Schlagwort: Fördermittel

  • Wahlprüfsteine zur Bürgerschaftswahl in Hamburg

    Wahlprüfsteine zur Bürgerschaftswahl in Hamburg

    25.02.2025 | Parteien setzen sich für eine Novelle der WärmeLV ein und sehen dezentrale Lösungen wichtig für die kommunale Wärmeplanung in Hamburg

    Die Bundestagswahl ist das Thema der Stunde, da kommt schnell zu kurz, dass auch in Hamburg am 02.03.2025 die Wahl zur 23. Bürgerschaft stattfindet, nur eine Woche nach der Bundestagswahl. Wir haben im Vorfeld die Parteien (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU (von der CDU liegt aktuell noch keine Antwort vor)) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt und aus den Antworten Wahlprüfsteine erstellt.

    Sowohl die SPD, als auch die Grünen möchten sich über den Bundesrat für eine auf Erneuerbare Energien ausgerichtete Novelle der WärmeLV einsetzen. Dabei darf aus Sicht der Parteien der Mieterschutz nicht zu kurz kommen. Die SPD sieht außerdem Planungs- und Investitionssicherheiten als unerlässlich an für eine erfolgreiche Wärmewende und möchte die Landesförderung für energieeffiziente Wärme weiter ausbauen.

    Sowohl für die Grünen als auch für die SPD spielen dezentrale Lösungen eine wichtige Rolle bei der kommunalen Wärmeplanung für Hamburg. Die Grünen sehen dafür besonders den Einsatz von Wärmepumpen im Fokus und möchten diese zusätzlich fördern. Die SPD hält einen quartiersbezogenen Ansatz für besonders wichtig bei der kommunalen Wärmeplanung.

    Die vollständigen Antworten finden Sie rechts unter Downloads.

    Quelle Foto: Hamburgische Bürgerschaft/Michael Zapf


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  • KfW Förderprogramm 432 verlängern

    18.01.2024 | Aus aktuellem Anlass sprechen wir uns als Verband, der sich insbesondere für die Energiewende vor Ort einsetzt, für eine Verlängerung des KfW Förderprogramms 432 aus.

    Gemäß der aktuellen Beschlussunterlage zur Vorbereitung der Sitzung des Haushaltsausschusses am 18. Januar 2024 ist u.a. geplant, die Fördermittel im Bereich energetische Stadtsanierung stark zu kürzen und das Förderprogramm einzustellen. Konkret geht es um das KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432)“. Nach der aktuellen Vorlage sollen die Fördermittel für die energetische Stadtsanierung um 30 Mio. Euro gekürzt werden. Damit verbleiben 45 Mio. Euro für das Jahr 2024. Nach unserem Kenntnisstand sollen die Mittel allerdings nur zur Ausfinanzierung der Verpflichtungen und Abwicklung der Programme verwendet werden. Defacto ist mit diesem Vorgehen das Ende, der insbesondere für den ländlichen Raum so entscheidenden Zuschussförderung besiegelt. Das Förderprogramm 432 hat sich indes als Erfolgsrezept bewiesen.

    Diese Programmstreichung hätte mit Blick auf die erforderliche Energiewende in Deutschland fatale Folgen und muss dringend überdacht werden.  

    Wie ein Umgang mit dem Förderprogramm 432 aussehen kann:

    • Verbleib/Verlängerung des Förderprogramms 432
    • Fördersatz auf den Fördermittelstand vor Corona rückführen
    • Aktive Begleitung der Bundesländer mittels einzelner „Co-Förderprogramme“, die eine gewisse Differenz zu den aktuell geltenden Fördermittelhöhen zahlen (einen Ausgleich schaffen).

    Rechts unter Downloads finden Sie die Stellungnahme.
    Im Programm IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202) können daher keine Anträge gestellt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen sind davon nicht betroffen.

    Für die Finanzierung kommunaler energetischer Maßnahmen stehen kommunalen Unternehmen weiterhin die bestehenden Investitionsförderprodukte insbesondere im Bereich Klima und Umwelt ebenso wie die Basisfinanzierung im Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (www.kfw.de/148) zur Verfügung.

    Quelle: KfW


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