Kategorie: Quartier

  • Verbände warnen: Kohleausstiegsgesetz behindert Klimaschutz im Gebäudesektor

    Verbände warnen: Kohleausstiegsgesetz behindert Klimaschutz im Gebäudesektor

    Das Bundeskabinett berät heute über das heftig diskutierte Kohleausstiegsgesetz. Nun warnt eine Allianz maßgeblicher Verbände, dass der vorliegende Entwurf auch das Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor gefährde. So äußern sich Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz, der DENEFF EDL_HUB, der Verband für Wärmelieferung (VfW), der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. (eaD) und die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch, ASUE e.V. in einer gemeinsamen Stellungnahme. Das Kohleausstiegsgesetz verschlechtere massiv die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Quartierslösungen und andere Energiedienstleistungen für die Wärmewende in Gebäuden und Unternehmen, bei denen Strom und Wärme mit effizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bereitgestellt werden. Durch den Ersatz getrennter Strom- und Wärmeerzeugung durch hochmoderne KWK-Anlagen könne der Primärenergieverbrauch um über ein Drittel gesenkt werden. Die etablierte, flexibel nutzbare Technologie könne zudem helfen, erneuerbare Energien besser in die Strom- und Wärmeversorgung zu integrieren. Sie sei damit kritisch, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, der für ein Drittel der deutschen CO2-Emissionen verantwortlich ist.

    Dazu Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF): „Die Technologien für eine erfolgreiche Energiewende und effektiven Klimaschutz im Gebäudesektor sind längst vorhanden. Doch anstatt diese gezielt voranzubringen, legt die Bundesregierung ihnen mit dem Kohleausstiegsgesetz sogar noch neue Steine in den Weg. So bleibt die vielbeschworene Wärmewende weiterhin eine leere Phrase.“

    Der Entwurf sieht vor, die Vergütung für KWK-Strom auf 3.500 Stunden im Jahr zu begrenzen, um so die Netze in Zeiten hoher Stromeinspeisung aus Wind oder Sonne zu entlasten. Jedoch wird somit nicht nur die jährliche Förderung um fast die Hälfte gekürzt, sondern geschieht dies völlig unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt, an dem eine Abschaltung der Erzeugung sinnvoll sein könnte, kritisieren die Verbände. Für Heizung und Warmwasser in Wohngebäuden würden beispielsweise 6.000 Stunden Wärme im Jahr benötigt. B.KWK, DENEFF, EDL_HUB, eaD, VfW und ASUE fordern die Bundesregierung daher auf, die Kürzung der vergüteten Stunden durch einen höheren Zuschlag je Kilowattstunde Strom zu kompensieren und intelligente Anreize für eine netzdienliche Stromeinspeisung zu schaffen.

    Heinz Ullrich Brosziewski, Vizepräsident im Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK): „Die Bundesregierung hat immer wieder betont, Quartierslösungen voranzubringen. Dafür müssen jetzt die richtigen Weichen auch im KWKG gestellt werden. Mit diesem Gesetz passiert das Gegenteil. Wir fordern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs, dessen Abstimmung mit dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes und eine tragfähige Wärmestrategie zur besseren Einhaltung der Klimaschutzziele.“

    Das Gesetz schafft zudem neue Unsicherheiten. So soll die Förderung zwar bis 2025 verlängert werden, jedoch nur unter Vorbehalt einer Revision in zwei Jahren. Die geplanten Verschlechterungen kämen jedoch ohne jegliche Übergangszeit daher. Dies gefährde bereits geplante oder schon im Bau befindliche Projekte. Die unterzeichnenden Verbände bemängeln zudem die plötzliche Umstellung der KWK-Zuschlagsbedingungen. KWK-Projekte, die seit längerer Zeit unter Vertrag oder bereits im Bau sind, stehen plötzlich vor deutlich veränderten Rahmenbedingungen. Damit erweist die Bundesregierung dem Vertrauen in die Planungs- und Investitionssicherheit im Energiesektor einen Bärendienst.

    Rüdiger Lohse, designierter Leiter des neuen DENEFF EDL_HUB: „Statt Planungssicherheit für die Branche zu schaffen, werden Investitionen durch unsinnige Beschränkungen abgewürgt. Gemeinsam könnten KWK und Energiedienstleistungen einen wichtigen Beitrag zur effizienten Energiewende leisten und den politisch beabsichtigten Kohleausstieg flankieren. Dass die Bundesregierung den betroffenen Verbänden dabei Fristen von weniger als 24 Stunden zur Stellungnahme einräumt, bekräftigt den Eindruck, dass die die Bundesregierung Energiepolitik betreibt, ohne dabei nach links und rechts zu schauen.“
    Tobias Dworschak, VfW-Geschäftsführer: „Seit Jahren legt die Bundesregierung modernen Energieeffizienzdienstleistungen immer neue Hürden in den Weg. Und dass, obwohl die Bundesregierung bei ihren ursprünglich für 2020 geplanten Effizienzzielen nach wie vor hinterherhinkt. Ein erneutes Scheitern bei den Zielen wäre eine Blamage für Deutschland. Wir halten daher eine umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfs für dringend erforderlich, um weiteren Schaden im Sinne des Klimaschutzes verhindern zu können.“

    Michael Geißler, Vorstandsvorsitzender des eaD: „Für eine erfolgreiche Wärmewende spielen Quartierslösungen eine entscheidende Rolle. Hierfür braucht es für alle Akteure klare Planungssicherheit. Der vorliegende Entwurf läuft diesem zuwider und muss daher dringend überarbeitet werden.“

    Jürgen Stefan Kukuk, Geschäftsführer der ASUE: „KWK ist eine wichtige Technologie zu Verbesserung der Effizienz im Wärmemarkt und in der Stromerzeugung. Für die Sanierung des Gebäudebestands ist es der wesentliche Weg zur Klimaneutralität. Erneuerbare Gase und Wasserstoff können in Zukunft effizient direkt Vorort eingesetzt werden.“

    Die Stellungnahme der Verbände finden Sie rechts unter Downloads.

    Kontaktdaten: 

    VfW – Verband für Wärmelieferung e.V.
    Tobias Dworschak, Geschäftsführer
    hannover@vfw.de / 0511 36590-0
    www.energiecontracting.de

    DENEFF und DENEFF EDL_HUB
    Christian Noll, geschäftsführender Vorstand
    Mailto:christian.noll@deneff.org / 030 36409701

    B.KWK
    Heinz Ullrich Brosziewski, Vizepräsident im B.KWK e.V.
    Mailto:brosziewski@bkwk.de / 030 2701 9281 0
     
    eaD
    Geschäftsstelle
    baetz@energieagenturen.de / 030 293330–66

    ASUE
    Jürgen Stefan Kukuk
    kukuk@asue.de / 0302 2191349-0
  • BGH stärkt den Begriff der Kundenanlage und damit die Potentiale von KWK- und PV-Mieterstrom

    BGH stärkt den Begriff der Kundenanlage und damit die Potentiale von KWK- und PV-Mieterstrom

    Das für eine regulierungsfreie dezentrale Stromversorgung sowie die Gewährung des Mieterstromzuschlags nach KWKG und auch EEG konstitutiv erforderliche Merkmal des Vorliegens einer Kundenanlage i.S.d. § 3 Nr. 24a EnWG kann auch dann erfüllt sein, wenn die entsprechende elektrische Versorgungsanlage eine öffentliche Straße kreuzt. Das hat der BGH mit Beschluss vom 12.11.2019 (Az: EnVR 66/18) entschieden, dessen Gründe seit heute bekannt sind. „Während alle Vorinstanzen großen Wert auf den Umstand legten, dass die vorliegend die Kundenanlage kreuzende Straße keine Durchfahrtsstraße darstellt, kam es dem BGH darauf gar nicht an. Vielmehr bejahte der BGH das Vorliegen der Kundenanlage unabhängig davon, ob es sich bei der Straße um eine (kleine) Erschließungsanlage handelt oder nicht“, berichtet der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerin des vorliegenden Verfahrens, Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler und ergänzt weiter: „Das bringt aus Sicht der dezentralen Objektversorgung erfreuliche Klarheit und vergrößert die Rechtssicherheit erheblich“

    Zum Hintergrund:
    Das EEG und das KWKG fördern seit einiger Zeit die so genannte dezentrale Stromversorgung aus direkt in den Quartieren installierten Blockheizkraftwerken (BHKWs) oder auch aus Solaranlagen. Voraussetzung für diese Förderung ist aber unter anderem, dass der solchermaßen dezentral produzierte Strom ohne Netzdurchleitung zu den versorgten Letztverbrauchern gelangt. Einen „Mieterstromzuschlag“ nach EEG und KWKG gibt es also nur, wenn keine Netzdurchleitung stattfindet.

    Faktisch ist dies ein großes Problem bei der dezentralen Stromversorgung, denn viele Netzbetreiber sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, ein Netz schon dann zu bejahen, wenn das zu versorgende Quartier durch eine größere öffentlich gewidmete Straße gequert wird. Tatsächlich ist dies aber nahezu bei allen Quartieren der Fall (sieht man einmal von den autofreien Siedlungen ab). Die Folge war, dass man sich mit dem Netzbetreiber zu streiten hatte, ob es sich nun um eine große Straße handelt, die Durchgangsverkehr ermöglicht oder auch faktisch stattfinden lässt – oder aber, ob nur eine schmale Anliegerstraße vorliegt. Die BNetzA und auch das OLG Düsseldorf hatten dazu eine feindifferenzierte Kasuistik entwickelt, die es dann von Fall zu Fall „abzuarbeiten“ galt: Und nur in dem Falle, dass tatsächlich eine schmale Anliegerstraße bejaht werden konnte, ließ sich das Vorliegen einer Netzversorgung noch verneinen.

    Diesen unerfreulichen Streitigkeiten, die für die Marktaktuere viel Aufwand bedeuteten und zudem in erheblichem Ausmaße Planungssicherheit zerstörten, sind nun nicht mehr erforderlich, denn der BGH hat alledem eine deutliche Absage erteilt: Das für die Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a lit. a) BGB erforderliche „räumlich zusammengehörende Gebiet“ liegt – so der BGH wörtlich – „auch dann vor, wenn sich die Kundenanlage über mehrere Grundstücke erstreckt und diese Grundstücke so gut wie ausschließlich über die Kundenanlage versorgt werden, sofern die Grundstücke aneinander angrenzen und nicht verstreut liegen und auf diese Weise ein geschlossenes, von den äußeren Grundstücksgrenzen begrenztes Gebiet darstellen. Dabei ist es unschädlich, wenn ein so abgegrenztes Gebiet Straßen, ähnliche öffentliche Räume oder vereinzelte, nicht ins Gewicht fallende andere Grundstücke einschließt, welche nicht durch die Kundenanlage versorgt werden.“

    Zu näheren Einzelheiten zu dieser Thematik siehe hier.

    Das BGH-Urteil vom 12.11.2019 finden Sie hier.

    Bei Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler von der Kanzlei Günther zur Verfügung:
    https://ved.ed.ka.kbit.de/mitglied/rechtsanwaelte-guenther-partnerschaftsgesellschaft/
  • Kohleausstiegsgesetz blockiert Wärmewende warnen DENEFF, B.KWK, EDL_HUB, VfW und eaD

    Kohleausstiegsgesetz blockiert Wärmewende warnen DENEFF, B.KWK, EDL_HUB, VfW und eaD

    Das von der Bundesregierung geplante sogenannte Kohleausstiegsgesetz konterkariert die Klimaziele im Wärmebereich, warnen der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz, der DENEFF EDL_HUB, der Verband für Wärmelieferung (VfW) und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. (eaD).

    Der bekannt gewordene Referentenentwurf verschlechtere massiv die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Quartierslösungen und andere Energiedienstleistungen für die Wärmewende in Gebäuden und Unternehmen, bei denen Strom und Wärme mit effizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bereitgestellt werden. Durch den Ersatz getrennter Strom- und Wärmeerzeugung durch hochmoderne KWK-Anlagen könne der Primärenergieverbrauch um über ein Drittel gesenkt werden. Die etablierte, flexibel nutzbare Technologie kann zudem helfen, erneuerbare Energien besser in die Strom- und Wärmeversorgung zu integrieren.

    Dazu Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF): „Die Bundesregierung beschließt Klimaziele, aber tut nicht nur zu wenig, um diese zu erreichen, sondern legt wichtigen Energiewendelösungen sogar neue Steine in den Weg. Die Wärmewende bleibt weiter eine leere Phrase, solange Energiedienstleistungen immer weiter behindert werden.“

    Der Entwurf sieht vor, die Vergütung für KWK-Strom auf 3.500 Stunden im Jahr zu begrenzen, um so die Netze in Zeiten hoher Stromeinspeisung aus Wind oder Sonne zu entlasten. Jedoch wird somit nicht nur die Förderung um fast die Hälfte gekürzt, sondern geschieht dies völlig unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt, an dem eine Abschaltung der Erzeugung sinnvoll sein könnte, kritisieren die Verbände. Für Heizung und Warmwasser in Wohngebäuden würden beispielsweise 6.000 Stunden Wärme im Jahr benötigt. B.KWK, DENEFF, EDL_HUB, eaD und VfW fordern die Bundesregierung daher auf, die Kürzung der vergüteten Stunden durch einen höheren Zuschlag je Kilowattstunde Strom zu kompensieren und intelligente Anreize für eine netzdienliche Stromeinspeisung zu schaffen.

    Heinz Ullrich Brosziewski, Vizepräsident im Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK): „Die Bundesregierung hat immer wieder betont, Quartierslösungen voranzubringen. Dafür müssen jetzt die jetzt die richtigen Weichen auch im KWKG gestellt werden. Mit diesem Gesetz passiert das Gegenteil. Wir fordern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs, dessen Abstimmung mit dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes und eine tragfähige Wärmestrategie zur besseren Einhaltung der Klimaschutzziele.“

    Das Gesetz schafft zudem neue Unsicherheiten. So soll die Förderung zwar bis 2025 verlängert werden, jedoch nur unter Vorbehalt eine Revision in zwei Jahren. Die geplanten Verschlechterungen kämen jedoch ohne jegliche Übergangszeit daher. Dies gefährde bereits geplante oder schon im Bau befindliche Projekte.

    Rüdiger Lohse, designierter Leiter des neuen DENEFF EDL_HUB: „Statt Planungssicherheit für die Branche zu schaffen, werden Investitionen durch unsinnige Beschränkungen abgewürgt. Gemeinsam könnten KWK und Energiedienstleistungen einen wichtigen Beitrag zur effizienten Energiewende leisten und dem Kohleausstieg den Weg ebnen. Mit diesem Gesetzesentwurf wird dies aber leider nicht gelingen.“

    Tobias Dworschak, VfW-Geschäftsführer: „Seit Jahren legt die Bundesregierung modernen Energieeffizienzdienstleistungen immer neue Hürden in den Weg. Und das, obwohl die Bundesregierung bei ihren ursprünglich für 2020 geplanten Effizienzzielen nach wie vor hinterherhinkt. Ein erneutes Scheitern bei den Zielen wäre eine Blamage für Deutschland. Wir halten daher eine umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfs für dringend erforderlich, um weiteren Schaden im Sinne des Klimaschutzes verhindern zu können.“

    Michael Geißler, Vorstandsvorsitzender des eaD: „Für eine erfolgreiche Wärmewende spielen Quartierslösungen eine entscheidende Rolle. Hierfür braucht es für alle Akteure klare Planungssicherheit. Der vorliegende Entwurf läuft diesem zuwider und muss daher dringend überarbeitet werden.“

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.

    Kontaktdaten:

    VfW – Verband für Wärmelieferung e.V.

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer
    hannover@vfw.de / 0511 36590-0

    DENEFF und DENEFF EDL HUB
    Christian Noll, geschäftsführender Vorstand
    christian.noll@deneff.org / 030 36409701

    B.KWK
    Heinz Ullrich Brosziewski, Vizepräsident im B.KWK e.V.
    brosziewski@bkwk.de / 30 2701 9281 0

    eaD
    Geschäftsstelle baetz@energieagenturen.de / 030 29 33 30 – 66
  • Verbändestellungnahme: Dringender Reformbedarf bei Mieterstromprojekten mit KWK-Anlagen

    Verbändestellungnahme: Dringender Reformbedarf bei Mieterstromprojekten mit KWK-Anlagen

    Mit dieser Stellungnahme möchten die beteiligten Verbände darauf aufmerksam machen, dass im Zusammenhang mit der Gesetzesnovellierung die Erzeugung von Mieterstrom aus KWK-Anlagen innerhalb des Wohnobjektes oder Quartiers ebenfalls gesetzlich neu geregelt werden sollte. Einerseits gibt es bereits einige Projekte in Deutschland, in denen die Betreiber der KWK-Anlagen den erzeugten Strom direkt an die Mieter liefern, andererseits ist das Potenzial von KWK-Anlagen im Gebäudesektor um ein Vielfaches größer.
  • Energieeffizienz erlebbar machen: Erfolgreiche Contracting-Tour in Kassel

    Energieeffizienz erlebbar machen: Erfolgreiche Contracting-Tour in Kassel

    Bundestagsabgeordneter Timon Gremmels (SPD) folgte der Einladung des Verbandes für Wärmelieferung e.V. und besichtigte gestern im Rahmen einer Contracting-Tour zwei erfolgreich umgesetzte Energieeffizienzprojekte in Kassel und Baunatal.

    Auf Einladung des Verbandes für Wärmelieferung e.V. besichtigten der Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels (SPD) sowie Vertreterinnen und Vertreter der Landesenergieagentur und der Kommunen gestern im Rahmen einer Contracting-Tour zwei erfolgreich umgesetzte Energieeffizienzprojekte in Kassel und Baunatal.

    Erste Station war die großzügige Heizzentrale der Wohn-, Einkaufs- und Geschäftspassage am Marktplatz in Baunatal. Seit über 20 Jahren versorgt die EAM EnergiePlus GmbH hier zwölf Kunden im Energieliefer-Contracting mit Wärme. Hier zeigt sich die Entwicklung der dezentralen Versorgung zur heutigen Quartiersversorgung am praktischen Beispiel. Aus der ursprünglichen Versorgung mit Wärme aus Heizöl ist in mehreren Schritten eine moderne Anlage zur flexiblen Versorgung mit Wärme und Strom aus regenerativen Energien geworden.  Ein in 2014 errichtetes Bio-Methan BHKW liefert seitdem zusätzlich den benötigten Strom. Besonders ist dabei der Flex-Betrieb mit zwei großen Wärmespeichern. Aus Wetter-, verbrauchs- und Börsenpreisprognosen werden für die Anlage und das BHKW verbindliche Fahrpläne für den jeweiligen Folgetag erstellt und mittels innovativer Steuerungs- und Leittechnik abgefahren. Dadurch werden unter anderem die Stromnetze entlastet. Mit dem Einsatz von Bio-Methan und zukünftig Fernwärme aus industrieller Abwärme spart die EAM EnergiePlus GmbH circa 500 Tonnen CO2 im Jahr.

    „Contracting ist mehr als nur Wärmelieferung. Contracting ist das Mittel zum Erreichen einer effizienten, klimaneutralen und wirtschaftlichen Energieversorgung der Zukunft.“ sagt Siegmund Laufer, Geschäftsführer der EAM Energieplus GmbH.

    Das zweite Contracting-Projekt befindet sich mitten in der Kasseler Innenstadt. 1991 wurde die Kurfürsten Galerie als erstes Einkaufszentrum mit ca. 11.000 m² Geschäftsfläche im Herzen Kassels eröffnet. Die Städtische Werke AG versorgt die Kurfürsten Galerie auf Grundlage eines Energieliefer-Contractings mit Fernwärme und Kälte. Im Rahmen der Contracting-Tour besichtigten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Kälteversorgungsanlagen. Durch die Öffnung bestehender Förderprogramme auch für Contractoren ist es unter anderem gelungen, besonders klimaschonende Technik in einem preisbewussten Branchensegment zu platzieren, Verbräuche zu bündeln, die einhergehenden Klimapotenziale nachhaltig zu heben und durch ein Monitoring nachzuweisen. Es wurden zwei bestehende Kältezentralen im laufenden Betrieb durch eine neue Dachzentrale im Container ersetzt. Darüber hinaus hat die Städtische Werke AG in 2018 die Kälteverteilung neu geplant und erweitert, so dass die hocheffiziente Kälteerzeugung seither auch das im Galeriegebäude integrierte Hotel mit Klimakälte versorgt. Durch die Contracting-Maßnahmen konnten 50 Prozent des Jahresstromverbrauchs und 70 Prozent Tonnen an CO2 eingespart werden.

    „Eines der Hauptziele von Contracting ist, Energie zu sparen und wirtschaftlicher als bisher zu agieren! Im Rahmen von Contracting-Projekten installieren wir allerneuste Technik. Das entlastet die Umwelt vor klimaschädlichen Emissionen. Wir Contractoren schaffen so integrierte Energielösungen, die sich positiv auf das Klima auswirken und auf die Wirtschaftlichkeit der Betriebe.“ so Dr. Olaf Hornfeck, Vertriebsvorstand der Städtische Werke AG.
    Timon Gremmels betont in seiner Funktion als Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Energie: „Regionale Energieversorger wie die EAM und die Städtischen Werke, die ihren Kunden kluge Energieversorgungskonzepte anbieten, sind wichtige Motoren der Energiewende.“ 

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW resümiert: „Contracting erlebbar zu machen und zu zeigen, wie dieses Konzept im Einzelnen funktioniert und welche Vorteile es mit sich bringt, ist mir ein besonderes Anliegen. Wir reden hier nicht über Theorie und Möglichkeiten, sondern über einen ganz konkreten Beitrag unserer Mitglieder zum Klimaschutz. Das geschieht auf vielfältige Weise wie hier in den Bereichen Wärme und Kälte, immer mit dem Fokus auf Versorgungssicherheit, Effizienz und Vermeidung von Umweltbelastungen. Ich wünsche mir, mit solchen Touren die Sensibilität für die Belange der Branche zu erhöhen und auch in den politischen Raum zu transportieren. Denn: Contracting wirkt!“

    Bildmaterial finden Sie rechts unter Downloads.
  • VfW und DENEFF nehmen Stellung zum Gebäudeenergiegesetz

    VfW und DENEFF nehmen Stellung zum Gebäudeenergiegesetz

    Die Zusammenführung von EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetz wird vom Contractingverband VfW und der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) grundsätzlich begrüßt, ebenso einzelne Verbesserungen, darunter die beabsichtige Einführung eines Quartiersansatzes für die gemeinsame Versorgung sowie einheitlichere Vollzugsregeln. Jedoch wird vor dem Hintergrund der Klimakrise und dem wachsenden öffentlichen Ruf nach ambitionierter Klima- und Energiepolitik im vorliegenden Entwurf vor allem verpasste Chancen im Sinne der Zielerreichung moniert.

    Eine hohe Energieeffizienz in Gebäuden ist unverzichtbar, um Treibhausgasemissionen und Energieimportabhängigkeiten nachhaltig und wirtschaftlich zu vermindern. Vor mehr als zehn Jahren setzte sich die Bundesregierung deshalb im Integrierten Klima- und Energieprogramm (IEKP) das Ziel: „Ab dem Jahr 2020 soll die Wärmeversorgung von Neubauten möglichst weitgehend unabhängig von fossilen Energieträgern sein.“ Im Energiekonzept aus dem Jahr 2010 war die Festlegung eines Standards “Klimaneutrales Gebäude” angekündigt worden, der schon 2012 für neue öffentliche Gebäude hätte umgesetzt werden sollen. Seit demselben Jahr enthält die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) die Anforderungen zur Definition eines Nearly Zero Energy Buildings (nZEB).

    Der vorliegende Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes bringt die Bundesregierung der Erreichung dieser Ziele jedoch kein Stück näher: Zwar wurden einige der gröbsten Fehlentwicklungen aus dem bekannt gewordenen Referentenentwurf vom 18. November 2018 im nun vorliegenden Entwurf inzwischen wieder rückgängig gemacht. Der vorherige Entwurf hatte einige Aufweichungen des geltenden Anforderungsniveaus sowie neue Schlupflöcher und Zielkonflikte – auch zu Ungunsten der Nutzer – eingeführt. Damit stand der Entwurf sogar im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der sowohl die Beibehaltung des energetischen Anforderungsniveaus als auch das Festhalten an den Klimazielen für 2030 vorsieht. Jedoch bedeutet die nun erfolgte Zurücknahme dieser Punkte lediglich, dass das Anforderungsniveau weitestgehend auf dem aktuell geltenden Level verharrt – eine Perspektive für zukunftssicheres Bauen eröffnet das Gebäudeenergiegesetz damit nicht.

    VfW und DENEFF sehen daher bei folgenden Punkten Handlungsbedarf:
    1. Ausrichtung des GEG an den Energiewendezielen, insbesondere für 2030
    2. Adäquate Festlegung eines Niedrigstenergiegebäudes (nZEB), Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, Definition der Wirtschaftlichkeit
    3. Vereinfachung des Ordnungsrahmens vs. Aufweichungen und unnötig komplexe Rechenwege
    a) Anrechnung von PV-Erträgen vereinheitlichen und realistisch ausgestalten
    b) Bei Wärmedämmung von Rohrleitungen zusätzlichen Planungsaufwand vermeiden
    4.Rechtssichere Bestimmung des Quartiersbegriffs
    5.Angemessene, fristgerechte Umsetzung der 2018 novellierten EU-Gebäuderichtlinie für mehr Verbraucherschutz, Transparenz und Qualitätssicherung
    a) Den hydraulischen Abgleich zum Standard machen
    b) Mindesteffizienzanforderung für Heizungsanlagen
    c) Mehr Effizienztransparenz statt Wegfall von Messanforderungen (bislang Nr. III in Anla-ge zum EEWärmeG)
    d) Energiemonitoring und Gebäudeautomation für große Nichtwohngebäude
    6. Einführung ergebnisorientierter Anforderungen
    7. Verhinderung von Energiearmut (Sanierung energetisch schlechtester Gebäude)
    8. Verordnungsermächtigung zur Umlage geringinvestiver Kosten
    9. Berücksichtigung von Abwärme aus Abwasser
    10. Berücksichtigung von Effizienzpotenzialen im Warmwasserbereich
    11. Wiedereinführung der Austauschpflicht für Nachtspeicherheizungen
    12. Stärkung von Energieausweisen

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Erfolgreiche Contracting-Tour in Dortmund

    Erfolgreiche Contracting-Tour in Dortmund

    Unter dem Motto „Innovative und erfolgreiche Effizienzprojekte hautnah erleben“ führte die EnergieAgentur.NRW in Kooperation mit dem Verband für Wärmelieferung e. V. heute (28.08.) eine Contracting-Tour mit Wirtschafts- und Medienvertretern durch. Ziel der Tour war es, Funktionalität und praktische Umsetzung von erfolgreichen Contracting-Projekten öffentlich wirksam aufzuzeigen und dabei einen interessanten Austausch zur aktuellen und zukünftigen Branchenentwicklung anzuregen.

    Im Fokus standen dabei zwei Projekte der besonderen Art an besonderen Orten. Zum einen an der neu angelegten Naherholungsanlage eines ehemaligen Stahlwerkareals – zum anderen an einer der wohl bekanntesten Veranstaltungsstätte des Ruhrgebiets:

    Besucht wurde das Wohnquartier „Neue Ufer“ am Phoenixsee Dortmund. Hierbei haben die Kraftwirte der Stadtwerke Lemgo GmbH als Contractor eine 2 x 135 kW Holzpellet-Anlage inkl. 3 x 1.500 Liter Pufferspeicher zur Wärmeversorgung für rund 44 moderne Wohnungen errichtet und zudem noch die Planung, Finanzierung und den Betrieb übernommen. Dann ging es weiter in die Westfalenhallen Dortmund. Diese werden seit über 30 Jahren durch die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) als Contractor betreut. Dabei werden diverse Hallen, ein Eissportzentrum, ein Leichtathletikzentrum, ein Hotel sowie ein Verwaltungsgebäude mit einer Gesamtleistung von etwa 15 MW mit Wärme versorgt. Zudem errichtete die DEW21 auf den Westfalenhallen als Contractor die damals größte dachgestützte PV-Anlage nördlich der Mainlinie mit einer Gesamtkapazität von 1,68 MWp.

    Lothar Schneider, Geschäftsführer der EnergieAgentur.NRW: „Entscheidender Vorteil des Contractings ist, dass dieses Geschäftsmodell die Möglichkeit bietet, externe Kompetenzen je nach Kundenbedarf, Branche und Situation individuell einzusetzen und ohne eigenes Kapital in innovative Effizienztechnologie zu investieren. So freut es mich sehr, dass auch bei diesen beiden Vorzeigeprojekten, durch einen gut gewählten Energiemix nicht nur etliche kWh Energie, sondern zudem auch noch über 1.000 Tonnen CO? pro Jahr eingespart werden.“

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW: „Die Zukunft moderner Energieversorgungsmodelle liegt im Quartier. Dezentral erzeugte, erneuerbare Wärme und Strom, intelligente Nutzung von Energie mit Assistenzsystemen, Einbindung von innovativen Verkehrskonzepten mit E-Mobilität – all das findet sich in den Quartierskonzepten von morgen. Für die Umsetzung solcher komplexen, umfangreichen und sektorübergreifenden Maßnahmen sind Energieexperten, wie z. B. Contractoren und Energiedienstleister prädestiniert. Die Contractingtouren stellen eine ideale Möglichkeit für Politiker und andere Interessierte dar, sich diese komplexen Vorgänge direkt vor Ort und praxisnah anzuschauen.“

    Fachkontakt für Rückfragen:

    EnergieAgentur.NRW
    Dominic Hornung, hornung@energieagentur.nrw, Tel.: 0211 86642-390
    oder Christian Tögel, toegel@energieagentur.nrw, Tel.: 0202 24552-34.
  • Gemeinsame Stellungnahme zum Mietrechtsanpassungsgesetz

    Gemeinsame Stellungnahme zum Mietrechtsanpassungsgesetz

    Zusammen mit der DENEFF und dem GIH hat der VfW zu dem neuen Mietrechtsanpassungsgesetz Stellung bezogen. Um ein noch weitergehendes Verfehlen der Klimaziele zu verhindern, müssen dringend die Rahmenbedingungen innerhalb des Mietrechts, in anderen relevanten Rechtsbereichen sowie die Förderbedingungen verbessert werden.
  • Kleine Straßen dürfen Kundenanlagen kreuzen

    Kleine Straßen dürfen Kundenanlagen kreuzen

    Aktuelle Entscheidung vom OLG Düsseldorf gibt mehr Sicherheit für Kundenanlagenbetreiber

    Düsseldorf – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 13.06.2018 dem Betreiber einer Kundenanlage den Rücken gestärkt. Entgegen heftigsten Widerstands seitens des örtlichen Verteilnetzbetreibers und der Landesregulierungsbehörde konnte so erreicht werden, dass das ganze vom Vor-Ort-Stromer versorgte Quartier als Kundenanlage akzeptiert wurde. Der dezentrale Stromlieferant kann seinen Strom weiterhin ohne Netzentgelte anbieten.

    Ein Bauträger hatte ein BHKW für 20 Reihenhäuser errichtet. Sechs davon waren durch eine Straße von den übrigen Häusern sowie der Erzeugungsanlage getrennt, wie der an dem Verfahren beteiligte Hamburger Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler von der Kanzlei Rechtsanwälte Günther aus Hamburg sowie Mitglied im Juristischen Beirat des VfW darlegte. Der Bauträger wollte alle Häuser selbst an ein vor Ort auf der einen Seite der Straße installiertes BHKW anschließen. Da dieses wärmegeführt betrieben werden sollte, sei es zudem notwendig gewesen, die Häuser außerdem an das öffentliche Netz anzuschließen. Der zuständige Betreiber des vorgelagerten Verteilernetzes habe daraufhin vom Bauträger verlangt, dass dieser für die Häuser jenseits der Straße als Netzbetreiber auftritt. Alternativ könne er selbst den Anschluss sicherstellen. In beiden Fällen hätten die Kunden Netznutzungsentgelte für den BHKW-Strom zahlen müssen.

    Diesem Ansinnen hat das OLG Düsseldorf nun mit seiner am 13. Juni 2016 getroffenen Entscheidung eine Absage erteilt, indem es den entsprechenden erstinstanzlichen Beschluss der Bundesnetzagentur vom 27. Juli 2017 in vollem Umfang bestätigt hat. Damit kann der Energiedienstleister, der das BHKW betreibt, seinen Mieterstrom netznutzungsfrei an alle Nutzer der 20 Reihenhäuser verkaufen, d.h. auch an die Nutzer, die auf der anderen Seite der Anliegerstraße leben und von dort den hocheffizient und umweltfreundlich erzeugten Strom direkt erwerben. Das Urteil falle erfreulich eindeutig aus und werde „in den meisten Konstellationen helfen“, ist sich Rechtsanwalt Legler sicher, da die angesprochene Konstellation in den meisten Quartieren, die sich für die dezentrale Versorgung aus PV- und/oder KWK-Anlagen anbieten, vorliegen dürfte. Nur bei der Querung größerer Straßen sowie dem Anschluss von weit mehr als 100 Letztverbrauchern würden Einzelfallbetrachtungen nötig bleiben.

    Rechtsgrundlage der Entscheidung ist § 3 Nr. 24a EnWG. Dieser definiert Kundenanlagen als Anlagen, die sich auf einem räumlich zusammengehörenden Gebiet befinden. Legler wies darauf hin, dass dies nicht zu verwechseln sei mit der Definition des „unmittelbaren räumlichen Zusammenhangs“, den das Gesetz z.B. für die Gewährung des neuen Mieterstromzuschlags für PV-Anlagen vorsieht.
    Informationen zu weiteren Urteilen zum Thema Kundenanlage sind in der VfW-Urteilssammlung erhältlich.

    Ansprechpartner für Rückfragen:
    RA Dr. Dirk Legler , Rechtsanwälte Günther Partnerschaft, Tel. 040 278494-0, legler@rae-guenther.de
  • VfW-Jahreskongress – Contracting die Quartierslösung!

    VfW-Jahreskongress – Contracting die Quartierslösung!

    Die dezentrale Energiedienstleistung Contracting bietet bereits seit Jahren ein erprobtes Geschäftsmodell, das gleichzeitig Effizienzpotentiale im Gebäudebestand hebt und zu einer wirtschaftlichen Versorgung beiträgt. Dies gilt insbesondere für sektorübergreifende Lösungsansätze im Quartier. Quartierslösungen sind ein wesentlicher Baustein zum Gelingen der Energiewende und waren aus diesem Grund auch das Kernthema des Jahreskongress des VfW am 12./13.06.2018 auf dem EUREF-Campus in Berlin.

    MdB Carsten Müller (CDU) betonte in seinem Grußwort die Wichtigkeit von dezentral agierenden Energiedienstleistern zur Umsetzung energieeffizienter Quartierslösungen: „Contracting steht für maßgeschneiderte Lösungen bei Energieversorgung und -einsparung, für hohe Effizienz und geringere Kosten sowie für Umwelt- und Klimaschutz. Bei der Entwicklung von grünen Stadtquartieren schaffen innovative Contractingmodelle die Voraussetzungen für nachhaltige energetische Lösungen sowie für eine unabhängige, dezentrale Energieerzeugung. Kommunale Akteure, die in Alt- und Neubauquartieren auf solche Modelle setzen, sind wichtige Impulsgeber und Katalysatoren der Energiewende: Sie tragen dazu bei, dass Einsparpotenziale gehoben werden und sich die Energieversorgung in Deutschland wandelt – weg von konventionellen, zentralen Großkraftwerken, hin zu einer dezentralen Struktur mit zahlreichen kleinen Erzeugungsanlagen. Wichtige Unterstützung erhalten sie dabei durch die Experten der Energiedienstleistungsbranche.”
    Im Anschluss berichtete Herr Dr. Frank Heidrich (BMWi) über Förderungen und Quartiere – und stellte sich der intensiven Diskussion über die damit einhergehenden notwendigen Änderungen am Mietrecht (WärmeLV, Kostenneutralität) sowie den verpflichtenden Einbau von Wärmemengenzählern.
     
    Neben den spannenden Projektvorstellungen von erfolgreich umgesetzten Quartierslösungen war die Podiumsdiskussion mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft eines der Highlights des ersten Tages. Ralph Lenkert, MdB Die Linke, Prof. Dr. Martin Neumann, MdB FDP, Robert Riechel, difu Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH, Matthias Schmitz-Peiffer, HOWOGE Wärme GmbH, Philipp Schönenborn, RheinEnergie AG und Dr. Julia Verlinden, MdB Bündnis ´90/Grüne diskutierten darüber, wie dezentral „dezentral“ eigentlich sein kann.
    Einige spannende Zukunftskonzepte konnten die Teilnehmer direkt vor Ort im Zuge der Abendveranstaltung besichtigen. Der EUREF-Campus ist eine Plattform für innovative Energiekonzepte und Start ups. An sichtbaren technologischen Lösungen wie Elektroladesäulen, Windrädern oder Elektroautos bekamen die Teilnehmer einen Einblick in die Themen „vernetzte Mobilität“, „intelligente Energieversorgung“ und „energieeffizientes Bauen“ auf dem Campus.
     
    Highlights des zweiten Tages waren neben den umfangreichen Vorstellungen verschiedener Förderungen die vier parallelen Workshops. Hierbei wurde intensiv über die Themen „Wärmenetze 4.0″, „Dezentrale Quartiersversorgung“, „Förderung von Quartieren“ und „Zukunftswerkstatt – VfW intern“ debattiert und Lösungsansätze erarbeitet.
     
    „Wir freuen uns, dass eine Mischung aus über 120 Vertretern von Politik, Energiedienstleistern, Herstellern, Verbänden und Öffentlichkeit sowie der interessanten Fachausstellung von Unternehmen und Start-ups der Energiedienstleistungsbranche den Jahreskongress bereichert haben“ zieht Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW, Bilanz. „Besonders konstruktiv waren die intensiven Diskussionen im Anschluss an die Grußworte, in der Podiumsrunde sowie bei den Workshops, bei denen wichtige Zukunftskonzepte und Ideen für eine erfolgreiche Umsetzung von Quartierslösungen erarbeitet wurden. Der Jahreskongress war ein voller Erfolg.“