Kategorie: Wärmelieferung

  • Stellungnahme des vedec zum Hinweisverfahren 2021/ 15 VII der Clearingstelle EEG/KWKG

    Stellungnahme des vedec zum Hinweisverfahren 2021/ 15 VII der Clearingstelle EEG/KWKG

    Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 29. September 2021 durch ihre Mitglieder Richter, Teichmann und Wolter beschlossen, zu folgender Frage ein Hinweisverfahren einzuleiten:

    „Besteht der Förderanspruch für innovative KWK-Systeme gemäß § 5 Abs. 2 KWKG2020 i. V. m. KWKAusV auch, wenn die innovative erneuerbare Wärme in den Rücklauf des Wärmenetzes eingespeist wird ?
    Ist die Bewertung davon abhängig, ob die eingespeiste innovative erneuerbare Wärme durch die KWK-Anlage des innovativen KWK-Systems nacherwärmt wird, um das von den Verbrauchern abgenommene Temperaturniveau zu erreichen ?

    Wir haben dazu eine kurze Stellungnahme eingereicht (siehe Downloads rechts).
  • FAQ zur Novelle der AVBFernwärmeV und zur neuen FFVAV

    FAQ zur Novelle der AVBFernwärmeV und zur neuen FFVAV

    Energiepolitik aktuell: AVBFernwärmeV und FFVAV
    Zum internen Mitgliederbereich
    09.11.2021 | In Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei Rechtsanwälte Günther aus Hamburg haben wir FAQs zu neuen FFVAV und AVBFernwärmeV erstellt. Diese bieten Ihnen eine umfangreiche Hilfestellung beim Umgang mit den neuen Anforderungen. Auch zur am Freitag vom Bundesrat zugestimmten Novelle der Heizkostenverordnung werden Fragen beantwortet. Die FAQs können Sie als Mitglied kostenlos in unserem internen Mitgliederbereich herunterladen. Sollte es noch unbeantwortete Fragen geben, nutzen Sie dort gerne die Kommentarfunktion.
     
    Wir möchten Sie außerdem gerne auf unser Onlineseminar zur neuen Gesetzeslage am 25.11.2021 hinweisen. Herr Dr. Legler wird dort nochmal detailliert auf die neuen Anforderungen für Contractoren eingehen und steht für Fragen rund um die AVBFernwärmeV und FFVAV zur Verfügung. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit finden Sie in den unteren Links.
  • Nahwärmenetz für Mehrfamilienhäuser mit Unterstützung eines Ground Cube

    Nahwärmenetz für Mehrfamilienhäuser mit Unterstützung eines Ground Cube

    11.10.2021 | Das Neubaugebiet in Nauen liegt im Einzugsgebiet Berlin und bietet viele Herausforderungen, die mit Hilfe eines Energiedienstleisters und Partnern gelöst wurden. Die Herausforderungen in der Vorbereitung lagen neben der Planung rund um die Anlagentechnik auch in der Konzeptionierung eines Nahwärmenetzes für das gesamte Baufeld, dass die Häuser aus nur einer unterirdischen Heizzentrale heraus versorgen kann. Hier gab es besonders enge Ansprachen zwischen Bauträger und Fachplaner.

    Die Anlagentechnik wird zentral auf dem Areal der Wohnanlage unterirdisch positioniert.

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    Fotos: © Knauber Contracting GmbH
  • Wahlprüfsteine: EDL als wichtiger Baustein für die Klimaneutralität

    Wahlprüfsteine: EDL als wichtiger Baustein für die Klimaneutralität

    15.09.2021 |Wir haben im Vorfeld zur Bundestagswahl, der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Wahl zum Abgeordnetenhaus Berlin die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Energiedienstleistungen spielen aus Sicht der Parteien eine wichtige Rolle, um Deutschland klimaneutral zu gestalten. Neben dem Einsatz von Erneuerbaren Energien sehen die Parteien die Steigerung der Energieeffizienz als eine wichtige Säule für den Klimaschutz. Sektorgekoppelte Quartierslösungen werden für die Umsetzung als wichtige Maßnahme angesehen und sollen entsprechend durch bessere Rahmenbedingungen unterstützt werden. Außerdem setzen die Parteien sich für eine Verbesserung der Wärmelieferverordnung ein, um auch den Wohngebäudebestand zu dekarbonisieren.

    Konkret gefragt wurde u.a. nach der aktuellen Diskriminierung von Effizienzdienstleistern insbesondere im Rahmen der Wärmelieferverordnung und der EEG-Umlage. Insgesamt stehen die Parteien der Energiedienstleistung Contracting positiv gegenüber. So steht z.B. die SPD einer Überarbeitung der Wärmelieferverordnung im Sinne einer Verbesserung der Energieeffizienz durch Energiedienstleister offen gegenüber. Dabei sollen besonders Aspekte wie Kosteneffizienz, Vertrauensschutz und Investitionssicherheit berücksichtigt werden.

    Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec: „Deutschland klimaneutral zu machen ist eine der größten Herausforderungen der deutschen Klimaschutzpolitik. Energiedienstleister haben ganzheitliche und sektorgekoppelte Konzepte und das nötige Know How für die Transformation zu einem klimaneutralen Deutschland. Aber dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Wir begrüßen daher sehr, dass die Parteien die Relevanz der Energiedienstleister für das Gelingen der Energiewende erkannt haben. Jetzt gilt es jedoch in der anstehenden Legislaturperiode konkrete Maßnahmen zu ergreifen und die bestehenden Hemmnisse zu beseitigen.“

    Außerdem wurde nach den Rahmenbedingungen für dezentrale Quartierslösungen mit Kundenanlagen gefragt. Die Parteien sehen klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen als wichtigen Bestandteil für die Energiewende. So wollen z.B. die Grünen verbindliche Quartiersplanungen für Kommunen und dezentrale Mieterstromkonzepte umsetzen, fördern und entbürokratisieren.

    Die vollständigen Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl und zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern sowie zur Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin finden Sie rechts unter Downloads.
  • Entwicklung und Errichtung eines ressourcen- und energieeffizienten Wohngebietes

    Entwicklung und Errichtung eines ressourcen- und energieeffizienten Wohngebietes

    10.08.2021 | Hauptaufgabe des Neubaugebietes „Ressourcenschutzsiedlung Bedburg-Kaster“ ist die Errichtung eines ressourcen- und energieeffizienten Wohngebietes mit messbarer Senkung des Ressourcenverbrauches (insbesondere grauer Energieeinsatz, CO2-Emissionen, Einsatz nicht nachwachsender Rohstoffe) auf Quartiersebene um mind. den Faktor 2. Im Baugebiet werden ausschließlich Gebäude errichtet, die eine ressourcenoptimierte Bausubstanz gemäß Faktor 2 aufzeigen. Auch die Infrastruktur der Siedlung, darunter Straßen, Kanalisation und Erschließung, wird unter diesem Gesichtspunkt geprüft.

    Zur Umsetzung der Energiewende im Quartier wird auf eine „grüne“ lokale Quartiersenergie (Wärmeenergie und Haushaltsstrom) gesetzt. Es wird durch eine neue örtliche Windenergieanlage, die im Zuge einer Windparkerweiterung entstehen wird sowie durch Quartiers-PV-Anlagen elektrische Energie vor Ort erzeugt und im Quartier verbraucht.

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    Foto: © E.ON Energy Solutions GmbH – Foto aus 03/2021
    Foto: © A. Frauenrath BauConcept GmbH
  • Abwärme aus Rechenzentrum beheizt zukünftig neues Quartier „Westville“

    Abwärme aus Rechenzentrum beheizt zukünftig neues Quartier „Westville“

    12.07.2021 | Auf dem ehemaligen Avaya-Gelände im Gallusviertel in Frankfurt wird ein modernes Wohnquartier mit über 1.300 Wohneinheiten errichtet. Durch die innovative Art der Wärmeversorgung wird das Quartier auch außerhalb Frankfurts zu einem Leuchtturmprojekt in Sachen Nachhaltigkeit.

    In Kooperation mit einem Rechenzentrumsbetreiber liefert Mainova im Rahmen eines 15-jährigen Contractingvertrags nachhaltige Wärme, die zu mindestens 60% aus der Abwärme des benachbarten Rechenzentrums gewonnen wird. Dazu wird eine 500m lange Rohrleitungstrasse errichtet, die die Abwärme des Rechenzentrums in eine Kellerheizzentrale im Wohnquartier führt. Dort wird die niederkalorische Abwärme mit zwei Hochtemperaturwärmepumpen auf das benötigte Temperaturniveau von ca. 70° C angehoben und über ein Nahwärmenetz verteilt.

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    Foto: © Mainova AG
    Foto: © Mainova AG
  • Ganzheitliche Energiedienstleistungen für mehr Klimaschutz

    Ganzheitliche Energiedienstleistungen für mehr Klimaschutz

    28.06.2021 | Neun Maßnahmen für eine erfolgreiche Energiewende: In einem Positionspapier im Rahmen der anstehenden Bundestagswahl zeigt der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (vedec) auf, wie mit ganzheitlichen Energiedienstleistungen der Schutz von Klima und Mietern sowie wirtschaftliche Interessen gleichermaßen berücksichtigt werden können.

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: „Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum unzureichenden Klimaschutzgesetz macht deutlich, dass die Bundesregierung unbedingt weitaus größere Anstrengungen und Maßnahmen umsetzen muss, damit Deutschland seine Vorreiterrolle beim Klimaschutz nicht verliert und die Klimaschutzziele erreicht werden können. Auch die aktuellen Wahlprogramme zur Bundestagswahl der Parteien zeigen, dass dem Klimaschutz immer noch nicht ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt wird. Mit unserem Positionspapier möchten wir Wege aufzeigen, wie Deutschland seine Klimaziele erreichen kann, ohne dabei die Bürger unnötig finanziell zu belasten.“

    „Der verpflichtende Einbau von Wärmemengenzähler, die Verbesserung der Wärmelieferverordnung und die Schaffung eines bürokratiearmen Rahmens für Quartierslösungen mit Kundenanlagen sind aus unserer Sicht die wichtigsten Maßnahmen für eine erfolgreiche Energiewende, die schnell und einfach umsetzbar sind. Daneben ist es erforderlich Planungssicherheit mit verlässlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.“ so Dworschak zu den zentralen Maßnahmen im Positionspapier.

    „Die Zukunft der Energieversorgung wird aus unserer Sicht geprägt sein durch dezentrale und ganzheitliche Energieversorgungskonzepte in grünen Quartieren gepaart mit einer Koppelung der verschiedenen Sektoren Wärme, Strom und e-Mobilität. Dabei wird der optimal aufeinander abgestimmte Einsatz von Erneuerbaren Energien zusammen mit Energieeffizienzmaßnahmen entscheidend sein für ein Gelingen der Energiewende. Auch das Thema Klimatisierung wird im Zuge der zunehmenden Erderwärmung eine wichtige Rolle spielen bei der Energieversorgung von Morgen.“ erläutert Dworschak die Vision des vedec für eine erfolgreiche Energiewende.

    Das vollständige Positionspapier finden Sie rechts unter Downloads.
  • Beschluss Bundesrat zu Änderungen an AVBFernwärmeV

    Beschluss Bundesrat zu Änderungen an AVBFernwärmeV

    28.06.2021 | Bundesrat berücksichtigt Hauptkritikpunkte aus der vedec-Stellungnahme.

    am 18.06.2021 berichteten wir über eine Empfehlung zweier Ausschüsse im Bundesrat mit weitereichenden Änderungen an der AVBFernwärmeV. Am vergangenen Freitag (25.06.2021) hat der Bundesrat im Rahmen der 1006. Plenarsitzung unsere Hauptkritikpunkte berücksichtigt im Beschluss.

    Folgende Punkte wurden im Beschluss jetzt nicht mehr mit aufgenommen:
     
    • Änderung der Höchstlaufzeit in § 32 Abs. 1, S. 1 AVBFernwärmeV von 10 auf 2 Jahre max.
    • Änderung automatische Verlängerungszeit von 5 auf 1 Jahr in § 32 Abs. 1, S. 2 AVBFernwärmeV
    • § 1 Abs. 3 AVBFernwärmeV mit seiner Abwendungsbefugnis wird gegenüber natürlichen Personen ausgeschlossen (keine Individualvereinbarung mit der WEG mehr möglich)
    • Sonderkündigungsrecht § 32 Abs. 4 – neu – AVBFernwärmeV bei Immobilienverkauf: „Ist der Kunde Eigentümer der mit Wärme zu versorgenden Räume, so kann er aus Anlass der Veräußerung der Immobilie den Versorgungsauftrag jederzeit mit zweimonatiger Frist kündigen.“

    Zum letzten Punkt bleibt jedoch die Empfehlung eines Sonderkündigungsrecht (Begründung zu neuen § 3 Anpassung der Leistung, S. 15/16):
     „Erfolgt der Verkauf innerhalb der Vertragslaufzeit, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass der Käufer den Versorgungsvertrag übernimmt. Diese Vorgabe erscheint als unverhältnismäßige Last für Verkäufer und sollte durch ein Sonderkündigungsrecht bei Veräußerung einer Immobilie mit angemessener Frist ersetzt werden.“

    Weiterhin mit enthalten sind u.a. folgende Punkte:

    • Veröffentlichungspflichten Internet zwingend, § 5 Abs. 3 FFVAV und § 1a AVBFernwärmeV (S.10) 
    • Leistungsanpassungsanspruch des Kunden, § 3 AVBFernwärmeV neu (S.14/15)
    • § 18 Absatz 1 Satz 2 bis 4 – neu (S.17)
    • Anpassung des § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV – öffentliche Bekanntgabe raus, stattdessen nun: „Eine Änderung einer Preisänderungsklausel darf nicht einseitig durch öffentliche Bekanntgabe erfolgen.“ (S.19)

    Im Sinne des Klimaschutzes begrüßen wir sehr, dass der Bundesrat insbesondere die Empfehlungen der Ausschüsse zur Vertragslaufzeit und automatischen Verlängerungszeit nicht aufgegriffen hat. 

    Allerdings fordert der Bundesrat im Beschluss insgesamt die Bundesregierung auf, die AVBFernwärmeV weitergehend zu überarbeiten:

    „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die AVBFernwärmeV weitergehend zu überarbeiten, da insbesondere im Hinblick auf die Änderung von Preisänderungsklauseln, Veröffentlichungspflichten, Preisregelungen und Preiskomponenten, Anpassung der Anschlussleistung, Kündigungsrechte und Vertragslaufzeiten Änderungsbedarf der AVBFernwärmeV gesehen wird.“

    Ggf. werden also auch von Seiten der Bundesregierung noch weitere Änderungsvorschläge kommen.
     
  • Stellungnahme zur AVBFernwärmeV

    Stellungnahme zur AVBFernwärmeV

    18.06.2021 | vedec bezieht Stellung zu den Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz an den Bundesrat zur Verordnung zur Umsetzung der Vorgaben zu Fernwärme und Fernkälte in der Richtlinie (EU) 2018/2002 sowie in der Richtlinie (EU) 2018/2001.

    Wärmelieferung aus hocheffizienten und regenerativ betriebenen Erzeugungsanlagen und Wärmenetzen ist ein Schlüssel zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Sie erfordern aber eine hohe Anfangsinvestition, die in der Regel deutlich über dem liegt, was für technisch einfache und preisgünstige Öl- und Gasheizungen zu bezahlen ist. Die hohen Anfangsinvestitionen werden mit niedrigen Verbräuchen und/oder CO2-freier Wärme belohnt. In der Zusammenschau können sie preislich mit Öl- und Gasheizungen mithalten.
     
    „Damit sich mehr Haushalte die Modernisierung der Heizungsanlage leisten können“, so ist es unter Punkt 6 des Klimapakets der Bundesregierung von 2019 zu lesen, „wird zudem in der Gebäudeförderung ein Fördertatbestand integriert, der über einen längeren Amortisationszeitraum eine kontinuierlich geringe Kostenrate vorsieht; z.B. durch Unterstützung von Contractingangeboten/ Leasing.“

     Das funktioniert aber nur dann, wenn die hohen Anfangsinvestitionen über eine lange Vertragslaufzeit verteilt werden können. Solche Verträge sind heute auf der Grundlage der AVBFernwärmeV möglich. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Erneuerung bestehender Heizungsanlagen und bei der Versorgung neu geplanter und energetisch anspruchsvoller Quartiere und tragen so zu einer nachhaltigen Einsparung von CO2 bei.
     
    Die geplanten Änderungen insbesondere in Form der Verkürzung der in allgemeinen Versorgungsbedingungen zulässigen maximalen Laufzeit von 10 Jahren, das Sonderkündigungsrecht bei Verkauf des Grundstücks und der Ausschluss von Preisänderungen durch Veröffentlichungen entziehen solchen Klimaschutzprojekten die Realisierungsgrundlage.

    Die Stellungnahme un die Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat finden Sie rechts unter Downloads.
  • Sektorenkopplung mit Eisspeicher vor den Toren Berlins

    Sektorenkopplung mit Eisspeicher vor den Toren Berlins

    10.06.2021 | Vor den Toren Potsdams demonstriert das im Bau befindliche Blütenviertel wie in einem Neubauquartier mit etwa 180 Wohn- und Geschäftseinheiten durch ein intelligent vernetztes Energiesystem, ein Maximum an erneuerbarer Energie eingebunden werden kann.
    Zentrales Element des Energiekonzeptes ist der im März 2021 gebaute Eisspeicher mit einem Volumen von 650 m³. Das Speichermedium ist normales Leitungswasser. Der Eisspeicher dient im Winter als Wärme- und im Sommer als Kältequelle. Im Eisspeicher befinden sich 12 Kilometer in Spiralen verlegte und mit einem Glykol-Wasser-Gemisch gefüllte Kunststoffrohre als Wärmetauscher.

    Hier geht es zum Projekt der FPE Flowerpower Energy GmbH.
    Foto: © AnotherArchitect.com
    Eisspeicher von oben – Fotos: © FPE Flowerpower Energy GmbH