Kategorie: Wärmelieferung

  • Die neue Folge des ContractingCast ist online

    Die neue Folge des ContractingCast ist online

    01.11.2023 | Dieses Mal sprechen wir mit Marc Hager, Geschäftsführer der Naotilus GmbH und als solches Sieger der 8. Auflage unseres Innovationsforums im September 2023. Für seine Kunden reduziert Naotilus den Arbeitsaufwand für den Betrieb von Wärmenetzen auf ein Minimum. Durch den Einsatz praxiserprobter und durch den AGFW validierter Analysemethoden, wird die höchstmögliche Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen sichergestellt. Von der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben wie FFVAV und BHKW-Reports bis hin zur engmaschigen Performance- und Zustandsüberwachung aller Anlagenteile.

    Wir sprechen darüber, wo Naotilus her kommt, was das mit Jules Vernes zu tun hat und welchen konkreten Nutzen Contracting-Unternehmen aus der Lösung ziehen können.

    Kontaktdaten:
    Marc Hager
    +49 176 61721023
    marc.hager@naotilus.de
    LinkedIn
    https://naotilus.de/

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  • Verlängerung der Wärmepreisbremse

    Verlängerung der Wärmepreisbremse

    25.10.2023 | Der im Referentenentwurf angegebene Zeitpunkt (30. April 2024) steht im Zusammenhang mit dem absehbaren Ende der Heizperiode und der gewollten Entlastung der Kunden für den gesamten Winter. Jedoch führt dieser gewählte Zeitpunkt insbesondere bei der üblichen Jahresabrechnung zu erheblichen administrativen Aufwänden.

    Schließlich ändern viele Contracting-Anbieter den Arbeitspreis jeweils zum Beginn eines Vierteljahres (Quartals). Oftmals werden dafür in den Preisgleitklauseln die Quartalswerte der Indizes herangezogen oder arithmetische Mittel aus den Monatswerten gebildet. Problematisch ist hierbei die Abgrenzung hinsichtlich der Zählerstände beziehungsweise der Mengen. Enden die Preisbremsen mit Ablauf des 30. Aprils 2024, so ist nicht mehr zum 1. Quartalsende abgegrenzt, sondern mitten im 2. Quartal 2024. Damit entstehen innerhalb eines Quartals zwei Arbeitspreise. Ein Arbeitspreis mit Berücksichtigung der Preisbremse und einer ohne. Das ist unüblich und nicht praktikabel.

    Zudem gehen damit sehr hohe Kosten für die Wärmeversorgungsunternehmen einher, schließlich ist die EDV erneut umzustellen. Zuletzt ist das mit der Einführung der Preisbremsen im letzten Jahr notwendig gewesen. Teilweise sind einige Angaben händisch nachzutragen und zu prüfen. Ein erheblicher wirtschaftlicher Mehraufwand ist die Folge.

    Unsere Kernforderung: Kein Verlängern der Preisbremsen über das 1. Quartal 2024 hinaus.

    Die Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Stellungnahme zum Leitfaden: Wärmeplanung

    Stellungnahme zum Leitfaden: Wärmeplanung

    06.10.2023 | Mit dem Leitfaden zur Wärmeplanung werden Empfehlungen für Kommunen und planungsverantwortliche Stellen zum methodischen Vorgehen bereitgestellt. Der Entwurf verkennt jedoch die Relevanz von Gebäudenetzen und deren Betreibern.

    Dezentrale Wärmeversorgungslösungen sind als gleichberechtigte Lösungsmöglichkeiten in den Planungsprozess zu integrieren. Denn dezentrale Wärmeversorgung kann oftmals ökonomisch sinnvoller und weniger kostenintensiv für angeschlossene Haushalte sein als es zentrale Versorgungslösungen sein können. Im Leitfaden wird pauschal vom Gegenteil ausgegangen. Das ist nicht richtig, wie die Praxis bereits heute zeigt. Oftmals erweisen sich kleine Gebäudenetze gegenüber einem großen Wärmenetz als weniger kostspielig, gerade weil große Netze mit höheren Netzausbaubedarfskosten und Wärmeverlusten im Netz einhergehen.

    Dezentrale Versorgungslösungen reduzieren zudem vielfach durch flexible Gestaltungspotentiale den CO2-Ausstoß und tragen damit maßgeblich zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors bei. Um die Vorteile dieser Energieversorgungslösungen für das Bereitstellen klimaneutraler Wärme sowie weiterer Energieeinsparungen besser nutzen zu können, sind daher insbesondere Quartierslösungen und
    Gebäudenetze zu stärken. Aus diesen Gründen ist es uns ein besonders wichtiges Anliegen nochmals zu verdeutlichen, dass Gebäudenetze konkrete, schnell umsetzbare klimafreundliche Lösungen darstellen, die ergebnisoffen von Beginn an mitzubetrachten und als gleichberechtigte Option zu prüfen sind. Der Entwurf des Leitfadens macht demgegenüber den Eindruck, Gebäudenetze und Quartierslösungen würden einzig nach Beendigung der Planungsüberlegungen als reines Abgrenzungskriterium (zur an sich einzig geprüften) Wärmenetzlösung genutzt werden. Das ist verkürzt und lässt viele Potentiale ungenutzt.

    In der Wärmeplanung gilt es vielmehr, auch diese dezentralen Wärmeversorgungslösungen und ihre Akteure frühzeitig in die Netzplanung einzubinden.

    Unsere Kernforderungen aus der Stellungnahme:

    – Vielfalt der Wärmeversorgungsakteure würdigen: Gebäudenetze als eigenständige Lösung
    – Novelle der WärmeLV (i.V.m. § 556c BGB) in rechtlichen Rahmen einbetten
    – Definition „Wärmenetz“ im Sinne des Leitfadens klären
    – Akteure der Wärmeplanung: Contracting-Anbieter in den Einteilungsprozess integrieren
    – Gleichberechtigtes Integrieren dezentraler Energiedienstleister und Gasnetzbetreiber
    – Einsatz einer Muster-Leistungsbeschreibung als Zusatz im Leitfaden
    – Klarstellung der Definition Gebiet für eine dezentrale Versorgung

    Die Stellungnahme und den Entwurf des Leitfadens finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Contracting als Basis der Energiewende

    Contracting als Basis der Energiewende

    06.10.2023 | Contracting als Basis der Energiewende: Rahmenbedingungen verbessern

    Eine erfolgreiche Wärmewende funktioniert nur durch starke Energiedienstleister und durchdachte Rahmenbedingungen seitens der Politik. Das ist die Kernbotschaft des 30. Jahreskongresses des Verbandes für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec e.V.) in Berlin. Unter dem Motto „Contracting als Basis der Energiewende: Gemeinsam gestalten und einfach machen!“ diskutierte die Branche über die Zukunft der Energieversorgung Deutschlands.

    Offenkundig spürbar dabei der Wunsch aus der Branche, die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung voranzutreiben und ganzheitliche Lösungen zu etablieren. Tobias Dworschak, Vorstandsvorsitzender des vedec dazu: „Die Wärmewende ist unverzichtbar. Doch die Contracting-Branche versteht sich als Energiewende-Macher. Gemeinsam und mit geballter Expertise schaffen wir den Wandel.“

    Deutlich wurde aber auch: Für die dringend notwendige Dekarbonisierung des Wohngebäudebestands ist die Novelle der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) überfällig. Sinnvolle Lösungsansätze und eine praxisorientierte Umsetzung sind für die Realisierung wichtig. Mit folgenden Änderungen an der WärmeLV gelingt die Wärmewende auch im Wohngebäudebestand: 1. Weg mit dem Vergleich fossiler Brennstoffe und Fokus auf den Einsatz Erneuerbarer Energien. 2. Effizienzmaßnahmen im Kostenvergleich mitberücksichtigen. 3. Mieterschutz beachten z.B. durch einen Zuschuss vom Staat beim Einsatz von Erneuerbaren Energien, damit die Kostenneutralität für die Mieter weiter gewährleistet werden kann.
    Doch auch die Bedeutung von Gebäudenetzen muss als Teil der Lösung anerkannt werden. In der aktuellen Debatte werden Gebäudenetze oft nur als Abgrenzungskriterium verstanden. Dabei sind sie eine konkrete Lösung. Es gilt, die Betreiber dieser Netze in der Wärmeplanung frühzeitig einzubinden.

    Tobias Dworschak resümiert abschließend: „Unser Jahreskongress hat verdeutlicht, die Contracting-Branche ist bereit. Wir sind bereit den Wandel aktiv zu gestalten. Jetzt gilt es von Seiten der Politik Taten folgen zu lassen und die politischen Rahmenbedingungen zukunftsorientiert auszurichten. Mit einer novellierten WärmeLV gelingt es uns die Zukunft der Energieversorgung Deutschlands klimafreundlich auszurichten.“

    Hier gelangen Sie zum Fotorückblick unseres Jahreskongresses 2023.


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  • Effiziente Wärmeversorgung in Stadt- und Quartiersnetzen

    Effiziente Wärmeversorgung in Stadt- und Quartiersnetzen

    05.10.2023 | Am 11.09.2023 fand bereits zum 8. Mal unser Innovationsforum online statt. Herzlichen Glückwunsch an unseren Gewinner: Naotilus GmbH
    Naotilus hatte unsere Teilnehmer:innen mit ihren Produkten und Dienstleistungen zum Thema Wärmenetze am meisten überzeugt.
    Für seine Kunden reduziert Naotilus den Arbeitsaufwand für den Betrieb von Wärmenetzen auf ein Minimum. Durch den Einsatz praxiserprobter und durch den AGFW validierter Analysemethoden, wird die höchstmögliche Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen sichergestellt. Von der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben wie FFVAV und BHKW-Reports bis hin zur engmaschigen Performance- und Zustandsüberwachung aller Anlagenteile. Naotilus automatisiert einen Großteil der Arbeit. Der Zeitaufwand für den Betrieb von Wärmenetzen wird deutlich reduziert.
    Hier finden Sie weitere Informationen https://naotilus.de


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  • Stellungnahme zum Wärmenetzregister

    Stellungnahme zum Wärmenetzregister

    22.08.2023 | Zusammen mit dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung haben wir Stellung zum vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geplanten Wärmenetzregister bezogen. Grundlage für die Stellungnahme ist ein Eckpunktepapier zum Vorgehen für die Schaffung eines Wärmenetzregisters des BMWK.

    Die Initiative zur Schaffung eines Wärmenetzregisters begrüßen wir sehr. Die Einführung eines Wärmenetzregisters kommt mit der Einführung des Wärmeplanungsgesetztes (WPG) und der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum richtigen Zeitpunkt. Ein Wärmenetzregister schafft sowohl ein Instrument zur Veröffentlichung bereits bestehender Informationspflichten als auch Mehrwerte für den Aus- und Umbau der leitungsgebundenen Wärmeversorgung und die Transformation der Wärme- und Energieversorgung Deutschlands sowie das Erreichen der Klimaziele.

    Die Landschaft der Wärmenetze und ihrer Akteure ist in Deutschland sehr vielfältig. Neben großen Energieversorgern und Stadtwerken, werden mit der Einführung eines Wärmenetzregisters auch zahlreiche Contractingunternehmen, kleine Stadtwerke und Betreiber in der Pflicht stehen, ihre Daten zu übermitteln. Damit besteht für die Implementierung des Registers die Herausforderung, auch kleine Wärmeversorgungsunternehmen nicht mit den neuen Pflichten zu überfordern. Im Sinne einer vollständigen und flächendeckenden Datengrundlage, plädieren wir in der Stellungnahme für sparsame Anforderungen an den Datenumfang und eine unkomplizierte Gestaltung der Eingabe, anstelle einer Erfassungsgrenze für kleine Wärmenetze und -infrastrukturen, die von der Registrierung befreit werden.

    Die Stellungnahme und das Eckpunktepapier finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Energiedienstleister im Klimaschutzprogramm angemessen berücksichtigen

    Energiedienstleister im Klimaschutzprogramm angemessen berücksichtigen

    14.08.2023 | Energiedienstleister im Klimaschutzprogramm angemessen berücksichtigen

    Die dramatischen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und der ungebremsten Klimakrise machen ein schnelles und entschlossenes Handeln notwendig. Ein weiteres Zögern hätte fatale Auswirkungen auf das Klima und würde die soziale Not in Deutschland und der ganzen Welt noch weiter verstärken. Das von der Bundesregierung geplante Klimaschutzprogramm muss daher Energiedienstleister als Umsetzer der Energiewende angemessen berücksichtigen.

    Dazu Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.: „Ein Klimaschutzprogramm ist wichtiger denn je. Leider spielen die Energiedienstleister als ausführende Akteure der Klimaschutzmaßnahmen im aktuellen Entwurf keine Rolle.“ Weiter kritisiert er: „Auch die für die Energieautarkie so wichtige dezentrale Energieversorgung kommt deutlich zu kurz. Daher fordern wir eine angemessene Berücksichtigung von Energiedienstleistern und dezentralen Lösungen im Klimaschutzprogramm.“

    In der Stellungnahme des vedec heißt es konkret:
    „Fossil befeuerte Energieerzeugungsanlagen auf Erneuerbare Energien umzustellen ist nicht ausreichend. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sind gleichermaßen notwendig, um den Energiebedarf insgesamt zu senken. Hierzu zählen beispielsweise der hydraulische Abgleich, die Optimierung der Heizkurven, sowie Digitalisierungsmaßnahmen, wie die Fernauslesung und -wartung, intelligente Heizungsventile, Smart Meter uvm. Insofern bedauern wir, dass es keine Verstetigung der Maßnahmen aus der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) sowie weitere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Novelle des GEG gibt. All diese Maßnahmen sind in der technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umsetzung sehr anspruchsvoll und sollten daher von einem Energieexperten, also einem Energiedienstleister durchgeführt werden.“

    Auch das Potenzial dezentraler Energieversorgung in Quartieren durch Gebäudenetze sollte nicht vernachlässigt werden. Hierbei handelt es sich um eine besonders kosteneffizientere Lösung. Derartige Konzepte scheitern jedoch bisher regelmäßig an einer völlig überzogenen und unkalkulierbaren Regulierung. Dem gilt es entgegenzuwirken und Versorgungslösungen im Quartier zu stärken.
    Dworschak resümiert: „Energiedienstleister spielen bei der Erreichung der Klimaziele Deutschlands eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es um klima- und mieterfreundliche Versorgungskonzepte im Quartier geht. Die hier schlummernden Potenziale gilt es zu entfesseln und mit fairen Rahmenbedingungen gezielt zu unterstützen. Entschiedenes und schnelles Handeln sind jetzt von enormer Bedeutung, das sollte auch das Klimaschutzprogramm berücksichtigen.“


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  • Einschränkungen im Wärmeplanungsgesetz beseitigen!

    Einschränkungen im Wärmeplanungsgesetz beseitigen!

    03.08.2023 | Die Bundesministerien für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben vor Kurzem einen Entwurf für das Wärmeplanungsgesetz vorgelegt, mit dem eine verpflichtende flächendeckende Wärmeplanung eingeführt und die Defossilisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung eingeleitet werden soll. Während der Entwurf zwar den richtigen Weg zur Wärmewende verspricht, soll die Bioenergienutzung und somit die Defossilisierung des Wärmesektors eingeschränkt werden. Dem stellen sich der Fachverband Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie e.V. und der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec) in einem gemeinsamen Positionspapier entgegen.

    Die Verbände begrüßen in ihrer Positionierung das grundsätzliche Ziel einer verpflichtenden Wärmeplanung, kritisieren jedoch die aktuell im Gesetzesentwurf enthaltene Beschränkung für nachhaltige Biomasse in Wärmenetzen. FVH und vedec warnen: „Die Begrenzung des Biomasseeinsatzes ist klimapolitisch kontraproduktiv, umweltpolitisch unnötig und führt potenziell zur Unwirtschaftlichkeit bestehender Netze, Eingriffen in bestehende Investitionen sowie höheren Verbraucherpreisen.“ Die Verbände fordern deshalb die ersatzlose Streichung, da eine pauschale Begrenzung des Biomasseeinsatzes weder die lokalen Gegebenheiten und Biomasseverfügbarkeiten noch die Ausbauziele für Wärmenetze sowie bereits getätigte Investitionen in Wärmeerzeuger berücksichtige.

    Damit eine schnelle Umsetzung von wirkungsvollen Maßnahmen erfolgt, schlagen FVH und vedec vor, ambitioniertere Zwischenziele sowie Mindestanteile an erneuerbaren Energien aufzunehmen, anhand derer die Defossilisierung des Wärmesektors vollzogen werden kann. Sie betonen, dass die soziale Komponente der Wärmewende im Auge behalten werden müsse. In dem Positionspapier heißt es dazu: „Maßgeblich für Verbraucher und die Energiewende sind vor allem Wärmeversorgungslösungen, die geringe Wärmegestehungskosten, geringe Realisierungsrisiken, ein hohes Maß an Versorgungssicherheit sowie geringe Treibhausgasemissionen bis zum Zieljahr aufweisen.“ Überhöhte Kosten und finanzielle Risiken würden langfristig den Umstieg auf eine erneuerbare Wärmeerzeugung behindern. Deshalb sei es auch entscheidend, dass trotz Einführung ordnungsrechtlicher Vorgaben für erneuerbare Wärmenetze weiterhin eine Förderung über die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) möglich sei. Die BEW müsse dazu verbessert, finanziell aufgestockt und bezüglich der eingesetzten Energieträger diskriminierungsfrei umgestaltet werden. Die Wärmeversorgung müsse darüber hinaus stärker im Gesamtzusammenhang gesehen werden. Die volle Wirkungskraft für den Klimaschutz in Quartieren würden nur ganzheitliche und sektorengekoppelte Lösungen erzielen. Beim Erstellen der Wärmepläne solle daher immer geprüft werden, an welchen Stellen eine kombinierte Erzeugung von Strom und Wärme sinnvoll ist, so vedec und FVH. Darüber hinaus sollten Kommunen dazu verpflichtet werden, alternativ die Wärmeversorgung über Gebäudenetze zu prüfen. Dies könne laut vedec und FVH mitunter eine kostengünstige Alternative darstellen und die Sektorenkoppelung vereinfachen.

    Mit dem Wärmeplanungsgesetz soll deutschlandweit eine kommunale Wärmeplanung eingeführt und so der Weg hin zu einer vollständig erneuerbaren Wärmeversorgung im Jahr 2045 geebnet werden. Die Verabschiedung des Gesetzes soll im Herbst dieses Jahres erfolgen. Das gemeinsame Positionspapier von FVH und vedec steht hier zum Download zur Verfügung.

    Pressekontakt FVH:
    Anne Degenhardt
    Referentin für Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    +49 30 2758179-26
    degenhardt@bioenergie.de

    Pressekontakt vedec:
    Fiona Diekmann
    Referentin Kommunikation
    +49 173 5849576
    fiona.diekmann@ved.ed.ka.kbit.de


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  • Die neue Folge des ContractingCast ist online

    Die neue Folge des ContractingCast ist online

    28.07.2023 | 10 Jahre WärmeLV

    Liebe Wärmelieferverordnung, es ist für Dich an der Zeit, Dich weiterzuentwickeln. Dein erster runder Geburtstag ist da. Aus unserer Sicht eine tolle Gelegenheit, Dich den ganzen Juli über zu feiern, auf gemeinsame Jahre zurückblicken und Dir Tipps für Deinen zukünftigen Weg mitzugeben.

    In dieser Epsiode des ContractingCast blickt Tobias Dworschak mit Dave Welmert auf den Monat Juli zurück. Ein Monat voller Eindrücke, Wünsche und Anregungen, wie sich die WärmeLV bis zum nächsten Geburtstag weiterentwickeln kann.

    Unter dem #10JahreWärmeLV haben wir Videobotschaften und Zitate veröffentlicht. Teilgenommen haben nicht nur unsere Mitglieder, sondern auch die Wohnungswirtschaft, Forschungsinstitute und politische Entscheidungsträger. Darauf blicken wir zurück, ordnen ein und sprechen über denkbare Lösungen, wie der Einsatz Erneuerbarer Energieträger stärker in der WärmeLV berücksichtigt werden kann. Gleiches gilt für das Würdigen von Energieeffizienzmaßnahmen im Kostenvergleich.

    Diese und viele weitere Aspekte besprechen wir in unserem Gespräch.

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  • II. Stellungnahme zum Wärmeplanungsgesetz

    II. Stellungnahme zum Wärmeplanungsgesetz

    27.07.2023 | Wärmewende braucht Chancengleichheit & Versorgungsvielfalt!

    Dezentrale Versorgungslösungen reduzieren den CO2-Ausstoß und tragen zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors bei. Um die Vorteile dieser Energieversorgungslösungen für das Bereitstellen
    klimaneutraler Wärme sowie weiterer Energieeinsparungen besser nutzen zu können, sind im Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze insbesondere Quartierskonzepte und
    Gebäudenetze zu berücksichtigen und zu stärken.

    In Praxis lässt sich bereits heute feststellen, dass es in einigen Gebieten kosteneffizienter und damit auch günstiger für die angeschlossenen Haushalte ist, die Wärmeversorgung nicht über ein großes Netz, sondern über vier kleine Gebäudenetze bereitzustellen.

    Betreiber von Gebäudenetzen oder Wärmenetzen, die sich bspw. im räumlichen Zusammenhang befinden, sind mit Wärmenetzen im Sinne des § 3 Nr. 16 WPG-E gleichzusetzen. Damit lassen sich insbesondere die Potenziale der Sektorenkoppelung (Wärme, Strom, E-Mobilität) in Quartierslösungen erschließen. Um das zu ermöglichen, ist die Abgrenzung zwischen Wärme- und Gebäudenetz zu ändern.

    Mit nachstehenden Vorschlägen setzen wir uns für eine Wärmeplanung ein, die Gebäudenetze und Effizienzmaßnahmen stärkt:

    1. Wärmeversorgung im Zusammenhang sehen

    2. Versorgungsvielfalt ohne Benachteiligungen (§ 3 Nr. 16 WPG-E)

    3. Frühzeitiges und fortlaufendes Beteiligen dezentraler Wärmeversorgungslösungen (§ 7 WPG-E)

    4. Kosten für die Datenerhebung- und Weitergabe erstatten (§ 11 WPG-E)

    5. Kosteneffiziente Gebäudenetze bereits in der Potenzialanalyse würdigen (§ 16 WPG-E)

    6. Gebäudenetze beim Einteilen des beplanten Gebiets berücksichtigen (§ 18 WPG-E)

    7. Gebäudenetze als Alternative zu Wärmenetzen konsequent aufzeigen (§ 19 WPG-E)

    8. Anforderungen an ein Wärmenetz als Quartierslösung klarstellen (§ 29 WPG-E)

    9. Keine Begrenzung von Bioenergie: nachhaltige und wirtschaftliche Wärmenetze ermöglichen (§ 31 WPG-E)


    Unsere vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.


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