Schlagwort: FFVAV

  • Die neue Folge des ContractingCast ist online

    Die neue Folge des ContractingCast ist online

    01.11.2023 | Dieses Mal sprechen wir mit Marc Hager, Geschäftsführer der Naotilus GmbH und als solches Sieger der 8. Auflage unseres Innovationsforums im September 2023. Für seine Kunden reduziert Naotilus den Arbeitsaufwand für den Betrieb von Wärmenetzen auf ein Minimum. Durch den Einsatz praxiserprobter und durch den AGFW validierter Analysemethoden, wird die höchstmögliche Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen sichergestellt. Von der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben wie FFVAV und BHKW-Reports bis hin zur engmaschigen Performance- und Zustandsüberwachung aller Anlagenteile.

    Wir sprechen darüber, wo Naotilus her kommt, was das mit Jules Vernes zu tun hat und welchen konkreten Nutzen Contracting-Unternehmen aus der Lösung ziehen können.

    Kontaktdaten:
    Marc Hager
    +49 176 61721023
    marc.hager@naotilus.de
    LinkedIn
    https://naotilus.de/

    Zum Podcast
    Apple Podcast

    Zu unseren weiteren Podcasts geht es hier.


    Anzeige
  • Musterverträge zur Wärmelieferung aktualisiert

    Musterverträge zur Wärmelieferung aktualisiert

    25.04.2022 | Die Änderung des § 3 AVBFernwärmeV lässt es zukünftig nicht mehr zu, in unserem Standard-Wärmelieferungsvertrag eine Pflicht vorzusehen, dass der Kunde während der gesamten Vertragslaufzeit die benötigte Wärme ausschließlich vom Wärmeversorgungsunternehmen bezieht. Das führt zu Änderungen in einigen Paragraphen. Will das Wärmeversorgungsunternehmen weiterhin eine solche Gesamtbedarfsdeckungspflicht vereinbaren, so muss diese individuell ausgehandelt werden.

    Es ist verpflichtend, von Anfang an einen fernablesbaren Wärmemengenzähler einzusetzen.

    Die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Recht des Wärmeversorgungsunternehmens, einseitig Preisänderungsklauseln zu ändern, war ebenfalls einzuarbeiten. Deshalb hat es weitere umfangreiche Änderungen gegeben. Die neue Rechtslage ist relativ einfach: Wenn eine vereinbarte Preisänderungsklausel unwirksam ist oder wird (nur dann, aber nicht, wenn sie dem Wärmeversorgungsunternehmen wirtschaftlich ungünstig erscheint), kann das Wärmeversorgungsunternehmen eine neue, den Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV genügende Preisänderungsklausel durch einseitige Bekanntgabe während der laufenden Vertragslaufzeit ohne Kündigung des Vertrages für die Zukunft bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Kraft setzen. In allen anderen Fällen ist eine einseitige Änderung der Preisänderungsklauseln durch das Wärmeversorgungsunternehmen nach dem geänderten § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV unzulässig.

    Die Regelungen zur Abrechnung (nach FFVAV) sind angepasst worden.

    Weitere Informationen finden Mitglieder in unserer Community.

    Unsere aktuellen Musterverträge können in unserem Shop bestellt und heruntergeladen werden. Die Preise werden Ihnen je nach Mitgliedschaft angezeigt.
  • FAQ zur Novelle der AVBFernwärmeV und zur neuen FFVAV

    FAQ zur Novelle der AVBFernwärmeV und zur neuen FFVAV

    Energiepolitik aktuell: AVBFernwärmeV und FFVAV
    Zum internen Mitgliederbereich
    09.11.2021 | In Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei Rechtsanwälte Günther aus Hamburg haben wir FAQs zu neuen FFVAV und AVBFernwärmeV erstellt. Diese bieten Ihnen eine umfangreiche Hilfestellung beim Umgang mit den neuen Anforderungen. Auch zur am Freitag vom Bundesrat zugestimmten Novelle der Heizkostenverordnung werden Fragen beantwortet. Die FAQs können Sie als Mitglied kostenlos in unserem internen Mitgliederbereich herunterladen. Sollte es noch unbeantwortete Fragen geben, nutzen Sie dort gerne die Kommentarfunktion.
     
    Wir möchten Sie außerdem gerne auf unser Onlineseminar zur neuen Gesetzeslage am 25.11.2021 hinweisen. Herr Dr. Legler wird dort nochmal detailliert auf die neuen Anforderungen für Contractoren eingehen und steht für Fragen rund um die AVBFernwärmeV und FFVAV zur Verfügung. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit finden Sie in den unteren Links.