Kategorie: Stellungnahme

  • Stellungnahme zur AVBFernwärmeV

    Stellungnahme zur AVBFernwärmeV

    18.06.2021 | vedec bezieht Stellung zu den Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz an den Bundesrat zur Verordnung zur Umsetzung der Vorgaben zu Fernwärme und Fernkälte in der Richtlinie (EU) 2018/2002 sowie in der Richtlinie (EU) 2018/2001.

    Wärmelieferung aus hocheffizienten und regenerativ betriebenen Erzeugungsanlagen und Wärmenetzen ist ein Schlüssel zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Sie erfordern aber eine hohe Anfangsinvestition, die in der Regel deutlich über dem liegt, was für technisch einfache und preisgünstige Öl- und Gasheizungen zu bezahlen ist. Die hohen Anfangsinvestitionen werden mit niedrigen Verbräuchen und/oder CO2-freier Wärme belohnt. In der Zusammenschau können sie preislich mit Öl- und Gasheizungen mithalten.
     
    „Damit sich mehr Haushalte die Modernisierung der Heizungsanlage leisten können“, so ist es unter Punkt 6 des Klimapakets der Bundesregierung von 2019 zu lesen, „wird zudem in der Gebäudeförderung ein Fördertatbestand integriert, der über einen längeren Amortisationszeitraum eine kontinuierlich geringe Kostenrate vorsieht; z.B. durch Unterstützung von Contractingangeboten/ Leasing.“

     Das funktioniert aber nur dann, wenn die hohen Anfangsinvestitionen über eine lange Vertragslaufzeit verteilt werden können. Solche Verträge sind heute auf der Grundlage der AVBFernwärmeV möglich. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Erneuerung bestehender Heizungsanlagen und bei der Versorgung neu geplanter und energetisch anspruchsvoller Quartiere und tragen so zu einer nachhaltigen Einsparung von CO2 bei.
     
    Die geplanten Änderungen insbesondere in Form der Verkürzung der in allgemeinen Versorgungsbedingungen zulässigen maximalen Laufzeit von 10 Jahren, das Sonderkündigungsrecht bei Verkauf des Grundstücks und der Ausschluss von Preisänderungen durch Veröffentlichungen entziehen solchen Klimaschutzprojekten die Realisierungsgrundlage.

    Die Stellungnahme un die Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat finden Sie rechts unter Downloads.
  • Gemeinsame Stellungnahme zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021

    Gemeinsame Stellungnahme zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021

    17.05.2021 | Zusammen mit dem B.KWK (Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.) und der ASUE (Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V.) haben wir eine gemeinsame Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) versandt zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften.

    Wir begrüßen den Entwurf und den darin festgelegten Pfad, Wasserstofferzeugung von der EEG-Umlage zu befreien, damit sich alle Akteure auf die neuen Ziele einstellen können. Allerdings sollten die Elektro- und Plasmalyse bei der Befreiung gleichgestellt werden.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Aktionsbündnis Klimaschutz und Stellungnahme zum KSG

    Aktionsbündnis Klimaschutz und Stellungnahme zum KSG

    Wir haben am 11.05.2021 an der 12. Sitzung des Aktionsbündnis Klimaschutz des Bundesumweltministeriums (BMU) als Mitglied der Energie-Bank teilgenommen.

    Das Aktionsbündnis Klimaschutz ist das zentrale Dialogforum zur kontinuierlichen Diskussion klimaschutzpolitischer Positionen zwischen den gesellschaftlichen Gruppen und mit der Bundesregierung. Es unterstützt die Bundesregierung bei der Erreichung der Klimaschutzziele für Deutschland und erkennt die Mitverantwortung seiner Mitglieder für das Gelingen der Transformation zu einer weitgehend treibhausgasneutralen Gesellschaft bis 2050 an.

    Das Aktionsbündnis soll insbesondere
    – die Erstellung von Maßnahmenprogrammen begleiten,
    – die Umsetzung beschlossener Maßnahmen unterstützen,
    – die Aktivierung von Klimaschutzpotenzialen erleichtern
    – sowie weitere Handlungsmöglichkeiten identifizieren.

    Als Einstieg in die Diskussion stellte der Expertenrat für Klimafragen die Emissionsdaten 2020 und deren Bewertung gemäß § 12 Abs. 1 Bundesklimaschutzgesetz (KSG) vor. Dabei wurde von Prof. Dr. Hans-Martin Henning (Fraunhofer ISE) eine Verschärfung des KSG gefordert. Insbesondere verwies er darauf, dass vor allem der Gebäudesektor seine Sektorziele bei weitem verfehlt hat.

    Konkret forderte er die frühere Verfügbarmachung von Daten und die Erschließung weiterer Datenquellen zur Verbesserung der Schätzgenauigkeit. Ebenso mahnte er die Einbeziehung der Emissionen von Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft an unter Einbeziehung territorialer Verlagerungseffekte durch Importe und Exporte. Darüber hinaus forderte er die qualifizierte Prüfung und Bewertung auch bei der Unterschreitung von Sektorzielen.

    Die Bank Energiewirtschaft hat in einem sich anschließenden Workshop unterschiedliche Vorschläge zur Förderung der Akzeptanz von Energieprojekten vor Ort erarbeitet. Danach sollen dezentrale Speicher-Lösungen in den Vordergrund rücken. Auch sollen systematische Benefits der erneuerbaren Energien besser beleuchtet und quantifiziert werden sowie die Vorteile einzelner, lokaler Stakeholder in den Vordergrund gerückt werden.
    Auch sollen Kommunen mehr in die Wertschöpfung einbezogen werden, um die Treibhausgas-Emissionen und den Energieverbrauch des Energiesektors zu senken.

    Tagesaktuell wurde wiederholt von den Teilnehmern kritisiert, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung seitens des Bundesumweltministeriums beim Entwurf des Gesetzes zur Änderung des KSG durch eine Fristsetzung von weniger als 17 Stunden vernachlässigt wurde. Dies ist nicht zum ersten Mal geschehen und ist auch nicht mehr hinzunehmen, was den ansonsten positiven Veranstaltungsverlauf sehr negativ überschattet hat. Unsere Stellungnahme finden Sie auf der rechten Seite unter Downloads.
  • Gemeinsame Stellungnahme zur Neufassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

    Gemeinsame Stellungnahme zur Neufassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

    Zusammen mit dem B.KWK, DENEFF EDL Hub und AGFW begrüßen und unterstützen wir die Zielsetzung der Verordnung, die europarechtlichen Anforderungen aus der RED II spiegelbildlich in nationales Recht umzusetzen.

    Die beteiligten Verbände halten es für wichtig und richtig, insbesondere im Hinblick auf ein zukünftiges Wirtschaftswachstum, keine zusätzlichen neuen bürokratischen Hürden aufzubauen, die die Herstellung von nachhaltigen Brennstoffen unnötig belasten.

    Es ist daher dringend geboten, den Referentenentwurf in einigen entscheidenden Paragraphen anzupassen.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Gemeinsame Stellungnahme Änderungsrichtlinien BEG

    Gemeinsame Stellungnahme Änderungsrichtlinien BEG

    27.04.2021 | Zusammen mit dem DENEFF EDL Hub begrüßen wir in der Stellungnahme ausdrücklich die mit der BEG angestrebte Gleichstellung von Energiedienstleistern, die nunmehr in den Genuss der gleichen Förderkonditionen wie Ihre Kunden kommen sollen. Allerdings hat sich in den ersten Monaten der BEG EM/WG/NWG gezeigt, dass einige Prozesse und Begriffsdefinitionen der BEG-Richtlinien in der Praxis doch wieder zu faktischen Diskriminierungen von Energiedienstleistern führen, die so gar nicht intendiert waren.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Gemeinsame Stellungnahme zur Heizkostenverordnung

    Gemeinsame Stellungnahme zur Heizkostenverordnung

    Gemeinsam mit der DENEFF haben wir Stellung zum Referentenentwurf für eine Verordnung über die Änderung der Heizkostenverordnung im Zuge der Umsetzung der EU-Effizienzrichtlinie (EED) bezogen.

    Wir begrüßen die im Entwurf geplante Einführung der unterjährigen Verbrauchsinformation zur besseren Motivation und transparenten Aufklärung von Mietern mit dem Ziel der größeren Energieeinsparung. Allerdings bleibt der Entwurf sogar noch hinter einer 1:1-Umsetzung der EED und damit weit hinter den Möglichkeiten zur Erzielung von Einspareffekten zurück.

    Nicht zuletzt bleibt unverständlich, warum weit über ein Jahr nach dem Beschluss zur Einführung eines CO2-Preises im Wärmemarkt immer noch keine Regelung zur Begrenzung der Umlagefähigkeit dieser Zusatzkosten vorliegt, um endlich auch Vermietern einen Anreiz zum Energiesparen zu geben. Dies hätte dann rechtzeitig in die Novelle der Heizkostenverordnung einfließen können.

    Den Referentenentwurf und die Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Gemeinsame Stellungnahme Umsetzung EED bei Fernwärme und Fernkälte

    Gemeinsame Stellungnahme Umsetzung EED bei Fernwärme und Fernkälte

    17.03.2021 | Wir haben zusammen mit dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung Stellung zum Referentenentwurf für eine Verordnung zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie 2018/2002/EU
    im Bereich der Fernwärme und Fernkälte Stellung bezogen. Kritisiert wird insbesondere die fehlende Abgrenzung zu kleineren dezentralen Anlagen sowie einer fehlenden Regelung zur wirtschaftlichen Unzumutbarkeit.

    Den Referentenentwurf und die Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • vedec zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetz: verpasste Chancen für den Klimaschutz

    vedec zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetz: verpasste Chancen für den Klimaschutz

    Die Bundesregierung verpasst bei der kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedeten Novelle des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erneut die Chance, die Rahmenbedingungen für klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen mit Kundenanlagen zu verbessern.

    Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht beschlossen. Die Bundesregierung verpasst dabei erneut Chancen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für klima- und mieterfreundliche Quartiersprojekte mit Kundenanlagen.

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: „Die Novelle des EnWG hätte unbedingt dazu genutzt werden müssen, die rechtlichen Hindernisse für funktionierende Konzepte zur Effizienzverbesserung bei der Quartiersversorgung zu beseitigen. Wie schon bei der EEG-Novelle verpasst die Bundesregierung es erneut, die Rahmenbedingungen für Quartierslösungen zu verbessern“.

    In seiner Stellungnahme hat der vedec sich für die Einführung einer weitere Kategorie „Kundenanlagen zur Quartiersversorgung“ im EnWG eingesetzt, die einen Sondertatbestand für die kleine dezentrale Stromversorgung aus KWK und/oder Erneuerbaren Energien schafft. „Außerdem haben wir vorgeschlagen, bei dem räumlich zusammengehörenden Gebiet auch auf den Quartiersgedanken abzustellen.“ so Dworschak weiter.

    Steigende Mieten gerade in Ballungsräumen belasten die Haushalte der Mieter. Zusätzliche Belastungen durch die notwendigen Veränderungen zur Erreichung der Klimaziele sollten vermieden werden. Dezentrale Versorgungsprojekte in Quartieren mit Kundenanlagen zeichnen sich dadurch aus, dass die Versorgungskosten für die Mieter und anderen Nutzer trotz umfassender Modernisierung der Energieanlagen nicht höher sind als bei klimaschädlichen konventionellen Versorgungskonzepten (Öl-und Gasheizung, Kohlestrom). Dezentrale sektorgekoppelte Energieversorgungskonzepte sind also dann, wenn sie nicht durch das geltende Regulierungsrecht verhindert würden, ein Weg zur sozialverträglichen Erreichung der Klimaziele ohne neue Subventionsregelungen.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Stellungnahme zur Richtlinie Bundesförderung Serielle Sanierung

    Stellungnahme zur Richtlinie Bundesförderung Serielle Sanierung

    Gemeinsam mit dem B.KWK haben wir Stellung zur Richtlinie für die Förderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung und flankierenden Maßnahmen (Bundesförderung Serielle Sanierung) bezogen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Vorfeld zur Verbändeanhörung eingeladen.

    Wir setzen uns in der Stellungnahme für die Aufnahme von KWK-Anlagen zur seriellen Sanierung ein und empfehlen, dass auch die serielle Fertigung und Entwicklung von Energiezentralen in die Förderung mit aufgenommen wird.

    Der Referentenentwurf und die Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Stellungnahme zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz

    Stellungnahme zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz

    Die geplante Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Zuge der unionsrechtlichen Vorgaben sollte unbedingt dazu genutzt werden, die rechtlichen Hindernisse für funktionierende Konzepte zur Effizienzverbesserung bei der Quartiersversorgung zu beseitigen. Das gilt insbesondere für die unklare Rechtslage zum Begriff der „Kundenanlage“, die die Sektorkopplung zwischen Strom und Wärme bei der Versorgung von Wohn- und Gewerbequartieren verhindert.

    Die zur Erreichung der Klimaziele unverzichtbare Sektorkopplung (z.B. PV-Strom und Wärmepumpen, KWK-Strom und Wärmenutzung zur Beheizung, Integration der E-Mobilität in Quartierskonzepte) scheitert regelmäßig – und aus der Sicht der Gebäudeeigentümer und –nutzer verständlich – an einer völlig überzogenen und unkalkulierbaren Regulierung. Viele Immobilieneigentümer und Mieter lassen sich gar nicht erst auf innovative Quartierskonzepte ein, weil sie die Unsicherheiten und den daraus resultierenden Aufwand fürchten. Hinzu kommt, dass die Gegner solcher Projekte wegen der vielen unklaren Regelungen in nicht vorhersehbarer Weise die Projekte erfolgreich behindern können.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.