude- und Verbrauchsdaten aufgenommen. Diese Daten werden dann um aktuelle Anlagen- und Betriebsparameter, wie z.B. die Abgaswerte und Betriebstemperaturen, ergänzt. Im Anschluss daran erfolgt eine KI-gestützte Anlagenanalyse. Im Analysebericht wird die aktuelle Anlagenkonfiguration dokumentiert, der Energieverbrauch und die CO2-Emission analysiert, es werden Anlagenmängel aufgezeigt und konkrete Empfehlungen zur Anlagenoptimierung mit Fokus auf nichtinvestive und geringinvestive Maßnahmen ausgesprochen. Daneben zeigt der Bericht etwaige Verstöße gegen technische Vorschriften und Betreiberpflichten wie z.B. hinsichtlich der Trinkwasserhygiene auf.
    Quelle: ratioservice AG
    Inhaltlich erfasst der Bericht sämtlich Analysepunkte des § 2 Abs. 1 EnSimiMaV sowie des zukünftigen Gebäudeenergiegesetzes und liefert dazu die gemäß § 2 Abs. 2 geforderten Optimierungsempfehlungen. Der HeizungsCheckOnline unterstützt bei der Einhaltung der vom Gesetzgeber in der EnSimiMaV für Gasanlagen geforderte Betreiberpflicht und ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines effizienten und damit umweltschonenden Anlagenbetriebs in Immobilien.

    Kontakt
    ratioservice AG
    Prof. Dr. Stepahn Ruhl
    Bruchwiese 1
    55585 Altenbamberg
    stephan.ruhl@ratioservice.com
    www.ratioservice.com


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  • Wir machen 65 % EE in neuen Heizungen sichtbar!

    Wir machen 65 % EE in neuen Heizungen sichtbar!

    10.02.2023 | Engagierte Wärmeversorgungsunternehmen setzten die Wärmwende im Gebäudebestand um!

    Die Wärmeversorgung in Deutschland muss und kann erneuerbar werden. Davon sind wir überzeugt. Große Herausforderungen lassen sich durch kluges Vorgehen und sorgfältige Planung meistern. Dazu fühlen sich die im vedec organisierten Energiedienstleister und Wärmelieferanten verpflichtet.

    Wir gehen die Herausforderungen an und setzen unser Know-How ein, um unseren Beitrag zum Gelingen der so dringend notwendigen Wärmewende zu leisten. Mit den richtigen und verlässlichen Rahmenbedingungen. Denn nur so können technische Lösungen von den Expert:innen der Wärmeversorgung breit ausgerollt und wirtschaftlich wie ökologisch sinnvoll eingesetzt werden. Wir haben deshalb die Ideen aus dem Diskussionspapier „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024 – Konzeption zur Umsetzung“ der Bundesregierung zum Anlass genommen, unterschiedliche, in der Praxis typische Umstellungsszenarien zu berechnen. Dabei ging es uns darum, die Auswirkungen der diskutierten Anforderungen sichtbar zu machen.

    Wir haben drei Umrüstungsoptionen mit jeweils drei Szenarien berechnet:

    1. Umrüstung eines bestehenden WG (50 WE) auf:
    • 65 % EE bei der Wärmeversorgung mit Wärmepumpen-Stromtarif, ohne hydraulischem Abgleich, ohne Kesseltausch

    2. Umrüstung eines bestehenden WG (50 WE) auf:
    • 65 % EE bei der Wärmeversorgung mit normalem Stromtarif, ohne hydraulischem Abgleich, ohne Kesseltausch

    3. Umrüstung eines bestehenden WG (50 WE) auf:
    • 65 % EE bei der Wärmeversorgung mit hydraulischem Abgleich und Wärmepumpen-Tarif

    Unsere Ergebnisse und Modellberechnungen finden Sie rechts unter Downloads.

    Hinweis zur Aktualität:
    Die Daten für das letzte Szenario (siehe Grafik unten) inkl. Heizkörpertausch, hydraulischen Abgleichs und der Umrüstung auf eine Wärmepumpe samt Gaskessel und PV-Anlage wurde im Juni 2023 aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse der anderen beiden Szenarien auf der Grundlage der damals im September 2022 gültigen Werte basieren.
    • 65 % Erneuerbare Energien sind ein wichtiger erster Schritt zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung.

    • 65 % Erneuerbare Energien in Heizungsanlagen bedeutet aber nicht zwingend, dass auch 65 % weniger CO-Emissionen entstehen.

    • Die Kosten für abnehmende CO-Emissionen steigen deutlich.

    • Die Bereitstellung Erneuerbarer-Wärme wird komplexer.

    • Ohne Wärmewende-Profis geht es nicht.
    1. Sicherheit der Refinanzierung: Flexible Laufzeiten bei Einsatz EE ermöglichen (§32 Abs.1 AVBFernwärmeV)

    2. Würdigen der tatsächlichen Kosten für 65 % EE (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung)

    3. Einheitliche und transparentes Bilanzieren der CO-Emissionsfaktoren

    4. Wärmebedarf senken und Effizienz stärken

    5. Gleichberechtigter Einsatz innovativer Kraft-Wärme-Kopplung

    6. Erleichterte Errichtungsmöglichkeiten von Wärmepumpen, Rückkühlern und PV-Anlagen


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