Schlagwort: Bundesregierung

  • Allianz appelliert an Bundestag

    Allianz appelliert an Bundestag

    11.07.2025 | Eine Allianz aus 20 Stakeholdern appelliert an die Abgeordneten des Bundestags, in den Haushalten 2025 und 2026 ausreichend Mittel für Wärmenetze und damit für die sichere und bezahlbare Wärmewende zur Verfügung zu stellen. Die Allianz schreibt an die Abgeordneten:

    Wärmenetze sind ein Schlüssel zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands, insbesondere in urbanen Gebieten. Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) ist das zentrale Instrument hierfür. Die Bundesregierung hat das erkannt. Sie will die BEW mit dem aktuellen Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 stärken. Doch die vorgesehenen Mittel von rd. 5 Mrd. Euro bis 2030 reichen bei weitem nicht aus, um den Investitionsbooster für die urbane Wärmewende zu zünden. 
    Um diese Summe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro pro Jahr zu erreichen, sollten beide Haushaltstitel des BEW erheblich aufgestockt werden. Konkret sollte der Titel „Fördermittel für kapitalintensive Investitionen“, mit dem der Ausbau, die Verdichtung und der Neubau der Wärmenetze und ihrer Erzeugungsanlagen gefördert wird, auf mindestens 2,5 Mrd. Euro pro Jahr erhöht werden. Und auch die Betriebskostenförderung für Großwärmepumpen und Solarthermie sollte auf mindestens 1 Milliarde Euro pro Jahr erhöht werden.

    Den gesamten Brief im Wortlaut finden Sie rechts in den Downloads.
    8KU GmbH
    AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V.
    Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
    BDEW Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft e.V.
    Bundesverband Geothermie e.V.
    B.KWK Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.
    BSW Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
    Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.
    DENEFF EDL_HUB Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V.
    DGRV Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.
    Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V.
    Deutscher Städtetag
    Deutscher Städte- und Gemeindebund
    Deutsche Umwelthilfe e.V.
    FVH Fachverband Holzenergie im BBE
    Rohrleitungsbauverband e.V.
    vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.
    ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
    Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
    ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.


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  • Neue Bundesregierung muss Fokus auf Energiepolitik legen

    Neue Bundesregierung muss Fokus auf Energiepolitik legen

    27.02.2025 | Am vergangenen Sonntag wählte Deutschland eine neue Bundesregierung. Jetzt gilt es, sich zügig zu formieren, Handlungsfähigkeit herzustellen und wichtige energiepolitische Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Die nächsten Wochen entscheiden über die Ausrichtung deutscher Energiepolitik und das Erreichen der Klimaziele bis 2045. Wir geben Handlungsempfehlungen.

    Konstruktive und zielführende Koalitionsgespräche sind nun wichtig. Eine stabile Regierung und schnelle Handlungsfähigkeit bilden den Grundstein einer soliden Energiepolitik. Eine solide Energiepolitik bedeutet aber auch, über Legislaturperioden hinaus zu denken. Die Wärmewende erfolgreich umzusetzen, braucht Weitsicht, Zeit und verlässliche Rahmenbedingungen.
    „Unser aller Ziel ist eine starke Wirtschaft und eine damit einhergehende sozialgerechte Wärmewende. Damit das gelingt, bedarf es Verlässlichkeit und eines klaren politischen Rahmens für die Macher der Wärmewende. Doch besonders die Wärmelieferverordnung und die AVBFernwärmeV warten seit Jahren auf eine dringend notwendige Novellierung.“

    „Seit einigen Jahren prägt der Sanierungsstau das Bild des deutschen Wohngebäudebestandes. Effizienzpotenziale bleiben mangels fehlendem Eigenkapital häufig ungenutzt. Die Lösung liegt für viele Bestandswohngebäude in Contracting-Lösungen. Das hat unsere Branche bereits in den 90er und 2000er Jahren beim erfolgreichen Austausch alter Ölkessel unter Beweis gestellt. Diese Transformation haben wir gemeistert. Heute arbeiten wir gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft daran, die Umstellung auf Erneuerbare Energien zu realisieren“, ergänzt Dworschak.
    Die künftige Ausrichtung der Energiepolitik muss ein positives Investitionsklima schaffen und dabei die Interessen der Verbraucher:innen nicht aus den Augen verlieren. In den letzten Jahren war die Zahl neuer Contracting-Projekte im Gebäudebestand rückläufig. Das ist unter anderem zurückzuführen auf die in der WärmeLV geforderte Kostenneutralität. Doch der Einsatz Erneuerbarer Energieträger und energieeffizienzsteigernder Maßnahmen ist teuer. Das sollte in Zukunft anerkannt werden. Die Novelle der AVBFernwärmeV muss der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung einen geeigneten Rahmen geben und Investitionen ermöglichen. Gleichzeitig ist ein angemessener Ausgleich für Mieter:innen wichtig, um den Verbraucherschutz sicherzustellen.

    Eine erfolgreiche Wärmewende braucht nicht nur Zeit, sie kostet auch Geld. Es gilt, Förderregime auszufinanzieren. Fördermittel müssen in den Förderprogrammen ausreichend bereitstehen, um die Transformation und den Ausbau der Wärmeversorgung zu stemmen.

    Eine Sofortmaßnahmenpapier für die 21. Wahlperiode finden Sie rechts in den Downloads.


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  • CDU/CSU fordert stärkere Nutzung der Potenziale von Contracting

    CDU/CSU fordert stärkere Nutzung der Potenziale von Contracting

    Der Bundestag stimmt heute über einen Antrag der Unionsfraktion für eine Strategie zur Wärmewende ab. Die Union möchte die Wärmewende versorgungssicher, nachhaltig und sozial gestalten. U.a. fordern sie „die Potentiale gewerblicher Wärmelieferungen/Contracting stärker zu nutzen, um das Lösungsangebot zur Umgestaltung der Wärmeversorgung zu erweitern“ unddie Wärmewende technologieoffen zu gestalten und beispielsweise die Potentiale von KWK-Anlagen als erneuerbare Energien zu definieren und genauso wie Wärmepumpen im BEG festzuschreiben“.
     
    Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec: „Wir begrüßen den Antrag sehr. Die Umsetzung der notwenigen Maßnahmen für eine erfolgreiche Wärmewende ist anspruchsvoll und kann nur von Energie-Profis wie Contractoren/Energiedienstleistern durchgeführt werden. Contracting zeichnet sich durch seine Technologieoffenheit und ein hohes Maß an Energieeffizienz aus und sollte daher von der Politik unterstützt werden.“
     
    „In der Praxis ist jedoch oftmals das Gegenteil der Fall. So verhindert bereits seit 2013 die Wärmelieferverordnung die Umstellung auf effizientere Technologien und Erneuerbare im Mietwohngebäudebestand. Eine Novelle ist längst überfällig und die Bundesregierung muss jetzt schnell und entschlossen handeln. Ansonsten bleiben große Einsparpotentiale ungenutzt.“
     
    Was muss sich konkret ändern?
    In der Kostenneutralitätsberechnung gemäß Wärmelieferverordnung (WärmeLV) müssen auch solche Maßnahmen berücksichtigt werden können, die der Energiedienstleister im Bereich der Kundenanlage durchführt und die die Energieeffizienz der Wärmeversorgung des Gebäudes verbessern.
     
    Diese Gesetzeslage stellt ein wesentliches Hemmnis für die Umstellung auf effizientere Technologien und Erneuerbare dar. Das Problem ist, dass die Effekte zusätzlicher Investitionen (z.B. hydraulischer Abgleich, Steuerungstechnik), nicht bei dem so genannten Kostenvergleich, entsprechend den Vorgaben der WärmeLV, angerechnet werden dürfen. Erlaubt ist nur eine Anrechnung von Maßnahmen, die an der Energieversorgungsanlage selbst vorgenommen werden, nicht aber Maßnahmen, die „hinter dem Wärmemengenzähler“ durchgeführt werden.
     
    Außerdem sollte beim Einsatz von Erneuerbaren Energien nicht die vollen Vorjahreskosten als Referenzwert herangezogen werden.

    Den Antrag finden Sie im Anhang.


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  • Novelle der Heizkostenverordnung vertagt

    Novelle der Heizkostenverordnung vertagt

    10.09.2021 | Das Bundeskabinett eine Verordnung zur Novelle der Heizkostenverordnung beschlossen. Der Bundesrat muss dieser Novelle noch zustimmen und nach Zustimmung wird die Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Novelle der Heizkostenverordnung tritt dann am Tag nach der Verkündung in Kraft.

    Wie wir jetzt erfahren haben, wurde die Novelle vorerst vertagt. Zumindest wurde das Thema von der Agenda der Bundesratssitzung am 17.09.2021 gestrichen.
     
    Hintergründe und den weiteren Zeitplan kennen wir derzeit noch nicht. Wir halten Sie hierzu weiter auf dem Laufenden.“
  • vedec zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetz: verpasste Chancen für den Klimaschutz

    vedec zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetz: verpasste Chancen für den Klimaschutz

    Die Bundesregierung verpasst bei der kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedeten Novelle des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erneut die Chance, die Rahmenbedingungen für klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen mit Kundenanlagen zu verbessern.

    Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht beschlossen. Die Bundesregierung verpasst dabei erneut Chancen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für klima- und mieterfreundliche Quartiersprojekte mit Kundenanlagen.

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: „Die Novelle des EnWG hätte unbedingt dazu genutzt werden müssen, die rechtlichen Hindernisse für funktionierende Konzepte zur Effizienzverbesserung bei der Quartiersversorgung zu beseitigen. Wie schon bei der EEG-Novelle verpasst die Bundesregierung es erneut, die Rahmenbedingungen für Quartierslösungen zu verbessern“.

    In seiner Stellungnahme hat der vedec sich für die Einführung einer weitere Kategorie „Kundenanlagen zur Quartiersversorgung“ im EnWG eingesetzt, die einen Sondertatbestand für die kleine dezentrale Stromversorgung aus KWK und/oder Erneuerbaren Energien schafft. „Außerdem haben wir vorgeschlagen, bei dem räumlich zusammengehörenden Gebiet auch auf den Quartiersgedanken abzustellen.“ so Dworschak weiter.

    Steigende Mieten gerade in Ballungsräumen belasten die Haushalte der Mieter. Zusätzliche Belastungen durch die notwendigen Veränderungen zur Erreichung der Klimaziele sollten vermieden werden. Dezentrale Versorgungsprojekte in Quartieren mit Kundenanlagen zeichnen sich dadurch aus, dass die Versorgungskosten für die Mieter und anderen Nutzer trotz umfassender Modernisierung der Energieanlagen nicht höher sind als bei klimaschädlichen konventionellen Versorgungskonzepten (Öl-und Gasheizung, Kohlestrom). Dezentrale sektorgekoppelte Energieversorgungskonzepte sind also dann, wenn sie nicht durch das geltende Regulierungsrecht verhindert würden, ein Weg zur sozialverträglichen Erreichung der Klimaziele ohne neue Subventionsregelungen.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Energiewende – Contractingverband VfW kritisiert Vernachlässigung zukunftsfähiger Geschäftsmodelle bei der Umsetzung der Energiewende

    Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Energiewende – Contractingverband VfW kritisiert Vernachlässigung zukunftsfähiger Geschäftsmodelle bei der Umsetzung der Energiewende

    Der Contractingverband VfW kritisiert deutlich den neuen Fortschrittsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums. Existierende Geschäftsmodelle werden bei der Zukunftsplanung vernachlässigt. Dazu ist eine Reform des § 556c BGB und der WärmeLV dringend erforderlich.

    Das Bundeswirtschaftsministerium überprüft alle 3 Jahre den Stand der Energiewende und hat jüngst das das Ergebnis der diesjährigen Überprüfung in einem Fortschrittsbericht veröffentlicht. Die von der Bundesregierung zu seiner Bewertung eingesetzte unabhängige Expertenkommission kritisiert diesen Bericht als unzureichend. Er zeige keine langfristigen Perspektiven auf und insgesamt würden die Etappenziele, wenn überhaupt so jedenfalls viel zu langsam erreicht. Dieser Kritik schließt sich der Verband für Wärmelieferung e.V. (VfW) an.

    „Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betont zwar, dass etwaige Geschäftsmodelle in Zukunft nur dann erfolgreich seien, „wenn sie die Energiewende und den Klimaschutz mitdenken““, verweist Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW auf die Berichterstattung in der Presse. „Konkrete Vorschläge macht er aber nicht. Unsere Mitglieder bieten mit der Energiedienstleistung Contracting bereits seit geraumer Zeit ein solch zukunftsfähiges Geschäftsmodell für die Realisierung der Energiewende am Markt an.“

    Die vielen Unklarheiten und Hemmnisse in § 556c BGB und der Wärmelieferverordnung erschweren nach Ansicht des VfW eine weitergehende Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung in Wohngebäuden und das Ausschöpfen der dort zum Gelingen der Wärmewende ruhenden Potenziale. „Wir brauchen dringende eine Überprüfung der WärmeLV“, fordert Dworschak weiter und verweist auf die bisherige Arbeit der Energieeffizienzplattformen. Außerdem sei endlich eine Klärung rund um den Begriff der Kundenanlage für die dezentrale Stromlieferung notwendig. „Wir verschenken hier wertvolle Zeit. Viele Handlungsmöglichkeiten liegen auf dem Tisch“, fasst Dworschak zusammen. „Es bedarf nur eines mutigen und entschlossenen Schrittes, sie endlich umzusetzen.“
  • Bundeshaushalt 2020 – Contractingverband VfW Kritisiert: Bundesregierung verpasst erneut Chancen bei der Energiewende

    Bundeshaushalt 2020 – Contractingverband VfW Kritisiert: Bundesregierung verpasst erneut Chancen bei der Energiewende

    Der VfW fordert die Wiederaufnahme von finanziellen Mitteln für den „Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften“ in den Bundeshaushalt 2020, wie im Koalitionsvertrag vereinbart.

    „Der Bund wird seiner Vorbildfunktion bei der Energiewende wieder einmal nicht gerecht. Einsparpotentiale werden ignoriert  und die Energiewende kaum beachtet“, kritisiert Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW. Im kürzlich erschienenen ersten Entwurf zum Bundeshaushalt für 2020 sieht Finanzminister Olaf Scholz wieder einmal kaum Gelder für den bereits 2011 beschlossenen „Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften“ oder steuerliche Erleichterungen für energetische Sanierungen im Gebäudesektor vor.

    Die Steuerförderung der energetischen Gebäudesanierung, ein zentrales klimapolitisches Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, wird aber wieder einmal nicht beachtet. Nachdem 2019 gar kein Geld für den Sanierungsfahrplan zur Verfügung stand werden 2020 lediglich Gelder für weitere Grundlagenermittlung bereitgestellt.  Auf der anderen Seite werden aber über 300 Millionen Euro für Strafzahlungen an die EU beiseite gelegt, die entstehen weil Deutschland es nicht schafft die Klimaziele einzuhalten.

    Aus einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion aus August 2018 geht hervor, dass aktuell keine Sanierung von Bundesliegenschaften abgeschlossen ist. Es befinden sich lediglich 294 in der Planung oder Umsetzung. Bei knapp 4500 Liegenschaften im Besitz des Bundes ist das jedoch nicht mehr als ein Tropen auf den heißen Stein. Der „Energetischen Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften“, auf welchen die Bundesregierung laut eigener Aussage wartet um die Sanierungen durchzuführen, ist immer noch nicht fertiggestellt.

    Bereits zu Beginn des Jahres hat der Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW mit einem Positionspapier u.a. auf diese Missstände bei den Bundesliegenschaften hingewiesen. Das Positionspapier finden Sie rechts unter Downloads.
  • Gebäudesanierung: Bundesregierung blamiert sich in Kattowitz

    Gebäudesanierung: Bundesregierung blamiert sich in Kattowitz

    Berlin. Ankündigungen aus der Wohnungswirtschaft, nach der jüngsten Mietrechtsnovelle die Sanierungsraten zu drosseln, sind während der Klimakonferenz in Kattowitz eine Blamage für Deutschland. Dies attestieren die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Bundesverband GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerk, der Verband für Wärmelieferung (VfW), der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) und der Bundesverband Wärmepumpe (BWP). Die Bundesregierung habe bewusst hingenommen, dass energetische Modernisierungen für Vermieter unattraktiver werden aber keinerlei Maßnahmen erwogen, die Senkung der sogenannten Modernisierungsumlage durch bessere Anreize aufzufangen. Eine steuerliche Förderung für Gebäudesanierungen sei weiter nicht in Sicht. Auch das Energiesammelgesetz werde der Energiewende im Gebäudebereich weiter schaden. Die Ziellücke zu den Pariser Klimazielen werde immer größer.

    Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF): „Ein klimaneutraler Gebäudebestand ist erklärter Kernbaustein der deutschen Klimaschutzstrategie. Dass die ohnehin viel zu niedrigen Sanierungsraten jetzt weiter sinken, nimmt die Bundesregierung – so wortwörtlich in der Begründung des Mietrechtanpassungsgesetz – hin. Das ist nicht nur peinlich, sondern auch wirtschaftsschädlich, denn deutsche Unternehmen sind weltweit Spitze in Energieeffizienzlösungen und stellen über 600.000 Arbeitsplätze.“

    Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ergänzt: „Deutschland steht jetzt nicht nur mit leeren, sondern mit löchrigen Taschen in Kattowitz vor der Weltgemeinschaft. Das hätte verhindert werden können, wenn die Bundesregierung ihre Losung „Efficiency First“ aus dem Koalitionsvertrag ernst nähme, die Steuerförderung für Haussanierer endlich angefasst hätte und mit dem Gebäudeenergiegesetz ambitionierte Rahmenbedingungen für Neubau und Bestand liefern würde.“

    Der Energieberaterverband GIH betont, es gebe viele Unternehmen der Wohnungswirtschaft, die energetische Sanierungen sozialverträglich hinbekommen. GIH-Bundesgeschäftsführer Benjamin Weismann: „Diese Sanierungen müssen und können sowohl für Mieter als auch für Vermieter attraktiv sein. Neben sozialpolitischen Erwägungen hat die Bundesregierung aber schlicht unterlassen, zu überlegen, wie sie die Förderung, steuerliche Anreize, Mietspiegel und andere Instrumente so gestalten kann, dass auch für die Vermieter ein Schuh daraus wird.“

    Viele Vermieter sähen selbst von Maßnahmen ab, die sich für Mieter warmmietenneutral oder sogar direkt kostensenkend umsetzen lassen, etwa die Umstellung auf effiziente Wärmelieferung oder Mieterstrommodelle. Tobias Dworschak, Geschäftsführer des Fachverbands für Wärmelieferung: „Seit Jahren legt die Bundesregierung modernen Energieeffizienzdienstleistungen immer neue Steine in den Weg. Dabei wären sie der Königsweg, das Mieter-Vermieter-Dilemma für die Energiewende im Heizungskeller aufzulösen.“ Neben der Mietrechtsänderung hat der Bundestag vergangene Woche auch das Energiesammelgesetz verabschiedet. Die enthaltene Kürzung des Mieterstromzuschlags und neue Belastungen für die Kraft-Wärme-Kopplung, seien weitere Rückschritte für den Klimaschutz.

    Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des BuVEG – Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle: „Die Ankündigungen aus der Wohnungswirtschaft zeigen, dass nun unter dem Deckmantel des Mieterwunschs auf unliebsame Investitionen wie energetische Sanierung verzichtet wird. Das ist genau die Krux, vor der wir die Bundesregierung seit geraumer Zeit warnen: Das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes ist nur erreichbar, wenn es gelingt, auch anspruchsvolle Modernisierungen attraktiv und sozialverträglich zu machen. Das gelingt nur mit einem Masterplan, bei dem sich auch die großen Wohnungsbaugesellschaften ihrer ökologischen Verantwortung stellen müssen. Zumal die energetische Sanierung nur eine geringe Prozentzahl der eigentlichen Investition ausmacht.“

    Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP: „Wohnraum bezahlbar und nachhaltig zu gestalten ist kein Widerspruch. Wir dürfen die energetischen Standards nicht aufweichen und heute die Sanierungsfälle von morgen bauen. Wir brauchen jetzt Maßnahmen zur Senkung der CO?-Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich, das betrifft insbesondere das angekündigte Gebäudeenergiegesetz sowie die Umsetzung der Förderstrategie für Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien.”

    Stellungnahmen der Verbände zum Mietrechtsänderungsgesetz finden Sie rechts unter Downloads.
  • EU verlängert KWK-Ermäßigungen bis Jahresende

    EU verlängert KWK-Ermäßigungen bis Jahresende

    Die EU-Kommission verschafft der Bundesregierung mehr Zeit für eine Neuregelung der EEG-Umlage für KWK-Anlagenbetreiber. Die ursprünglich nur bis Ende 2017 geltende Übergangsregelung werde bis Ende 2018 verlängert, teilte die Kommission jetzt mit.

    Die Fördermaßnahme sei gemäß der EU-Beihilfevorschriften zulässig. Sie betrifft Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die zwischen August 2014 und Dezember 2017 in Betrieb gingen. Für diese fällt demnach bei der Eigenversorgung weiterhin eine ermäßigte und nicht die volle EEG-Umlage an. Der jetzige Beschluss stützt sich auf eine Vereinbarung, die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) schon im Mai 2018 getroffen hatten.

    Weitere Informationen
  • Stellungnahme zum Energiekonzept der Bundesregierung

    Stellungnahme zum Energiekonzept der Bundesregierung

    – Energiekonzept ignoriert Chancen des Ausbaus dezentraler Erzeugungsstrukturen, allen voran der Kraft-Wärme-Kopplung
    – Widersprüchlicher Umgang mit dem Markt für Energiedienstleistungen
    – Forderung an ein zukunftfähiges Energiekonzept
    – Angebot an die Bundesregierung