Kategorie: Stellungnahme

  • Stellungnahme zum EEG 2016 – Mieterstrom

    Stellungnahme zum EEG 2016 – Mieterstrom

    Der VfW begrüßt die mit Ziffer 2 (zu § 3 Nr. 19 EEG 2016) der Stellungnahme des Bundesrates vom 17.06.2016 (Bundesrats-Beschlusssache 310/16) im EEG-Novellierungsprozess erhobene Forderung, dass bestimmte „Mieterstrommodelle“ unter die Neudefinition des Eigenversorgungsbegriffs fallen sollen.

    Der VfW gibt allerdings zu bedenken, dass eine Beschränkung auf reine PV-Mieterstrommodelle vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Artikel 3 GG verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt sein dürfte. Der VfW plädiert daher dafür, auch Mieterstrommodelle, die mit Kleinwind- bzw. sonstigen EE-Anlagen und/oder mit KWK-Anlagen agieren, von der Neuregelung zu erfassen.
  • Diskussions­entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie­- und Strom­steuer­gesetzes

    Diskussions­entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie­- und Strom­steuer­gesetzes

    Die Bundesregierung hat am 22. April 2016 einen Diskussionsentwurf vorgelegt, der u.a. Änderungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes vorsieht. Die Änderungen bezüglich der Kraft-Wärme-Kopplung liegen laut Verfasser des Gesetzentwurfs in der zwingenden Umsetzung von europäischem Recht in nationales Recht begründet. AGFW, B.KWK, DENEFF, ead und VfW nehmen im Folgenden zu den im Diskussionsentwurf dargestellten Änderungen Stellung und stellen dar, welche Auswirkungen die vorgeschlagenen Anpassungen insbesondere auf unsere Mitglieder haben.
  • Stellungnahme zur Neuregelung in §27a E-EEG 2016

    Stellungnahme zur Neuregelung in §27a E-EEG 2016

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Entwurf zur EEG-Novelle 2016 mit der Bitte um Kenntnis- und ggf. Stellungnahme versandt. Der VfW hat die Gelegenheit genutzt und eine entsprechende Stellungnahme eingereicht.
  • Verbändebrief Blockade Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG 2016

    Verbändebrief Blockade Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG 2016

    Am 01.01.2016 trat das KWKG 2016 in Kraft. Wegen des in § 35 Abs. 12 KWKG getroffenen Vorbehalts bezüglich der Zustimmung der EU-Kommission kann jedoch das neue KWKG auch 3,5 Monate nach seinem Inkrafttreten nicht vollzogen werden.
  • Stellungnahme zur Änderung der Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung

    Stellungnahme zur Änderung der Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung

    Der Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung von unionsrechtlichen Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten für das Energie- und Stromsteuergesetz (EnSTransV) sowie zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung des BMF vom 04.01.2016 beabsichtigt u.a. eine Änderung des § 12b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV). Der VfW nimmt ausschließlich zu dieser Änderung des § 12b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StromStV Stellung. Der vorgelegte Entwurf des § 12b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StromStV stellt für Energiedienstleister und dezentrale Stromlieferanten eine rechtswidrige und unverhältnismäßige Benachteiligung dar. Diese Benachteiligung steht nicht mit den Vorgaben aus dem Stromsteuerbefreiungstatbestand des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG in Einklang.
  • Stellungnahme zur „Richtlinie zur Förderung von Beratungen im Energiespar-Contracting vom BAFA/BMWi“

    Stellungnahme zur „Richtlinie zur Förderung von Beratungen im Energiespar-Contracting vom BAFA/BMWi“

    Auf Basis von Marktbeobachtungen sowie der Hinweise von Beteiligten im Rahmen der vom VfW und KEA bereits durchgeführten Schulungen zum Projektentwickler, scheint gegenwärtig das neue Förderprogramm von den Zielgruppen vor allem im Hinblick auf die Umsetzungsberatung noch nicht zufriedenstellend nachgefragt zu werden. Der VfW und die DENEFF haben daher in einer Stellungnahme Anpassungsvorschläge zur Förderrichtlinie formuliert.
  • Gemeinsame Stellungnahme der Verbände VfW und DENEFF zu notwendigen Änderungen der »Richtlinie zur Förderung von Beratungen im Energiespar Contracting« des BMWi

    Gemeinsame Stellungnahme der Verbände VfW und DENEFF zu notwendigen Änderungen der »Richtlinie zur Förderung von Beratungen im Energiespar Contracting« des BMWi

    Auf Basis unserer Marktbeobachtungen sowie der Hinweise von Beteiligten im Rahmen der vom VfW und KEA bereits durchgeführten Schulungen zum Projektentwickler, scheint gegenwärtig das neue Förderprogramm von den Zielgruppen vor allem im Hinblick auf die Umsetzungsberatung noch nicht zufriedenstellend nachgefragt zu werden. Von Contractoren bzw. anderen Marktakteuren werden daher nachfolgend die wichtigsten Probleme in der Reihenfolge ihrer Priorität aufgelistet und Vorschläge für Anpassungen der Richtlinie bzw. auch der Merkblätter (jeweils rot markiert) unterbreitet.

    I. Problem Umsetzungsberatung: Abschluss Energiespar-(ESC)-Vertrag als für- dervoraussetzung

    Siehe Richtlinie 2.2. Umsetzungsberatung:
    „…endet mit dem Abschluss eines Energiespar-Vertrages zwischen AG und Contractor.“

    Siehe auch Merkblatt zur Antragsstellung:
    2. b) „Hinweis: Umsetzungsberatungen, die nicht zum Abschluss eines ESC-Vertrages führen, können nicht gefördert werden.“
    Kommentar: Das ist ein zu großes Risiko für viele Antragsteller (insbesondere aus dem Bereich Kommunen, gemeinnützige Organisationen), da es infolge der Komplexität eines vorzubereitenden ESC durch technologische Maßnahmen, Finanzierungskonzept während der Projektentwicklung ändernden Rahmenbedingungen bzw. Voraussetzungen seitens des Gebäudeeigentümers in einigen Fällen dazu kommt, dass entweder kein Wettbewerb stattfinden kann oder der Gebäudeeigentümer den Wettbewerb aus objektiven Gründen gar nicht beginnt oder aber die Wirtschaftlichkeit des ESC im Vergleich zur Eigenleistung trotz anderslautendem Ergebnis der doch recht groben Orientierungsberatung nach Vor- liegen der Angebote der Contractoren nicht nachgewiesen werden kann. Nach unseren Schätzungen trifft das für ca. 10 – 15 % der geplanten ESC-Projekte in diesem Sektor zu .
  • Stellungnahme zum Leitfaden zur Eigenversorgung

    Stellungnahme zum Leitfaden zur Eigenversorgung

    Die Bundesnetzagentur hat im Leitfaden zur Eigenversorgung ihre Auffassung der EEG-Umlagepflicht für Eigenversorger nach § 61 EEG dargelegt. Im Rahmen einer Konsultation gibt die Bundesnetzagentur Gelegenheit zur Stellungnahme zum Leitfaden. Auf Basis der Ergebnisse der Konsultation wird die finale Fassung des Leitfadens veröffentlicht werden.
    Der VfW hat die Gelegenheit genutzt und eine entsprechende Stellungnahme eingereicht.
  • Stellungnahme zum Entwurf des Strommarktgesetzes – Kopplung des Wärme- und Elektrizitätssektors

    Stellungnahme zum Entwurf des Strommarktgesetzes – Kopplung des Wärme- und Elektrizitätssektors

    Der VfW begrüßt, dass endlich die Kopplung des Wärme- und Elektrizitätssektors zu einem verbindlichen Grundsatz des Strommarktes erklärt wird. Er fordert die konsequente Beachtung dieses Grundsatzes. Einzelne Regelungen im Entwurf des Strommarktgesetzes, die auf eine Behinderung der dezentralen gekoppelten Erzeugung von Wärme und Strom abzielen, sind zu streichen.
  • Verbändeübergreifende Stellungnahme zum Referentenentwurf des KWKG 2016

    Verbändeübergreifende Stellungnahme zum Referentenentwurf des KWKG 2016

    Die klimapolitisch dringend notwendige Energiewende auf dem Wärmemarkt darf nicht durch eine Abschaffung des Mieterstroms und anderer innovativer Formen der Vor-Ort-Vermarktung verhindert werden.

    Immer mehr Mieter beziehen günstig und klimaschonend Strom und Wärme, erzeugt unmittelbar vor Ort in Anlagen mit hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung. Diese Teilhabe an der dezentralen Energiewende könnte jedoch schon bald Vergangenheit sein, warnen der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW, der Verband für Wärmelieferung – VfW, der B.KWK – Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung, die 100 Prozent Erneuerbar Stiftung, der DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband, das Bündnis Bürgerenergie e.V., das BHKW-Forum e. V., die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. und der Bund der Energieverbraucher sowie die Unternehmen NATURSTROM AG, Cofely Deutschland GmbH, LichtBlick SE und die HEG – Heidelberger Energiegenossenschaft eG. Wird der kürzlich veröffentlichte Referentenentwurf zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes eins zu eins umgesetzt, haben sogenannte Mieterstromprojekte keine Chance mehr.