Schlagwort: Energieeffizienz

  • Jahreskongress 2021

    14.07.2021 | Der Jahreskongress des vedec ist der Treffpunkt der Contracting- und Energiedienstleistungsbranche zu dem wir alle Interessierte herzlich einladen.

    Informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen der Energie- und Klimapolitik und diskutieren Sie mit uns Vorschläge und Lösungen. Das Programm und die Rahmenbedingungen werden derzeit entwickelt. Lassen Sie sich also überraschen und merken Sie sich den Termin schon einmal vor.

    Am 06.10.2021 freuen wir uns darauf, Sie entweder persönlich in Berlin oder virtuell in unseren Online-Räumen zu begrüßen.

  • vedec zum CO₂-Preis – Verteilung muss an Energieeffizienzkriterien gekoppelt werden

    vedec zum CO₂-Preis – Verteilung muss an Energieeffizienzkriterien gekoppelt werden

    Um weitere Anreize für den Klimaschutz zu setzen, sollte bei der Aufteilung des CO₂-Preises Effizienzkriterien herangezogen werden. Dabei sollte sowohl der Effizienzgrad des Gebäudes an sich, wie auch der Effizienzgrad der energetischen Versorgung berücksichtigt werden. Tobias Dworschak, vedec-Geschäftsführer: „Damit der CO₂-Preis auch seine volle Wirkung entfalten kann, ist es unbedingt erforderlich, dass die Verteilung des CO₂-Preis an Energieeffizienzkriterien geknüpft wird. Konkret schlagen wir vor, für die Bewertung des Gebäudes den Energieeffizienzausweis als Kriterium zu nutzen und bei der energetischen Versorgung den Jahresnutzungsgrad der Energieerzeugungsanlagen.“

    Die Messung des Wärmeverbrauchs ermöglicht es erst, einen ineffizienten Betrieb zu erkennen und Verbesserungsmaßnahmen zielgenau zu veranlassen. Ob die vom Vermieter betriebene Zentralheizung effizient läuft, kann im Regelfall nicht kontrolliert werden, weil man nur die verbrauchte Brennstoffmenge, nicht aber die damit erzeugte Wärmemenge kennt. Ein Wärmemengenzähler, der die im Kessel erzeugte Wärmemenge misst, schafft die nötige Transparenz. Entsprechend würden Wärmemengenzähler sehr dabei helfen, eine gerechte Verteilung der CO₂-Kosten zu ermöglichen. 

    „Wir setzen uns bereits seit vielen Jahren für den verpflichtenden Einbau von Wärmemengenzählern ein. Wärmemengenzähler schaffen die notwendige Transparenz und ermöglichen eine gerechte Verteilung der CO₂-Kosten.“ so Dworschak weiter.

    Weitere Informationen sowie ein Positionspapier des vedec zum verpflichtenden Einbau von Wärmemengenzählern sind auf www.vedec.org erhältlich.

    Positionspapier
  • Contracting-Verband VfW fordert: Vorbildfunktion ernst nehmen und Energiespar-Contracting umsetzen

    Contracting-Verband VfW fordert: Vorbildfunktion ernst nehmen und Energiespar-Contracting umsetzen

    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit ihrem Klima-Check jüngst bestätigt, was seit Jahren offensichtlich ist: Die Bunderegierung wird ihrer Vorbildrolle in Sachen Energieeffizienz von Gebäuden nicht gerecht. Viele Amtsgebäude im Berliner Regierungsviertel haben beim klimaschonenden Heizen erheblichen Nachholbedarf. Dabei gibt es mit dem Energiespar-Contracting bereits ein erprobtes Modell zur Behebung der Defizite – mit Garantie.

    Das Bildungsministerium schnitt mit einem Primärenergiebedarf von 36 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter mit Abstand am besten ab. Das Bundeskanzleramt belegte hingegen mit 195 Kilowattstunden je Quadratmeter den vorletzten Platz. Einen schlechteren Wert als das Kanzleramt wies lediglich das Familienministerium (211 kWh/m²) auf. Das 2014 neu erbaute Innenministerium belegt mit 115 kWh/m² lediglich einen Platz im Mittelfeld.

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW, sieht die Zahlen als fatales Signal für den Klimaschutz: „Trotz des geringen Anteils des öffentlichen Sektors am gesamten Endenergieverbrauch in Deutschland, bestehen dennoch im Bereich der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude erhebliche Energieeinsparpotenziale. Hier gilt es, entschlossen zu handeln und – auch aus Gründen der Glaubwürdigkeit in Sachen Klimaschutz – die eigene Vorbildfunktion ernst zu nehmen. Bewährte Instrumente für gesicherte Ergebnisse und nachhaltige Energieeffizienz wie Energiespar-Contracting sollten dabei bevorzugt eingesetzt werden.“
    Der VfW fordert eine Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Einführung von Energiespar-Contracting – in dem Sinne einer Garantie auf eine nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten – in geeigneten Liegenschaften. Gerade in Bundes- und Landesliegenschaften müssen brachliegende Effizienzpotenziale viel besser gehoben werden – idealerweise mit einer Garantie auf die Energieeinsparung. Details zu den Vorschlägen sind dem VfW-Positionspapier „Energiewende mit Garantie“ zu entnehmen (rechts unter Downloads).

    Über Energiespar-Contracting
    Beim Energiespar-Contracting realisiert ein spezialisiertes Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor) in enger Partnerschaft mit dem Gebäudeeigentümer bzw. Gebäudebetreiber langfristige Projekte (meist 7-10 Jahre), um nachhaltige Energieeinsparungen zu erreichen. Der Contractor ist dabei für die Konzeption, Planung, Finanzierung, Umsetzung und den Erfolgsnachweis der Energieeinsparmaßnahmen verantwortlich. Die Refinanzierung aller Investitionen und Dienstleistungen erfolgt während der Vertragsdauer, nämlich aus garantierten Energiekosteneinsparungen.
  • Energieeffizienz erlebbar machen: Erfolgreiche Contracting-Tour in Kassel

    Energieeffizienz erlebbar machen: Erfolgreiche Contracting-Tour in Kassel

    Bundestagsabgeordneter Timon Gremmels (SPD) folgte der Einladung des Verbandes für Wärmelieferung e.V. und besichtigte gestern im Rahmen einer Contracting-Tour zwei erfolgreich umgesetzte Energieeffizienzprojekte in Kassel und Baunatal.

    Auf Einladung des Verbandes für Wärmelieferung e.V. besichtigten der Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels (SPD) sowie Vertreterinnen und Vertreter der Landesenergieagentur und der Kommunen gestern im Rahmen einer Contracting-Tour zwei erfolgreich umgesetzte Energieeffizienzprojekte in Kassel und Baunatal.

    Erste Station war die großzügige Heizzentrale der Wohn-, Einkaufs- und Geschäftspassage am Marktplatz in Baunatal. Seit über 20 Jahren versorgt die EAM EnergiePlus GmbH hier zwölf Kunden im Energieliefer-Contracting mit Wärme. Hier zeigt sich die Entwicklung der dezentralen Versorgung zur heutigen Quartiersversorgung am praktischen Beispiel. Aus der ursprünglichen Versorgung mit Wärme aus Heizöl ist in mehreren Schritten eine moderne Anlage zur flexiblen Versorgung mit Wärme und Strom aus regenerativen Energien geworden.  Ein in 2014 errichtetes Bio-Methan BHKW liefert seitdem zusätzlich den benötigten Strom. Besonders ist dabei der Flex-Betrieb mit zwei großen Wärmespeichern. Aus Wetter-, verbrauchs- und Börsenpreisprognosen werden für die Anlage und das BHKW verbindliche Fahrpläne für den jeweiligen Folgetag erstellt und mittels innovativer Steuerungs- und Leittechnik abgefahren. Dadurch werden unter anderem die Stromnetze entlastet. Mit dem Einsatz von Bio-Methan und zukünftig Fernwärme aus industrieller Abwärme spart die EAM EnergiePlus GmbH circa 500 Tonnen CO2 im Jahr.

    „Contracting ist mehr als nur Wärmelieferung. Contracting ist das Mittel zum Erreichen einer effizienten, klimaneutralen und wirtschaftlichen Energieversorgung der Zukunft.“ sagt Siegmund Laufer, Geschäftsführer der EAM Energieplus GmbH.

    Das zweite Contracting-Projekt befindet sich mitten in der Kasseler Innenstadt. 1991 wurde die Kurfürsten Galerie als erstes Einkaufszentrum mit ca. 11.000 m² Geschäftsfläche im Herzen Kassels eröffnet. Die Städtische Werke AG versorgt die Kurfürsten Galerie auf Grundlage eines Energieliefer-Contractings mit Fernwärme und Kälte. Im Rahmen der Contracting-Tour besichtigten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Kälteversorgungsanlagen. Durch die Öffnung bestehender Förderprogramme auch für Contractoren ist es unter anderem gelungen, besonders klimaschonende Technik in einem preisbewussten Branchensegment zu platzieren, Verbräuche zu bündeln, die einhergehenden Klimapotenziale nachhaltig zu heben und durch ein Monitoring nachzuweisen. Es wurden zwei bestehende Kältezentralen im laufenden Betrieb durch eine neue Dachzentrale im Container ersetzt. Darüber hinaus hat die Städtische Werke AG in 2018 die Kälteverteilung neu geplant und erweitert, so dass die hocheffiziente Kälteerzeugung seither auch das im Galeriegebäude integrierte Hotel mit Klimakälte versorgt. Durch die Contracting-Maßnahmen konnten 50 Prozent des Jahresstromverbrauchs und 70 Prozent Tonnen an CO2 eingespart werden.

    „Eines der Hauptziele von Contracting ist, Energie zu sparen und wirtschaftlicher als bisher zu agieren! Im Rahmen von Contracting-Projekten installieren wir allerneuste Technik. Das entlastet die Umwelt vor klimaschädlichen Emissionen. Wir Contractoren schaffen so integrierte Energielösungen, die sich positiv auf das Klima auswirken und auf die Wirtschaftlichkeit der Betriebe.“ so Dr. Olaf Hornfeck, Vertriebsvorstand der Städtische Werke AG.
    Timon Gremmels betont in seiner Funktion als Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Energie: „Regionale Energieversorger wie die EAM und die Städtischen Werke, die ihren Kunden kluge Energieversorgungskonzepte anbieten, sind wichtige Motoren der Energiewende.“ 

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW resümiert: „Contracting erlebbar zu machen und zu zeigen, wie dieses Konzept im Einzelnen funktioniert und welche Vorteile es mit sich bringt, ist mir ein besonderes Anliegen. Wir reden hier nicht über Theorie und Möglichkeiten, sondern über einen ganz konkreten Beitrag unserer Mitglieder zum Klimaschutz. Das geschieht auf vielfältige Weise wie hier in den Bereichen Wärme und Kälte, immer mit dem Fokus auf Versorgungssicherheit, Effizienz und Vermeidung von Umweltbelastungen. Ich wünsche mir, mit solchen Touren die Sensibilität für die Belange der Branche zu erhöhen und auch in den politischen Raum zu transportieren. Denn: Contracting wirkt!“

    Bildmaterial finden Sie rechts unter Downloads.
  • Ohne Klimaschutz in Gebäuden kein dauerhaft bezahlbarer Wohnraum

    Ohne Klimaschutz in Gebäuden kein dauerhaft bezahlbarer Wohnraum

    Verbände kritisieren Seehofers einseitig besetzten Wohngipfel

    Schlüsselakteure aus der Energieeffizienzbranche und Umweltverbände bleiben beim Wohngipfel außen vor – Alarmierender klimapolitischer Stillstand im Gebäudesektor muss jetzt beendet werden – Energieeffizienzmaßnahmen beim Bauen und Wohnen dürfen nicht als Sündenbock für steigende Mieten und Baupreise herhalten – Dringend notwendige Maßnahmen für Energieeffizienz in Neubau und Sanierung müssen endlich kommen.


    Anlässlich des heute stattfindenden Wohngipfels von Bauminister Horst Seehofer kritisieren die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG), der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) und der Verband für Wärmelieferung (VfW), dass keine angemessene Diskussion von Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen stattfindet. Die einseitige Besetzung der Gipfelteilnehmer spreche dafür, dass die Energieeffizienz in der aktuellen Diskussion um die Wohnungsbaupolitik im Ministerium nur geringen Stellenwert hat. Die Verbände appellieren, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG), wie im Koalitionsvertrag formuliert, am Prinzip „efficiency first“ ausgerichtet werden müsse.

    Im Fokus des Wohngipfels sollen die Wohnraumoffensive und die Sicherstellung von bezahlbarem Wohnraum stehen. Geplant ist der Neubau von 1,5 Millionen Wohnungen. Die Verbände betonen, dass bei der Schaffung von Wohnraum zukunftssicher gebaut werden muss.

    Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH kritisiert: „Der kurz vor der Landtagswahl in Bayern angesetzte Wohngipfel von Horst Seehofer soll in der aufgeheizten Diskussion um Wohnungsknappheit und drastische Preissteigerungen, vor allem in den Ballungsgebieten, die Gemüter beruhigen. Es ist zu befürchten, dass Herr Seehofer auf Kosten einer nachhaltigen Wohnungspolitik Wahlkampf betreibt – das ist zu kurz gedacht und fällt letztendlich wieder denjenigen auf die Füße, die aus Kostengründen in nicht ausreichend energetisch ertüchtigten Wohnungen leben, dafür aber perspektivisch viel Geld für Heizkosten einplanen müssen. Bezahlbarer Wohnraum und Energieeffizienz müssen zwingend zusammen gedacht werden.“

    Doch stattdessen heißt es im aktuellen Entwurf des Mietrechtsanpassungsgesetzes, dass eine geringere energetische Sanierungsquote im Namen der Sozialverträglichkeit „hinzunehmen“ sei. Klimaschutz- und Mieterschutz dürfen jedoch nicht gegeneinander ausgespielt werden.

    Dazu Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF: „Energieeffizienz senkt die Heizkosten, entlastet die Bürger damit dauerhaft und ist somit ein Schlüssel für bezahlbares Wohnen. Und nicht nur das: wenn die Bundesregierung beim Bauen und Sanieren die Energieeffizienz nicht endlich voranbringt, sind sämtliche Energie- und Klimaziele 2030 Makulatur. Deshalb müssen lange versprochene Maßnahmen wie die Steuerförderung für Eigenheimsanierer endlich kommen. Investoren brauchen verlässliche politische Rahmenbedingungen.“

    „Nur auf den Neubau zu schauen, ist nicht zielführend. Um 1,5 Millionen Wohnungen zu schaffen, und dabei gleichzeitig die Klimaschutzziele der Bundesregierung im Blick zu behalten, ist das Augenmerk auf die Sanierung des Bestands und die Nachverdichtung zu richten. Derzeit ist die Sanierung von Bestandsgebäuden die größte Baustelle. Hier muss die Bundesregierung schnellstmöglich ansetzen – es muss neben attraktiveren Anreizen eine langfristige Planungssicherheit für Investitionen geben“,
    ergänzt Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des BuVEG.

    Der Gebäudesektor ist entscheidend, um die nationalen und internationalen Klimaschutzvereinbarungen zu erfüllen. 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der Treibhausgasemissionen fallen im Gebäudebereich an. Bis 2050 muss der Gebäudesektor weitestgehend klimaneutral sein. Um diese Ziele zu erreichen, dürfen die geltenden Standards aus der Energieeinsparverordnung im Gebäudeenergiegesetz auf keinen Fall aufgeweicht werden.

    „Von dem Versprechen, die Klimaschutzziele 2030 auf jeden Fall erreichen zu wollen, hatte ich mir ehrlich gesagt ein engagierteres und mutigeres Handeln erwartet. 2030 ist nicht mehr so weit weg. Leider bleibt es hier bisher bei einem Lippenbekenntnis – obwohl es seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zahlreiche Möglichkeiten zu einer beherzten Klimaschutz- und Energiepolitik gegeben hat. Der Wohngipfel ist eine davon. Entscheidende Akteure hierzu nicht einzuladen und womöglich Anforderungen aufzuweichen oder abzuschaffen, ist der falsche Weg. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen – und darum geht es beim Klimaschutz letztlich – ist zwar Staatsziel, aber nach allem, was nach außen sichtbar wird, kein dringendes Anliegen dieser Bundesregierung“,
    kritisiert Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW.

    In der Kritik stehen vor allem die verantwortlichen Minister Horst Seehofer, Peter Altmaier und Olaf Scholz. Die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierung ist trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag erneut gescheitert. Darüber hinaus wurde beschlossen, die aktuellen Effizienzanforderungen an Gebäude nicht weiter anzuheben. Auch in der EU tritt Deutschland als Bremser auf, zuletzt bei den Verhandlungen zur Energieeffizienzrichtlinie, der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Governance-Verordnung.

    Die Verbände befürchten daher, dass die energetischen Standards im Neubau im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) weiter vernachlässigt und möglicherweise sogar aufgeweicht werden. Als fadenscheinigen Grund führen daran interessierte Kreise an, dass Energieeffizienzanforderungen die größten Kostentreiber im Wohnungsbau seien. Studien zeigen jedoch, dass nur ein kleiner Anteil der Gestehungskosten auf Energieeffizienzanforderungen fallen. Ausschlaggebend sind viel mehr die stark gestiegenen Grundstückspreise sowie die Planungskosten.

    Dazu Martin Sabel Geschäftsführer des BWP: „Bezahlbarkeit und Nachhaltigkeit von Wohnraum sind kein Widerspruch, sondern gehen Hand in Hand. Wir dürfen die energetischen Standards nicht aufweichen und heute die Sanierungsfälle von morgen bauen. Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emission und zum Klimaschutz im Gebäudebereich, die wir heute nicht ergreifen, holen uns früher oder später ein und führen dann zu deutlich höheren Kosten durch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen“. Werden im Gebäudesektor nicht die in der EU vereinbarten CO2-Emissionen eingespart, wird der Kauf von Emissionsrechten teuer. Eine aktuelle Studie der Denkfabrik Agora Energiewende beziffert die Kosten auf 30 bis 60 Milliarden Euro bis 2030.

    Die Verbände betonen, dass Klimaschutz und Sozialverträglichkeit nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen, sondern viel mehr in Einklang gebracht werden müssen. Ein Absenken der Energieeffizienzanforderungen führe nicht zu mehr bezahlbarem Wohnraum, vielmehr könne ein energetisch ertüchtigter Gebäudebestand durch verringerte Heizkosten sogar einen Beitrag zu bezahlbarem Wohnraum leisten.

    Die steuerliche Förderung für Eigenheimbesitzer darf nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien im Neubau und Bestand schafft zudem Planungssicherheit- und Investitionssicherheit, so die Meinung der Verbände.

    Die Verbände fordern, dass in der angekündigten Gebäudekommission alle beteiligten Akteure am Tisch sitzen und Klimaschutz und Energieeinsparziele im Blick behalten werden.
  • Klima- und Mieterschutz: Energieeffizienz als Schlüssel für bezahlbares Wohnen

    Klima- und Mieterschutz: Energieeffizienz als Schlüssel für bezahlbares Wohnen

    Gemeinsame Pressemitteilung von DENEFF, GIH und VfW.

    Berlin. Am heutigen Mittwoch berät das Bundeskabinett über das Mietrechtsanpassungsgesetz. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF), der Verband für Wärmelieferung e. V. (VfW) und der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband e. V. (GIH) begrüßen, dass die Bundesregierung gegen den Missbrauch energetischer Modernisierungen zum „Herausmodernisieren“ von Mietern vorgehen will. Die Verbände betonen jedoch, dass dabei Mieter- und Klimaschutz nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften. Soll die Modernisierungsumlage wie im Koalitionsvertrag vereinbart gesenkt werden, müssten an anderer Stelle besserer Anreize für Vermieter geschaffen werden, damit energetische Modernisierungen attraktiv bleiben. Denn ohne umfassende Modernisierungen im Gebäudebestand seien die Klima- und Energiewendeziele Makulatur, so die Verbände. Die Gesetzesänderung sei eine Chance, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. In einer gemeinsamen Stellungnahme sprechen sie sich für eine weniger restriktive Kappungsgrenze für die Umlage von Modernisierungskosten, den Verbleib öffentlicher Fördermittel beim Vermieter, die Schaffung einer beschleunigten Modernisierungs-Abschreibung (AfA) für Vermieter und bessere Rahmenbedingungen für Energiedienstleistungen aus.

    Dazu Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF e. V.: „Energetische Modernisierungen werden zu Unrecht zum Haupt-Sündenbock für Mietpreissteigerungen gemacht. Wir hoffen, dass die Mietrechtsnovelle zu einer Versachlichung der Debatte führt und die energetische Modernisierung gezielt als Mittel zur Entlastung von Energie- und damit Wohnkosten unterstützt wird. Klimaschutz und Mieterschutz müssen dabei Hand in Hand gehen.“

    Benjamin Weismann, Bundesgeschäftsführer des Energieberaterverbandes GIH, fügt an: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung Modernisierungsmissbrauch eindämmen will. Leider könnte mit dem Gesetzentwurf der Schuss nach hinten losgehen: Die Senkung der Modernisierungsumlage und die Einführung der Kappungsgrenze von drei Euro je Quadratmeter machen umfassende, systemisch-energetische Modernisierungen nahezu unmöglich und führen eher zu Sanierungsdumping als zu mehr Mieterschutz. In Anbetracht des im letzten Jahr um rund 50 Prozent gestiegenen Heizölpreises lohnt sich Energieeffizienz nicht nur, sondern ist das Gebot der Stunde.“

    Auch Tobias Dworschak, Geschäftsführer des Verbandes für Wärmelieferung e. V. (VfW), sieht Verbesserungsbedarf: „Professionelle Energiedienstleistungen können helfen, das Mieter-Vermieter-Dilemma zu überwinden. Leider sieht das Gesetz nicht vor, die Rahmenbedingungen hierfür zu verbessern. Im Rahmen der Plattform Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wurden sich auf Möglichkeiten hierzu verständigt. Diese sollten jetzt berücksichtigt werden.“
  • Koalitionsvertrag – gute Ansätze mit Luft nach oben

    Koalitionsvertrag – gute Ansätze mit Luft nach oben

    Im vorgestern veröffentlichten Koalitionsvertrag gibt es aus Sicht des VfW – die führende Interessensvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen gute Ansätze für eine erfolgreiche Energiewende. Besonders lobenswert sind die Bemühungen zum Thema Digitalisierung und Energieeffizienz, die sich als roter Faden durch viele Bereiche des Vertrages ziehen. Allerdings bleibt noch Luft nach oben.

    Mit den geplanten Maßnahmen wurden auch einige der Forderungen aus dem VfW-Maßnahmenkatalog zu den Koalitionsverhandlungen Ende letzten Jahres umgesetzt. Allerdings gibt es weiterhin noch Handlungsbedarf, insbesondere bei den Themen Wärmewende sowie Gleichstellung von Eigenversorgern und Energiedienstleistern.

    Verbesserung der Rahmenbedingungen für Quartierslösungen
    Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen durch einen geplanten Quartiersansatz ist aus Sicht des VfW positiv. Allerdings sollte der Ansatz nicht nur bei der Effizienz, sondern auch bei der Erzeugung gelten. Wenn zu erwarten ist, dass der Quartiersansatz zu besseren Effizienzmaßnahmen motiviert und dadurch insgesamt CO? einspart, ist nur folgerichtig, diesen Ansatz auf die Erzeugung auszuweiten, um auch auf dieser Seite mehr CO? einzusparen. Maßnahmen auf Erzeugerseite und Maßnahmen auf Einsparseite müssen hierbei nicht in Konkurrenz zueinander gestellt werden.

    Weiterentwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung
    Der VfW begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) weiterzuentwickeln. KWK soll CO?-ärmer ausgestaltet werden und flexibilisiert werden. Außerdem sollen KWK-Anlagen und Fernwärmeinfrastruktur ausgebaut und effizienter werden. Unbedingt sollte hierbei darauf geachtet werden, dass nicht wieder eine Diskriminierung zwischen Eigenversorgung und Energiedienstleistung aufgebaut wird. KWK-Anlagen, die von professionellen Dienstleistern betrieben werden, sind in der Regel effizienter und wirtschaftlicher im Betrieb. Diese Vorteile sollten nicht durch eine Diskriminierung bei der Abgabenlast aufgehoben werden.
     
    Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
    Ebenfalls begrüßt der VfW den Beschluss, den Sanierungsfahrplan für Bundesliegenschaften umzusetzen. Die öffentliche Hand muss bei der Energieeffizienz als gutes Beispiel vorrangehen und ihre Liegenschaften auf den energietechnisch besten Stand bringen. Energiedienstleister, die Energieliefer-Contracting oder Einspar-Contracting anbieten, sind hier die idealen Partner für die öffentliche Hand. Bereits in der Vergangenheit haben Energiedienstleister in vielen öffentlichen Liegenschaften bewiesen, dass sie effizienzsteigernde Maßnahmen effektiv umsetzen können. Ebenfalls ermöglicht es das Contracting-Modell Kommunen, die über wenig liquide Mittel verfügen, ihre Liegenschaften haushaltsneutral zu modernisieren.

    Außerdem plant die Bundesregierung eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einzurichten. Der VfW begrüßt dies und bietet hier selbstverständlich seine Unterstützung an.

    „Die geplanten Maßnahmen im Koalitionsvertrag sind ein erster Schritt in die richtige Richtung“, bestätigt Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW. „Es wird aber vor allem darauf ankommen, jetzt aktiv zu werden! Die Energiedienstleister stehen einer möglichen neuen großen Koalition hier mit Rat und Tat zur Seite. Ein weiteres Mal die Klimaziele zu verfehlen, wäre nicht nur eine echte Blamage für Deutschland – sondern auch eine Katastrophe für unsere Zukunft.“

    „Die Anforderungen zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen sind für Gebäudeeigentümer und Gebäudeverwalter umfangreich und komplex und sollten daher von einem Energieexperten, also einem professionell aufgestellten Energiedienstleister, durchgeführt werden“, so Dworschak weiter. „Es ist daher unbedingt erforderlich, auch die Rahmenbedingungen für Contractoren und Energiedienstleister zu verbessern, damit die großen Einsparpotentiale in Deutschland ausgeschöpft werden können. Insofern bedauern wir sehr, dass in dem Koalitionsvertrag Energiedienstleistungen wie z. B. das Contracting nicht die Beachtung finden, die ihnen im Hinblick auf ihren Beitrag zum Gelingen der Energiewende zukommt.“

    Den Maßnahmenkatalog finden Sie rechts unter Downloads.
  • Merkel IV – kommt jetzt die Wiederbelebung der Energiewende?!

    Merkel IV – kommt jetzt die Wiederbelebung der Energiewende?!

    Heute wurde Angela Merkel zum vierten Mal zur Kanzlerin gewählt. Der VfW – die führende Interessenvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen beglückwünscht Frau Dr. Merkel, eine einstige „Klima-Kanzlerin“, zu ihrer Wiederwahl und verbindet damit große Hoffnungen auf eine zügige Umsetzung weiterer Maßnahmen zum Gelingen der Energiewende. „Die letzten sechs Monate haben mit Unsicherheit und unklarer politischer Lage zu einer gewissen Zurückhaltung in Contracting-Projekten geführt“, so Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW. „Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass die im Koalitionsvertrag niedergelegten Maßnahmen jetzt rasch und mit frischer Schaffenskraft angegangen werden.“

    In dem Vertrag gibt es aus Sicht des VfW gute Ansätze für eine erfolgreiche Energiewende. Positiv sind insbesondere die Bemühungen zum Thema Digitalisierung und Energieeffizienz, die sich als roter Faden durch viele Bereiche des Vertrages ziehen. Allerdings bleibt auch noch Luft nach oben. Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW: „Die Maßnahmen im Koalitionsvertrag sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es ist nicht damit getan, sich auf den bisherigen Erfolgen auszuruhen, denn diese reichen offensichtlich nicht aus. Ein erneutes Scheitern bei den Effizienzzielen wäre eine Blamage für Deutschland.“

    Mit den geplanten Maßnahmen wurden auch einige der Forderungen aus dem VfW-Maßnahmenkatalog (siehe Downloads rechts) zu den Koalitionsverhandlungen Ende letzten Jahres umgesetzt. Allerdings gibt es weiterhin noch Handlungsbedarf, insbesondere bei den Themen Wärmewende sowie Gleichstellung von Eigenversorgern und Energiedienstleistern.

    Lobenswert wiederum  sind die geplanten Maßnahmen für Quartierslösungen. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen durch einen geplanten Quartiersansatz ist aus Sicht des VfW positiv. Allerdings sollte der Ansatz nicht nur bei der Effizienz, sondern auch bei der Erzeugung gelten. „Da der Quartiersansatz zu besseren Effizienzmaßnahmen motiviert und dadurch insgesamt CO2 einspart, ist nur folgerichtig, diesen Ansatz auf die Erzeugung auszuweiten, um auch auf dieser Seite mehr CO2 einzusparen. Maßnahmen auf Erzeugerseite und Maßnahmen auf Einsparseite müssen hierbei nicht in Konkurrenz miteinander gestellt werden.“ präzisiert Dworschak.

    Da sich mit Quartierslösungen große CO2 Einsparungen generieren lassen, ist es auch eines der Schwerpunktthemen auf dem Jahreskongress des VfW vom 12. – 13.06.2018 in Berlin. Gemeinsam mit Politik, Verbänden, Contractoren sowie weiteren Stakeholdern der Energiebranche werden Lösungsansätze für eine weitere Verbreitung von Quartierslösungen in Deutschland diskutiert und erarbeitet.
  • Reform der EU-Energieeffizienzrichtlinie: Potenziale für Wirtschaft und Beschäftigung heben

    Reform der EU-Energieeffizienzrichtlinie: Potenziale für Wirtschaft und Beschäftigung heben

    Auf Initiative der DENEFF hat der VfW sich mit weiteren Mitunterzeichnern an einem Brief an EU-Abgeordnete beteiligt. Inhaltlich geht es dabei um die weitere Gestaltung der Energieeffizienzrichtlinie nach 2020.
  • 10 Punktepapier: VfW veröffentlicht Maßnahmenkatalog zu den Koalitionsverhandlungen

    10 Punktepapier: VfW veröffentlicht Maßnahmenkatalog zu den Koalitionsverhandlungen

    Zu den Koalitionsverhandlungen, die zu Beginn der neuen Regierungsperiode stattfinden, veröffentlicht der VfW sein 10 Punktepapier mit Maßnahmen, welche für das Erreichen der Ziele der Energiewende notwendig sind.

    Nach aktuellen Hochrechnungen wird das Klimaziel, eine 40 prozentige Reduktion des CO2-Ausstoßes bis 2020 um etwa 19 % verfehlt. Wenn keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden, wird bestenfalls eine Reduzierung um 32,5 % erreicht werden.

    Der VfW sieht die Vernachlässigung des Wärmesektors als eine der Hauptursachen, die zu der bisherigen mangelhaften Reduzierung geführt haben. Da der Wärmesektor einen sehr großen Anteil des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland ausmacht, ist dies der ideale Ansatzpunkt um aufzuholen. Der VfW fordert die neue Bundesregierung auf folgende 10 Maßnahmen zur Förderung der Energiewende umzusetzen:

    1. CO2-Emissionen finanziell belasten
    2. Keine Diskriminierung von Effizienzmaßnahmen
    3. Vorbildfunktion des Bundes und der Länder
    4. Verpflichtung zu Wärmemengenzählern und Mindesteffizienzstandards
    5. Harmonisierung von Schnittstellen für Monitoring
    6. Eigenbetrieb und Energiedienstleistungen gleichstellen
    7. Kostenvergleichsrechnung der WärmeLV verbessern
    8. Gleichstellung der Wärmewende
    9. Wärmenetze öffnen
    10. Förderung nur bei wirksamem Effizienznachweis

    Energieeffizienz ist eine der wichtigsten Säulen für die Energiewende. Um ein möglichst hohes Maß an Energieeffizienz zu erzielen, ist es neben der Verwendung einer hocheffizienten und CO2 einsparenden Technologie wesentlich, die Energieerzeugungsanlagen professionell zu betreiben und die Anlagen optimal auszulegen, sowie weitere Einsparmaßnahmen wie z. B. der hydraulische Abgleich vorzunehmen.

    Norbert Krug, Präsident im VfW fordert: „Diese komplexen Vorgänge können nur durch Experten wie Contractoren/Energiedienstleister umgesetzt werden. Es ist daher von großer Bedeutung, dass die zukünftigen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Contracting und Energiedienstleistungen verbessert werden. Vorbildlich sollten öffentliche Träger handeln, indem sie Contractoren bei der Sanierung von öffentlichen Gebäuden einbinden.“

    Den gesamten Maßnahmenkatalog finden Sie rechts unter Downloads.