Kategorie: Quartier

  • Stellungnahme zur Richtlinie Bundesförderung Serielle Sanierung

    Stellungnahme zur Richtlinie Bundesförderung Serielle Sanierung

    Gemeinsam mit dem B.KWK haben wir Stellung zur Richtlinie für die Förderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung und flankierenden Maßnahmen (Bundesförderung Serielle Sanierung) bezogen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Vorfeld zur Verbändeanhörung eingeladen.

    Wir setzen uns in der Stellungnahme für die Aufnahme von KWK-Anlagen zur seriellen Sanierung ein und empfehlen, dass auch die serielle Fertigung und Entwicklung von Energiezentralen in die Förderung mit aufgenommen wird.

    Der Referentenentwurf und die Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Stellungnahme zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz

    Stellungnahme zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz

    Die geplante Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Zuge der unionsrechtlichen Vorgaben sollte unbedingt dazu genutzt werden, die rechtlichen Hindernisse für funktionierende Konzepte zur Effizienzverbesserung bei der Quartiersversorgung zu beseitigen. Das gilt insbesondere für die unklare Rechtslage zum Begriff der „Kundenanlage“, die die Sektorkopplung zwischen Strom und Wärme bei der Versorgung von Wohn- und Gewerbequartieren verhindert.

    Die zur Erreichung der Klimaziele unverzichtbare Sektorkopplung (z.B. PV-Strom und Wärmepumpen, KWK-Strom und Wärmenutzung zur Beheizung, Integration der E-Mobilität in Quartierskonzepte) scheitert regelmäßig – und aus der Sicht der Gebäudeeigentümer und –nutzer verständlich – an einer völlig überzogenen und unkalkulierbaren Regulierung. Viele Immobilieneigentümer und Mieter lassen sich gar nicht erst auf innovative Quartierskonzepte ein, weil sie die Unsicherheiten und den daraus resultierenden Aufwand fürchten. Hinzu kommt, dass die Gegner solcher Projekte wegen der vielen unklaren Regelungen in nicht vorhersehbarer Weise die Projekte erfolgreich behindern können.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Gebäudesektor muss effizienter und regenerativer werden

    Gebäudesektor muss effizienter und regenerativer werden

    Die Energiedienstleistungs-Branche steht vor großen Herausforderungen, wenn sie weiterhin eine wichtige Rolle beim Erfolg der Klima- und Energiewende spielen will. „Wir sind davon überzeugt, dass wir dies sollen und können. Und gleichzeitig müssen wir weiter beherzte Schritte gehen – Schritte auf dem Weg zum klimaneutralen Energiedienstleister und zur Klimaneutralität unserer Kunden. Der drohende Klimakatastrophe kann nur durch Mut und Entschlossenheit begegnet werden; und durch Handeln.“ so Tobias Dworschak, vedec-Geschäftsführer im Rahmen des vedec-Jahreskongress, der aufgrund der Corona-Krise erstmalig digital stattfand.

    „In den vergangenen 30 Jahren, die der Contractingverband nun besteht, hat sich vieles verändert. Es hat sich so vieles verändert, dass wir diesen Veränderungen und insbesondere den künftigen Herausforderungen Rechnung tragen wollen. Wir haben deshalb eine Neugestaltung unserer Marke und damit verbundenen einen neuen Namen auf den Weg gebracht. Aus dem VfW wird vedec, der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting. Dieser Schritt erfordert auch von uns Mut, denn der VfW hat sich in den vergangenen Jahren erfolgreich als Marke für Contracting etabliert. Dennoch leisten unsere Mitglieder heute so viel mehr als nur Wärme zu liefern.“ so Dworschak weiter.

    Wärmesektor braucht Veränderungen

    Eine der Referentinnen war in diesem Jahr Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE). Sie machte deutlich, dass im Wärmesektor die Erneuerbaren Energien deutlich ausgebaut werden müssen. Hier fehle es seit Jahren an Dynamik, obwohl gerade dieser Sektor nach wie vor einen hohen Anteil an fossilen Brennstoffen aufweise.

    Einen Überblick über den Gebäudebereich gab BEE-Referent Nils Weil. Der Gebäudebereich hat insgesamt einen Anteil von 55 % des gesamten Energiebedarfs hierzulande. Das entspricht einer jährlichen Emissionslast von 400 Mio. t CO₂. „Leider gibt es im Gebäudesektor kaum Dynamik, den Einsatz sowie den Anteil erneuerbaren Energien zu erhöhen“, sagte Weil beim Jahreskongress. Dies liege unter anderem auch an regulatorischen Fehlanreizen. Auch das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) sei aus Sicht des BEE enttäuschend. Man hätte sich seitens des Verbands mehrere Punkte gewünscht, unter anderem einen verbindlichen Ausbaupfad für Erneuerbare im Gebäudesektor sowie eine Ausweitung des Betriebsverbots von alten Heizkesseln auf die Niedertemperaturkessel. Die CO₂-Bepreisung ab nächstem Jahr sowie die kommende neue Bundesförderung für effiziente Gebäude sind laut dem BEE hingegen positiv zu bewerten.

    Auch Nils Bormann von der Deutschen Energieagentur betonte auf dem Kongress, dass Gebäude effizienter und klimaschonender werden müssen. „Energiewende ohne den Gebäudesektor funktioniert nicht“, so Bormann. Um die Klimaziele zu erreichen, muss der Primärenergiebedarf im Gebäudesektor um 80 % bis ins Jahr 2050 reduziert werden. Dafür müssten rein rechnerisch ab jetzt täglich 1.000 Wohneinheiten saniert werden. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 21 Millionen Gebäude. Das sei eine „Mammutaufgabe“, so Bormann weiter. In diesem Bereich könnten gerade Contractingmodelle den Sanierungsstau erheblich abmildern. Er nannte gerade das Energiespar-Contracting (ESC) für öffentliche Liegenschaften als gute Option, die es gelte, öfter zu nutzen.

    Bei „Quartierskonzepten sind erhebliche Reduktionen beim CO₂-Ausstoß im Gebäude-, Energie- und Verkehrssektor möglich“, betonte Referent und Mitglied des Juristischen Beirats im vedec, Dr. Dirk Legler von der Kanzlei Rechtsanwälte Günther. Hier gäbe es zwar rechtlich Vieles zu beachten. Legler: „Aber wer, wenn nicht die Energiedienstleister, können die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen der sektorübergreifenden Quartiersversorgung bewältigen und so auf eine effektive Umsetzung der Klimavorgaben hinwirken“.

    „Wir als Verband werden uns auch mit neuem Namen weiterhin intensiv für die Schaffung besserer Rahmenbedingungen für die Energiedienstleistung Contracting einsetzen – sowohl auf Anbieterseite, wie auch auf Mieter- und Kundenseite. Dazu gehören zum Beispiel die Schaffung besserer Bedingungen für die Umsetzung von Contracting-Geschäftsmodellen im Rahmen der Wärmelieferverordnung oder unser Input bei der Diskussion zum Thema Kundenanlage.“ so Dworschak abschließend.
  • Stellungnahme zum EEG 2021

    Stellungnahme zum EEG 2021

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in dieser Woche mit einer Frist von wenigen Tagen zu einer Verbändeanhörung zum Referentenentwurf zur Änderung des EEG eingeladen. Der VfW hat sich mit einer Stellungnahme am Prozess beteiligt.
  • VfW zum EEG 2021: Verpasste Chancen für klimafreundliche Quartiersprojekte

    VfW zum EEG 2021: Verpasste Chancen für klimafreundliche Quartiersprojekte

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in dieser Woche mit einer Frist von wenigen Tagen zu einer Verbändeanhörung zum Referentenentwurf zur Änderung des EEG eingeladen. Der VfW kritisiert in seiner Stellungnahme u.a. die verpassten Chancen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für klima- und mieterfreundliche Quartiersprojekte mit Kundenanlagen.

    Der aktuelle Referentenentwurf zum EEG engt an vielen Stellen klima- und mieterfreundliche Quartiersprojekte mit Kundenanlagen und Mieterstrom unnötig ein. Beispielsweise gibt es den Mieterstromzuschlag nur für Solaranlagen, die an oder in einem Wohngebäude installiert werden und eine installierte Leistung von maximal 100 Kilowatt aufweisen. Größere Wohnquartiere fallen somit aus der Förderung.

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW: „Der Mieterstromzuschlag sollte aus unserer Sicht nicht kleinteilig auf einzelne Wohngebäude beschränkt werden, sondern auch für Quartiersversogungskonzepte zur dezentralen Stromversorgung mit PV-Strom offenstehen .Das hätte den Vorteil, dass auch energetisch sinnvolle Lösungen für gerade sozial schwache Mieter erfasst werden können.“
    Insbesondere sozial schwächere Mieter wohnen meist nicht im selben (kleineren) Gebäude, in dem die PV-Anlage errichtet würde, sondern in Wohnkomplexen, für die ggf. die für die Mieterstrombelieferung einzig in Betracht kommende PV-Anlage notwendig auf dem Nachbarhochhaus stehen müsste.

    Eine Beibehaltung des Begriffes „Wohngebäude“ würde zu neuen Abgrenzungsfragen und damit auch neuen Umsetzungshemmnissen gerade bei den Formen der Mieterstromversorgung führen, bei denen der Mieterstrom teilweise auch aus KWK produziert würde.

    Zudem würden energetisch sinnvolle Zukunftslösungen durch die Begrenzung auf das „Wohngebäude“ unnötig eingeschränkt werden: eine E-Tankstelle in der Wohnanlage/Tiefgarage wäre nicht erfasst, ebenso wenig eine PV-Anlage auf dem Dach der benachbarten Garage. Grundsätzlich würden dadurch neue klimafreundliche Modelle der Sektorenkopplung erschwert werden.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Contractingverband VfW: Diskriminierung von Effizienzdienstleistungen muss beendet werden!

    Contractingverband VfW: Diskriminierung von Effizienzdienstleistungen muss beendet werden!

    Im Juli hat Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft übernommen. Deutschland sollte diese Chance nutzen, um Hemmnisse für klimafreundliche Effizienzdienstleistungen abzubauen.
    Mit dezentralen Effizienzdienstleistungen bringen Contractoren die Energiewende dahin, wo sie hingehört: Vor Ort zu den Bürgerinnen und Bürgern, zu Gewerbe und Industrie. Sie versorgen Häuser und Quartiere mit Wärme, Strom, Kälte, Licht, aber auch mit Lösungen rund um Mobilität. Technologieoffen, sicher und mit einem Versprechen für Energieeffizienz. Trotz dieser schlagkräftigen Argumente sind die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Contracting-Lösungen insbesondere im Gebäudebestand nach wie vor unzureichend. Der Grundstein für die deutsche Gesetzgebung wird durch die Vorgaben der EU gelegt. Daher sollte Deutschland die Ratspräsidentschaft nutzen, um bestehende Hemmnisse für klimafreundliche Effizienzdienstleistungen zu beseitigen.

    Eines der wesentlichen Hemmnisse bei der Umsetzung ist die Ungleichbehandlung von Energiedienstleistern und Eigenversorgern: Nach aktueller Rechtslage ist die Umlegung der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen. Bei einer Modernisierung durch den Vermieter mit Eigenversorgung können jedoch auch höhere Kosten umgelegt werden. Dies führt dazu, dass in vielen Fällen die Durchführung der Modernisierung durch einen Energiedienstleister nicht möglich ist. Es entsteht ein Modernisierungsstau, da die Sanierung oft gar nicht durchgeführt wird. Ähnlich ist es bei der EEG-Umlage: Energiedienstleister müssen die volle Umlage zahlen, während Eigenversorger nur 40 % zahlen müssen.Tobias Dworschak, VfW Geschäftsführer „Wir fordern eine Anpassung der bestehenden Gesetzeslage. Die energetische Modernisierung der Wärmeversorgung durch einen Energiedienstleister muss umlegbar sein, solange die dabei entstehenden Kosten unterhalb der Kosten liegen, die bei einer Modernisierung durch den Vermieter zu erwarten wären. Außerdem sollten auch Energiedienstleister nur 40 % der EEG-Umlage zahlen müssen“.

    Die Ergebnisse des im Juni 2020 beendeten 
    QualitEE-Projekts, welches durch die europäische Kommission im Rahmen des Horizon 2020-Programms finanziert wurde, untermauern diese Forderung sowohl für Deutschland als auch Europa insgesamt. Als wichtigste Hemmnisse für fortschrittliche Energiedienstleistungen wurden dabei in fast allen Mitgliedsstaaten -darunter eben auch Deutschland- die mangelnde Unterstützung durch die jeweiligen Regierungen identifiziert. Dies führt wiederum zu einem mangelnden Vertrauen potenzieller Investoren und Kunden in die Branche, was das Wachstum nachteilig beeinflusst. Zur Behebung dieser Missstände wurden 28 Pilotprojekte mit einem Volumen von 33 Mio. € angestoßen. Dies ist viel zu wenig für die Behebung der genannten Mängel und es bedarf sowohl auf EU-Ebene als auch nationaler Ebene weiterer Projekte dieser Art.
  • Das Contractinglexikon 2020 – Nachschlagewerk für alle Fragen rund ums Contracting

    Das Contractinglexikon 2020 – Nachschlagewerk für alle Fragen rund ums Contracting

    Welche Auswirkungen hat der CO₂-Preis auf die bestehenden Musterverträge und Preisänderungsklauseln? Was müssen Betreiber von Kundenanlagen beachten insbesondere in Bezug auf die aktuellen Urteile des BGH? Welche Möglichkeiten gibt es, die Kostenneutralität nach Wärmelieferverordnung (WärmeLV) im Wohngebäudebestand zu erreichen? Was ist eine Preisänderungsklausel und welche rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben müssen beachten werden?

    Antworten auf diese aktuellen und zahlreichen weiteren Fragen rund um das Thema Contracting gibt das jetzt aktualisierte Contractinglexikon des VfW.

    Das Lexikon mit über 180 Stichworten bietet Contractoren und Contracting-Nehmern einen Überblick zu allen relevanten Contracting-Themen. Durch alphabethisch geordnete Stichworte findet der Leser schnell die Antwort auf seine konkreten Fragen. Die Suche im PDF-Dokument nach jedem beliebigen Stichwort ist einfach möglich.

    „Das Contractinglexikon ist das Nachschlagewerk für alle, die sich mit der Effizienzdienstleistung Contracting beschäftigen. Es ist untergliedert in Themen, die uns in über 30 Jahren in der Geschäftsstelle als Fragen erreicht haben. Dadurch erscheint jährlich ein aktuelles Nachschlagewerk mit den wichtigsten Stichworten, die von unserem Justiziar aufgearbeitet werden. Das Lexikon ist für alle unverzichtbar, die sich mit Contracting beschäftigen. Es gibt Sicherheit insbesondere bei rechtlichen Fragen und der praktischen Abwicklung von Projekten.“, erläutert Volker Schmees, Projektleiter des VfW.

    Neue Themen im Jahr 2020 sind u.a. „CO₂-Preis/Zertifikatekosten“, „Endschaftsklauseln“, „PV-Contracting“ und „Wärmemessung- und Abrechnung“.

    Das Lexikon ist in elektronischer Form erhältlich und wird bei Bestellung auf einem USB-Stick geliefert. Weitere Details zum Lexikon sowie Bestellinformationen erhalten Sie hier.

    Ansprechpartner für organisatorische Rückfragen: Marco Schulz, marco.schulz@ved.ed.ka.kbit.de, Tel.: 0511 36590-12
  • Positionspapier: Mieterschutz und Effizienzverbesserung mit Kundenanlagen bei der Quartiersversorgung

    Positionspapier: Mieterschutz und Effizienzverbesserung mit Kundenanlagen bei der Quartiersversorgung

    Die Vielzahl der vom Gesetz in den Regelungen zur Kundenanlage in § 3 Nr. 24a EnWG verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe hat in der Praxis dazu geführt, dass es immer wieder gerichtliche Streitfälle zu der Frage gibt, ob die Voraussetzungen einer Kundenanlage im konkreten Einzelfall erfüllt sind. Auch die Regulierungsbehörden und Gerichte schaffen es nicht, Planungssicherheit herstellende Kriterien zu formulieren, denn auch das jüngste Urteil des BGH vom 12.11.2019 (EnVR 65/18) überlässt die Entscheidung im Endeffekt einer Gesamtabwägung und Würdigung im Einzelfall. Um die bestehende Rechtslage zu verbessern sowie um die Vorzüge dieses klima- und mieterfreundlichen Energieversorgungsmodell aufzuzeigen, hat der VfW ein Positionspapier veröffentlicht mit konkreten Vorschlägen zur Verbesserung der aktuellen Situation.
  • Stellungnahme zum Wohnungseigentums-modernisierungsgesetz

    Stellungnahme zum Wohnungseigentums-modernisierungsgesetz

    Der VfW begrüßt in der Stellungnahme die geplante Reform des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes und sieht im aktuellen Referentenentwurf sehr positive Ansätze im Sinne des Klimaschutzes. Insbesondere die in § 20 geplanten Änderungen führen dazu, dass es zukünftig deutlich einfacher sein wird, die dringend notwendigen energetischen Sanierungen in bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaften mit Hilfe von Effizienzdienstleistungen wie dem Contracting umzusetzen. Der VfW begrüßt ebenfalls die unter § 20 Abs. 2 geplanten Änderungen zur vereinfachten Umsetzung von e-Mobilitätslösungen.
  • Contractingverband VfW fordert Gleichstellung von Effizienzdienstleistungen und Eigenversorgung

    Contractingverband VfW fordert Gleichstellung von Effizienzdienstleistungen und Eigenversorgung

    Im Rahmen des ersten parlamentarischen Frühstücks des VfW gestern in Berlin diskutierten die Bundestagsabgeordneten Dr. Julia Verlinden (Grüne) und Timon Gremmels (SPD), Mitarbeitern von MdBs und Energiedienstleistern über die wesentlichen Hemmnisse bei der Umsetzung der Effizienzdienstleistung Contracting.

    Mit dezentralen Effizienzdienstleistungen bringen Contractoren die Energiewende dahin, wo sie hingehört: Vor Ort zu den Bürgerinnen und Bürgern, zu Gewerbe und Industrie. Sie versorgen Häuser und Quartiere mit Wärme, Strom, Kälte, Licht, aber auch mit Lösungen rund um Mobilität. Technologieoffen, sicher und mit einem Versprechen für Energieeffizienz. Trotz dieser schlagkräftigen Argumente sind die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Contracting-Lösungen insbesondere im Gebäudebestand nach wie vor unzureichend.

    Tobias Dworschak, VfW Geschäftsführer: „Wir haben uns sehr über das Interesse der Abgeordneten und Mitarbeiter an unserem Contracting-Frühstück gefreut. Im Rahmen eines reichhaltigen Frühstücks konnten wir uns sehr gut und intensiv über die Leistungsfähigkeit des Contracting austauschen und Themen platzieren, die uns am Herzen liegen. Doch diese Leistungsfähigkeit kann sich nur entfalten, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.“

    Eines der wesentlichen Hemmnisse bei der Umsetzung ist die Ungleichbehandlung von Energiedienstleistern und Eigenversorgern: Nach aktueller Rechtslage ist die Umlegung der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen. Bei einer Modernisierung durch den Vermieter mit Eigenversorgung können jedoch auch höhere Kosten umgelegt werden. Dies führt dazu, dass in vielen Fällen die Durchführung der Modernisierung durch einen Energiedienstleister nicht möglich ist. Es entsteht ein Modernisierungsstau, da die Sanierung oft gar nicht durchgeführt wird.
    Ähnlich ist es bei der EEG-Umlage: Energiedienstleister müssen die volle Umlage zahlen, während Eigenversorger nur 40 % zahlen müssen.

    „Wir fordern eine Anpassung der bestehenden Gesetzeslage. Die energetische Modernisierung der Wärmeversorgung durch einen Energiedienstleister muss umlegbar sein, solange die dabei entstehenden Kosten unterhalb der Kosten liegen, die bei einer Modernisierung durch den Vermieter zu erwarten wären. Außerdem sollten auch Energiedienstleister nur 40 % der EEG-Umlage zahlen müssen“ so Dworschak zur Ungleichbehandlung.