Kategorie: Strom

  • Stellungnahme zum EEG-Umlagenabsenkungsgesetz – vedec, DENEFF EDL HUB & BKWK

    Stellungnahme zum EEG-Umlagenabsenkungsgesetz – vedec, DENEFF EDL HUB & BKWK

    02.03.2022 | Mit der gemeinsamen Stellungnahmen haben wir uns an das BMWK gewannt.
    Grundsätzlich ist die Gesetzesinitiative zur Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 begrüßenswert. Mit dem Wegfall der EEG-Umlage löst sich eine der wesentlichen Ungleichstellungen für Energiedienstleistungsunternehmen, Industrie und Wohnungswirtschaft, die nun endlich als professionelle Umsetzer der Energiewende zur Zielerreichung beitragen können.
  • Sektorenkopplung mit Eisspeicher vor den Toren Berlins

    Sektorenkopplung mit Eisspeicher vor den Toren Berlins

    10.06.2021 | Vor den Toren Potsdams demonstriert das im Bau befindliche Blütenviertel wie in einem Neubauquartier mit etwa 180 Wohn- und Geschäftseinheiten durch ein intelligent vernetztes Energiesystem, ein Maximum an erneuerbarer Energie eingebunden werden kann.
    Zentrales Element des Energiekonzeptes ist der im März 2021 gebaute Eisspeicher mit einem Volumen von 650 m³. Das Speichermedium ist normales Leitungswasser. Der Eisspeicher dient im Winter als Wärme- und im Sommer als Kältequelle. Im Eisspeicher befinden sich 12 Kilometer in Spiralen verlegte und mit einem Glykol-Wasser-Gemisch gefüllte Kunststoffrohre als Wärmetauscher.

    Hier geht es zum Projekt der FPE Flowerpower Energy GmbH.
    Foto: © AnotherArchitect.com
    Eisspeicher von oben – Fotos: © FPE Flowerpower Energy GmbH
  • Wahlprüfsteine Sachsen-Anhalt

    Wahlprüfsteine Sachsen-Anhalt

    Parteien sehen Energiedienstleistungen als wichtigen Baustein für die Energiewende

    31.05.2021 | am 06.06.2021 wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Wir haben im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Dabei wurde deutlich, dass die Effizienzdienstleistung Contracting von den Parteien als wichtig angesehen wird, um das Klima zu schützen und die Energiewende in Deutschland weiter voranzutreiben. Neben den Einsatz von Erneuerbaren Energien sehen die Parteien auch die Kombination mit Effizienzmaßnahmen als eine wichtige Säule für den Klimaschutz. Außerdem wird die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand als elementar angesehen. Contracting wird dabei als eine wichtige Maßnahme zur erfolgreichen Umsetzung angesehen.

    Konkret gefragt wurde nach der aktuellen Diskriminierung von Effizienzdienstleistern insbesondere im Rahmen der Wärmelieferverordnung und der EEG-Umlage. Insgesamt stehen die Parteien der Energiedienstleistung Contracting positiv gegenüber. So möchten sich beispielsweise die Grünen dafür einsetzen, dass die bestehenden Hemmnisse bei der Wärmelieferverordnung und der EEG-Umlage (Energiedienstleister müssen die volle Umlage zahlen, während Eigenversorger nur 40 % zahlen müssen) beseitigt werden. 

    Tobias Dworschak, vedec-Geschäftsführer „Die Parteien haben die Wichtigkeit von dem Umsetzern der Energiewende, also den Energiedienstleistern erkannt. Das ist ein erster wichtiger Schritt. Jetzt gilt es jedoch konkrete Maßnahmen zu ergreifen und die bestehenden Hemmnisse im Sinne des Klimaschutzes zu beseitigen“

    Außerdem wurde nach der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gefragt. Das Land Sachsen-Anhalt wird derzeit seiner Vorbildfunktion nicht gerecht. „Wir begrüßen es daher sehr, dass die Parteien sich für eine Stärkung der öffentlichen Vorbildfunktion einsetzen möchten, wenngleich in der Vergangenheit bereits viele Chancen zur Verbesserung der aktuellen Situation verpasst wurden.“ so Dworschak weiter.

    Die vollständigen Wahlprüfsteine finden Sie rechts unter Downloads.
  • Musterverträge jetzt auch zur Strom- und Kältelieferung aktualisiert

    Musterverträge jetzt auch zur Strom- und Kältelieferung aktualisiert

    12.05.2021 | Nachdem wir Ende März berichteten, dass die Musterverträge zur Wärmelieferung aktualisiert wurden, können wir nun auch berichten, dass die Musterverträge zur Strom- und zur Kältelieferung auch aktuell sind. Außerdem neu dabei, ein Muster zum Mieterstrom.
    Mitglieder können die gewünschten Musterverträge kostengünstig in unserem Shop erwerben.

    Mitglieder finden im „Mitgliederbereich“ in der Infothek eine Zusammenfassung, was in den Verträgen geändert wurde.

    Hier geht es zu den Musterverträgen
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  • Koalitionsvertrag Rheinland-Pfalz: Positive Ansätze für den Klimaschutz

    Koalitionsvertrag Rheinland-Pfalz: Positive Ansätze für den Klimaschutz

    10.05.2021 | Am vergangenen Freitag hat die Ampel-Koaltition aus SPD, Grüne und FDP den Koalitionsvertrag für Rheinland-Pfalz (RLP) veröffentlicht und die Parteien haben ihre Zustimmung ausgesprochen. Die Koalition sieht darin Contracting als wichtiges Instrument für den Klimaschutz und für die Erreichung des Ziels, bis 2040 das Land RLP klimaneutral zu gestalten.

    Außerdem möchte sich die Koalition für dezentrale Quartierslösungen und Mieterstromlösungen u.a. mit grüner KWK einsetzen sowie grundsätzlich die Energieeffizienz stärken. Wir freuen uns sehr, dass die Koaltion damit einige unserer Punkte der Wahlprüfsteine im Rahmen der Landtagswahlen in RLP und Baden-Württemberg aufgegriffen hat.

    Jetzt gilt es, diese positiven Ansätze weiter mit Leben zu befüllen und in die konkrete Ausgestaltung zu gehen im Sinne des Klimaschutzes. Wir werden dafür in den weiteren Dialog mit der Ampel-Koalition gehen und bei der Umsetzung unsere Unterstützung anbieten.

    Den vollständigen Koalitionsvertrag finden Sie rechts unter Downloads.
  • Contracting und Mieterstrom für “Alte Ziegelei” in Villingen-Schwenningen

    Contracting und Mieterstrom für “Alte Ziegelei” in Villingen-Schwenningen

    10.05.2021 | Auf dem Fabrikgelände der „Alten Ziegelei“ in Villingen-Schwenningen sind auf rund 12.600 Quadratmetern insgesamt 156 Wohnungen entstanden, davon 103 gemäß der sozialen Wohnraumförderung. Über ein Mieterstromangebot inklusive der Nutzung eines Blockheizkraftwerks zur Wärmeversorgung sind die Wohnnebenkosten für Strom und Wärme moderat. Das Bauprojekt leistet einen Beitrag zur Linderung der Wohnungsknappheit in Villingen-Schwenningen. Entwickler und Eigentümer des Wohnquartiers ist die GSW Gesellschaft für Siedlungs- und Wohnungsbau aus Sigmaringen.

    Hier geht es zum Projekt der Polarstern GmbH.
    Das BHKW vom Hersteller Wolf wird mit 100 % Ökogas versorgt – Foto: © Polarstern GmbH
    Photovoltaikanlage auf dem Dach des Quartiers – Foto: © Polarstern GmbH
  • Gemeinsame Stellungnahme zur Neufassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

    Gemeinsame Stellungnahme zur Neufassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

    Zusammen mit dem B.KWK, DENEFF EDL Hub und AGFW begrüßen und unterstützen wir die Zielsetzung der Verordnung, die europarechtlichen Anforderungen aus der RED II spiegelbildlich in nationales Recht umzusetzen.

    Die beteiligten Verbände halten es für wichtig und richtig, insbesondere im Hinblick auf ein zukünftiges Wirtschaftswachstum, keine zusätzlichen neuen bürokratischen Hürden aufzubauen, die die Herstellung von nachhaltigen Brennstoffen unnötig belasten.

    Es ist daher dringend geboten, den Referentenentwurf in einigen entscheidenden Paragraphen anzupassen.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Erneuter Anlauf für die Energiewende im Immobiliensteuerrecht

    Erneuter Anlauf für die Energiewende im Immobiliensteuerrecht


    Erleichterungen im Rahmen der erweiterten Grundbesitzkürzung bei Stromlieferungen sollen kommen – mit Ausnahme von BHKW

    20.04.2021 | Die Energiewende dezentralisiert die Energieversorgung. Diese Entwicklung führt dazu, dass Immobilien als Anbieter von Wärme, Strom und Energie einen wesentlichen Beitrag für eine erfolgreiche Energiewende leisten werden. Steuerliche Rahmenbedingungen sind jedoch seit Jahrzehnten unverändert und bislang fehlen deutliche steuerliche Anreize für eine dynamische Entwicklung der Energiewende.

    Mit einer Erleichterung im Rahmen des Genossenschaftsprivilegs nach § 5 Nr. 10 KStG, § 3 Nr. 15 GewStG ab dem Jahr 2019 hatte der Gesetzgeber bereits ein erstes Zeichen gesetzt. Danach verbleibt Vermietungsgenossenschaften ihr Privileg der Körperschaft- und Gewerbesteuerbefreiung, wenn Mieterstrom-Einnahmen nicht mehr als 20% der gesamten Einnahmen ausmachen.

    Nun sollen nach zwei vergeblichen Anläufen in den Jahren 2016 und 2017 weitere Erleichterungen durch eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes über das Fondsstandortgesetz erfolgen.

    Vorgesehene Erleichterungen
    Mittels der erweiterten Grundbesitzkürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG können gewerbesteuerpflichtige Immobiliengesellschaften aktuell ihre Immobilienerträge faktisch von der Gewerbesteuer befreien.

    Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass neben der begünstigten Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz keine anderen (schädlichen) Tätigkeiten bzw. nur die wenigen gesetzlich als unschädlich definierten Tätigkeiten ausgeübt werden. Eine unschädliche, jedoch selbst nicht begünstigte, d.h. gewerbesteuerpflichtige Nebentätigkeit ist beispielsweise die Verwaltung und Nutzung von eigenem Kapitalvermögen.

    Die Lieferung von selbst erzeugter Energie (z.B. aus Photovoltaik) sowie Stromlieferungen an Mieter durch den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden aktuell grundsätzlich als schädliche Leistungen angesehen. Als Konsequenz wird die Kürzung der Immobilienerträge für Zwecke der Gewerbesteuer versagt.

    Durch Erweiterung des Katalogs der unschädlichen Nebentätigkeiten sollen jetzt Erleichterungen eingeführt werden. Danach soll die erweiterte Grundbesitzkürzung für Immobilienunternehmen auch dann nicht verloren gehen, wenn Einnahmen

    ·                für die Einspeisung bzw. Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien im Sinne des § 3 Nr. 21 EEG (insbesondere Solarstrom) oder
    ·                für den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Elektrofahrräder

    erzielt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Einkünfte aus diesen Tätigkeiten 10% der Mieteinnahmen aus der Vermietung des Grundbesitzes nicht übersteigen.

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des aktuellen Gesetzesentwurfs sind auch Lieferketten-Modelle, in denen das Immobilienunternehmen den Strom an einen Contractor liefert, der dann seinerseits den Strom entweder an die Mieter des Immobilienunternehmens liefert oder ins Netz einspeist, unschädlich. Ausweislich der Gesetzesbegründung könnte hier auch auf ein anderes Verständnis des Gesetzgebers geschlossen werden, da danach der Strom aus den Energieerzeugungsanlagen „…nur ins Netz eingespeist oder an die Mieter des Grundstücksunternehmens geliefert werden…“ darf. Das weitere Gesetzgebungsverfahren ist insoweit kritisch zu beobachten.

    Einnahmen aus dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks zählen wegen des ausdrücklichen Bezugs auf § 3 Nr. 21 EEG weiterhin zu den schädlichen Nebenleistungen. Hier bleiben somit für die Immobiliengesellschaften die gewerbesteuerlichen Stolperfallen bestehen, eine bereits häufig schon gewählte Lösungsmöglichkeit besteht weiterhin in der Umsetzung von Contracting-Modellen.

    Soweit eine Unschädlichkeit von Einnahmen vorliegt, ist zu beachten, dass insoweit keine Steuerbefreiung eintritt. Die Befreiung betrifft weiterhin nur die originären Immobilieneinkünfte, wohingegen die Einkünfte aus den Nebentätigkeiten separat zu ermitteln und der Gewerbesteuer zu unterwerfen sind.

    Die Neuregelung soll ab dem Erhebungszeitraum 2021 gelten. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden und es bleibt abzuwarten, ob dieser dritte Anlauf zur Einführung entsprechender Erleichterungen es diesmal in die Umsetzung schafft.

    Diese Informationen wurden uns von unserem Partnerunternehmen für Steuerrecht, der Warth & Klein Grant Thornton AG zur Verfügung erstellt.

    Rechts unter Downloads finden Sie zudem einen konkreten Änderungsantrag der CDU/CSU und SPD hierzu.
  • Quartier am Wald Worpswede – Wärme, Strom, Glasfaser und Mobilitätslösungen

    Quartier am Wald Worpswede – Wärme, Strom, Glasfaser und Mobilitätslösungen

    13.04.2021 | Mit dem „Quartier am Wald“ im Künstlerort Worpswede bei Bremen entstand in 2019/20 unter dem Motto „Vielfalt in der Einheit“ ein Quartier mit einem breiten Angebot für junge Familien, Singles und ältere Menschen. Besonderes Augenmerk legte die Bauträgergesellschaft TWG Triangel dabei auf Nachhaltigkeit beim Bauen und bei der Energieversorgung des Quartiers, auf moderne Wohnkonzepte und eine nachbarschaftliche Gemeinschaft.

    Seit Sommer 2020 ist das „Quartier am Wald“ mit Seniorenwohnheim, KiTa, Friseur und Backshop sowie fünf neu errichteten Mehrfamilienhäusern und 23 Reihen-, Doppel- und Einfamilienhäusern auf einer Fläche von 2,5 Hektar fertig.

    Hier geht es zum Projekt der EWE.
    Moderne, Nachhaltigkeit und Gemeinschaft im Quartier bereichern den Künstlerort Worpswede. Foto: © Rainer Geue
    Ein BHKW vom Hersteller KW Energie versorgt die Anwohner mit Strom und Wärme. Foto: © Rainer Geue
  • Gewerbepark in Köln – Vom historischen Areal zum hochmodernen LESKANPark

    Gewerbepark in Köln – Vom historischen Areal zum hochmodernen LESKANPark

    16.03.2021 | Der neue LESKANPark ist ein etwa 110.000 Quadratmeter großes Areal in Köln-Dellbrück, auf dem gut 60 Firmen verschiedener Größe ansässig sind. Der Klimatechnik-Spezialist „Berliner Luft“ ist dort ebenso ansässig wie die Deutsche Bahn, zahlreiche Handwerksbetriebe und ein Tanzstudio. Die Kölner RheinEnergie bedient das Quartier mit umfassenden Energiedienstleistungen.

    Der Kölner Energiedienstleister RheinEnergie hat den neuen LESKANPark entwickelt und dabei die Versorgung mit Wärme und Kälte modernisiert, die Außenbeleuchtung erneuert, Ladestationen für Elektrofahrzeuge geschaffen und das Areal ans Glasfasernetz angeschlossen.

    Hier geht es direkt zum Projekt.
    © Foto: Herr Schuh: LESKANPARK | Burg + Schuh, www.palladium.de
    Deutsche Bahn Trainings-Zentrum im Leskanpark Köln-Dellbrueck – Foto: © Herr Schuh: LESKANPARK | Burg + Schuh, www.palladium.de