Schlagwort: Energiesammelgesetz

  • Gebäudesanierung: Bundesregierung blamiert sich in Kattowitz

    Gebäudesanierung: Bundesregierung blamiert sich in Kattowitz

    Berlin. Ankündigungen aus der Wohnungswirtschaft, nach der jüngsten Mietrechtsnovelle die Sanierungsraten zu drosseln, sind während der Klimakonferenz in Kattowitz eine Blamage für Deutschland. Dies attestieren die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Bundesverband GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerk, der Verband für Wärmelieferung (VfW), der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) und der Bundesverband Wärmepumpe (BWP). Die Bundesregierung habe bewusst hingenommen, dass energetische Modernisierungen für Vermieter unattraktiver werden aber keinerlei Maßnahmen erwogen, die Senkung der sogenannten Modernisierungsumlage durch bessere Anreize aufzufangen. Eine steuerliche Förderung für Gebäudesanierungen sei weiter nicht in Sicht. Auch das Energiesammelgesetz werde der Energiewende im Gebäudebereich weiter schaden. Die Ziellücke zu den Pariser Klimazielen werde immer größer.

    Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF): „Ein klimaneutraler Gebäudebestand ist erklärter Kernbaustein der deutschen Klimaschutzstrategie. Dass die ohnehin viel zu niedrigen Sanierungsraten jetzt weiter sinken, nimmt die Bundesregierung – so wortwörtlich in der Begründung des Mietrechtanpassungsgesetz – hin. Das ist nicht nur peinlich, sondern auch wirtschaftsschädlich, denn deutsche Unternehmen sind weltweit Spitze in Energieeffizienzlösungen und stellen über 600.000 Arbeitsplätze.“

    Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ergänzt: „Deutschland steht jetzt nicht nur mit leeren, sondern mit löchrigen Taschen in Kattowitz vor der Weltgemeinschaft. Das hätte verhindert werden können, wenn die Bundesregierung ihre Losung „Efficiency First“ aus dem Koalitionsvertrag ernst nähme, die Steuerförderung für Haussanierer endlich angefasst hätte und mit dem Gebäudeenergiegesetz ambitionierte Rahmenbedingungen für Neubau und Bestand liefern würde.“

    Der Energieberaterverband GIH betont, es gebe viele Unternehmen der Wohnungswirtschaft, die energetische Sanierungen sozialverträglich hinbekommen. GIH-Bundesgeschäftsführer Benjamin Weismann: „Diese Sanierungen müssen und können sowohl für Mieter als auch für Vermieter attraktiv sein. Neben sozialpolitischen Erwägungen hat die Bundesregierung aber schlicht unterlassen, zu überlegen, wie sie die Förderung, steuerliche Anreize, Mietspiegel und andere Instrumente so gestalten kann, dass auch für die Vermieter ein Schuh daraus wird.“

    Viele Vermieter sähen selbst von Maßnahmen ab, die sich für Mieter warmmietenneutral oder sogar direkt kostensenkend umsetzen lassen, etwa die Umstellung auf effiziente Wärmelieferung oder Mieterstrommodelle. Tobias Dworschak, Geschäftsführer des Fachverbands für Wärmelieferung: „Seit Jahren legt die Bundesregierung modernen Energieeffizienzdienstleistungen immer neue Steine in den Weg. Dabei wären sie der Königsweg, das Mieter-Vermieter-Dilemma für die Energiewende im Heizungskeller aufzulösen.“ Neben der Mietrechtsänderung hat der Bundestag vergangene Woche auch das Energiesammelgesetz verabschiedet. Die enthaltene Kürzung des Mieterstromzuschlags und neue Belastungen für die Kraft-Wärme-Kopplung, seien weitere Rückschritte für den Klimaschutz.

    Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des BuVEG – Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle: „Die Ankündigungen aus der Wohnungswirtschaft zeigen, dass nun unter dem Deckmantel des Mieterwunschs auf unliebsame Investitionen wie energetische Sanierung verzichtet wird. Das ist genau die Krux, vor der wir die Bundesregierung seit geraumer Zeit warnen: Das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes ist nur erreichbar, wenn es gelingt, auch anspruchsvolle Modernisierungen attraktiv und sozialverträglich zu machen. Das gelingt nur mit einem Masterplan, bei dem sich auch die großen Wohnungsbaugesellschaften ihrer ökologischen Verantwortung stellen müssen. Zumal die energetische Sanierung nur eine geringe Prozentzahl der eigentlichen Investition ausmacht.“

    Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP: „Wohnraum bezahlbar und nachhaltig zu gestalten ist kein Widerspruch. Wir dürfen die energetischen Standards nicht aufweichen und heute die Sanierungsfälle von morgen bauen. Wir brauchen jetzt Maßnahmen zur Senkung der CO?-Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich, das betrifft insbesondere das angekündigte Gebäudeenergiegesetz sowie die Umsetzung der Förderstrategie für Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien.”

    Stellungnahmen der Verbände zum Mietrechtsänderungsgesetz finden Sie rechts unter Downloads.
  • ENERGIESAMMELGESETZ 2018: ASUE, B.KWK, DENEFF und VfW kritisieren Konsultationsprozess

    ENERGIESAMMELGESETZ 2018: ASUE, B.KWK, DENEFF und VfW kritisieren Konsultationsprozess

    Am Abend des 5. Oktobers 2018 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) endlich das lange als 100-Tage-Gesetz erwartete Paket mit Änderungen an EEG, KWKG und EnWG unter anderem an die Verbände der Energiewirtschaft verschickt. Die Verbände hatten nur fünf Tage Zeit zur Teilnahme an der ausdrücklich informellen Verbändebeteiligung. Viel zur kurz für eine angemessenen Prüfung der umfangreichen Gesetzesänderungen, kritisierten die ASUE, der B.KWK, die DENEFF und der VfW in einer gemeinsamen Stellungnahme zu dem als Energiesammelgesetz bezeichneten Paket.

    Auf mehr als 40 Seiten hat das BMWi ausgeführt, wie KWKG und EEG an technologische Entwicklungen angepasst und Lücken früherer Gesetzestexte geschlossen werden können. So wird beispielsweise die beihilferechtliche Genehmigung der EEG-Umlage-Befreiung für KWK-Strom, deren Aussetzung Ende 2017 zu einigem Unmut in der KWK-Branche geführt hatte (die Verbände berichteten), endlich in geltendes deutsches Recht umgesetzt. Das begrüßen die Verbände ausdrücklich. Deutliche Kritik üben sie hingegen am Wegfall der EEG-Vergünstigung für industrielle KWK-Anlagen deren Leistung zwischen 1 MW und unter 10 MW liegen. Für diese Fälle sollte ein Einzelfallnachweis ermöglicht werden, wenn tatsächlich keine Überförderung stattfinde, wie sie derzeit aber grundsätzlich unterstellt werde.

    Außerdem werden Formulierungen zum Einsatz rein gasförmiger Brennstoffe in nach EEG betriebenen KWK-Anlagen kritisiert. Hierdurch wird gasnetzfernen Anlagen, die mit nachhaltigen biogenen oder synthetischen Kraftstoffen betrieben werden könnten, eine Förderung effizienzsteigender Maßnahmen von vornherein vorenthalten. Auch nicht vermeidbare Abwärme aus beliebigen Industrie- und Kraftwerksanlagen soll nach Meinung der Verbände aus Effizienzgründen der Energieerzeugung explizit als Einsatzstoff für von der EEG-Umlage befreite KWK-Anlagen erfasst werden, da diese Wärmeenergie sonst ungenutzt bliebe.

    Für das KWKG schlagen die Verbände vor dem Hintergrund der nach § 53 EnStG hocheffizienten BHKWs mit z. B. mehr als 70 % Jahresnutzungsgrad vor, ORC-Anlagen und Brüdendampf verstromende Dampfturbinen ohne den klassischen Effizienznachweis in die Regelungen aufzunehmen, da diesen Anlagen keine Energie aus Energieerzeugnissen bzw. Brennstoffen zugeführt wird. Ein weiterer und nicht neuer Vorschlag ist die explizite Einführung der kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung. Gerade finanzschwächere, kleinere KWK-Betreiber würden von dieser für den Staat kostenneutralen Veränderung profitieren, weil sie ihre Auszahlung schon wesentlich früher erhalten würden. Derzeit wird diese Form der Abrechnung im KWKG weder ausgeschlossen noch zugelassen, weswegen die Verbände für deren explizite Nennung in § 6 KWKG plädieren. Abschließend begrüßen die Verbände die Ausnahme für kleine KWK-Anlagen vom Kumulierungsverbot nach § 7 KWKG, fordern aber gleichzeitig eine Anhebung des oberen Grenzwertes auf den einheitlichen Wert von 50 kWel.

    Schließlich fordern die Verbände für den effizienten Umbau der deutschen Energielandschaft die Gleichstellung von Strombedarfen innovativer KWK-Konzepte mit Wärmepumpen, Power-to-Heat- und Power-to-Gas-Technologie mit dem Eigenverbrauch von Kraftwerken und diese Anwendung grundsätzlich und umfassend als förderunschädlich zu definieren.

    Auch in der Kürze der zur Analyse zur Verfügung stehenden Zeit haben sich die vier Verbände auf eine gemeinsame Stellungnahme geeinigt und vor Fristablauf an das BMWi übermittelt. Es bleibt zu hoffen, dass die Stellungnahmen zügig ausgewertet werden, damit die formelle Anhörung der Verbände mit ausreichend Vorlauf zur konsolidierten Meinungsbildung ausgestattet werden kann und die Änderungen noch vor dem Jahreswechsel in eine Beschlussfassung kommen.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.