Kategorie: Wärmelieferung

  • WärmeLV Symposium

    WärmeLV Symposium

    19.03.2024 | Gemeinsam die WÄRMElieferverordnungsWENDE gestalten!

    Im Rahmen unseres WärmeLV Symposiums versammelten sich zahlreiche Expertinnen und Experten aus Energiebranche und Politik am 19.03.2024 in Berlin. Sie identifizierten Hemmnisse, entwickelten zielführende Ansätze und definierten nächste Schritte für eine erfolgreiche Novellierung der WärmeLV. Neben spannenden Impulsen haben wir gemeinsam mit den über 40 Teilnehmenden aus Politik, Wissenschaft sowie Energie- und Wohnungswirtschaft kreative Lösungsvorschläge erarbeitet.
     
    Im vergangenen Jahr ist die Wärmelieferverordnung 10 Jahre alt geworden. Bereits bei der Verabschiedung der WärmeLV war absehbar, dass bestimmte Vorgaben die tägliche Arbeit der Energiedienstleister hemmen und die WärmeLV einer Novellierung bedarf. Zu Beginn der Veranstaltung verdeutlichte Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec die Lage: „Wir leben in einer Zeit, die massiv von der Dekarbonisierung geprägt ist.“ Die WärmeLV muss konsequent auf Erneuerbare Wärme ausgerichtet werden. Nur so lässt sich die Wärmewende erfolgreich umsetzen.
     
    Der Bundestagsabgeordnete und wohnungs- und baupolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst ordnete in seiner Keynote die wichtige Rolle der Energiedienstleister ein: „Für eine erfolgreiche Wärmewende müssen wir alle Kräfte mobilisieren, die uns zur Verfügung stehen. Dabei sind Contracting-Anbieter wichtig, die auf ein enormes Fachwissen zurückgreifen können.“


    Unserer Speaker:innen auf dem WärmeLV-Symposium:

    Keynote
    Daniel Föst, Mitglied des Deutschen Bundestages, FDP

    Lage der Energiebranche
    Carolin Süß, Geschäftsführerin und Head of Energy Solutions Vattenfall Germany

    Rechtlicher Impuls
    Martin Hack, Rechtsanwälte Günther und Justiziar des vedec e.V.

    Ergebnisse zur Evaluation der WärmeLV
    Friedrich Seefeldt, Partner und Direktor bei der Prognos AG
    MdB Daniel Föst (Baupolitischer Sprecher der FDP) und Tobias Dworschak (Vorsitzender des Vorstandes, vedec)


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  • Abwasser: Sachverständiger im Landtag NRW

    Abwasser: Sachverständiger im Landtag NRW

    18.03.2024 | Auf Einladung der CDU Landtagsfraktion NRW durfte Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstands im vedec, als Sachverständiger vor dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sprechen. Anlass war ein Antrag der SPD-Landtagsfraktion zur Wärmewende mit Abwassernutzung.

    In einem Großteil der Gebäude in Deutschland wird Wasser täglich erwärmt. Nach Gebrauch wird das noch warme Wasser in der Regel ungenutzt ins Abwasser abgeleitet. Diese Wärme kann effizient und umweltfreundlich zum Heizen oder Kühlen größerer Gebäude und Quartiere genutzt werden.
    Abwasserwärme entsteht überwiegend dort, wo sie auch genutzt werden kann, also insbesondere in Städten und Ballungsgebieten. Energie aus Abwasser hat das Potential circa 14 % des Wärmebedarfs im Gebäudesektor zu decken.

    Die notwendige Technik ist vorhanden und hat sich in ersten Projekten bewährt. Die Abwasserwärmenutzung ist eine langfristig sichere und erneuerbare Energiequelle und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Sie reduziert den Kohlendioxid-Ausstoß in einem erheblichen Ausmaß.

    Die notwendigen Schritte und Maßnahmen zur Abwasserwärmenutzung sind in der technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umsetzung sehr anspruchsvoll und sollten von einem Energieexperten, also einem Energiedienstleister durchgeführt werden. Sie übernehmen die notwendigen finanziellen Investitionen, kümmern sich um den optimierten Betrieb über lange Laufzeiten, kombinieren die verschiedenen Technologien für den Einsatz von Erneuerbaren Energien miteinander, koppeln die Sektoren Wärme, Kälte, Strom und E-Mobilität miteinander und bieten ganzheitliche Quartierslösungen und Versorgungskonzepte an. Außerdem sind sie die Schnittstelle zum Kanalnetzbetreiber und können die bereits vorhandenen Kontakte nutzen.

    Energiedienstleister werden jedoch durch schwierige Rahmenbedingungen unnötig ausgebremst und gegenüber Eigenversorger:innen und Vermieter:innen ungleich behandelt. Ein verlässlicher und langfristiger Rahmen ist für eine weniger kostenintensive Wärmewende von großer Bedeutung.

    Um die vollen Potentiale der Abwasserwärmenutzung auszuschöpfen, schlagen wir in unserer Stellungnahme folgende Maßnahmen vor:

    1. Umstellung im Wohngebäudebestand ermöglichen: Wärmelieferung konsequent auf Erneuerbare Wärme und Abwasserwärme ausrichten (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung)
    2. Flexible Laufzeiten für eine mieter- und klimafreundliche sowie bezahlbare Wärmewende
    3. Bürokratie abbauen, Genehmigungsprozesse vereinfachen
    4. Förderprogramme für die Abwasserwärmenutzung attraktiver gestalten, Bekanntheitsgrad erhöhen
    5. Mehr Transparenz und Mitwirkungsbereitschaft zwischen Kanalnetzbetreibern und Wärmelieferanten

    Rechts unter Downloads finden Sie unsere ausführliche Stellungnahme.


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  • ContractingCast: Das 1. Quartal 2024 im Überblick

    ContractingCast: Das 1. Quartal 2024 im Überblick

    15.03.2023 | Im ersten Teil dieser Folge setzen wir Ihr Feedback der letztjährigen Mitgliederbefragung um, indem wir quartalsweise über die relevantesten Aktivitäten und Themen sprechen. Wir geben Einblicke in unsere Geschäftsstelle, sprechen über laufende Vorhaben und das, was Sie, liebe Mitglieder am meisten bewegt hat. Das dominierende Thema zum Jahresauftakt ist, und das ist nicht überraschend, das Gebäudeenergiegesetz. In dieser Folge erfahren Sie einiges über erste Erfahrungen im Umgang mit den neuen Anforderungen, erhalten Informationen zu unserer Plattform und vieles Mehr.
    Im zweiten Teil gibt unser Justiziar Martin Hack einen exklusiven Einblick in die Herausforderungen für auf das Jahr 2023 bezogene Preisänderungen. Betroffen sind alle Wärmeversorgungsunternehmen, die Erdgas einsetzen und in ihren Preisgleitklauseln im Kostenelement des Arbeitspreises einen Erdgaserzeugerpreisindex verwenden. Martin Hack ordnet ein und gibt eine Hilfestellung für gewerbliche Wärmelieferanten.
    Wir wünschen viel Spaß beim Reinhören und freuen uns über Ihr Feedback.

    Hier geht es zu unserem Podcast.


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  • Nachhaltige Versorgung für das Wohnquartier „helling“

    Nachhaltige Versorgung für das Wohnquartier „helling“

    12.03.2024 | Auf dem Gelände der ehemaligen HSVA Hamburgische-Schiffsbau-Versuchsanstalt ist ein neues Wohnquartier entstanden, das sich durch eine innovative und nachhaltige Energieversorgung auszeichnet. Eine hauseigene regenerative Energieerzeugungsanlage spielt dabei eine zentrale Rolle, indem sie thermisch gespeicherte Energie aus dem Abwasser nutzt, um die Bewohner:innen mit Heizungswärme und Warmwasser zu versorgen. Der Abwasserwärmetauscher, der mit 106 Metern Länge zu den längsten seiner Art in der Hansestadt gehört, ist ein wichtiger Bestandteil dieser Anlage. Durch seine Effizienz wird ein Großteil der Wärmeenergie aus dem Abwasser extrahiert und in das Heizsystem des Wohnquartiers eingespeist.

    Darüber hinaus trägt eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zur Energieversorgung bei, indem sie die Sonnenenergie in erneuerbaren Strom umwandelt. Diese umweltfreundliche Technologie ermöglicht es, einen Teil des benötigten Stroms direkt vor Ort zu erzeugen und somit den Verbrauch von konventionell erzeugter Energie zu reduzieren. Zusätzlich wird überschüssiger Strom, der nicht unmittelbar benötigt wird, in das öffentliche Netz eingespeist.

    Insgesamt schafft die nachhaltige Energieversorgung des Wohnquartiers nicht nur eine umweltfreundliche Alternative zur konventionellen Energiegewinnung, sondern trägt auch zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zur Förderung erneuerbarer Energien in der Region bei.

    Hier geht es zum Projekt.
    Fotos: © FRANK Gruppe


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  • Verbändebündnis: WärmeLV auf Erneuerbare ausrichten

    Verbändebündnis: WärmeLV auf Erneuerbare ausrichten

    28.02.2024 | Der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec) fordert gemeinsam mit den Immobilienwirtschaftsverbänden BFW, GdW, IVD, VDIV und ZIA die Bundesministerinnen und Bundesminister Dr. Marco Buschmann, Dr. Robert Habeck, Klara Geywitz und Steffi Lemke dazu auf, die Wärmelieferverordnung konsequent auf Erneuerbare Wärme auszurichten.

    Trotz vorhandener Lösungen können Mietwohngebäude oftmals nicht an Fernwärme- und Gebäudenetze angeschlossen werden. Die Umstellung scheitert in den meisten Fällen an der fehlenden Kostenneutralität. Doch der enorme Modernisierungsbedarf alter Heizungsanlagen erfordert ein schnelles Handeln.

    „Die exklusiven Zahlen unserer Mitglieder sind alarmierend. Im Jahr 2022 hat nur noch bei 17 % aller angefragten Contracting-Projekte ein erstmaliges Umstellen von Eigenversorgung eines Gebäudeeigentümers auf gewerbliche Wärmelieferung stattgefunden. Die Wärmewende findet faktisch nicht mehr im vermieteten Wohnbestand statt“, warnt Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec e.V. Auf der einen Seite sind die Anforderungen des Gebäudeenergie- und Wärmeplanungsgesetzes zu erfüllen, auf der anderen Seite sind Erneuerbare Energieträger in der WärmeLV mit fossilen Energieträgern und deren Preisstrukturen gleichgesetzt. Das passt nicht zusammen und ist für Vermieter:innen, Mieter:innen und Wärmelieferanten nachteilig. Der Grund: Eine Umstellung auf eine Versorgung mit Erneuerbaren Energien führt nach der gesetzlichen Grundintention nicht zwingend zu Verbrauchs- und Kosteneinsparungen.

    „Es gilt eine Lösung zu finden, die eine Erneuerbare Wärmeversorgung ermöglicht und Mieter:innen gleichzeitig vor ungerechtfertigten Kostensteigerungen schützt“, so Dworschak. „Wir fordern die zuständigen Bundesministerien dazu auf, sich zeitnah für eine Novelle der WärmeLV einzusetzen, damit wir die Wärmewende endlich im Wohngebäudebestand umsetzen können.“

    Rechts unter Downloads finden Sie den gemeinsamen Verbändebrief.


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  • WärmeLV Symposium – Jetzt anmelden

    WärmeLV Symposium – Jetzt anmelden

    22.02.2024 | Seien Sie Teil der WÄRMElieferverordnungsWENDE!

    Diskutieren Sie mit uns am 19. März 2024 in Berlin über die Wärmelieferverordnung. Lassen Sie uns gemeinsam fruchtbare Lösungen formulieren.

    Auf der einen Seite sind die Anforderungen des Gebäudeenergie- und Wärmeplanungsgesetzes zu erfüllen, auf der anderen Seite sind Erneuerbare Energieträger in der WärmeLV mit fossilen Energieträgern und deren Preisstrukturen gleichgesetzt. Das passt nicht zusammen und ist für Vermietende, Mietende und Wärmelieferanten nachteilig. Deswegen brauchen wir Ihre Unterstützung. Wir kommen daher bewusst mit allen betroffenen Akteurinnen und Akteuren zusammen, benennen Probleme und arbeiten gemeinsam an Lösungen.

    Es erwarten Sie eine spannende Keynote und inspirierende Impulsvorträge. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, in kleinen Gruppen Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

    Keynote
    Daniel Föst, Mitglied des Deutschen Bundestages, FDP

    Lage der Energiebranche
    Carolin Süß, Geschäftsführerin und Head of Energy Solutions Vattenfall Germany

    Rechtlicher Impuls
    Martin Hack, Rechtsanwälte Günther und Justiziar des vedec e.V.

    Ergebnisse zur Evaluation der WärmeLV
    Friedrich Seefeldt, Partner und Direktor bei der Prognos AG

    Seien Sie beim WärmeLV Symposium dabei und Teil der Wärmewende. Lassen Sie uns gemeinsam Zukunft schaffen.

    Melden Sie sich jetzt an.


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  • Zero-Carbon-Wärmeversorgung im Quartier

    Zero-Carbon-Wärmeversorgung im Quartier

    16.02.2024 | 2020 starteten auf dem ehemaligen Produktionsstandort der Maschinenfabrik Breuer & Schmitz im Solinger Ortsteil Wald die Vorbereitungen für ein neues Quartier „greeen“ mit sieben Gebäuden und 167 Miet- und Eigentumswohnungen auf einer Bruttogeschossfläche von 17.400 Quadratmetern.

    Die Basis bildete eine Machbarkeitsstudie, die ENGIE Deutschland gemeinsam mit ihren Tochterunternehmen geoENERGIEKonzept und Solarimo durchführte – und die die geothermische Eignung des Standorts bestätigte. Infolgedessen wird der Großteil der benötigten Wärme von jährlich circa 800 MWh künftig über fünf Sole-Wasser-Wärmepumpen erzeugt.

    Als Wärmequelle dient ein Erdsondenfeld mit 54 Bohrungen auf je 160 Metern Tiefe. Eine Kaskade von sieben Luft-Wasser-Wärmepumpen sorgt für die Regeneration des Erdreichs. Als Redundanz zu den Sole-Wasser-Wärmepumpen deckt sie weiterhin mögliche Spitzenlasten ab. Um einen möglichst wirtschaftlichen Betrieb der Wärmepumpen zu gewährleisten, läuft das System mit einer Vorlauftemperatur von 45° C. In den Wohneinheiten heizen Durchlauferhitzer das Wasser auf die erforderlichen Temperaturen für die Warmwasserbereitstellung nach.

    Hier geht es zum Projekt.
    Fotos © ENGIE Deutschland GmbH


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  • Unsere Internetseite zum Gebäudeenergiegesetz

    Unsere Internetseite zum Gebäudeenergiegesetz

    07.02.2024 | Es ist endlich so weit: Unsere Internetseite zum Gebäudeenergiegesetz ist online!

    Unsere neue Internetseite unterstützt Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer bei der Suche nach einer neuen Heizungsanlage. Die Internetseite www.plattform-geg.de bündelt umfassende und leicht zugängliche Informationen für Gebäudeeigentümer:innen, die nach der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Fragen zur Umrüstung ihrer Heizungsanlage haben. 

    Das novellierte Gebäudeenergiegesetz ist in aller Munde. Zum 01. Januar 2024 in Kraft getreten, stellt das GEG rechtliche Anforderungen an neue Heizanlagen und gewährt verschiedene Optionen, um die Vorgaben zu erfüllen. Besonders Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer stellen sich jetzt viele Fragen. Was ändert sich ab Januar 2024? Wie erfüllen sie die Bedingungen des GEG? Gibt es Unterschiede zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden und welche Übergangsfristen gelten im konkreten Fall? Auf diese Fragen gibt unsere Internetseite Antworten und räumt mit Vorurteilen auf. Gleichzeitig können Gebäudeeigentümer:innen über die Internetseite ganz einfach mit Energiedienstleistern in Kontakt treten, weitergehend beraten werden und gemeinsam ihre neue Heizungsanlage realisieren. 

    Die Umrüstung der Heizungsanlage kann Gebäudeeigentümer:innen vor Herausforderungen stellen. Kompetente Unterstützung und die Kooperation mit einem Energiedienstleister sind hier von Vorteil. Für Gebäudeeigentümer:innen, die einer neuen effiziente Heizanlage sorgenfrei entgegenblicken möchten, ist Contracting eine gute Option. Denn, die hohen Kosten für fossile Energieträger und die CO2-Preise steigen kontinuierlich. Das sorgt künftig für steigende Betriebskosten. Gebäudeeigentümer:innen, die ihre Heizungsanlage in Zukunft mit Erneuerbaren Energien betreiben, profitieren hingegen von geringeren Betriebskosten. Gleichzeitig werden sie mit der Umrüstung ihrer Heizungsanlage Teil der Energiewende und senken den CO2-Ausstoß direkt vor Ort. Gebäudeeigentümer:innen profitieren bei Contracting-Lösungen auch von konstanter Energieeffizienz. Der Betrieb der neuen Heizungsanlage wird stetig durch den Energiedienstleister überwacht und ist bei Problemen, Fragen und Wartung stets erreichbar. 


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  • Grünes Leben am Schafhaus in Reichenbach

    Grünes Leben am Schafhaus in Reichenbach

    12.01.2024 | In Reichenbach an der Fils (Baden-Württemberg) entstehen in einem Neubauquartier 41 Einfamilien- und Doppelhaushälften als Musterbeispiel für nachhaltiges und energieeffizientes Bauen. Im Auftrag der verantwortlichen Projektentwicklungsgesellschaft EcoShare Solutions GmbH konzipiert, projektiert und baut die naturstrom AG ein kaltes Nahwärmenetz zur Versorgung mit erneuerbarer Wärme aus oberflächennaher Geothermie und Wärmepumpen.

    Das Energiekonzept besteht aus einer zentralen Wärmeversorgung über ein kaltes Nahwärmenetz, das über einen oberflächennahen Geothermie-Kollektor gespeist wird.

    Hier geht es zum Projekt.
    Fotos: © naturstrom AG


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  • Stellungnahme zum Herkunftsnachweisregister

    Stellungnahme zum Herkunftsnachweisregister

    18.12.2023 | Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat eine 2. Verbändeanhörung zum Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme oder Kälte (HKNRV) gestartet, wozu wir Stellung beziehen. Bereits beim ersten Entwurf zur HKNRV haben wir angemerkt, dass nicht eindeutig geregelt ist, ob sich die Pflicht zum Ausstellen für Herkunftsnachweise auch auf die für ein einzelnes Gebäude gelieferte Wärme bezieht. Das heißt für den nicht netzgebundenen Verbrauch. Der neue Entwurf schafft leider auch keine Klarheit. Wir fordern daher in der Stellungnahme eine eindeutige Klarstellung in der Verordnung. Außerdem setzen wir uns für vereinfachte Verfahren für Kleinanlagen ein.

    Das Herkunftsnachweisregistergesetz sieht vor, dass Herkunftsnachweisregister für Gas, einschließlich Wasserstoff, und für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen eingerichtet werden. Herkunftsnachweise (HkN) sollen dazu dienen, einem Kunden oder Energieverbraucher gegenüber dokumentieren zu können, dass ein bestimmter Anteil oder eine bestimmte Menge der von ihm genutzten oder an ihn gelieferten Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt worden ist. Herkunftsnachweise sollen Transparenz und einen Beitrag zum Verbraucherschutz leisten.

    Rechts unter Downloads finden Sie die Stellungnahme.


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