Kategorie: Strom

  • Nullsteuersatz für Umsätze mit Photovoltaikanlagen

    Nullsteuersatz für Umsätze mit Photovoltaikanlagen

    06.02.2023 | Potenziale regenerativer Stromerzeugung durch gesenkten Steuersatz freisetzen. Mit dem Gesetz sowie dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, dass die regenerative Stromproduktion durch eine abgesenkte Steuer erleichtert, wird der Ausbau von Photovoltaikanlagen gefördert. Das begrüßen wir sehr.

    Für das Erreichen der Klimaziele ist das eine große Chance. Um jedoch alle Dienstleister-Modelle umsetzen zu können, gilt es im Schreiben noch einiges klarzustellen oder zu ergänzen. Beispielsweise ist der Umgang mit beauftragten Dritten durch einen Letztverbraucher nicht eindeutig. Trotzdem ist unserer Auffassung nach der Vorteil eines Nullsteuersatzes anzuerkennen, auch wenn der Letztverbraucher vorerst von diesem profitiert und zu einem späteren Zeitpunkt den Betrieb an einen Dritten überträgt. Letztlich handelt es sich ebenso, um einen Umsatz im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen. Keiner sollte seinen Anspruch darauf verlieren.

    Weitere Anmerkungen finden Sie in unserer Stellungnahme, die wir an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) versandt haben, rechts unter Downloads.


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  • Contracting im Congress Center Rosengarten

    Contracting im Congress Center Rosengarten

    20.01.2023 | Die MVV Enamic GmbH versorgt das Congress Center Rosengarten in Mannheim mit Wärme, Strom, Kälte und Licht. Es zählt zu den führenden Kongress- und Veranstaltungshäusern Deutschlands. Das Effizienzprojekt wird seit 2015 Stück für Stück umgesetzt und hat den bisher größten Erfolg in der Umstellung auf LED. Hier ist eine Reduzierung des Stromverbrauchs in der Tiefgarage und vielen Innenbereichen um rund 58 % gelungen. Dies entspricht  einer CO2-Einsparung von mehr als 150 t pro Jahr.

    Hier geht es zum Projekt.
    Fotos: © m:con – mannheim:congress GmbH
    Wärmeerzeuger


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  • Neustart der Digitalisierung der Energiewende

    Neustart der Digitalisierung der Energiewende


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    14.12.2022 | Wir begrüßen die Einführung eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung der Energiewende sehr. Das zukünftige Energiesystem ist maßgeblich durch die Steuerung fluktuierender Energieträger und Verbräuche in den Netzen geprägt. Nur durch eine gleichermaßen leistbare wie zielgenaue und effiziente Beobachtung sowie bedarfsgerechte Steuerung ist eine stabile Versorgungsituation zu gewährleisten. In neuen Wohnquartieren und in alten Bestandsgebäuden spielt eine auf erneuerbaren
    Energien basierende Energieversorgung in Kombination mit digitalen Maßnahmen eine wichtige Rolle und bietet dem Kunden einen großen Mehrwert.

    Wir erachten eine Anpassung des Fahrplans zum SMT-Rollout deshalb für geboten. Vorgaben und Maßnahmen müssen jedoch bürokratiearm umzusetzen sein.
    Daraus folgern wir:

    Ein besserer EEG-Anlagenbegriff führt zu mehr Digitalisierung
    Mit dem aktuellen Entwurf zum GNDEW werden einige Normen im EEG und EnWG geändert. Wir haben uns schon lange für eine Änderung des § 9 und § 24 EEG eingesetzt. Insbesondere der Mieterstrom mit Photovoltaikanlagen profitiert maßgeblich von einer Änderung der aktuellen Regelung zur Anlagenzusammenfassung.

    – Einheitliche Regelung für die Anlagenzusammenfassung

    – Keine (vergütungsseitige) Anlagenzusammenfassung für die Überschussvergütung im Falle des Anschlusses am selben Anschlusspunkt

    – Vereinfachung von Überschuss-Einspeiselösungen

    – Schaffung einer rechtssicheren Alternative zum erlaubten Produktionsort und zum Quartiersbegriff

    Bestandsgebäude mit virtuellem Zählerpunkt sind „Mieterstrom-ready“
    Umfassende Digitalisierungsmaßnahmen sind ohne wirtschaftliche Attraktivität wirkungslose Maßnahmen. Insbesondere im oftmals mit veralteter elektrotechnischer Infrastruktur ausgestatteter Bestandsgebäude können virtuelle Zählpunkte zu mehr Digitalisierung und dem Einsatz Erneuerbare Energien führen, indem sie physische Summenzähler ersetzen. Hohe Kosten für den Einbau und den Zähler selbst bleiben ebenso wie die sonst notwendigen Eingriffe in die Kundenanlage durch den Messstellenbetreiber aus.

    Unsere Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Osterpaket, EnSiG & AVBFernwärmeV

    Osterpaket, EnSiG & AVBFernwärmeV

    11.07.2022 | Wir geben Ihnen einen Überblick über alle relevanten Gesetzesänderungen der letzten Woche
    Am 07.07.2022 hat der Bundestag in der 2. und 3. Lesung das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor (Osterpaket) beschlossen. Der Bundesrat hat diesem am 08.07.2022 zugestimmt.

    Die in diesem Gesetz beschlossenen Änderungen sowie die Regelungen zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken, zum Energiesicherungsgesetz sowie zur Novelle des § 24 AVBFernwärmeV haben Auswirkungen auf bestehende und zukünftige Geschäftsmodelle, weshalb wir Sie in einem kurzen Info-Blatt über das Wichtigste informieren.
    Weitere Informationen finden unsere Mitglieder in unserer Community.
  • Stellungnahme zur NELEV

    Stellungnahme zur NELEV

    01.06.2022 | Mit dem uns vorliegenden Entwurf der Bundesregierung zur Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) soll auf die Erreichung der Ziele für den Stromsektor eingezahlt werden. Dies setzte voraus, dass EE-Anlagen zügig in Betrieb genommen und ihr Anschluss an den jeweiligen Netzanschlusspunkten der zuständigen Verteilernetzbetreiber ohne Verzug erfolgen könne. Gegenwärtig verzögere sich die Inbetriebnahme zahlreicher Stromerzeugungsanlagen in der Größenordnung von 135 kW bis 950 kW, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden sollen, so das BMWK.
    Die im Koalitionsvertrag und Osterpaket gemachten Ankündigungen zur Anpassung der NAV werden in dieser Änderungs-Verordnung konsequent und in gleicher Linie umgesetzt. Grundsätzlich ist das unserer Ansicht nach begrüßenswert. Hinsichtlich des nachträglichen Trennungsrechts des Netzbetreibers sollte im Kontext der Kundenanlage (dezentraler Stromlieferung) zumindest eine rechtzeitige, vorherige Informationspflicht an den Anschlussnehmer und den Anlagenbetreiber der Erzeugungsanlage aufgenommen werden.

    Unsere Forderung: Auflösung des Zertifizierungsstaus durch Erleichterungen in der Praxis

    1) Die Anhebung der Schwelle für die obligatorische Verwendung von EZA-Reglern ab einer Leistung von 1 MW würde nicht nur den Zertifizierungsstau lösen, sondern auch noch Tempo beim Ausbau solarer Energieerzeugungsanlagen machen.

    2) Eingriffe durch einen Netzbetreiber in das interne Schalt- und Messkonzept einer Energieerzeugungsanlage im Sinne einer Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a und Nr. 24b EnWG überschreiten die zulässigen Befugnisse eines Netzbetreibers und stellen einen derart weitreichenden Eingriff hinter dem Netzverknüpfungspunkt dar, für den keine rechtfertigende Grundlage besteht.
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  • Center Parcs im Allgäu erhält Wärme, Strom und Trinkwarmwasser

    Center Parcs im Allgäu erhält Wärme, Strom und Trinkwarmwasser

    12.05.2022 | Der Ferienpark “Park Allgäu” wurde 2018 eröffnet und bietet 1.000 Ferienhäuser in unterschiedlichen Komfortniveaus. Von Comfort-Ferienhäusern bis hin zu Exclusive- oder Exclusive-Wellness-Ferienhäusern. Dazu kommen ein großes Zentralgebäude mit tropischem Badeparadies Aqua Mundo und Market Dome und SPA (der Spa & Country Club befindet sich nicht im Zentralgebäude). Die Infrastruktur mit Strom, Wärme und Trinkwarmwasser musste entsprechend geplant werden.

    Die Betreiber vom Park Allgäu wünschten sich eine ökologische und effiziente Versorgung des gesamten Parks. Der Zeitplan war sehr eng und auch ein Nahwärmenetz musste erst einmal verlegt werden.

    Hier geht es zum Projekt.
    Foto: © Center Parcs (Park Allgäu)
    Foto: © Center Parcs
  • Ökol. Energieversorgung für den Bildungscampus der Stiftung Louisenlund

    Ökol. Energieversorgung für den Bildungscampus der Stiftung Louisenlund

    11.04.2022 | Von 2020 bis Ende 2022 plant die Stiftung Louisenlund die Umgestaltung und Erweiterung des Forschungs-, Lern- und Studienzentrums und der Wohngebäude. Neu errichtet werden neben einem zweigeschossigen Schulgebäude auch Wohn- und Gemeinschaftsräume, so dass zukünftig mehr als 600 Schülerinnen und Schüler die Schule und das Internat besuchen können.

    Im Zuge der umfangreichen Neu- und Ausbauarbeiten wird die derzeit dezentrale und fossile Energieversorgung mit Beginn des Schuljahres 2022/23 durch eine zukunftssichere ökologische Energiebereitstellung ersetzt. Dafür werden 15 Bestandsgebäude und zwei Neubauten an ein neu errichtetes ca. 1.700m langes Wärmenetz angeschlossen, das zu über 90 Prozent aus Biomasse und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung gespeist wird.

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    Stiftung Louisenlund Baugrund Lerngebäude. Foto: © Stiftung Louisenlund
    Stiftung Louisenlund Grafik Lerngebäude. Foto: © Stiftung Louisenlund
  • Stellungnahme zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG)

    Stellungnahme zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG)

    22.03.2022 | Mit der Stellungnahmen haben wir uns an das BMWK gewannt.
    Mit der Anpassung des Zwecks und Ziels in § 1 Abs. 1, eine treibhausgasneutrale Elektrizitätsversorgung der Allgemeinheit, unter zunehmenden Einsatz Erneuerbarer Energien zu realisieren, unterstützen wir sehr. Einheitliche Rechtsbegriffe sind insbesondere für ineinandergreifende Regelwerke sowie für die rechtskonforme Umsetzung in der Praxis unerlässlich. § 1 Abs. 1 EnWG steht nun im Einklang mit dem EEG-2023 und KWKG-2023. Dieser methodische Ansatz ist sehr zu begrüßen und sollte an vielen Stellen verfolgt werden.
  • Stellungnahme zum Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor

    Stellungnahme zum Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor

    17.03.2022 | Mit der Stellungnahmen haben wir uns an das BMWK gewannt.
    Grundsätzlich ist die Gesetzesinitiative begrüßenswert. Eine deutlich erkennbare Stärkung und Vereinfachung von Mieterstrommodellen ist hingegen nicht ersichtlich. Darüber hinaus sollte der Einsatz von Biomethan in allen KWK-Anlagen weiterhin möglich sein. Für die Grundlastdeckung in grünen Quartierskonzepten ist dieser Energieträger unerlässlich. Technologien und Erneuerbare Energieträger sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Energiewende erfordert Technologieoffenheit und individuelle Lösungsansätze unter Einsatz Erneuerbarer Energien. Dafür stehen wir ein!
  • Kokoni One – Klimaneutrale Quartiersversorgung in Berlin

    Kokoni One – Klimaneutrale Quartiersversorgung in Berlin

    15.03.2022 | Im Nordosten Berlins, mitten in Französisch-Buchholz, baut die INCEPT GmbH das Quartier „Kokoni One“. Dafür wird auf modernen und klimabewussten Holzbau und ein smartes, fossilfreies Energiekonzept gesetzt.
     
    Kokoni One liegt in einem ruhigen Wohngebiet aber wird alles andere als eine anonyme Neubausiedlung sein. Bei der Planung wurde sich an historischen Konzepten wie der Hufeisensiedlung und anderen Gartenstädten orientiert.
     
    PV-Dächer, Echtholzfassaden verleihen hier sichtbar nachhaltigen Eindruck in den verschiedene Haustypen mit Grundflächen zwischen 95 und 167 m2.
     
    Geothermie- und Wärmepumpen-Anlage werden von Naturstrom betrieben und auch für den erzeugten Solarstrom gibt ein attraktives Modell für Naturstrom-Kunden.

    Hier geht es zum Projekt.
    Foto: © Incept GmbH
    Foto: © Incept GmbH