Kategorie: Verband

  • Koalitionsverträge für NRW und SH mit positiven Aspekten

    Koalitionsverträge für NRW und SH mit positiven Aspekten

    30.06.2022 | In dieser Woche haben sich sowohl in NRW, als auch in Schleswig-Holstein jeweils die Grünen zusammen mit der CDU auf einen Koalitionsvertrag geeignigt. Beide Koalitionsverträge bieten aus Sicht der Contracting-Branche positive Ansätze, aber es gibt auch noch Luft nach oben.

    NRW
    Der Koalitionsvertrag greift einige unserer Kernforderungen im Rahmen der Wahlprüfsteine für NRW auf. Dazu gehören insbesondere die Stärkung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und die Einführung einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung, sowie die Stärkung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten. Aber auch die hocheffziente KWK soll weiterhin eine wichtige Schlüsselrolle bei der Energieversorgung in NRW spielen. Die Rahmenbedingungen für kommunale Energieversorger sollen verbessert werden. Insgesamt legt der Koalitionsvertrag einen großen Fokus auf die Umsetzung von Erneuerbaren Energien.

    Wir sehen viele Punkte positiv, hätten uns jedoch noch ein klareres Bekenntnis zu Energiedienstleistungen und der dezentralen Energieversorgung als Maßnahmen für ein Gelingen der Energiewende in NRW gewünscht.

    Schleswig-Holstein
    Der Koalitionsvertrag hat aus Sicht der Contracting-Branche positive Ansätze. So wurde Contracting als konkretes Umsetzungsinstrument für Klimaschutzmaßnahmen genannt, insbesondere für den Einsatz von Solarenergie. Konkret heißt es, dass Contracting-Modelle attraktiviert werden sollen. Außerdem setzt sich die neue Landesregierung u.a. für die Steigerung der Energieeffizienz ein, möchten bürokratische Hemmnisse für die Quartiersversrgung abbauen und Förderprogramme dafür aufsetzen sowie eine kommunale Wärmeplanung einführen. Wir freuen uns, dass die Parteien damit auch einige unserer Forderungen im Rahmen der Wahlprüfsteine umgesetzt haben.

    Wir begrüßen die Berücksichtigung von Contracting-Modellen im Koalitionsvertrag sehr, allerdings hätten wir uns gewünscht, dass die Aussagen nicht nur auf die Solarenergie bezogen wären, sondern grundsätzlich auf die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen.

    Diskutieren Sie gerne auf unserer Communityplattform mit uns über die Koalitionsverträge. Dort finden Sie auch weitere Informationen rund um die Landtagswahlen.
  • Mitgliedschaft: Informationen jetzt frisch zusammengefasst

    Mitgliedschaft: Informationen jetzt frisch zusammengefasst

    23.06.2022 | Wir wollen gemeinsam mit unseren Mitgliedern den Markt für Energiedienstleistungen (dezentrale Energieversorgung) verbessern. Dabei geht es nicht mehr nur um eine Heizungsanlage, sondern um einen ganzheitlichen Ansatz der Versorgung von Gebäuden und Quartieren. Dazu gehören der Einsatz von neuster Technik. Ob gekoppelte Erzeugung von Wärme und Strom aus KWK-Anlagen, die Einbindung von Erneuerbaren Energien (Wärmepumpe, PV, Biomasse, Biomethan uvm.), das Bereitstellen von Ladesäulen und Mobilitätskonzepten und natürlich das Verknüpfen und Managen der Leistungen.

    Bereits seit über 30 Jahren setzen wir uns (früher als VfW) für mehr Energieeffizienz durch Contracting und Energiedienstleistungen ein. Wir vertreten über 230 Mitglieder. Das sind Contractoren, Energieversorger, Stadtwerke, Hersteller von Anlagen oder auch Beratungsunternehmen und Start-ups aus dem Energiebereich. Sie alle eint ein Ziel: mit neuester Technologie den Klimaschutz, die Versorgungssicherheit und die Entwicklung der Energieversorgung voranzutreiben, damit saubere und klimaschonende Energie für alle zugänglich ist.

    Hier finden Sie weitere Informationen und unsere aktuelle, neue, „druckfrische“ Mitgliederbroschüre.
  • Stellungnahme zur NELEV

    Stellungnahme zur NELEV

    01.06.2022 | Mit dem uns vorliegenden Entwurf der Bundesregierung zur Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) soll auf die Erreichung der Ziele für den Stromsektor eingezahlt werden. Dies setzte voraus, dass EE-Anlagen zügig in Betrieb genommen und ihr Anschluss an den jeweiligen Netzanschlusspunkten der zuständigen Verteilernetzbetreiber ohne Verzug erfolgen könne. Gegenwärtig verzögere sich die Inbetriebnahme zahlreicher Stromerzeugungsanlagen in der Größenordnung von 135 kW bis 950 kW, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden sollen, so das BMWK.
    Die im Koalitionsvertrag und Osterpaket gemachten Ankündigungen zur Anpassung der NAV werden in dieser Änderungs-Verordnung konsequent und in gleicher Linie umgesetzt. Grundsätzlich ist das unserer Ansicht nach begrüßenswert. Hinsichtlich des nachträglichen Trennungsrechts des Netzbetreibers sollte im Kontext der Kundenanlage (dezentraler Stromlieferung) zumindest eine rechtzeitige, vorherige Informationspflicht an den Anschlussnehmer und den Anlagenbetreiber der Erzeugungsanlage aufgenommen werden.

    Unsere Forderung: Auflösung des Zertifizierungsstaus durch Erleichterungen in der Praxis

    1) Die Anhebung der Schwelle für die obligatorische Verwendung von EZA-Reglern ab einer Leistung von 1 MW würde nicht nur den Zertifizierungsstau lösen, sondern auch noch Tempo beim Ausbau solarer Energieerzeugungsanlagen machen.

    2) Eingriffe durch einen Netzbetreiber in das interne Schalt- und Messkonzept einer Energieerzeugungsanlage im Sinne einer Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a und Nr. 24b EnWG überschreiten die zulässigen Befugnisse eines Netzbetreibers und stellen einen derart weitreichenden Eingriff hinter dem Netzverknüpfungspunkt dar, für den keine rechtfertigende Grundlage besteht.
    Weitere Informationen finden Sie in unserer Community.
  • Stellungnahme zur Ersatzkraftwerkbereithaltung

    Stellungnahme zur Ersatzkraftwerkbereithaltung

    31.05.2022 | Mit der Stellungnahmen haben wir uns an das BMWK gewannt.
    Mit dem uns vorliegenden Entwurf soll die Energieversorgungssicherheit in der Bundesrepublik gewährleitet werden. Insbesondere jetzt sollte die gasbasierte Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) als Hocheffizienztechnologie eine gesonderte Betrachtung und -behandlung erhalten, aufgrund ihrer Doppelfunktion zur Strom- und gleichzeitigen Wärmeerzeugung.

    Unsere Kern-Anmerkung: KWK-Anlagen abzuschalten ist kontraproduktiv

    Die Abschaltung von KWK-Anlagen ist nicht das probate Mittel zur Einsparung von Erdgas. Folgende Aspekte bei den dann für die Wärmeversorgung einzusetzenden Gaskesseln bitten wir, kritisch zu bedenken:

    1) Die Substitution von KWK-Wärme durch Wärme aus Spitzenlastkesseln führt zwar zu Einsparungen von Erdgas, aber gleichzeitig auch zu
    steigenden Wärmepreisen, die in die Wohnungswirtschaft und bis zu den EndverbraucherInnen durchschlagen.

    2) Spitzenlastkessel in der kommunalen Energieversorgung sind oftmals nicht dafür dimensioniert, die Gesamtwärmeversorgung (oder den Hauptteil) decken zu können, sondern bilden eine Ergänzung zur KWK für Zeiten höchster Wärmebedarfe oder bei Wegfall einzelner KWK-Anlagen. Bei Abschalten der KWK-Leistung in den Wintermonaten droht ggf. eine mangelnde Wärmeversorgung.

    3) Spitzenlastkessel haben lange Standzeiten als Reserve ohne tatsächlich betrieben zu werden. Werden diese nun vermehrt zur Wärmeerzeugung eingesetzt, steigt das Risiko einzelner Ausfälle. Wenn Spitzenlastkessel nicht betriebsbereit sind (Störung o.ä.), müssen KWK-Anlagen betrieben werden dürfen, ohne mit einem Pönale belegt zu werden.


    Mit den Neuregelungen für Kohlekraftwerke, die wir in der aktuellen Situation mittragen, müssen jedoch für faire Marktbedingungen auch die Regelungen für Gas angepasst werden. Diese sind im vorliegenden Entwurf noch nicht ausgearbeitet und sind dringend nachzureichen.

    Beim gerade verabschiedeten EnSiG hat man nur den Gasversorgern, aber nicht der Fernwärme, die Option Weitergabe höhere Energiepreise an Kunden eingeräumt. Der Branchenvorschlag, mit einer Änderung der AVB FernwärmeVO dies zu ermöglichen, sollte jetzt rasch umgesetzt werden.
    Weitere Informationen finden Sie in unserer Community.
  • Jahreskongress 2022 – Werden Sie Partner

    Jahreskongress 2022 – Werden Sie Partner

    23.05.2022 | Am 21.09.2022 ist es wieder soweit – wir laden Sie herzlich zu unserem diesjährigen hybriden Jahreskongress in die Landesvertretung Niedersachsen in Berlin ein.

    Den Auftakt des Jahreskongresses bildet die Opening-Night am 20.09.2022, die ebenfalls in den Räumen der Landesvertretung stattfindet. Highlight des Abends ist die Verleihung des Contracting Award 2022 gemeinsam mit der Zeitschrift „Energie & Management“.
     
    Wir haben spannende Vorträge zu den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen der Branche für Sie zusammengestellt. Schauen Sie gerne schon einmal auf unsere Agenda.

    Wir freuen uns auf interessante Diskussionen und einen regen Austausch mit Ihnen zu dem heutigen als auch zukünftigen klima- und energiepolitischen Rahmen für die Contracting-Branche.

    Unterstützen und gestalten Sie unseren Jahreskongress 2022 mit! Werden Sie Partner oder nutzen eines der weiteren Möglichkeiten, sich und Ihr Unternehmen während des Kongresses dem Fachpublikum zu präsentieren. Ob z.B. als Aussteller, als Themenpartner oder mit einer Veröffentlichung von Unternehmensinformationen- in der beigefügten Übersicht haben wir alle Möglichkeiten für Sie zusammengestellt.

    Mit Ihnen als Partner wird der Kongress zu einem Erfolg!

    Weitere Informationen und Inhalte finden Sie hier.

    SAVE-THE-DATE!

    #vedecJK2022
  • Stellungnahme zum CO₂-Kostenaufteilungsgesetz

    Stellungnahme zum CO₂-Kostenaufteilungsgesetz

    Zusammen mit der DENEFF und dem B.KWK haben wir Stellung zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz bezogen. Die grundsätzliche Idee einer sozial gerechten Aufteilung der CO2-Kosten begrüßen wir zwar, allerdings werden im Gesetzesentwurf dezentrale Versorgungsmodelle diskriminiert im Vergleich zur großen Fernwärme. Auch biogene Brennstoffe werden deutlich benachteiligt, was im Sinne des Klimaschutzes nicht sein darf.

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesbauministerium und das Bundesjustizministerium haben sich auf eine Aufteilung der CO2-Kostenbestandteile der Heizkosten zwischen Vermietenden und Mietenden sowohl bei den Wohn- als auch bei den Nichtwohngebäuden geeinigt. Demnach soll die Aufteilung der CO2-Kosten ab 2023 nach einem Stufenmodell erfolgen, welches sich an den jährlichen CO2-Emissionen pro Quadratmeter Gebäudefläche orientiert. Bei Gebäuden mit dem höchsten direkten CO2-Ausstoß tragen Vermietende 90 % der CO2-Kosten – je geringer der CO2-Ausstoß, desto höher die Beteiligung der Mietenden, die bei effizienten Neubauten oder sehr gut sanierten Gebäuden 100% der (dann nur relativ geringen) CO2-Kosten tragen sollen.

    Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von CO2 auf Heiz- und Brennstoffe erhoben. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Bisher haben die Mietenden die CO2-Kosten allein tragen müssen.

    Wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder darauf hingewiesen, dass die vollständige Umlage der Kosten auf die Mietenden keine Anreize für Investitionen in Klimaschutz schafft. Daher begrüßen wir grundsätzlich den Ansatz eines Stufenmodell als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Jedoch bleiben noch einige Fragen und Details der Ausgestaltung offen – diese müssen nun möglichst schnell geklärt werden.

    Die vollständige Stellungnahme und den Referentenentwurf finden Sie rechts unter Downloads. Diskutieren Sie gerne in der Community mit uns zum neuen Gesetz. Zur Community
  • Wahlprüfsteine Nordrhein-Westfalen

    Wahlprüfsteine Nordrhein-Westfalen

    Sie finden die Folge auch bei Apple Podcasts.
    Foto © Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, Bernd Schälte
    09.05.2022 | vedec veröffentlicht seine Wahlprüfsteine im Rahmen der anstehenden Landtagswahl in NRW.

    Am 15.05.2022 wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (vedec) hat im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die LINKE) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Alle Parteien sehen die Effizienzdienstleistung Contracting als wichtigen Impulsgeber für das Ziel der Klimaneutralität in NRW und ganz Deutschland. Klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen spielen aus Sicht der Parteien eine besonders wichtige Rolle. Auch die Dezentralität der Energieversorgung und die Steigerung der Energieeffizienz stehen im Fokus der Parteien. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wird als elementar angesehen.

    Konkret gefragt wurde nach der Rolle von Energiedienstleistungen bei der Umsetzung der Energiewendeziele des Landes NRW. Alle Parteien sehen die Energiedienstleistung Contracting als wichtiges Instrument für den Klimaschutz und der Umsetzung der Klimaneutralität in NRW.

    So äußert sich die SPD beispielsweise wie folgt: „Energiedienstleistungen bieten die Möglichkeit der passgenauen verbraucherfreundlichen Versorgung mit einzelnen Komponenten des Energiebedarfs, aber auch ganzheitlich aus einer Hand. Dazu sind Energiedienstleistungen geeignet, eine dezentrale organisierte Energieversorgung zu unterstützen.“ Die Grünen äußern sich dazu wie folgt: „Wir Grüne sind davon überzeugt, dass Energiedienstleistungen in den nächsten Jahren eine wachsende Bedeutung haben werden.“ Auch die FPD sieht das sehr ähnlich: „Wir brauchen innovative Geschäftsmodelle und Energiedienstleistungen, die den hohen Anforderungen der Energiewende gerecht werden. Energiedienstleister leisten einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität.“

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: “Wir begrüßen die Aussagen der Parteien sehr. Jetzt gilt es den Worten auch Taten folgen zu lassen und die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Energiedienstleistungen ihre volle Wirkung beim Klimaschutz und der Umsetzung der Klimaneutralität in NRW und ganz Deutschland entfalten können.”

    Auch beim Thema Quartierslösungen und dezentraler Energieversorgung mit Mieterstrom sind die Parteien sich einig und stehen derartigen Lösungen sehr positiv gegenüber. Die CDU äußert sich wie folgt dazu: „Mieterstrommodelle und Quartierslösungen müssen weiter vereinfacht werden. Der Wegfall der EEG-Umlage ist dafür ein wichtiger erster Schritt, es gilt aber auch weitere bürokratische Hürden abzubauen.“

    Die vollständigen Wahlprüfsteine finden Sie rechts unter Downloads. Außerdem befasst sich die aktuelle Folge unseres Podcast mit der Wahl in NRW. Im Rahmen des Podcast haben wir u.a. mit Dr. Christian Untrieser (Sprecher für Wirtschaft, Energie und Landesplanung der CDU in NRW) und Wibke Brems (Sprecherin für Klimaschutz, Energie, Bergbausicherheit und Anti-Atom-Politik von Bündnis 90/Die Grünen in NRW) über die Energiewende in NRW gesprochen.

    Timestamps:

    Wahlprüfsteine im Überblick (0:13 min)

    Interview mit Dr. Christian Untrieser, CDU (7:01 min)

    Interview mit Wibke Brems, Bündnis 90/Die Grünen (17:54 min)

    Der Blick der Branche auf die Landtagswahl: Im Gespräch mit Bernd Schmidt, EVO (31:39 min)
  • Wahlprüfsteine Schleswig-Holstein

    Wahlprüfsteine Schleswig-Holstein

    Landtagswahl in Schleswig Holstein

    27.04.2022 | Der vedec veröffentlicht seine Wahlprüfsteine im Rahmen der anstehenden Landtagswahl in Schleswig-Holstein.

    Am Sonntag, den 08.05.2022 wird ein neuer Landtag in Schleswig-Holstein gewählt. Der vedec hat im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die LINKEN) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt.

    In unseren Wahlprüfsteinen haben wir im Schwerpunkt nach der Rolle von Energiedienstleistern insgesamt, Maßnahmen zur Energiewende im Bestand sowie zur Stärkung grüner Quartierskonzepte, aber auch nach der Abgrenzung von Nah- und Fernwärme sowie letztlich nach der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gefragt.

    Die Schleswig-Holsteinische SPD stellt heraus, dass Contractoren einen schnellen Rahmen für mehr Investitionssicherheit benötigen, um noch erfolgreicher auf die Energiewende einzahlen zu können. Die CDU spricht Energiedienstleistern eine wichtige Rolle zu und stellt die Vorteile für Immobilieneigentümer heraus.

    Update: Wir haben jetzt auch eine Rückmeldung von den Grünen erhalten und in den Wahlprüfsteinen ergänzt.

    Die vollständigen Antworten der kandidierenden Parteien finden Sie rechts unter Downloads.

    Zum Interview mit dem energiepolitischen Sprecher der CDU-Schleswig-Holstein Andreas Hein und unserem Vorstand Gerrit Müller-Rüster geht es hier.

    Timestamps:

    Auswertung Wahlprüfsteine (02:30 min)
     
    Gespräch mit vedec Vorstand Gerrit Müller-Rüster (05:14 min)
     
    Gespräch mit SPD-Spitzen- & Ministerpräsidentenkandidat Thomas Losse-Müller (15:32 min)
     
    Gespräch mit dem energiepolitischen Sprecher der CDU-SH Andreas Hein (32:30 min)
    Schleswig-Holsteinischer Landtag
  • Musterverträge zur Wärmelieferung aktualisiert

    Musterverträge zur Wärmelieferung aktualisiert

    25.04.2022 | Die Änderung des § 3 AVBFernwärmeV lässt es zukünftig nicht mehr zu, in unserem Standard-Wärmelieferungsvertrag eine Pflicht vorzusehen, dass der Kunde während der gesamten Vertragslaufzeit die benötigte Wärme ausschließlich vom Wärmeversorgungsunternehmen bezieht. Das führt zu Änderungen in einigen Paragraphen. Will das Wärmeversorgungsunternehmen weiterhin eine solche Gesamtbedarfsdeckungspflicht vereinbaren, so muss diese individuell ausgehandelt werden.

    Es ist verpflichtend, von Anfang an einen fernablesbaren Wärmemengenzähler einzusetzen.

    Die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Recht des Wärmeversorgungsunternehmens, einseitig Preisänderungsklauseln zu ändern, war ebenfalls einzuarbeiten. Deshalb hat es weitere umfangreiche Änderungen gegeben. Die neue Rechtslage ist relativ einfach: Wenn eine vereinbarte Preisänderungsklausel unwirksam ist oder wird (nur dann, aber nicht, wenn sie dem Wärmeversorgungsunternehmen wirtschaftlich ungünstig erscheint), kann das Wärmeversorgungsunternehmen eine neue, den Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV genügende Preisänderungsklausel durch einseitige Bekanntgabe während der laufenden Vertragslaufzeit ohne Kündigung des Vertrages für die Zukunft bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Kraft setzen. In allen anderen Fällen ist eine einseitige Änderung der Preisänderungsklauseln durch das Wärmeversorgungsunternehmen nach dem geänderten § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV unzulässig.

    Die Regelungen zur Abrechnung (nach FFVAV) sind angepasst worden.

    Weitere Informationen finden Mitglieder in unserer Community.

    Unsere aktuellen Musterverträge können in unserem Shop bestellt und heruntergeladen werden. Die Preise werden Ihnen je nach Mitgliedschaft angezeigt.
  • Tätigkeitsbericht 2021 erschienen

    Tätigkeitsbericht 2021 erschienen

    Wir laden Sie ein, mit uns das Jahr Revue passieren zu lassen und die vielen neuen Mitglieder, die wir bei uns begrüßen durften, kennenzulernen. Erinnern Sie sich gemeinsam mit uns an das „Superwahljahr“, in dem wir erstmals auch in großem Umfang die Landtagswahlen begleitet und Wahlprüfsteine der Parteien abgefragt haben. Nicht zu vergessen die Bundestagswahl, die erstmals eine Ampel-Koalition auf Bundesebene gebracht hat und damit eine Regierung, mit der viele und große Hoffnungen verbunden waren und sind – gerade auch für die Branche der Energiedienstleister und Contractoren.

    Besonders gefreut hat uns die Möglichkeit, viele von Ihnen auf unserem Jahreskongress – erstmalig in der Vertretung des Landes Niedersachen beim Bund und erstmalig als Hybrid-Veranstaltung – begrüßen zu dürfen. Gerade der persönliche Kontakt hat wirklich gut getan.

    Den Tätigkeitsbericht 2021 finden Sie hier.