Kategorie: Wärmelieferung

  • EU-Klimapolitik: Energieeffizienz ein wichtiger Schlüssel

    EU-Klimapolitik: Energieeffizienz ein wichtiger Schlüssel

    EU-Energiekommissarin Kadri Simson und auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, der die Konferenz im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft leitete, betonten neben den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien die Wichtigkeit der Steigerung der Energieeffizienz zum Erreichen des erhöhten EU-Klimaziels.

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW: „Wir begrüßen die geplante Verschärfung des EU-Klimaziels und die genannte Wichtigkeit der Energieeffizienz. Allerdings ist es jetzt dringend erforderlich, auch konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Seit Jahren wird zwar immer wieder die Wichtigkeit der Energieeffizienz betont, dabei haben sich die Rahmenbedingungen für Effizienzdienstleistungen nicht verbessert.“

    Beispielsweise ist eine Überarbeitung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) dringend erforderlich. In der Kostenneutralitätsberechnung gemäß WärmeLV müssen auch solche Maßnahmen berücksichtigt werden können, die der Energiedienstleister im Bereich der Kundenanlage durchführt und die die Energieeffizienz der Wärmeversorgung des Gebäudes verbessern.

    Diese bestehende Gesetzeslage zur Umstellung auf Wärmelieferung stellt ein wesentliches Hemmnis für die Umstellung auf effizientere Technologien und Erneuerbare dar. Dieses besteht darin, dass die Effekte zusätzlicher Investitionen (z.B. hydraulischer Abgleich, Steuerungstechnik), nicht bei dem so genannten Kostenvergleich entsprechend der Vorgaben der WärmeLV angerechnet werden dürfen. Erlaubt ist nur eine Anrechnung von Maßnahmen, die an der Energieversorgungsanlage selbst vorgenommen werden, nicht aber Maßnahmen, die „hinter dem Wärmemengenzähler“ durchgeführt werden. Der VfW fordert daher eine entsprechende Novellierung der WärmeLV.
    In einer informellen Videokonferenz verständigten sich gestern die Energieminister der EU über den Stand der Klimaschutzbemühungen und Möglichkeiten zur weiteren Treibhausgasreduktion. Die Erhöhung des Ziels einer CO2-Reduktion um 55 % bis 2030 sei realistisch. Dabei spielt u.a. die Steigerung der Energieeffizienz eine wichtige Rolle. Die Effizienzdienstleistung Contracting ist prädestiniert für die Umsetzung.
  • EVO will 2021 neues Erdgas-BHKW in Betrieb nehmen

    EVO will 2021 neues Erdgas-BHKW in Betrieb nehmen

    Die Energieversorgung Oberhausen (EVO) ist bei der Modernisierung ihres Heizkraftwerks am Standort „Danziger Straße“ einen entscheidenden Schritt weitergekommen.
    Das Unternehmen hat den Auftrag zur Errichtung des neuen Gasmotoren-Blockheizkraftwerks kürzlich an ein Konsortium aus dem Anlagenbauer Zeppelin Power Systems und dem Bauunternehmen Matthäi vergeben. Die Inbetriebnahme der neuen Anlage mit jeweils neun MW elektrischer und thermischer Leistung sei für die erste Jahreshälfte 2021 vorgesehen, teilte der Versorger mit. Der genaue Zeitpunkt sei aber noch abhängig von den Witterungsbedingungen in den kommenden beiden Wintern, hieß es.

    Der Versorger investiert laut eigenen Angaben rund 12 Mio. Euro in die Ertüchtigung des Heizkraftwerkwerks. Die Maßnahme soll auch die Fernwärmeversorgung Oberhausens klimafreundlicher machen. Denn die Gasmotoren sollen zwei Öltanks der alten Heizzentrale ersetzen (energate berichtete). Dies ist Teil eines größeren Sanierungsvorhabens der EVO, im Zuge dessen der Standort unter anderem eine Fotovoltaikanlage erhielt. Auch eine neue Gebäudehülle ist geplant. /ml
  • WärmeLV – Dworschak: „Die aktuelle Gesetzeslage ist für alle Parteien nachteilig“

    WärmeLV – Dworschak: „Die aktuelle Gesetzeslage ist für alle Parteien nachteilig“

    Das Marktvolumen der Wärme- und Warmwasserlieferungen durch gewerbliche Anbieter hat sich zwischen 2015 und 2017 kaum verändert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Dabei sollte die Novelle der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) 2013 eigentlich die Marktchancen gewerblicher Wärmeanbieter stärken, mit dem Ziel eine effizientere und umweltfreundlichere Versorgung von Wohnanlagen zu erreichen. energate sprach mit Tobias Dworschak, Geschäftsführer des Contracting-Verbands VfW über die Problematik der aktuellen WärmeLV.
    energate: Herr Dworschak, inwieweit steht die 2013 eingeführte Wärmelieferverordnung aktuell auf dem Prüfstand?

    Tobias Dworschak: Anregungen des VfW und weiterer Verbände haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nun dazu veranlasst, die WärmeLV zu evaluieren. Seit Ende Oktober läuft eine entsprechende Ausschreibung für eine Untersuchung, ob die Gesetzesänderung (Mietrechtsänderungsgesetz mit Paragraf 556c BGB; WärmeLV) tatsächlich zu einer erheblichen Beschleunigung der Modernisierung von Wärmeversorgung im Gebäudebestand geführt hat. Eine Entscheidung, wer den Zuschlag für die Evaluierung erhält, hat das Ministerium unseres Wissens bisher noch nicht getroffen.

    energate: Warum hat sich aus Ihrer Sicht der Markt seit Einführung der Verordnung kaum verändert?

    Das ganze Interview lesen Sie auf hier.
  • Contractingverband VfW: Diskriminierung von Effizienzdienstleistungen muss beendet werden!

    Contractingverband VfW: Diskriminierung von Effizienzdienstleistungen muss beendet werden!

    Im Juli hat Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft übernommen. Deutschland sollte diese Chance nutzen, um Hemmnisse für klimafreundliche Effizienzdienstleistungen abzubauen.
    Mit dezentralen Effizienzdienstleistungen bringen Contractoren die Energiewende dahin, wo sie hingehört: Vor Ort zu den Bürgerinnen und Bürgern, zu Gewerbe und Industrie. Sie versorgen Häuser und Quartiere mit Wärme, Strom, Kälte, Licht, aber auch mit Lösungen rund um Mobilität. Technologieoffen, sicher und mit einem Versprechen für Energieeffizienz. Trotz dieser schlagkräftigen Argumente sind die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Contracting-Lösungen insbesondere im Gebäudebestand nach wie vor unzureichend. Der Grundstein für die deutsche Gesetzgebung wird durch die Vorgaben der EU gelegt. Daher sollte Deutschland die Ratspräsidentschaft nutzen, um bestehende Hemmnisse für klimafreundliche Effizienzdienstleistungen zu beseitigen.

    Eines der wesentlichen Hemmnisse bei der Umsetzung ist die Ungleichbehandlung von Energiedienstleistern und Eigenversorgern: Nach aktueller Rechtslage ist die Umlegung der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen. Bei einer Modernisierung durch den Vermieter mit Eigenversorgung können jedoch auch höhere Kosten umgelegt werden. Dies führt dazu, dass in vielen Fällen die Durchführung der Modernisierung durch einen Energiedienstleister nicht möglich ist. Es entsteht ein Modernisierungsstau, da die Sanierung oft gar nicht durchgeführt wird. Ähnlich ist es bei der EEG-Umlage: Energiedienstleister müssen die volle Umlage zahlen, während Eigenversorger nur 40 % zahlen müssen.Tobias Dworschak, VfW Geschäftsführer „Wir fordern eine Anpassung der bestehenden Gesetzeslage. Die energetische Modernisierung der Wärmeversorgung durch einen Energiedienstleister muss umlegbar sein, solange die dabei entstehenden Kosten unterhalb der Kosten liegen, die bei einer Modernisierung durch den Vermieter zu erwarten wären. Außerdem sollten auch Energiedienstleister nur 40 % der EEG-Umlage zahlen müssen“.

    Die Ergebnisse des im Juni 2020 beendeten 
    QualitEE-Projekts, welches durch die europäische Kommission im Rahmen des Horizon 2020-Programms finanziert wurde, untermauern diese Forderung sowohl für Deutschland als auch Europa insgesamt. Als wichtigste Hemmnisse für fortschrittliche Energiedienstleistungen wurden dabei in fast allen Mitgliedsstaaten -darunter eben auch Deutschland- die mangelnde Unterstützung durch die jeweiligen Regierungen identifiziert. Dies führt wiederum zu einem mangelnden Vertrauen potenzieller Investoren und Kunden in die Branche, was das Wachstum nachteilig beeinflusst. Zur Behebung dieser Missstände wurden 28 Pilotprojekte mit einem Volumen von 33 Mio. € angestoßen. Dies ist viel zu wenig für die Behebung der genannten Mängel und es bedarf sowohl auf EU-Ebene als auch nationaler Ebene weiterer Projekte dieser Art.
  • VfW zur Renovierungsstrategie: Verpasste Chancen und Halbherzigkeit

    VfW zur Renovierungsstrategie: Verpasste Chancen und Halbherzigkeit

    Mit der LTRS erfüllt die Bundesregierung die Vorgaben der EU. Nach Artikel 2a EPBD (EU-Gebäuderichtlinie) muss jeder Mitgliedsstatt der Europäischen Kommission eine LTRS vorlegen. Die LTRS soll der Unterstützung der Renovierung des nationalen Bestands sowohl an privaten als auch öffentlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden dienen. Der Entwurf der LTRS baut zudem auf den vorhandenen Beschlüssen der Bundesregierung insbesondere dem Klimaschutzgesetz und dem Klimaschutzprogramm 2030 sowie auf den europäischen Zielen auf. Die LTRS ist nicht mutig genug, so der VfW in seiner Stellungnahme.

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW: „Die grundsätzliche Idee einer langfristigen Renovierungsstrategie begrüßen wir. Jedoch ist die konkrete Umsetzung nur halbherzig und nicht mutig genug. Die LTRS ist lediglich eine Zusammenfassung der bereits geplanten Maßnahmen. Aus unserer Sicht hätte die Bundesregierung diese Möglichkeit nutzen müssen, um bestehende Hemmnisse insbesondere im Bereich der Effizienzdienstleistungen zu beseitigen.“

    Konkret fordert der VfW in seiner Stellungnahme u.a. eine Überarbeitung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV). In der Kostenneutralitätsberechnung gemäß WärmeLV müssen auch solche Maßnahmen berücksichtigt werden können, die der Energiedienstleister im Bereich der Kundenanlage durchführt und die die Energieeffizienz der Wärmeversorgung des Gebäudes verbessern.

    Die bestehende Gesetzeslage zur Umstellung auf Wärmelieferung stellt ein wesentliches Hemmnis für die Umstellung auf effizientere Technologien und Erneuerbare dar. Dieses besteht darin, dass die Effekte zusätzlicher Investitionen (z.B. hydraulischer Abgleich, Steuerungstechnik), nicht bei dem so genannten Kostenvergleich entsprechend der Vorgaben der WärmeLV angerechnet werden dürfen. Erlaubt ist nur eine Anrechnung von Maßnahmen, die an der Energieversorgungsanlage selbst vorgenommen werden, nicht aber Maßnahmen, die „hinter dem Wärmemengenzähler“ durchgeführt werden. Der VfW fordert daher eine entsprechende Novellierung der WärmeLV.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Stellungnahme zum Verfahren 2020/7-IX der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema Messstellenbetriebsgesetz

    Stellungnahme zum Verfahren 2020/7-IX der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema Messstellenbetriebsgesetz

    Der VfW hat zu Fragen zum Thema Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) der Clearingstelle EEG/KWKG Stellung bezogen.
  • Das Contractinglexikon 2020 – Nachschlagewerk für alle Fragen rund ums Contracting

    Das Contractinglexikon 2020 – Nachschlagewerk für alle Fragen rund ums Contracting

    Welche Auswirkungen hat der CO₂-Preis auf die bestehenden Musterverträge und Preisänderungsklauseln? Was müssen Betreiber von Kundenanlagen beachten insbesondere in Bezug auf die aktuellen Urteile des BGH? Welche Möglichkeiten gibt es, die Kostenneutralität nach Wärmelieferverordnung (WärmeLV) im Wohngebäudebestand zu erreichen? Was ist eine Preisänderungsklausel und welche rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben müssen beachten werden?

    Antworten auf diese aktuellen und zahlreichen weiteren Fragen rund um das Thema Contracting gibt das jetzt aktualisierte Contractinglexikon des VfW.

    Das Lexikon mit über 180 Stichworten bietet Contractoren und Contracting-Nehmern einen Überblick zu allen relevanten Contracting-Themen. Durch alphabethisch geordnete Stichworte findet der Leser schnell die Antwort auf seine konkreten Fragen. Die Suche im PDF-Dokument nach jedem beliebigen Stichwort ist einfach möglich.

    „Das Contractinglexikon ist das Nachschlagewerk für alle, die sich mit der Effizienzdienstleistung Contracting beschäftigen. Es ist untergliedert in Themen, die uns in über 30 Jahren in der Geschäftsstelle als Fragen erreicht haben. Dadurch erscheint jährlich ein aktuelles Nachschlagewerk mit den wichtigsten Stichworten, die von unserem Justiziar aufgearbeitet werden. Das Lexikon ist für alle unverzichtbar, die sich mit Contracting beschäftigen. Es gibt Sicherheit insbesondere bei rechtlichen Fragen und der praktischen Abwicklung von Projekten.“, erläutert Volker Schmees, Projektleiter des VfW.

    Neue Themen im Jahr 2020 sind u.a. „CO₂-Preis/Zertifikatekosten“, „Endschaftsklauseln“, „PV-Contracting“ und „Wärmemessung- und Abrechnung“.

    Das Lexikon ist in elektronischer Form erhältlich und wird bei Bestellung auf einem USB-Stick geliefert. Weitere Details zum Lexikon sowie Bestellinformationen erhalten Sie hier.

    Ansprechpartner für organisatorische Rückfragen: Marco Schulz, marco.schulz@ved.ed.ka.kbit.de, Tel.: 0511 36590-12
  • Stellungnahme zur elektronischen Datenübermittlung für Verbrauchsteuern & Luftverkehrsteuer sowie Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen

    Stellungnahme zur elektronischen Datenübermittlung für Verbrauchsteuern & Luftverkehrsteuer sowie Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen

    Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte am 4. März 2020 den Referentenentwurf einer Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen. Der VfW hat zusammen mit AGFW, ASUE, B.KWK und DENEFF EDL_Hub bezüglich der Änderungen der Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnungen in Artikel 2 und Artikel 3 des vorliegenden Referentenentwurfs Stellung bezogen.

    Grundlegend begrüßen wir im Sinne der Prozessvereinfachung die Einführung der elektronischen Übermittlung von Daten der Energiesteuer und Stromsteuer für unsere Mitgliedsunternehmen.
  • Stellungnahme zum „Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen“ (BEHG)

    Stellungnahme zum „Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen“ (BEHG)

    Wir begrüßen die geplante Einführung eines CO2-Preises/Emissionszertifikates durch das BEHG. Im Sinne des Klimaschutzes ist das Gesetz ein wichtiger Baustein für die Verringerung der CO2-Emissionen in Deutschland. Allerdings gibt es einen Punkt, der unbedingt berücksichtigt werden sollte, damit das BEHG nicht zum Stolperstein für die Energiewende in Deutschland wird.

    Die rechtliche Lage hat sich jedoch weiterentwickelt und wir vertreten mittlerweile eine andere Position. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gern die ursprüngliche Stellungnahme zu diesem Thema zur Verfügung.
  • Energetische Einsparpotentiale im ländlichen Raum

    Energetische Einsparpotentiale im ländlichen Raum

    Contractingverband VfW begleitet Potentialanalyse für das Amt Hürup bei Flensburg zur Ermittlung der energetischen Einsparpotentiale vor Ort.

    Die Potentialanalyse für das Amt Hürup bei Flensburg zeigt deutlich auf: Auch im ländlichen Raum gibt es erhebliche energetische Einsparpotentiale. Neben mehreren veralteten und ineffizienten Öl- und Gaskesseln wurde auch eine stillgelegte Solaranlage vorgefunden. Eine Contracting-Lösung könnte hier Abhilfe schaffen.

    Zusammen mit der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) verloste der Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW im vergangenen Jahr drei Potentialanalysen – das Amt Hürup zählte zu den Gewinnern. Die Analyse umfasst eine Erst-Analyse des Ist-Zustandes für das Amt Hürup und den dazugehörigen Ortschaften Freienwill, Maasbüll, Großsolt und Tastrup sowie eine Angabe von Empfehlungen, was an sinnvollen Maßnahmen getroffen werden könnte. Durchgeführt wird die Analyse durch das Ingenieurbüro GES Torsten Waldmann.

    Tobias Dworschak, VfW Geschäftsführer: „Die Energiewende darf sich nicht nur auf die Großstädte beschränken. Auch im ländlichen Raum gibt es große Einsparpotentiale. Um diese Potentiale zu heben, werden innovative Lösungen benötigt. Die Energiedienstleistung Contracting bietet hier eine effiziente, klimafreundliche und kostengünstige Chance“

    Ein besonders für den ländlichen Raum geeignetes Modell ist das Energiebudget-Contracting. Dabei werden Energiespar-Contracting und Energieliefer-Contracting miteinander kombiniert. Mit integriert wird ein Vergütungsmechanismus für die gelieferte Energiemenge (Grundpreis und Arbeitspreis) mit gleitenden Energiepreisen. Das Eigentum an den Energieanlagen liegt beim Contractor. Außerdem gibt es eine Garantie für die Obergrenze des Energieverbrauchs und einen Bonus bei besserem Einsparergebnis.

    Torsten Waldmann: „Mischmodelle wie das Energiebudget-Contracting sind für kleinere Kommunen ideal geeignet. Durch die Kombination von Energielieferung mit klimafreundlichen Technologien und Energieeinsparmaßnahmen können die Energiekosten gesenkt und das Klima geschützt werden. Der besondere Anreiz für Kommunen besteht darin, dass der Contractor einen maximalen Energieverbrauch garantiert.“