Kategorie: Pressemeldung

  • Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2050 geht nur mit Energiedienstleistern als Umsetzer

    Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2050 geht nur mit Energiedienstleistern als Umsetzer

    16.03.2021 | Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) veröffentlicht Impulspapier für  klimaneutrale Wärme bis 2050 – Energiedienstleister sollten bei der Umsetzung eine wichtige Rolle spielen.

    Im Rahmen eines Stakeholderdialogs hat das BMWi ein Impulspapier mit Maßnahmen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2050 veröffentlicht. Tobias Dworschak, vedec-Geschäftsführer: „Wir begrüßen die Initiative des BMWi, allerdings fehlt uns dort eine Idee, wie und wer diese Maßnahmen durchführen soll.“

    Das BMWi möchte den Wärmebedarf u.a. über Effizienzmaßnahmen erheblich senken und die Wärmeversorgung schrittweise auf Erneuerbare Wärme und unvermeidbare Abwärme umstellen. Aktuell wird ein Großteil der Wärme insbesondere in Bestandsgebäuden und in Prozessanlagen noch durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe mit entsprechenden CO₂-Emissionen erzeugt, bis 2050 soll die Wärmeerzeugung nur noch CO₂-frei erfolgen.

    Der Übergang hin zu Erneuerbarer Wärme, unvermeidbarer Abwärme und CO₂-freien Brennstoffen muss laut BMWi organisiert werden. „Energiedienstleister stehen dafür in den Startlöchern. Sie haben die Expertise, die notwenigen Maßnahmen durchzuführen und dabei auch noch einen hohen Grad an Energieeffizienz umzusetzen und sollten daher frühzeitig mit integriert werden. Außerdem müssen die Rahmenbedingungen stimmen.“ so Dworschak weiter 

    Die Wirklichkeit sieht jedoch völlig anders aus: Seit Jahren legt die Bundesregierung modernen Energieeffizienzdienstleistungen immer neue Steine in den Weg. Sei es bei der Wärmelieferverordnung oder beim Erneuerbaren-Energien-Gesetz. Dabei wären sie der Königsweg für die Umsetzung einer klimaneutralen Wärmeversorgung.

    „Wir werden uns im Rahmen des nächsten Stakeholdermeetings am 13.04.2021 intensiv für die Berücksichtigung von Energiedienstleistern bei der konkreten Umsetzung einsetzen.“ kündigt Dworschak an
  • 8 Jahre Wärmelieferverordnung – Novelle ist längst überfällig

    8 Jahre Wärmelieferverordnung – Novelle ist längst überfällig

    08.03.2021 | Modernisierungsstau im Wohngebäudebestand durch die Wärmelieferverordnung (WärmeLV). Geplante Evaluierung der WärmeLV macht Hoffnung auf eine Verbesserung der aktuellen Situation.

    Vor knapp acht Jahren wurde mit der WärmeLV erstmalig eine einheitliche Regelung für die Umstellung auf Wärmelieferung (Contracting) eingeführt. Der erhoffte Effekt bei den Sanierungsraten im Wohngebäudebestand ist jedoch ausgeblieben. Ganz im Gegenteil: die WärmeLV stellt ein wesentliches Hemmnis bei der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im Zuge einer energetischen Sanierung durch einen professionellen Energiedienstleister/Contractor dar. Eine Novelle ist längst überfällig. Hoffnung macht die vom Bundesjustizministerium (BMJV) vergebene Evaluierung der WärmeLV an die Prognos AG und die KEA Baden-Württemberg.

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: „Wir setzen uns bereits seit vielen Jahren für eine Novellierung der WärmeLV ein. So haben wir bereits in unserem Maßnahmenkatalog zur Bundestagswahl 2017 dringend notwendige Anpassungen im Sinne des Klimaschutzes gefordert. Umgesetzt hat die Bundesregierung davon bisher nichts.“

    „Die jetzt anstehende Evaluierung der WärmeLV ist auch ein Erfolg der vom vedec initiierten Arbeitsgruppe WärmeLV 2020, deren Mitglieder sich dafür beim BMJV eingesetzt haben. Wir erhoffen uns hiervon den dringend benötigten Impuls, um eine Novelle der WärmeLV im Sinne des Klimaschutzes und des Erfolgs der Energiedienstleistungen voran zu treiben.“ so Dworschak weiter.

    Prognos und die KEA führen aktuell eine Umfrage u.a. bei den Anbietern gewerblicher Wärmelieferung durch. Rückmeldefrist ist der 19.03.2021.

    Was muss sich konkret ändern?
    In der Kostenneutralitätsberechnung gemäß WärmeLV müssen auch solche Maßnahmen berücksichtigt werden können, die der Energiedienstleister im Bereich der Kundenanlage durchführt und die die Energieeffizienz der Wärmeversorgung des Gebäudes verbessern.

    Die bestehende Gesetzeslage stellt ein wesentliches Hemmnis für die Umstellung auf effizientere Technologien und Erneuerbare dar. Dieses besteht darin, dass die Effekte zusätzlicher Investitionen (z.B. hydraulischer Abgleich, Steuerungstechnik), nicht bei dem so genannten Kostenvergleich entsprechend der Vorgaben der WärmeLV angerechnet werden dürfen. Erlaubt ist nur eine Anrechnung von Maßnahmen, die an der Energieversorgungsanlage selbst vorgenommen werden, nicht aber Maßnahmen, die „hinter dem Wärmemengenzähler“ durchgeführt werden.

    Außerdem sollte eine „Erneuerbare-Pauschale“ für den Kostenvergleich eingeführt werden (siehe Positionspapier „Mehr Erneuerbare im Contracting“ vom BEE und vedec). 
  • Wahlprüfsteine: Parteien sehen Contracting als wichtige Säule für den Klimaschutz

    Wahlprüfsteine: Parteien sehen Contracting als wichtige Säule für den Klimaschutz

    02.03.2021 | Der vedec veröffentlicht seine Wahlprüfsteine im Rahmen der anstehenden Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

    Am 14.03.2021 wird in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. Der vedec hat im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Dabei wurde deutlich, dass die Effizienzdienstleistung Contracting von den Parteien als wichtig angesehen wird, um das Klima zu schützen und die Energiewende in Deutschland weiter voranzutreiben. Neben den Einsatz von Erneuerbaren Energien in Kombination mit Effizienzmaßnahmen wird auch die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung als eine weitere wichtige Säule für den Klimaschutz gesehen.

    Konkret gefragt wurde in beiden Bundesländern nach der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Die Parteien sind sich einig, dass die Vorbildfunktion einen wichtigen Signalcharakter für die Bevölkerung und Unternehmen hat und daher verstärkt Energieeffizienzprojekte erfolgreich implementiert werden müssen. So möchte beispielsweise die CDU Baden-Württemberg eine klimaneutrale Landesverwaltung umsetzen und die SPD bestehende Förderprogramme auch auf Kommunen ausweiten. 

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: „Wir begrüßen es sehr, dass die Parteien sich für eine Stärkung der öffentlichen Vorbildfunktion einsetzen, wenngleich in der Vergangenheit bereits viele Chancen zur Verbesserung der aktuellen Situation verpasst wurden.“

    „Für die Umsetzung von nachhaltigen Energieeffizienzmaßnahmen ist das Energiespar-Contracting prädestiniert. Die Corona-Krise hat die ohnehin schon knappen Kassen der Kommunen weiter belastet, es bietet sich daher an, für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude einen Experten, also einen Contractor einzuschalten. Längerfristig werden die Haushalte durch die verringerten Energiekosten sogar entlastet.“ so Dworschak weiter.

    Weitere Themen der Wahlprüfsteine sind die möglichen Benachteiligungen für hocheffiziente KWK durch den CO₂-Preis und der Modernisierungsstau durch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg.

    Die vollständigen Wahlprüfsteine finden Sie rechts unter Downloads. Außerdem befasst sich die aktuelle Folge unseres Podcast mit den Wahlen.
  • Neue Dynamik im Contracting-Markt durch Erneuerbare Energien

    Neue Dynamik im Contracting-Markt durch Erneuerbare Energien

    15.02.2021 | vedec und BEE legen gemeinsames Impulspapier vor

    Dezentrale Versorgungskonzepte gewinnen im Zuge der Energiewende zunehmend an Bedeutung. Dies ermöglicht wiederum eine aktive Beteiligung unterschiedlicher Gruppen an der Energiewende. Falls es allerdings an dem notwendigen Fachwissen und/oder an der erforderlichen Finanzkraft zur Umsetzung fehlt, dann können Energiedienstleister bzw. Contractoren einen wertvollen Beitrag für den forcierten Ausbau der Erneuerbaren Energien leisten.

    Der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec) und der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) haben sich vor diesem Hintergrund mit der Fragestellung beschäftigt, wie Erneuerbare Energien im Contracting-Markt neues Wachstum generieren können. Dazu wurden im Rahmen von Workshops und in Diskussion mit Vertretern beider Branchen und Beratungsunternehmen Marktpotenziale und Hemmnisse für Erneuerbare Energien im Contracting herausgearbeitet. Im zweiten Schritt wurden zielführende Handlungsempfehlungen zum Abbau bestehender Hemmnisse entwickelt und im gemeinsamen Impulspapier „Mehr Erneuerbare im Contracting“ veröffentlicht. Diese Handlungsempfehlungen gliedern sich in drei Bereiche:

    ·         Anpassung der Kostenneutralitätsberechnung nach BGB/Wärmelieferverordnung
    ·         Stärkung der klimafreundlichen Energieversorgung im Quartier
    ·         Berücksichtigung der „Contracting-Idee“ im zukünftigen Förderregime

    „Mit dem Voranschreiten der Energiewende gewinnen klimafreundliche Versorgungskonzepte unter Einbindung von Erneuerbaren Energien zunehmend an Bedeutung“, so VEDEC-Geschäftsführer Tobias Dworschak. „Insbesondere bei der Realisierung komplexerer Projekte bedarf es „Energiewende-Profis“, welche eine zukunftsweisende Projektplanung und eine erfolgreiche Betriebsführung sicherstellen. Diese Rolle können Contractoren ausfüllen“. Gleichzeitig sorgen unzureichende Rahmenbedingungen dafür, dass Erneuerbare Energien im Contracting-Markt bislang noch nicht ihr volles Potenzial entfalten können.

    Diese Ansicht wird von Dr. Simone Peter, BEE-Präsidentin, geteilt: „Das EEG hat dafür gesorgt, dass die Kosten der gebäudenahen Stromerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien in den vergangenen Jahren rapide gesunken sind. Dies ermöglicht es einer Vielzahl unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen, aktiv an der Energiewende zu partizipieren“, so Peter. „Dementsprechend sind weitere Hürden für den Einsatz von Erneuerbaren Technologien, neben dem Strom- auch im Wärmesektor sowie künftig in der Kopplung mit Elektromobilität, Hausspeichern und Smart Metering abzubauen. Dabei freut es mich besonders, dass ein branchenübergreifendes Verständnis zwischen VEDEC und BEE entwickelt werden konnte“.

    Das vollständige Impulspapier finden Sie rechts unter Downloads.
  • vedec zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetz: verpasste Chancen für den Klimaschutz

    vedec zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetz: verpasste Chancen für den Klimaschutz

    Die Bundesregierung verpasst bei der kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedeten Novelle des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erneut die Chance, die Rahmenbedingungen für klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen mit Kundenanlagen zu verbessern.

    Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht beschlossen. Die Bundesregierung verpasst dabei erneut Chancen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für klima- und mieterfreundliche Quartiersprojekte mit Kundenanlagen.

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: „Die Novelle des EnWG hätte unbedingt dazu genutzt werden müssen, die rechtlichen Hindernisse für funktionierende Konzepte zur Effizienzverbesserung bei der Quartiersversorgung zu beseitigen. Wie schon bei der EEG-Novelle verpasst die Bundesregierung es erneut, die Rahmenbedingungen für Quartierslösungen zu verbessern“.

    In seiner Stellungnahme hat der vedec sich für die Einführung einer weitere Kategorie „Kundenanlagen zur Quartiersversorgung“ im EnWG eingesetzt, die einen Sondertatbestand für die kleine dezentrale Stromversorgung aus KWK und/oder Erneuerbaren Energien schafft. „Außerdem haben wir vorgeschlagen, bei dem räumlich zusammengehörenden Gebiet auch auf den Quartiersgedanken abzustellen.“ so Dworschak weiter.

    Steigende Mieten gerade in Ballungsräumen belasten die Haushalte der Mieter. Zusätzliche Belastungen durch die notwendigen Veränderungen zur Erreichung der Klimaziele sollten vermieden werden. Dezentrale Versorgungsprojekte in Quartieren mit Kundenanlagen zeichnen sich dadurch aus, dass die Versorgungskosten für die Mieter und anderen Nutzer trotz umfassender Modernisierung der Energieanlagen nicht höher sind als bei klimaschädlichen konventionellen Versorgungskonzepten (Öl-und Gasheizung, Kohlestrom). Dezentrale sektorgekoppelte Energieversorgungskonzepte sind also dann, wenn sie nicht durch das geltende Regulierungsrecht verhindert würden, ein Weg zur sozialverträglichen Erreichung der Klimaziele ohne neue Subventionsregelungen.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • vedec zum CO₂-Preis – Verteilung muss an Energieeffizienzkriterien gekoppelt werden

    vedec zum CO₂-Preis – Verteilung muss an Energieeffizienzkriterien gekoppelt werden

    Um weitere Anreize für den Klimaschutz zu setzen, sollte bei der Aufteilung des CO₂-Preises Effizienzkriterien herangezogen werden. Dabei sollte sowohl der Effizienzgrad des Gebäudes an sich, wie auch der Effizienzgrad der energetischen Versorgung berücksichtigt werden. Tobias Dworschak, vedec-Geschäftsführer: „Damit der CO₂-Preis auch seine volle Wirkung entfalten kann, ist es unbedingt erforderlich, dass die Verteilung des CO₂-Preis an Energieeffizienzkriterien geknüpft wird. Konkret schlagen wir vor, für die Bewertung des Gebäudes den Energieeffizienzausweis als Kriterium zu nutzen und bei der energetischen Versorgung den Jahresnutzungsgrad der Energieerzeugungsanlagen.“

    Die Messung des Wärmeverbrauchs ermöglicht es erst, einen ineffizienten Betrieb zu erkennen und Verbesserungsmaßnahmen zielgenau zu veranlassen. Ob die vom Vermieter betriebene Zentralheizung effizient läuft, kann im Regelfall nicht kontrolliert werden, weil man nur die verbrauchte Brennstoffmenge, nicht aber die damit erzeugte Wärmemenge kennt. Ein Wärmemengenzähler, der die im Kessel erzeugte Wärmemenge misst, schafft die nötige Transparenz. Entsprechend würden Wärmemengenzähler sehr dabei helfen, eine gerechte Verteilung der CO₂-Kosten zu ermöglichen. 

    „Wir setzen uns bereits seit vielen Jahren für den verpflichtenden Einbau von Wärmemengenzählern ein. Wärmemengenzähler schaffen die notwendige Transparenz und ermöglichen eine gerechte Verteilung der CO₂-Kosten.“ so Dworschak weiter.

    Weitere Informationen sowie ein Positionspapier des vedec zum verpflichtenden Einbau von Wärmemengenzählern sind auf www.vedec.org erhältlich.

    Positionspapier
  • Der Contractingmarkt in Zahlen: robuste Marktentwicklung

    Der Contractingmarkt in Zahlen: robuste Marktentwicklung

    Die jährliche Erhebung des Verbands für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (vedec) unter den Mitgliedsunternehmen hat ein weiteres Wachstum der Branche für das Jahr 2019 gezeigt. Umsatz (+9,6 %) und die Anzahl der abgeschlossenen Verträge (+5,5 %) steigen weiterhin kontinuierlich. Die Wachstumsraten sind jedoch in den letzten 10 Jahren stetig gesunken (2010 noch 12 % Vertragszuwachs zu 5,5 % im Jahr 2019). Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer „Wir sehen in den letzten Jahren eine robuste Marktentwicklung. Das Wachstumspotential ist jedoch noch weitaus größer. Schwierige Rahmenbedingungen insbesondere im Wohngebäudebestand verhindern aktuell höhere Wachstumsraten.“

    Mit einem Wert von 6,0 (Skala 1-10) fällt die geschäftliche Erwartung der befragten Unternehmen verhalten positiv aus. Im Jahr 2017 lag der Wert noch bei 4,6. Dennoch sehen die Befragten noch erhebliche Hemmnisse für den Contractingmarkt. Vor allem die Wärmelieferverordnung und die Kostenneutralität schränken die Möglichkeiten von Contracting im Gebäudebestand nach wie vor sehr ein. Neben dem aktuellen Zinsniveau und den derzeitigen Energiepreisen werden auch die unzuverlässigen Rahmenbedingungen als hinderlich angesehen. Unterstützend für das Geschäftsmodell Contracting waren hingegen das gesteigerte Interesse der Öffentlichkeit an umweltfreundlichen Lösungen, sowie der weiterhin anhaltende Bauboom.

    Gefragt wurde außerdem nach dem aktuellen Stand der Digitalisierung in Contracting-Unternehmen. Mit einem Wert von 5,8 (Skala 1-10) sind die befragten Unternehmen auf einem guten Weg, auch wenn es weiterhin noch Nachholbedarf gibt.

    Mit einem Wert von 6,4 sehen die Befragten einen großen Einfluss der Digitalisierung auf die bestehenden Geschäftsmodelle. Als die wichtigsten Auswirkungen nannten die Befragten u.a. die steigende Energieeffizienz, die verbesserte Störungsbeseitigung, die Möglichkeit zu Fernüberwachung und -zugriff, schnellere Reaktionszeiten sowie die verbesserte Kundenkommunikation.
    Auf die Frage, was den Markt jetzt und in Zukunft beschäftigt, wurde insbesondere der CO₂-Preis, die Zukunft der KWK, Contracting mit Erneuerbaren Energien, die Wärmelieferverordnung und die dezentrale Energieversorgung genannt.

    Gefragt wurde in diesem Jahr u. a. auch nach den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Contracting-Branche. Ein Großteil der Befragten sieht keinen Einfluss für die Branche, ein kleiner Teil sogar positive Effekte.
    Die Daten werden unter den Verbandsmitgliedern per Fragebogen erhoben. Weitere Quellen sind Presseveröffentlichungen, öffentlich zugängliche Geschäftsberichte und Bilanzen, Presseveröffentlichungen und Direktbefragungen.

    Alle Zahlen des vedec sowie weitere Informationen sind unter hier erhältlich.
  • Bundesregierung muss bei EU-Renovierungswelle vorangehen

    Bundesregierung muss bei EU-Renovierungswelle vorangehen

    48 Verbände haben in einem am 10.11. veröffentlichten Brief an die Bundesregierung appelliert, sich im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für die Umsetzung der „Renovation Wave“-Strategie der EU-Kommission einzusetzen und von europäischen Investitionshilfen für energetische Gebäudemodernisierung in Deutschland Gebrauch zu machen. Unterzeichnet wurde der Brief von einer außerordentlich breiten Koalition aus Immobilienverwaltern, Baugewerbe, Handwerk und Industrie bis zu Verbraucherschützern und Umweltverbänden.

    Der „Renovierungswelle“ genannte Vorschlag der EU-Kommission wurde am 14. Oktober veröffentlicht und sieht eine Novelle der maßgeblichen EU-Richtlinien sowie milliardenschwere Investitionshilfen für die EU-Mitgliedsstaaten zur Verdopplung der energetischen Gebäudemodernisierung vor. Die Initiative ist ein Flaggschiffprojekt des Europäischen Green Deals von Ursula von der Leyen, der verstärkten Klimaschutz und wirtschaftliche Erholung nach der COVID-19-Krise miteinander verbinden soll.

    Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft habe sich bislang nicht öffentlich dazu geäußert, merken die Verbände an, und formulieren ein klares Anliegen: „Bitte nutzen Sie die verbliebenen Wochen bis zum Jahresende, um Unterstützung im Rat der EU und im Europäischen Rat für die Renovation Wave zu mobilisieren und der EU-Kommission damit ein starkes Mandat für die Ausarbeitung der Regulierungsvorschläge zu geben.“ Bis Ende 2020 koordiniert Deutschland die Verhandlungen um den künftigen EU-Haushalt, das 750 Milliarden Euro schwere EU-Investitionspaket zur Konjunkturbelebung und die Verhandlungen zu einer möglichen Anhebung des CO₂-Ziels im Rahmen eines EU-Klimaschutzgesetzes.

    Auch hat Deutschland noch keine Ideen vorgelegt, welche zusätzlichen grünen Investitionsprogramme sich für eine Ko-Finanzierung aus den dafür vorgesehenen EU-Konjunkturtöpfen eignen würden. Von diesen Hilfen solle Deutschland Gebrauch machen, fordern die Verbände, und etwa mit neuen Sonderprogrammen in die energetische Modernisierung von Schulen sowie in die Aus- und Weiterbildung von Baufachkräften investieren.

    Zuletzt habe in Deutschland dank verbesserter Förderkonditionen die Nachfrage nach energetischen Modernisierungen spürbar zugenommen. Allerdings reiche das aktuelle Niveau noch bei Weitem nicht aus, um die Energie- und Klimaziele zu erreichen. Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: „Die Renovierungswelle der EU bietet für Deutschland große Chancen für den Klimaschutz. Jetzt gilt es entschlossen zu handeln und die aktuellen Benachteiligungen von Energiedienstleistern in vielen Bereichen, wie beispielsweise dem EEG oder der Wärmelieferverordnung, zu beseitigen. Denn nur Energiedienstleister haben auch das nötige Know How, um die notwendige Renovierungswelle auch mit einem hohen Grad an Energieeffizienz umzusetzen.“

    Den vollständigen Appell finden Sie rechts von der Meldung unter Downloads.
  • VfW zum EEG 2021: Verpasste Chancen für klimafreundliche Quartiersprojekte

    VfW zum EEG 2021: Verpasste Chancen für klimafreundliche Quartiersprojekte

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in dieser Woche mit einer Frist von wenigen Tagen zu einer Verbändeanhörung zum Referentenentwurf zur Änderung des EEG eingeladen. Der VfW kritisiert in seiner Stellungnahme u.a. die verpassten Chancen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für klima- und mieterfreundliche Quartiersprojekte mit Kundenanlagen.

    Der aktuelle Referentenentwurf zum EEG engt an vielen Stellen klima- und mieterfreundliche Quartiersprojekte mit Kundenanlagen und Mieterstrom unnötig ein. Beispielsweise gibt es den Mieterstromzuschlag nur für Solaranlagen, die an oder in einem Wohngebäude installiert werden und eine installierte Leistung von maximal 100 Kilowatt aufweisen. Größere Wohnquartiere fallen somit aus der Förderung.

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW: „Der Mieterstromzuschlag sollte aus unserer Sicht nicht kleinteilig auf einzelne Wohngebäude beschränkt werden, sondern auch für Quartiersversogungskonzepte zur dezentralen Stromversorgung mit PV-Strom offenstehen .Das hätte den Vorteil, dass auch energetisch sinnvolle Lösungen für gerade sozial schwache Mieter erfasst werden können.“
    Insbesondere sozial schwächere Mieter wohnen meist nicht im selben (kleineren) Gebäude, in dem die PV-Anlage errichtet würde, sondern in Wohnkomplexen, für die ggf. die für die Mieterstrombelieferung einzig in Betracht kommende PV-Anlage notwendig auf dem Nachbarhochhaus stehen müsste.

    Eine Beibehaltung des Begriffes „Wohngebäude“ würde zu neuen Abgrenzungsfragen und damit auch neuen Umsetzungshemmnissen gerade bei den Formen der Mieterstromversorgung führen, bei denen der Mieterstrom teilweise auch aus KWK produziert würde.

    Zudem würden energetisch sinnvolle Zukunftslösungen durch die Begrenzung auf das „Wohngebäude“ unnötig eingeschränkt werden: eine E-Tankstelle in der Wohnanlage/Tiefgarage wäre nicht erfasst, ebenso wenig eine PV-Anlage auf dem Dach der benachbarten Garage. Grundsätzlich würden dadurch neue klimafreundliche Modelle der Sektorenkopplung erschwert werden.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Contractingverband VfW: Diskriminierung von Effizienzdienstleistungen muss beendet werden!

    Contractingverband VfW: Diskriminierung von Effizienzdienstleistungen muss beendet werden!

    Im Juli hat Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft übernommen. Deutschland sollte diese Chance nutzen, um Hemmnisse für klimafreundliche Effizienzdienstleistungen abzubauen.
    Mit dezentralen Effizienzdienstleistungen bringen Contractoren die Energiewende dahin, wo sie hingehört: Vor Ort zu den Bürgerinnen und Bürgern, zu Gewerbe und Industrie. Sie versorgen Häuser und Quartiere mit Wärme, Strom, Kälte, Licht, aber auch mit Lösungen rund um Mobilität. Technologieoffen, sicher und mit einem Versprechen für Energieeffizienz. Trotz dieser schlagkräftigen Argumente sind die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Contracting-Lösungen insbesondere im Gebäudebestand nach wie vor unzureichend. Der Grundstein für die deutsche Gesetzgebung wird durch die Vorgaben der EU gelegt. Daher sollte Deutschland die Ratspräsidentschaft nutzen, um bestehende Hemmnisse für klimafreundliche Effizienzdienstleistungen zu beseitigen.

    Eines der wesentlichen Hemmnisse bei der Umsetzung ist die Ungleichbehandlung von Energiedienstleistern und Eigenversorgern: Nach aktueller Rechtslage ist die Umlegung der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen. Bei einer Modernisierung durch den Vermieter mit Eigenversorgung können jedoch auch höhere Kosten umgelegt werden. Dies führt dazu, dass in vielen Fällen die Durchführung der Modernisierung durch einen Energiedienstleister nicht möglich ist. Es entsteht ein Modernisierungsstau, da die Sanierung oft gar nicht durchgeführt wird. Ähnlich ist es bei der EEG-Umlage: Energiedienstleister müssen die volle Umlage zahlen, während Eigenversorger nur 40 % zahlen müssen.Tobias Dworschak, VfW Geschäftsführer „Wir fordern eine Anpassung der bestehenden Gesetzeslage. Die energetische Modernisierung der Wärmeversorgung durch einen Energiedienstleister muss umlegbar sein, solange die dabei entstehenden Kosten unterhalb der Kosten liegen, die bei einer Modernisierung durch den Vermieter zu erwarten wären. Außerdem sollten auch Energiedienstleister nur 40 % der EEG-Umlage zahlen müssen“.

    Die Ergebnisse des im Juni 2020 beendeten 
    QualitEE-Projekts, welches durch die europäische Kommission im Rahmen des Horizon 2020-Programms finanziert wurde, untermauern diese Forderung sowohl für Deutschland als auch Europa insgesamt. Als wichtigste Hemmnisse für fortschrittliche Energiedienstleistungen wurden dabei in fast allen Mitgliedsstaaten -darunter eben auch Deutschland- die mangelnde Unterstützung durch die jeweiligen Regierungen identifiziert. Dies führt wiederum zu einem mangelnden Vertrauen potenzieller Investoren und Kunden in die Branche, was das Wachstum nachteilig beeinflusst. Zur Behebung dieser Missstände wurden 28 Pilotprojekte mit einem Volumen von 33 Mio. € angestoßen. Dies ist viel zu wenig für die Behebung der genannten Mängel und es bedarf sowohl auf EU-Ebene als auch nationaler Ebene weiterer Projekte dieser Art.