Schlagwort: EU

  • Positionspapier zur Europawahl

    Positionspapier zur Europawahl

    08.04.2024 | Vom 06. bis 09.06.2024 wählen die Bürger:innen der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Im Vorfeld zur Wahl haben wir ein Positionspapier mit fünf Impulsen zur erfolgreichen Wärmewende in Europa erstellt.

    Die kürzlich vom EU-Parlament gebilligte Novelle der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) gibt zwar ein Senken des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs für Wohngebäude vor (bis 2030 um mindestens 16 %, bis 2035 um 20 bis 22 %), allerdings fehlen konkrete Vorgaben für die Gebäudesanierung. Umso wichtiger ist es daher, die Energieeffizienz in den Heizzentralen zu optimieren. Mit der Energiedienstleistung Contracting sind große Energieeffizienzsteigerungen möglich. Dafür gilt es, die Rahmenbedingungen sowohl auf Europäischer Ebene als auch in Deutschland zu verbessern. Im dem Positionspapier zeigen wir auf, wie die Wärmewende mit fünf schnellen und sozialverträglichen Maßnahmen in der EU gelingt.

    Kernforderungen des Positionspapiers:

    1. Rahmenbedingungen für die gewerbliche Wärmelieferung mit Erneuerbaren Energien im Wohngebäudebestand verbessern
    2. Dezentrale Energieversorgungslösungen und Fernwärmenetze in Europa gleichbehandeln
    3. Öffentliche Hand: Verpflichtendes Energieeffizienzkriterium in öffentlichen Ausschreibungen
    4. Flexible Laufzeiten für eine mieter- und klimafreundliche sowie bezahlbare Wärmewende
    5. Rahmenbedingungen für Quartierslösungen verbessern

    Rechts unter Downloads finden Sie das vollständige Positionspapier.


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  • Contractingverband VfW: Diskriminierung von Effizienzdienstleistungen muss beendet werden!

    Contractingverband VfW: Diskriminierung von Effizienzdienstleistungen muss beendet werden!

    Im Juli hat Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft übernommen. Deutschland sollte diese Chance nutzen, um Hemmnisse für klimafreundliche Effizienzdienstleistungen abzubauen.
    Mit dezentralen Effizienzdienstleistungen bringen Contractoren die Energiewende dahin, wo sie hingehört: Vor Ort zu den Bürgerinnen und Bürgern, zu Gewerbe und Industrie. Sie versorgen Häuser und Quartiere mit Wärme, Strom, Kälte, Licht, aber auch mit Lösungen rund um Mobilität. Technologieoffen, sicher und mit einem Versprechen für Energieeffizienz. Trotz dieser schlagkräftigen Argumente sind die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Contracting-Lösungen insbesondere im Gebäudebestand nach wie vor unzureichend. Der Grundstein für die deutsche Gesetzgebung wird durch die Vorgaben der EU gelegt. Daher sollte Deutschland die Ratspräsidentschaft nutzen, um bestehende Hemmnisse für klimafreundliche Effizienzdienstleistungen zu beseitigen.

    Eines der wesentlichen Hemmnisse bei der Umsetzung ist die Ungleichbehandlung von Energiedienstleistern und Eigenversorgern: Nach aktueller Rechtslage ist die Umlegung der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen. Bei einer Modernisierung durch den Vermieter mit Eigenversorgung können jedoch auch höhere Kosten umgelegt werden. Dies führt dazu, dass in vielen Fällen die Durchführung der Modernisierung durch einen Energiedienstleister nicht möglich ist. Es entsteht ein Modernisierungsstau, da die Sanierung oft gar nicht durchgeführt wird. Ähnlich ist es bei der EEG-Umlage: Energiedienstleister müssen die volle Umlage zahlen, während Eigenversorger nur 40 % zahlen müssen.Tobias Dworschak, VfW Geschäftsführer „Wir fordern eine Anpassung der bestehenden Gesetzeslage. Die energetische Modernisierung der Wärmeversorgung durch einen Energiedienstleister muss umlegbar sein, solange die dabei entstehenden Kosten unterhalb der Kosten liegen, die bei einer Modernisierung durch den Vermieter zu erwarten wären. Außerdem sollten auch Energiedienstleister nur 40 % der EEG-Umlage zahlen müssen“.

    Die Ergebnisse des im Juni 2020 beendeten 
    QualitEE-Projekts, welches durch die europäische Kommission im Rahmen des Horizon 2020-Programms finanziert wurde, untermauern diese Forderung sowohl für Deutschland als auch Europa insgesamt. Als wichtigste Hemmnisse für fortschrittliche Energiedienstleistungen wurden dabei in fast allen Mitgliedsstaaten -darunter eben auch Deutschland- die mangelnde Unterstützung durch die jeweiligen Regierungen identifiziert. Dies führt wiederum zu einem mangelnden Vertrauen potenzieller Investoren und Kunden in die Branche, was das Wachstum nachteilig beeinflusst. Zur Behebung dieser Missstände wurden 28 Pilotprojekte mit einem Volumen von 33 Mio. € angestoßen. Dies ist viel zu wenig für die Behebung der genannten Mängel und es bedarf sowohl auf EU-Ebene als auch nationaler Ebene weiterer Projekte dieser Art.
  • Verbändestellungnahme zu Übersetzungsfehler

    Verbändestellungnahme zu Übersetzungsfehler

    VfW beteiligt sich an einer Verbändestellungnahme zu einem Übersetzungsfehler in der EU Verordnung 2016/631. In der deutschen Version der Verordnung ist es zu einem Übersetzungsfehler gekommen, welcher bei einer direkten Übernahme in die deutsche Gesetzgebung zum Einbau von nicht notwendigen Anlagen verpflichten könnte. Der VfW und weitere Verbände rufen daher die EU auf eine korrigierte Version der Vorschrift herauszugeben.
  • Reform der EU-Energieeffizienzrichtlinie: Potenziale für Wirtschaft und Beschäftigung heben

    Reform der EU-Energieeffizienzrichtlinie: Potenziale für Wirtschaft und Beschäftigung heben

    Auf Initiative der DENEFF hat der VfW sich mit weiteren Mitunterzeichnern an einem Brief an EU-Abgeordnete beteiligt. Inhaltlich geht es dabei um die weitere Gestaltung der Energieeffizienzrichtlinie nach 2020.
  • Offener Brief an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel

    Offener Brief an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel

    Seit dem 07.04.2016 sind Energielieferanten im Rahmen der REMIT-Verordnung zur Registrierung verpflichtet. Die dezentrale Energieversorgung in Deutschland wird dadurch gefährdet. Der VfW fordert zusammen mit weiteren Branchen-Verbänden das BMWi und die Bundesregierung auf, unverzüglich bei ACER und der EU-Kommission das Einrichten einer sinnvollen Bagatellgrenze auch für Stromhandelsgeschäfte zu fordern.
  • Gemeinsame Stellungnahmen zum Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien

    Gemeinsame Stellungnahmen zum Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien

    Verbändestellungnahme von AGFW, B.KWK, VfW und ESCO Forums im ZVEI vom 03.02.2011
    Die Bundesregierung ist in ihrer Gegenäußerung und dem Vorschlag vom 1. Februar 2011 den Bitten der Verbände vom 4. November 2010 sehr weitgehend entgegengekommen. Um die Chancen für die Umwelt noch weiter zu erhöhen, bleibt die Bitte im Nachklang, in der neuen Definition der Begriffe „Fernwärme“ und „Fernkälte“ nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EEWärmeG-E den Verweis auf das KWKModG fallen zu lassen.

    Verbändestellungnahme vom 10.02.2011
    Die Effizienzverbände AGFW | Der Energieeffizienzverband Wärme, Kälte und KWK e.V., Bundesverband Erneuerbare Energien e.V. (BEE), Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE), Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK), Fachverband Biogas e.V. (FvB), Fachverband Power Systems, Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) e.V. und Verband für Wärmelieferung e.V. (VfW) beziehen gemeinsam Stellung zu den Anforderungen an die Nutzung von gasförmiger Biomasse im EEWärmeG.
  • Stellungnahme zum Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien

    Stellungnahme zum Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien

    Die Bundesregierung hat als Teil des Europarechts-Anpassungsgesetzes Erneuerbare Energien den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien- Wärmegesetzes vorgelegt.