Kategorie: Stellungnahme

  • Empfehlungsverfahren 2019/8 der Clearingstelle EEG/KWKG – „Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG”

    Empfehlungsverfahren 2019/8 der Clearingstelle EEG/KWKG – „Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG”

    Die Clearingstelle EEG/KWKG hat eine Empfehlung zum „Verfahren 2019/8 – „Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG” veröffentlicht. Wir haben uns mit einer Stellungnahme an dem Verfahren beteiligt. Unsere Vorschläge wurden zum größten Teil in der Empfehlung berücksichtigt:
     
    1. Das Recht auf kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe von in KWK-Anlagen
    erzeugtem Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung besteht insbesondere
    (a) für KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu
    100 kW gemäß § 4 Abs. 2 KWKG 20162 (Abschnitt 3.1),
    (b) für KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr
    als 1 MW und bis zu 50 MW in der Ausschreibung gemäß § 8a KWKG 2016 (Abschnitt 3.2),
    (c) für innovative KWK-Systeme gemäß § 8b KWKG 2016 (Abschnitt 3.3) sowie
    (d) für KWK-Anlagen in Kundenanlagen oder Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung gemäß § 20 Abs. 1d EnWG3 bzw. § 14 Abs. 2 KWKG 2016 a. F.4
    sowie für KWK-Anlagen, die gemäß § 4 Abs. 3b KWKG 20125 in elektrische Anlagen einspeisen. (Abschnitt 3.4).
     
    2. Weiterhin besteht insbesondere für KWK-Anlagen mit einer elektrischen
    KWK-Leistung von mehr als 100 kW gemäß § 4 Abs. 1 KWKG 2016 das
    Recht auf kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe von in den KWK-Anlagen
    erzeugtem Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung aufgrund
    des generellen Rechts auf kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe für
    KWK-Anlagen gemäß KWKG 2016 und KWKG 2012 (Abschnitt 3.5).
     
    3. Für mittels kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in das Netz der allgemeinen Versorgung mittelbar eingespeisten KWK-Strom besteht gemäß
    §§ 6 Abs. 1, 7 Abs. 1 KWKG 2016 , 8a Abs. 2 KWKG 2016 ein Zuschlagsanspruch maximal in Höhe der KWK-Nettostromerzeugung (Abschnitt 4.1).
     
    4. Es obliegt Anlagen- und Netzbetreibern, Einigkeit darüber herzustellen,
    wie die zuschlagfähige Strommenge im Hinblick auf tatsächliche und
    rechnerische Transport- und Umwandlungsverluste zu ermitteln ist (Abschnitt 4.2).
     
    5. KWK-Anlagenbetreibern steht die Entscheidungsfreiheit darüber zu, ob
    der gesamte KWK-Nettostrom kaufmännisch-bilanziell weitergegeben
    oder ein Teil zur Eigenversorgung oder Drittbelieferung verwendet
    werden soll („kaufmännisch-bilanzielle Überschusseinspeisung“, Abschnitt 4.3).
     
    6. Grundsätzlich ist die Strommenge, für die der KWK-Zuschlag mittels
    kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe beansprucht wird, auf Grundlage
    messtechnisch ermittelter Werte zu bestimmen (Abschnitt 5). Bei der
    Anwendung der in Abschnitt 5 für unterschiedliche Fallkonstellationen
    dargestellten Messkonzepte ist grundsätzlich bei Berücksichtigung der
    jeweils angegebenen Rechenvorschrift eine korrekte Ermittlung der
    zuschlagfähigen Strommenge möglich.

    Die vollständige Empfehlung finden Sie rechts unter Downloads.
  • Stellungnahme zum EEG 2021

    Stellungnahme zum EEG 2021

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in dieser Woche mit einer Frist von wenigen Tagen zu einer Verbändeanhörung zum Referentenentwurf zur Änderung des EEG eingeladen. Der VfW hat sich mit einer Stellungnahme am Prozess beteiligt.
  • VfW zum EEG 2021: Verpasste Chancen für klimafreundliche Quartiersprojekte

    VfW zum EEG 2021: Verpasste Chancen für klimafreundliche Quartiersprojekte

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in dieser Woche mit einer Frist von wenigen Tagen zu einer Verbändeanhörung zum Referentenentwurf zur Änderung des EEG eingeladen. Der VfW kritisiert in seiner Stellungnahme u.a. die verpassten Chancen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für klima- und mieterfreundliche Quartiersprojekte mit Kundenanlagen.

    Der aktuelle Referentenentwurf zum EEG engt an vielen Stellen klima- und mieterfreundliche Quartiersprojekte mit Kundenanlagen und Mieterstrom unnötig ein. Beispielsweise gibt es den Mieterstromzuschlag nur für Solaranlagen, die an oder in einem Wohngebäude installiert werden und eine installierte Leistung von maximal 100 Kilowatt aufweisen. Größere Wohnquartiere fallen somit aus der Förderung.

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW: „Der Mieterstromzuschlag sollte aus unserer Sicht nicht kleinteilig auf einzelne Wohngebäude beschränkt werden, sondern auch für Quartiersversogungskonzepte zur dezentralen Stromversorgung mit PV-Strom offenstehen .Das hätte den Vorteil, dass auch energetisch sinnvolle Lösungen für gerade sozial schwache Mieter erfasst werden können.“
    Insbesondere sozial schwächere Mieter wohnen meist nicht im selben (kleineren) Gebäude, in dem die PV-Anlage errichtet würde, sondern in Wohnkomplexen, für die ggf. die für die Mieterstrombelieferung einzig in Betracht kommende PV-Anlage notwendig auf dem Nachbarhochhaus stehen müsste.

    Eine Beibehaltung des Begriffes „Wohngebäude“ würde zu neuen Abgrenzungsfragen und damit auch neuen Umsetzungshemmnissen gerade bei den Formen der Mieterstromversorgung führen, bei denen der Mieterstrom teilweise auch aus KWK produziert würde.

    Zudem würden energetisch sinnvolle Zukunftslösungen durch die Begrenzung auf das „Wohngebäude“ unnötig eingeschränkt werden: eine E-Tankstelle in der Wohnanlage/Tiefgarage wäre nicht erfasst, ebenso wenig eine PV-Anlage auf dem Dach der benachbarten Garage. Grundsätzlich würden dadurch neue klimafreundliche Modelle der Sektorenkopplung erschwert werden.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • VfW zur Renovierungsstrategie: Verpasste Chancen und Halbherzigkeit

    VfW zur Renovierungsstrategie: Verpasste Chancen und Halbherzigkeit

    Mit der LTRS erfüllt die Bundesregierung die Vorgaben der EU. Nach Artikel 2a EPBD (EU-Gebäuderichtlinie) muss jeder Mitgliedsstatt der Europäischen Kommission eine LTRS vorlegen. Die LTRS soll der Unterstützung der Renovierung des nationalen Bestands sowohl an privaten als auch öffentlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden dienen. Der Entwurf der LTRS baut zudem auf den vorhandenen Beschlüssen der Bundesregierung insbesondere dem Klimaschutzgesetz und dem Klimaschutzprogramm 2030 sowie auf den europäischen Zielen auf. Die LTRS ist nicht mutig genug, so der VfW in seiner Stellungnahme.

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW: „Die grundsätzliche Idee einer langfristigen Renovierungsstrategie begrüßen wir. Jedoch ist die konkrete Umsetzung nur halbherzig und nicht mutig genug. Die LTRS ist lediglich eine Zusammenfassung der bereits geplanten Maßnahmen. Aus unserer Sicht hätte die Bundesregierung diese Möglichkeit nutzen müssen, um bestehende Hemmnisse insbesondere im Bereich der Effizienzdienstleistungen zu beseitigen.“

    Konkret fordert der VfW in seiner Stellungnahme u.a. eine Überarbeitung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV). In der Kostenneutralitätsberechnung gemäß WärmeLV müssen auch solche Maßnahmen berücksichtigt werden können, die der Energiedienstleister im Bereich der Kundenanlage durchführt und die die Energieeffizienz der Wärmeversorgung des Gebäudes verbessern.

    Die bestehende Gesetzeslage zur Umstellung auf Wärmelieferung stellt ein wesentliches Hemmnis für die Umstellung auf effizientere Technologien und Erneuerbare dar. Dieses besteht darin, dass die Effekte zusätzlicher Investitionen (z.B. hydraulischer Abgleich, Steuerungstechnik), nicht bei dem so genannten Kostenvergleich entsprechend der Vorgaben der WärmeLV angerechnet werden dürfen. Erlaubt ist nur eine Anrechnung von Maßnahmen, die an der Energieversorgungsanlage selbst vorgenommen werden, nicht aber Maßnahmen, die „hinter dem Wärmemengenzähler“ durchgeführt werden. Der VfW fordert daher eine entsprechende Novellierung der WärmeLV.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Stellungnahme zum Verfahren 2020/7-IX der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema Messstellenbetriebsgesetz

    Stellungnahme zum Verfahren 2020/7-IX der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema Messstellenbetriebsgesetz

    Der VfW hat zu Fragen zum Thema Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) der Clearingstelle EEG/KWKG Stellung bezogen.
  • Stellungnahme zur elektronischen Datenübermittlung für Verbrauchsteuern & Luftverkehrsteuer sowie Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen

    Stellungnahme zur elektronischen Datenübermittlung für Verbrauchsteuern & Luftverkehrsteuer sowie Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen

    Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte am 4. März 2020 den Referentenentwurf einer Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen. Der VfW hat zusammen mit AGFW, ASUE, B.KWK und DENEFF EDL_Hub bezüglich der Änderungen der Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnungen in Artikel 2 und Artikel 3 des vorliegenden Referentenentwurfs Stellung bezogen.

    Grundlegend begrüßen wir im Sinne der Prozessvereinfachung die Einführung der elektronischen Übermittlung von Daten der Energiesteuer und Stromsteuer für unsere Mitgliedsunternehmen.
  • Stellungnahme zum „Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen“ (BEHG)

    Stellungnahme zum „Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen“ (BEHG)

    Wir begrüßen die geplante Einführung eines CO2-Preises/Emissionszertifikates durch das BEHG. Im Sinne des Klimaschutzes ist das Gesetz ein wichtiger Baustein für die Verringerung der CO2-Emissionen in Deutschland. Allerdings gibt es einen Punkt, der unbedingt berücksichtigt werden sollte, damit das BEHG nicht zum Stolperstein für die Energiewende in Deutschland wird.

    Die rechtliche Lage hat sich jedoch weiterentwickelt und wir vertreten mittlerweile eine andere Position. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gern die ursprüngliche Stellungnahme zu diesem Thema zur Verfügung.
  • Stellungnahme zum Wohnungseigentums-modernisierungsgesetz

    Stellungnahme zum Wohnungseigentums-modernisierungsgesetz

    Der VfW begrüßt in der Stellungnahme die geplante Reform des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes und sieht im aktuellen Referentenentwurf sehr positive Ansätze im Sinne des Klimaschutzes. Insbesondere die in § 20 geplanten Änderungen führen dazu, dass es zukünftig deutlich einfacher sein wird, die dringend notwendigen energetischen Sanierungen in bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaften mit Hilfe von Effizienzdienstleistungen wie dem Contracting umzusetzen. Der VfW begrüßt ebenfalls die unter § 20 Abs. 2 geplanten Änderungen zur vereinfachten Umsetzung von e-Mobilitätslösungen.
  • Verbände warnen: Kohleausstiegsgesetz behindert Klimaschutz im Gebäudesektor

    Verbände warnen: Kohleausstiegsgesetz behindert Klimaschutz im Gebäudesektor

    Das Bundeskabinett berät heute über das heftig diskutierte Kohleausstiegsgesetz. Nun warnt eine Allianz maßgeblicher Verbände, dass der vorliegende Entwurf auch das Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor gefährde. So äußern sich Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz, der DENEFF EDL_HUB, der Verband für Wärmelieferung (VfW), der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. (eaD) und die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch, ASUE e.V. in einer gemeinsamen Stellungnahme. Das Kohleausstiegsgesetz verschlechtere massiv die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Quartierslösungen und andere Energiedienstleistungen für die Wärmewende in Gebäuden und Unternehmen, bei denen Strom und Wärme mit effizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bereitgestellt werden. Durch den Ersatz getrennter Strom- und Wärmeerzeugung durch hochmoderne KWK-Anlagen könne der Primärenergieverbrauch um über ein Drittel gesenkt werden. Die etablierte, flexibel nutzbare Technologie könne zudem helfen, erneuerbare Energien besser in die Strom- und Wärmeversorgung zu integrieren. Sie sei damit kritisch, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, der für ein Drittel der deutschen CO2-Emissionen verantwortlich ist.

    Dazu Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF): „Die Technologien für eine erfolgreiche Energiewende und effektiven Klimaschutz im Gebäudesektor sind längst vorhanden. Doch anstatt diese gezielt voranzubringen, legt die Bundesregierung ihnen mit dem Kohleausstiegsgesetz sogar noch neue Steine in den Weg. So bleibt die vielbeschworene Wärmewende weiterhin eine leere Phrase.“

    Der Entwurf sieht vor, die Vergütung für KWK-Strom auf 3.500 Stunden im Jahr zu begrenzen, um so die Netze in Zeiten hoher Stromeinspeisung aus Wind oder Sonne zu entlasten. Jedoch wird somit nicht nur die jährliche Förderung um fast die Hälfte gekürzt, sondern geschieht dies völlig unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt, an dem eine Abschaltung der Erzeugung sinnvoll sein könnte, kritisieren die Verbände. Für Heizung und Warmwasser in Wohngebäuden würden beispielsweise 6.000 Stunden Wärme im Jahr benötigt. B.KWK, DENEFF, EDL_HUB, eaD, VfW und ASUE fordern die Bundesregierung daher auf, die Kürzung der vergüteten Stunden durch einen höheren Zuschlag je Kilowattstunde Strom zu kompensieren und intelligente Anreize für eine netzdienliche Stromeinspeisung zu schaffen.

    Heinz Ullrich Brosziewski, Vizepräsident im Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK): „Die Bundesregierung hat immer wieder betont, Quartierslösungen voranzubringen. Dafür müssen jetzt die richtigen Weichen auch im KWKG gestellt werden. Mit diesem Gesetz passiert das Gegenteil. Wir fordern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs, dessen Abstimmung mit dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes und eine tragfähige Wärmestrategie zur besseren Einhaltung der Klimaschutzziele.“

    Das Gesetz schafft zudem neue Unsicherheiten. So soll die Förderung zwar bis 2025 verlängert werden, jedoch nur unter Vorbehalt einer Revision in zwei Jahren. Die geplanten Verschlechterungen kämen jedoch ohne jegliche Übergangszeit daher. Dies gefährde bereits geplante oder schon im Bau befindliche Projekte. Die unterzeichnenden Verbände bemängeln zudem die plötzliche Umstellung der KWK-Zuschlagsbedingungen. KWK-Projekte, die seit längerer Zeit unter Vertrag oder bereits im Bau sind, stehen plötzlich vor deutlich veränderten Rahmenbedingungen. Damit erweist die Bundesregierung dem Vertrauen in die Planungs- und Investitionssicherheit im Energiesektor einen Bärendienst.

    Rüdiger Lohse, designierter Leiter des neuen DENEFF EDL_HUB: „Statt Planungssicherheit für die Branche zu schaffen, werden Investitionen durch unsinnige Beschränkungen abgewürgt. Gemeinsam könnten KWK und Energiedienstleistungen einen wichtigen Beitrag zur effizienten Energiewende leisten und den politisch beabsichtigten Kohleausstieg flankieren. Dass die Bundesregierung den betroffenen Verbänden dabei Fristen von weniger als 24 Stunden zur Stellungnahme einräumt, bekräftigt den Eindruck, dass die die Bundesregierung Energiepolitik betreibt, ohne dabei nach links und rechts zu schauen.“
    Tobias Dworschak, VfW-Geschäftsführer: „Seit Jahren legt die Bundesregierung modernen Energieeffizienzdienstleistungen immer neue Hürden in den Weg. Und dass, obwohl die Bundesregierung bei ihren ursprünglich für 2020 geplanten Effizienzzielen nach wie vor hinterherhinkt. Ein erneutes Scheitern bei den Zielen wäre eine Blamage für Deutschland. Wir halten daher eine umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfs für dringend erforderlich, um weiteren Schaden im Sinne des Klimaschutzes verhindern zu können.“

    Michael Geißler, Vorstandsvorsitzender des eaD: „Für eine erfolgreiche Wärmewende spielen Quartierslösungen eine entscheidende Rolle. Hierfür braucht es für alle Akteure klare Planungssicherheit. Der vorliegende Entwurf läuft diesem zuwider und muss daher dringend überarbeitet werden.“

    Jürgen Stefan Kukuk, Geschäftsführer der ASUE: „KWK ist eine wichtige Technologie zu Verbesserung der Effizienz im Wärmemarkt und in der Stromerzeugung. Für die Sanierung des Gebäudebestands ist es der wesentliche Weg zur Klimaneutralität. Erneuerbare Gase und Wasserstoff können in Zukunft effizient direkt Vorort eingesetzt werden.“

    Die Stellungnahme der Verbände finden Sie rechts unter Downloads.

    Kontaktdaten: 

    VfW – Verband für Wärmelieferung e.V.
    Tobias Dworschak, Geschäftsführer
    hannover@vfw.de / 0511 36590-0
    www.energiecontracting.de

    DENEFF und DENEFF EDL_HUB
    Christian Noll, geschäftsführender Vorstand
    Mailto:christian.noll@deneff.org / 030 36409701

    B.KWK
    Heinz Ullrich Brosziewski, Vizepräsident im B.KWK e.V.
    Mailto:brosziewski@bkwk.de / 030 2701 9281 0
     
    eaD
    Geschäftsstelle
    baetz@energieagenturen.de / 030 293330–66

    ASUE
    Jürgen Stefan Kukuk
    kukuk@asue.de / 0302 2191349-0
  • Kohleausstiegsgesetz blockiert Wärmewende warnen DENEFF, B.KWK, EDL_HUB, VfW und eaD

    Kohleausstiegsgesetz blockiert Wärmewende warnen DENEFF, B.KWK, EDL_HUB, VfW und eaD

    Das von der Bundesregierung geplante sogenannte Kohleausstiegsgesetz konterkariert die Klimaziele im Wärmebereich, warnen der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz, der DENEFF EDL_HUB, der Verband für Wärmelieferung (VfW) und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. (eaD).

    Der bekannt gewordene Referentenentwurf verschlechtere massiv die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Quartierslösungen und andere Energiedienstleistungen für die Wärmewende in Gebäuden und Unternehmen, bei denen Strom und Wärme mit effizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bereitgestellt werden. Durch den Ersatz getrennter Strom- und Wärmeerzeugung durch hochmoderne KWK-Anlagen könne der Primärenergieverbrauch um über ein Drittel gesenkt werden. Die etablierte, flexibel nutzbare Technologie kann zudem helfen, erneuerbare Energien besser in die Strom- und Wärmeversorgung zu integrieren.

    Dazu Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF): „Die Bundesregierung beschließt Klimaziele, aber tut nicht nur zu wenig, um diese zu erreichen, sondern legt wichtigen Energiewendelösungen sogar neue Steine in den Weg. Die Wärmewende bleibt weiter eine leere Phrase, solange Energiedienstleistungen immer weiter behindert werden.“

    Der Entwurf sieht vor, die Vergütung für KWK-Strom auf 3.500 Stunden im Jahr zu begrenzen, um so die Netze in Zeiten hoher Stromeinspeisung aus Wind oder Sonne zu entlasten. Jedoch wird somit nicht nur die Förderung um fast die Hälfte gekürzt, sondern geschieht dies völlig unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt, an dem eine Abschaltung der Erzeugung sinnvoll sein könnte, kritisieren die Verbände. Für Heizung und Warmwasser in Wohngebäuden würden beispielsweise 6.000 Stunden Wärme im Jahr benötigt. B.KWK, DENEFF, EDL_HUB, eaD und VfW fordern die Bundesregierung daher auf, die Kürzung der vergüteten Stunden durch einen höheren Zuschlag je Kilowattstunde Strom zu kompensieren und intelligente Anreize für eine netzdienliche Stromeinspeisung zu schaffen.

    Heinz Ullrich Brosziewski, Vizepräsident im Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK): „Die Bundesregierung hat immer wieder betont, Quartierslösungen voranzubringen. Dafür müssen jetzt die jetzt die richtigen Weichen auch im KWKG gestellt werden. Mit diesem Gesetz passiert das Gegenteil. Wir fordern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs, dessen Abstimmung mit dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes und eine tragfähige Wärmestrategie zur besseren Einhaltung der Klimaschutzziele.“

    Das Gesetz schafft zudem neue Unsicherheiten. So soll die Förderung zwar bis 2025 verlängert werden, jedoch nur unter Vorbehalt eine Revision in zwei Jahren. Die geplanten Verschlechterungen kämen jedoch ohne jegliche Übergangszeit daher. Dies gefährde bereits geplante oder schon im Bau befindliche Projekte.

    Rüdiger Lohse, designierter Leiter des neuen DENEFF EDL_HUB: „Statt Planungssicherheit für die Branche zu schaffen, werden Investitionen durch unsinnige Beschränkungen abgewürgt. Gemeinsam könnten KWK und Energiedienstleistungen einen wichtigen Beitrag zur effizienten Energiewende leisten und dem Kohleausstieg den Weg ebnen. Mit diesem Gesetzesentwurf wird dies aber leider nicht gelingen.“

    Tobias Dworschak, VfW-Geschäftsführer: „Seit Jahren legt die Bundesregierung modernen Energieeffizienzdienstleistungen immer neue Hürden in den Weg. Und das, obwohl die Bundesregierung bei ihren ursprünglich für 2020 geplanten Effizienzzielen nach wie vor hinterherhinkt. Ein erneutes Scheitern bei den Zielen wäre eine Blamage für Deutschland. Wir halten daher eine umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfs für dringend erforderlich, um weiteren Schaden im Sinne des Klimaschutzes verhindern zu können.“

    Michael Geißler, Vorstandsvorsitzender des eaD: „Für eine erfolgreiche Wärmewende spielen Quartierslösungen eine entscheidende Rolle. Hierfür braucht es für alle Akteure klare Planungssicherheit. Der vorliegende Entwurf läuft diesem zuwider und muss daher dringend überarbeitet werden.“

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.

    Kontaktdaten:

    VfW – Verband für Wärmelieferung e.V.

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer
    hannover@vfw.de / 0511 36590-0

    DENEFF und DENEFF EDL HUB
    Christian Noll, geschäftsführender Vorstand
    christian.noll@deneff.org / 030 36409701

    B.KWK
    Heinz Ullrich Brosziewski, Vizepräsident im B.KWK e.V.
    brosziewski@bkwk.de / 30 2701 9281 0

    eaD
    Geschäftsstelle baetz@energieagenturen.de / 030 29 33 30 – 66