Kategorie: Quartier

  • Mieterstrom vor dem Aus – Gerichtsurteile gefährden dezentrale Energiewende

    Mieterstrom vor dem Aus – Gerichtsurteile gefährden dezentrale Energiewende

    19.05.2025 | Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 zur Einordnung von Kundenanlagen schlägt nun auch der Beschluss des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs (Az.: EnVR 83/20) hohe Wellen. Die Entscheidung, die Rechtsbeschwerde eines Energieversorgers zurückzuweisen, bringt massive Unsicherheiten für Mieterstrom- und Quartiersprojekte mit sich.

    Damit droht zahlreichen Mieterstrommodellen das Aus. Der Hintergrund: Die bisher als Kundenanlagen betriebenen Versorgungsstrukturen könnten künftig als regulierte Netze eingestuft werden – mit weitreichenden Folgen für Betreiber und Mieter:innen. Ohne schnelle politische Klärung droht für viele Tausende Haushalte der Rückfall in die teurere Versorgung über das öffentliche Netz. Allein die Mitgliedsunternehmen des Verbandes für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. betreiben schätzungsweise 3.000 Kundenanlagen in Deutschland und versorgen damit mehrere zehntausende Haushalte mit günstigem Strom aus Erneuerbaren Energien.
    – Bestandsprojekte brauchen Rechtssicherheit
    Ohne klare Übergangsregelungen drohen Rückbau oder Umstrukturierung bereits bestehender Anlagen – ein erheblicher bürokratischer Aufwand, der dem erklärten Ziel der Bundesregierung widerspricht, Bürokratie abzubauen.
    – Mieterpartizipation gefährdet
    Das politische Ziel, Mieter:innen durch vergünstigten, netzentgeltfreien Strom an der Energiewende teilhaben zu lassen, wird durch die neue Rechtsauslegung ausgebremst.
    – Dezentrale Lösungen erhalten
    Das Hausverteilnetz muss auch künftig als Kundenanlage betrieben werden können. Für gebäudeübergreifende Konzepte, wie Quartiere, braucht es neue, rechtssichere Regelungen.
    Der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. fordert klare Übergangsfristen für Bestandsanlagen, neue rechtliche Leitplanken für Quartierslösungen sowie den Erhalt des Kundenanlagenbegriffs für gebäudeinterne Versorgungsstrukturen.


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  • Kalte Nahwärme für Neubaugebiet in Rheinland-Pfalz

    Kalte Nahwärme für Neubaugebiet in Rheinland-Pfalz

    11.04.2025 | Die Verbandsgemeinde Nastätten in Rheinland-Pfalz schrieb im Sommer 2024 einen Auftrag zur Lieferung kalter Nahwärme im Neubaugebiet „Weiberdell-Teilbereich II“ im Contracting aus. Es sollte eine ökologische und nachhaltige Wärmeversorgung in Form von Energieliefer-Contracting realisiert werden. Die Wärmeerzeugung sollte dabei 100 % regenerativ erfolgen.

    Unser Mitglied Elevion Energy Solutions GmbH realisierte dies für die 49 Einfamilienhäuser und eine Kindertagesstätte.

    Hier geht es zum Projekt.
    Luftbild des kommenden Neubaugebietes; Foto © Elevion Energy Solutions GmbH


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  • Wahlprüfsteine zur Bürgerschaftswahl in Hamburg

    Wahlprüfsteine zur Bürgerschaftswahl in Hamburg

    25.02.2025 | Parteien setzen sich für eine Novelle der WärmeLV ein und sehen dezentrale Lösungen wichtig für die kommunale Wärmeplanung in Hamburg

    Die Bundestagswahl ist das Thema der Stunde, da kommt schnell zu kurz, dass auch in Hamburg am 02.03.2025 die Wahl zur 23. Bürgerschaft stattfindet, nur eine Woche nach der Bundestagswahl. Wir haben im Vorfeld die Parteien (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU (von der CDU liegt aktuell noch keine Antwort vor)) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt und aus den Antworten Wahlprüfsteine erstellt.

    Sowohl die SPD, als auch die Grünen möchten sich über den Bundesrat für eine auf Erneuerbare Energien ausgerichtete Novelle der WärmeLV einsetzen. Dabei darf aus Sicht der Parteien der Mieterschutz nicht zu kurz kommen. Die SPD sieht außerdem Planungs- und Investitionssicherheiten als unerlässlich an für eine erfolgreiche Wärmewende und möchte die Landesförderung für energieeffiziente Wärme weiter ausbauen.

    Sowohl für die Grünen als auch für die SPD spielen dezentrale Lösungen eine wichtige Rolle bei der kommunalen Wärmeplanung für Hamburg. Die Grünen sehen dafür besonders den Einsatz von Wärmepumpen im Fokus und möchten diese zusätzlich fördern. Die SPD hält einen quartiersbezogenen Ansatz für besonders wichtig bei der kommunalen Wärmeplanung.

    Die vollständigen Antworten finden Sie rechts unter Downloads.

    Quelle Foto: Hamburgische Bürgerschaft/Michael Zapf


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  • Auswirkungen des EuGH-Urteils auf Kundenanlagen

    Auswirkungen des EuGH-Urteils auf Kundenanlagen

    05.02.2025 | Hintergründe und Maßnahmen

    Mit dem Urteil des EuGH vom 28.11.2024 (C-293/23) wird die Frage eröffnet, ob Kundenanlagen künftig der Netzregulierung unterliegen. Betreiber von Kundenanlagen könnten als Netzbetreiber eingestuft werden. Die EU-Mitgliedstaaten sind laut EuGH zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der EltRL verpflichtet, den Begriff Verteilernetz ausschließlich unter Bezugnahme auf die beiden einzigen in Art. 2 Nr. 28 der Richtlinie vorgesehenen Kriterien zu definieren. Dabei handelt es sich zum einen um das Kriterium der Spannungsebene, zum anderen um das Kriterium der Kategorie von Kund:innen, an die der Strom weitergeleitet wird.

    Folge des Urteils
    Die EU-Mitgliedstaaten dürfen nicht davon ausgehen, dass eine bestimmte Art von Netz aufgrund „zusätzlicher Kriterien“ vom Begriff des Verteilernetzes auszunehmen ist. Das heißt, dass die im deutschen Recht in § 3 Nr. 24a EnWG definierten Kundenanlagen mit dem einheitlich anzuwendenden und auszulegenden europäischen Begriff des Verteilnetzes nicht zu vereinbaren ist.

    Der EuGH geht von einem sehr weiten Netzbegriff aus (rein „technischer“ Netzbegriff). Aus dem Verständnis dieses rein technischen Netzbegriffes folgt, dass ein Unternehmen, das eine Energieanlage betreibt, die zur Weiterleitung von Elektrizität mit Hoch-, Mittel oder Niedrigspannung zwecks Belieferung von Großhändlern oder Endkunden dient, zwingend ein Verteilernetzbetreiber sei.

    Ausnahmen laut EuGH (u.a.)
    • „Bürgerenergiegemeinschaft“ nach Art. 16 EltRL
    • „kleine Verbundnetze“ oder die „kleinen isolierten Netze“ nach Art. 66 Abs. 1 EltRL
    • bestimmte Einzelfälle nach Art. 32 Abs. 5, 33 Abs. 5, 35 Abs. 4 und 36 Abs. 2 EltRL

    Konsequenz für die Praxis
    Zunächst gilt das nationale Recht (§ 3 Nr. 24a EnWG) in aktueller Fassung. Die Gerichte (EuGH und BGH) haben keine Normenverwerfungskompetenz. Dennoch ist der deutsche Gesetzgeber angehalten, die entsprechenden Normen anzupassen. Erst nach dieser Änderung verlieren die bislang geltenden Normen ihre Regelungsgültigkeit. Eine Kundenanlage ist nach der EltRL eine unzulässige Ausnahme. Es gilt daher zu klären, ob jeder Betreiber einer Kundenanlage auch ein Netzbetreiber ist.

    Relevante Fragen und Aktivitäten
    Wir machen uns dafür stark, dass neben bestehenden auch zukünftige Kundenanlagen von der Regulierungspflicht befreit bleiben. Für den Moment sollten sich Betreiber sogenannter Kundenanlagen unter anderem mit diesen Fragestellungen auseinandersetzen:

    • Versorgt die Kundenanlage nur ein einzelnes Gebäude oder mehrere Gebäude?
    • Handelt es sich um eine Kundenanlage oder um mehrere baulich getrennte Kundenanlagen?
    • Welche Auswirkungen entstehen für den Betreiber, wenn die Kundenanlage als de minimis Micronetz oder als „großes“ Netz eigestuft und damit regulierungspflichtig wird?
     
    Auch einige Referate und Beschlusskammern der BNetzA – sowohl im Zugangs- als auch im Entgeltbereich – setzen sich derzeit mit dem Fortgang der Meinungsbildung und eventuellen Handlungsoptionen auseinander.

    Hier finden Sie den Hinweis der BNetzA: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Aktuelles/Kundenanlagen/start.html


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  • Stellungnahme zur AVBFernwärmeV

    Stellungnahme zur AVBFernwärmeV

    04.12.2024 | Zweiter Referentenentwurf zur AVBFernwärmeV in 2024

    Nachdem wir bereits am 20.08.2024 eine umfangreiche Stellungnahme zur Novellierung der AVBFernwärmeV beim BMWK eingereicht haben, gab es im Dezember erneut die Möglichkeit dazu. Der erste Referentenentwurf hat innerhalb der Bundesregierung keine Mehrheit gefunden. Zu unserem Bedauern ist dieser zweite Entwurf deutlich abgeschwächt. Im Rahmen der aktuellen Verbändeanhörung kommen wir zum Schluss, dass der aktuelle Referentenentwurf übermäßig viel Bürokratie für die umsetzenden Unternehmen aufbaut und die notwendigen Rahmenbedingungen zum Aufbau und Betrieb der regenerativen Wärmeinfrastruktur nicht ernst nimmt.

    Freundlich verweisen wir in unserer aktuellen Stellungnahme auf die beigefügten Lösungsansätze aus unserer am 20.08.2024 eingereichten Stellungnahme zum letzten Referentenentwurf und bitten um Berücksichtigung im weiteren Prozess.
     
    Die Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.


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  • 29.10.2024 | Contracting-Tour in NRW mit Vertretern aus Kommunen

    29.10.2024 | Contracting-Tour in NRW mit Vertretern aus Kommunen

    29.10.2024 | Im Rahmen einer Contracting-Tour besichtigen mehr als 20 Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen zwei erfolgreich umgesetzte Contracting-Projekte in Köln und Hürth. Sie folgten unserer gemeinsamen Einladung mit der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz, NRW.Energy4Climate. Die Tour zeigte effiziente Energiespar- beziehungsweise Energieliefermöglichkeiten für Kommunen auf.

    Christian Mildenberger, Geschäftsführer von NRW.Energy4Climate: „Wenn Kommunen ihren Gebäudebestand und ihre Energielieferungen nachhaltig aufstellen wollen, bieten Contractinglösungen, gerade in finanziell schwierigen Situationen, attraktive Möglichkeiten. Bei so einer Kooperation arbeiten Kommunen mit einem spezialisierten Contracting-Anbieter zusammen. Dieser bringt modernste Technik, Invest und langjährige Erfahrung ein. NRW.Energy4Climate bietet Kommunen Unterstützung und Begleitung auf diesem Weg.”

    Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec: „Die kommunale Wärmeplanung ist eine der wichtigsten Aufgaben der nächsten Jahre. Unsere Mitgliedsunternehmen haben die Transformation der Wärmeversorgung fest im Blick. Das zeigt sich eindrucksvoll bei den vorgestellten Contracting-Projekten. Durch die Effizienzmaßnahmen senkt die Friedrich-Ebert-Realschule die Betriebskosten und verringert den CO2-Ausstoß maßgeblich. Die Stegerwaldsiedlung ist ein Musterbeispiel für eine zukunftsgewandte Wärmeversorgung im Gebäudebestand.“
    Die Tour startete in Köln. Hier versorgt die RheinEnergie AG die Stegerwaldsiedlung mit Wärme und Strom. Die Stegerwaldsiedlung wurde in den 1950er Jahren erbaut. Sie umfasst heute ein Gebiet von circa 313.000 m² und besteht aus 1.395 Wohnungen.

    Im Rahmen des EU-Projekts GrowSmarter modernisiert die Eigentümerin, die Deutsche Wohnungsgesellschaft mbH, DEWOG auf Basis eines integrierten Quartierskonzeptes zusammen mit der RheinEnergie und weiteren Partnern aktuell 16 Gebäude mit 689 Wohneinheiten.

    Das Sanierungsvorhaben dient als Blaupause für künftige Quartiersentwicklungen insbesondere im Bestand. Strom wird dabei vorwiegend aus Sonne und Fernwärme gewonnen. Die Teilnehmenden besichtigten, was alles zum Energieliefer-Contracting gehört: wie eine PV-Anlage und PV-Module mit einer Fläche von insgesamt 5.600 Quadratmetern, und insgesamt 41 Luft-Wasser-Wärmepumpen. Auch 16 Batteriespeicher sind im Einsatz. So wird die Grundlast der Siedlung abgedeckt. Die Spitzenlast wird durch Fernwärme abgesichert. Der Energiebedarf der Gebäude betrug vor den Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen jährlich zwischen 130 bis 180 Kilowattstunden pro Quadratmeter für Heizung und Warmwasser. Nach der Sanierung liegen diese Werte bei jährlich 30 – 40 Kilowattstunden pro Quadratmeter. Dadurch ergibt sich ein durchschnittlicher Brutto-Wärmepreis von monatlich 0,86 Cent pro Quadratmeter.
    Unterwegs in der Stegerwaldsiedlung
    RheinEnergie berichtet von den Erfahrungen der Energieversorgung
    Teilnehmende der Tour in der Stegerwaldsiedlung
    Von der Stadt Köln ging es nach Hürth. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besichtigten die Friedrich-Ebert-Realschule der Stadt Hürth und überzeugten sich vor Ort vom Potenzial des Energiespar-Contractings. Unser Mitglied ENGIE Deutschland GmbH übernahm die Betriebsführung und demonstrierte die Ergebnisse der energetischen Sanierung. ENGIE investierte in neueste Beleuchtungs- und Regelungstechnik sowie Heizungs- und Lüftungstechnik und optimierte so das Einsparpotenzial der Friedrich-Ebert-Realschule. Neben den 31 Klassenräumen modernisierte ENGIE auch die Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik der Turnhalle. Neuste Beleuchtungslösungen in Turnhalle und Schulgebäude sorgen für sichtbare Effizienzgewinne.

    Die Realschule ist nicht alles: Dem Vertragsverhältnis liegt eine Ausschreibung der Stadt Hürth mit insgesamt 35 Liegenschaften zugrunde. Dazu gehören insgesamt zehn Grundschulen, drei weiterführende Schulen, sieben Kindertagesstäten, vier Flüchtlingsunterkünfte, ein Jugendzentrum, sechs Verwaltungsobjekte, eine Volkshochschule und ein Schwimmbad. Zusammen haben sie in den Jahren 2015 bis 2017 Heizkosten von jährlich circa 1.630.000 € verursacht und jährlich circa 6.800 Tonnen CO2 ausgestoßen. Das Gesamtprojekt erzielt eine Einsparung von jährlich 336.200 Euro für die 35 Liegenschaften. Die CO2-Einsparung beträgt jährlich 1.185 Tonnen.
    Raumregeltechnik im Klassenraum
    Besuch im Heizraum der Schule
    Neues Beleuchtungskonzept in der Sporthalle
    Die Vorstellung der beiden Beispiele soll diese Art von Kooperationsmodellen bei Kommunen bekannter machen und die Vorteile aufzeigen: Professionelle Energiedienstleister entlasten Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung durch das Energieliefer-Contracting. Der Contracting-Anbieter plant, finanziert und baut dabei die Netze und Anlagen. Über die Vertragslaufzeit hinweg übernimmt er die volle Verantwortung – also den Betrieb inklusive Wartung und Instandsetzung. Mit dem gleichen Modell kann der Contracting-Anbieter die Energieerzeugungslangen realisieren, die die Wärme in die Netze einspeist. Verkauft wird am Ende die Energie, die tatsächlich genutzt wird.

    Beim Energiespar-Contracting wird eine Kommune innerhalb eines kurzen Zeitraums und mit einer Einspargarantie versehen vom Contracting-Anbieter auf dem Weg zur Energieeffizienz unterstützt. Städte und Gemeinden können so langfristig ihre Energiekosten und die damit verbundenen CO2-Emissionen senken und den kommunalen Haushalt dauerhaft entlasten. NRW.Energy4Climate unterstützt gemeinsam mit der dena (Deutsche Energieagentur) und deren Kompetenzzentrum Contracting als Modellprojekte die Städte Krefeld, Ratingen, Ennepetal, Schwelm und Gevelsberg sowie der Kreis Herford und den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen. Wir setzen uns auch in NRW für verbesserte Rahmenbedingungen unserer Mitgliedsunternehmen ein, um die Wärmewende voranzubringen.
    Fotos © Fotograf Björn Hickmann


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  • Wohnquartier in Köln nutzt Abwasser als Wärmequelle

    Wohnquartier in Köln nutzt Abwasser als Wärmequelle

    14.10.2024 | Das von dem Projektentwickler wvm Gruppe und der naturstrom AG realisierte Quartier LÜCK in Köln-Ehrenfeld nutzt eine bislang kaum erschlossene Wärmequelle: Städtisches Abwasser dient einer zentralen Wärmepumpe als Energiereservoir. Der Strom für die Wärmeerzeugung kommt direkt von Photovoltaikanlagen auf den Gebäudedächern, ergänzt um Ökostrom aus dem öffentlichen Netz.

    Mit dem Bau des Wohnquartiers hat die wvm Gruppe bereits 2023 begonnen. Auf einem brachliegenden Fabrikgelände entstehen derzeit vier Mehrparteienhäuser für 216 Wohneinheiten und eine Großtagespflege. Neben Abwasserwärme nutzt LÜCK auch Solarstrom direkt vom eigenen Dach.

    Die Trinkwasser-Erhitzung übernehmen dezentrale Wohnungsstationen in den einzelnen Wohneinheiten. So können die Vorlauftemperaturen für die Bereitstellung der Raumwärme niedrig und besonders effizient gehalten werden.

    Die Hauptenergiequelle liegt nur wenige Meter außerhalb des Quartiers. Auf einer Länge von rund 120 Metern entzieht ein Wärmetauscher dem vorbeirauschenden Abwasser Wärmeenergie.

    Hier geht es zum Projekt.
    Foto © naturstrom AG – Wärmespeicher auf der Baustelle
    Foto © Picksells – Visualisierung Quartier LÜCK


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  • Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Brandenburg

    Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Brandenburg

    16.09.2024 | Die Energiedienstleistung Contracting spielt für alle befragten Parteien eine wichtige Rolle bei der Energie- und Wärmewende in Brandenburg.

    Am 22.09.2024 wird in Brandenburg ein neuer Landtag gewählt. Wir haben im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Die Energiedienstleistung Contracting spielt für alle befragten Parteien eine wichtige Rolle bei der Energie- und Wärmewende in Brandenburg. Die Grünen äußern sich beispielsweise wie folgt: „Dezentrale Energie-Contracting Lösungen spielen eine wichtige Rolle für das Gelingen der Energiewende…“, die SPD äußert sich ähnlich: „Aus unserer Sicht leisten Contracting-Lösungen einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele.“ Um die Rahmenbedingungen für Contracting zu verbessern, sehen SPD und Grüne insbesondere eine Novelle der Wärmelieferverordnung für dringend notwendig. Ebenfalls einig sind sich die Parteien beim Thema Quartierslösungen sowie der kommunale Wärmeplanung: beides sind wichtige Werkzeuge für eine erfolgreiche Wärmewende.

    Uneinig sind sich die Parteien bei der Frage, ob Energieeffizienz als Kriterium in öffentlichen Ausschreibungen verpflichtend gemacht werden sollte. So sieht die CDU den Vorschlag problematisch, die Grünen sehen das komplett anders und setzen sich dafür ein. Sie haben bereits einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag eingereicht, der jedoch von der Regierungskoalition abgelehnt wurde.

    Dezentralen Lösungen behandeln die Parteien gleichberechtigt zur Fernwärme. Insbesondere im ländlichen Raum spielen dezentrale Lösungen eine wichtige Rolle aus Sicht der Parteien. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wird von allen Parteien als elementar angesehen. Contracting wird dabei als eine wichtige Maßnahme zur erfolgreichen Umsetzung genannt.

    Die Wahlprüfsteine finden Sie rechts unter Downloads.

    Foto © Landtag Brandenburg / Stefan Gloede


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  • Stellungnahme zur Novelle der AVBFernwärmeV

    Stellungnahme zur Novelle der AVBFernwärmeV

    20.08.2024 | Wir haben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beigefügten Entwurf für eine Verordnung zur Änderung der AVBFernwärmeV erhalten. Mit der Novelle strebt das BMWK insgesamt für Kund:innen und Versorger attraktive Rahmenbedingungen für eine Versorgung der Verbraucher:innen mit Fernwärme unter transparenten Preis- und Versorgungsbedingungen an. Zum Teil gelingt dies auch mit dem Entwurf, allerdings gibt es in einigen Passagen dringenden Anpassungsbedarf. Insgesamt wurden mit dem Entwurf viele unserer Kernforderungen umgesetzt. Dazu zählen insbesondere die unter § 3 Abs. 5 und 6 vorgesehenen Ausnahmen für Gebäude- und Kleinstnetze sowie für Wärmenetze mit Gesamtnennleistung von unter 20 Megawatt.

    Folgende Kernforderungen enthält die Stellungnahme:

    – § 1 Abs. 3: Flexibilität für den Abschluss von Verträgen auch mit Verbraucher:innen ermöglichen
    – § 1a Abs. 1 Nr. 4a Kein Zwang zu leistungsabhängigen Grundpreisen
    – § 3 Abs. 5 und 6 Anpassung der Leistung: Dezentrale Projekte schützen – angemessene Entschädigung der noch nicht amortisierten Investitionskosten über den Grundpreis
    – § 24 Abs. 1 und 2, sowie §24a: Bezug auf tatsächliche Kosten für den Einsatz Erneuerbarer Energien, Wärmepreisindex nicht als verpflichtendes Marktelement – zudem muss ein Abweichen von der Hälftigen Gewichtung von Kosten- und Marktelement ermöglicht werden (Abweichen von der Musterklausel 50/50); Berechtigung zur Anpassung auch auf den Basisarbeitspreis und den Basisgrundpreis erweitern
    – § 32: Die Laufzeiten müssen den Investitionsanforderungen entsprechend angepasst werden dürfen
    – § 36 Abs. 2: Keine Fortgeltung des bisherigen § 3
     
    Rechts unter Downloads finden Sie die vollständige Stellungnahme und den Referentenentwurf vom BMWK.


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  • Das 2. Quartal 2024 im Überblick

    Das 2. Quartal 2024 im Überblick

    08.08.2024 | In unserer neuesten Folge sprechen wir über unsere Sommerparty und die damit verbundene Verleihung des diesjährigen Contracting Awards. Zu Gast ist Lea Schmid, die als Projektleiterin bei naturstrom AG nicht nur den Award für den ersten Platz entgegengenommen, sondern auch das Gewinnerprojekt KOKONI ONE bis zum Ende begleitet hat. Ferner widmen wir uns der AVBFernwärmeV. Inzwischen ist der Referentenentwurf da. Zum Zeitpunkt der Aufnahme haben wir noch fleißig mitgefiebert. Dementsprechend erörtern wir in der zweiten Hälfte dieser Folge, mit welchen Regelungsinhalten die Branche rechnen kann.
     
    Unser Gespräche hören Sie sich hier an: https://ved.ed.ka.kbit.de/politik/podcast/


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