Kategorie: Pressemeldung

  • Energiedienstleister im Klimaschutzprogramm angemessen berücksichtigen

    Energiedienstleister im Klimaschutzprogramm angemessen berücksichtigen

    14.08.2023 | Energiedienstleister im Klimaschutzprogramm angemessen berücksichtigen

    Die dramatischen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und der ungebremsten Klimakrise machen ein schnelles und entschlossenes Handeln notwendig. Ein weiteres Zögern hätte fatale Auswirkungen auf das Klima und würde die soziale Not in Deutschland und der ganzen Welt noch weiter verstärken. Das von der Bundesregierung geplante Klimaschutzprogramm muss daher Energiedienstleister als Umsetzer der Energiewende angemessen berücksichtigen.

    Dazu Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.: „Ein Klimaschutzprogramm ist wichtiger denn je. Leider spielen die Energiedienstleister als ausführende Akteure der Klimaschutzmaßnahmen im aktuellen Entwurf keine Rolle.“ Weiter kritisiert er: „Auch die für die Energieautarkie so wichtige dezentrale Energieversorgung kommt deutlich zu kurz. Daher fordern wir eine angemessene Berücksichtigung von Energiedienstleistern und dezentralen Lösungen im Klimaschutzprogramm.“

    In der Stellungnahme des vedec heißt es konkret:
    „Fossil befeuerte Energieerzeugungsanlagen auf Erneuerbare Energien umzustellen ist nicht ausreichend. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sind gleichermaßen notwendig, um den Energiebedarf insgesamt zu senken. Hierzu zählen beispielsweise der hydraulische Abgleich, die Optimierung der Heizkurven, sowie Digitalisierungsmaßnahmen, wie die Fernauslesung und -wartung, intelligente Heizungsventile, Smart Meter uvm. Insofern bedauern wir, dass es keine Verstetigung der Maßnahmen aus der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) sowie weitere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Novelle des GEG gibt. All diese Maßnahmen sind in der technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umsetzung sehr anspruchsvoll und sollten daher von einem Energieexperten, also einem Energiedienstleister durchgeführt werden.“

    Auch das Potenzial dezentraler Energieversorgung in Quartieren durch Gebäudenetze sollte nicht vernachlässigt werden. Hierbei handelt es sich um eine besonders kosteneffizientere Lösung. Derartige Konzepte scheitern jedoch bisher regelmäßig an einer völlig überzogenen und unkalkulierbaren Regulierung. Dem gilt es entgegenzuwirken und Versorgungslösungen im Quartier zu stärken.
    Dworschak resümiert: „Energiedienstleister spielen bei der Erreichung der Klimaziele Deutschlands eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es um klima- und mieterfreundliche Versorgungskonzepte im Quartier geht. Die hier schlummernden Potenziale gilt es zu entfesseln und mit fairen Rahmenbedingungen gezielt zu unterstützen. Entschiedenes und schnelles Handeln sind jetzt von enormer Bedeutung, das sollte auch das Klimaschutzprogramm berücksichtigen.“


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  • Einschränkungen im Wärmeplanungsgesetz beseitigen!

    Einschränkungen im Wärmeplanungsgesetz beseitigen!

    03.08.2023 | Die Bundesministerien für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben vor Kurzem einen Entwurf für das Wärmeplanungsgesetz vorgelegt, mit dem eine verpflichtende flächendeckende Wärmeplanung eingeführt und die Defossilisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung eingeleitet werden soll. Während der Entwurf zwar den richtigen Weg zur Wärmewende verspricht, soll die Bioenergienutzung und somit die Defossilisierung des Wärmesektors eingeschränkt werden. Dem stellen sich der Fachverband Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie e.V. und der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec) in einem gemeinsamen Positionspapier entgegen.

    Die Verbände begrüßen in ihrer Positionierung das grundsätzliche Ziel einer verpflichtenden Wärmeplanung, kritisieren jedoch die aktuell im Gesetzesentwurf enthaltene Beschränkung für nachhaltige Biomasse in Wärmenetzen. FVH und vedec warnen: „Die Begrenzung des Biomasseeinsatzes ist klimapolitisch kontraproduktiv, umweltpolitisch unnötig und führt potenziell zur Unwirtschaftlichkeit bestehender Netze, Eingriffen in bestehende Investitionen sowie höheren Verbraucherpreisen.“ Die Verbände fordern deshalb die ersatzlose Streichung, da eine pauschale Begrenzung des Biomasseeinsatzes weder die lokalen Gegebenheiten und Biomasseverfügbarkeiten noch die Ausbauziele für Wärmenetze sowie bereits getätigte Investitionen in Wärmeerzeuger berücksichtige.

    Damit eine schnelle Umsetzung von wirkungsvollen Maßnahmen erfolgt, schlagen FVH und vedec vor, ambitioniertere Zwischenziele sowie Mindestanteile an erneuerbaren Energien aufzunehmen, anhand derer die Defossilisierung des Wärmesektors vollzogen werden kann. Sie betonen, dass die soziale Komponente der Wärmewende im Auge behalten werden müsse. In dem Positionspapier heißt es dazu: „Maßgeblich für Verbraucher und die Energiewende sind vor allem Wärmeversorgungslösungen, die geringe Wärmegestehungskosten, geringe Realisierungsrisiken, ein hohes Maß an Versorgungssicherheit sowie geringe Treibhausgasemissionen bis zum Zieljahr aufweisen.“ Überhöhte Kosten und finanzielle Risiken würden langfristig den Umstieg auf eine erneuerbare Wärmeerzeugung behindern. Deshalb sei es auch entscheidend, dass trotz Einführung ordnungsrechtlicher Vorgaben für erneuerbare Wärmenetze weiterhin eine Förderung über die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) möglich sei. Die BEW müsse dazu verbessert, finanziell aufgestockt und bezüglich der eingesetzten Energieträger diskriminierungsfrei umgestaltet werden. Die Wärmeversorgung müsse darüber hinaus stärker im Gesamtzusammenhang gesehen werden. Die volle Wirkungskraft für den Klimaschutz in Quartieren würden nur ganzheitliche und sektorengekoppelte Lösungen erzielen. Beim Erstellen der Wärmepläne solle daher immer geprüft werden, an welchen Stellen eine kombinierte Erzeugung von Strom und Wärme sinnvoll ist, so vedec und FVH. Darüber hinaus sollten Kommunen dazu verpflichtet werden, alternativ die Wärmeversorgung über Gebäudenetze zu prüfen. Dies könne laut vedec und FVH mitunter eine kostengünstige Alternative darstellen und die Sektorenkoppelung vereinfachen.

    Mit dem Wärmeplanungsgesetz soll deutschlandweit eine kommunale Wärmeplanung eingeführt und so der Weg hin zu einer vollständig erneuerbaren Wärmeversorgung im Jahr 2045 geebnet werden. Die Verabschiedung des Gesetzes soll im Herbst dieses Jahres erfolgen. Das gemeinsame Positionspapier von FVH und vedec steht hier zum Download zur Verfügung.

    Pressekontakt FVH:
    Anne Degenhardt
    Referentin für Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    +49 30 2758179-26
    degenhardt@bioenergie.de

    Pressekontakt vedec:
    Fiona Diekmann
    Referentin Kommunikation
    +49 173 5849576
    fiona.diekmann@ved.ed.ka.kbit.de


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  • Unzulässige Berücksichtigung der Wärmepreisbremse in der Preisstatistik

    Unzulässige Berücksichtigung der Wärmepreisbremse in der Preisstatistik

    07.07.2023 | In einem Verbändebrief fordern wir zusammen mit dem AGFW, BDEW, DENEFF EDL_Hub, eaD und VKU das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf, auf das statistische Bundesamt (Destatis) einzuwirken, um die unzulässige Berücksichtigung der Wärmepreisbremsen in der Erzeugerpreisstatistik abzuändern oder zumindest einen zweiten Wert ohne Preisbremse zu veröffentlichen.

    Hintergrund
    Wärmeversorgungsunternehmen greifen im Zuge ihrer Preisfindung in aller Regel auf unterschiedliche Preisindizes zurück. Dies ermöglicht ihnen zum einen eine für die Kunden transparente Preisbildung. Zum anderen bietet dies eine Möglichkeit, den gesetzlichen Anforderungen an regelmäßig vorzunehmende Preisänderungen gerecht zu werden (gemäß § 24 Abs. 4 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)). Zahlreiche Versorger verwenden hierfür Indizes, die durch das Statistische Bundesamt regelmäßig zur Verfügung gestellt werden. Dabei können sie sich stets auf die zuverlässige und gute Arbeit des Bundesamtes verlassen. Aus den Indizes bilden die Wärmeversorgungsunternehmen die Wärmepreise in den jeweiligen Abrechnungszeiträumen. Das führt dazu, dass sich die Preise in sachgerechter Weise den durchschnittlichen Marktverhältnissen entsprechend ändern und so die Kosten, die dem Wärmeversorgungsunternehmen beim Energiebezug entstehen, angemessen weitergegeben werden. Die Wärmepreise steigen und sinken in Abhängigkeit von den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Erzeugerpreisen.

    In einem aktuellen Beispiel führt das Vorgehen des Statistischen Bundesamtes zu einem teilweise massiven wirtschaftlichen Schaden bei den Unternehmen. Das Statistische Bundesamt hat das EWPBG zum Anlass genommen, nicht mehr die Erzeugerpreise für Gas und Fernwärme auszuweisen, sondern die um die Entlastung gemäß EWPBG reduzierten Preise. Dieses Vorgehen verursacht nicht nur eine Verzerrung der Kosten- und Erlössituation, sondern ist unserer Auffassung auch fachlich nicht richtig.

    Wir halten es für unverzichtbar, dass die Erzeugerpreisindizes für Gas und Fernwärme weiterhin die Verkaufspreise der Anbieter abbilden. Denn die von den Preisbremsengesetzen unbeeinflussten Verkaufspreise der Anbieter sind für die Leistungserbringer, die die Energien beziehen, weiterhin kostenbestimmend. Ein Wärmeversorgungsunternehmen, das Gas einsetzt, ist nicht entlastungsberechtigt und zahlt weiterhin den Vertragspreis, den es in seinen Preisen weitergeben können muss. Wenn aber die Erzeugerpreisindizes die staatlichen Entlastungen mit einbeziehen, können die Wärmeversorger ihre tatsächlichen Kosten nicht mehr über die vertraglich vereinbarten Preisänderungsklauseln, die auf die Erzeugerpreisindizes Bezug nehmen, an ihre Kunden weitergeben. Die Wärme müsste zu nicht kostendeckenden Preisen abgegeben werden.

    Den vollständigen Verbändebrief und ein Praxisbeispiel finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Bundesregierung setzt sich für Novelle der WärmeLV und AVBFernwärmeV ein

    Bundesregierung setzt sich für Novelle der WärmeLV und AVBFernwärmeV ein

    12.06.2023 | Im Rahmen des heutigen Fernwärmegipfels haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit einem breiten Verbändebündnis angekündigt, sowohl die Wärmelieferverordnung (WärmeLV) als auch die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) zeitnah zu novellieren.

    Tobias Dworschak, Vorstandsvorsitzender im vedec: „Wir begrüßen die Initiative der Ministerien. Jetzt gilt es Taten folgen zu lassen. Die bloße Absicht einer gemeinsamen Prüfung greift da viel zu kurz! Die Novelle der WärmeLV ist überfällig. Seit fast 10 Jahren erschwert sie die dringend notwendige Dekarbonisierung des Wohngebäudebestands .“

    Mit folgenden Änderungen an der WärmeLV gelingt die Wärmewende auch im Wohngebäudebestand: 1. Weg mit dem Vergleich fossiler Brennstoffe und Fokus auf den Einsatz Erneuerbarer Energien. 2. Effizienzmaßnahmen im Kostenvergleich mit berücksichtigen. 3. Mieterschutz beachten z.B. durch einen Zuschuss vom Staat beim Einsatz von Erneuerbaren Energien, damit die Kostenneutralität für die Mieter weiter gewährleistet werden kann.

    In der gemeinsamen Erklärung der beteiligten Verbände, an der auch der vedec mitgewirkt hat, heißt es konkret:

    „§ 556c BGB und die Wärmelieferverordnung spielen eine wichtige Rolle bei dem Ziel, den Wärmenetzausbau im Mietwohnungsbestand zu erleichtern und für Mieter:innen bezahlbar zu gestalten sowie auch die zunehmende Wärmelieferung aus erneuerbaren Energien und Abwärme zu befördern.(…) Wir treten daher an das federführende Bundesministerium der Justiz um gemeinsam zu prüfen, wie wir diese Regelungen künftig unter Wahrung des Mieterschutzes ausgestalten können.(…)

    (…) Unser Ziel ist es, die Attraktivität von Fern- und Nahwärme für Neukund:innen zu steigern und ohne die Anwendung des Anschluss- und Benutzungszwang auszukommen, der in der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen liegt.”

    Die bereits im Sommer vergangenen Jahres gestartete Novelle der AVBFernwärmeV soll zügig abgeschlossen werden. Im Schwerpunkt geht es dabei um zusätzliche Investitionsanreize und verlässliche wie faire Vertragsbedingungen für den Fernwärmeausbau.

    Wie die Novelle der WärmeLV konkret ausgestaltet werden muss, um eine mieterfreundliche Dekarbonisierung des Wohngebäudebestands zu ermöglichen, ist dem beigefügten Impulspapier zu entnehmen. Anbei außerdem die gemeinsame Erklärung der Verbände.


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  • Wahlprüfsteine zur Bürgerschaftswahl Bremen

    Wahlprüfsteine zur Bürgerschaftswahl Bremen

    25.04.2023 | Parteien sehen Contracting als wichtigen Treiber für den Klimaschutz

    Bremen wählt am 14.05.2023 einen neuen Senat. Wir haben im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Die Energiedienstleistung Contracting spielt für alle Parteien eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Klimaziele in Bremen. Neben dem Einsatz von Erneuerbaren Energien mit PV und Wärmepumpen, sehen die Parteien auch Effizienzmaßnahmen als eine wesentliche Säule für die Energiewende. Wichtig seien klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen sowie die kommunale Wärmeplanung. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wird von allen Parteien als elementar angesehen. Contracting wird dabei als eine wichtige Maßnahme zur erfolgreichen Umsetzung genannt.

    Auf die Frage, welche Rolle Energiedienstleistungen zum Erreichen der Energiewendeziele für Bremen spielen, antwortete die CDU wie folgt:

    „Energiedienstleistungen mit ihren Angeboten in den Bereichen Energieberatung, Energie-Contracting und Energiemanagement spielen aus Sicht der CDU Bremen eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Klimaziele im Land Bremen.“ Die SPD sieht das ähnlich: „Neben dem Ausbau der Erneuerbaren spielen Energiedienstleistungen für die Steigerung der Energieeffizienz eine wichtige Rolle für die Erreichung der Klimaneutralität. Contracting-Lösungen können aus unserer Sicht sehr dabei helfen, Potenziale für Energieeinsparungen zu identifizieren und zielgerichtete Maßnahmen umzusetzen.“ Und auch die Grünen setzen sich für Energiedienstleistungen ein: „Energiedienstleistungen sind ein elementarer Grundstein für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung in Bremen und Bremerhaven.“

    Weitere Themen der Wahlprüfsteine sind die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, aktuelle Hemmnisse für EDL (insbesondere die WärmeLV), dezentrale Quartierslösungen und Mieterstrom, das Gebäudeenergiegesetz und die 65 % Erneuerbare Energien Regelung beim Einbau neuer Heizungen sowie die kommunale Wärmeplanung.

    Außerdem haben wir wieder einen Sonderpodcast zur Bürgerschaftswahl in Bremen erstellt. Im Interview haben wir mit den energiepolitischen Sprechern von SPD, Arno Gottschalk und Philipp Bruck von Bündnis´90/Die Grünen über die Erfolge der aktuellen Legislaturperiode, aber auch über die Pläne für die nächste Legislaturperiode gesprochen. Mitbegründerin der Klima-Union und Tandemspitzenkandidatin der CDU, Wiebke Winter sieht in der Wahl eine große Chance, Bremen energiepolitisch voranzutreiben und setzt auf die vor Ort ansässigen Contractoren und Wohnungsbaugesellschaften. Außerdem dabei ist, Madeleine Ritter von der FDP in Bremen. Frau Ritter ist Mitglied des Landesfachausschusses für Klima und Umwelt und stellt die Ziele der FDP vor. Den Podcast finden Sie hier.

    Die vollständigen Wahlprüfsteine finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Tätigkeitsbericht 2022 erschienen

    Tätigkeitsbericht 2022 erschienen

    05.04.2023 | Das Jahr 2022 im Überblick

    Werfen Sie einen Blick in unseren Tätigkeitsbericht und begleiten Sie uns auf unserer Reise durch das Jahr. Wie jedes Jahr berichten wir über die Arbeit des Verbandes, über besondere Stationen und Highlights. Wir weisen auf wichtige Neuigkeiten hin und ordnen Entwicklungen ein.

    In 2022 haben wir mehr Stellungnahmen verfasst als in jedem Jahr davor – und an vielen Stellen damit auch Erfolg gehabt. Jedenfalls in dem Sinne, dass einige Regelungen eine für Wärmelieferanten positive Wendung haben nehmen können. Auf der politischen Ebene galt es außerdem, die neuen Abgeordneten im Bundestag kennenzulernen und ihnen Contracting und die Anliegen der Branche näher zu bringen. Eine große Rolle hat hierbei unser Podcast-Format gespielt, in dem wir jeden Monat tolle Gespräche geführt haben. Außerdem sind wir in Mannheim und Kiel zu zwei Contracting-Touren aufgebrochen. Ein herzliches Dankeschön an unsere Partner, die Contracting hier erlebbar gemacht haben.

    Den Tätigkeitsbericht finden Sie hier.


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  • CDU/CSU fordert stärkere Nutzung der Potenziale von Contracting

    CDU/CSU fordert stärkere Nutzung der Potenziale von Contracting

    Der Bundestag stimmt heute über einen Antrag der Unionsfraktion für eine Strategie zur Wärmewende ab. Die Union möchte die Wärmewende versorgungssicher, nachhaltig und sozial gestalten. U.a. fordern sie „die Potentiale gewerblicher Wärmelieferungen/Contracting stärker zu nutzen, um das Lösungsangebot zur Umgestaltung der Wärmeversorgung zu erweitern“ unddie Wärmewende technologieoffen zu gestalten und beispielsweise die Potentiale von KWK-Anlagen als erneuerbare Energien zu definieren und genauso wie Wärmepumpen im BEG festzuschreiben“.
     
    Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec: „Wir begrüßen den Antrag sehr. Die Umsetzung der notwenigen Maßnahmen für eine erfolgreiche Wärmewende ist anspruchsvoll und kann nur von Energie-Profis wie Contractoren/Energiedienstleistern durchgeführt werden. Contracting zeichnet sich durch seine Technologieoffenheit und ein hohes Maß an Energieeffizienz aus und sollte daher von der Politik unterstützt werden.“
     
    „In der Praxis ist jedoch oftmals das Gegenteil der Fall. So verhindert bereits seit 2013 die Wärmelieferverordnung die Umstellung auf effizientere Technologien und Erneuerbare im Mietwohngebäudebestand. Eine Novelle ist längst überfällig und die Bundesregierung muss jetzt schnell und entschlossen handeln. Ansonsten bleiben große Einsparpotentiale ungenutzt.“
     
    Was muss sich konkret ändern?
    In der Kostenneutralitätsberechnung gemäß Wärmelieferverordnung (WärmeLV) müssen auch solche Maßnahmen berücksichtigt werden können, die der Energiedienstleister im Bereich der Kundenanlage durchführt und die die Energieeffizienz der Wärmeversorgung des Gebäudes verbessern.
     
    Diese Gesetzeslage stellt ein wesentliches Hemmnis für die Umstellung auf effizientere Technologien und Erneuerbare dar. Das Problem ist, dass die Effekte zusätzlicher Investitionen (z.B. hydraulischer Abgleich, Steuerungstechnik), nicht bei dem so genannten Kostenvergleich, entsprechend den Vorgaben der WärmeLV, angerechnet werden dürfen. Erlaubt ist nur eine Anrechnung von Maßnahmen, die an der Energieversorgungsanlage selbst vorgenommen werden, nicht aber Maßnahmen, die „hinter dem Wärmemengenzähler“ durchgeführt werden.
     
    Außerdem sollte beim Einsatz von Erneuerbaren Energien nicht die vollen Vorjahreskosten als Referenzwert herangezogen werden.

    Den Antrag finden Sie im Anhang.


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  • Stellungnahme zur Gaspreisbremse

    Stellungnahme zur Gaspreisbremse

    25.10.2022 | Die von der Bundesregierung eingesetzte Experten:innen-Kommission Gas und Wärme spricht sich für schnelle Entlastungen und den Schutz finanziell überforderter Verbraucher:innen bei der Bewältigung der Gaspreiskrise aus. Eine Einmalzahlung im Dezember 2022 soll kurzfristig erfolgen und erste Belastungen abfedern, bis die Gas-/ Wärmepreisbremse im März 2023 wirksam wird. Gemeinsam als Branche unterstützen wir diese Zielsetzung sehr und begrüßen die in der Kürze der Zeit durch die Experten:innen-Kommission beschlossene Empfehlung als gangbaren Weg.

    Die zentrale Aufgabe lautet: sicher durch den Winter kommen. Dazu muss es Energiedienstleistern und Wärmelieferanten möglich sein, ihre Leistungen zur Bereitstellung von Wärme bürokratiearm und mit kontinuierlicher Liquidität an die Kunden: innen weitergeben zu können.

    Die gesamte Branche der Energiedienstleister und Wärmelieferanten fühlt sich zur Mithilfe bei der Krisenbewältigung verpflichtet. Wir möchten Ihnen deshalb im Folgenden elementar wichtige
    Grundvoraussetzungen und Anregungen mit auf den Weg der Entscheidungsfindung geben, welche die
    Empfehlung der Experten:innen-Kommission für Gas und Wärme ergänzen.

    In einer Stellungnahme geben wir gemeinsam mit dem B.KWK der Bundesregierung einige wichtige Umsetzungsvorschläge mit. Diese finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Wahlprüfsteine zur  Landtagswahl in Niedersachsen

    Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Niedersachsen

    29.09.2022 | Am 09.10.2022 wird in Niedersachsen ein neuer Landtag gewählt. Wir haben im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Dabei wurde deutlich, dass die Energiedienstleistung Contracting von den Parteien als wichtiges Instrument angesehen wird, um das Klima zu schützen und die Energiewende in Niedersachsen und ganz Deutschland weiter voranzutreiben. Neben den Einsatz von Erneuerbaren Energien und Biogas sehen die Parteien auch die Kombination mit Effizienzmaßnahmen als eine wichtige Säule für den Klimaschutz. Klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen spielen aus Sicht der Parteien eine besonders wichtige Rolle. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wird von allen Parteien als elementar angesehen.

    Konkret gefragt wurde nach der Rolle von Energiedienstleistungen bei der Umsetzung der Energiewendeziele des Landes Niedersachsen. Alle Parteien sehen die Energiedienstleistung Contracting als wichtiges Instrument für den Klimaschutz und der Umsetzung der Klimaneutralität in Niedersachsen. So äußerte sich beispielsweise die CDU wie folgt: „Alle Facetten der Energiedienstleistungen können einen Mehrwert in der derzeitigen Situation haben. Contractingmodelle können ein Hebel sein, um Hauseigentümer bei Investitionen zu entlasten und die Ziele schneller zu erreichen. Die dezentrale Energieerzeugung vor Ort ist unerlässlich für eine effiziente und nachhaltige Energiepolitik.“ Die FDP sieht das ähnlich: „Um den hohen Anforderungen der Energiewende gerecht zu werden, benötigen wir innovative Geschäftsmodelle und Energiedienstleistungen.“

    Volker Schmees, Referent für Politik im vedec: „Die Parteien haben die Wichtigkeit von Energiedienstleistern als Umsetzer der Energiewende und der Klimaneutralität in Niedersachsen und ganz Deutschland erkannt. Das ist ein erster wichtiger Schritt. Jetzt gilt es jedoch auch zeitnah konkrete Maßnahmen zu ergreifen und die bestehenden Hemmnisse vorallem im Gebäudebestand zu beseitigen.“

    Beim Thema Quartierslösungen und dezentraler Energieversorgung mit Mieterstrom sind sich die Parteien ebenfalls einig und stehen derartigen Lösungen sehr positiv gegenüber. Die Grünen äußern sich wie folgt dazu: „Wir werden Modellprojekte zur Umsetzung von klimaneutralen Quartieren verstärkt fördern und uns im Bund für den Abbau unnötiger regulatorischer Hürden einsetzen.“ Die LINKEN möchten ebenfalls bürokratische Hürden abbauen: „Dezentrale Quartieransätze sind unverzichtbar für eine Sektorenentkopplung. Die Energiegesetzgebung ist mit vielen unterschiedlichen Verordnungen und Gesetzen, sowie vielen unbestimmten Rechtsbegriffen viel zu kompliziert und muss vereinfacht werden.“

    Die vollständigen Wahlprüfsteine finden Sie rechts unter Downloads. Außerdem befasst sich die aktuelle Folge unseres Podcast mit der Wahl in Niedersachsen. Im Interview haben wir diesmal Umwelt- und Energieminister Olaf Lies (SPD), der interessantes zu Quartierslösungen, zur Gaslage und „Mutmacher-Signale“ gibt. Außerdem hat Martin Bäumer (Stellv. Vors. CDU, Energie-Sprecher) bereits Erfahrung mit Contracting, Christan Meyer (Stellv. Fraktionsvors. Die GRÜNEN) braucht den Turbo bei Erneuerbaren Energien und Jessica Kaußen (Fraktionsvors. Die LINKE) findet, dass zu viel Potentiale verschenkt werden.

    Timestamps

    Interview Olaf Lies (SPD) (5:00)
    Interview Martin Bäumer (CDU) (20:05)
    Interview Christian Meyer (Bündnis´90/DIE GRÜNEN) (35:04)
    Interview Jessica Kaußen (DIE LINKE) (53:54)


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  • Stellungnahme zur Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen

    Stellungnahme zur Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen

    06.09.2022 | Gestern haben wir vom Bundesministerium der Finanzen einen Entwurf einer Formulierungshilfe eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen im Erdgasnetz erhalten. Den Verbänden wurde gerade einmal eine Rückmeldefrist von 24h eingeräumt. Dennoch haben wir kurzfristig Stellung bezogen.

    Bei einer Umsetzung gemäß des vorliegenden Entwurfs, werden die Verbraucher von rund 20 – 25 Prozent des Wohngebäudebestands ohne hinreichenden sachlichen Differenzierungsgrund von der sozialpolitisch motivierten Umsatzsteuerermäßigung ausgenommen. Die hocheffiziente Wärmelieferung darf nicht bei der Reduzierung von Umsatzsteuersätzen vergessen werden.

    Ein Erdgaskunde – Eigentümer oder Vermieter – der selbst seine Erdgasheizung betreibt, wird nach dem aktuellen Entwurf in der Erdgaslieferung mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastet. Die Verbraucher bezahlen ebenso 7 Prozent Umsatzsteuer.

    Im Nachbargebäude wird ebenfalls Erdgas zur Beheizung eingesetzt, allerdings hat der Vermieter hier einen Contractor, Energiedienstleister oder ein Stadtwerk damit beauftragt, diese Heizung hocheffizient zu betreiben und Wärme an die Verbraucher zu liefern. Hier greift die reduzierte Umsatzsteuer nicht, die Verbraucher werden mit 19 Prozent Umsatzsteuer belastet. Damit werden rund 20 – 25 Prozent der Wohnungen in Deutschland, die mit hocheffizient erzeugter Wärme aus Erdgas versorgt werden deutlich benachteiligt.

    Angesichts des enormen Kostendrucks, der in den kommenden Heizperioden auf die Verbraucher zukommt, bemüht sich die Bundesregierung intensiv darum, Entlastungen im Erdgasbereich zu schaffen. Um massive Ungerechtigkeiten im Wärmemarkt zu vermeiden, fordern wir den Gesetzesentwurf so zu gestalten, dass für den gesamten gasbasierten Wärmemarkt eine entlastende Wirkung für die Verbraucher erreicht werden kann.

    Eine Gleichstellung ist verfassungsrechtlich geboten. Der Gesetzgeber überschreitet die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner steuerrechtlichen Gestaltungsfreiheit, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass diese die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten.

    Die einfachste und schlüssigste Lösung ist es, den Anteil der Wärmelieferung, der aus Erdgas bereitgestellt wird, mit dem gleichen Umsatzsteuersatz wie die Lieferung von Erdgas zu belasten. Das bedeutet: Erdgas und Wärmelieferung werden jeweils mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastet.

    Volker Schmees, Referent für Politik im vedec: „Das BMF hat die Folgen durch den Gesetzesentwurf nicht ausreichend durchdacht. Es darf einfach nicht sein, dass ein großer Anteil der Verbraucher deutlich benachteiligt wird. Die Bundesregierung muss hier dringend nachbessern im Sinne der sozialen Gerechtigkeit.“

    Die vollständige Stellungnahme und den Entwurf der Formulierungshilfe finden Sie rechts unter Downloads.


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