Schlagwort: Energiespar-Contracting

  • Energiespar-Contracting – Stadt Gummersbach spart Geld und CO2-Emissionen

    Energiespar-Contracting – Stadt Gummersbach spart Geld und CO2-Emissionen

    14.02.2025 | Die Stadt Gummersbach, hat sich der Aufgabe gestellt, in Zeiten steigender Energiekosten und wachsender Anforderungen an den Klimaschutz ihren Energieverbrauch und ihre Betriebskosten nachhaltig zu reduzieren. Dazu gab es eine öffentliche Ausschreibung, die ENGIE Deutschland gewonnen hat.

    Der Kernpunkt des Projekts ist die Modernisierung der Heizungsanlagen in acht Schulen. Statt auf fossile Energieträger zu setzen, setzt man jetzt auf fünf Biomasseanlagen mit Pellets und drei Kessel mit Holzhackschnitzeln für Wärme aus Erneuerbarer Energie. Zusätzlich werden auf den Dächern von fünf Schulen Photovoltaik-Anlagen installiert.

    Weitere Maßnahmen umfassen die Installation von LED-Leuchten, die Optimierung der Lüftungstechnik und die Erneuerung diverser Pumpen. Ein entscheidender Baustein des Projekts ist der Aufbau einer übergeordneten Gebäudeleittechnik, die ein Energiemanagementsystem integriert.

    Hier geht es zum Projekt.
    Rathaus Gummersbach; Fotos © ENGIE Deutschland
    Astrid-Lindgren-Grundschule Derschlag


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  • Neues Contracting-Fördermodul im Rahmen der EBN-Förderrichtlinie geplant ab 2021

    Neues Contracting-Fördermodul im Rahmen der EBN-Förderrichtlinie geplant ab 2021

    Im Rahmen des Bund-Länder-Fachaustausch Energiespar-Contracting 2020 am 01.12.2020 berichtete Dr. Wissmann (BMWi) von einem neu geplanten Contracting-Fördermodul für 2021. Gefördert werden soll u.a. eine Orientierungsberatung für Energiespar-Contracting. Das Programm soll in die BAFA-Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Prozesse – EBN“ integriert werden.

    Laut BMWI werden Energiedienstleistungen (EDL) mit Einspargarantien zur Beschleunigung der Sanierungsraten, Entlastung der Gebäudeeigentümer (finanziell + personell) und Qualitätssicherung (garantierte Zielerfüllung) benötigt.

    Zielgruppen sind vornehmlich Kommunen, aber auch offen für KMU und gem. Organisationen.

    Folgende Eckdaten gelten:
    – Mindestens 100.000 € Energiekosten im Jahr des Gebäudepools
    – Förderung bei Energiekosten bis zu 300.000 € maximal 7.000 €
    – Förderung bei Energiekosten über 300.000 € maximal 10.000 €

    Weitere Informationen

  • Contractingverband VfW zur Energieeffizienzstrategie: Maßnahmen sind nicht konkret genug

    Contractingverband VfW zur Energieeffizienzstrategie: Maßnahmen sind nicht konkret genug

    Am vergangenen Freitag wurde im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Entwurf für die Energieeffizienzstrategie 2050 der Bundesregierung vorgestellt. Mit dieser Strategie sollen Energieeinsparziele und Maßnahmen bis 2030 und in einem zweiten Schritt bis 2050 verankert werden. Eine Großzahl der enthaltenen Maßnahmen kommen aus dem Klimapaket, ergänzt werden sie durch einige weitere Vorhaben. Der VfW begrüßt grundsätzlich den Entwurf und sieht darin einige gute Ansätze für einen ernst gemeinten und engagierten Klimaschutz. Allerdings besteht bei einzelnen Punkten – gerade was den großen Bereich der dezentralen Versorgung und der Energiedienstleistungen betrifft – noch weiteres Potenzial, auch und gerade um einfache und schnell erreichbare Erfolge zu erzielen. Auch was die konkrete Umsetzung der Maßnahmen angeht bleiben viele Fragen offen.

    Die Strategie verfolgt das Ziel, den Primärenergieverbrauchs um 28 % bis 2030 zu senken ggü. 2008. Aus Sicht des VfW ist dieses Ziel deutlich zu niedrig angesetzt. Es ist nicht mit dem im Klimapaket verankerten Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 vereinbar und fällt sogar hinter das bereits 2010 beschlossene Energiekonzept zurück. Der VfW kritisiert außerdem, dass nicht formuliert wurde, wie konkret und mit jeweils welcher Einsparmenge mit den einzelnen Maßnahmen die Einsparungen erzielt werden sollen.

    Tobias Dworschak, VfW Geschäftsführer: „Wir begrüßen zwar grundsätzlich, dass die Bundesregierung die Wichtigkeit der Energieeffizienz für den Klimaschutz erkannt hat, allerdings stellen die Maßnahmen nur einen guten ersten Ansatz dar. Um wirkliche Ergebnisse erzielen zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass die Maßnahmen deutlich konkreter mit einem jeweiligen Einsparziel pro Maßnahme ausgestaltet werden.“

    Die Durchführung der Maßnahmen soll größtenteils auf Freiwilligkeit beruhen. Anreize zur Umsetzung sollen über weitere Förderungen erzielt werden. „Aus unserer Sicht ist es unbedingt erforderlich, diese Maßnahmen verpflichtend zu gestalten und das Ordnungsrecht entsprechend anzupassen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Förderungen nicht ausreichen, um spürbare Effekte beim Klimaschutz zu erzielen“ so Dworschak weiter.

    Besonders begrüßenswert sind die geplanten Maßnahmen zum Energiespar-Contracting (ESC-Modellvorhaben und Vorbildfunktion der öffentlichen Hand). Damit wurden einige Vorschläge aus dem VfW-Positionspapier „Energiewende mit Garantie“ umgesetzt. Allerdings wird von Seiten der Bundesregierung oftmals vergessen, dass auch mit Energieliefer-Contracting erhebliche Effizienzpotentiale genutzt werden können. Der VfW fordert daher, dass in den Maßnahmen auch Energieliefer-Contracting mit berücksichtigt wird.

    Die ausführliche Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Contracting-Verband VfW fordert: Vorbildfunktion ernst nehmen und Energiespar-Contracting umsetzen

    Contracting-Verband VfW fordert: Vorbildfunktion ernst nehmen und Energiespar-Contracting umsetzen

    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit ihrem Klima-Check jüngst bestätigt, was seit Jahren offensichtlich ist: Die Bunderegierung wird ihrer Vorbildrolle in Sachen Energieeffizienz von Gebäuden nicht gerecht. Viele Amtsgebäude im Berliner Regierungsviertel haben beim klimaschonenden Heizen erheblichen Nachholbedarf. Dabei gibt es mit dem Energiespar-Contracting bereits ein erprobtes Modell zur Behebung der Defizite – mit Garantie.

    Das Bildungsministerium schnitt mit einem Primärenergiebedarf von 36 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter mit Abstand am besten ab. Das Bundeskanzleramt belegte hingegen mit 195 Kilowattstunden je Quadratmeter den vorletzten Platz. Einen schlechteren Wert als das Kanzleramt wies lediglich das Familienministerium (211 kWh/m²) auf. Das 2014 neu erbaute Innenministerium belegt mit 115 kWh/m² lediglich einen Platz im Mittelfeld.

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW, sieht die Zahlen als fatales Signal für den Klimaschutz: „Trotz des geringen Anteils des öffentlichen Sektors am gesamten Endenergieverbrauch in Deutschland, bestehen dennoch im Bereich der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude erhebliche Energieeinsparpotenziale. Hier gilt es, entschlossen zu handeln und – auch aus Gründen der Glaubwürdigkeit in Sachen Klimaschutz – die eigene Vorbildfunktion ernst zu nehmen. Bewährte Instrumente für gesicherte Ergebnisse und nachhaltige Energieeffizienz wie Energiespar-Contracting sollten dabei bevorzugt eingesetzt werden.“
    Der VfW fordert eine Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Einführung von Energiespar-Contracting – in dem Sinne einer Garantie auf eine nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten – in geeigneten Liegenschaften. Gerade in Bundes- und Landesliegenschaften müssen brachliegende Effizienzpotenziale viel besser gehoben werden – idealerweise mit einer Garantie auf die Energieeinsparung. Details zu den Vorschlägen sind dem VfW-Positionspapier „Energiewende mit Garantie“ zu entnehmen (rechts unter Downloads).

    Über Energiespar-Contracting
    Beim Energiespar-Contracting realisiert ein spezialisiertes Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor) in enger Partnerschaft mit dem Gebäudeeigentümer bzw. Gebäudebetreiber langfristige Projekte (meist 7-10 Jahre), um nachhaltige Energieeinsparungen zu erreichen. Der Contractor ist dabei für die Konzeption, Planung, Finanzierung, Umsetzung und den Erfolgsnachweis der Energieeinsparmaßnahmen verantwortlich. Die Refinanzierung aller Investitionen und Dienstleistungen erfolgt während der Vertragsdauer, nämlich aus garantierten Energiekosteneinsparungen.
  • Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW und KEA verlosen Potenzialanalysen

    Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW und KEA verlosen Potenzialanalysen

    Auf dem diesjährigen Kongress der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) verloste der Contractingverband VfW zusammen mit der KEA drei Potenzialanalysen für öffentliche Liegenschaften. Die Analysen werden von Mitgliedsunternehmen aus dem Arbeitskreis Energiespar-Contracting (AK ESC) im VfW durchgeführt.

    Die Potenzialanalyse umfasst eine Erst-Analyse des Ist-Zustandes sowie eine Angabe von Empfehlungen, was an sinnvollen Maßnahmen getroffen werden könnte und ob Energiespar-Contracting machbar ist.
    Der VfW gratuliert den Gewinnern aus den Kommunen Handewitt, Meßkirch und Ulm herzlich und wüscht eine erfolgreiche Umsetzung der Potenzialanalyse.

    Über Energiespar-Contracting
    Beim Energiespar-Contracting realisiert ein spezialisiertes Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor) in enger Partnerschaft mit dem Gebäudeeigentümer bzw. Gebäudebetreiber langfristige Projekte (meist 7-10 Jahre), um nachhaltige Energieeinsparungen zu erreichen. Der Contractor ist dabei für die Konzeption, Planung, Finanzierung, Umsetzung und den Erfolgsnachweis der Energieeinsparmaßnahmen verantwortlich.
    Der Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW ist ein Zusammenschluss führender Contractoren. Die Mitglieder des Arbeitskreises wollen die Vorteile dieser Energiedienstleistung transparent machen und einen Beitrag zur Ressourcenschonung leisten.

    Weitere Informationen sind unter www.einsparcontracting.eu erhältlich.
  • Bundeshaushalt 2020 – Contractingverband VfW Kritisiert: Bundesregierung verpasst erneut Chancen bei der Energiewende

    Bundeshaushalt 2020 – Contractingverband VfW Kritisiert: Bundesregierung verpasst erneut Chancen bei der Energiewende

    Der VfW fordert die Wiederaufnahme von finanziellen Mitteln für den „Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften“ in den Bundeshaushalt 2020, wie im Koalitionsvertrag vereinbart.

    „Der Bund wird seiner Vorbildfunktion bei der Energiewende wieder einmal nicht gerecht. Einsparpotentiale werden ignoriert  und die Energiewende kaum beachtet“, kritisiert Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW. Im kürzlich erschienenen ersten Entwurf zum Bundeshaushalt für 2020 sieht Finanzminister Olaf Scholz wieder einmal kaum Gelder für den bereits 2011 beschlossenen „Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften“ oder steuerliche Erleichterungen für energetische Sanierungen im Gebäudesektor vor.

    Die Steuerförderung der energetischen Gebäudesanierung, ein zentrales klimapolitisches Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, wird aber wieder einmal nicht beachtet. Nachdem 2019 gar kein Geld für den Sanierungsfahrplan zur Verfügung stand werden 2020 lediglich Gelder für weitere Grundlagenermittlung bereitgestellt.  Auf der anderen Seite werden aber über 300 Millionen Euro für Strafzahlungen an die EU beiseite gelegt, die entstehen weil Deutschland es nicht schafft die Klimaziele einzuhalten.

    Aus einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion aus August 2018 geht hervor, dass aktuell keine Sanierung von Bundesliegenschaften abgeschlossen ist. Es befinden sich lediglich 294 in der Planung oder Umsetzung. Bei knapp 4500 Liegenschaften im Besitz des Bundes ist das jedoch nicht mehr als ein Tropen auf den heißen Stein. Der „Energetischen Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften“, auf welchen die Bundesregierung laut eigener Aussage wartet um die Sanierungen durchzuführen, ist immer noch nicht fertiggestellt.

    Bereits zu Beginn des Jahres hat der Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW mit einem Positionspapier u.a. auf diese Missstände bei den Bundesliegenschaften hingewiesen. Das Positionspapier finden Sie rechts unter Downloads.
  • Positionspapier des Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW – „Energiewende mit Garantie“

    Positionspapier des Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW – „Energiewende mit Garantie“

    Vor 10 Jahren haben sich die führenden Anbieter von Energiespar-Contracting und andere Akteure im Verband für Wärmelieferung e.V. – der Interessensvertretung für die Energiedienstleistung Contracting – organisiert, um die Marktbedingungen für das Energiespar-Contracting (ESC) kontinuierlich und nachhaltig zu verbessern. In diesen zehn Jahren konnten bereits viele eindrucksvolle ESC-Projekte mit CO2-Einsparungen von z.T. über 50 % durchgeführt werden. Dennoch gibt es nach wie vor ein erhebliches Einsparpotential insbesondere in Bundes- und Landesliegenschaften, kommunalen Gebäuden und in der Industrie.

    Das Positionspapier nennt und erläutert vier wichtige Maßnahmen zur weiteren Verbreitung der Effizienzdienstleistung ESC:

    1. Sanierung und Modernisierung nur mit nachgewiesener Energieeinsparung
    – Jeder Gebäudesanierung und -modernisierung sollte eine nachgewiesene Energieeinsparung zur Auflage gemacht werden. Dabei sind solche Maßnahmen und Modelle zu privilegieren, in denen die nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten garantiert wird.

    2. Vereinfachung der Rahmenbedingungen
    – Für die Genehmigung von Energiespar-Contracting-Projekten wird eine grundsätzliche Zustimmung bzw. Ausnahmeregelung zur Durchführung erteilt. Dies sollte auch für Kommunen gelten, die unter Finanzaufsicht stehen.
    – Energiespar-Contracting wird nicht als kreditähnliches Rechtsgeschäft eingestuft und die Zahlungen an den Contractor (Vergütung) wird nicht auf den Kreditrahmen angerechnet
    – Harmonisierung und Entwicklung klarer Regelungen, wie die „Wirtschaftlichkeitsanforderung“ nach Bundeshaushaltsordnung und Landeshaushaltsordnung im Contracting-Fall nachgewiesen werden kann
    – Entwicklung von Handreichungen für die Bewertung von Energieeffizienz als Vergabekriterium, Beispielsweise könnte die Energieeffizienz über die CO2-Einsparungen monetär bewertet werden
    – Nachgewiesene Energieeffizienz als Zuschlagskriterium im Vergaberecht stärken.

    3. Benachteiligung von Energiedienstleistungen beenden
    – Die bestehende Benachteiligung von Energieeinspar-Projekten für Kommunen muss beendet werden. Dies kann im Bereich der Förderung zum Beispiel dadurch gelingen, dass die Förderung dem Projekt zu Gute kommt und nicht auf den Antragsteller bezogen ist.

    4. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
    – Neben einer Informationsoffensive ist die öffentliche Hand aufgefordert, ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden.
    – Wir schlagen eine Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Einführung von Energiespar-Contracting – in dem Sinne einer Garantie auf eine nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten – in geeigneten Liegenschaften vor.

    „Werden die vorgenannten Möglichkeiten und Chancen zur Marktbelebung genutzt, kann das ESC zu einer tragenden Säule für die Erhöhung der Energieeffizienz im Bereich öffentlicher Gebäude und Kliniken, aber auch im Bereich industrieller sowie gewerblicher Liegenschaften werden. Die Politik ist nun gefordert, entsprechende Maßnahmen zeitnah umzusetzen“, resümierte Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW.

    Das komplette Positionspapier finden Sie rechts unter Downloads.

    Über Energiespar-Contracting
    ESC als energetisches Modernisierungsmodell wurde für größere Gebäude, Gebäudegruppen oder komplexe Liegenschaften wie beispielsweise Schulen, Hochschulen, Schwimmhallen, Turnhallen, Verwaltungen, Forschungseinrichtungen, Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäuser entwickelt. Über einen ganzheitlichen Ansatz werden Gebäude und technische Anlagen analysiert, bewertet, ein nachhaltiges Modernisierungs-konzept entwickelt, umgesetzt und finanziert. Die erforderlichen Investitionen und Dienstleistungen refinanzieren sich dabei aus vertraglich garantierten Einsparungen. Ein Energiedienstleister übernimmt hierbei gesamtverantwortlich ein Leistungsbündel einschließlich der spezifischen Projektrisiken, welches insbesondere folgende Kompetenzfelder umfasst:

    – die Planung und die Umsetzung der Maßnahmen an Anlagentechnik und ggf. Gebäudehülle,
    – die Vorfinanzierung der Erstinvestitionen,
    – die Übernahme einer Energiespar- oder Budgetgarantie (Absicherung der Wirtschaftlichkeit),
    – die mehrjährige Überwachung von Anlagenbetrieb und Energieverbrauch,
    – die nachhaltige Optimierung während der Betriebsphase,
    – die regelmäßige Berichtserstattung über die Höhe der erreichten Einsparungen im Rahmen einer mehrjährigen Vertragsdauer,
    – ggf. die Beschaffung von Endenergie sowie die Lieferung von Nutzenergie.
  • Energiewende mit Garantie – Parlamentarischer Abend des VfW

    Energiewende mit Garantie – Parlamentarischer Abend des VfW

    Energiewende mit Garantie – kann das funktionieren? Ja, die Effizienzdienstleistung Energiespar-Contracting (ESC) bietet hier bereits seit vielen Jahren ein erprobtes Modell dazu an. Im Zuge des 10jährigen Jubiläums des Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW hat der Arbeitskreis am 12.12.2018 zu einen Parlamentarischen Abend in die Vertretung des Landes Niedersachsen in Berlin eingeladen.

    Mit Abgeordneten aus den Parlamenten des Bundes und der Länder, Vertretern der Ministerien, Verbandsvetretern und Anbietern von Energiespar-Contracting sowie der interessierten Öffentlichkeit wurde über den garantierten Beitrag des ESC zum Gelingen der Energiewende diskutiert. Energiewende mit Garantie – das ist die ganzheitliche Betrachtung von Gebäuden oder Gebäudepools bei der energetischen Sanierung und Optimierung; das ist der Einsatz moderner, hocheffizienter Technologien und die Reduzierung des Energieverbrauchs durch vielfältige technische und organisatorische Maßnahmen; das ist ein Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und der Reduzierung des Treibhausgas-Ausstoßes (in einigen Projekten bis zu 80 % CO2-Einsparung).

    Energieeffizienz ist der wesentliche Baustein der Energiewende – das stellt niemand ernsthaft in Frage und es manifestiert sich auch in vielen politischen Willensbekundungen (Grünbuch Energiewende etc.). Gleichwohl geht es mit der Energieeffizienz und der weiteren Verbreitung von Energiespar-Contracting nur schleppend voran. Über die Gründe und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung des aktuellen Standes wurde auf dem Parlamentarischen Abend diskutiert.

    Tobias Dünow, Dienststellenleiter der Landesvertretung Niedersachsen beim Bund machte in seinem Grußwort deutlich, wie wichtig die Energie- und die damit verbundene Kosteneffizienz für die Betreiber von Liegenschaften ist.

    Ministerialrat Dr. Hartmut Versen, Referat IIB2, Effizienz und Wärme in Industrie und Gewerbe, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) betonte in seinem Grußwort die Wichtigkeit von Energieeffizienz zur Umsetzung der Energiewende. Der Bund muss seiner Vorbildfunktion gerecht werden und ensprechende Pilotprojekte umsetzen. Außerdem berichtete Herr Dr. Versen über die geplanten Maßnahmen im BWMi zur Verbesserung des Ist-Zustandes: Es sollen u.a. weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt und der Bund-Länder-Dialog zum Thema Contracting fortgeführt werden.

    Michael Geißler, Geschäftsführer der Berliner Energieagentur GmbH (BEA) berichtete über aktuelle Aktivitäten der Energieagentur. Die BEA setzt sich seit Jahren für die weitere Verbreitung von Energiespar-Contracting ein und konnte bereits viele ESC-Projekte entwickeln und zur Umsetzung verhelfen. In einem Mentoring-Programm unterstützen sie aktuell andere Bundesländer beim Aufbau des notwendigen Know-hows.

    Ein weiteres Highlight des Abends war die sehr angeregte Podiumsdiskussion mit Steffen Haller, Vorsitzender Arbeitskreis Energiespar-Contracting/ENGIE Deutschland GmbH, Rüdiger Lohse, KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg, Carsten Müller, MdB CDU, Dr. Julia Verlinden, MdB Bündnis 90/Die Grünen, Stephan Weinen, E1 Energiemanagement GmbH sowie Tobias Dworschak, Geschäftsführer VfW als Moderator. Frau Dr. Verlinden verdeutlichte dabei die Wichtikeit eines CO2-Preises für die Umsetzung der aktuell auf der UN-Klimakonferenz in Kattowitz diskutierten Klimaschutzmaßnahmen zum Gelingen der Energiewende. Herr Müller erinnerte an die Bedeutung der Energieeffizienz, die Eingang in die Koalitionsverträge sowohl im Bund wie auch in Niedersachsen gefunden hat.

    „Der Parlamentarische Abend war ein voller Erfolg. Er hat eindrucksvoll aufgezeigt, welche Einsparpotenziale die Effizienzdienstleistung ESC bei den Energiekosten und insbesondere auch bei den CO2-Emissionen mit sich bringt. Die Politik ist nun gefordert, Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen umzusetzen. Wichtige erste Schritte sind aus unserer Sicht die Gleichstellung von Effizienzdienstleistungen gegenüber der Eigenumsetzung. Außerdem muss die Öffentliche Hand endlich ihre Vorbildfunktion ernst nehmen – hierzu könnte der Bund mit gutem Beispiel voran gehen“, resümierte Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW.
  • Arbeitskreis Einspar-Contracting im VfW mit neuer Führungsspitze

    Arbeitskreis Einspar-Contracting im VfW mit neuer Führungsspitze

    Der im VfW organisierte Arbeitskreis „Einspar-Contracting“ hat im Rahmen seiner 33. Sitzung am 26. Oktober 2017 seinen Leitungskreis neu gewählt. Nach über 5-jähriger Amtszeit als 1. Obmann des Arbeitskreises „Einspar-Contracting“ (AK ESC) hat sich Herr Ullrich Brickmann von der Siemens AG verabschiedet.

    Herr Brickmann wird am 1. März 2018 seine aktive berufliche Tätigkeit beenden und damit auch seine Funktion als Obmann für den AK ESC. Der VfW und die Mitglieder im AK ESC danken Herrn Brickmann für seine 5-jährige, erfolgreiche ehrenamtliche Tätigkeit, in der viele Projekte umgesetzt und der AK ESC weiterentwickelt wurde. Herr Brickmann wird dem AK ESC auch weiterhin beratend zur Verfügung stehen.

    Als Nachfolger wurde Herr Steffen Haller von der Engie Deutschland GmbH zum neuen Obmann gewählt. Unterstützt wird Herr Haller von Herrn Michael Pietzner, E1 Energiemanagement GmbH (stellvertretender Obmann) und Herrn Torsten Waldmann, GES Torsten Waldmann GmbH (Kassenwart).

    Die neue Führungsspitze wird die Aktivitäten des Arbeitskreises auch in Zukunft weiter forcieren, um die selbst gesteckte Zielsetzung, die Vorteile der Energiedienstleistung Einspar-Contracting zu kommunizieren und die Rahmenbedingungen zu verbessern, voranzutreiben.

    2018 warten auf den Arbeitskreis neue Aufgaben wie zum Beispiel Unterstützung der neugegründeten Kompetenzzentren „Contracting“ in den Bundesländern, Unterstützung von BMWi/dena bei der Umsetzung der NAPE-Maßnahme Contracting sowie die Weiterentwicklung dieses Geschäftsmodells.

    Informationen zum Arbeitskreis Einspar-Contracting im VfW:
    Der Arbeitskreis Einspar-Contracting vereint auf der neutralen Plattform des VfW sieben marktprägende Anbieter und weitere unterstützende Marktakteure im Bereich des Einspar-Contractings, auch Energiespar-Contracting oder Energieeinspar-Contracting genannt.

    Weitere Informationen unter http://www.einsparcontracting.eu/.
  • Stellungnahme des AK ESC zum Mustervertrag für Einspar-Contracting des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken e.V.

    Stellungnahme des AK ESC zum Mustervertrag für Einspar-Contracting des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken e.V.

    Aufgrund erheblicher Mängel im Mustervertrag für Einspar-Contracting des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken, hat der Arbeitskreis Einspar-Contracting im VfW Stellung zu den kritischen Punkten bezogen. Der Vertrag ist aus juristischer Sicht in seiner aktuellen Fassung nicht zur Verwendung zu empfehlen.