20.08.2024 | Wir haben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beigefügten Entwurf für eine Verordnung zur Änderung der AVBFernwärmeV erhalten. Mit der Novelle strebt das BMWK insgesamt für Kund:innen und Versorger attraktive Rahmenbedingungen für eine Versorgung der Verbraucher:innen mit Fernwärme unter transparenten Preis- und Versorgungsbedingungen an. Zum Teil gelingt dies auch mit dem Entwurf, allerdings gibt es in einigen Passagen dringenden Anpassungsbedarf. Insgesamt wurden mit dem Entwurf viele unserer Kernforderungen umgesetzt. Dazu zählen insbesondere die unter § 3 Abs. 5 und 6 vorgesehenen Ausnahmen für Gebäude- und Kleinstnetze sowie für Wärmenetze mit Gesamtnennleistung von unter 20 Megawatt.
Folgende Kernforderungen enthält die Stellungnahme:
– § 1 Abs. 3: Flexibilität für den Abschluss von Verträgen auch mit Verbraucher:innen ermöglichen – § 1a Abs. 1 Nr. 4a Kein Zwang zu leistungsabhängigen Grundpreisen – § 3 Abs. 5 und 6 Anpassung der Leistung: Dezentrale Projekte schützen – angemessene Entschädigung der noch nicht amortisierten Investitionskosten über den Grundpreis – § 24 Abs. 1 und 2, sowie §24a: Bezug auf tatsächliche Kosten für den Einsatz Erneuerbarer Energien, Wärmepreisindex nicht als verpflichtendes Marktelement – zudem muss ein Abweichen von der Hälftigen Gewichtung von Kosten- und Marktelement ermöglicht werden (Abweichen von der Musterklausel 50/50); Berechtigung zur Anpassung auch auf den Basisarbeitspreis und den Basisgrundpreis erweitern – § 32: Die Laufzeiten müssen den Investitionsanforderungen entsprechend angepasst werden dürfen – § 36 Abs. 2: Keine Fortgeltung des bisherigen § 3
Rechts unter Downloads finden Sie die vollständige Stellungnahme und den Referentenentwurf vom BMWK.
14.06.2024 | Wir haben vom Bundesfinanzministerium (BMF) beigefügten Entwurf für ein Gesetz zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur erhalten. Bei den Änderungen geht es insbesondere darum, dass bspw. Immobilienfonds auch Aufdach-Solaranlagen und Ladestationen betreiben dürfen. Sie also gehaltene Vermögensgegenstände aktiv unternehmerisch bewirtschaften und eine gewerbliche Tätigkeit ausüben dürfen. Zudem dürfen Spezialfonds sich auch zu 100 Prozent an Gesellschaften für das Umwandeln, das Transportieren und Speicherern von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien sowie an Infrastrukturgesellschaften beteiligen. Auch das Erzeugen erneuerbarer Energie und der Betrieb von Ladestationen im Zusammenhang mit von ihnen vermieteten Immobilien soll für Spezialfonds erleichtert werden. Bislang dürfen die Fonds höchstens ein Zehntel ihrer Einnahmen daraus erzielen. Diese Begrenzung soll wegfallen.
Im Gesetzesentwurf werden Infrastrukturmaßnahmen und erneuerbare Energien berücksichtigt, jedoch keine Effizienzmaßnahmen. Wir schlagen daher in unserer Stellungnahme vor, das Gesetz auch auf Energieeffizienzmaßnahmen auszuweiten. Des Weiteren sind Energiedienstleister als Umsetzer der Maßnahmen gleichberechtigt zu berücksichtigen im Gesetz.
Rechts unter Downloads finden Sie die vollständige Stellungnahme und den Diskussionsentwurf vom BMF.
13.06.2024 | In diesem Jahr gewinnt naturstrom AG den Contracting Award 2024 für ihr Vorzeige-Öko-Quartier „KOKONI ONE“ in Berlin. Das Projekt setzt vollständig auf regenerative Energien und macht deutlich, wie wichtig professionelle Energiedienstleister sind. Wir gratulieren ganz herzlich!
Stefan Sagmeister von der Fachzeitschrift Energie & Management und Tobias Dworschak, Vorstandsvorsitzender des vedec übergaben im Rahmen unserer Sommerparty den begehrten Preis. Lea Schmid nahm den Preis stellvertretend für die naturstrom AG mit Freude entgegen.
In diesem Jahr sind insgesamt elf Bewerbungen eingegangen. Sie demonstrieren, wie vielseitig Contracting-Projekte die Energiewende unterstützen. Und sollen zeigen, dass Energiedienstleistungen ein wirksames Mittel sind, um signifikante Einsparungen an Brennstoffen, Emissionen und Energiekosten zu erreichen. Tobias Dworschak, Vorstandsvorsitzender des vedec: „Unser aller Ziel ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung von Gebäuden. Die ausgezeichneten Projekte zeigen eindrücklich, dass intelligentes Contracting sowohl im Neubau als auch im Bestand maßgeblich zum Gelingen der Energiewende beiträgt.“
1. Platz naturstrom AG – Öko-Quartier KOKONI ONE
2. Platz ENGIE Deutschland GmbH – Hotel Panorama Oberhof
3. Platz FRANK ECOenergy GmbH – Wohnquartier „helling – Quartier für buntes Leben“
Der Energieversorger und Contracting-Anbieter naturstrom AG hat für das Berliner Quartier „KOKONI ONE“ das Energiekonzept umgesetzt. Für die Jury sticht dieses Projekt unter den Einsendungen besonders heraus und erringt einen verdienten ersten Platz im Contracting Award 2024.
Für die 84 Doppel- und Reihenhäuser entziehen in etwa 100 Metern Tiefe 68 Erdwärmesonden dem Untergrund auf einem Temperaturniveau von um die 5 Grad Celsius Energie, die über gedämmte Rohrleitungen in die Energiezentrale des Quartiers geleitet wird. Dort heben zwei Sole-Wasser-Wärmepumpen die Temperatur des Wassers auf 40 Grad an. Das mehr als 1.200 Meter umfassende Niedertemperatur-Nahwärmenetz bringt die Heizenergie anschließend in die Gebäude. In den Sommermonaten werden die Energieflüsse zur passiven Kühlung umgedreht: Überschüssige Wärme wird den Gebäuden entzogen, durch das Netz zu den Wärmesonden geführt und das Erdreich energetisch regeneriert.
Nicht nur die vollständig regenerative Versorgung mit Erdwärme und Wärmepumpen, auch die Bauweise der Doppel- und Reihenhäuser mit ihren hölzernen Fassaden, Grünflächen und dachintegrierten Photovoltaikmodulen überzeugt in diesem Projekt. Dazu trägt auch die Rückkühleinheit bei, die außerdem die Anzahl der benötigten Sonden und damit die Investitionskosten reduziert hat. Im Nordosten Berlins wurde ein zukunftsweisendes Projekt realisiert, das die Bedürfnisse der Menschen und der Umwelt in Einklang bringt. Die intelligente Verknüpfung der Sektoren (Mieter-)Strom, Wärme und E-Mobilität ermöglicht den Bewohnerinnen und Bewohnern eine besonders effiziente Energienutzung.
Für den Neubau von Quartieren hat diese Lösung für die Jury Vorbildcharakter. Darüber hinaus zeigt das Projekt die Wichtigkeit von professionellen Energiedienstleistern, die bedacht Bedarfe und Potenziale eines gesamten Quartiers ermitteln und damit ein Optimum an unterschiedlichen Versorgungsvarianten erstellen. Besonders der frühzeitige Beginn der gemeinsamen Planung zwischen Energiedienstleister und Bauinitiator, im Idealfall bereits bei der Planung der Flächennutzung und -gestaltung, ermöglicht eine für Mensch und Natur ideale Energieversorgung.
ENGIE Deutschland hat ein Energiespar-Contracting für das Hotel Panorama im thüringischen Oberhof umgesetzt und sich damit den zweiten Platz beim Contracting Award gesichert. Die Jury zeichnet das Projekt unter anderem wegen des langfristig zwischen Hotelbetreiber und ENGIE angelegten Konzepts zur energetischen Verbesserung des denkmalgeschützten Hotels aus. In diesem Rahmen sind unterschiedliche Energiespar-Contracting-Verträge für verschiedene Maßnahmen abgeschlossen worden, die neben den garantierten Einsparungen deutlich machen, wie wichtig ein gemeinsamer Ansatz und ein abgestimmtes Vorgehen mit gegenseitigem Vertrauen auch über längere Zeiträume ist.
Seit 2018 ist die Ahorn Hotels & Resorts neue Eigentümerin und ließ das Gebäude sanieren. ENGIE Deutschland wurde mit der energetischen Optimierung beauftragt. Es wurden unter anderem die Lüftungs- und Heiztechnik, die Kälteanlagen für die Küche sowie die Lüftungsanlage für das Schwimmbad erneuert. Die Beleuchtung ist im gesamten Hotelbereich auf LED umgestellt. Über ein Energiemonitoringsystem können die Verbräuche reportet werden. Zusätzlich optimierte man den Strombezug, indem über ein dynamisches Lastabwurfsystem die geförderten Stromverbräuche zeitweise abgeschaltet werden. Seitens der Erzeugungsanlagen erneuerte man die Gaskesselanlage und das Blockheizkraftwerk.
Das Projekt besticht durch ein buntes Potpourri aus Einzelmaßnahmen. Im Mittelpunkt stehen die Energieeinsparungen in der Lüftung, der Küche, im Schwimmbad und bei der Beleuchtung, die teils zu intelligenten Lösungen miteinander verknüpft sind: So wird die bisher an die Umwelt abgegebene warme Kondensationsseite bei der Küchenkühlung nun direkt im Kältemittelkreis ausgekoppelt und zur Erwärmung des Schwimmbadwassers genutzt. Das Projekt steht damit beispielhaft für ein durchdachtes und die Sektoren verknüpfendes Konzept von Effizienzmaßnahmen im Bestand.
Auf dem Gelände der ehemaligen Schiffsbauversuchsanstalt hat der Hamburger Contracting-Dienstleister FRANK 149 Wohnungen mit einer Bruttogeschossfläche von 20.000 Quadratmetern im KfW-„Effizienzhaus 40“-Standard errichtet. Bei diesem Projekt wird die Wärme des Hamburger Abwassers genutzt. Eine flexibel regelbare Elektrowärmepumpe übernimmt in der Heizperiode die Grundlast der Wärmeversorgung, deckt in der Übergangszeit die Heizlast und unterstützt im Sommer die Warmwasserbereitung. Darüber hinaus ist ganzjährig ein Blockheizkraftwerk in Betrieb. Zur regenerativen Stromerzeugung sind alle Dachflächen als Solargründächer ausgeführt. Neben der extensiven Dachbegrünung sind zwei Photovoltaikanlagen installiert.
In der Jury wurde lange über die Frage diskutiert, wie gut ein Projekt, das noch fossiles Erdgas zur Wärme- und Stromerzeugung einsetzt, geeignet ist, mit dem Contracting Award ausgezeichnet zu werden. Auf der anderen Seite besticht das Projekt ganz wesentlich durch drei Aspekte, die zu einem dritten Platz geführt haben:
Erstens die Einbindung des Mischwassersiels und der Bau von Hamburgs längstem Abwasserwärmetauscher. In der Nutzung der Abwasserwärme liegt ein großes, vielfach ungenutztes Potenzial, dessen Stellenwert mit dieser Auszeichnung unterstrichen werden soll. Zweitens koppelt das Projekt die Sektoren Wärme und Strom sowie Mobilität in einer durchdachten Lösung: Die Elektrowärmepumpe, das BHKW und die Photovoltaikanlage sind dabei so aufeinander abgestimmt, dass die Elektrowärmepumpe nur mit dem selbst im Quartier produzierten Strom versorgt wird. Von den 86 Tiefgaragenstellplätzen sind 64 elektrifiziert; FRANK stellt auf Wunsch eine Ladelösung zur Verfügung und liefert auch den Strom. Drittens zeigt das Projekt, dass es nicht die eine erneuerbare Versorgung gibt: Bei jedem Projekt gilt es von Neuem, die Möglichkeiten der regenerativen Versorgung auszuloten, und meist ist eine Versorgung aus mehreren Energiequellen die sinnvollste Variante.
31.05.2024 | Die Wahl zum 10. Europäischen Parlament findet in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union zwischen dem 6. und 9. Juni 2024 statt. Deutschland wählt am 09.06.2024. Wir haben im Vorfeld die Parteien (CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Von der FDP haben wir bisher (Stand 03.06.2024) keine Antworten erhalten.
Energieeffiziente Lösungen sind für die Parteien ein wichtiges Element für den Klimaschutz. Der EED-Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ wird als besonders wichtig erachtet. Klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen sowie die kommunale Wärmeplanung spielen aus Sicht der Parteien eine besonders wichtige Rolle. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wird als elementar angesehen. Um sie zu stärken setzen sich die Parteien dafür ein, Energieeffizienz als Kriterium in öffentlichen Ausschreibungen verpflichtend umzusetzen.
Rechts unter Downloads finden Sie die vollständigen Wahlprüfsteine.
08.04.2024 | Wir haben vom BMWK Entwürfe für eine Novelle des EDL-G sowie einer Energieauditorenfort- und Weiterbildungsverordnung erhalten. Zum EDL-Gesetz haben wir Stellung bezogen.
Wir freuen uns über die Weiterentwicklung der Energiedienstleistungen, die in diesem Gesetzesvorschlag angelegt ist. Im Hinblick auf die verbindlichen Ziele im Klimaschutz und der Steigerung der Energieeffizienz erscheint uns der vorliegende Vorschlag noch nicht ambitioniert genug. Es gilt, viel mutiger die notwendigen Maßnahmen für eine echte Effizienzverbesserung zu ergreifen.
Kernforderungen der Stellungnahme:
1. Vermieter:in und Energiedienstleister bei der Umstellung auf Erneuerbare Energien im Wohngebäudebestand gleichbehandeln – (§559 BGB und § 556c BGB i.V.m. der WärmeLV) 2. Flexible Laufzeiten für eine mieter- und klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV) 3. Prüfen ist gut – umsetzen ist besser: garantierte Energieeinsparungen privilegieren!
Die wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs im Überblick:
– In Umsetzung der EED werden Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als [2,5 – 2,77] GWh verpflichtet, alle 4 Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Hinweis: dieser Schwellwert befindet sich derzeit noch in Abstimmung innerhalb der Ressorts. – Die Anforderungen an die das Energieaudit durchführende Person wurden in § 8b EDL-G in Bezug auf die berufliche Bildung präziser ausgestaltet. – Um Energieaudits anbieten zu dürfen, müssen Energieauditoren neben einer gewissen Grundqualifikation an einer einmaligen Weiterbildung mit festgelegtem Inhalt und Umfang teilnehmen. – Auch die Pflicht zur Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen wird konkretisiert, insbesondere in Bezug auf den Umfang, Inhalt und Nachweis. – Anforderungen und das Verfahren zur Anerkennung der Weiterbildung und Fortbildungen werden in einer Verordnung (EnAuditFoV) näher ausgestaltet. – Ebenfalls in Umsetzung der EED wird im EDL-G das ordnungsgemäße Funktionieren des Energiedienstleistungsmarktes durch Beseitigung von rechtlichen und sonstigen Hemmnissen für die Nutzung von Energieleistungsverträgen und anderen Energiedienstleistungsmodellen als Ziel des Gesetzes geregelt. – Darüber hinaus wird eine Reihe von Klarstellungen aufgenommen. Diese betreffen den Adressatenkreis, die Bußgeldtatbestände und die Aufgaben der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingerichteten Bundesstelle für Energieeffizienz. – Im Energieeffizienzgesetz wird die Frist zur Übermittlung von Daten an die Plattform für Abwärme (§ 17) um ein Jahr verschoben, auf den 1.1.2025, zudem wird zur Entlastung der Unternehmen eine Bagatellschwelle für zu erfassende Abwärmequellen eingeführt.
Rechts unter Downloads finden Sie die vollständige Stellungnahme.
Bundestagsabgeordneter Bernhard Herrmann (Bündnis 90/Die Grünen) folgte unserer Einladung und besichtigte im Rahmen einer Contracting-Tour erfolgreich umgesetzte Energieeffizienz-Projekte in Chemnitz und in Hohenstein-Ernstthal.
Die Tour startete bei der Messe Chemnitz. Unser Mitglied, die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG übernahm die Betriebsführung und zeigte eindrucksvoll, welche Heiztechnik für die energieeffiziente Versorgung der gesamten Messe nötig ist.
Von Chemnitz ging es nach Hohenstein-Ernstthal. In Hohenstein-Ernstthal angekommen, besichtigten wir ein Fernwärmenetz, betrieben von unserem Mitglied ENGIE Deutschland GmbH. Das Heizwerk versorgt rund 1.200 Wohnungen sowie Kindergarten, Jobcenter, Gewerbebetriebe und Polizeigebäude zuverlässig mit Wärme. Insgesamt liefert es rund 9.000 MWh Wärme und erzeugt ca. 5.000 MWh Strom pro Jahr. Zurzeit befindet sich das Heizwerk im Umbau. Die Energieträger werden erneuert. Zwei Pelletkessel und eingesetztes Biomethan erzeugen künftig umweltfreundliche Wärme. Mit den Umbaumaßnahmen sinkt der CO2-Emissionsfaktor auf 0 kg/kWh.
Nur wenige hundert Meter entfernt besichtigten wir ein Schwimmbad mit eigener dezentraler Versorgungslösung durch die ENGIE Deutschland GmbH. Zurzeit ebenfalls im Umbau, sollen erneuerte Pelletkesselanlagen sowie eine Wärmepumpenanlage künftig zur Beheizung der Schwimmbecken beitragen. Den Solarstrom zum Betreiben der Wärmepumpe liefert eine PV-Anlage auf dem Dach des Bades. Auch hier beträgt der CO2-Emissionsfaktor nach den Sanierungsmaßnahmen 0 kg/kWh. Das gesamte Bad sowie umliegende Wohnungen und ein Gewerbebetrieb erfreuen sich an dieser 100% Erneuerbaren-Lösung.
Der Bundestagsabgeordnete Bernhard Herrmann zeigte sich beeindruckt von den vielfältigen Versorgungslösungen der Contracting-Projekte: „Angesichts der klimatischen Situation müssen wir möglichst schnell und überall tätig werden. Sowohl in Einzelgebäuden als auch im Nah- und Fernwärmebereich muss effiziente Heiztechnik eingesetzt werden. Dafür bietet Contracting gute Möglichkeiten.“
Das zeigte sich auch im Gespräch mit unseren Mitgliedsunternehmen. Energieeffizienz, ein sanierter Gebäudestand sowie der Einsatz Erneuerbarer Energieträger sind enorm wichtig. Grundstein einer erfolgreichen Wärmewende ist unstrittig die Novelle der WärmeLV.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn MdB Herrmann und unseren Mitgliedsunternehmen für Ihre Zeit und den konstruktiven Austausch.
Bundestagsabgeordneter Bernhard Herrmann (Bündnis 90/Die Grünen) mit Vertreterinnen und Vertretern der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, der ENGIE Deutschland GmbH und dem vedec.
Dave Welmert, Leiter Politik und Kommunikation vedec mit dem Bundestagsabgeordneten Bernhard Herrmann auf dem Dach der Schwimmhalle.
08.04.2024 |Vom 06. bis 09.06.2024 wählen die Bürger:innen der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Im Vorfeld zur Wahl haben wir ein Positionspapier mit fünf Impulsen zur erfolgreichen Wärmewende in Europa erstellt.
Die kürzlich vom EU-Parlament gebilligte Novelle der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) gibt zwar ein Senken des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs für Wohngebäude vor (bis 2030 um mindestens 16 %, bis 2035 um 20 bis 22 %), allerdings fehlen konkrete Vorgaben für die Gebäudesanierung. Umso wichtiger ist es daher, die Energieeffizienz in den Heizzentralen zu optimieren. Mit der Energiedienstleistung Contracting sind große Energieeffizienzsteigerungen möglich. Dafür gilt es, die Rahmenbedingungen sowohl auf Europäischer Ebene als auch in Deutschland zu verbessern. Im dem Positionspapier zeigen wir auf, wie die Wärmewende mit fünf schnellen und sozialverträglichen Maßnahmen in der EU gelingt.
Kernforderungen des Positionspapiers:
1. Rahmenbedingungen für die gewerbliche Wärmelieferung mit Erneuerbaren Energien im Wohngebäudebestand verbessern 2. Dezentrale Energieversorgungslösungen und Fernwärmenetze in Europa gleichbehandeln 3. Öffentliche Hand: Verpflichtendes Energieeffizienzkriterium in öffentlichen Ausschreibungen 4. Flexible Laufzeiten für eine mieter- und klimafreundliche sowie bezahlbare Wärmewende 5. Rahmenbedingungen für Quartierslösungen verbessern
Rechts unter Downloads finden Sie das vollständige Positionspapier.
04.04.2024 | Es ist an der Zeit durchzuatmen und Luft zu holen: 2023 war ein turbulentes und ereignisreiches Jahr. Das zeigt auch unser Jahresbericht. Werfen Sie gemeinsam mit uns einen Blick auf unsere Aktivitäten im Verband, auf Highlights, die uns in Erinnerung bleiben und auf Herausforderungen, die wir mit vereinten Kräften gemeistert haben und weiterhin meistern werden.
Den politischen Diskurs sowie die gesetzgeberischen Aktivitäten haben wir über das Jahr hinweg aktiv mit Stellungnahmen und Positionspapieren begleitet. Vielfach stießen unsere Anliegen auf offene Ohren. Wir sind mit politischen Entscheidungsträger:innen auf Bundesebene ins Gespräch gekommen und haben anlässlich der Wahlen neuer Landtage Wahlprüfsteine an die demokratischen Parteien verschickt.
Mit unserem Jahreskongress setzten wir am 27. September ein besonderes Highlight. Mutig wagten wir neue kreative Formate. Wir bearbeiteten im Open Space viele Themen, die die Branche bewegen. Die wertvollen Ergebnisse und Handlungsimpulse nutzen wir für unsere tägliche Arbeit. Sie werden uns auch in diesem Jahr begleiten.
Lassen Sie uns nun die Zeit für einen kleinen Rückblick nutzen, durch das vergangene Jahr blättern und 2023 Revue passieren – vielleicht entdecken auch Sie dabei wichtige Impulse und Ideen.
19.03.2024 | Gemeinsam die WÄRMElieferverordnungsWENDE gestalten!
Im Rahmen unseres WärmeLV Symposiums versammelten sich zahlreiche Expertinnen und Experten aus Energiebranche und Politik am 19.03.2024 in Berlin. Sie identifizierten Hemmnisse, entwickelten zielführende Ansätze und definierten nächste Schritte für eine erfolgreiche Novellierung der WärmeLV. Neben spannenden Impulsen haben wir gemeinsam mit den über 40 Teilnehmenden aus Politik, Wissenschaft sowie Energie- und Wohnungswirtschaft kreative Lösungsvorschläge erarbeitet.
Im vergangenen Jahr ist die Wärmelieferverordnung 10 Jahre alt geworden. Bereits bei der Verabschiedung der WärmeLV war absehbar, dass bestimmte Vorgaben die tägliche Arbeit der Energiedienstleister hemmen und die WärmeLV einer Novellierung bedarf. Zu Beginn der Veranstaltung verdeutlichte Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec die Lage: „Wir leben in einer Zeit, die massiv von der Dekarbonisierung geprägt ist.“ Die WärmeLV muss konsequent auf Erneuerbare Wärme ausgerichtet werden. Nur so lässt sich die Wärmewende erfolgreich umsetzen.
Der Bundestagsabgeordnete und wohnungs- und baupolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst ordnete in seiner Keynote die wichtige Rolle der Energiedienstleister ein: „Für eine erfolgreiche Wärmewende müssen wir alle Kräfte mobilisieren, die uns zur Verfügung stehen. Dabei sind Contracting-Anbieter wichtig, die auf ein enormes Fachwissen zurückgreifen können.“
Unserer Speaker:innen auf dem WärmeLV-Symposium:
Keynote Daniel Föst, Mitglied des Deutschen Bundestages, FDP
Lage der Energiebranche Carolin Süß, Geschäftsführerin und Head of Energy Solutions Vattenfall Germany
Rechtlicher Impuls Martin Hack, Rechtsanwälte Günther und Justiziar des vedec e.V.
Ergebnisse zur Evaluation der WärmeLV Friedrich Seefeldt, Partner und Direktor bei der Prognos AG
MdB Daniel Föst (Baupolitischer Sprecher der FDP) und Tobias Dworschak (Vorsitzender des Vorstandes, vedec)
18.03.2024 | Auf Einladung der CDU Landtagsfraktion NRW durfte Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstands im vedec, als Sachverständiger vor dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sprechen. Anlass war ein Antrag der SPD-Landtagsfraktion zur Wärmewende mit Abwassernutzung.
In einem Großteil der Gebäude in Deutschland wird Wasser täglich erwärmt. Nach Gebrauch wird das noch warme Wasser in der Regel ungenutzt ins Abwasser abgeleitet. Diese Wärme kann effizient und umweltfreundlich zum Heizen oder Kühlen größerer Gebäude und Quartiere genutzt werden. Abwasserwärme entsteht überwiegend dort, wo sie auch genutzt werden kann, also insbesondere in Städten und Ballungsgebieten. Energie aus Abwasser hat das Potential circa 14 % des Wärmebedarfs im Gebäudesektor zu decken.
Die notwendige Technik ist vorhanden und hat sich in ersten Projekten bewährt. Die Abwasserwärmenutzung ist eine langfristig sichere und erneuerbare Energiequelle und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Sie reduziert den Kohlendioxid-Ausstoß in einem erheblichen Ausmaß.
Die notwendigen Schritte und Maßnahmen zur Abwasserwärmenutzung sind in der technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umsetzung sehr anspruchsvoll und sollten von einem Energieexperten, also einem Energiedienstleister durchgeführt werden. Sie übernehmen die notwendigen finanziellen Investitionen, kümmern sich um den optimierten Betrieb über lange Laufzeiten, kombinieren die verschiedenen Technologien für den Einsatz von Erneuerbaren Energien miteinander, koppeln die Sektoren Wärme, Kälte, Strom und E-Mobilität miteinander und bieten ganzheitliche Quartierslösungen und Versorgungskonzepte an. Außerdem sind sie die Schnittstelle zum Kanalnetzbetreiber und können die bereits vorhandenen Kontakte nutzen.
Energiedienstleister werden jedoch durch schwierige Rahmenbedingungen unnötig ausgebremst und gegenüber Eigenversorger:innen und Vermieter:innen ungleich behandelt. Ein verlässlicher und langfristiger Rahmen ist für eine weniger kostenintensive Wärmewende von großer Bedeutung.
Um die vollen Potentiale der Abwasserwärmenutzung auszuschöpfen, schlagen wir in unserer Stellungnahme folgende Maßnahmen vor:
1. Umstellung im Wohngebäudebestand ermöglichen: Wärmelieferung konsequent auf Erneuerbare Wärme und Abwasserwärme ausrichten (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung) 2. Flexible Laufzeiten für eine mieter- und klimafreundliche sowie bezahlbare Wärmewende 3. Bürokratie abbauen, Genehmigungsprozesse vereinfachen 4. Förderprogramme für die Abwasserwärmenutzung attraktiver gestalten, Bekanntheitsgrad erhöhen 5. Mehr Transparenz und Mitwirkungsbereitschaft zwischen Kanalnetzbetreibern und Wärmelieferanten
Rechts unter Downloads finden Sie unsere ausführliche Stellungnahme.