Kategorie: Strom

  • Kleine Straßen dürfen Kundenanlagen kreuzen

    Kleine Straßen dürfen Kundenanlagen kreuzen

    Aktuelle Entscheidung vom OLG Düsseldorf gibt mehr Sicherheit für Kundenanlagenbetreiber

    Düsseldorf – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 13.06.2018 dem Betreiber einer Kundenanlage den Rücken gestärkt. Entgegen heftigsten Widerstands seitens des örtlichen Verteilnetzbetreibers und der Landesregulierungsbehörde konnte so erreicht werden, dass das ganze vom Vor-Ort-Stromer versorgte Quartier als Kundenanlage akzeptiert wurde. Der dezentrale Stromlieferant kann seinen Strom weiterhin ohne Netzentgelte anbieten.

    Ein Bauträger hatte ein BHKW für 20 Reihenhäuser errichtet. Sechs davon waren durch eine Straße von den übrigen Häusern sowie der Erzeugungsanlage getrennt, wie der an dem Verfahren beteiligte Hamburger Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler von der Kanzlei Rechtsanwälte Günther aus Hamburg sowie Mitglied im Juristischen Beirat des VfW darlegte. Der Bauträger wollte alle Häuser selbst an ein vor Ort auf der einen Seite der Straße installiertes BHKW anschließen. Da dieses wärmegeführt betrieben werden sollte, sei es zudem notwendig gewesen, die Häuser außerdem an das öffentliche Netz anzuschließen. Der zuständige Betreiber des vorgelagerten Verteilernetzes habe daraufhin vom Bauträger verlangt, dass dieser für die Häuser jenseits der Straße als Netzbetreiber auftritt. Alternativ könne er selbst den Anschluss sicherstellen. In beiden Fällen hätten die Kunden Netznutzungsentgelte für den BHKW-Strom zahlen müssen.

    Diesem Ansinnen hat das OLG Düsseldorf nun mit seiner am 13. Juni 2016 getroffenen Entscheidung eine Absage erteilt, indem es den entsprechenden erstinstanzlichen Beschluss der Bundesnetzagentur vom 27. Juli 2017 in vollem Umfang bestätigt hat. Damit kann der Energiedienstleister, der das BHKW betreibt, seinen Mieterstrom netznutzungsfrei an alle Nutzer der 20 Reihenhäuser verkaufen, d.h. auch an die Nutzer, die auf der anderen Seite der Anliegerstraße leben und von dort den hocheffizient und umweltfreundlich erzeugten Strom direkt erwerben. Das Urteil falle erfreulich eindeutig aus und werde „in den meisten Konstellationen helfen“, ist sich Rechtsanwalt Legler sicher, da die angesprochene Konstellation in den meisten Quartieren, die sich für die dezentrale Versorgung aus PV- und/oder KWK-Anlagen anbieten, vorliegen dürfte. Nur bei der Querung größerer Straßen sowie dem Anschluss von weit mehr als 100 Letztverbrauchern würden Einzelfallbetrachtungen nötig bleiben.

    Rechtsgrundlage der Entscheidung ist § 3 Nr. 24a EnWG. Dieser definiert Kundenanlagen als Anlagen, die sich auf einem räumlich zusammengehörenden Gebiet befinden. Legler wies darauf hin, dass dies nicht zu verwechseln sei mit der Definition des „unmittelbaren räumlichen Zusammenhangs“, den das Gesetz z.B. für die Gewährung des neuen Mieterstromzuschlags für PV-Anlagen vorsieht.
    Informationen zu weiteren Urteilen zum Thema Kundenanlage sind in der VfW-Urteilssammlung erhältlich.

    Ansprechpartner für Rückfragen:
    RA Dr. Dirk Legler , Rechtsanwälte Günther Partnerschaft, Tel. 040 278494-0, legler@rae-guenther.de
  • Gemeinsamer Apell an Bundeswirtschaftsminister Altmaier zum 100-Tagegesetz

    Gemeinsamer Apell an Bundeswirtschaftsminister Altmaier zum 100-Tagegesetz

    Die unterzeichnenden Verbände begrüßen grundsätzlich die maßgeblich durch den Einsatz von Herrn Altmaier erzielte Einigung mit der zuständigen EU-Kommissarin zu einer beihilferechtskonformen Weiterführung der EEG-Umlagevergünstigungen in der KWK-Eigenversorgung. Allerdings senden die Details der gefundenen Einigung eher ein Signal der Unsicherheit an Investoren, als positive neue Anreize. Denn mit der nun beschlossenen Neuregelung werden die Rahmenbedingungen für die seit 2014 getätigten Investitionen im Bereich der KWK-Anlagen zwischen 1 und 10 MW rückwirkend verschlechtert.
  • Verbändestellungnahme zu Übersetzungsfehler

    Verbändestellungnahme zu Übersetzungsfehler

    VfW beteiligt sich an einer Verbändestellungnahme zu einem Übersetzungsfehler in der EU Verordnung 2016/631. In der deutschen Version der Verordnung ist es zu einem Übersetzungsfehler gekommen, welcher bei einer direkten Übernahme in die deutsche Gesetzgebung zum Einbau von nicht notwendigen Anlagen verpflichten könnte. Der VfW und weitere Verbände rufen daher die EU auf eine korrigierte Version der Vorschrift herauszugeben.
  • Stellungnahme zum Hinweisverfahren 2017/46 der Clearingstelle EEG/KWKG –  Mieterstromzuschlag

    Stellungnahme zum Hinweisverfahren 2017/46 der Clearingstelle EEG/KWKG – Mieterstromzuschlag

    Der VfW gibt in seiner Stellungnahme u. a. Antworten auf folgende Fragen im Zusammenhang mit dem Mieterstromgesetz:

    Wie sind einzelne Wohngebäude voneinander abzugrenzen, beispielsweise im Fall von Reihenhäusern oder einer Blockrandbebauung?
    Wie ist die 100-kWp-Grenze in § 21 Abs. 3 Satz 1 EEG2017 anzuwenden? Insbesondere:
    (a) Ist § 24 Abs. 1 Satz 1 EEG2017 zur Ermittlung der 100-kWp-Grenze anzuwenden?
    (b) Entfällt der Anspruch auf den Mieterstromzuschlag bei einer Leistung von insgesamt mehr als 100kWp vollständig oder nur für den 100kWp übersteigenden Leistungsanteil?
    Unter welchen Voraussetzungen liegt ein Verbrauch „im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang“ i.S.v. § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 EEG 2017 vor?
  • Stellungnahme zum Antrag „NRW muss auf Bundesebene Impulsgeber für eine Neuausrichtung der Energieeinsparverordnung werden“

    Stellungnahme zum Antrag „NRW muss auf Bundesebene Impulsgeber für eine Neuausrichtung der Energieeinsparverordnung werden“

    VfW und B.KWK begrüßen es, dass eine Weiterentwicklung der EnEV angestoßen wird. Insbesondere die Weiterentwicklung des Quartiersansatzes ist aus unserer Sicht von großem Gewicht, weil dadurch gemeinsam durch mehrere Grundstückseigentümer Effizienzen erschlossen werden können. Alle Schritte, die zu einer Vereinfachung und Erhöhung der Anwenderfreundlichkeit führen, sind zu begrüßen. Die Aufweichung der bestehenden energetischen Anforderungen insbesondere an Neubauten ist jedoch aus wirtschaftlichen, sozialen sowie energie- und klimapolitischen Aspekten kontraproduktiv.
  • Notruf der Kraft-Wärme-Kopplung

    Notruf der Kraft-Wärme-Kopplung

    Im neuen Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, man wolle „die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) weiterentwickeln und umfassend modernisieren, so dass sie im Rahmen der Energiewende eine Zukunft hat. Wir werden die Kraft-Wärme-Kopplung CO2-ärmer ausgestalten und flexibilisieren. Wir wollen KWK-Anlagen und die Fernwärmeinfrastruktur ausbauen und effizienter machen“. Die unterzeichnenden Verbände begrüßen dieses Bekenntnis zur KWK, appellieren jedoch dringend, dieses vage Vorhaben schnellstmöglich zu konkretisieren und vor allem planungssichere Rahmenbedingungen herzustellen.
  • Stellungnahme zum Hinweisverfahren 2018/4 der Clearingstelle EEG

    Stellungnahme zum Hinweisverfahren 2018/4 der Clearingstelle EEG

    Die Clearingstelle EEG hat um Stellungnahme der Verbände zum Hinweisverfahren „Verringerung des anzulegenden Wertes um 20 % nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2017“ gebeten. Der VfW hat hierzu eine Stellungnahme eingereicht.
  • Koalitionsvertrag – gute Ansätze mit Luft nach oben

    Koalitionsvertrag – gute Ansätze mit Luft nach oben

    Im vorgestern veröffentlichten Koalitionsvertrag gibt es aus Sicht des VfW – die führende Interessensvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen gute Ansätze für eine erfolgreiche Energiewende. Besonders lobenswert sind die Bemühungen zum Thema Digitalisierung und Energieeffizienz, die sich als roter Faden durch viele Bereiche des Vertrages ziehen. Allerdings bleibt noch Luft nach oben.

    Mit den geplanten Maßnahmen wurden auch einige der Forderungen aus dem VfW-Maßnahmenkatalog zu den Koalitionsverhandlungen Ende letzten Jahres umgesetzt. Allerdings gibt es weiterhin noch Handlungsbedarf, insbesondere bei den Themen Wärmewende sowie Gleichstellung von Eigenversorgern und Energiedienstleistern.

    Verbesserung der Rahmenbedingungen für Quartierslösungen
    Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen durch einen geplanten Quartiersansatz ist aus Sicht des VfW positiv. Allerdings sollte der Ansatz nicht nur bei der Effizienz, sondern auch bei der Erzeugung gelten. Wenn zu erwarten ist, dass der Quartiersansatz zu besseren Effizienzmaßnahmen motiviert und dadurch insgesamt CO? einspart, ist nur folgerichtig, diesen Ansatz auf die Erzeugung auszuweiten, um auch auf dieser Seite mehr CO? einzusparen. Maßnahmen auf Erzeugerseite und Maßnahmen auf Einsparseite müssen hierbei nicht in Konkurrenz zueinander gestellt werden.

    Weiterentwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung
    Der VfW begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) weiterzuentwickeln. KWK soll CO?-ärmer ausgestaltet werden und flexibilisiert werden. Außerdem sollen KWK-Anlagen und Fernwärmeinfrastruktur ausgebaut und effizienter werden. Unbedingt sollte hierbei darauf geachtet werden, dass nicht wieder eine Diskriminierung zwischen Eigenversorgung und Energiedienstleistung aufgebaut wird. KWK-Anlagen, die von professionellen Dienstleistern betrieben werden, sind in der Regel effizienter und wirtschaftlicher im Betrieb. Diese Vorteile sollten nicht durch eine Diskriminierung bei der Abgabenlast aufgehoben werden.
     
    Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
    Ebenfalls begrüßt der VfW den Beschluss, den Sanierungsfahrplan für Bundesliegenschaften umzusetzen. Die öffentliche Hand muss bei der Energieeffizienz als gutes Beispiel vorrangehen und ihre Liegenschaften auf den energietechnisch besten Stand bringen. Energiedienstleister, die Energieliefer-Contracting oder Einspar-Contracting anbieten, sind hier die idealen Partner für die öffentliche Hand. Bereits in der Vergangenheit haben Energiedienstleister in vielen öffentlichen Liegenschaften bewiesen, dass sie effizienzsteigernde Maßnahmen effektiv umsetzen können. Ebenfalls ermöglicht es das Contracting-Modell Kommunen, die über wenig liquide Mittel verfügen, ihre Liegenschaften haushaltsneutral zu modernisieren.

    Außerdem plant die Bundesregierung eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einzurichten. Der VfW begrüßt dies und bietet hier selbstverständlich seine Unterstützung an.

    „Die geplanten Maßnahmen im Koalitionsvertrag sind ein erster Schritt in die richtige Richtung“, bestätigt Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW. „Es wird aber vor allem darauf ankommen, jetzt aktiv zu werden! Die Energiedienstleister stehen einer möglichen neuen großen Koalition hier mit Rat und Tat zur Seite. Ein weiteres Mal die Klimaziele zu verfehlen, wäre nicht nur eine echte Blamage für Deutschland – sondern auch eine Katastrophe für unsere Zukunft.“

    „Die Anforderungen zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen sind für Gebäudeeigentümer und Gebäudeverwalter umfangreich und komplex und sollten daher von einem Energieexperten, also einem professionell aufgestellten Energiedienstleister, durchgeführt werden“, so Dworschak weiter. „Es ist daher unbedingt erforderlich, auch die Rahmenbedingungen für Contractoren und Energiedienstleister zu verbessern, damit die großen Einsparpotentiale in Deutschland ausgeschöpft werden können. Insofern bedauern wir sehr, dass in dem Koalitionsvertrag Energiedienstleistungen wie z. B. das Contracting nicht die Beachtung finden, die ihnen im Hinblick auf ihren Beitrag zum Gelingen der Energiewende zukommt.“

    Den Maßnahmenkatalog finden Sie rechts unter Downloads.
  • Merkel IV – kommt jetzt die Wiederbelebung der Energiewende?!

    Merkel IV – kommt jetzt die Wiederbelebung der Energiewende?!

    Heute wurde Angela Merkel zum vierten Mal zur Kanzlerin gewählt. Der VfW – die führende Interessenvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen beglückwünscht Frau Dr. Merkel, eine einstige „Klima-Kanzlerin“, zu ihrer Wiederwahl und verbindet damit große Hoffnungen auf eine zügige Umsetzung weiterer Maßnahmen zum Gelingen der Energiewende. „Die letzten sechs Monate haben mit Unsicherheit und unklarer politischer Lage zu einer gewissen Zurückhaltung in Contracting-Projekten geführt“, so Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW. „Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass die im Koalitionsvertrag niedergelegten Maßnahmen jetzt rasch und mit frischer Schaffenskraft angegangen werden.“

    In dem Vertrag gibt es aus Sicht des VfW gute Ansätze für eine erfolgreiche Energiewende. Positiv sind insbesondere die Bemühungen zum Thema Digitalisierung und Energieeffizienz, die sich als roter Faden durch viele Bereiche des Vertrages ziehen. Allerdings bleibt auch noch Luft nach oben. Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW: „Die Maßnahmen im Koalitionsvertrag sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es ist nicht damit getan, sich auf den bisherigen Erfolgen auszuruhen, denn diese reichen offensichtlich nicht aus. Ein erneutes Scheitern bei den Effizienzzielen wäre eine Blamage für Deutschland.“

    Mit den geplanten Maßnahmen wurden auch einige der Forderungen aus dem VfW-Maßnahmenkatalog (siehe Downloads rechts) zu den Koalitionsverhandlungen Ende letzten Jahres umgesetzt. Allerdings gibt es weiterhin noch Handlungsbedarf, insbesondere bei den Themen Wärmewende sowie Gleichstellung von Eigenversorgern und Energiedienstleistern.

    Lobenswert wiederum  sind die geplanten Maßnahmen für Quartierslösungen. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen durch einen geplanten Quartiersansatz ist aus Sicht des VfW positiv. Allerdings sollte der Ansatz nicht nur bei der Effizienz, sondern auch bei der Erzeugung gelten. „Da der Quartiersansatz zu besseren Effizienzmaßnahmen motiviert und dadurch insgesamt CO2 einspart, ist nur folgerichtig, diesen Ansatz auf die Erzeugung auszuweiten, um auch auf dieser Seite mehr CO2 einzusparen. Maßnahmen auf Erzeugerseite und Maßnahmen auf Einsparseite müssen hierbei nicht in Konkurrenz miteinander gestellt werden.“ präzisiert Dworschak.

    Da sich mit Quartierslösungen große CO2 Einsparungen generieren lassen, ist es auch eines der Schwerpunktthemen auf dem Jahreskongress des VfW vom 12. – 13.06.2018 in Berlin. Gemeinsam mit Politik, Verbänden, Contractoren sowie weiteren Stakeholdern der Energiebranche werden Lösungsansätze für eine weitere Verbreitung von Quartierslösungen in Deutschland diskutiert und erarbeitet.
  • Stellungnahme zur Dritten Verordnung zur Änderung der Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung

    Stellungnahme zur Dritten Verordnung zur Änderung der Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung

    Der o. g. Entwurf, den das Bundesfinanzministerium uns mit Schreiben vom 12.10.2017 zugeleitet hat, sieht u.a. Änderungen des § 1a Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) vor. Zu diesen Änderungen hat der VfW Stellung bezogen.