Schlagwort: BMWSB

  • Stellungnahme zum Gesetz für die Wärmeplanung

    Stellungnahme zum Gesetz für die Wärmeplanung

    16.06.2023 | Im Rahmen einer Verbändeanhörung vom Bauministerium zusammen mit dem BMWK haben wir gestern Stellung zum Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze bezogen. Grundsätzlich sehen wir die kommunale Wärmeplanung als ein geeignetes Instrument zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung an. Im Zuge der stark steigenden Energiepreise für fossile Brennstoffe und der zunehmenden Klimaerwärmung ist eine schnelle Umsetzung gefordert. Sowohl Wärmenetze, als auch dezentrale Lösungen spielen dabei eine wichtige Rolle und müssen gleichwertig behandelt werden. Das Gesetz muss dringend mit dem Gebäudeenergiegesetz abgeglichen werden, es gibt teilweise Wiedersprüche und keine einheitlichen Begriffsdefinitionen.

    Unsere Forderungen zusammengefasst:
    – Energiedienstleister als Umsetzer der notwendigen Maßnahmen zulassen
    – Keine Benachteiligung von dezentralen Energieversorgungskonzepten
    – Energieeffizienzmaßnahmen mit berücksichtigen
    – Abgrenzen von Gebäude- und Wärmenetzen ohne Benachteiligung
    – Definitionen von GEG und WPG vereinheitlichen
    – Wärme aus KWK-Anlagen generell als Abwärme einstufen
    – Keine Verbote zum Einsatz von Biomasse
    – Keine isolierte Betrachtung der Wärmeversorgung
    – Bürokratie gering halten
    – Kosten für die Datenerhebung- und Weitergabe erstatten

    Die vollständige Stellungnahme und den Referentenentwurf finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Bundesregierung setzt sich für Novelle der WärmeLV und AVBFernwärmeV ein

    Bundesregierung setzt sich für Novelle der WärmeLV und AVBFernwärmeV ein

    12.06.2023 | Im Rahmen des heutigen Fernwärmegipfels haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit einem breiten Verbändebündnis angekündigt, sowohl die Wärmelieferverordnung (WärmeLV) als auch die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) zeitnah zu novellieren.

    Tobias Dworschak, Vorstandsvorsitzender im vedec: „Wir begrüßen die Initiative der Ministerien. Jetzt gilt es Taten folgen zu lassen. Die bloße Absicht einer gemeinsamen Prüfung greift da viel zu kurz! Die Novelle der WärmeLV ist überfällig. Seit fast 10 Jahren erschwert sie die dringend notwendige Dekarbonisierung des Wohngebäudebestands .“

    Mit folgenden Änderungen an der WärmeLV gelingt die Wärmewende auch im Wohngebäudebestand: 1. Weg mit dem Vergleich fossiler Brennstoffe und Fokus auf den Einsatz Erneuerbarer Energien. 2. Effizienzmaßnahmen im Kostenvergleich mit berücksichtigen. 3. Mieterschutz beachten z.B. durch einen Zuschuss vom Staat beim Einsatz von Erneuerbaren Energien, damit die Kostenneutralität für die Mieter weiter gewährleistet werden kann.

    In der gemeinsamen Erklärung der beteiligten Verbände, an der auch der vedec mitgewirkt hat, heißt es konkret:

    „§ 556c BGB und die Wärmelieferverordnung spielen eine wichtige Rolle bei dem Ziel, den Wärmenetzausbau im Mietwohnungsbestand zu erleichtern und für Mieter:innen bezahlbar zu gestalten sowie auch die zunehmende Wärmelieferung aus erneuerbaren Energien und Abwärme zu befördern.(…) Wir treten daher an das federführende Bundesministerium der Justiz um gemeinsam zu prüfen, wie wir diese Regelungen künftig unter Wahrung des Mieterschutzes ausgestalten können.(…)

    (…) Unser Ziel ist es, die Attraktivität von Fern- und Nahwärme für Neukund:innen zu steigern und ohne die Anwendung des Anschluss- und Benutzungszwang auszukommen, der in der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen liegt.”

    Die bereits im Sommer vergangenen Jahres gestartete Novelle der AVBFernwärmeV soll zügig abgeschlossen werden. Im Schwerpunkt geht es dabei um zusätzliche Investitionsanreize und verlässliche wie faire Vertragsbedingungen für den Fernwärmeausbau.

    Wie die Novelle der WärmeLV konkret ausgestaltet werden muss, um eine mieterfreundliche Dekarbonisierung des Wohngebäudebestands zu ermöglichen, ist dem beigefügten Impulspapier zu entnehmen. Anbei außerdem die gemeinsame Erklärung der Verbände.


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