Kategorie: Pressemeldung

  • Energiewende mit Garantie – Parlamentarischer Abend des VfW

    Energiewende mit Garantie – Parlamentarischer Abend des VfW

    Energiewende mit Garantie – kann das funktionieren? Ja, die Effizienzdienstleistung Energiespar-Contracting (ESC) bietet hier bereits seit vielen Jahren ein erprobtes Modell dazu an. Im Zuge des 10jährigen Jubiläums des Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW hat der Arbeitskreis am 12.12.2018 zu einen Parlamentarischen Abend in die Vertretung des Landes Niedersachsen in Berlin eingeladen.

    Mit Abgeordneten aus den Parlamenten des Bundes und der Länder, Vertretern der Ministerien, Verbandsvetretern und Anbietern von Energiespar-Contracting sowie der interessierten Öffentlichkeit wurde über den garantierten Beitrag des ESC zum Gelingen der Energiewende diskutiert. Energiewende mit Garantie – das ist die ganzheitliche Betrachtung von Gebäuden oder Gebäudepools bei der energetischen Sanierung und Optimierung; das ist der Einsatz moderner, hocheffizienter Technologien und die Reduzierung des Energieverbrauchs durch vielfältige technische und organisatorische Maßnahmen; das ist ein Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und der Reduzierung des Treibhausgas-Ausstoßes (in einigen Projekten bis zu 80 % CO2-Einsparung).

    Energieeffizienz ist der wesentliche Baustein der Energiewende – das stellt niemand ernsthaft in Frage und es manifestiert sich auch in vielen politischen Willensbekundungen (Grünbuch Energiewende etc.). Gleichwohl geht es mit der Energieeffizienz und der weiteren Verbreitung von Energiespar-Contracting nur schleppend voran. Über die Gründe und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung des aktuellen Standes wurde auf dem Parlamentarischen Abend diskutiert.

    Tobias Dünow, Dienststellenleiter der Landesvertretung Niedersachsen beim Bund machte in seinem Grußwort deutlich, wie wichtig die Energie- und die damit verbundene Kosteneffizienz für die Betreiber von Liegenschaften ist.

    Ministerialrat Dr. Hartmut Versen, Referat IIB2, Effizienz und Wärme in Industrie und Gewerbe, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) betonte in seinem Grußwort die Wichtigkeit von Energieeffizienz zur Umsetzung der Energiewende. Der Bund muss seiner Vorbildfunktion gerecht werden und ensprechende Pilotprojekte umsetzen. Außerdem berichtete Herr Dr. Versen über die geplanten Maßnahmen im BWMi zur Verbesserung des Ist-Zustandes: Es sollen u.a. weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt und der Bund-Länder-Dialog zum Thema Contracting fortgeführt werden.

    Michael Geißler, Geschäftsführer der Berliner Energieagentur GmbH (BEA) berichtete über aktuelle Aktivitäten der Energieagentur. Die BEA setzt sich seit Jahren für die weitere Verbreitung von Energiespar-Contracting ein und konnte bereits viele ESC-Projekte entwickeln und zur Umsetzung verhelfen. In einem Mentoring-Programm unterstützen sie aktuell andere Bundesländer beim Aufbau des notwendigen Know-hows.

    Ein weiteres Highlight des Abends war die sehr angeregte Podiumsdiskussion mit Steffen Haller, Vorsitzender Arbeitskreis Energiespar-Contracting/ENGIE Deutschland GmbH, Rüdiger Lohse, KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg, Carsten Müller, MdB CDU, Dr. Julia Verlinden, MdB Bündnis 90/Die Grünen, Stephan Weinen, E1 Energiemanagement GmbH sowie Tobias Dworschak, Geschäftsführer VfW als Moderator. Frau Dr. Verlinden verdeutlichte dabei die Wichtikeit eines CO2-Preises für die Umsetzung der aktuell auf der UN-Klimakonferenz in Kattowitz diskutierten Klimaschutzmaßnahmen zum Gelingen der Energiewende. Herr Müller erinnerte an die Bedeutung der Energieeffizienz, die Eingang in die Koalitionsverträge sowohl im Bund wie auch in Niedersachsen gefunden hat.

    „Der Parlamentarische Abend war ein voller Erfolg. Er hat eindrucksvoll aufgezeigt, welche Einsparpotenziale die Effizienzdienstleistung ESC bei den Energiekosten und insbesondere auch bei den CO2-Emissionen mit sich bringt. Die Politik ist nun gefordert, Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen umzusetzen. Wichtige erste Schritte sind aus unserer Sicht die Gleichstellung von Effizienzdienstleistungen gegenüber der Eigenumsetzung. Außerdem muss die Öffentliche Hand endlich ihre Vorbildfunktion ernst nehmen – hierzu könnte der Bund mit gutem Beispiel voran gehen“, resümierte Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW.
  • Gebäudesanierung: Bundesregierung blamiert sich in Kattowitz

    Gebäudesanierung: Bundesregierung blamiert sich in Kattowitz

    Berlin. Ankündigungen aus der Wohnungswirtschaft, nach der jüngsten Mietrechtsnovelle die Sanierungsraten zu drosseln, sind während der Klimakonferenz in Kattowitz eine Blamage für Deutschland. Dies attestieren die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Bundesverband GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerk, der Verband für Wärmelieferung (VfW), der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) und der Bundesverband Wärmepumpe (BWP). Die Bundesregierung habe bewusst hingenommen, dass energetische Modernisierungen für Vermieter unattraktiver werden aber keinerlei Maßnahmen erwogen, die Senkung der sogenannten Modernisierungsumlage durch bessere Anreize aufzufangen. Eine steuerliche Förderung für Gebäudesanierungen sei weiter nicht in Sicht. Auch das Energiesammelgesetz werde der Energiewende im Gebäudebereich weiter schaden. Die Ziellücke zu den Pariser Klimazielen werde immer größer.

    Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF): „Ein klimaneutraler Gebäudebestand ist erklärter Kernbaustein der deutschen Klimaschutzstrategie. Dass die ohnehin viel zu niedrigen Sanierungsraten jetzt weiter sinken, nimmt die Bundesregierung – so wortwörtlich in der Begründung des Mietrechtanpassungsgesetz – hin. Das ist nicht nur peinlich, sondern auch wirtschaftsschädlich, denn deutsche Unternehmen sind weltweit Spitze in Energieeffizienzlösungen und stellen über 600.000 Arbeitsplätze.“

    Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ergänzt: „Deutschland steht jetzt nicht nur mit leeren, sondern mit löchrigen Taschen in Kattowitz vor der Weltgemeinschaft. Das hätte verhindert werden können, wenn die Bundesregierung ihre Losung „Efficiency First“ aus dem Koalitionsvertrag ernst nähme, die Steuerförderung für Haussanierer endlich angefasst hätte und mit dem Gebäudeenergiegesetz ambitionierte Rahmenbedingungen für Neubau und Bestand liefern würde.“

    Der Energieberaterverband GIH betont, es gebe viele Unternehmen der Wohnungswirtschaft, die energetische Sanierungen sozialverträglich hinbekommen. GIH-Bundesgeschäftsführer Benjamin Weismann: „Diese Sanierungen müssen und können sowohl für Mieter als auch für Vermieter attraktiv sein. Neben sozialpolitischen Erwägungen hat die Bundesregierung aber schlicht unterlassen, zu überlegen, wie sie die Förderung, steuerliche Anreize, Mietspiegel und andere Instrumente so gestalten kann, dass auch für die Vermieter ein Schuh daraus wird.“

    Viele Vermieter sähen selbst von Maßnahmen ab, die sich für Mieter warmmietenneutral oder sogar direkt kostensenkend umsetzen lassen, etwa die Umstellung auf effiziente Wärmelieferung oder Mieterstrommodelle. Tobias Dworschak, Geschäftsführer des Fachverbands für Wärmelieferung: „Seit Jahren legt die Bundesregierung modernen Energieeffizienzdienstleistungen immer neue Steine in den Weg. Dabei wären sie der Königsweg, das Mieter-Vermieter-Dilemma für die Energiewende im Heizungskeller aufzulösen.“ Neben der Mietrechtsänderung hat der Bundestag vergangene Woche auch das Energiesammelgesetz verabschiedet. Die enthaltene Kürzung des Mieterstromzuschlags und neue Belastungen für die Kraft-Wärme-Kopplung, seien weitere Rückschritte für den Klimaschutz.

    Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des BuVEG – Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle: „Die Ankündigungen aus der Wohnungswirtschaft zeigen, dass nun unter dem Deckmantel des Mieterwunschs auf unliebsame Investitionen wie energetische Sanierung verzichtet wird. Das ist genau die Krux, vor der wir die Bundesregierung seit geraumer Zeit warnen: Das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes ist nur erreichbar, wenn es gelingt, auch anspruchsvolle Modernisierungen attraktiv und sozialverträglich zu machen. Das gelingt nur mit einem Masterplan, bei dem sich auch die großen Wohnungsbaugesellschaften ihrer ökologischen Verantwortung stellen müssen. Zumal die energetische Sanierung nur eine geringe Prozentzahl der eigentlichen Investition ausmacht.“

    Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP: „Wohnraum bezahlbar und nachhaltig zu gestalten ist kein Widerspruch. Wir dürfen die energetischen Standards nicht aufweichen und heute die Sanierungsfälle von morgen bauen. Wir brauchen jetzt Maßnahmen zur Senkung der CO?-Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich, das betrifft insbesondere das angekündigte Gebäudeenergiegesetz sowie die Umsetzung der Förderstrategie für Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien.”

    Stellungnahmen der Verbände zum Mietrechtsänderungsgesetz finden Sie rechts unter Downloads.
  • ENERGIESAMMELGESETZ 2018: ASUE, B.KWK, DENEFF und VfW kritisieren Konsultationsprozess

    ENERGIESAMMELGESETZ 2018: ASUE, B.KWK, DENEFF und VfW kritisieren Konsultationsprozess

    Am Abend des 5. Oktobers 2018 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) endlich das lange als 100-Tage-Gesetz erwartete Paket mit Änderungen an EEG, KWKG und EnWG unter anderem an die Verbände der Energiewirtschaft verschickt. Die Verbände hatten nur fünf Tage Zeit zur Teilnahme an der ausdrücklich informellen Verbändebeteiligung. Viel zur kurz für eine angemessenen Prüfung der umfangreichen Gesetzesänderungen, kritisierten die ASUE, der B.KWK, die DENEFF und der VfW in einer gemeinsamen Stellungnahme zu dem als Energiesammelgesetz bezeichneten Paket.

    Auf mehr als 40 Seiten hat das BMWi ausgeführt, wie KWKG und EEG an technologische Entwicklungen angepasst und Lücken früherer Gesetzestexte geschlossen werden können. So wird beispielsweise die beihilferechtliche Genehmigung der EEG-Umlage-Befreiung für KWK-Strom, deren Aussetzung Ende 2017 zu einigem Unmut in der KWK-Branche geführt hatte (die Verbände berichteten), endlich in geltendes deutsches Recht umgesetzt. Das begrüßen die Verbände ausdrücklich. Deutliche Kritik üben sie hingegen am Wegfall der EEG-Vergünstigung für industrielle KWK-Anlagen deren Leistung zwischen 1 MW und unter 10 MW liegen. Für diese Fälle sollte ein Einzelfallnachweis ermöglicht werden, wenn tatsächlich keine Überförderung stattfinde, wie sie derzeit aber grundsätzlich unterstellt werde.

    Außerdem werden Formulierungen zum Einsatz rein gasförmiger Brennstoffe in nach EEG betriebenen KWK-Anlagen kritisiert. Hierdurch wird gasnetzfernen Anlagen, die mit nachhaltigen biogenen oder synthetischen Kraftstoffen betrieben werden könnten, eine Förderung effizienzsteigender Maßnahmen von vornherein vorenthalten. Auch nicht vermeidbare Abwärme aus beliebigen Industrie- und Kraftwerksanlagen soll nach Meinung der Verbände aus Effizienzgründen der Energieerzeugung explizit als Einsatzstoff für von der EEG-Umlage befreite KWK-Anlagen erfasst werden, da diese Wärmeenergie sonst ungenutzt bliebe.

    Für das KWKG schlagen die Verbände vor dem Hintergrund der nach § 53 EnStG hocheffizienten BHKWs mit z. B. mehr als 70 % Jahresnutzungsgrad vor, ORC-Anlagen und Brüdendampf verstromende Dampfturbinen ohne den klassischen Effizienznachweis in die Regelungen aufzunehmen, da diesen Anlagen keine Energie aus Energieerzeugnissen bzw. Brennstoffen zugeführt wird. Ein weiterer und nicht neuer Vorschlag ist die explizite Einführung der kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung. Gerade finanzschwächere, kleinere KWK-Betreiber würden von dieser für den Staat kostenneutralen Veränderung profitieren, weil sie ihre Auszahlung schon wesentlich früher erhalten würden. Derzeit wird diese Form der Abrechnung im KWKG weder ausgeschlossen noch zugelassen, weswegen die Verbände für deren explizite Nennung in § 6 KWKG plädieren. Abschließend begrüßen die Verbände die Ausnahme für kleine KWK-Anlagen vom Kumulierungsverbot nach § 7 KWKG, fordern aber gleichzeitig eine Anhebung des oberen Grenzwertes auf den einheitlichen Wert von 50 kWel.

    Schließlich fordern die Verbände für den effizienten Umbau der deutschen Energielandschaft die Gleichstellung von Strombedarfen innovativer KWK-Konzepte mit Wärmepumpen, Power-to-Heat- und Power-to-Gas-Technologie mit dem Eigenverbrauch von Kraftwerken und diese Anwendung grundsätzlich und umfassend als förderunschädlich zu definieren.

    Auch in der Kürze der zur Analyse zur Verfügung stehenden Zeit haben sich die vier Verbände auf eine gemeinsame Stellungnahme geeinigt und vor Fristablauf an das BMWi übermittelt. Es bleibt zu hoffen, dass die Stellungnahmen zügig ausgewertet werden, damit die formelle Anhörung der Verbände mit ausreichend Vorlauf zur konsolidierten Meinungsbildung ausgestattet werden kann und die Änderungen noch vor dem Jahreswechsel in eine Beschlussfassung kommen.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Ohne Klimaschutz in Gebäuden kein dauerhaft bezahlbarer Wohnraum

    Ohne Klimaschutz in Gebäuden kein dauerhaft bezahlbarer Wohnraum

    Verbände kritisieren Seehofers einseitig besetzten Wohngipfel

    Schlüsselakteure aus der Energieeffizienzbranche und Umweltverbände bleiben beim Wohngipfel außen vor – Alarmierender klimapolitischer Stillstand im Gebäudesektor muss jetzt beendet werden – Energieeffizienzmaßnahmen beim Bauen und Wohnen dürfen nicht als Sündenbock für steigende Mieten und Baupreise herhalten – Dringend notwendige Maßnahmen für Energieeffizienz in Neubau und Sanierung müssen endlich kommen.


    Anlässlich des heute stattfindenden Wohngipfels von Bauminister Horst Seehofer kritisieren die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG), der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) und der Verband für Wärmelieferung (VfW), dass keine angemessene Diskussion von Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen stattfindet. Die einseitige Besetzung der Gipfelteilnehmer spreche dafür, dass die Energieeffizienz in der aktuellen Diskussion um die Wohnungsbaupolitik im Ministerium nur geringen Stellenwert hat. Die Verbände appellieren, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG), wie im Koalitionsvertrag formuliert, am Prinzip „efficiency first“ ausgerichtet werden müsse.

    Im Fokus des Wohngipfels sollen die Wohnraumoffensive und die Sicherstellung von bezahlbarem Wohnraum stehen. Geplant ist der Neubau von 1,5 Millionen Wohnungen. Die Verbände betonen, dass bei der Schaffung von Wohnraum zukunftssicher gebaut werden muss.

    Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH kritisiert: „Der kurz vor der Landtagswahl in Bayern angesetzte Wohngipfel von Horst Seehofer soll in der aufgeheizten Diskussion um Wohnungsknappheit und drastische Preissteigerungen, vor allem in den Ballungsgebieten, die Gemüter beruhigen. Es ist zu befürchten, dass Herr Seehofer auf Kosten einer nachhaltigen Wohnungspolitik Wahlkampf betreibt – das ist zu kurz gedacht und fällt letztendlich wieder denjenigen auf die Füße, die aus Kostengründen in nicht ausreichend energetisch ertüchtigten Wohnungen leben, dafür aber perspektivisch viel Geld für Heizkosten einplanen müssen. Bezahlbarer Wohnraum und Energieeffizienz müssen zwingend zusammen gedacht werden.“

    Doch stattdessen heißt es im aktuellen Entwurf des Mietrechtsanpassungsgesetzes, dass eine geringere energetische Sanierungsquote im Namen der Sozialverträglichkeit „hinzunehmen“ sei. Klimaschutz- und Mieterschutz dürfen jedoch nicht gegeneinander ausgespielt werden.

    Dazu Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF: „Energieeffizienz senkt die Heizkosten, entlastet die Bürger damit dauerhaft und ist somit ein Schlüssel für bezahlbares Wohnen. Und nicht nur das: wenn die Bundesregierung beim Bauen und Sanieren die Energieeffizienz nicht endlich voranbringt, sind sämtliche Energie- und Klimaziele 2030 Makulatur. Deshalb müssen lange versprochene Maßnahmen wie die Steuerförderung für Eigenheimsanierer endlich kommen. Investoren brauchen verlässliche politische Rahmenbedingungen.“

    „Nur auf den Neubau zu schauen, ist nicht zielführend. Um 1,5 Millionen Wohnungen zu schaffen, und dabei gleichzeitig die Klimaschutzziele der Bundesregierung im Blick zu behalten, ist das Augenmerk auf die Sanierung des Bestands und die Nachverdichtung zu richten. Derzeit ist die Sanierung von Bestandsgebäuden die größte Baustelle. Hier muss die Bundesregierung schnellstmöglich ansetzen – es muss neben attraktiveren Anreizen eine langfristige Planungssicherheit für Investitionen geben“,
    ergänzt Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des BuVEG.

    Der Gebäudesektor ist entscheidend, um die nationalen und internationalen Klimaschutzvereinbarungen zu erfüllen. 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der Treibhausgasemissionen fallen im Gebäudebereich an. Bis 2050 muss der Gebäudesektor weitestgehend klimaneutral sein. Um diese Ziele zu erreichen, dürfen die geltenden Standards aus der Energieeinsparverordnung im Gebäudeenergiegesetz auf keinen Fall aufgeweicht werden.

    „Von dem Versprechen, die Klimaschutzziele 2030 auf jeden Fall erreichen zu wollen, hatte ich mir ehrlich gesagt ein engagierteres und mutigeres Handeln erwartet. 2030 ist nicht mehr so weit weg. Leider bleibt es hier bisher bei einem Lippenbekenntnis – obwohl es seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zahlreiche Möglichkeiten zu einer beherzten Klimaschutz- und Energiepolitik gegeben hat. Der Wohngipfel ist eine davon. Entscheidende Akteure hierzu nicht einzuladen und womöglich Anforderungen aufzuweichen oder abzuschaffen, ist der falsche Weg. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen – und darum geht es beim Klimaschutz letztlich – ist zwar Staatsziel, aber nach allem, was nach außen sichtbar wird, kein dringendes Anliegen dieser Bundesregierung“,
    kritisiert Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW.

    In der Kritik stehen vor allem die verantwortlichen Minister Horst Seehofer, Peter Altmaier und Olaf Scholz. Die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierung ist trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag erneut gescheitert. Darüber hinaus wurde beschlossen, die aktuellen Effizienzanforderungen an Gebäude nicht weiter anzuheben. Auch in der EU tritt Deutschland als Bremser auf, zuletzt bei den Verhandlungen zur Energieeffizienzrichtlinie, der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Governance-Verordnung.

    Die Verbände befürchten daher, dass die energetischen Standards im Neubau im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) weiter vernachlässigt und möglicherweise sogar aufgeweicht werden. Als fadenscheinigen Grund führen daran interessierte Kreise an, dass Energieeffizienzanforderungen die größten Kostentreiber im Wohnungsbau seien. Studien zeigen jedoch, dass nur ein kleiner Anteil der Gestehungskosten auf Energieeffizienzanforderungen fallen. Ausschlaggebend sind viel mehr die stark gestiegenen Grundstückspreise sowie die Planungskosten.

    Dazu Martin Sabel Geschäftsführer des BWP: „Bezahlbarkeit und Nachhaltigkeit von Wohnraum sind kein Widerspruch, sondern gehen Hand in Hand. Wir dürfen die energetischen Standards nicht aufweichen und heute die Sanierungsfälle von morgen bauen. Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emission und zum Klimaschutz im Gebäudebereich, die wir heute nicht ergreifen, holen uns früher oder später ein und führen dann zu deutlich höheren Kosten durch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen“. Werden im Gebäudesektor nicht die in der EU vereinbarten CO2-Emissionen eingespart, wird der Kauf von Emissionsrechten teuer. Eine aktuelle Studie der Denkfabrik Agora Energiewende beziffert die Kosten auf 30 bis 60 Milliarden Euro bis 2030.

    Die Verbände betonen, dass Klimaschutz und Sozialverträglichkeit nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen, sondern viel mehr in Einklang gebracht werden müssen. Ein Absenken der Energieeffizienzanforderungen führe nicht zu mehr bezahlbarem Wohnraum, vielmehr könne ein energetisch ertüchtigter Gebäudebestand durch verringerte Heizkosten sogar einen Beitrag zu bezahlbarem Wohnraum leisten.

    Die steuerliche Förderung für Eigenheimbesitzer darf nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien im Neubau und Bestand schafft zudem Planungssicherheit- und Investitionssicherheit, so die Meinung der Verbände.

    Die Verbände fordern, dass in der angekündigten Gebäudekommission alle beteiligten Akteure am Tisch sitzen und Klimaschutz und Energieeinsparziele im Blick behalten werden.
  • Klima- und Mieterschutz: Energieeffizienz als Schlüssel für bezahlbares Wohnen

    Klima- und Mieterschutz: Energieeffizienz als Schlüssel für bezahlbares Wohnen

    Gemeinsame Pressemitteilung von DENEFF, GIH und VfW.

    Berlin. Am heutigen Mittwoch berät das Bundeskabinett über das Mietrechtsanpassungsgesetz. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF), der Verband für Wärmelieferung e. V. (VfW) und der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband e. V. (GIH) begrüßen, dass die Bundesregierung gegen den Missbrauch energetischer Modernisierungen zum „Herausmodernisieren“ von Mietern vorgehen will. Die Verbände betonen jedoch, dass dabei Mieter- und Klimaschutz nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften. Soll die Modernisierungsumlage wie im Koalitionsvertrag vereinbart gesenkt werden, müssten an anderer Stelle besserer Anreize für Vermieter geschaffen werden, damit energetische Modernisierungen attraktiv bleiben. Denn ohne umfassende Modernisierungen im Gebäudebestand seien die Klima- und Energiewendeziele Makulatur, so die Verbände. Die Gesetzesänderung sei eine Chance, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. In einer gemeinsamen Stellungnahme sprechen sie sich für eine weniger restriktive Kappungsgrenze für die Umlage von Modernisierungskosten, den Verbleib öffentlicher Fördermittel beim Vermieter, die Schaffung einer beschleunigten Modernisierungs-Abschreibung (AfA) für Vermieter und bessere Rahmenbedingungen für Energiedienstleistungen aus.

    Dazu Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF e. V.: „Energetische Modernisierungen werden zu Unrecht zum Haupt-Sündenbock für Mietpreissteigerungen gemacht. Wir hoffen, dass die Mietrechtsnovelle zu einer Versachlichung der Debatte führt und die energetische Modernisierung gezielt als Mittel zur Entlastung von Energie- und damit Wohnkosten unterstützt wird. Klimaschutz und Mieterschutz müssen dabei Hand in Hand gehen.“

    Benjamin Weismann, Bundesgeschäftsführer des Energieberaterverbandes GIH, fügt an: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung Modernisierungsmissbrauch eindämmen will. Leider könnte mit dem Gesetzentwurf der Schuss nach hinten losgehen: Die Senkung der Modernisierungsumlage und die Einführung der Kappungsgrenze von drei Euro je Quadratmeter machen umfassende, systemisch-energetische Modernisierungen nahezu unmöglich und führen eher zu Sanierungsdumping als zu mehr Mieterschutz. In Anbetracht des im letzten Jahr um rund 50 Prozent gestiegenen Heizölpreises lohnt sich Energieeffizienz nicht nur, sondern ist das Gebot der Stunde.“

    Auch Tobias Dworschak, Geschäftsführer des Verbandes für Wärmelieferung e. V. (VfW), sieht Verbesserungsbedarf: „Professionelle Energiedienstleistungen können helfen, das Mieter-Vermieter-Dilemma zu überwinden. Leider sieht das Gesetz nicht vor, die Rahmenbedingungen hierfür zu verbessern. Im Rahmen der Plattform Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wurden sich auf Möglichkeiten hierzu verständigt. Diese sollten jetzt berücksichtigt werden.“
  • Der Contractingmarkt in Zahlen: Neubauboom setzt sich fort

    Der Contractingmarkt in Zahlen: Neubauboom setzt sich fort

    Die jährliche Erhebung des VfW unter den Mitgliedsunternehmen, die Contracting-Dienstleistungen anbieten und ca. 60 % der Marktteilnehmer repräsentieren, hat ein weiteres Wachstum der Branche im Jahr 2017 gezeigt. Sowohl der Umsatz als auch die Zahl der abgeschlossenen Verträge ist gestiegen, allerdings bei den abgeschlossenen Verträgen mit einer geringfügig niedrigeren Steigerungsrate als noch im Vorjahr.
    Bei den Vertragszahlen kann eine Steigerung um 4 % auf 57.500 abgeschlossene Verträge verzeichnet werden. Der Jahresumsatz stieg von 2,77 Mrd. Euro im Jahr 2016 auf 3,1 Mrd. Euro im Jahr 2017. Dies entspricht einem Zuwachs von ca. 12 %, 2 % höher als im Vorjahr. Die Abfrage nach der Häufigkeit der realisierten Varianten (nach DIN 8930-5) ergab, dass 85 % der Projekte Energieliefer-Contracting, 8 % Einspar-Contracting, 2 % technischem Anlagenmanagement und 1 % dem Finanzierungs-Contracting entspricht.

    Die CO2-Entlastung wird mit über 5 Millionen Tonnen prognostiziert. 5 Millionen Tonnen entsprechen dem CO2-Ausstoß von ca. 3.000.000 modernen Mittelklassewagen bei durchschnittlicher Fahrleistung pro Jahr.
    In der Wohnungswirtschaft setzt sich der Neubauboom fort. In 2017 stellt der Neubau fast 50 % der umgesetzten Contractingprojekte in der Wohnungswirtschaft. 2015 lag der Wert im Neubau noch bei rund 20 %. Somit zeigt sich auch die starke Steigerung der Neubauzahlen in Deutschland (nach Statistischem Bundesamt + 90 % im Vergleich zu 2007) in den Zahlen des Contracting Sektors.

    Im Wohngebäudebestand ist eher ein Rückgang der Zahlen zu beobachten. Laut der aktuellen Umfrage ist dies insbesondere auf folgende Hemmnisse zurückzuführen:

    Unsicherheit und Einschränkungen durch die oft wechselnde Rechtslage
    Wärmelieferverordnung bzw. Kostenneutralität
    geringe Bekanntheit, Wahrnehmung der Kunden, Vorurteile
    Umgang mit Netzbetreibern in Kundenanlagen

    VfW-Geschäftsführer Tobias Dworschak kommentiert die Zahlen:

    „Es ist schön, zu sehen, dass die Energiedienstleister mit Contractinglösungen im Neubau überzeugen können und damit einen wertvollen Beitrag zu einer effizienten und nachhaltigen Versorgung leisten. Insbesondere im Wohngebäudebestand gibt es aber nach wie vor erheblichen Nachholbedarf – auch und gerade, wenn wir die Klimaziele erreichen wollen. Erstmal haben wir in diesem Jahr auch nach den wesentlichen Hemmnissen gefragt. Im Bereich der Wärmelieferverordnung spielen hier das aktuelle Zinsniveau und die aktuellen Energiepreise eine wesentliche Rolle. Es ist kaum einzusehen, dass der Erfolg der Wärmewende dauerhaft von derlei Faktoren abhängen soll.“

    Dworschak sieht hier auch die Politik in der Verantwortung und verweist auf den Maßnahmenkatalog des VfW, mit dem zentrale Forderungen für eine Verbesserung des Marktes vorliegen. Auch die anstehende Anpassung des Mietrechts bietet die Chance, die Bedingungen für Energiedienstleistungen im Wohngebäudebestand weiter zu verbessern. (siehe VfW Stellungnahme hierzu)
    Mit einem Wert von 4,6 (Skala 1-10) fällt die geschäftliche Erwartung der befragten Unternehmen deutlich geringer aus als im Vorjahr (5,9). Als Grund hierfür sieht Dworschak vor allem die weitere Zunahme der Unsicherheit in den Rahmenbedingungen (wie zuletzt in Sachen EEG-Umlage bei der Eigenstormerzeugung) und dem Ausbleiben politischer Impulse. „Klimaschutz scheint im Moment nicht die höchste Priorität zu genießen.“

    Die Daten werden unter den Verbandsmitgliedern per Fragebogen erhoben. Weitere Quellen sind Presseveröffentlichungen, öffentlich zugängliche Geschäftsberichte und Bilanzen, Presseveröffentlichungen und Direktbefragungen.
  • EU verlängert KWK-Ermäßigungen bis Jahresende

    EU verlängert KWK-Ermäßigungen bis Jahresende

    Die EU-Kommission verschafft der Bundesregierung mehr Zeit für eine Neuregelung der EEG-Umlage für KWK-Anlagenbetreiber. Die ursprünglich nur bis Ende 2017 geltende Übergangsregelung werde bis Ende 2018 verlängert, teilte die Kommission jetzt mit.

    Die Fördermaßnahme sei gemäß der EU-Beihilfevorschriften zulässig. Sie betrifft Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die zwischen August 2014 und Dezember 2017 in Betrieb gingen. Für diese fällt demnach bei der Eigenversorgung weiterhin eine ermäßigte und nicht die volle EEG-Umlage an. Der jetzige Beschluss stützt sich auf eine Vereinbarung, die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) schon im Mai 2018 getroffen hatten.

    Weitere Informationen
  • Kleine Straßen dürfen Kundenanlagen kreuzen

    Kleine Straßen dürfen Kundenanlagen kreuzen

    Aktuelle Entscheidung vom OLG Düsseldorf gibt mehr Sicherheit für Kundenanlagenbetreiber

    Düsseldorf – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 13.06.2018 dem Betreiber einer Kundenanlage den Rücken gestärkt. Entgegen heftigsten Widerstands seitens des örtlichen Verteilnetzbetreibers und der Landesregulierungsbehörde konnte so erreicht werden, dass das ganze vom Vor-Ort-Stromer versorgte Quartier als Kundenanlage akzeptiert wurde. Der dezentrale Stromlieferant kann seinen Strom weiterhin ohne Netzentgelte anbieten.

    Ein Bauträger hatte ein BHKW für 20 Reihenhäuser errichtet. Sechs davon waren durch eine Straße von den übrigen Häusern sowie der Erzeugungsanlage getrennt, wie der an dem Verfahren beteiligte Hamburger Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler von der Kanzlei Rechtsanwälte Günther aus Hamburg sowie Mitglied im Juristischen Beirat des VfW darlegte. Der Bauträger wollte alle Häuser selbst an ein vor Ort auf der einen Seite der Straße installiertes BHKW anschließen. Da dieses wärmegeführt betrieben werden sollte, sei es zudem notwendig gewesen, die Häuser außerdem an das öffentliche Netz anzuschließen. Der zuständige Betreiber des vorgelagerten Verteilernetzes habe daraufhin vom Bauträger verlangt, dass dieser für die Häuser jenseits der Straße als Netzbetreiber auftritt. Alternativ könne er selbst den Anschluss sicherstellen. In beiden Fällen hätten die Kunden Netznutzungsentgelte für den BHKW-Strom zahlen müssen.

    Diesem Ansinnen hat das OLG Düsseldorf nun mit seiner am 13. Juni 2016 getroffenen Entscheidung eine Absage erteilt, indem es den entsprechenden erstinstanzlichen Beschluss der Bundesnetzagentur vom 27. Juli 2017 in vollem Umfang bestätigt hat. Damit kann der Energiedienstleister, der das BHKW betreibt, seinen Mieterstrom netznutzungsfrei an alle Nutzer der 20 Reihenhäuser verkaufen, d.h. auch an die Nutzer, die auf der anderen Seite der Anliegerstraße leben und von dort den hocheffizient und umweltfreundlich erzeugten Strom direkt erwerben. Das Urteil falle erfreulich eindeutig aus und werde „in den meisten Konstellationen helfen“, ist sich Rechtsanwalt Legler sicher, da die angesprochene Konstellation in den meisten Quartieren, die sich für die dezentrale Versorgung aus PV- und/oder KWK-Anlagen anbieten, vorliegen dürfte. Nur bei der Querung größerer Straßen sowie dem Anschluss von weit mehr als 100 Letztverbrauchern würden Einzelfallbetrachtungen nötig bleiben.

    Rechtsgrundlage der Entscheidung ist § 3 Nr. 24a EnWG. Dieser definiert Kundenanlagen als Anlagen, die sich auf einem räumlich zusammengehörenden Gebiet befinden. Legler wies darauf hin, dass dies nicht zu verwechseln sei mit der Definition des „unmittelbaren räumlichen Zusammenhangs“, den das Gesetz z.B. für die Gewährung des neuen Mieterstromzuschlags für PV-Anlagen vorsieht.
    Informationen zu weiteren Urteilen zum Thema Kundenanlage sind in der VfW-Urteilssammlung erhältlich.

    Ansprechpartner für Rückfragen:
    RA Dr. Dirk Legler , Rechtsanwälte Günther Partnerschaft, Tel. 040 278494-0, legler@rae-guenther.de
  • VfW-Jahreskongress – Contracting die Quartierslösung!

    VfW-Jahreskongress – Contracting die Quartierslösung!

    Die dezentrale Energiedienstleistung Contracting bietet bereits seit Jahren ein erprobtes Geschäftsmodell, das gleichzeitig Effizienzpotentiale im Gebäudebestand hebt und zu einer wirtschaftlichen Versorgung beiträgt. Dies gilt insbesondere für sektorübergreifende Lösungsansätze im Quartier. Quartierslösungen sind ein wesentlicher Baustein zum Gelingen der Energiewende und waren aus diesem Grund auch das Kernthema des Jahreskongress des VfW am 12./13.06.2018 auf dem EUREF-Campus in Berlin.

    MdB Carsten Müller (CDU) betonte in seinem Grußwort die Wichtigkeit von dezentral agierenden Energiedienstleistern zur Umsetzung energieeffizienter Quartierslösungen: „Contracting steht für maßgeschneiderte Lösungen bei Energieversorgung und -einsparung, für hohe Effizienz und geringere Kosten sowie für Umwelt- und Klimaschutz. Bei der Entwicklung von grünen Stadtquartieren schaffen innovative Contractingmodelle die Voraussetzungen für nachhaltige energetische Lösungen sowie für eine unabhängige, dezentrale Energieerzeugung. Kommunale Akteure, die in Alt- und Neubauquartieren auf solche Modelle setzen, sind wichtige Impulsgeber und Katalysatoren der Energiewende: Sie tragen dazu bei, dass Einsparpotenziale gehoben werden und sich die Energieversorgung in Deutschland wandelt – weg von konventionellen, zentralen Großkraftwerken, hin zu einer dezentralen Struktur mit zahlreichen kleinen Erzeugungsanlagen. Wichtige Unterstützung erhalten sie dabei durch die Experten der Energiedienstleistungsbranche.”
    Im Anschluss berichtete Herr Dr. Frank Heidrich (BMWi) über Förderungen und Quartiere – und stellte sich der intensiven Diskussion über die damit einhergehenden notwendigen Änderungen am Mietrecht (WärmeLV, Kostenneutralität) sowie den verpflichtenden Einbau von Wärmemengenzählern.
     
    Neben den spannenden Projektvorstellungen von erfolgreich umgesetzten Quartierslösungen war die Podiumsdiskussion mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft eines der Highlights des ersten Tages. Ralph Lenkert, MdB Die Linke, Prof. Dr. Martin Neumann, MdB FDP, Robert Riechel, difu Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH, Matthias Schmitz-Peiffer, HOWOGE Wärme GmbH, Philipp Schönenborn, RheinEnergie AG und Dr. Julia Verlinden, MdB Bündnis ´90/Grüne diskutierten darüber, wie dezentral „dezentral“ eigentlich sein kann.
    Einige spannende Zukunftskonzepte konnten die Teilnehmer direkt vor Ort im Zuge der Abendveranstaltung besichtigen. Der EUREF-Campus ist eine Plattform für innovative Energiekonzepte und Start ups. An sichtbaren technologischen Lösungen wie Elektroladesäulen, Windrädern oder Elektroautos bekamen die Teilnehmer einen Einblick in die Themen „vernetzte Mobilität“, „intelligente Energieversorgung“ und „energieeffizientes Bauen“ auf dem Campus.
     
    Highlights des zweiten Tages waren neben den umfangreichen Vorstellungen verschiedener Förderungen die vier parallelen Workshops. Hierbei wurde intensiv über die Themen „Wärmenetze 4.0″, „Dezentrale Quartiersversorgung“, „Förderung von Quartieren“ und „Zukunftswerkstatt – VfW intern“ debattiert und Lösungsansätze erarbeitet.
     
    „Wir freuen uns, dass eine Mischung aus über 120 Vertretern von Politik, Energiedienstleistern, Herstellern, Verbänden und Öffentlichkeit sowie der interessanten Fachausstellung von Unternehmen und Start-ups der Energiedienstleistungsbranche den Jahreskongress bereichert haben“ zieht Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW, Bilanz. „Besonders konstruktiv waren die intensiven Diskussionen im Anschluss an die Grußworte, in der Podiumsrunde sowie bei den Workshops, bei denen wichtige Zukunftskonzepte und Ideen für eine erfolgreiche Umsetzung von Quartierslösungen erarbeitet wurden. Der Jahreskongress war ein voller Erfolg.“
  • Koalitionsvertrag – gute Ansätze mit Luft nach oben

    Koalitionsvertrag – gute Ansätze mit Luft nach oben

    Im vorgestern veröffentlichten Koalitionsvertrag gibt es aus Sicht des VfW – die führende Interessensvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen gute Ansätze für eine erfolgreiche Energiewende. Besonders lobenswert sind die Bemühungen zum Thema Digitalisierung und Energieeffizienz, die sich als roter Faden durch viele Bereiche des Vertrages ziehen. Allerdings bleibt noch Luft nach oben.

    Mit den geplanten Maßnahmen wurden auch einige der Forderungen aus dem VfW-Maßnahmenkatalog zu den Koalitionsverhandlungen Ende letzten Jahres umgesetzt. Allerdings gibt es weiterhin noch Handlungsbedarf, insbesondere bei den Themen Wärmewende sowie Gleichstellung von Eigenversorgern und Energiedienstleistern.

    Verbesserung der Rahmenbedingungen für Quartierslösungen
    Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen durch einen geplanten Quartiersansatz ist aus Sicht des VfW positiv. Allerdings sollte der Ansatz nicht nur bei der Effizienz, sondern auch bei der Erzeugung gelten. Wenn zu erwarten ist, dass der Quartiersansatz zu besseren Effizienzmaßnahmen motiviert und dadurch insgesamt CO? einspart, ist nur folgerichtig, diesen Ansatz auf die Erzeugung auszuweiten, um auch auf dieser Seite mehr CO? einzusparen. Maßnahmen auf Erzeugerseite und Maßnahmen auf Einsparseite müssen hierbei nicht in Konkurrenz zueinander gestellt werden.

    Weiterentwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung
    Der VfW begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) weiterzuentwickeln. KWK soll CO?-ärmer ausgestaltet werden und flexibilisiert werden. Außerdem sollen KWK-Anlagen und Fernwärmeinfrastruktur ausgebaut und effizienter werden. Unbedingt sollte hierbei darauf geachtet werden, dass nicht wieder eine Diskriminierung zwischen Eigenversorgung und Energiedienstleistung aufgebaut wird. KWK-Anlagen, die von professionellen Dienstleistern betrieben werden, sind in der Regel effizienter und wirtschaftlicher im Betrieb. Diese Vorteile sollten nicht durch eine Diskriminierung bei der Abgabenlast aufgehoben werden.
     
    Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
    Ebenfalls begrüßt der VfW den Beschluss, den Sanierungsfahrplan für Bundesliegenschaften umzusetzen. Die öffentliche Hand muss bei der Energieeffizienz als gutes Beispiel vorrangehen und ihre Liegenschaften auf den energietechnisch besten Stand bringen. Energiedienstleister, die Energieliefer-Contracting oder Einspar-Contracting anbieten, sind hier die idealen Partner für die öffentliche Hand. Bereits in der Vergangenheit haben Energiedienstleister in vielen öffentlichen Liegenschaften bewiesen, dass sie effizienzsteigernde Maßnahmen effektiv umsetzen können. Ebenfalls ermöglicht es das Contracting-Modell Kommunen, die über wenig liquide Mittel verfügen, ihre Liegenschaften haushaltsneutral zu modernisieren.

    Außerdem plant die Bundesregierung eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einzurichten. Der VfW begrüßt dies und bietet hier selbstverständlich seine Unterstützung an.

    „Die geplanten Maßnahmen im Koalitionsvertrag sind ein erster Schritt in die richtige Richtung“, bestätigt Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW. „Es wird aber vor allem darauf ankommen, jetzt aktiv zu werden! Die Energiedienstleister stehen einer möglichen neuen großen Koalition hier mit Rat und Tat zur Seite. Ein weiteres Mal die Klimaziele zu verfehlen, wäre nicht nur eine echte Blamage für Deutschland – sondern auch eine Katastrophe für unsere Zukunft.“

    „Die Anforderungen zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen sind für Gebäudeeigentümer und Gebäudeverwalter umfangreich und komplex und sollten daher von einem Energieexperten, also einem professionell aufgestellten Energiedienstleister, durchgeführt werden“, so Dworschak weiter. „Es ist daher unbedingt erforderlich, auch die Rahmenbedingungen für Contractoren und Energiedienstleister zu verbessern, damit die großen Einsparpotentiale in Deutschland ausgeschöpft werden können. Insofern bedauern wir sehr, dass in dem Koalitionsvertrag Energiedienstleistungen wie z. B. das Contracting nicht die Beachtung finden, die ihnen im Hinblick auf ihren Beitrag zum Gelingen der Energiewende zukommt.“

    Den Maßnahmenkatalog finden Sie rechts unter Downloads.