Schlagwort: Förderrichtlinien

  • BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen

    BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen

    07.09.2023 | Im Zuge der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes möchte die Bundesregierung auch die BEG (Förderrichtlinie Einzelmaßnahmen, BEG EM) weiterentwickeln, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und eine höhere Gebäude-Energieeffizienz zu unterstützen. Grundlage für die Änderungen ist der beigefügte Entschließungsantrag (muss vom Bundestag noch abgesegnet werden) der Regierungsfraktionen vom 4. Juli 2023, der bereits Eckpunkte für das Förderkonzept formuliert. Das überarbeitete Programm soll demnach zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Gestern haben wir unsere Stellungnahme beim BMWK eingereicht.

    Energiedienstleister als Umsetzer von Effizienzmaßnahmen und Erneuerbaren Energien und deren Kunden müssen bei der BEG diskriminierungsfrei behandelt werden. Wir begrüßen daher die Aussage aus dem Entschließungsantrag (Bundestag Drucksache 20/6875), dass Contracting-Anbieter antragsberechtigt sein sollen. Allerdings gibt es im Detail noch einige Hemmnisse in der aktuellen Richtlinie. Unsere Kernforderungen aus der Stellungnahme:

    – Klima-Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus auf alle Nutzergruppen ausweiten
    – Digitale und bürokratiearme Antragsstellung ermöglichen
    – Durch Fachfirmen umgesetzte Leistungen als förderfähige Leistung anerkennen
    – Förderung für die Implementierung eines Zählerkonzeptes mit Energiemanagement-System
    – Förderregime auf die eingesparte Tonne CO2 ausrichten

    Die Stellungnahme und den Entschließungsantrag finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Stellungnahme zu BEG-Richtlinienentwürfen

    Stellungnahme zu BEG-Richtlinienentwürfen

    26.10.2022 | Die Anforderungen an die Fördervoraussetzungen sind für die Quartiers- und Objektversorgung anders, als es für größere Fernwärmenetze der Fall ist. Diese gilt es in Anbetracht der Energiewende-Ziele auf ein gleiches Niveau zu heben. Fernwärmenetze werden gefördert, wenn der Anteil eingesetzter Erneuerbarer Energieträger lediglich 25 % beträgt, Gebäudenetze (bis 100 WE bzw. 16 Häuser) müssen hingegen einen Anteil von 65 % Erneuerbarer Energien vorweisen.

    Das Gebot der Stunde ist es, energieeffiziente Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmenetze mit dem jeweils vor Ort größtmöglichen Anteil Erneuerbarer Energieträger umzusetzen. Warum der Quartiers- und Objektversorgung höhere Hürden auferlegt werden, ist nicht nachvollziehbar. Um schnell in die Umsetzung klimagerechter Energieversorgungslösungen zu kommen, müssen niedrige Förderschwellen
    für alle Versorgungslösungen über Wärmenetze, ungeachtet ihrer Größe zur Regel werden. Wenn für Fernwärmenetze eine Übergangszeit bis zur Erreichung der Dekarbonisierungsziele gewährt wird, muss diese in gleicher Weise für Gebäudenetze und Objektversorgung gewährt werden.

    Mit dem neuen Förderdesign wird das Ziel verfolgt in der Breite Fördermittel zugänglich zu machen. Wir appellieren daran, diesen Ansatz einzuhalten. Das erfordert einen ebenso leichten und
    diskriminierungsfreien Zugang für alle energieeffizienten Wärmenetze, in denen Erneuerbare Energien eingesetzt werden.

    In einer Stellungnahme geben wir der Bundesregierung einige wichtige Umsetzungsvorschläge mit. Diese finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Weitere Informationen zum BEG im internen Bereich

    Weitere Informationen zum BEG im internen Bereich

    Die Richtlinien zur Bundeförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden aktualisiert und werden zum 21. Oktober 2021 in Kraft treten.

    Laut dem BMWi hat sich der Änderungsbedarf aus der Konkretisierung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ergeben. Das Ziel des BMWi ist es, BEG und BEW gut aufeinander abzustimmen und Lücken bei der Förderung von Netzen zu vermeiden.

    Für unsere Mitglieder stehen die neuen Informationen im internen Bereich zur Verfügung.