Schlagwort: BMWK

  • Bundesregierung setzt sich für Novelle der WärmeLV und AVBFernwärmeV ein

    Bundesregierung setzt sich für Novelle der WärmeLV und AVBFernwärmeV ein

    12.06.2023 | Im Rahmen des heutigen Fernwärmegipfels haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit einem breiten Verbändebündnis angekündigt, sowohl die Wärmelieferverordnung (WärmeLV) als auch die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) zeitnah zu novellieren.

    Tobias Dworschak, Vorstandsvorsitzender im vedec: „Wir begrüßen die Initiative der Ministerien. Jetzt gilt es Taten folgen zu lassen. Die bloße Absicht einer gemeinsamen Prüfung greift da viel zu kurz! Die Novelle der WärmeLV ist überfällig. Seit fast 10 Jahren erschwert sie die dringend notwendige Dekarbonisierung des Wohngebäudebestands .“

    Mit folgenden Änderungen an der WärmeLV gelingt die Wärmewende auch im Wohngebäudebestand: 1. Weg mit dem Vergleich fossiler Brennstoffe und Fokus auf den Einsatz Erneuerbarer Energien. 2. Effizienzmaßnahmen im Kostenvergleich mit berücksichtigen. 3. Mieterschutz beachten z.B. durch einen Zuschuss vom Staat beim Einsatz von Erneuerbaren Energien, damit die Kostenneutralität für die Mieter weiter gewährleistet werden kann.

    In der gemeinsamen Erklärung der beteiligten Verbände, an der auch der vedec mitgewirkt hat, heißt es konkret:

    „§ 556c BGB und die Wärmelieferverordnung spielen eine wichtige Rolle bei dem Ziel, den Wärmenetzausbau im Mietwohnungsbestand zu erleichtern und für Mieter:innen bezahlbar zu gestalten sowie auch die zunehmende Wärmelieferung aus erneuerbaren Energien und Abwärme zu befördern.(…) Wir treten daher an das federführende Bundesministerium der Justiz um gemeinsam zu prüfen, wie wir diese Regelungen künftig unter Wahrung des Mieterschutzes ausgestalten können.(…)

    (…) Unser Ziel ist es, die Attraktivität von Fern- und Nahwärme für Neukund:innen zu steigern und ohne die Anwendung des Anschluss- und Benutzungszwang auszukommen, der in der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen liegt.”

    Die bereits im Sommer vergangenen Jahres gestartete Novelle der AVBFernwärmeV soll zügig abgeschlossen werden. Im Schwerpunkt geht es dabei um zusätzliche Investitionsanreize und verlässliche wie faire Vertragsbedingungen für den Fernwärmeausbau.

    Wie die Novelle der WärmeLV konkret ausgestaltet werden muss, um eine mieterfreundliche Dekarbonisierung des Wohngebäudebestands zu ermöglichen, ist dem beigefügten Impulspapier zu entnehmen. Anbei außerdem die gemeinsame Erklärung der Verbände.


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  • Soforthilfe Dezember für Gas und Wärme verabschiedet

    Soforthilfe Dezember für Gas und Wärme verabschiedet

    03.11.2022 | Nachdem wir noch am 28.10. eine Stellungnahme zum Entwurf des Soforthilfegesetzes Erdgas und Wärme abgegeben haben, folgte am 02.11.2022 die Verabschiedung durch das Bundeskabinett.

    Das Gesetz soll nun zügig im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden. Ziel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist es, dass möglichst bereits ab Mitte November 2022 Anträge der Erdgas- und Wärmeversorger möglich sind, damit die Versorger das Geld rechtzeitig erhalten. Weitere Informationen und FAQs finden Sie hier.

    Inhaltlich gibt es aus Sicht der Wärmelieferanten noch einige Änderungen im Vergleich zum vorherigen Entwurf.
     
    Wärmeversorgungsunternehmen sind demnach jetzt berechtigt, bei der Leistung der finanziellen Kompensation zwischen dem Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung des Kunden, einer Zahlung an den Kunden oder einer Kombination aus beiden Elementen zu wählen (siehe § 4). Außerdem gibt es jetzt eine Ausnahme gegenüber Kunden, deren Jahresverbrauch je Entnahmestelle 1.500.000 kWh übersteigt, es sei denn, der Kunde bezieht die Wärme im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergesellschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes oder es handelt sich um die Entnahmestelle einer staatlichen, staatlich anerkannten oder gemeinnützigen Einrichtung des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs.
     
    Unsere Mitglieder finden dazu weitere Informationen in unserer Community.
    In der Veranstaltung am 11.11.2022 von 10:00 – 11:30 Uhr sollen die dann voraussichtlich als Gesetz beschlossenen Regeln erläutert und die Umsetzungsschritte im Wärmeversorgungsunternehmen dargestellt und erörtert werden.

    Alle Informationen zum Seminar finden Sie hier.


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  • Stellungnahme zum Entwurf des Soforthilfegesetzes Erdgas und Wärme

    Stellungnahme zum Entwurf des Soforthilfegesetzes Erdgas und Wärme

    28.10.2022 | Wir haben gestern einen Entwurf für ein Soforthilfegesetzes Erdgas und Wärme erhalten. Das Bundeskabinett soll laut aktuellem Zeitplan den gesetzlichen Änderungsantrag am 2. November beschließen. Am 10. November soll der Bundestag beraten und am 11. November in einer Sondersitzung das Gesetz verabschieden. Unsere Stellungnahme an das BMWK dazu finden Sie rechts unter Downloads.

    Für unsere Mitglieder haben wir die wichtigsten Neuerungen aus Sicht der Contractoren in unserer Mitgliederinfothek zusammengestellt. Dort finden Sie auch den Gesetzesentwurf.


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  • Stellungnahme zur Änderungsverordnung zur AVBFernwärmeV

    Stellungnahme zur Änderungsverordnung zur AVBFernwärmeV

    29.08.2022 | Am 26.08.2022 haben wir gemeinsamen mit dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) eine Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abgegeben.

    Die geplante Modernisierung der Vorschriften soll die Umsetzung der Wärmewende voranbringen, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung schaffen, mehr Transparenz schaffen, den Verbraucherschutz stärken und die Interessen der Anbieterseite angemessen berücksichtigen.

    Die geplanten Änderungen erreichen diese Ziele bei der Digitalisierung und Transparenz. Dem Verbraucherschutz wird sehr weiter Raum eingeräumt. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Wir halten es für ganz entscheidend zum Erreichen der Ziele der Wärmewende, dass Wärmelieferung verlässlich, kalkulierbar und ohne unnötigen bürokratischen Aufwand durchgeführt werden kann. Nur dann ist sie massengeschäftstauglich und kann – auch im Rahmen digitalisierter Angebote – für einen breiten Massenmarkt zu tragbaren Preisen als Ermöglichungsmethode für eine schnelle Dekarbonisierung zum Einsatz kommen.

    In der Stellungnahme u.a.:

    – Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme

    – Unterscheidung zwischen zentralen Wärmenetzen und dezentraler Wärmelieferung

    – Kein Anpassungsrecht nach a), wenn der Wärmebedarf durch die bisherige Wärmelieferung schon unter Nutzung erneuerbarer Energien gedeckt wird

    – Anpassungsrecht vom Vollzug der Maßnahmen abhängig machen

    – Erstreckung auf den Basispreis erforderlich

    – Klärung der Kündigungsmöglichkeit vor dem Energieträgerwechsel

    Die Stellungnahme und den Referentenentwurf finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Stellungnahme zum BMWK-Diskussionspapier zur Kommunalen Wärmeplanung

    Stellungnahme zum BMWK-Diskussionspapier zur Kommunalen Wärmeplanung

    22.08.2022 | Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 28.07.2022 ein Diskussionspapier „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung“ veröffentlicht und Länder, Kommunen und interessierte Stakeholder zur Konsultation eingeladen.

    In dem Diskussionspapier werden einige der zentralen Fragestellungen und Umsetzungsschritte dargestellt, die aus Sicht des BMWK für die Einführung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung und -versorgung adressiert werden sollten.

    Grundsätzlich sehen wir die kommunale Wärmeplanung als ein geeignetes Instrument zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung an. Im Zuge der stark steigenden Energiepreise für fossile Brennstoffe und der zunehmenden Klimaerwärmung ist eine schnelle Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung gefordert. Aktuelle Klimaschutzprojekte dürfen dadurch auf keinen Fall ausgebremst werden.

    Die Stellungnahme und das Diskussionspapier finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Vorschläge für mehr Energieeffizienz im Rahmen der Sondersitzung des BMWK

    Vorschläge für mehr Energieeffizienz im Rahmen der Sondersitzung des BMWK

    01.04.2022 | In der Sondersitzung Roadmap-Prozess Energieeffizienz 2045 hat das BMWK dazu angeregt Sofortmaßnahmen vorzuschlagen.
    Ziel und Zweck der Sondersitzung Roadmap-Prozess 2045 war es, im direkten Austausch über denkbare Sofort-, aber auch langfristige Maßnahmen zu sprechen und weitere zu eruieren. Als Verband für Energiedienstleister, Effizienz und Contracting sprechen wir unseren Mitgliedern die grundsätzliche Empfehlung aus eine mögliche Absenkung der Heizkurve um 5 Kelvin zur Entlastung der Haushalte mit Eigenversorgung zu prüfen und durchzuführen.

    Nach intensiver Abstimmung innerhalb der Geschäftsstelle und mit unseren Beiräten haben wir weitere Vorschläge erarbeitet (siehe Anlage zum Download).

    Darüber hinaus haben wir Empfehlungen für Maßnahmen ausgesprochen, die sofort auf den Weg gebracht werden können, aber Zeit brauchen:

    • Schnelle Umrüstung von alten Heizungen, so dass diese Niedertemperatur, Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) und Biomethan nutzen können

    • Überwiegende Nutzung von EE, um die Energieunabhängigkeit zu stärken

    • Weitreichender Einsatz von Licht-Contracting (u.a. Umrüstung energieintensiver Halogen- auf LED-Leuchtmittel)

    • Beschleunigung von Maßnahmenumsetzung der öffentlichen Hand: Einsatz der freihändigen Vergabe bei Einhaltung definierter Kennzahlen ermöglichen (z.B. maximale Amortisationszeit 5 Jahre, Investitionshöhe kleiner 500.000 EUR und/oder Investitionskosten je eingesparte Tonne CO2-Emissionen kleiner 1000 EUR)

    • Gesonderte Förderung der Umbaukosten bei der Realisierung von Mieterstrom durch Gebäudeumrüstung und Einsatz neuer Kabel („Handwerkskosten “ sollten förderfähig sein):

    o Der Mieterstromzuschlag pro kWh reicht nicht aus um Kostendeckend zu arbeiten (Wechselrichter, Kabel, Umbau der Kundenanlage (VDE-Konformität), Installation Summenzähler, Unterkonstruktion sowie Planungs-, Errichtungs- und Montagekosten)

    • Nutzung des BEW (sofern es in Kraft ist):

    o Die Investitionskosten- und Betriebskostenförderung wird dringend für mehr energieeffiziente, dezentrale und regenerativ erzeugte Nutzenergie benötigt.
  • Handreichung zum geplanten Osterpaket des BMWK

    Handreichung zum geplanten Osterpaket des BMWK

    25.01.2022 | Impulse zur Umsetzung des geplanten Osterpakets.

    Die Eröffnungsbilanz zum Klimaschutz vom 11.01.2022 hat aufgezeigt in welchem Tempo reagiert und an welchen Stellschrauben kräftiger gedreht werden muss, um die Klimaziele bis 2045 zu erreichen. Der zu drehende Schlüssel ist die Energiewende.  

    Doch was erfordert eine erfolgreiche Energiewende? Die Antwort liegt nahe: ganzheitliche, sich stetig optimierende, dezentrale sowie nachhaltige, aber vor allem individuelle Lösungen.  
    Wir, die Contracting-Branche bringt die dezentrale Energieversorgung bereits seit den 1990er Jahren zu den Menschen nachhause. Dabei garantieren wir nicht nur für die lokal erzeugte Nutzenergie. Regelmäßige Effizienzmaßnahmen sorgen schließlich auch für einen immer weiter sinkenden CO2-Ausstoß und sozialverträgliche Preise. Mit zunehmendem Einsatz Erneuerbarer Energieträger in der Praxis, realisieren wir darüber hinaus im rasanten Tempo das geforderte Ambitionsniveau.  

    Wir leben die Energiewende. Als verlässlicher Partner und Gestalter der Energiewende erachten wir die Einhaltung der in der Eröffnungsbilanz zum Klimaschutz angekündigten anspruchsvollen Ziele als äußerst wichtig. Ein klimaneutrales Deutschland bis 2045 kann gelingen, die notwendige Technik ist bereits vorhanden. Doch dafür muss zeitnah ein geeigneter Umsetzungsrahmen für uns Energiedienstleister geschaffen sowie konkrete Maßnahmen realisiert werden. Insbesondere, wenn es um Regularien im Bereich der Bestandsgebäude geht.  

    Wir haben uns daher mit einer Handreichung an das BMWK gewendet (siehe Downloads auf der rechten Seite).