Kategorie: Pressemeldung

  • Allianz appelliert an Bundestag

    Allianz appelliert an Bundestag

    11.07.2025 | Eine Allianz aus 20 Stakeholdern appelliert an die Abgeordneten des Bundestags, in den Haushalten 2025 und 2026 ausreichend Mittel für Wärmenetze und damit für die sichere und bezahlbare Wärmewende zur Verfügung zu stellen. Die Allianz schreibt an die Abgeordneten:

    Wärmenetze sind ein Schlüssel zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands, insbesondere in urbanen Gebieten. Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) ist das zentrale Instrument hierfür. Die Bundesregierung hat das erkannt. Sie will die BEW mit dem aktuellen Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 stärken. Doch die vorgesehenen Mittel von rd. 5 Mrd. Euro bis 2030 reichen bei weitem nicht aus, um den Investitionsbooster für die urbane Wärmewende zu zünden. 
    Um diese Summe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro pro Jahr zu erreichen, sollten beide Haushaltstitel des BEW erheblich aufgestockt werden. Konkret sollte der Titel „Fördermittel für kapitalintensive Investitionen“, mit dem der Ausbau, die Verdichtung und der Neubau der Wärmenetze und ihrer Erzeugungsanlagen gefördert wird, auf mindestens 2,5 Mrd. Euro pro Jahr erhöht werden. Und auch die Betriebskostenförderung für Großwärmepumpen und Solarthermie sollte auf mindestens 1 Milliarde Euro pro Jahr erhöht werden.

    Den gesamten Brief im Wortlaut finden Sie rechts in den Downloads.
    8KU GmbH
    AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V.
    Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
    BDEW Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft e.V.
    Bundesverband Geothermie e.V.
    B.KWK Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.
    BSW Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
    Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.
    DENEFF EDL_HUB Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V.
    DGRV Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.
    Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V.
    Deutscher Städtetag
    Deutscher Städte- und Gemeindebund
    Deutsche Umwelthilfe e.V.
    FVH Fachverband Holzenergie im BBE
    Rohrleitungsbauverband e.V.
    vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.
    ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
    Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
    ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.


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  • Stellungnahme zum Verfahren der BNetzA zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)

    Stellungnahme zum Verfahren der BNetzA zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)

    30.06.2025 | Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat ein Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) nach Außerkrafttreten der StromNEV eröffnet. Wir haben heute eine Stellungnahme bei der BNetzA eingereicht und kritisieren insbesondere die einseitige und fehlerhafte Einschätzung der BNetzA zu dezentralen Einspeisern.

    Die Festlegung soll die Grundsätze der Netzkostenverteilung neu regeln. Ein zentrales Ziel von AgNes ist es, das bestehende System der Netzentgelte Strom in Deutschland zukunftsfähig an die Erfordernisse der Energiewende anzupassen. Die BNetzA hat dazu ein Diskussionspapier erstellt. Dieses analysiert zum einen die zentralen Herausforderungen der Energiewende für die Netzentgeltsystematik Strom. Dazu zählen beispielsweise:

    – eine mögliche Verbreiterung der Finanzierungsbasis durch eine Beteiligung von Einspeisern an den Netzkosten,
    – die Einführung neuer Entgeltkomponenten zur Erhöhung der Kostenreflexivität,
    – die Dynamisierung der Netzentgelte zur Förderung von Flexibilität,
    – ein Ausgleich regionaler Sonderbelastungen durch die vollständige Angleichung der Netzentgelte auf Verteilernetzebene, sowie
    – eine Nachfolgeregelung für Speicherentgelte.

    Die wichtigsten Aussagen unserer Stellungnahme zusammengefasst:

    Grundsatzkritik:
    Dezentrale Erzeugung mit einem funktionierenden Sektorkopplungskonzept leistet einen entscheidenden Beitrag zur Netzstabilität.

    Dezentrale Erzeuger (u.a. PV, Wind und BHKW auf Basis von Biogas, Biomethan oder Erdgas) in Kombination mit Speichern und Wärmeversorgung führen dazu, dass die Lastspitzen im Verbrauch intelligent reduziert und der Rest mit Energie aus den lokalen Speichern bedient werden. Lastanforderungen können in Schwachlastzeiten mit hoher Erzeugung aus fluktuierenden Erzeugern verlegt werden, so dass auch in diesen Zeitfenstern netzdienliches Verhalten realisiert wird.

    Einspeiseentgelte:
    Wir lehnen den Vorschlag ab, Einspeiseentgelte zu zahlen; Einspeiseentgelte führen dazu, dass Kosten aus den Netzentgelten in die Strompreise verlagert werden. Das widerspricht dem Grundsatz, dass die Netzentgelte die Netzkosten decken sollen. Besonders im urbanen Raum wirkt die Netzentlastung durch dezentrale Erzeugung.

    Baukostenzuschüsse:
    Wenn Baukostenzuschüsse (BKZ) erhoben werden, dann nicht für das Vorhandensein von dezentralen Erzeugungsanlagen sondern nur für die tatsächlich über die bestellte Leistung des Letztverbrauchers hinausgehende Inanspruchnahme des Netzes; keine Erhebung, wenn die dezentrale Erzeugung keine höhere Anschlussleistung als der am Erzeugungsort angeschlossene Letztverbraucher in Anspruch nimmt, und zwar unabhängig von der nominellen Leistung der Erzeugungsanlage.

    Einführung eines Grundpreises:
    Ein Grundpreis ist nicht sachgerecht, weil er die konkrete Leistungsinanspruchnahme nicht abbildet und er keinerlei Anreizfunktion für netzdienliches Verhalten enthält. Er bildet deshalb strukturbedingte Kosten nicht sachgerecht ab.

    Einführung eines Leistungspreises
    Der Kapazitätspreis bildet die Inanspruchnahme des Netzes nicht sachgerecht ab. Es kommt nicht auf theoretische Kapazität an, sondern die bestellte und/oder genutzte Leistung.

    Einführung von dynamischen Netzentgelten:
    Wir befürworten das sog „Peak load pricing“, weil dadurch vorhandene oder erschließbare Flexibilitäten besser genutzt werden können. Insbesondere sollte dann dafür gesorgt werden, dass Überschreitungen der bestellten Leistung in Schwachlastphasen ohne Pönale oder zusätzliche Entgelte erfolgen kann.

    Die vollständige Stellungnahme und das Diskussionspapier der BNetzA finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Contracting-Branche blickt in die Zukunft

    Contracting-Branche blickt in die Zukunft

    26.06.2025 | Wie wird Deutschland 2035 mit Wärme versorgt? Diese zentrale Frage stand im Mittelpunkt unseres Jahreskongresses am 24. und 25.06.2025 in Berlin. Energiedienstleister, Politik, Wissenschaft und weitere Branchenakteure diskutierten über Zukunftsszenarien für eine nachhaltige Wärmeversorgung – und darüber, welche Weichen Politik und Contracting-Branche bereits heute stellen müssen.  
    Stella Schaller
    Stella Schaller, Zukunftsgestalterin und Transformationsbegleiterin, eröffnete den Kongress mit einem mutigen Blick in die Zukunft. Sie stimmte die Teilnehmer:innen ein, Visionen weiterzudenken, neue Wege zu betreten und einander zuzuhören: „Es geht nicht nur um die Energiewende, sondern um eine tiefgreifende Veränderung unserer Gesellschaft – unseres Denkens, unseres Zusammenlebens.“

    Das Ziel ist klar: die Wärmeversorgung Deutschlands soll im Jahr 2035 bezahlbar, fair, erneuerbar und genau da sein, wo die Menschen sie brauchen: dezentral vor Ort. Tobias Dworschak, unser Vorsitzender des Vorstandes betonte: „Die Herausforderungen, vor denen unsere Branche steht, sind real. Und sie sind gewaltig. Energiepreise, Klimaziele, Technik, Recht, Digitalisierung, Demografie – alles verändert sich, ständig. Aber genau darin liegt auch eine Chance: Wir können gestalten. Und wir sind nicht allein.“  
    Ein vielversprechender Weg, diese Chance zu nutzen, liegt in innovativen Technologien und neuen Lösungen für eine nachhaltige Wärmeversorgung. Denn erneuerbare Technologien sind die Zukunft. Aquathermie, Abwärme aus Rechenzentren und der Einsatz von Wärmepumpen im Bestand bieten viel Potenzial, damit die Wärmewende gelingt und der Gebäudebestand dekarbonisiert werden kann. In der Gebäudeversorgung der Zukunft kommt es darauf an, ein ausgewogenes Verhältnis zentraler und dezentraler Energieversorgungslösungen sowie unterschiedlicher Anlagentechniken zu kombinieren. Das wird immer deutlicher auch im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung, weil der Wärmebedarf vor Ort sehr heterogen ist.
    Podiumsdiskussion zum Thema WärmeLV v.l.n.r. Carlotta Gerlach (BEE), Thomas Charles (BMWE), Tom Janneck (VZBV), Dr. Jörg Lippert (BBU), Dr. Tobias Reiners (EnergieServicePlus)
    Politik und Contracting-Branche waren sich darüber hinaus einig, dass Fairness, Transparenz und Sicherheit die obersten Gebote einer gelingenden Wärmewende sind. Der Schutz der Verbraucher:innen ist allen wichtig. „Der Koalitionsvertrag erhält die Klimaziele weiterhin aufrecht. Er betont deutlich, dass Versorgungssicherheit für alle gewährleistet werden muss und alle bei der Wärmewende mitgenommen werden müssen“, äußert sich auf dem Jahreskongress dazu auch Dr. Volker Hoppenbrock, Referatsleiter IIC4 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. 

    Eine weitere Weiche, die zur erfolgreichen Dekarbonisierung des Gebäudebestandes dringend gestellt werden muss: die Novelle der Wärmelieferverordnung (WärmeLV). Branchenkenner sind sich einig – ohne eine Novellierung der WärmeLV gerät die Wärmewende ins Stocken. Die Dekarbonisierung im Gebäudebestand darf nicht geschwächt werden. Dabei ist es immens wichtig, den Verbraucherschutz zu berücksichtigen. Thomas Charles, Referent im Referat IIA2 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verdeutlicht, was auch die Contracting-Branche seit Jahren fordert: „Es braucht nicht nur eine Novelle der WärmeLV, sondern ein Novellenpaket aus AVBFernwärmeV und WärmeLV.“ 

    Erneuerbare Energieträger müssen in einer Novelle der WärmeLV stärker berücksichtigt werden. Nur so kann die WärmeLV in das Hier und Jetzt geholt und zukunftsfest ausgerichtet werden. Auch müssen Energiedienstleister und Vermieter:innen in der WärmeLV gleichberechtigt werden, um ein schnelles Umstellen der alten Energieversorgung auf eine regenerative Lösung zu ermöglichen. Das macht sich künftig auch für Mieter:innen bezahlt.  


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  • Mieterstrom vor dem Aus – Gerichtsurteile gefährden dezentrale Energiewende

    Mieterstrom vor dem Aus – Gerichtsurteile gefährden dezentrale Energiewende

    19.05.2025 | Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 zur Einordnung von Kundenanlagen schlägt nun auch der Beschluss des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs (Az.: EnVR 83/20) hohe Wellen. Die Entscheidung, die Rechtsbeschwerde eines Energieversorgers zurückzuweisen, bringt massive Unsicherheiten für Mieterstrom- und Quartiersprojekte mit sich.

    Damit droht zahlreichen Mieterstrommodellen das Aus. Der Hintergrund: Die bisher als Kundenanlagen betriebenen Versorgungsstrukturen könnten künftig als regulierte Netze eingestuft werden – mit weitreichenden Folgen für Betreiber und Mieter:innen. Ohne schnelle politische Klärung droht für viele Tausende Haushalte der Rückfall in die teurere Versorgung über das öffentliche Netz. Allein die Mitgliedsunternehmen des Verbandes für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. betreiben schätzungsweise 3.000 Kundenanlagen in Deutschland und versorgen damit mehrere zehntausende Haushalte mit günstigem Strom aus Erneuerbaren Energien.
    – Bestandsprojekte brauchen Rechtssicherheit
    Ohne klare Übergangsregelungen drohen Rückbau oder Umstrukturierung bereits bestehender Anlagen – ein erheblicher bürokratischer Aufwand, der dem erklärten Ziel der Bundesregierung widerspricht, Bürokratie abzubauen.
    – Mieterpartizipation gefährdet
    Das politische Ziel, Mieter:innen durch vergünstigten, netzentgeltfreien Strom an der Energiewende teilhaben zu lassen, wird durch die neue Rechtsauslegung ausgebremst.
    – Dezentrale Lösungen erhalten
    Das Hausverteilnetz muss auch künftig als Kundenanlage betrieben werden können. Für gebäudeübergreifende Konzepte, wie Quartiere, braucht es neue, rechtssichere Regelungen.
    Der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. fordert klare Übergangsfristen für Bestandsanlagen, neue rechtliche Leitplanken für Quartierslösungen sowie den Erhalt des Kundenanlagenbegriffs für gebäudeinterne Versorgungsstrukturen.


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  • Koalitionsvertrag: So schätzt die Contracting-Branche die Ergebnisse ein

    Koalitionsvertrag: So schätzt die Contracting-Branche die Ergebnisse ein

    09.04.2025 | Union und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Die Vorsitzenden der Parteien stellen die Ergebnisse der langen Gespräche vor. Wir ordnen die Ergebnisse für Sie ein. Für die Contracting-Branche finden sich nämlich wichtige Inhalte und Ziele im Papier wieder.

    Unser Vorsitzende Tobias Dworschak bewertet den vorliegenden Koalitionsvertrag: „Als Verband freuen wir uns über die Einigung der Parteien. Der Vertrag enthält für die Contracting-Branche wichtige Inhalte. Nun braucht es ein schnelles und mutiges Umsetzen – für Gespräche über Details stehen wir bereit. Insbesondere das Bekenntnis zur Novellierung der AVBFernwärmeV und der Wärmelieferverordnung unter Berücksichtigung der Interessen des Verbraucherschutzes und der Versorgungsunternehmen begrüßen wir sehr. Auf die Novellierung arbeiten wir schon viele Jahre hin. Bereits in den Sondierungsgesprächen wurden einige unserer Forderungen berücksichtigt, die sich nun auch im Koalitionsvertrag wiederfinden.“

    Für die Erreichung der Klimaziele sei der Gebäudesektor zentral. Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz sind die Ziele für die Modernisierung der Wärmeversorgung, so Union und SPD. 

    KWK-Anlagen sollen langfristig und konsequent genutzt, das KWKG angepasst werden. KWK-Anlagen spielen in Contracting-Projekten eine wichtige Rolle. Sie unterstützen eine sichere Stromversorgung und entlasten die Netze. Die Branche hofft nach dem EuGH-Urteil zur Kundenanlage auf Unterstützung der Bundesregierung. Auch künftig soll ein rechtssicherer Rahmen für die direkte Stromerzeugung und -versorgung aller Kundenanlagen gesichert bleiben. 
    Die Koalitionäre stellen Energieeffizienz als tragende Säule beim Erreichen der Klimaziele heraus. Das Energieeffizienzgesetz und das Energiedienstleistungsgesetz sollen vereinfacht und auf das EU-Recht zurückgeführt werden. Aus Sicht der Contracting-Branche darf das nicht zulasten der bislang zu wenig genutzten Energieeffizienzpotenziale insbesondere im Gewerbe, in der Industrie und in öffentlichen Liegenschaften gehen. Hier bedarf es mehr Verbindlichkeit für umzusetzende Energieeffizienzmaßnahmen. 

    Union und SPD haben sich außerdem darauf geeinigt, eine unbürokratische Schlichtungsstelle aufzubauen, um mehr Transparenz hinsichtlich fairer Preise zu ermöglichen. Darüber hinaus soll die für Energiedienstleister wichtige Bundesförderung für effiziente Wärmenetze gesetzlich geregelt und aufgestockt werden. 

    Jetzt gilt: Die Regierung muss handlungsfähig werden und zügig wichtige Maßnahmen im Energiebereich umsetzen. Union und SPD müssen die richtigen Akzente und Investitionsanreize für die Energiewirtschaft setzen, um die Wohnungswirtschaft wirkungsvoll bei der Dekarbonisierung ihrer Gebäude unterstützen zu können. Gleichzeitig gilt es, einen ausreichenden Verbraucherschutz zu gewährleisten. Dafür setzt sich der Verband weiter ein und führt intensive Gespräche mit den politischen Entscheidungsträger:innen. 


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  • Neue Bundesregierung muss Fokus auf Energiepolitik legen

    Neue Bundesregierung muss Fokus auf Energiepolitik legen

    27.02.2025 | Am vergangenen Sonntag wählte Deutschland eine neue Bundesregierung. Jetzt gilt es, sich zügig zu formieren, Handlungsfähigkeit herzustellen und wichtige energiepolitische Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Die nächsten Wochen entscheiden über die Ausrichtung deutscher Energiepolitik und das Erreichen der Klimaziele bis 2045. Wir geben Handlungsempfehlungen.

    Konstruktive und zielführende Koalitionsgespräche sind nun wichtig. Eine stabile Regierung und schnelle Handlungsfähigkeit bilden den Grundstein einer soliden Energiepolitik. Eine solide Energiepolitik bedeutet aber auch, über Legislaturperioden hinaus zu denken. Die Wärmewende erfolgreich umzusetzen, braucht Weitsicht, Zeit und verlässliche Rahmenbedingungen.
    „Unser aller Ziel ist eine starke Wirtschaft und eine damit einhergehende sozialgerechte Wärmewende. Damit das gelingt, bedarf es Verlässlichkeit und eines klaren politischen Rahmens für die Macher der Wärmewende. Doch besonders die Wärmelieferverordnung und die AVBFernwärmeV warten seit Jahren auf eine dringend notwendige Novellierung.“

    „Seit einigen Jahren prägt der Sanierungsstau das Bild des deutschen Wohngebäudebestandes. Effizienzpotenziale bleiben mangels fehlendem Eigenkapital häufig ungenutzt. Die Lösung liegt für viele Bestandswohngebäude in Contracting-Lösungen. Das hat unsere Branche bereits in den 90er und 2000er Jahren beim erfolgreichen Austausch alter Ölkessel unter Beweis gestellt. Diese Transformation haben wir gemeistert. Heute arbeiten wir gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft daran, die Umstellung auf Erneuerbare Energien zu realisieren“, ergänzt Dworschak.
    Die künftige Ausrichtung der Energiepolitik muss ein positives Investitionsklima schaffen und dabei die Interessen der Verbraucher:innen nicht aus den Augen verlieren. In den letzten Jahren war die Zahl neuer Contracting-Projekte im Gebäudebestand rückläufig. Das ist unter anderem zurückzuführen auf die in der WärmeLV geforderte Kostenneutralität. Doch der Einsatz Erneuerbarer Energieträger und energieeffizienzsteigernder Maßnahmen ist teuer. Das sollte in Zukunft anerkannt werden. Die Novelle der AVBFernwärmeV muss der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung einen geeigneten Rahmen geben und Investitionen ermöglichen. Gleichzeitig ist ein angemessener Ausgleich für Mieter:innen wichtig, um den Verbraucherschutz sicherzustellen.

    Eine erfolgreiche Wärmewende braucht nicht nur Zeit, sie kostet auch Geld. Es gilt, Förderregime auszufinanzieren. Fördermittel müssen in den Förderprogrammen ausreichend bereitstehen, um die Transformation und den Ausbau der Wärmeversorgung zu stemmen.

    Eine Sofortmaßnahmenpapier für die 21. Wahlperiode finden Sie rechts in den Downloads.


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  • Wahlprüfsteine zur Bürgerschaftswahl in Hamburg

    Wahlprüfsteine zur Bürgerschaftswahl in Hamburg

    25.02.2025 | Parteien setzen sich für eine Novelle der WärmeLV ein und sehen dezentrale Lösungen wichtig für die kommunale Wärmeplanung in Hamburg

    Die Bundestagswahl ist das Thema der Stunde, da kommt schnell zu kurz, dass auch in Hamburg am 02.03.2025 die Wahl zur 23. Bürgerschaft stattfindet, nur eine Woche nach der Bundestagswahl. Wir haben im Vorfeld die Parteien (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU (von der CDU liegt aktuell noch keine Antwort vor)) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt und aus den Antworten Wahlprüfsteine erstellt.

    Sowohl die SPD, als auch die Grünen möchten sich über den Bundesrat für eine auf Erneuerbare Energien ausgerichtete Novelle der WärmeLV einsetzen. Dabei darf aus Sicht der Parteien der Mieterschutz nicht zu kurz kommen. Die SPD sieht außerdem Planungs- und Investitionssicherheiten als unerlässlich an für eine erfolgreiche Wärmewende und möchte die Landesförderung für energieeffiziente Wärme weiter ausbauen.

    Sowohl für die Grünen als auch für die SPD spielen dezentrale Lösungen eine wichtige Rolle bei der kommunalen Wärmeplanung für Hamburg. Die Grünen sehen dafür besonders den Einsatz von Wärmepumpen im Fokus und möchten diese zusätzlich fördern. Die SPD hält einen quartiersbezogenen Ansatz für besonders wichtig bei der kommunalen Wärmeplanung.

    Die vollständigen Antworten finden Sie rechts unter Downloads.

    Quelle Foto: Hamburgische Bürgerschaft/Michael Zapf


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  • Abend der Wärmelieferung

    Abend der Wärmelieferung

    14.11.2024 | Im Rahmen unseres Abends der Wärmelieferung versammelten sich am 13.11.2024 zahlreiche Expertinnen und Experten aus der Energiewirtschaft und Politik in Berlin. Ziel des Abends war es, mit dem Bundesjustizministerium konkrete Änderungsvorschläge für eine  Novellierung der WärmeLV zu diskutieren, die den Ansprüchen der Wärmewende Rechnung trägt. Bernhard Herrmann, Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen übernahm die Schirmherrschaft für den Abend.
    Die Wärmelieferverordnung ist nicht nur für die Contracting-Branche von zentraler Bedeutung. Sie adressiert alle Formen gewerblicher Wärmelieferung und entscheidet daher maßgeblich über den Werdegang der bis 2045 zu dekarbonisierenden Wohngebäude. Auch das von der Bundesregierung erklärte Ziel, jährlich 100.000 neue Wohnungen an die Fernwärme anzuschließen steht damit vor dem Aus. Seit 2013 regelt die WärmeLV die erstmalige Umstellung von der Eigenversorgung des Gebäudeeigentümers auf gewerbliche Wärmelieferung in bestehenden Wohnraum-Mietverhältnissen. Im vergangenen Jahr feierte die WärmeLV ihren 10. Geburtstag. Bereits bei der Verabschiedung der WärmeLV war absehbar, dass die beschlossenen Vorgaben an die anzustellende Kostenvergleichsrechnung die tägliche Arbeit der Energiedienstleister hemmen. Die nun seit dem 01.01.2024 geltenden Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an den Anteil einzusetzender Erneuerbarer Energieträger zur Raumwärmeerzeugung, stellt die Branche vor immense Herausforderungen im direkten Vergleich fossiler mit Erneuerbarer Wärmegestehungskosten. Eine Novellierung wünscht sich die Energiewirtschaft daher schon lange.
     
    „Mit den Änderungsvorschlägen streben wir einen Interessenausgleich zwischen den Bundesklimaschutzzielen und den Interessen der Verbraucher:innen an. Praxisnähe und  zukunftsweisende Ansätze sind jetzt gefragt,“ erklärte Tobias Dworschak, unser Vorsitzender des Vorstandes. „Die Novellierung der WärmeLV entscheidet nicht über die Frage, wie wir die Wärmewende gestalten, sondern ob deren Umsetzung überhaupt möglich ist. Insbesondere für eine erfolgreiche Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes ist diese unumgänglich.“
    Tobias Dworschak, unser Vorsitzender des Vorstandes im vedec e.V. begrüßt die Gäste.
    Der Bundestagsabgeordnete der Bündnis 90/Die Grünen-Bundestagsfraktion Bernhard Herrmann richtet sich in einem Grußwort direkt an die Gäste.
    In einer Keynote ordnete der Bundestagsabgeordnete der Bündnis 90/Die Grünen-Bundestagsfraktion, Bernhard Herrmann die hohe Bedeutung einer schnellen Novellierung der WärmeLV für die Energiebranche ein. „Dezentrale Akteur:innen tragen maßgeblich zur Vielfalt der Anbieter:innen am Wärmemarkt bei. Deswegen gilt es, sie im Wettbewerb zu stärken.“
     
    Auch Vertreterinnen und Vertreter aus der Energiebranche äußerten sich zu den besprochenen Änderungsvorschlägen. Sie betonten die Notwendigkeit einer Verordnung, die auf die heutigen Anforderungen der Wärmelieferung abgestimmt ist und notwendige  Energieeffizienzmaßnahmen würdigt.
    Die mit dem BMJ diskutierten Änderungsvorschläge richten die WärmeLV konsequent auf Erneuerbare Energien aus. Sie fordern, Erneuerbare Energieträger im Kostenvergleich zu privilegieren, mehr Gleichbehandlung zwischen Vermieter:innen und Energiedienstleistern sicherzustellen sowie notwendige Effizienzmaßnahmen anzuerkennen. Die Abkehr vom Vergleich der Gaskosten alter, ineffizienter fossiler Anlagen der Gebäudeeigentümer:innen mit den Wärmepreisen durch hocheffiziente und durch Erneuerbare Energien betriebenen Wärmeerzeugungsanlagen ist mehr als überfällig, wenn wir die erklärten klimapolitischen Ziele ernst nehmen.
    Podiumsdiskussion auf dem Abend der Wärmelieferung. Von links: Bernhard Herrmann, MdB, Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Frank Böhme, Referatsleiter, Bundesministerium der Justiz, B5 – Mietrecht, Florian Munder, Referent Energie & Bauen, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes, vedec e.V.
    Martin Hack, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte Günther, präsentiert die drei Änderungsvorschläge.
    Die Gäste im Austausch.
    Gemeinsames Foto mit MdB Herrmann (Bündnis 90/ Die Grünen).


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  • Abwasser als klimafreundliche Wärmequelle

    Abwasser als klimafreundliche Wärmequelle

    11.10.2024 | Nach dem Duschen, Spülen, Kochen oder Waschen fließen täglich große Mengen Abwasser in die Kanalisation. Dieses Abwasser weist über das ganze Jahr nur geringe Temperaturschwankungen auf und ist damit eine konstant verfügbare Wärmequelle. Das Land hat nun mit der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate eine neue Initiative ins Leben gerufen, um mit dieser bislang noch wenig genutzten Quelle die Wärmewende weiter zu beschleunigen. Zum Auftakt der Initiative unterzeichnete heute Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur mit Vertreterinnen und Vertretern aus Energieversorgung, Wasserwirtschaft, Kanalnetzbetrieben und der Wohnungswirtschaft eine Grundsatzerklärung.

    Ministerin Neubaur: „Ziel unserer Initiative ist es, die beteiligten Akteurinnen und Akteure zusammenzubringen, Hindernisse aus dem Weg zu räumen und konkrete Projekte anzuschieben. Wir sind sicher: Die Wärme aus Abwasser wird zu einem wichtigen Baustein für eine künftig klimaneutrale Wärmeversorgung in NRW werden. Bis 2030 wollen wir bereits mindestens eine Terawattstunde Wärme pro Jahr aus Abwasser gewinnen. Bis 2045 sollen es vier sein. Das entspricht dem Wärmebedarf von rund 200.000 Haushalten. Um das zu schaffen, gilt es mehrere hundert Projekte anzuschieben. Mit unserer neuen Initiative packen wir das jetzt an.”

    Christian Mildenberger, Geschäftsführer NRW.Energy4Climate: „Mit der Initiative Abwasserwärme NRW bringen wir Expertinnen und Experten aus diesem Bereich an einen Tisch. In zwei Arbeitsgruppen zum Thema Abwasserwärme aus dem Kanal und Abwasserwärme aus der Kläranlage erarbeiten wir konkrete Lösungsmöglichkeiten. Ziel ist es, schnell in die Umsetzung von Projekten zu kommen, um das Tempo bei der Wärmewende weiter zu steigern.“
    Die Restwärme aus dem Abwasser lässt sich durch den Einsatz von Wärmetauschern und Wärmepumpen klimafreundlich nutzbar machen – sowohl zum Heizen im Winter als auch zur Kühlung im Sommer. Besonders in Ballungsgebieten, wo viel Abwasser anfällt, besteht auch ein erhöhter Wärmebedarf. Die Abwärme wird normalerweise aus Abwasserkanälen oder aus dem Auslauf von Kläranlagen entzogen. Dafür stehen bereits technische Lösungen zur Verfügung, die eine Erschließung der Wärmequelle Abwasser vergleichsweise einfach machen. Dennoch wird dies bislang nur selten genutzt.  

    Nach aktuellen Schätzungen des Landes NRW werden abhängig von der Projektgröße etwa 100 Projekte aus Kläranlagen und rund 700 Kanalisations-Projekten benötigt, um die Ziele für den Ausbau der Abwasserwärme bis 2045 in NRW zu erreichen.

    Die Unterzeichnenden erkennen ihre Verantwortung und Rolle bei der Nutzbarmachung dieser Wärmequelle als Teil einer klimaneutralen Wärmeversorgung in Nordrhein-Westfalen an und bekennen sich dazu, das Land beim Hochlauf der Nutzung von Abwasserwärme zu unterstützen. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Initiative:
    Foto © NRW.Energy4Climate – Die Partner der Initiative Abwasserwärme NRW mit der gemeinsam unterzeichneten Grundsatzerklärung
    OrganisationUnterzeichner:inPosition
    Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-WestfalenMona NeubaurMinisterin
    Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-WestfalenOliver KrischerMinister
    NRW.Energy4Climate GmbHChristian MildenbergerGeschäftsführer
    agw NRW, Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-WestfalenLudgera DeckingVorstandsvorsitzende
    bdew, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.Holger GassnerGeschäftsführer
    AGFW, Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V.Werner LutschGeschäftsführer
    DWA, Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.Dr. Lisa BroßSprecherin der Bundesgeschäftsführung
    DWA NRW, Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. Landesverband Nordrhein-WestfalenIngo NoppenLandesverbandsvorsitzender
    Emschergenossenschaft LippeverbandProf. Dr. Uli PaetzelVorstandsvorsitzender
    Kommunal Agentur NRW GmbHDr. Peter QueitschGeschäftsführer
    Landkreistag Nordrhein-WestfalenDr. Marco KuhnErster Beigeordneter
    Städtetag Nordrhein-WestfalenHelmut DedyGeschäftsführer
    Städte- und Gemeindebund Nordrhein-WestfalenChristof SommerHauptgeschäftsführer
    VDRK, Verband der Rohr- und Kanaltechnik-Unternehmen e.V.Rainer WiebelsStellvertretender Vorsitzender
    VdW, Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland WestfalenAlexander RychterVorstandsmitglied
    vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.Prof. Dr. Sylvia SchädlichVorstandsmitglied
    VKU, Verband kommunaler Unternehmen e. V. Landesgruppe Nordrhein-WestfalenDr. Andreas HollsteinGeschäftsführer
    Weitere Informationen zur Nutzung von Abwasserwärme finden Sie hier: https://www.energy4climate.nrw/waerme-gebaeude/erneuerbare-waerme/abwasserwaerme


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  • Vorstandswahlen im vedec 

    Vorstandswahlen im vedec 

    25.09.2024 | Tobias Dworschak bleibt auch in den kommenden drei Jahren unser Vorsitzender des Vorstandes. Die Mitgliederversammlung wählte ihn am 24.09.2024 einstimmig wieder. Damit tritt er nun die zweite Amtszeit an. Die Mitglieder bestätigten auch Dr. Sarah Debor, Gerrit Müller-Rüster und Prof. Dr.-Ing. Sylvia Schädlich in ihren Funktionen als Vorstandsmitglieder.

    Gemeinsam blickt der Vorstand auf drei erfolgreiche Jahre zurück. Jahre, die im Zeichen der Wärmewende standen. Der Verband beteiligte sich aktiv an den Konsultationen zur kommunalen Wärmeplanung und setzte sich für eine weitere Novelle der AVBFernwärmeV sowie der WärmeLV ein. Auf politischer Ebene galt es außerdem, den Abgeordneten im Bundestag Contracting und die Anliegen der Branche näher zu bringen.
    Tobias Dworschak betonte: „Die Energiewende ist jetzt voll im Wärmebereich angekommen. Wir setzen alles daran, die Rolle der Contracting-Unternehmen bei der Dekarbonisierung zu stärken und weiter auszubauen. Mehr denn je sind echte Energiedienstleister gefragt, die nicht nur Energie liefern – erneuerbar, fair und sicher – sondern die für ihre Kund:innen Effizienzen erschließen und nutzbar machen. Und das in aller Vielfalt, die Energieversorgung und –nutzung bietet; von Beiträgen zur kommunalen Wärmeplanung über den Ausbau von Nah- und Quartiersnetzen bis hin zu garantierten Energieeinsparungen. Neben den passenden politischen Rahmenbedingungen gilt es außerdem, unsere Beiträge zur Transformation in den Blick zu nehmen. Beides soll Schwerpunkt meiner Arbeit in den kommenden Jahren sein.”  
    Prof. Dr.-Ing. Sylvia Schädlich blickt mit der Wiederwahl darüber hinaus auf ein weiteres besonderes Ereignis zurück. Sie engagiert sich bereits seit 1999 im Vorstand des Verbandes. Damit gratuliert der Verband ihr herzlich zum 25-jährigen Jubiläum und bedankt sich für die stets vertrauensvolle und engagierte Zusammenarbeit.

    „Neben der fachlichen Unterstützung der Mitgliedsunternehmen ist der vedec ein wichtiges Sprachrohr, um energieeffiziente Innovationen voranzutreiben und die Themen der Branche in die Politik zu kommunizieren. Ich freue mich darauf, dies weiterhin unterstützen zu dürfen.“, begründete Prof. Dr.-Ing. Sylvia Schädlich ihr Engagement im Vorstand des vedec.


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