Schlagwort: Energiedienstleistungen

  • Jetzt bewerben – Contracting Award 2024

    Jetzt bewerben – Contracting Award 2024

    20.02.2024 | Zusammen mit der Energie & Management verleihen wir 2024 wieder den Contracting Award für vorbildliche Projekte, die in den Jahren 2022 und 2023 verwirklicht wurden.

    Bereits seit 1997 verleihen die Initiatoren den Contracting Award an vorbildliche Beispiele der industriellen, kommunalen und privatwirtschaftlichen Energiewirtschaft.
     
    Ihr Unternehmen hat hier die Chance, seine Kompetenzen im Bereich Contracting und Energiedienstleistungen gegenüber potenziellen Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnern zu demonstrieren. Die Initiatoren des Awards stellen die Teilnehmenden und den Gewinner in der Fachzeitung Energie & Management sowie in Publikationen und auf unserer Internetseite vor.
    Bewertet und prämiert wird nicht vorrangig die Technik, sondern das übergreifende Organisations- und Betreibermodell, das sich auch auf die Übernahme und optimierende Betriebsführung vorhandener Altanlagen beziehen kann. Voraussetzung für die Einreichung eines Projekts ist eine Wärmeversorgung mit mindestens 100 kW thermisch.
    Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier.
    – Alle teilnehmende Projekte werden in einer Ausgabe von E&M genannt und beschrieben.

    – Die drei besten Teilnehmer werden im Rahmen unserer Sommerparty am 12. Juni 2024 in Berlin präsentiert.

    – Der Gewinner wird mit dem traditionellen Contracting Award in Bronze des Künstlers Robert Harbauer ausgezeichnet und in einer Ausgabe von E&M sowie auf der Internetseite ausführlich beschrieben.
    Nach diesen gleichgewichteten Kriterien beurteilt ein unabhängiges Expertengremium den Innovationscharakter des Projekts und entscheidet über die Vergabe des Contracting Awards.

    1. Anlagen- und Betriebskonzept
    Welche technischen Bausteine sind im Anlagen- und Betriebskonzept zur Energieversorgung integriert? Welche End- und Primärenergiebilanz kann das Projekt vorweisen?

    2. Umweltentlastung
    Inwiefern entlastet das Projekt nachweislich und deutlich die Umwelt und wodurch findet eine Ressourcenschonung statt? In welchem Umfang setzt das Projekt auf erneuerbare Energien?

    3. Sektorenkopplung
    Inwiefern koppelt das Projekt unterschiedliche Sektoren (Wärme, Strom, Mobilität, Kälte, Dampf, Beleuchtung etc.) intelligent und nachhaltig?

    4. Innovation
    Wodurch erhält das Projekt einen innovativen Charakter?
    Durch welche Aspekte lässt sich das Projektkonzept auf Folgeprojekte übertragen?

    5. Faires und transparentes Vertragsmodell
    Wie wurde das Vertragsmodell ausgestaltet und inwiefern wurden die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit und Tragfähigkeit für die Nutzenden und alle Beteiligten berücksichtigt?
    Wurde eine partnerschaftliche Gemeinschaftslösung zwischen Contracting-Unternehmen, Wohnungswirtschaft, Industrie, Gewerbe, Kommune oder anderen angestrebt?
     
    6. Zeitraum
    In welchem Zeitraum fanden die Projektentwicklung und Realisierung statt?
    Wie wurde der pragmatische Stufenplan für die Projektentwicklung und Realisierung ausgestaltet?   

    Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier.
    Wenn Sie die Chance zur Darstellung Ihrer Contracting-Kompetenzen nutzen wollen, dann skizzieren Sie bitte kurz und prägnant Ihr Contracting-Projekt und gehen Sie dabei auf möglichst viele der vorgenannten Entscheidungskriterien ein. Mit der Einsendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass zur Preisvergabe über Ihr Vorhaben in der Öffentlichkeit berichtet wird.
    Die Verkündigung der Gewinner und die Preisverleihung finden im Rahmen unserer Sommerparty am 12. Juni 2024 in Berlin statt. Hier können Sie sich zu unserer Sommerparty anmelden.
    Energie & Management Verlagsgesellschaft
    Frau Heidi Roider
    Mühlfeld 20
    82211 Herrsching
    E-Mail: contracting@energiemarkt-medien.de
    vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.
    Frau Fiona Diekmann
    Lister Meile 21
    30161 Hannover
    E-Mail: fiona.diekmann@ved.ed.ka.kbit.de


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  • Wahlprüfsteine zur Bürgerschaftswahl Bremen

    Wahlprüfsteine zur Bürgerschaftswahl Bremen

    25.04.2023 | Parteien sehen Contracting als wichtigen Treiber für den Klimaschutz

    Bremen wählt am 14.05.2023 einen neuen Senat. Wir haben im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Die Energiedienstleistung Contracting spielt für alle Parteien eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Klimaziele in Bremen. Neben dem Einsatz von Erneuerbaren Energien mit PV und Wärmepumpen, sehen die Parteien auch Effizienzmaßnahmen als eine wesentliche Säule für die Energiewende. Wichtig seien klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen sowie die kommunale Wärmeplanung. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wird von allen Parteien als elementar angesehen. Contracting wird dabei als eine wichtige Maßnahme zur erfolgreichen Umsetzung genannt.

    Auf die Frage, welche Rolle Energiedienstleistungen zum Erreichen der Energiewendeziele für Bremen spielen, antwortete die CDU wie folgt:

    „Energiedienstleistungen mit ihren Angeboten in den Bereichen Energieberatung, Energie-Contracting und Energiemanagement spielen aus Sicht der CDU Bremen eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Klimaziele im Land Bremen.“ Die SPD sieht das ähnlich: „Neben dem Ausbau der Erneuerbaren spielen Energiedienstleistungen für die Steigerung der Energieeffizienz eine wichtige Rolle für die Erreichung der Klimaneutralität. Contracting-Lösungen können aus unserer Sicht sehr dabei helfen, Potenziale für Energieeinsparungen zu identifizieren und zielgerichtete Maßnahmen umzusetzen.“ Und auch die Grünen setzen sich für Energiedienstleistungen ein: „Energiedienstleistungen sind ein elementarer Grundstein für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung in Bremen und Bremerhaven.“

    Weitere Themen der Wahlprüfsteine sind die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, aktuelle Hemmnisse für EDL (insbesondere die WärmeLV), dezentrale Quartierslösungen und Mieterstrom, das Gebäudeenergiegesetz und die 65 % Erneuerbare Energien Regelung beim Einbau neuer Heizungen sowie die kommunale Wärmeplanung.

    Außerdem haben wir wieder einen Sonderpodcast zur Bürgerschaftswahl in Bremen erstellt. Im Interview haben wir mit den energiepolitischen Sprechern von SPD, Arno Gottschalk und Philipp Bruck von Bündnis´90/Die Grünen über die Erfolge der aktuellen Legislaturperiode, aber auch über die Pläne für die nächste Legislaturperiode gesprochen. Mitbegründerin der Klima-Union und Tandemspitzenkandidatin der CDU, Wiebke Winter sieht in der Wahl eine große Chance, Bremen energiepolitisch voranzutreiben und setzt auf die vor Ort ansässigen Contractoren und Wohnungsbaugesellschaften. Außerdem dabei ist, Madeleine Ritter von der FDP in Bremen. Frau Ritter ist Mitglied des Landesfachausschusses für Klima und Umwelt und stellt die Ziele der FDP vor. Den Podcast finden Sie hier.

    Die vollständigen Wahlprüfsteine finden Sie rechts unter Downloads.


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  • EnEfG: Energieeffizienz steigern!

    EnEfG: Energieeffizienz steigern!

    17.04.2023 | Volles Potenzial bestehender Energiedienstleistungen nutzen!

    Leider verwirklicht der nun vorliegende Entwurf zum Energieeffizienzgesetz dem Ambitionsanspruch fast ausschließlich auf der Ebene der Ziele bis 2030 – während zunächst vorgesehene Maßnahmen, um diese zu erreichen, deutlich aufgeweicht, teilweise sogar entkernt wurden. Es ist jedoch (auch aus EU-rechtlichen Gründen) notwendig, unmittelbar mit dem Gesetz selbst ambitionierte Maßnahmen schnell auf den Weg zu bringen. Geschieht dies nicht, wird die Bundesregierung in Folge der weiteren Zielverfehlung, später härtere Maßnahmen, insbesondere sehr hohe CO2-Preise oder Neuverschuldungen zur Finanzierung von Förderprogrammen und Strafzahlungen für die Verfehlung von EU-Klimaschutzvorgaben verantworten müssen.

    Gemeinsam mit der DENEFF und dem B.KWK setzen wir uns für die folgende Aspekte ein:

    1. Verbindliche Ziele für Primär- und Endenergieeffizienz auch für die Jahre 2040 und 2045 festschreiben

    2. Ausreichende Maßnahmen und Energieeffizienz-Grundsatz verankern

    3. Efficiency Gap durch hochwirtschaftliche Anforderungen an Unternehmen adressieren

    4. Eine echte Vorbildfunktion der öffentlichen Hand verwirklichen

    5. Marktliche Lösungen (Energiedienstleistungen) entfesseln

    6. Abwärmepotenziale ganzheitlich erschließen

    7. Anforderungen für neue Rechenzentren auf Top-Runner Standard


    Unsere vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
    Energiewendedienstleistungen spielen im Energieeffizienzgesetz weiterhin keine wirkliche Rolle. Dabei investieren Energiewendedienstleister mit mehr als 30.000 geschulten Expertinnen und Experten jährlich zwischen 8 und 10 Mrd. € in die Dekarbonisierung von Gebäuden und Industrie. Sie haben laut dem jährlichen “Marktbericht Energiedienstleistungen” bisher nicht mehr als 25 % ihres Investitionspotentials zum Erreichen der Klimaziele entfaltet. Haupthemmnis sind gesetzliche Hürden, welche das Investitionspotential des EDL-Marktes unnötig beschränken und damit Energiewendedienstleister und deren Kunden wirtschaftlich massiv benachteiligen. Die bisherigen Vorschriften aus dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G), sind bei weitem nicht ausreichend, um die Hürden, die dem Bereich derzeit im Wege stehen, tatsächlich zu beseitigen.

    Auch der aktuelle Entwurf des Energieeffizienzgesetzes, in dem die EDL-G aufgehen soll, löst das Problem des fehlenden “Level-Playing-Fields“ nicht.
    Damit privates Kapital aus dem Markt die knappen staatlichen Anreizprogramme erfolgreich ergänzen kann, braucht es jetzt:

    a) Im Energieeffizienzgesetz ein allgemeines Gleichstellungsgebot und absolutes Diskriminierungsverbot für Energiedienstleistungen bei Gesetzgebungen und Förderprogrammen und durch Energieversorger und Netzbetreiber. Hierzu muss festgelegt werden, dass bestehende Diskriminierungen spätestens bis 31.12.2023 durch den Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene beseitigt werden müssen.

    b) Im Energieeffizienzgesetz ein Gebot, bei dem ein Verfahren zur unabhängigen Prüfung von neuen oder novellierten Gesetzen und Förderprogrammen auf die Gleichstellung der Energiedienstleistung in den Prozess der Gesetzgebungsverfahren verankert wird (siehe auch Energieeffizienzgrundsatz).

    c) Ebenso muss im Energieeffizienzgesetz geregelt werden, dass im Zuge der Gestaltung von Förderprogrammen und Gesetzgebungsverfahren eine unabhängige Bewertung von Gefährdungspotentialen für getätigte und geplante Investitionen in die Dekarbonisierung von Gebäuden, Wärmenetzen und Industrie verankert wird. Hierzu müssen sowohl die Interessen der Nutzenden als auch die der Energiedienstleister gleichermaßen berücksichtigt und abgewogen werden.

    d) Weiter muss im Energieeffizienzgesetz geregelt werden, dass öffentliche Gebäude- und Infrastruktureigentümer sowie Unternehmen mit Liquiditätsengpässen, die unter den Verpflichtungen des Energieeffizienzgesetzes fallen, dazu verpflichtet werden, bei knappen finanziellen und personellen Ressourcen und drohender Verfehlung der festgelegten Zielsetzungen zur Deckung der fehlenden finanziellen und personellen Kapazitäten Angebote von Energiedienstleistern einzuholen.

    e) Weiter muss im Energiedienstleistungsgesetz die Mitteilungspflicht für Energielieferanten so ausgestaltet werden, dass neben Hinweisen auf Energiedienstleister auch konkrete Handlungsanreize entstehen. Hierzu ist es notwendig, den § 32 mit konkreten Vorgaben für die Bereitstellung von Informationen zum Handlungsbedarf und mit konkreten Hinweisen zu Lösungsanbietern und Handlungsempfehlungen zu ergänzen. Formulierungsvorschläge reichen wir gerne in einer der Thematik angemessenen Frist nach.


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  • Jetzt noch bewerben – Contracting Award 2022

    Jetzt noch bewerben – Contracting Award 2022

    04.04.2022 | Energie & Management und der vedec verleihen 2022 wieder den Contracting Award für vorbildliche Projekte, die in den Jahren 2020 und 2021 verwirklicht wurden.

    Die Ausschreibung des seit 1997 regelmäßig verliehenen Contracting Awards sucht vorbildliche Projekte für die Energieversorgung von Wohngebieten, Industrie und Gewerbe sowie von kommunalen Gebäuden. Sie zeigen, dass Energiedienstleistungen ein wirksames Mittel sind, um zum einen signifikante Einsparungen an Brennstoffen, Emissionen und Energiekosten zu erreichen und zum anderen ganzheitliche und nachhaltige Versorgungskonzepte umzusetzen. Dabei werden der Einsatz von erneuerbaren Energien zusammen mit Energieeffizienzmaßnahmen optimal aufeinander abgestimmt.
    Preis: Bronzeskulptur des Künstlers Robert Harbauer
    Ihr Unternehmen hat hier die Chance, seine Kompetenzen im Bereich Contracting und Energiedienstleistungen gegenüber potenziellen Kunden und Geschäftspartnern zu demonstrieren.
    Zur Bewerbung sind Contracting-Projekte aufgerufen, die in den mittleren Leistungsbereich fallen und neue Ideen oder Kooperationsformen der Energielieferung entwickelt haben. Sie erfüllen dabei die drei folgenden Voraussetzungen:

    1. Systeme der Kraft-Wärme-Kopplung, Erneuerbaren- sowie Abwärmenutzung oder Mehrfachnutzung mit mindestens 100 kWth / 50 kWel

    2. Partnerschaftliche Gemeinschaftslösung zwischen Contractoren und Wohnungswirtschaft, Industrie, Gewerbe oder Kommune

    3. Das Contracting-Projekt wurde in den Jahren 2020/2021 verwirklicht
    – Alle teilnehmende Projekte werden in einer Ausgabe von E&M genannt und beschrieben.

    – Die drei besten Teilnehmer werden im Rahmen der Opening-Night zum Jahreskongress des vedec am 20.09.2022 in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund in Berlin präsentiert.

    – Der Gewinner wird mit dem traditionellen Contracting Award in Bronze des Künstlers Robert Harbauer ausgezeichnet und in einer Ausgabe von E&M sowie auf der Internetseite ausführlich beschrieben.
    Nach diesen gleichgewichteten Kriterien beurteilt ein unabhängiges Expertengremium den Innovationscharakter des Projekts und entscheidet über die Vergabe des Contracting Awards.

    1. Organisatorischer und finanztechnischer Modellcharakter für die künftige Marktentwicklung bei Contracting-, Outsourcing- und Betreibermodellen

    2. Technische Konzeption mit optimiertem Einsatz technisch vorbildlicher Bausteine zur Energieversorgung

    3. Betriebswirtschaftliche Vorteilhaftigkeit und Tragfähigkeit für den Nutzer und alle Beteiligten

    4. Umweltentlastung und Ressourcenschonung, die nachhaltig gesichert sind und nachgewiesen werden können

    5. Flexibilität im Sinne der Sicherung von Handlungsoptionen bei veränderten oder rückläufigen Bedarfsverhältnissen

    6. Praktikabilität des Projektkonzeptes und Übertragbarkeit auf Folgeprojekte im Sinne eines fairen und transparenten Vertragsmodells

    7. Überschaubarer Zeitraum für Projektentwicklung und Realisierung im pragmatischen Stufenplan
    Wenn Sie die Chance zur Darstellung Ihrer Contracting-Kompetenzen nutzen wollen, dann skizzieren Sie bitte kurz und prägnant Ihr Contracting-Projekt und gehen Sie dabei auf möglichst viele der vorgenannten Entscheidungskriterien ein. Mit der Einsendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass zur Preisvergabe über Ihr Vorhaben in der Öffentlichkeit berichtet wird.
    Die Verkündigung der Gewinner und die Preisverleihung finden im Rahmen der Opening-Night zum Jahreskongress des vedec am 20. September 2022 in Berlin statt.
    Energie & Management Verlagsgesellschaft
    Frau Heidi Roider
    Mühlfeld 20
    82211 Herrsching
    E-Mail: contracting@energiemarkt-medien.de
  • 100 Tage Ampelkoalition: eine Bilanz der Energiedienstleistungsbranche

    100 Tage Ampelkoalition: eine Bilanz der Energiedienstleistungsbranche

    17.03.2022 | Die Ampelkoalition ist seit heute 100 Tage im Amt. Was hat sie in dieser Zeit erreichen können bei der Energiewende und beim Klimaschutz? Der vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting zieht Bilanz aus Sicht der für die Erreichung der Ziele so wichtigen Energiedienstleistungsbranche.

    Der Koalitionsvertrag und die Eröffnungsbilanz zum Klimaschutz vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sehen eine Vielzahl an Klimaschutzmaßnahmen vor. Diese sollen jetzt in einem Osterpaket umgesetzt werden. Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec: „Zwar ist mit dem derzeit in der Abstimmung befindenden Osterpaket vom BMWK ein erster wichtiger Schritt getan, allerdings verpasst die Bundesregierung dabei wichtige Möglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klimafreundliche Energiedienstleistungen.“

    So werden im Rahmen des Osterpakets beispielsweise dezentrale Energieversorgungsmodelle mit Mieterstrom aus Kundenanlagen in Quartieren im Vergleich zur Volleinspeisung benachteiligt. Dabei wäre es in Anbetracht der derzeit angespannten Weltlage umso wichtiger, die dezentrale Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien weiter zu stärken, um eine Energieunabhängigkeit zu erreichen.

    Darüber hinaus sollte der Einsatz von Biomethan entgegen des aktuellen Entwurfs in allen KWK-Anlagen weiterhin möglich sein. Für die Grundlastdeckung in grünen Quartierskonzepten ist dieser Energieträger unerlässlich. „Technologien und Erneuerbare Energieträger sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Energiewende erfordert Technologieoffenheit und individuelle Lösungsansätze unter Einsatz Erneuerbarer Energien.“ so Dworschak weiter.

    Außerdem hat die Bundesregierung es bisher verpasst, Maßnahmen für die Dekarbonisierung des Wohngebäudebestandes zu ergreifen. Gegenwärtig blockiert die bestehende Regulierung durch die Wärmelieferverordnung den Einsatz Erneuerbarer Energieträger im Bestand und begünstigt fossile Energieträger durch einen Kostenvorteil. „Das kann in der aktuellen Klimaschutz-Debatte ganz sicher nicht dem vom Gesetzgeber intendierten Ziel entsprechen. Zu einer logisch konsistenten Gesetzgebung gehört eine sofortige Anpassung dieser klimaunfreundlichen Regulierung. Andernfalls ist die rapide Realisierung einer Erneuerbaren Wärmeversorgung im Bestand nicht umsetzbar.“ appelliert Dworschak an die Bundesregierung.
  • Zwischenbericht Roadmap Energieeffizienz 2045

    Zwischenbericht Roadmap Energieeffizienz 2045

    28.06.2021 | BMWi veröffentlicht Zwischenbericht „Energieeffizienz für eine klimaneutrale Zukunft 2045“.

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 30.06.2021 den Zwischenbericht „Energieeffizienz für eine klimaneutrale Zukunft 2045“ der Roadmap Energieeffizienz veröffentlicht. In dieser Zwischenbilanz sind die zentralen Ergebnisse der Stakeholder der Roadmap als fachliche Handlungsempfehlungen für die kommende Legislaturperiode sowie Schlussfolgerungen aus der Online-Umfrage „Politische Instrumente für eine energieeffiziente Zukunft“ formuliert. Der Bericht gibt dabei die Meinungen und Positionen der im Roadmap-Prozess beteiligten Akteure wieder. Wir sind als Stakeholder bei dem Prozess integriert und haben uns bei der Online-Umfrage insbesondere für die Stärkung der Energieeffizienz mit Energiedienstleistungen/Contracting stark gemacht.

    Die Rolle der Energiedienstleistungen bei der Steigerung der Energieeffizienz wird von den Großteil der beteiligten Stakeholder als elementar angesehen. Dennoch spielen Energiedienstleister im Zwischenbericht nur eine untergeordnete Gruppe. Contracting wurde zwar als Instrument mit aufgenommen, allerdings bisher nur für den Verkehrssektor (siehe S. 14 im Zwischenbericht).

    Wir werden uns im weiteren Prozess intensiv dafür einsetzen, dass Energiedienstleistungen mehr berücksichtigt werden und die Rahmenbedingungen verbessert werden.

    Den vollständigen Zwischenbericht finden Sie hier.