Schlagwort: Clearingstelle

  • Stellungnahme des vedec zum Hinweisverfahren 2021/ 15 VII der Clearingstelle EEG/KWKG

    Stellungnahme des vedec zum Hinweisverfahren 2021/ 15 VII der Clearingstelle EEG/KWKG

    Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 29. September 2021 durch ihre Mitglieder Richter, Teichmann und Wolter beschlossen, zu folgender Frage ein Hinweisverfahren einzuleiten:

    „Besteht der Förderanspruch für innovative KWK-Systeme gemäß § 5 Abs. 2 KWKG2020 i. V. m. KWKAusV auch, wenn die innovative erneuerbare Wärme in den Rücklauf des Wärmenetzes eingespeist wird ?
    Ist die Bewertung davon abhängig, ob die eingespeiste innovative erneuerbare Wärme durch die KWK-Anlage des innovativen KWK-Systems nacherwärmt wird, um das von den Verbrauchern abgenommene Temperaturniveau zu erreichen ?

    Wir haben dazu eine kurze Stellungnahme eingereicht (siehe Downloads rechts).
  • Empfehlungsverfahren 2019/8 der Clearingstelle EEG/KWKG – „Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG”

    Empfehlungsverfahren 2019/8 der Clearingstelle EEG/KWKG – „Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG”

    Die Clearingstelle EEG/KWKG hat eine Empfehlung zum „Verfahren 2019/8 – „Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG” veröffentlicht. Wir haben uns mit einer Stellungnahme an dem Verfahren beteiligt. Unsere Vorschläge wurden zum größten Teil in der Empfehlung berücksichtigt:
     
    1. Das Recht auf kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe von in KWK-Anlagen
    erzeugtem Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung besteht insbesondere
    (a) für KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu
    100 kW gemäß § 4 Abs. 2 KWKG 20162 (Abschnitt 3.1),
    (b) für KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr
    als 1 MW und bis zu 50 MW in der Ausschreibung gemäß § 8a KWKG 2016 (Abschnitt 3.2),
    (c) für innovative KWK-Systeme gemäß § 8b KWKG 2016 (Abschnitt 3.3) sowie
    (d) für KWK-Anlagen in Kundenanlagen oder Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung gemäß § 20 Abs. 1d EnWG3 bzw. § 14 Abs. 2 KWKG 2016 a. F.4
    sowie für KWK-Anlagen, die gemäß § 4 Abs. 3b KWKG 20125 in elektrische Anlagen einspeisen. (Abschnitt 3.4).
     
    2. Weiterhin besteht insbesondere für KWK-Anlagen mit einer elektrischen
    KWK-Leistung von mehr als 100 kW gemäß § 4 Abs. 1 KWKG 2016 das
    Recht auf kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe von in den KWK-Anlagen
    erzeugtem Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung aufgrund
    des generellen Rechts auf kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe für
    KWK-Anlagen gemäß KWKG 2016 und KWKG 2012 (Abschnitt 3.5).
     
    3. Für mittels kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in das Netz der allgemeinen Versorgung mittelbar eingespeisten KWK-Strom besteht gemäß
    §§ 6 Abs. 1, 7 Abs. 1 KWKG 2016 , 8a Abs. 2 KWKG 2016 ein Zuschlagsanspruch maximal in Höhe der KWK-Nettostromerzeugung (Abschnitt 4.1).
     
    4. Es obliegt Anlagen- und Netzbetreibern, Einigkeit darüber herzustellen,
    wie die zuschlagfähige Strommenge im Hinblick auf tatsächliche und
    rechnerische Transport- und Umwandlungsverluste zu ermitteln ist (Abschnitt 4.2).
     
    5. KWK-Anlagenbetreibern steht die Entscheidungsfreiheit darüber zu, ob
    der gesamte KWK-Nettostrom kaufmännisch-bilanziell weitergegeben
    oder ein Teil zur Eigenversorgung oder Drittbelieferung verwendet
    werden soll („kaufmännisch-bilanzielle Überschusseinspeisung“, Abschnitt 4.3).
     
    6. Grundsätzlich ist die Strommenge, für die der KWK-Zuschlag mittels
    kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe beansprucht wird, auf Grundlage
    messtechnisch ermittelter Werte zu bestimmen (Abschnitt 5). Bei der
    Anwendung der in Abschnitt 5 für unterschiedliche Fallkonstellationen
    dargestellten Messkonzepte ist grundsätzlich bei Berücksichtigung der
    jeweils angegebenen Rechenvorschrift eine korrekte Ermittlung der
    zuschlagfähigen Strommenge möglich.

    Die vollständige Empfehlung finden Sie rechts unter Downloads.
  • Stellungnahme zum Verfahren 2020/7-IX der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema Messstellenbetriebsgesetz

    Stellungnahme zum Verfahren 2020/7-IX der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema Messstellenbetriebsgesetz

    Der VfW hat zu Fragen zum Thema Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) der Clearingstelle EEG/KWKG Stellung bezogen.
  • Stellungnahme zum Empfehlungsverfahren 2019/8 der Clearingstelle EEG/KWKG

    Stellungnahme zum Empfehlungsverfahren 2019/8 der Clearingstelle EEG/KWKG

    Der VfW hat zum Thema „Zuschlagszahlung für Strom aus KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr als 100 kW bei kaufmännischbilanzieller-Weitergabe“ Stellung bezogen.

    folgende Fragen wurden beantwortet:

    Hat ein Betreiber einer KWK-Anlage nach § 4 Abs. 1 KWKG 2016 oder § 4 KWKG 2012 die Befugnis, in seiner Anlage erzeugte KWK Strommengen kaufmännisch-bilanziell in das Netz der allgemeinen Versorgung einzuspeisen? Bejahendenfalls: In welchem Umfang besteht dann für den kaufmännisch-bilanziell eingespeisten KWK-Strom der Zuschlagsanspruch?

    Besteht für KWK-Strom, der durch eine Erzeugungsmessung einer KWK-Anlage oder eine andere nachgelagerte Messung gemessen wird, bei kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in ein Netz der allgemeinen Versorgung ein Zuschlagsanspruch gemäß §§ 6 Abs. 1, 7 Abs. 1 KWKG 2016?

    Besteht für KWK-Strom, der durch eine Erzeugungsmessung einer KWK-Anlage oder eine andere nachgelagerte Messung gemessen wird, bei kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in ein Netz der allgemeinen Versorgung ein Zuschlagsanspruch gemäß §§ 6 Abs. 1, 8a Abs. 2 KWKG 2016?
  • Stellungnahme zum Hinweisverfahren 2017/46 der Clearingstelle EEG/KWKG –  Mieterstromzuschlag

    Stellungnahme zum Hinweisverfahren 2017/46 der Clearingstelle EEG/KWKG – Mieterstromzuschlag

    Der VfW gibt in seiner Stellungnahme u. a. Antworten auf folgende Fragen im Zusammenhang mit dem Mieterstromgesetz:

    Wie sind einzelne Wohngebäude voneinander abzugrenzen, beispielsweise im Fall von Reihenhäusern oder einer Blockrandbebauung?
    Wie ist die 100-kWp-Grenze in § 21 Abs. 3 Satz 1 EEG2017 anzuwenden? Insbesondere:
    (a) Ist § 24 Abs. 1 Satz 1 EEG2017 zur Ermittlung der 100-kWp-Grenze anzuwenden?
    (b) Entfällt der Anspruch auf den Mieterstromzuschlag bei einer Leistung von insgesamt mehr als 100kWp vollständig oder nur für den 100kWp übersteigenden Leistungsanteil?
    Unter welchen Voraussetzungen liegt ein Verbrauch „im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang“ i.S.v. § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 EEG 2017 vor?
  • Stellungnahme zum Hinweisverfahren 2018/4 der Clearingstelle EEG

    Stellungnahme zum Hinweisverfahren 2018/4 der Clearingstelle EEG

    Die Clearingstelle EEG hat um Stellungnahme der Verbände zum Hinweisverfahren „Verringerung des anzulegenden Wertes um 20 % nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2017“ gebeten. Der VfW hat hierzu eine Stellungnahme eingereicht.
  • Verbändebündnis begrüßt Einrichtung einer Clearingstelle KWKG

    Verbändebündnis begrüßt Einrichtung einer Clearingstelle KWKG

    Der Rechtsrahmen für Erzeugungsanlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) betrieben werden, ist nicht nur hochgradig komplex, sondern ist aufgrund in schneller Abfolge erfolgender Novellen auch einer steten Veränderung ausgesetzt. Letztinstanzliche Urteile zu Fragen der praktischen Anwendung der genannten Gesetze werden zudem oftmals erst verkündet, wenn der Gesetzgeber die entscheidenden Normen bereits durch aktualisierte Fassungen ersetzt hat. Die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE), der Verein BHKW-Forum, der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), der Bund der Energieverbraucher und der Verband für Wärmelieferung begrüßen daher die vom Gesetzgeber vorgesehene Einrichtung einer Clearingstelle für Rechtsfragen des KWK-Gesetzes und regen an, eine gemeinsame Clearingstelle für alle EEG- und KWKG-Anlagen zu konstituieren.
  • Digitalisierung der Energiewende

    Digitalisierung der Energiewende

    Handlungsempfehlungen des BHKW-Forum e.V., Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) und des Verbandes für Wärmelieferung e.V. (VfW) zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
  • Stellungnahme zum Hinweisverfahren 2013/19 – Messung beim Marktintegrationsmodell

    Stellungnahme zum Hinweisverfahren 2013/19 – Messung beim Marktintegrationsmodell

    Die Clearingstelle EEG hat am 29.08.2013 beschlossen, ein Hinweisverfahren zum Thema „Messung beim Marktintegrationsmodell (§ 33 Abs. 4 EEG 2012)“ einzuleiten. Gemeinsam mit dem B.KWK hat der VfW fristgerecht bis zum 01.10.2013 Stellung genommen.
  • Stellungnahme zum Empfehlungsverfahren 2012/6 – „Abschlagszahlungen im EEG 2012“

    Stellungnahme zum Empfehlungsverfahren 2012/6 – „Abschlagszahlungen im EEG 2012“

    Mit Schreiben vom 21.02.12 wurden die Verbände BVKW und VfW darüber informiert, dass ein Empfehlungsverfahren zu dem vorgenannten Thema eingeleitet wird. Binnen der bis zum 30.03.12 gesetzten Frist wird dazu Stellung genommen.