Schlagwort: Energiewende

  • Jahreskongress 2021

    14.07.2021 | Der Jahreskongress des vedec ist der Treffpunkt der Contracting- und Energiedienstleistungsbranche zu dem wir alle Interessierte herzlich einladen.

    Informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen der Energie- und Klimapolitik und diskutieren Sie mit uns Vorschläge und Lösungen. Das Programm und die Rahmenbedingungen werden derzeit entwickelt. Lassen Sie sich also überraschen und merken Sie sich den Termin schon einmal vor.

    Am 06.10.2021 freuen wir uns darauf, Sie entweder persönlich in Berlin oder virtuell in unseren Online-Räumen zu begrüßen.

  • Energetische Einsparpotentiale im ländlichen Raum

    Energetische Einsparpotentiale im ländlichen Raum

    Contractingverband VfW begleitet Potentialanalyse für das Amt Hürup bei Flensburg zur Ermittlung der energetischen Einsparpotentiale vor Ort.

    Die Potentialanalyse für das Amt Hürup bei Flensburg zeigt deutlich auf: Auch im ländlichen Raum gibt es erhebliche energetische Einsparpotentiale. Neben mehreren veralteten und ineffizienten Öl- und Gaskesseln wurde auch eine stillgelegte Solaranlage vorgefunden. Eine Contracting-Lösung könnte hier Abhilfe schaffen.

    Zusammen mit der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) verloste der Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW im vergangenen Jahr drei Potentialanalysen – das Amt Hürup zählte zu den Gewinnern. Die Analyse umfasst eine Erst-Analyse des Ist-Zustandes für das Amt Hürup und den dazugehörigen Ortschaften Freienwill, Maasbüll, Großsolt und Tastrup sowie eine Angabe von Empfehlungen, was an sinnvollen Maßnahmen getroffen werden könnte. Durchgeführt wird die Analyse durch das Ingenieurbüro GES Torsten Waldmann.

    Tobias Dworschak, VfW Geschäftsführer: „Die Energiewende darf sich nicht nur auf die Großstädte beschränken. Auch im ländlichen Raum gibt es große Einsparpotentiale. Um diese Potentiale zu heben, werden innovative Lösungen benötigt. Die Energiedienstleistung Contracting bietet hier eine effiziente, klimafreundliche und kostengünstige Chance“

    Ein besonders für den ländlichen Raum geeignetes Modell ist das Energiebudget-Contracting. Dabei werden Energiespar-Contracting und Energieliefer-Contracting miteinander kombiniert. Mit integriert wird ein Vergütungsmechanismus für die gelieferte Energiemenge (Grundpreis und Arbeitspreis) mit gleitenden Energiepreisen. Das Eigentum an den Energieanlagen liegt beim Contractor. Außerdem gibt es eine Garantie für die Obergrenze des Energieverbrauchs und einen Bonus bei besserem Einsparergebnis.

    Torsten Waldmann: „Mischmodelle wie das Energiebudget-Contracting sind für kleinere Kommunen ideal geeignet. Durch die Kombination von Energielieferung mit klimafreundlichen Technologien und Energieeinsparmaßnahmen können die Energiekosten gesenkt und das Klima geschützt werden. Der besondere Anreiz für Kommunen besteht darin, dass der Contractor einen maximalen Energieverbrauch garantiert.“
  • Contractingverband VfW fordert Gleichstellung von Effizienzdienstleistungen und Eigenversorgung

    Contractingverband VfW fordert Gleichstellung von Effizienzdienstleistungen und Eigenversorgung

    Im Rahmen des ersten parlamentarischen Frühstücks des VfW gestern in Berlin diskutierten die Bundestagsabgeordneten Dr. Julia Verlinden (Grüne) und Timon Gremmels (SPD), Mitarbeitern von MdBs und Energiedienstleistern über die wesentlichen Hemmnisse bei der Umsetzung der Effizienzdienstleistung Contracting.

    Mit dezentralen Effizienzdienstleistungen bringen Contractoren die Energiewende dahin, wo sie hingehört: Vor Ort zu den Bürgerinnen und Bürgern, zu Gewerbe und Industrie. Sie versorgen Häuser und Quartiere mit Wärme, Strom, Kälte, Licht, aber auch mit Lösungen rund um Mobilität. Technologieoffen, sicher und mit einem Versprechen für Energieeffizienz. Trotz dieser schlagkräftigen Argumente sind die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Contracting-Lösungen insbesondere im Gebäudebestand nach wie vor unzureichend.

    Tobias Dworschak, VfW Geschäftsführer: „Wir haben uns sehr über das Interesse der Abgeordneten und Mitarbeiter an unserem Contracting-Frühstück gefreut. Im Rahmen eines reichhaltigen Frühstücks konnten wir uns sehr gut und intensiv über die Leistungsfähigkeit des Contracting austauschen und Themen platzieren, die uns am Herzen liegen. Doch diese Leistungsfähigkeit kann sich nur entfalten, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.“

    Eines der wesentlichen Hemmnisse bei der Umsetzung ist die Ungleichbehandlung von Energiedienstleistern und Eigenversorgern: Nach aktueller Rechtslage ist die Umlegung der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen. Bei einer Modernisierung durch den Vermieter mit Eigenversorgung können jedoch auch höhere Kosten umgelegt werden. Dies führt dazu, dass in vielen Fällen die Durchführung der Modernisierung durch einen Energiedienstleister nicht möglich ist. Es entsteht ein Modernisierungsstau, da die Sanierung oft gar nicht durchgeführt wird.
    Ähnlich ist es bei der EEG-Umlage: Energiedienstleister müssen die volle Umlage zahlen, während Eigenversorger nur 40 % zahlen müssen.

    „Wir fordern eine Anpassung der bestehenden Gesetzeslage. Die energetische Modernisierung der Wärmeversorgung durch einen Energiedienstleister muss umlegbar sein, solange die dabei entstehenden Kosten unterhalb der Kosten liegen, die bei einer Modernisierung durch den Vermieter zu erwarten wären. Außerdem sollten auch Energiedienstleister nur 40 % der EEG-Umlage zahlen müssen“ so Dworschak zur Ungleichbehandlung.
  • Contractingverband VfW zu sinkenden CO₂-Emissionen: Effizienzdienstleistungen leisten wichtigen Beitrag

    Contractingverband VfW zu sinkenden CO₂-Emissionen: Effizienzdienstleistungen leisten wichtigen Beitrag

    Laut einer Jahresauswertung der Denkfabrik „Agora Energiewende“ sind die Treibhausemissionen in Deutschland 2019 um mehr als 50 Millionen Tonnen gesunken, sie liegen damit etwa 35 Prozent unter dem Niveau von 1990. Damit rückt das Ziel Deutschlands, bis 2020 die Emissionen um 40 Prozent zu mindern, überraschend in greifbare Nähe. Eine der Hauptursachen des Emissionsrückgangs im Stromsystem sind laut Agora die gestiegenen Preise für CO₂-Zertifikate im EU-Emissionshandel. Diese Erfolge konnten jedoch nur erzielt werden, da parallel die Energieeffizienz bei der energetischen Versorgung von Gebäuden verbessert wurde. Einen wichtigen Beitrag dazu leistet die Effizienzdienstleistung Contracting.

    Tobias Dworschak, VfW Geschäftsführer: „Die vorgelegten Zahlen zeigen einen schönen Erfolg. Sie machen deutlich, dass Klimaschutz mit entschiedenen Maßnahmen möglich ist. Wir dürfen uns auf diesem Erfolg aber nicht ausruhen. Im Gegenteil: im Gebäudebestand ist es unbedingt erforderlich, die Rahmenbedingungen für Effizienzdienstleistungen zu verbessern.“

    Hintergrund: Nach aktueller Rechtslage ist die Umlegung der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (Wärmelieferverordnung). Bei einer Modernisierung durch den Vermieter mit Eigenversorgung können jedoch auch höhere Kosten umgelegt werden. Dies führt dazu, dass in vielen Fällen die Durchführung der Modernisierung durch einen Effizienzdienstleister nicht möglich ist. Es entsteht ein Modernisierungsstau, da die Sanierung oft gar nicht durchgeführt wird.

    Dies ist nur eines der vielen Hemmnisse für die Effizienzdienstleistung Contracting. In einem Maßnahmenkatalog hat der VfW die wichtigsten Schritte zur Verbesserung der Defizite zusammengetragen.
  • Contractingverband VfW zur Energieeffizienzstrategie: Maßnahmen sind nicht konkret genug

    Contractingverband VfW zur Energieeffizienzstrategie: Maßnahmen sind nicht konkret genug

    Am vergangenen Freitag wurde im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Entwurf für die Energieeffizienzstrategie 2050 der Bundesregierung vorgestellt. Mit dieser Strategie sollen Energieeinsparziele und Maßnahmen bis 2030 und in einem zweiten Schritt bis 2050 verankert werden. Eine Großzahl der enthaltenen Maßnahmen kommen aus dem Klimapaket, ergänzt werden sie durch einige weitere Vorhaben. Der VfW begrüßt grundsätzlich den Entwurf und sieht darin einige gute Ansätze für einen ernst gemeinten und engagierten Klimaschutz. Allerdings besteht bei einzelnen Punkten – gerade was den großen Bereich der dezentralen Versorgung und der Energiedienstleistungen betrifft – noch weiteres Potenzial, auch und gerade um einfache und schnell erreichbare Erfolge zu erzielen. Auch was die konkrete Umsetzung der Maßnahmen angeht bleiben viele Fragen offen.

    Die Strategie verfolgt das Ziel, den Primärenergieverbrauchs um 28 % bis 2030 zu senken ggü. 2008. Aus Sicht des VfW ist dieses Ziel deutlich zu niedrig angesetzt. Es ist nicht mit dem im Klimapaket verankerten Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 vereinbar und fällt sogar hinter das bereits 2010 beschlossene Energiekonzept zurück. Der VfW kritisiert außerdem, dass nicht formuliert wurde, wie konkret und mit jeweils welcher Einsparmenge mit den einzelnen Maßnahmen die Einsparungen erzielt werden sollen.

    Tobias Dworschak, VfW Geschäftsführer: „Wir begrüßen zwar grundsätzlich, dass die Bundesregierung die Wichtigkeit der Energieeffizienz für den Klimaschutz erkannt hat, allerdings stellen die Maßnahmen nur einen guten ersten Ansatz dar. Um wirkliche Ergebnisse erzielen zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass die Maßnahmen deutlich konkreter mit einem jeweiligen Einsparziel pro Maßnahme ausgestaltet werden.“

    Die Durchführung der Maßnahmen soll größtenteils auf Freiwilligkeit beruhen. Anreize zur Umsetzung sollen über weitere Förderungen erzielt werden. „Aus unserer Sicht ist es unbedingt erforderlich, diese Maßnahmen verpflichtend zu gestalten und das Ordnungsrecht entsprechend anzupassen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Förderungen nicht ausreichen, um spürbare Effekte beim Klimaschutz zu erzielen“ so Dworschak weiter.

    Besonders begrüßenswert sind die geplanten Maßnahmen zum Energiespar-Contracting (ESC-Modellvorhaben und Vorbildfunktion der öffentlichen Hand). Damit wurden einige Vorschläge aus dem VfW-Positionspapier „Energiewende mit Garantie“ umgesetzt. Allerdings wird von Seiten der Bundesregierung oftmals vergessen, dass auch mit Energieliefer-Contracting erhebliche Effizienzpotentiale genutzt werden können. Der VfW fordert daher, dass in den Maßnahmen auch Energieliefer-Contracting mit berücksichtigt wird.

    Die ausführliche Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Contracting-Verband VfW fordert: Vorbildfunktion ernst nehmen und Energiespar-Contracting umsetzen

    Contracting-Verband VfW fordert: Vorbildfunktion ernst nehmen und Energiespar-Contracting umsetzen

    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit ihrem Klima-Check jüngst bestätigt, was seit Jahren offensichtlich ist: Die Bunderegierung wird ihrer Vorbildrolle in Sachen Energieeffizienz von Gebäuden nicht gerecht. Viele Amtsgebäude im Berliner Regierungsviertel haben beim klimaschonenden Heizen erheblichen Nachholbedarf. Dabei gibt es mit dem Energiespar-Contracting bereits ein erprobtes Modell zur Behebung der Defizite – mit Garantie.

    Das Bildungsministerium schnitt mit einem Primärenergiebedarf von 36 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter mit Abstand am besten ab. Das Bundeskanzleramt belegte hingegen mit 195 Kilowattstunden je Quadratmeter den vorletzten Platz. Einen schlechteren Wert als das Kanzleramt wies lediglich das Familienministerium (211 kWh/m²) auf. Das 2014 neu erbaute Innenministerium belegt mit 115 kWh/m² lediglich einen Platz im Mittelfeld.

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW, sieht die Zahlen als fatales Signal für den Klimaschutz: „Trotz des geringen Anteils des öffentlichen Sektors am gesamten Endenergieverbrauch in Deutschland, bestehen dennoch im Bereich der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude erhebliche Energieeinsparpotenziale. Hier gilt es, entschlossen zu handeln und – auch aus Gründen der Glaubwürdigkeit in Sachen Klimaschutz – die eigene Vorbildfunktion ernst zu nehmen. Bewährte Instrumente für gesicherte Ergebnisse und nachhaltige Energieeffizienz wie Energiespar-Contracting sollten dabei bevorzugt eingesetzt werden.“
    Der VfW fordert eine Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Einführung von Energiespar-Contracting – in dem Sinne einer Garantie auf eine nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten – in geeigneten Liegenschaften. Gerade in Bundes- und Landesliegenschaften müssen brachliegende Effizienzpotenziale viel besser gehoben werden – idealerweise mit einer Garantie auf die Energieeinsparung. Details zu den Vorschlägen sind dem VfW-Positionspapier „Energiewende mit Garantie“ zu entnehmen (rechts unter Downloads).

    Über Energiespar-Contracting
    Beim Energiespar-Contracting realisiert ein spezialisiertes Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor) in enger Partnerschaft mit dem Gebäudeeigentümer bzw. Gebäudebetreiber langfristige Projekte (meist 7-10 Jahre), um nachhaltige Energieeinsparungen zu erreichen. Der Contractor ist dabei für die Konzeption, Planung, Finanzierung, Umsetzung und den Erfolgsnachweis der Energieeinsparmaßnahmen verantwortlich. Die Refinanzierung aller Investitionen und Dienstleistungen erfolgt während der Vertragsdauer, nämlich aus garantierten Energiekosteneinsparungen.
  • Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Energiewende – Contractingverband VfW kritisiert Vernachlässigung zukunftsfähiger Geschäftsmodelle bei der Umsetzung der Energiewende

    Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Energiewende – Contractingverband VfW kritisiert Vernachlässigung zukunftsfähiger Geschäftsmodelle bei der Umsetzung der Energiewende

    Der Contractingverband VfW kritisiert deutlich den neuen Fortschrittsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums. Existierende Geschäftsmodelle werden bei der Zukunftsplanung vernachlässigt. Dazu ist eine Reform des § 556c BGB und der WärmeLV dringend erforderlich.

    Das Bundeswirtschaftsministerium überprüft alle 3 Jahre den Stand der Energiewende und hat jüngst das das Ergebnis der diesjährigen Überprüfung in einem Fortschrittsbericht veröffentlicht. Die von der Bundesregierung zu seiner Bewertung eingesetzte unabhängige Expertenkommission kritisiert diesen Bericht als unzureichend. Er zeige keine langfristigen Perspektiven auf und insgesamt würden die Etappenziele, wenn überhaupt so jedenfalls viel zu langsam erreicht. Dieser Kritik schließt sich der Verband für Wärmelieferung e.V. (VfW) an.

    „Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betont zwar, dass etwaige Geschäftsmodelle in Zukunft nur dann erfolgreich seien, „wenn sie die Energiewende und den Klimaschutz mitdenken““, verweist Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW auf die Berichterstattung in der Presse. „Konkrete Vorschläge macht er aber nicht. Unsere Mitglieder bieten mit der Energiedienstleistung Contracting bereits seit geraumer Zeit ein solch zukunftsfähiges Geschäftsmodell für die Realisierung der Energiewende am Markt an.“

    Die vielen Unklarheiten und Hemmnisse in § 556c BGB und der Wärmelieferverordnung erschweren nach Ansicht des VfW eine weitergehende Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung in Wohngebäuden und das Ausschöpfen der dort zum Gelingen der Wärmewende ruhenden Potenziale. „Wir brauchen dringende eine Überprüfung der WärmeLV“, fordert Dworschak weiter und verweist auf die bisherige Arbeit der Energieeffizienzplattformen. Außerdem sei endlich eine Klärung rund um den Begriff der Kundenanlage für die dezentrale Stromlieferung notwendig. „Wir verschenken hier wertvolle Zeit. Viele Handlungsmöglichkeiten liegen auf dem Tisch“, fasst Dworschak zusammen. „Es bedarf nur eines mutigen und entschlossenen Schrittes, sie endlich umzusetzen.“
  • Bundeshaushalt 2020 – Contractingverband VfW Kritisiert: Bundesregierung verpasst erneut Chancen bei der Energiewende

    Bundeshaushalt 2020 – Contractingverband VfW Kritisiert: Bundesregierung verpasst erneut Chancen bei der Energiewende

    Der VfW fordert die Wiederaufnahme von finanziellen Mitteln für den „Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften“ in den Bundeshaushalt 2020, wie im Koalitionsvertrag vereinbart.

    „Der Bund wird seiner Vorbildfunktion bei der Energiewende wieder einmal nicht gerecht. Einsparpotentiale werden ignoriert  und die Energiewende kaum beachtet“, kritisiert Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW. Im kürzlich erschienenen ersten Entwurf zum Bundeshaushalt für 2020 sieht Finanzminister Olaf Scholz wieder einmal kaum Gelder für den bereits 2011 beschlossenen „Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften“ oder steuerliche Erleichterungen für energetische Sanierungen im Gebäudesektor vor.

    Die Steuerförderung der energetischen Gebäudesanierung, ein zentrales klimapolitisches Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, wird aber wieder einmal nicht beachtet. Nachdem 2019 gar kein Geld für den Sanierungsfahrplan zur Verfügung stand werden 2020 lediglich Gelder für weitere Grundlagenermittlung bereitgestellt.  Auf der anderen Seite werden aber über 300 Millionen Euro für Strafzahlungen an die EU beiseite gelegt, die entstehen weil Deutschland es nicht schafft die Klimaziele einzuhalten.

    Aus einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion aus August 2018 geht hervor, dass aktuell keine Sanierung von Bundesliegenschaften abgeschlossen ist. Es befinden sich lediglich 294 in der Planung oder Umsetzung. Bei knapp 4500 Liegenschaften im Besitz des Bundes ist das jedoch nicht mehr als ein Tropen auf den heißen Stein. Der „Energetischen Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften“, auf welchen die Bundesregierung laut eigener Aussage wartet um die Sanierungen durchzuführen, ist immer noch nicht fertiggestellt.

    Bereits zu Beginn des Jahres hat der Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW mit einem Positionspapier u.a. auf diese Missstände bei den Bundesliegenschaften hingewiesen. Das Positionspapier finden Sie rechts unter Downloads.
  • Positionspapier des Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW – „Energiewende mit Garantie“

    Positionspapier des Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW – „Energiewende mit Garantie“

    Vor 10 Jahren haben sich die führenden Anbieter von Energiespar-Contracting und andere Akteure im Verband für Wärmelieferung e.V. – der Interessensvertretung für die Energiedienstleistung Contracting – organisiert, um die Marktbedingungen für das Energiespar-Contracting (ESC) kontinuierlich und nachhaltig zu verbessern. In diesen zehn Jahren konnten bereits viele eindrucksvolle ESC-Projekte mit CO2-Einsparungen von z.T. über 50 % durchgeführt werden. Dennoch gibt es nach wie vor ein erhebliches Einsparpotential insbesondere in Bundes- und Landesliegenschaften, kommunalen Gebäuden und in der Industrie.

    Das Positionspapier nennt und erläutert vier wichtige Maßnahmen zur weiteren Verbreitung der Effizienzdienstleistung ESC:

    1. Sanierung und Modernisierung nur mit nachgewiesener Energieeinsparung
    – Jeder Gebäudesanierung und -modernisierung sollte eine nachgewiesene Energieeinsparung zur Auflage gemacht werden. Dabei sind solche Maßnahmen und Modelle zu privilegieren, in denen die nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten garantiert wird.

    2. Vereinfachung der Rahmenbedingungen
    – Für die Genehmigung von Energiespar-Contracting-Projekten wird eine grundsätzliche Zustimmung bzw. Ausnahmeregelung zur Durchführung erteilt. Dies sollte auch für Kommunen gelten, die unter Finanzaufsicht stehen.
    – Energiespar-Contracting wird nicht als kreditähnliches Rechtsgeschäft eingestuft und die Zahlungen an den Contractor (Vergütung) wird nicht auf den Kreditrahmen angerechnet
    – Harmonisierung und Entwicklung klarer Regelungen, wie die „Wirtschaftlichkeitsanforderung“ nach Bundeshaushaltsordnung und Landeshaushaltsordnung im Contracting-Fall nachgewiesen werden kann
    – Entwicklung von Handreichungen für die Bewertung von Energieeffizienz als Vergabekriterium, Beispielsweise könnte die Energieeffizienz über die CO2-Einsparungen monetär bewertet werden
    – Nachgewiesene Energieeffizienz als Zuschlagskriterium im Vergaberecht stärken.

    3. Benachteiligung von Energiedienstleistungen beenden
    – Die bestehende Benachteiligung von Energieeinspar-Projekten für Kommunen muss beendet werden. Dies kann im Bereich der Förderung zum Beispiel dadurch gelingen, dass die Förderung dem Projekt zu Gute kommt und nicht auf den Antragsteller bezogen ist.

    4. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
    – Neben einer Informationsoffensive ist die öffentliche Hand aufgefordert, ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden.
    – Wir schlagen eine Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Einführung von Energiespar-Contracting – in dem Sinne einer Garantie auf eine nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten – in geeigneten Liegenschaften vor.

    „Werden die vorgenannten Möglichkeiten und Chancen zur Marktbelebung genutzt, kann das ESC zu einer tragenden Säule für die Erhöhung der Energieeffizienz im Bereich öffentlicher Gebäude und Kliniken, aber auch im Bereich industrieller sowie gewerblicher Liegenschaften werden. Die Politik ist nun gefordert, entsprechende Maßnahmen zeitnah umzusetzen“, resümierte Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW.

    Das komplette Positionspapier finden Sie rechts unter Downloads.

    Über Energiespar-Contracting
    ESC als energetisches Modernisierungsmodell wurde für größere Gebäude, Gebäudegruppen oder komplexe Liegenschaften wie beispielsweise Schulen, Hochschulen, Schwimmhallen, Turnhallen, Verwaltungen, Forschungseinrichtungen, Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäuser entwickelt. Über einen ganzheitlichen Ansatz werden Gebäude und technische Anlagen analysiert, bewertet, ein nachhaltiges Modernisierungs-konzept entwickelt, umgesetzt und finanziert. Die erforderlichen Investitionen und Dienstleistungen refinanzieren sich dabei aus vertraglich garantierten Einsparungen. Ein Energiedienstleister übernimmt hierbei gesamtverantwortlich ein Leistungsbündel einschließlich der spezifischen Projektrisiken, welches insbesondere folgende Kompetenzfelder umfasst:

    – die Planung und die Umsetzung der Maßnahmen an Anlagentechnik und ggf. Gebäudehülle,
    – die Vorfinanzierung der Erstinvestitionen,
    – die Übernahme einer Energiespar- oder Budgetgarantie (Absicherung der Wirtschaftlichkeit),
    – die mehrjährige Überwachung von Anlagenbetrieb und Energieverbrauch,
    – die nachhaltige Optimierung während der Betriebsphase,
    – die regelmäßige Berichtserstattung über die Höhe der erreichten Einsparungen im Rahmen einer mehrjährigen Vertragsdauer,
    – ggf. die Beschaffung von Endenergie sowie die Lieferung von Nutzenergie.
  • Energiewende mit Garantie – Parlamentarischer Abend des VfW

    Energiewende mit Garantie – Parlamentarischer Abend des VfW

    Energiewende mit Garantie – kann das funktionieren? Ja, die Effizienzdienstleistung Energiespar-Contracting (ESC) bietet hier bereits seit vielen Jahren ein erprobtes Modell dazu an. Im Zuge des 10jährigen Jubiläums des Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW hat der Arbeitskreis am 12.12.2018 zu einen Parlamentarischen Abend in die Vertretung des Landes Niedersachsen in Berlin eingeladen.

    Mit Abgeordneten aus den Parlamenten des Bundes und der Länder, Vertretern der Ministerien, Verbandsvetretern und Anbietern von Energiespar-Contracting sowie der interessierten Öffentlichkeit wurde über den garantierten Beitrag des ESC zum Gelingen der Energiewende diskutiert. Energiewende mit Garantie – das ist die ganzheitliche Betrachtung von Gebäuden oder Gebäudepools bei der energetischen Sanierung und Optimierung; das ist der Einsatz moderner, hocheffizienter Technologien und die Reduzierung des Energieverbrauchs durch vielfältige technische und organisatorische Maßnahmen; das ist ein Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und der Reduzierung des Treibhausgas-Ausstoßes (in einigen Projekten bis zu 80 % CO2-Einsparung).

    Energieeffizienz ist der wesentliche Baustein der Energiewende – das stellt niemand ernsthaft in Frage und es manifestiert sich auch in vielen politischen Willensbekundungen (Grünbuch Energiewende etc.). Gleichwohl geht es mit der Energieeffizienz und der weiteren Verbreitung von Energiespar-Contracting nur schleppend voran. Über die Gründe und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung des aktuellen Standes wurde auf dem Parlamentarischen Abend diskutiert.

    Tobias Dünow, Dienststellenleiter der Landesvertretung Niedersachsen beim Bund machte in seinem Grußwort deutlich, wie wichtig die Energie- und die damit verbundene Kosteneffizienz für die Betreiber von Liegenschaften ist.

    Ministerialrat Dr. Hartmut Versen, Referat IIB2, Effizienz und Wärme in Industrie und Gewerbe, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) betonte in seinem Grußwort die Wichtigkeit von Energieeffizienz zur Umsetzung der Energiewende. Der Bund muss seiner Vorbildfunktion gerecht werden und ensprechende Pilotprojekte umsetzen. Außerdem berichtete Herr Dr. Versen über die geplanten Maßnahmen im BWMi zur Verbesserung des Ist-Zustandes: Es sollen u.a. weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt und der Bund-Länder-Dialog zum Thema Contracting fortgeführt werden.

    Michael Geißler, Geschäftsführer der Berliner Energieagentur GmbH (BEA) berichtete über aktuelle Aktivitäten der Energieagentur. Die BEA setzt sich seit Jahren für die weitere Verbreitung von Energiespar-Contracting ein und konnte bereits viele ESC-Projekte entwickeln und zur Umsetzung verhelfen. In einem Mentoring-Programm unterstützen sie aktuell andere Bundesländer beim Aufbau des notwendigen Know-hows.

    Ein weiteres Highlight des Abends war die sehr angeregte Podiumsdiskussion mit Steffen Haller, Vorsitzender Arbeitskreis Energiespar-Contracting/ENGIE Deutschland GmbH, Rüdiger Lohse, KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg, Carsten Müller, MdB CDU, Dr. Julia Verlinden, MdB Bündnis 90/Die Grünen, Stephan Weinen, E1 Energiemanagement GmbH sowie Tobias Dworschak, Geschäftsführer VfW als Moderator. Frau Dr. Verlinden verdeutlichte dabei die Wichtikeit eines CO2-Preises für die Umsetzung der aktuell auf der UN-Klimakonferenz in Kattowitz diskutierten Klimaschutzmaßnahmen zum Gelingen der Energiewende. Herr Müller erinnerte an die Bedeutung der Energieeffizienz, die Eingang in die Koalitionsverträge sowohl im Bund wie auch in Niedersachsen gefunden hat.

    „Der Parlamentarische Abend war ein voller Erfolg. Er hat eindrucksvoll aufgezeigt, welche Einsparpotenziale die Effizienzdienstleistung ESC bei den Energiekosten und insbesondere auch bei den CO2-Emissionen mit sich bringt. Die Politik ist nun gefordert, Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen umzusetzen. Wichtige erste Schritte sind aus unserer Sicht die Gleichstellung von Effizienzdienstleistungen gegenüber der Eigenumsetzung. Außerdem muss die Öffentliche Hand endlich ihre Vorbildfunktion ernst nehmen – hierzu könnte der Bund mit gutem Beispiel voran gehen“, resümierte Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW.